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Steffen Zillich

LINKE 23.03.2023 Sitzungen 19/28

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte den Zwischenruf des Kollegen Schneider jetzt noch [Torsten Schneider (SPD): Genießen!] hören und ihm zustimmen. – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat uns mit seiner Anordnung von vollständigen Wiederholungswahlen vor eine ganze Reihe von Aufgaben gestellt, und er hat dies getan, ohne uns mit Maßgaben und Hinweisen zu überschütten, in welcher Art und Weise diese Aufgaben im Konkreten gelöst werden müssen; aber wir müssen es trotzdem tun. Dieses Gesetz ist ein Ausdruck dessen. Vielleicht eine kleine Replik an die Kollegin Gebel: Sicherlich wäre es schöner gewesen, vor den Wahlen eine Lösung zu finden, aber wir alle haben miterlebt, wie es nicht ganz einfach war, sich im Einzelnen, Schritt für Schritt die Ergebnisse und Konsequenzen dieses Urteils des Verfassungsgerichtshofs zu erschließen, sodass es nicht ganz wahrscheinlich war, eine solche Lösung zu finden. Ja, in der Tat, die Frage, die wir zu lösen haben, ist folgende: Wie bilden sich die Ergebnisse einer vollständigen Wiederholungswahl, die auch für die Bezirksverordnetenversammlungen angeordnet wurde, im Proporz der Bezirksämter ab? – Da gibt es einerseits den Punkt, der hier angesprochen wurde: Wie tun wir das für die Zukunft? – Wir werden das für die Zukunft – ich glaube, da gibt es eine weitgehende Einigkeit – sicherlich in eine Richtung tun, wie es die CDU vorgeschlagen hat, nämlich dass die vollständigen Wiederholungswahlen als Möglichkeit erstens vorgesehen und zweitens einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode, die bis jetzt vorgesehen ist, gleichgestellt werden. Dafür spricht einiges; das werden wir tun – erstens. Zweitens, und das ist die viel größere Aufgabe, stehen wir jetzt vor der Situation, mit den konkreten Auswirkungen der stattgefundenen Wiederholungswahl umzugehen. Und da ist es nun einmal so, dass die Rechtslage relativ klar ist. [Zuruf] – Na ja, vieles ist ja relativ, aber diese Rechtslage, muss man sagen, ist relativ klar. Die gewählten Bezirksamtsmitglieder sind im Amt, und zwar bis zum Ende der Wahlperiode; sie sind ernannt. Die Wahlperiode ist auch nicht beendet worden durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Insofern besteht dieses Dienstverhältnis. Das Ergebnis der Wiederholungswahl hat zunächst einmal keinen Einfluss auf dieses Dienstverhältnis. Es war auch nicht vorgesehen in der gesetzlichen Situation und hat zunächst keinen Einfluss darauf. Das Amt ist geschützt, besonders durch unsere Verfassung. Man kann diese Leute, die Bezirksamtsmitglieder gegen ihren Willen nämlich nur mit einer Zweidrittelmehrheit abberufen. Natürlich hätte man, verehrte Frau Brinker, sagen können: Okay, das ist eine schöne Rechtslage, wir benutzen die! – Aber man kann doch nicht, wie Sie es hier tun, sagen: Wir rennen mit dem Demokratieprinzip auf der Fahne los, und dann buddeln wir die Fahne ganz klein ein und sagen: Die Umsetzung dessen hängt aber davon ab, ob sich zwei Drittel der Mitglieder einer Bezirksverordnetenversammlung in Bezug auf die konkrete Konsequenz einig werden. – Das ist doch kein Demokratieprinzip, das ist doch Unsinn! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Dr. Kristin Brinker (AfD): Ich erwarte von Ihnen, dass Sie das Prinzip umsetzen! – Zuruf von der AfD: Das ist doch normal!] – Na, was denn jetzt, Demokratie oder Anstand? Das ist nicht immer das Gleiche. [Zurufe von der AfD – Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Insofern versuchen Sie sich hier in populistischer Weise über einen Widerspruch in Ihrer eigenen Argumentation hinwegzusetzen, [Dr. Kristin Brinker (AfD): Nein! – Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Aber es gab trotz dieser Rechtslage hier im Haus unter vielen Parteien die klare politische Zielsetzung: Wir wollen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksamtsbildung abbilden. Deswegen haben wir einen Weg gefunden, der über die verfassungsrechtlichen Hürden der Einschränkung der Dienstverhältnisse hinweggeht. Wir haben gesagt, wir ermöglichen die Neuwahl in den Fällen, in denen es proporzrelevant ist. Und indem wir eine Neuwahl ermöglichen, stellen wir die bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber frei, sodass wir sie klaglos stellen und die Regelung deswegen rechtssicher machen. Das ist der Grund, weshalb wir diese Regelung gewählt haben. Wer sie kritisiert, muss eine bessere vorschlagen; bisher hat keiner eine bessere vorgeschlagen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Insofern ist das, was wir hier gemacht haben, sicherlich eine schwierige Aufgabe zu lösen. Es war wichtig, dass wir sie unter den demokratischen Fraktionen breit getragen lösen, weil es eine schwierige Situation ist. Es ist uns in einer Situation gelungen, in der sich sicherlich niemand einen besonderen politischen Mehrwert bei der Frage erhofft, in der die konkreten Interessen in der Situation in den Bezirken stark auseinandergegangen sind. Aber deswegen war es so wichtig, dass wir eine gesetzliche Regelung treffen, bei der die Umsetzung der Mehrheitsverhältnisse der Wiederholungswahl nicht von der individuellen Entscheidung Einzelner und auch nicht von unüberwindlichen Hürden abhängt. Das ist uns hier gelungen, und, ja, wir nehmen die Konsequenzen, die daraus folgen, in Kauf und finden sie auch nicht unanständig. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

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