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Iris Spranger

23.03.2023 Sitzungen 19/28

Natürlich können Briefwahlunterlagen, und das haben wir auch, bevor wir die Wahlwiederholung hatten, hier noch einmal sehr deutlich gesagt, auch immer persönlich – wenn sie also zu spät eingegangen sind – in den zuständigen Bezirksamtswahlleitungen abgegeben werden, in den Ämtern dafür. Insofern ist es die gleiche Bestimmung wie damals schon bei der Wiederholungswahl: Wenn jemand denkt, dass er sie nicht mehr einstecken möchte, bitte zu den Bezirkswahlämtern gehen, und dort kann man dann die entsprechende Briefwahlunterlage auch noch abgeben.

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