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Dr. Lena Kreck

23.03.2023 Sitzungen 19/28

Bei „ganzheitlich“ denke ich normalerweise nicht an Antidiskriminierungspolitik, sondern bin eigentlich immer so ein bisschen anders unterwegs, aber ich versuche das zu deuten und habe ja gerade schon angerissen, was die Strategie des bisherigen Senats ist. Ich kann sagen, dass die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung da tatsächlich einen Schritt weiter geht. Wir haben bereits eine Binnenverwaltungsreform angestoßen, indem wir in einen Strategie- und Organisationsentwicklungsprozess eingetreten sind – einigen von Ihnen dürfte das als „SenJustVA 2037“ bekannt sein –, denn ich bin der festen Überzeugung, dass Verwaltung sich weiterentwickeln muss, will sie eben nicht nur individueller Diskriminierung begegnen, für die es auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen bereits Ansprüche der Betroffenen gibt, sondern möchte sie darüber hinaus ernsthaft und nachhaltig strukturelle und institutionelle Diskriminierung abbauen. – Danke schön!

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