Torsten Schneider
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz in zweiter Lesung, das vor allem politisch überlagert ist, das ist die Determinante, nämlich das politische Selbstverständnis, jedenfalls von vier Fraktionen in diesem Haus, dass sich trotz der Einmaligkeit einer vollständigen Wiederholungswahl dieses Wahlergebnis in den politischen Realitäten in den Bezirken, auch in den Bezirksverordnetenversammlungen und den Bezirksämtern widerspiegeln muss, so schwer das vielleicht sein mag. Das ist aber erst einmal unser politisches Selbstverständnis, das uns hier eint. Es ist jetzt aber so, dass wir zugleich in diesem Zusammenhang uns selbst adressieren. Berlin schafft es immer mal wieder: Wir schreiben hier Rechtsgeschichte, nicht wegen dieses Gesetzes, sondern wegen des Solitärs, dass das erste Mal in der Bundesrepublik wegen Vollzugsdefiziten eine gesamte Wahl auf Landes- und quasi kommunaler Ebene wiederholt wird. Wir hatten das einmal wegen Defiziten im Aufstellungsverfahren bei einer Partei, wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes in einem anderen Bundesland, aber wegen Vollzugsdefiziten ist das bundesweit das erste Mal. [Marc Vallendar (AfD): Da kann sich die SPD auf die Schulter klopfen!] Das zeigt uns, deswegen adressiere ich uns auch, dass wir es mit gesetzlichen Regelungslücken zu tun haben, was diesen Fall sehr kompliziert macht, mit Regelungslücken, die wir nicht vorausgesehen haben, weil wir einen Fall der vollständigen Wiederholungswahl jedenfalls nicht abschließend mitgedacht haben. Das zeigt auch der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vom 26. Januar, diesen Vorgang der vollständigen Wiederholungswahl dem schon gesetzlich geregelten Fall einer vorgezogenen Neuwahl gleichzustellen. Es spricht einiges dafür, das auch für die Zukunft dem Grunde nach so zu handhaben. Es besteht aber Einigkeit darin, dass das jedenfalls rechtssicher wegen verschiedener Rechtsmeinungen in diesem konkreten Fall so einfach nicht geht. Da will ich noch einmal daran erinnern: Dieses Abgeordnetenhaus hat sich auch im Wesentlichen politisch darauf verständigt – das betrifft vor allem unsere Fraktion – trotz der eindeutigen Verfassungslage, dass das Abgeordnetenhaus für die gesamte Legislaturperiode die oder den Präsidenten wählt und nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählt – so ist es in der Verfassung geregelt –, hier eine andere Regelung anzustreben. Die haben wir auch schon vollzogen, indem wir die neue Präsidentin gewählt haben. Auch in der Verfassung ist der Fall geregelt, dass das Abgeordnetenhaus den Regierenden oder die Regierende Bürgermeisterin wählt. Der Fall einer Abwahl im weitesten Sinne mit Mehrheit der Mitglieder des Hauses steht ebenfalls in der Verfassung. Hier haben wir das Gleiche, die Bezirksämter betreffend. Nach der Verfassung wählen die Bezirksverordnetenversammlungen die Bezirksämter und können sie nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Regelung im Wesentlichen nicht den Fall der vollständigen Wiederholungswahl vor Augen hatte, sondern der Gesetzgeber, der wir nun einmal selbst sind, jedenfalls unsere Vorgänger, eher sichergestellt wissen wollten, dass Animositäten oder einzelne Entscheidungen in den Bezirksämtern, da mal einen Baum zu fällen, nicht zu Ad-hoc-Entscheidungen und Übersprünglichkeiten führen sollen, sondern da eine qualifizierte Mehrheit adressiert ist. Gleichwohl bleibt es bei diesem Wortlaut. An dem kann man nicht so einfach vorbeisteuern. Deshalb haben wir in einem komplizierten und längeren Abstimmungsvorgang entschieden – das sehen Sie allein daran, dass der Hauptausschuss hier noch einmal einen Änderungsantrag dem Plenum vorschlägt –, dass wir die besondere verfassungsrechtliche Abwägung so ansteuern, dass es zu einer Neuwahlsituation kommt, wir aber gleichzeitig zu einer Vollalimentierung kommen müssen, aus Rechtsgründen. Das ist mir wichtig, hier noch einmal zu erwähnen. Es geht hier nicht darum, goldene Handschläge zu verteilen, sondern um eine Rechtsabwägung. Wenn wir das im Blick gehabt hätten, dann hätte ich zuerst an die Kolleginnen und Kollegen der FDP gedacht, die ausgeschieden sind und denen dieser Vorteil nicht zupass kommt. Im Bundestag gibt es eine Regelung, nach der Hälfte der Legislaturperiode so zu verfahren. Es geht hier um eine Rechtsabwägung, aber auch um eine menschliche Komponente. Jetzt will ich einmal an alle appellieren: Diese Leute, die da jetzt betroffen sind, und wahrscheinlich bin ich selbst, der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in Wahrnehmung der Kontrollfunktion, denen das eine oder andere Mal auf den Fuß getreten, wofür ich mich nicht entschuldigen kann und will, es sei denn, es war etwas Persönliches dabei. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Denen jetzt vorzuwerfen, dass sie hier mit solchen Mitnahmeeffekten durch die Stadt laufen, unabhängig von der Farbe oder Partei, der sie angehören mögen, finde ich vollkommen unangemessen und sogar unanständig. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN, und der LINKEN] Deshalb bleibt es, was es ist, eine politische, aber vor allem auch eine verfassungsrechtliche Abwägung, die wir uns nicht einfach gemacht haben, zu der wir aber vollkommen stehen, denn sie war überlagert durch das Selbstverständnis, dass sich diese Wahl in den politischen Realitäten in den Bezirken auch abbilden muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]
