126. Sitzung (WP20)
16.09.2026 · 140 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (17)SPD (15)CDU (13)GRÜNE (13)SSW (11)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 45. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Erkrankungen können heute von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Eka von Kalben, Catharina Nies und Jasper Balke, von der SPD-Fraktion Birgit Herdejürgen und die Abgeordnete Sandra Redmann und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré nicht bei uns sein. Wir wünschen gute Besserung! (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtung sind von der Landesregierung Minister Dirk Schrödter ganztags und Ministerin Dr. Kerstin von der Decken in der Zeit von 15 bis 16 Uhr abwesend. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich ganztags der Abgeordnete Martin Balasus, die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann und der Abgeordnete Claus Christian Claussen, ab 11 Uhr der Abgeordnete Lasse Petersdotter Munstermann (Beifall und Heiterkeit) und ab 16 Uhr der Abgeordnete Dr. Michael Schunck abgemeldet. – Ich finde, der neue Name ist mir schon ganz flüssig über die Lippen gekommen, oder? (Heiterkeit) Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat mit Drucksache 20/4827 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Sofortiger Planungsbeginn für eine neue Schleifähre – das Missunde-Desaster muss ein Ende haben Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4827 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Nein. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Selbsterklärend!) – Selbsterklärend. – Dann lasse ich zunächst über die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrags Drucksache 20/4827 abstimmen. Wer für die Dringlich- (Präsidentin Kristina Herbst) keit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist das erfolgt. Dann würde ich vorschlagen, dass wir den Dringlichkeitsantrag als Punkt 32A in die Tagesordnung einreihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer mögen sich bitte über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag für den Aufruf machen. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5 bis 7, 9 und 34 bis 39 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 12, 20, 21, 25, 30, 41 und 42. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 45. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und am Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 12:30 Uhr tagen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich unserem Minister Tobias Goldschmidt zum Geburtstag gratulieren. – Alles Liebe, alles Gute! Die Sonne strahlt, und es gibt auch Blumen. (Beifall) Begrüßen Sie dann mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Gebrüder-Humboldt-Schule aus Wedel. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Außerdem begrüßen wir unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke und Schwester Maria Magdalena sowie Markus Potten, Geschäftsführer des Verbandes Evangelischer Kindertageseinrichtung in Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde PISA – Bildung braucht Priorität Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4825 Die FDP-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie ihre Redezeit aufteilen wird. – Wir beginnen nun mit der SPD-Fraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Drittel der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland verfügt nicht über die grundlegenden Kompetenzen im Lesen und in Mathematik. (Zuruf: Wen wundert es!) Das darf keine Randnotiz sein, sondern das muss ein Alarmzeichen sein, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das darf auch kein Signal für ein Weiter-so sein, wie ich es von Ihnen, Herr Koch, gelesen habe. Ein Weiter-so ist bei so einer Situation genau die falsche Antwort. Die SPD hat deswegen die Aktuelle Stunde beantragt, um über die PISA-Studie an sich, aber natürlich auch über die Bildung in Schleswig-Holstein zu sprechen. Die Debatte ist in den vergangenen Jahren teilweise sonderbar verlaufen. Da haben wir ganz oft nicht über Unterricht, nicht über das Bildungssystem, sondern teilweise über die Kinder und ihre Herkunft geredet. Die damalige Ministerin Prien erklärte Schleswig-Holsteins Absturz in verschiedenen Bildungsstudien dadurch, dass wir in Schleswig-Holstein so viele migrantische Kinder und so viele Kinder mit Förderbedarf hätten. Wenn man aber genau hinguckt, stellt man fest, dass kein westliches Bundesland weniger Kinder mit Migrationshintergrund beschult als SchleswigHolstein. Auch die Argumentation mit dem Förderbedarf ist, wenn man sie mit allen anderen Bundesländern vergleicht, irgendwie nicht so richtig stimmig. Es wurde Corona als Grund dafür genannt, dass es in Schleswig-Holstein besonders bergab ging – ignorierend, dass Corona ein Phänomen war, das erkennbar weltweit stattgefunden hat. Es wurde zuletzt auch viel über Handys und Social Media diskutiert. Aus meiner Sicht kann man das diskutieren. Das darf aber nicht die bequeme Ersatzdebatte dafür sein, dass man sich scheut, nötige Investitionen im Bildungssystem vorzunehmen, meine Damen und Herren. (Martin Habersaat) (Beifall SPD, FDP und SSW) In der Debatte um die Reaktion auf PISA 2026 habe ich ein neues Wort gelernt. (Christopher Vogt [FDP]: Und das als Deutschlehrer!) Ich kannte das Wort Bildungsaspiration nicht; (Zuruf: Oh!) das Wort war mir vorher nicht bekannt. (Zuruf) Bildungsaspiration war die Erklärung der heutigen Bundesbildungsministerin Prien, warum es mit PISA 2026 nicht geklappt hat. Leider – hat sie festgestellt – interessierten sich Eltern heutzutage nicht mehr so für den Schulerfolg ihrer Kinder. (Christopher Vogt [FDP]: Die Regierung ja auch nicht!) Das ist doch erschütternd. Ich habe dazu (Zuruf: Worte für!) keine evaluierte Studie, aber ich kann sagen, dass ich zwei Kinder zu Hause habe, und mir jedenfalls scheint unsere Bildungsaspiration nicht unterentwickelt zu sein. (Zuruf) Selbst wenn man zu der Erkenntnis kommt – was man tun kann –, dass Eltern möglicherweise früher mehr hinter dem schulischen Erfolg ihrer Kinder her waren: Was ist dann die Antwort, meine Damen und Herren? (Beate Raudies [SPD]: Genau! – Beifall SPD, FDP und SSW) Mit der Schulpflicht zwingen wir Kinder in die Schule – aus gutem Grund. Das würde ich immer verteidigen. Schulpflicht ist wichtig. Dass es Parteien in Deutschland gibt, die an der Schulpflicht rütteln, halte ich für fatal. (Beifall SPD, FDP, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich nun aber annehme, dass wir die Kinder mit der Schulpflicht in die Schule zwingen und dass sich kein Kind seine Eltern aussucht, welche verdammte Pflicht und Schuldigkeit eines Staates ergibt sich denn dann aus diesen beiden Punkten? – Dann müssen wir doch ein gutes Bildungssystem bauen! (Beifall SPD, FDP und SSW) Was zeichnet es denn für ein Bild von einer Bevölkerung, wenn wir auf der einen Seite einen Bundeskanzler haben, der sagt, die Deutschen seien zu bequem, (Zurufe SPD und FDP) sie arbeiteten zu wenig, sie legten zu viel Wert auf Work-Life-Balance – ich kann das Wort gar nicht so voller Abscheu aussprechen, wie der Kanzler es beherrscht –, (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) und der den Vorwurf Lifestyle immer wieder gegen die Bevölkerung ins Feld führt, und auf der anderen Seite die Bildungsministerin kommt und sagt: Der Kanzler sagt, ihr arbeitet nicht genug; aber ich sage, ihr kümmert euch nicht genug um eure Kinder? – Das kann doch nicht der Anspruch einer Bundesregierung sein, wie es in einem Land wie Deutschland vorangehen soll. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn die Erkenntnis ist, dass die Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen heute unterschiedlicher sind als früher, dann muss die Reaktion doch sein, Schulen stärker zu machen und besser zu bauen als früher. Dann müssen wir doch endlich bei den multiprofessionellen Teams vorankommen – was wir Ihnen hier regelmäßig vorbeten. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da geht es um Schulsozialarbeit: Im Jahre 2026 haben wir immer noch keine verbindliche Vorgabe, wie viel Schulsozialarbeit und ob es denn überhaupt Schulsozialarbeit an Schulen in Schleswig-Holstein geben muss. Da muss es um Förderkräfte an den Schulen gehen, und da muss es um Unterstützungssysteme wie die Schulpsychologie gehen. Es kann doch nicht sein, dass wir Monate darüber diskutieren, dass die Landesregierung, aus welchen Gründen auch immer, Stellen für Schulpsychologen in diesem Land unbesetzt lässt. Im Bildungsausschuss haben wir dann zu erfahren bekommen, dass von den sieben unbesetzten Stellen jetzt drei besetzt werden. – Immerhin, immerhin drei. Ein kleiner Erfolg für die Opposition. Meine Auffassung ist immer noch: Wenn wir Stellen in den Haushalt schreiben, um Schulen zu stärken, dann müssen wir diese Stellen nach Möglichkeit auch besetzen. Und nein, meine Damen und Herren, dass Sie diese Stellen nicht besetzen, liegt nicht daran, dass es niemanden gibt, der diese Stellen besetzen möchte, (Martin Habersaat) sondern es liegt daran, dass Sie diese Stellen nicht besetzen wollen. (Beifall SPD und Anne Riecke [FDP]) Im Jahre 2025/2026 hatten wir in Schleswig-Holstein 370.100 Kinder und 25.165 Lehrkräfte. Im Schuljahr 2026/2027 sind es 373.000 Schülerinnen und Schüler – 3.000 mehr – und 25.037 Lehrkräfte – 100 weniger. Mehr Schülerinnen und Schüler, weniger Lehrkräfte. Das ist der falsche Weg, den Sie da eingeschlagen haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Eine Lehrkraft kann eben nicht in weniger Zeit immer mehr unterrichten, mehr erziehen, mehr sozialpädagogisch arbeiten, mehr psychologische Krisen auffangen, sondern braucht entsprechende Unterstützungssysteme. Sie haben ja angefangen, die zu erforschen: Ich erinnere an die Verwaltungskräfte, die Sie probeweise an die Schulen gegeben haben, um zu erforschen, ob sie Lehrkräfte entlasten. Ergebnis: Ja, sie entlasten. Also schaffen wir sie ab. (Beate Raudies [SPD]: Jo!) Was ist Ihr Plan? – Das fragt man sich. Sie bekämpfen den Unterrichtsausfall hauptsächlich dadurch, dass Sie Stunden kürzen, denn wo weniger Stunden geplant sind, können weniger ausfallen. Sie streichen den Gymnasien vier Stunden in Klasse 5 bis 10, den Gemeinschaftsschulen sechs Stunden, und im DaZ-Bereich – besonders fatal – erhöhen Sie die Klassenfrequenz von 16 auf 18. Wenn aber Schule doch mehr leisten muss, dann dürfen Sie ihr nicht weniger Ressourcen zur Verfügung stellen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Es gab in den vergangenen Tagen eine Debatte darüber, warum PISA vor 25 Jahren eigentlich so eingeschlagen hat und warum das jetzt eher eine Randnotiz ist. Eine These – von Aladin El-Mafaalani – ist, dass vor 25 Jahren die Babyboomer, die stärkste Bevölkerungsgruppe in unserem Land, im Elternalter waren. (Beate Raudies [SPD]: Mhm!) Damals hat die das massiv interessiert. Heute sind die Babyboomer im Großelternalter, und Eltern sind eine gesellschaftliche Minderheit. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Wenn das so ist, ist es umso mehr unsere Aufgabe, meine Damen und Herren, uns hier im Landtag dagegenzustemmen und den Blick auf die wichtigen Themen zu halten. Wir haben es in Schleswig-Holstein ja schon einmal geschafft: Laut IQB-Bildungsvergleich hat es Schleswig-Holstein zwischen 2009 und 2015 geschafft, die Risikogruppe der Schülerinnen und Schüler in Klasse 9, die nicht gut lesen können, von 23 Prozent auf 17 Prozent zu reduzieren. Wir waren auf einem guten Weg – gemeinsam! Das waren Entscheidungen der Großen Koalition. Einer der Gründe war das Ende des dreigliedrigen Schulsystems, an dem in diesem Land aus ideologischen Gründen leider zu lange festgehalten wurde, aber das wir irgendwann überwunden hatten. Gleichzeitig wurden die Spitzen besser. Ideologie ist eben nicht, Änderungen zu fordern, sondern Ideologie ist, an Altem festzuhalten, auch wenn sich die Rezepte als nicht erfolgreich erwiesen haben. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich habe Ihnen ein Zitat mitgebracht: „Gute Bildung entsteht nicht durch Formulare, Berichtspflichten und Einzelprojekte. Deshalb müssen wir Schulen weiter entbürokratisieren und Lehrkräfte von Aufgaben entlasten, die sie von ihrem eigentlichen Auftrag abhalten. Ihre Zeit wird im Klassenzimmer, in der Förderung und in der pädagogischen Arbeit gebraucht.“ Richtig! Wissen Sie, von wem das ist? – Martin Balasus, CDU-Fraktion. (Zuruf SPD: Hey!) Würden wir doch bloß jemanden kennen, der das auch umsetzen kann, meine Damen und Herren! (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich ende mit der wichtigsten Erkenntnis aus PISA 2026: Wer schwächere Elternhäuser beklagt, muss stärkere Schulen schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die PISA-Ergebnisse 2025 sind keine Randnotiz, sie sind ein ernstes Warnsignal. Viel zu viele Jugendliche in Deutschland haben Probleme (Tobias Koch) mit grundlegenden Fähigkeiten. Beim Lesen und in Mathematik verfehlt rund ein Drittel das Mindestniveau, und in den Naturwissenschaften sind es 27 Prozent. Das alles ist mehr als beunruhigend, denn es geht doch letztendlich um die Frage, ob junge Menschen später eine Ausbildung bewältigen oder ein Studium aufnehmen können, und vor allem darum, ob sie in der Lage sind, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Die Befunde aus der PISA-Studie dürfen deshalb nicht relativiert werden, aber genauso wenig sollten sie vorschnell politisch vereinnahmt werden, wie wir es bei meinem Vorredner gerade ein Stück weit erlebt haben. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das sage ich auch als Vater von zwei Kindern. Wer Kinder hat, weiß, wie sehr einen die Frage beschäftigt, ob sie gute Chancen haben, ihren eigenen Weg zu gehen. Als Politiker kommt eine weitere Verantwortung hinzu: Wir entscheiden mit darüber, welche Bedingungen Schulen haben und wie gut Kinder lernen und ihr Potenzial entfalten können. Ich erinnere mich noch gut an den PISA-Schock des Jahres 2001. Danach war die Hoffnung groß, dass Politik und Gesellschaft verstanden hätten, was zu tun ist. Vieles wurde anschließend angepackt, und tatsächlich stiegen die Ergebnisse bis 2012 beziehungsweise 2015 kontinuierlich an. Seitdem sinken die Leistungen aber wieder. Ernüchternd müssen wir heute feststellen, dass die Ergebnisse von 2025 sogar noch unter denen von 2001 liegen. Notwendig ist dabei aber zunächst einmal, argumentativ sauber zu bleiben: PISA ist eine internationale Vergleichsstudie. Das veröffentlichte Ergebnis gilt für ganz Deutschland. Es ist deshalb falsch, aus PISA unmittelbar eine Bilanz der schleswigholsteinischen Bildungspolitik abzuleiten. Aber diese Aussage darf auch keine Ausrede sein. Wenn Deutschland bei grundlegenden Kompetenzen so deutlich zurückfällt, dann müssen wir auch in Schleswig-Holstein genau hinschauen. Klar ist: Es gibt nicht die eine Ursache. Wer eine einzige Erklärung anbietet, der macht es sich zu einfach. Ein Punkt ist aber die stark veränderte Zusammensetzung unserer Schülerschaft. In Schleswig-Holstein hatten 2024 rund 19,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund. Zehn Jahre zuvor – bleiben wir bei den Fakten – waren es 8,5 Prozent. Der Anteil hat sich damit innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als verdoppelt. – Meine Damen und Herren, das sage ich jetzt nicht als Wertung und erst recht nicht als Schuldzuweisung. Diese Zahlen verdeutlichen aber eine reale zusätzliche Aufgabe für Schule. Viele Kinder kommen mit sehr geringen Deutschkenntnissen in Kita und Schule. Manche haben unterbrochene Bildungsbiografien, und manche haben Flucht- und Krisenerfahrungen. (Serpil Midyatli [SPD]: Und manche sind hier geboren und aufgewachsen!) – Exakt, auch die Fälle gibt es. (Serpil Midyatli [SPD]: Mir reicht es langsam!) Deswegen sind die Schülerinnen und Schüler auch immer unterschiedlicher. Das gilt genauso für Kinder mit deutscher Herkunft. Absolut. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Deswegen habt Ihr auch die DAZ-Klassen vergrößert! - Beate
Beate Raudies SPD
Genau!) Deutschland hat aber seit 2015 in erheblichem Umfang humanitäre Zuwanderungen aufgenommen und dabei gerade nicht danach ausgewählt, welche schulischen oder beruflichen Voraussetzungen Menschen mitbringen, sondern denen geholfen, bei denen die Not am größten war. Deshalb lohnt, meine Damen und Herren, an dieser Stelle ein Blick nach Kanada. Kanada ist ein klassisches Einwanderungsland und schneidet bei PISA deutlich besser ab. Aber das kanadische Einwanderungssystem ist in weit stärkerem Maß auf qualifikations- und arbeitsmarktbezogene Zuwanderung ausgerichtet als unseres. 2024 entfielen dort 58 Prozent der dauerhaften Zuwanderung auf wirtschaftliche Zuwanderung und nur rund 20 Prozent auf Flüchtlinge und Zuwanderung aufgrund von humanitären Katastrophen. Migration führt also nicht zwangsläufig zu schlechteren Bildungsergebnissen, aber, meine Damen und Herren, was ich deutlich machen möchte: Die Ausgangsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Entscheidend sind Sprachkenntnisse, Bildungsbiografien und die Fähigkeit eines Bildungssystems, mit Unterschieden möglichst früh umzugehen und diese auszugleichen. (Beifall CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Dr. Garg?
Tobias Koch CDU
Ich werde in der Aktuellen Stunde keine Zwischenfragen zulassen. (Christopher Vogt [FDP]: Die CDU sollte einen neuen Kanzler stellen!) Meine Damen und Herren, ein früherer Spracherwerb ist dafür absolut zentral. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Wer nicht ausreichend Deutsch versteht und spricht, der kann dem Unterricht einfach nicht folgen, und wer schon in Klasse 1 bei einfachen Plus- und Minusaufgaben im Zahlenraum von 0 bis 20 nicht mitkommt, dem fehlen später auch die Grundlagen für Biologie, Physik und Chemie. Ein zweiter Punkt – und es gibt, wie gesagt, nicht die eine Erklärung – sind die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den Elternhäusern. Nicht jedes Kind wächst in einem Umfeld auf, in dem viel gesprochen, in dem vorgelesen und gemeinsam gelernt wird. Nicht jedes Kind bekommt bei Hausaufgaben Unterstützung, und nicht jedes Kind lernt früh, sich zu konzentrieren und bei einer Aufgabe zu bleiben. Schule muss diese Unterschiede so gut wie möglich ausgleichen. Aber wir müssen auch ehrlich sein, Bildung beginnt nicht erst am ersten Schultag. Hier sind auch die Eltern gefordert, und wir müssen die Zeit in der Kita nutzen, um bei Defiziten frühzeitig gegenzusteuern. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Ja!) Drittens müssen wir über die Gefahren des modernen Medienkonsums sprechen. Viele Kinder und Jugendliche verbringen täglich unzählige Stunden am Smartphone. Kurze Videos, dauernde Reize und permanente Erreichbarkeit machen etwas mit dem Aufmerksamkeitsvermögen und auch mit der Konzentration. Lernen braucht aber Konzentration, und darum dürfen wir diesen Zusammenhang nicht ignorieren. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Es war deshalb genau richtig, die private Handynutzung an Schulen bis Klasse 9 zu verbieten. Es ist und bleibt deshalb genauso richtig, dass wir uns als CDU für strengere Altersgrenzen für die sozialen Medien einsetzen. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, die Ergebnisse von PISA sind nicht überraschend. Auch andere Bildungsstudien in den letzten Jahren haben gezeigt, dass grundlegende Fähigkeiten, etwa im Lesen, Schreiben und Rechnen, nachlassen. Daher haben wir in Schleswig-Holstein bereits lange vor PISA 2025 begonnen, gegenzusteuern. Das ist kein Weiter-so, sondern wir haben bereits um- und gegengesteuert. Ein Schwerpunkt ist die Unterrichtsversorgung, denn Unterricht muss stattfinden. Wir haben die Unterrichtsversorgung in den letzten Jahren auf über 100 Prozent erhöht und auf diesem hohen Niveau stabilisiert. Trotz einer mehr als angespannten Haushaltslage haben wir mit der Bildungsoffensive Anfang dieses Jahres noch einmal 200 zusätzliche Stellen für Vertretungsunterricht geschaffen. (Beate Raudies [SPD]: Die Sie vorher gestrichen haben! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die Unterrichtsversorgung steigt damit im Schuljahr 2026/2027 (Beifall CDU) auf mindestens 103 Prozent an allen weiterführenden Schulen. (Annabell Krämer [FDP]: Wer glaubt das denn? – Beate Raudies [SPD]: Wie war das mit den Mathekenntnissen?) Zudem haben wir mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um gezielter Lehrer für Bedarfsregionen und Mangelfächer zu gewinnen. Dazu gehören neue Zugangswege zu dem Lehrerberuf, Programme wie Abordnung Plus und der Anwärtersonderzuschlag. Ein zweiter Schwerpunkt sind die Basiskompetenzen in den Grundschulen. Jeweils eine Stunde mehr Mathe und Deutsch in Klassen 1 und 2. Das Leseband, Lernstandserhebungen und eine daran anknüpfende individuelle Förderung folgen einem einfachen Grundgedanken. Lesen, Schreiben und Rechnen müssen einfach sitzen. (Beifall CDU) Genau diesem Ziel dient auch EVi. Noch sind wir in der Modelphase 2, aber ab 2028 wird der Sprachstand aller Kinder in Schleswig-Holstein rund eineinhalb Jahre vor der Einschulung verbindlich festgestellt. Kinder mit erheblichem Unterstützungsbedarf werden an einer verpflichtenden Förderung teilnehmen, bevor sie in die Schule kommen. Und EVi ist besonders wichtig, weil an einem Punkt angesetzt wird, an dem noch viel aufgeholt werden kann. EVi hilft gerade den Kindern, die zu Hause weniger Unterstützung bekommen. Wir wollen De- (Tobias Koch) fizite früh erkennen und gezielt bearbeiten. Das ist ein Meilenstein für mehr Chancengerechtigkeit. (Beifall CDU) Gleiches gilt für den Ganztag. Guter Ganztag bietet gerade für Kinder, die zu Hause weniger Unterstützung haben, zusätzliche Zeit zum Lernen und Üben für Sport, Bewegung und kulturelle Angebote. Mit dem Rechtsanspruch werden diese Angebote jetzt ausgebaut. Genau dafür haben wir mit über 700 Millionen Euro das größte Schulbauprogramm aufgelegt, das es in Schleswig-Holstein je gegeben hat. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weil die Kinder im schulischen Ganztag nicht nur betreut werden sollen, beteiligt sich das Land mit 75 Prozent an allen Betriebskosten und damit auch an allen Qualitätssteigerungen, die vor Ort umgesetzt werden. (Beate Raudies [SPD]: Das werden wir ja sehen!) – Darauf können Sie vertrauen, Frau Kollegin. All diese Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, haben gemeinsam, dass man ihre Wirkung leider nicht sofort messen kann. Bildungspolitik braucht Zeit. Wenn wir heute die Sprachförderung vor der Einschulung verbessern, sehen wir die Wirkung erst morgen. Wenn wir heute Deutsch und Mathe in Klassen 1 und 2 stärken, wird erst Jahre später messbar, wie nachhaltig das war. Ich sage unmissverständlich: Wir können uns nicht zurücklehnen, ganz im Gegenteil: Wir müssen Schule noch stärker auf das Wesentliche konzentrieren. Lesen, Schreiben und Rechnen sind keine altmodischen Fähigkeiten von gestern, sondern auch heute das Fundament für alles Weitere. Wer solide Grundkompetenzen und gelernt hat, selbstständig zu denken, der kann sich später vieles selbst erschließen. Leistung gehört in der Schule dazu, Üben gehört dazu, eine korrekte Rechtschreibung gehört dazu. Auch Hausaufgaben können sinnvoll sein. Wir sollten nicht so tun, als ob jede Anforderung eine Zumutung wäre. Kinder brauchen Förderung, sie brauchen Zutrauen, und dazu gehört auch, ihnen manchmal etwas abzuverlangen. Wir müssen schauen, wie Lehrer von unnötiger Bürokratie entlastet werden – genau richtig, was der Kollege Balasus gesagt hat –, (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) denn sie sind im Unterricht viel besser aufgehoben als in der Vorbereitung des Unterrichts. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Und wir müssen Elternhäuser noch stärker in den Blick nehmen. Schule kann viel leisten, aber sie kann nicht jede Aufgabe übernehmen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig müssen unsere Kitas und Schulen dort besonders stark sein, wo diese Unterstützung fehlt. Deshalb sind unsere Schwerpunkte genau richtig: Verbindliche Sprachförderung mit EVi, ein starker Ganztag, Unterrichtsversorgung mit 100 Prozent und die gezielte Unterstützung von Schulen mit dem Startchancen-Programm. PISA mahnt uns zu handeln. Wir haben bereits umgesteuert, wir machen kein Weiter-so, und diesen Kurs gilt es fortzusetzen. Genau das werden und müssen wir auch tun. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter Munstermann das Wort. Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist einmal wieder PISA-Schock. Alle drei Jahre erleben wir es, dass PISA und die Ergebnisse, die PISA hervorgebracht hat, breit diskutiert werden, ehrlicherweise auch in Deutschland ziemlich breit; da konnte ich die Einschätzung von Herrn Habersaat nicht ganz teilen, dass das jetzt enorm abgenommen hätte. In anderen Ländern wird PISA sehr viel weniger diskutiert. Aber erinnern wir uns an das Jahr 2000/2001 zurück. 2001 wurden die Ergebnisse der ersten PISAStudie veröffentlicht. Was war los? Wir alle waren schockiert darüber, oft allerdings eher darüber, dass man Deutschland für besser gehalten hat, als es tatsächlich war. Auch das ist Teil der Analyse. Auch dass man die anderen Länder für schlechter gehalten hat, als sie tatsächlich waren, war Teil der Erkenntnis, die wir damals aber gar nicht so breit diskutiert haben. Ich bin 2001 nach der Grundschule in die Realschule umgeschult worden und war damit sofort (Lasse Petersdotter Munstermann) Spielball dieser Debatte. Es ging sofort darum: „Ihr seid alle ein Happen doof. Warum seid ihr nicht so schlau, wie wir früher waren?“, obwohl unsere Elterngeneration früher nie gemessen wurde. Dann ist es immer leicht, gute Ergebnisse zu erzielen. (Zurufe) 2002, 2003, in den Folgejahren, wurden die Ergebnisse besser, weil wir uns alle ganz enorm bemüht haben und die PISA-Ergebnisse als Ziel hatten. Richtig schlechter wurde es gar nicht 2015, auch wenn die Debatte teilweise so geführt wurde. Schlechter wurden die Ergebnisse in PISA 2012. Das ist, finde ich, eine wichtige Differenzierung. Dafür gibt es diverse Gründe: Da spielen Sprachkenntnisse eine Rolle; da spielt das Internet eine Rolle; da spielt auch die Tatsache, dass Smartphones immer stärker verbreitet waren, eine Rolle, weil man weniger gelesen hat, weil man seine Freizeit anders verbracht hat. Damals, 2012, bin ich gerade mit dem Abitur fertig geworden. Wir erleben jetzt, 2026, den nächsten Schock, weil wir als Deutschland zwar immer noch im OECDDurchschnitt liegen, aber schlechter sind als im Jahr 2000. Deswegen haben wir erneut diese breite Debatte. Die breite Debatte wird aber teilweise nicht ins richtige Verhältnis gesetzt. Das möchte ich an drei Stellen deutlich machen, die bestimmt sehr kontrovers sind. Das Erste ist, dass gesagt wird: Es wird zu wenig Geld für Bildung ausgegeben. – Das stimmt, weil man nie genug Geld für Bildung ausgeben kann. Nichtsdestotrotz scheint, so zeigt zumindest die PISA-Studie, Geld allein das Problem nicht lösen zu können. Deutschland liegt bei den Ausgaben je Schülerin oder Schüler mit 14.000 Dollar auf Platz 12. Luxemburg liegt mit 28.000 Dollar je Schülerin oder Schüler auf Platz 1, ist im Ranking allerdings deutlich hinter Deutschland. Jetzt kann man sagen, das Leben in Luxemburg ist auch teurer. Aber man kann es trotzdem ins Verhältnis setzen und sagen, dass nicht jeder Euro sofort zu einer Verbesserung führt. Es kommt eben auch darauf an, wie das Geld ausgegeben wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das andere ist, dass die PISA-Ergebnisse auf kurzfristige bildungspolitische Entscheidungen zurückgeführt werden. Das hat auch der Kollege Habersaat ein bisschen getan, indem er die Regierung – die aktuell regierende Regierung – dafür kritisiert hat, wie die Ergebnisse sind. Ich möchte einmal auf die Bildungsbiografie einer Person blicken, die bei PISA geprüft wurde. Sie wurde 2009 geboren. Damals hat CDU/FDP regiert – warum auch immer. Dann ging sie 2010/2012 in die Krippe – immer noch CDU/FDP. Während der Kita, 2012 bis 2015, regierte die Küstenkoalition. Als sie in die Grundschule ging, 2015 bis 2019, regierten die Küstenkoalition und Jamaika, und als sie in die weiterführende Schule ging, 2019 bis 2025, regierten Jamaika und Schwarz-Grün. Ich will nur sagen: Wenn wir immer sagen, dass die gesamte Bildungsbiografie und die frühkindliche Bildung so wahnsinnig wichtig sind, lohnt es sich, auch das in Relation zu setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Als Drittes möchte ich die Aussagekraft für Schleswig-Holstein aufzeigen. Es gibt diverse Bildungsstudien, die Aussagekraft für Schleswig-Holstein haben und bei denen wir nicht besonders toll abschneiden. Über die können wir auch diskutieren. Aber bei PISA ist das wirklich schwierig. In die PISA-Studie, über die wir jetzt diskutieren, sind die Ergebnisse von neun schleswig-holsteinischen Schulen eingeflossen – neun! Von den neun Schulen sind es auch nur ein Bruchteil der Schülerinnen und Schüler, die dort jeweils zur Schule gehen. Das will ich einmal gesagt haben, weil sich aus den deutschen Zahlen nicht herauslesen lässt, wo wir in Schleswig-Holstein eigentlich ganz exakt stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben über 280 Regelschulen mit Oberstufe. Wir reden hier also über die Stichprobe einer Stichprobe, und das sollte auch Teil der Diskussion sein. Nicht nur Deutschland erlebt gerade Herausforderungen. Ganz viele Ergebnisse sind deutlich schlechter als erwartet; einige sind allerdings auch besser als erwartet. Dass Großbritannien in den Ergebnissen einen solchen Zuwachs, was die Qualität angeht, hinbekommt, haben viele so nicht vorhergesehen. Dass der komplette skandinavische Raum sich bedeutend verschlechtert, haben wiederum viele nicht gesehen. Dänemark erlebt den größten Einbruch seiner PISA-Geschichte. Schweden hat die schlechtesten Ergebnisse seit Messbeginn. Finnland war lange Zeit das Vorzeigeland von PISA, fällt aber seit zehn Jahren beständig ab. Norwegen hat die zweitschlechteste Entwicklung aller Teilnehmerländer. Das zeigt: Es hat sich in vielen Regionen einiges verändert. Wir erleben einen in- (Lasse Petersdotter Munstermann) ternationalen Trend, in dem Deutschland gar nicht so sehr hervorsticht, wie in der deutschen Debatte teilweise getan wird. Trotzdem sind die Ergebnisse wichtig, und trotzdem sind auch die anderen Ergebnisse – nehmen wir den Bildungsmonitor, den man auch teilweise wieder in sich als bildungsökonomische Studie und so weiter kritisieren kann – sehr spannend. Wir müssen darauf aufbauend Politik machen. Wir müssen auch die Debatte miteinander führen, wie wir sie heute führen. Denn es ist natürlich anders, auch einmal eine breitere bildungspolitische Debatte zu führen. Noch ist immer nicht ganz klar, was eigentlich die bildungspolitische Debatte der 2020er-Jahre ist. Anfang der 2000er-Jahre war es PISA und die Frage: Warum sind wir eigentlich nicht so gut, wie wir eigentlich von uns selber gedacht haben? – Anfang der 2010er-Jahre war es die Schulformdebatte, die Schleswig-Holstein 2014 gut mit der Schulreform und der Idee aufgelöst hat, dass es mehrere Schulen geben kann, die zum Abitur führen. Und 2020 und fortfolgende ist es womöglich KI. Als im Jahre 2023 PISA veröffentlicht wurde, hat Karin Prien, noch als schleswig-holsteinische Bildungsministerin, gesagt: Deutschland muss vom Sozialstaat „zum sozialen Bildungsstaat werden“. Ich finde diese Idee weiterhin richtig. Dass man sich jetzt unter Merz nicht mehr so sehr mit dem Sozialstaat assoziieren will, kann ich allerdings verstehen. Das würde die Bildung womöglich schwächen. Dann haben wir jetzt in 2026 die Frage – Zitat –, „dass Eltern Bildung einfach nicht so wichtig finden“. – Diese Diskussion ist sehr viel emotionaler, als sie sein muss. Es gibt auf der einen Seite in den PISA-Erhebungen deutliche Befunde, dass die Eltern tatsächlich den Bildungserfolg nicht mehr so wichtig finden wie Generationen vorher oder andere Regionen. Dass das aber jetzt Teil der politischen Analyse sein muss, kann man trotzdem kritisieren. Auch ich bin der Meinung, dass man die Verantwortung nicht alleine bei den Eltern abladen kann, denn die Verantwortung der Eltern in anderen Bereichen ist immer größer geworden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, Martin Habersaat [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Trotzdem ist die Frage: Warum? – Ich will nur eine These in den Raum stellen, die man später an anderer Stelle weiter diskutieren kann: Durch das beständige Verlieren von Vertrauen in die Idee vom Aufstieg durch Bildung sinkt auch die Relevanz von Bildung. Wenn ich nicht glaube, dass es meinen Kindern durch Bildung einmal besser gehen wird, dass Wohlstand durch Bildung aufgebaut werden kann, dann ist die Relevanz von Bildung einfach deutlich geschwächt. Das hat auch Auswirkungen darauf, wie sich Eltern verhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Im Kern bleibt es trotzdem richtig, Schule so unabhängig von Bildung (Heiterkeit) – das wäre schlecht –, so unabhängig von Eltern zu machen wie irgend möglich, weil das natürlich Bildungsgerechtigkeit stärkt. Wenn Bildungsgerechtigkeit sich ergibt, wenn man quasi unabhängig vom Elternhaus Erfolg haben kann, dann ist es nur logisch, auch die Schule möglichst unabhängig vom Elternhaus zu machen. Das nimmt natürlich die Eltern nicht aus der Verantwortung für das Kindeswohl und viele andere Fragen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was tun wir, und was sollte man tun? – Die Forschung und auch die PISA-Studie geben deutliche Aufgaben mit – ich mache das jetzt in aller Kürze –: Kinder frühzeitig fördern – das hat Schleswig-Holstein in den letzten Jahren deutlich verbessert durch die Kitareform, durch EVi, durch Lernausgangslageerhebungen beim Screening in der 1. Klasse. Es wird gesagt: Die Basiskompetenzen müssen gefördert werden. – Das ist unbedingt wichtig. Ich habe heute in der Presse einiges kritisiert, was Vektorrechnungen angeht. Aber ich bin der Meinung, dass so etwas wie Dreisatz enorm wichtig ist, egal, wie sich KI in dieser Gesellschaft entwickelt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deswegen: Basiskompetenzen sind wichtig. Aber ob jeder Vektorrechnungen braucht? – Diese Debatte halte ich aufrecht. Dann haben wir die Einführung vom Leseband in den Klassen 5 und 6. Wir haben Deutsch und Mathe in den Grundschulen mit mehr Unterricht und dem Ganztag gestärkt. Dann haben wir: Lernstände systematisch erfassen. – Die Debatte über LeA.SH haben wir auch noch in dieser Sitzung. Dann haben wir: Schulen in besonders sozial belasteten Regionen besonders fördern. – Wir haben PerspektivSchulen eingeführt. (Lasse Petersdotter Munstermann) Dann zu Startchancen-Schulen weiterentwickeln: Auch hier spielt der Ganztag eine Rolle, auch auf Kitas weiten wir das aus. Ich will sagen, es passiert einiges. Es gibt auch Grund zur Zuversicht. Die PISA-Ergebnisse sind immer wieder Anlass, eine breite bildungspolitische Debatte zu führen; PISA ist aber auch nicht alles. Vieles wird eben nicht getestet. Die Kreativität wird nicht getestet. Die Kunst und die Kultur werden nicht getestet. Die Demokratiebildung wird nicht getestet. Es wird nicht getestet, wie gerne Menschen in Freude auch andere Fächer leben. All die Dinge, die uns sonst so wichtig sind – Hauswirtschaftsunterricht, der sehr viel wichtiger wäre –, all das wird nicht getestet. Deswegen sage ich: PISA ist nicht alles. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Wenn Deutschland der Meinung wäre, dass PISA alles sein sollte, dann muss man den Kurs wechseln. Dann muss man es machen wie Südkorea oder Singapur und die ganze Zeit PISA-Tests schreiben und dann alle drei Jahre gute Ergebnisse einfahren, oder wie China: nur die wohlhabendsten Regionen befragen und alle anderen Fragen ausblenden. Ich glaube insofern: Deutschland geht da schon einen guten Weg und kann noch besser werden. Dann werden wir auch besser in PISA. Aber so schlimm sind die Ergebnisse nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt ist wieder in vielen Medien vom PISA-Schock die Rede. Ich kenne das noch aus meiner Schulzeit von der ersten PISA-Studie. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann das nicht nachvollziehen; denn ein sprichwörtlicher Schock entsteht durch eine unerwartet schlimme Nachricht. Das ist hier aber meines Erachtens gar nicht der Fall. Die Tatsache, dass die Ergebnisse so schlecht sind wie noch nie, kann in Wahrheit niemanden mehr überraschen. Der anhaltende Abwärtstrend beim Bildungsniveau der Kinder und Jugendlichen ist auch in Schleswig-Holstein – das ist der entscheidende Punkt, Herr Kollege – bereits durch verschiedene Studien in den letzten Jahren belegt worden. Ich kann auch die wiederkehrenden Erklärungen und – man muss sagen – Ausflüchte der Landesregierung angesichts dieser schlimmen Entwicklung nicht nachvollziehen. Ministerin Stenke erklärte – übrigens ganz üblich wie ihre frühere Chefin, Bundesbildungsministerin Prien – recht lapidar die Pandemie, die Zuwanderung und die Haltung der Eltern als Ursache. Frau Ministerin, meine Damen und Herren, da ist aus meiner Sicht jeweils etwas dran, aber das ist doch, wenn überhaupt, nur die halbe Wahrheit. (Beifall FDP) Es ist doch nicht die zentrale Aufgabe der Regierung, die Umstände der letzten zehn Jahre nur zu beschreiben. Die spannende und entscheidende Frage ist doch: Was ist denn jetzt die Reaktion der Landesregierung darauf, und wo sieht die Ministerin nach bald zehn Jahren im Bildungsministerium eigentlich die eigene Verantwortung für diese katastrophale Entwicklung? (Beifall FDP) Eine gute Bildung ist in der Tat das Beste, was eine Gesellschaft einem jungen Menschen mitgeben kann, damit dieser ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und aus seinen Talenten das Beste machen kann. Bildung ist mehr denn je entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und deshalb aus guten Gründen eine der wichtigsten Kernaufgaben unseres Staates. Was macht die schwarz-grüne Landesregierung? Sie sorgt dafür, dass es an unseren Schulen immer mehr Unterrichtsausfall gibt. Herr Habersaat hat die Zahlen gennant: Es gibt in diesem Schuljahr rund 3.000 Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein mehr und rund 130 Lehrkräfte weniger. Die Landesregierung spricht aber davon, dass sie mehr Lehrerstellen schaffen würde. Aber nur weil man einen Teil der eigenen Kürzung zurücknimmt, hat man am Ende nicht mehr, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und SSW) Man könnte meinen, sogar PISA hat festgestellt, Mathematikdefizite reichen mittlerweile bis in die Regierung hinein. (Heiterkeit FDP) (Christopher Vogt) Kollege Koch spricht hier allen Ernstes von 103 Prozent Unterrichtsversorgung. Lieber Herr Koch, welche Schule soll das sein? (Tobias Koch [CDU]: Alle!) – Nein, Herr Koch, das sind rechnerische Geschichten. Es fällt im Durchschnitt rund 20 Prozent Unterricht in Schleswig-Holstein aus. (Beifall FDP) Jeder, der Kinder hat, weiß das auch. Hier wird aus meiner Sicht doch recht durchschaubare Propaganda betrieben. Das ist unredlich, meine Damen und Herren. Denn die Eltern merken doch den Unterrichtsausfall. Wenn es weniger Lehrkräfte für mehr Schüler gibt, muss man kein Prophet sein, um vorherzusagen: Der Unterrichtsausfall wird sich in den nächsten Jahren steigern. – Das ist ein riesiges Problem; denn wenn man trotz des sinkenden Leistungsniveaus weiter Lehrerstellen kürzt, verschlechtert man die Zukunftchancen unserer Kinder. In Schleswig-Holstein fällt auch auf – es gibt derzeit auch andere Studien –, dass besonders viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen – was für ein Problem, da das mittlerweile rund elf Prozent sind! – und dass auch besonders viele Berufsausbildungen abgebrochen werden. Sie versuchen aber leider nicht, den massiven Unterrichtsausfall durch mehr Lehrkräfte zu bekämpfen, sondern Sie haben ernsthaft versucht, den Unterrichtsausfall durch weniger Unterrichtsangebot zu bekämpfen. (Beifall FDP) Das konnten wir nur verhindern, weil sich viele Menschen dagegengestellt haben, dass Sie zum Beispiel WiPo und Geschichte in der Oberstufe gekürzt haben. Gott sei Dank konnte das verhindert werden. Meine Damen und Herren, wie die Inklusion in Schleswig-Holstein umgesetzt wird, ist in meinen Augen ein weiteres, ganz zentrales Problem. Bei Kindern mit körperlichen Einschränkungen ist in den letzten 20 Jahren unglaublich viel Gutes geleistet worden. Dafür gilt allen Beteiligten unser ausdrücklicher Dank. (Beifall FDP) Es ist ein gesellschaftlicher Fortschritt, der dort erzielt werden konnte, aber die Umsetzung der Inklusion ist ansonsten in meinen Augen weitgehend gescheitert. So deutlich will ich das einmal an dieser Stelle sagen. Während die zweite Lehrkraft zur Differenzierung und Förderung in der Regel fehlt, sitzen mittlerweile bis zu fünf Schulbegleiter in den Klassen – fünf Erwachsene! Diese Schulbegleiter haben in der Regel keine pädagogische Ausbildung. Sie dürfen sich jeweils nur um ein einzelnes Kind kümmern. Die Kreise und kreisfreien Städte müssen dafür sehr viel Geld bezahlen, das sie eigentlich gar nicht haben. So funktioniert das eben nicht. Deshalb kann man das auch nicht immer so weiterlaufen lassen. Es braucht richtige multiprofessionelle Teams mit ausgebildeten Fachkräften und schlichtweg mehr Lehrkräfte. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Mir ist vollkommen klar, wie der Haushalt aussieht. Mir ist vollkommen klar, dass man dicke Bretter gemeinsam mit den Kommunen bohren muss – Sozialgesetzbuch und so weiter. Das ist ein ganz, ganz dickes Brett. Wo sind aber die Reformvorschläge und Initiativen dieser Landesregierung zu diesem zentralen Thema? – Ich vermisse sie. Das muss dringend nachgeholt werden. (Beifall FDP) Die Kollegen haben es gesagt: Der Bildungserfolg hängt auch in Schleswig-Holstein nun einmal sehr stark vom Elternhaus ab. Von echter Chancengerechtigkeit sind wir sehr weit entfernt. Das hatte aber auch Gründe. Es ist in diesem Zusammenhang besonders bitter, dass der Ganztagsausbau vom Bildungsministerium erst verschlafen und dann verstolpert wurde. Viele Kommunen sind angesichts der chaotischen Förderpolitik der Landesregierung auf der Zinne. Das Problem ist auch: Über die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztages wird dadurch leider kaum noch gesprochen. Hier wurde bisher eine große bildungspolitische Chance für mehr Chancengerechtigkeit vertan. Das muss sich dringend ändern. (Beifall FDP) Eines der Bundesländer, das in den letzten Jahren bildungspolitisch gegen den allgemeinen Trend doch bemerkenswerte Erfolge erzielt hat, ist Hamburg. Zu meiner Schulzeit ist man nach Hamburg gegangen, wenn man auf dem Gymnasium gescheitert ist, und hat dort ein Einserabitur gemacht. Das hat sich verändert. Dort wurde viel investiert und auf Maßnahmen gesetzt, die die führenden Bildungswissenschaftler empfehlen, zum Beispiel (Christopher Vogt) Sprachtests für Viereinhalbjährige und ensprechende Fördermaßnahmen. In Schleswig-Holstein soll dies nach jahrelangem Ringen zwischen Bildungsministerium und Sozialministerium flächendeckend erst im Jahr 2028 starten. Meine Damen und Herren, das ist zu spät. (Beifall FDP) Das sollten Sie dringend beschleunigen. Eine Landesregierung, die die Schuld immer nur bei anderen sucht und weiterhin krampfhaft so tut, als machte man alles richtig, braucht in Wahrheit kein Mensch. Wer die eigene Verantwortung für das Desaster so vehement verneint, der betreibt Realitätsverweigerung. Bildung muss in diesem Bundesland wieder oberste Priorität haben. Das muss sich auch entsprechend im Haushalt abbilden. Mit Schwarz-Grün wird da erkennbar nichts mehr passieren. Die nächste Landesregierung wird nicht nur den Haushalt sanieren müssen, sondern gleichzeitig – das ist wirklich eine Mammutaufgabe – die bildungspolitischen Großbaustellen anpacken müssen: Unterrichtsausfall bekämpfen, Inklusion verbessern, verbindliche Sprachtests, Ganztag als Chance nutzen, Grundschulen stärken – Stichwort Basiskompetenzen –, der Unterricht muss mit Blick auf KI modernisert werden, die Medienkompetenz muss gestärkt werden – nicht nur über Verbote, sondern auch einmal über Kompetenzvermittlung reden –, (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) und auch die Eltern müssen in die Pflicht genommen werden. Es hilft aber nicht, nur mit dem Finger auf sie zu zeigen. Viele Familien sind in diesen Zeiten massiv unter Druck. Sie haben teilweise mit Blick auf das Bildungssystem resigniert. Es braucht deshalb zusammenarbeitende Eltern und keine Schuldzuweisungen, gerade wenn man der eigenen Verantwortung nicht gerecht wird. Viele Eltern wollen das Beste für ihre Kinder, aber sie wollen auch ein besseres Bildungssystem. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Verehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal bekommen wir es durch die PISA-Studie schwarz auf weiß vorgelegt: Unser Bildungssystem funktioniert nicht gut. – Jetzt kann man anfangen zu rechtfertigen, dass auch in vielen anderen Ländern die Ergebnisse schlechter geworden sind und man sich in vielen Ländern Europas, sogar in Skandinavien, fragt: Was ist hier passiert? Wo haben wir verpasst gegenzusteuern? – Viele machen es sich jetzt leicht und sagen: „Die sozialen Medien sind schuld an allem, und die Bildungskrise ist eigentlich eine Erziehungskrise“, und schieben somit die Verantwortung auf die Eltern. Aber so einfach ist es nicht; denn nicht nur der Familienalltag hat sich geändert, sondern der Alltag der gesamten Gesellschaft hat sich, unter anderem durch Digitalisierung und die digitale Medien, geändert und auch neu entwickelt. Digitale Medien und besonders die sozialen Medien sind aus unserem Alltag beruflich und privat nicht mehr wegzudenken. Jetzt kommt es darauf an, dass wir es schaffen, einen gesunden Umgang damit zu entwickeln. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen einen gesunden Umgang mit digitalen Medien erlernen, um ihnen angemessene gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Natürlich haben Eltern hier eine Vorbildfunktion, und Verhaltensweisen werden zu Hause erlernt, aber der Umgang mit Medien muss auch Teil der Schulbildung sein. Vor allem müssen klare Rahmenbedingungen und Regeln geschaffen werden, damit Eltern überhaupt wissen, was sie ihren Kindern vorleben sollen. Früher saßen Kinder auch unangeschnallt mit rauchenden Eltern im Auto, und keiner hat sich dabei etwas gedacht. Die kritische Auseinandersetzung der Gesellschaft mit digitalen Medien, wie den sozialen Medien und KI, hat gerade erst begonnen und muss auch in der Schule weitergeführt werden. Die PISA-Studie und alle anderen Bildungserhebungen zeigen, dass unsere Definition und strukturelle Umsetzung von Bildung nicht mehr zeitgemäß sind. Wir brauchen eine neue Haltung zur Bildung. Sie passt nicht mehr zu den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Aber jetzt im Detail: Bildung beginnt nicht erst in der Schule; das hat auch unsere Bundesbildungsministerin verstanden. Bildung beginnt mit der Lernentwicklung ab der Geburt. Es ist nicht damit getan, dass man Eltern und Familien damit allein lässt. Um die gesellschaftliche Schere bei der Chan- (Jette Waldinger-Thiering) cengleichheit gar nicht erst auseinandergehen zu lassen, müssen bedarfsgerechte Beratung und Bildungsangebote der Frühen Hilfen sowie qualifizierte Plätze für Krippenbetreuung zur Verfügung stehen. (Beifall SSW und Anne Riecke [FDP]) Die Kita ist heute nicht mehr ein bisschen Betreuung am Vormittag, damit die Mutter mal in Ruhe den Haushalt oder den Einkauf machen kann. Nein, die Kita ist notwendig, damit die Eltern den nötigen Lebensunterhalt verdienen können. Selten reicht hier ein Alleinverdiener aus, wie es vor 20 oder 30 Jahren noch war. Viele Eltern können sich nicht einmal mehr leisten, in Teilzeit zu arbeiten, obwohl sie Kinder betreuen. Heute sind die Familien abhängig davon, dass das System Kita funktioniert. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wenn die Kita dann aber nur eine Betreuungsfunktion übernehmen kann, weil die Ressourcen für Bildungsförderung fehlen, zeigt sich das Dilemma der heterogenen Entwicklung im Vorschulalter, das jetzt mit dem Sprachtest behoben werden soll. Die Kinder kommen nicht nur mit sehr heterogenen Voraussetzungen zur Einschulung, sondern teilweise sogar mit fehlender Schulreife. Deshalb muss der Fokus noch stärker auf die Übergänge gelegt werden. Kita und Schule müssen eng verknüpft werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Nach vier Jahren Grundschulzeit wird dann bereits in Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe, mit Oberstufe oder Gymnasium separiert. Dabei haben sich einige Kinder gerade erst in das System Schule eingelebt, und vielleicht konnten bei Bedarf bereits individuelle Förderstrukturen aufgebaut werden. Durch die Trennung der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse haben wir in Deutschland einen massiven Nachteil, was Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit betrifft. Wenn wir daran festhalten, wird die gesellschaftliche Schere noch weiter auseinandergehen. Zusammengefasst heißt das, dass wir die Eltern in der frühkindlichen Entwicklung bedarfsgerecht begleiten müssen. Kita muss als Bildungs- und Fördereinrichtung anerkannt und ausgestattet werden. Die Übergänge von der Kita zur Schule und in die verschiedenen Schulformen bis hin zur beruflichen Bildung müssen fließend und durchlässig sein. Kita-Fachkräfte und Lehrkräfte brauchen eine gute pädagogische und fachliche Ausbildung und müssen angemessen bezahlt werden. Es gibt über 300 Maßnahmen der Länder und zahlreiche Maßnahmen vom Bund, die der Chancenungleichheit entgegenwirken sollen. Diese verdampfen im System wie auf einem heißen Stein, solange wir nicht grundsätzliche Strukturen ändern. Schule muss ein sicherer Lernort sein. Wir brauchen eine gute Schulkultur. Schule ist nämlich nicht nur ein Lernort, sondern ein Lebensort für Kinder und Jugendliche. Deshalb darf Schule nicht mehr überfrachtet werden. Schule braucht Zeit und Raum, um guten Unterricht zu bieten. Es braucht Kontinuität in der Struktur und stabile Beziehungen sowie gute, verlässliche Lehrkräfte, die ihre Klasse und die Bedürfnisse ihrer Schüler kennen, statt Unverbindlichkeit durch wechselnde Vertretungslehrkräfte und Unterrichtsausfall. Am Beispiel Estland kann man sehen, dass Unterrichtsinhalte reduziert werden müssen. Dafür muss man den Fokus intensiv auf bestimmte Kernkompetenzen legen. So bekommen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler die Chance, sich in Themen zu vertiefen. Außerdem müssen die Klassengrößen reduziert werden. Viele Probleme entstehen nämlich erst durch viel zu große Klassen und Anonymität in den Klassen. Doppelbesetzungen müssen konsequent belegt werden. Das hat man auch in Skandinavien erkannt. Verwaltungsaufgaben für Lehrkräfte und pädagogisches Personal müssen auf ein Minimum reduziert werden. Lernmittel müssen zur freien Verfügung stehen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Das sind nur einige Punkte, die für eine gute Schulkultur wichtig sind, damit unsere Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft einen erfolgreichen Bildungsweg gehen können. Für einen chancengleichen Bildungsweg müssen wir unsere Haltung zur Bildung ändern. Bildung muss einen neuen Fokus bekommen. Ein gutes Bildungssystem ist für die Gesellschaft genauso wichtig wie eine stabile Wirtschaft und funktionierende Infrastruktur. Finanzierung und Förderung müssen in der Bildung auf gleicher Höhe priorisiert sein. Bildung ist und bleibt die tragende Säule der Gesellschaft. Nur eine gut gebildete Generation kann mit Resilienz, mit Vertrauen in ihre Kompetenzen und mit Kreativität ihre Lebenswelt und Gesellschaftsstrukturen prägen und weiterentwickeln. Ich hätte mir von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion wirklich gewünscht – ich kann verstehen, wenn man als regierungstragende Fraktion seine eigene Regierung nicht kritisieren will; ich habe sie auch nicht kritisiert, aber –: Wir (Jette Waldinger-Thiering) müssen uns ehrlich machen. Wir müssen uns ehrlich machen, damit wir alle Kinder mitkriegen, die in die Schule gehen, sodass sie eine gute Bildung kriegen, damit sie mindestens ihren ESA machen können. Wenn Bildung eine andere Bedeutung hat, können wir uns nicht immer nur darauf fokussieren zu sagen: In der Klasse meines Sohnes oder meiner Tochter sind nur vier deutschsprachige Kinder. – Nein, das geht andersherum: Wie erlernen diese Kinder die deutsche Sprache? Wie können wir die Eltern mitnehmen, sodass sie die deutsche Sprache lernen? – Da sind ganz viele Einsparrunden bei Deutschkursen und so weiter gewesen. Welche Funktionen haben die Grundbildungszentren? – Sie sollen den Eltern genau dabei helfen, die deutsche Sprache zu lernen. Das ist doch der Ausgangspunkt. Wir müssen endlich sehen, dass wir all unsere Kinder mitkriegen, denn sie sind alle wichtig. Die Ergebnisse von PISA sind immer wieder erschreckend, und wir tun nicht genug, damit es besser wird. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die verbleibende Restredezeit der FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PISA-Ergebnisse sind da, und was passiert? Es folgen Kommissionen, Ankündigungen, Pressemitteilungen, Maßnahmen und hier in Schleswig-Holstein Selbstlob, Relativierung und Schuldzuweisung. Dann wird es irgendwann wieder still werden. Nur für die Kinder wird es nicht still. Zur mangelnden Bildungsaspiration sage ich ganz ehrlich: Ich schäme mich dafür, dass Politiker_innen so etwas als Erstes sagen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dass eine Bundesbildungsministerin in dieser Situation überhaupt auf die Idee kommt, Familien mangelndes Interesse an der Bildung ihrer Kinder vorzuwerfen, ist für mich schlichtweg unbegreiflich. Denn diese Eltern sitzen doch eigentlich nicht untätig am Küchentisch herum und sagen: Bildung interessiert mich nicht, und was mein Kind macht, interessiert mich nicht. Wir wissen, dass Eltern in dieser Zeit häufig versuchen, alles gleichzeitig zu schaffen. Vielleicht ist, was wir als mangelndes Interesse interpretieren, manchmal schlichtweg Resignation vor einem System, das kompliziert und undurchsichtig ist. Es ist die Resignation vor einem System, in dem Förderung oft erst kommt, wenn Probleme über Jahre erst einmal nur dokumentiert, Gutachten über Kinder erstellt und Zuständigkeiten geklärt werden. Bis Hilfe kommt, hat das Kind oft längst wertvolle Lernzeit verloren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir wissen es doch: Kinder starten nicht mit den selben Voraussetzungen ins Schulleben. Das eine Kind hat Bücher zu Hause, Eltern mit Zeit und Bildungswissen und vielleicht Nachhilfe, und das andere hat all das eben nicht. PISA zeigt, dass zwischen Kindern aus armen und wohlhabenden Familien mittlerweile inzwischen ungefähr vier Schuljahre liegen – vier Schuljahre. Das ist kein individuelles Problem, das ist ein strukturelles Problem. (Beifall FDP, SPD und SSW) Jetzt schauen wir einmal nach Schleswig-Holstein: Der aktuelle Bildungsmonitor zeigt, dass wir von Platz 8 auf Platz 9 zurückgefallen sind, aber ich höre hier heute nur Selbstlob: Wir machen doch so viel. – Ja, das stimmt: Sie machen Programme, Strategien, Modellprojekte, Pressemitteilungen, Pressekonferenzen. Wenn man Pressemitteilungen und Konferenzen in Bildungserfolg umrechnen könnte, wären wir vermutlich längst PISA-Weltmeister. Frau Prien war acht Jahre Bildungsministerin hier im Land, und Frau Dr. Stenke war die Staatssekretärin und ist heute Ministerin. Der Wechsel wurde als Stabilität und Kontinuität verkauft. Ich sage: Das war kein Versprechen, das war eine Warnung. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Denn wenn Kontinuität bedeutet, dieselben Probleme mit denselben Rezepten weiter zu bearbeiten, dann brauchen wir keine Kontinuität. Wir brauchen einen Kurswechsel. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wir wollen, dass Menschen mehr arbeiten. Gleichzeitig erwarten wir, dass diese Familien einen Teil unseres Bildungssystems übernehmen. Das passt nicht zusammen, und es ist nicht gerecht. Bildung darf nicht davon abhängig sein, was am heimischen Küchentisch möglich ist. Ein Kind kann sich nicht aussuchen, in welche Familie es geboren wird. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) (Anne Riecke) Aber wir als Politik können entscheiden, wie viel diese Herkunft über seine Zukunft bestimmt.
Anne Riecke FDP
Wenn nach all den Jahren immer noch vier Schuljahre dazwischen liegen, dann ist es unser politischer Auftrag und bisher leider auch unser politisches Versagen im Bildungsbereich. Entscheidend ist nicht, was wir ankündigen; entscheidend ist, was letztlich beim Kind ankommt. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die PISA-Ergebnisse sind absolut ernst zu nehmen, und keiner hat jemals etwas anderes behauptet. (Zuruf SPD) Ich nehme sie ernst, wir nehmen sie im Bildungsministerium sehr ernst. Wir sind gerade dabei, sie noch sehr viel intensiver auszuwerten, als ich das hier in den Wortbeiträgen wahrgenommen habe. Als Erstes ist tatsächlich festzustellen, dass Deutschland weiter im OECD-Durchschnitt und leicht über dem EU-Durchschnitt liegt. Das ist auch ein Befund. Diesen Befund müssen wir wahrnehmen, auch wenn uns das natürlich überhaupt nicht zufriedenstellen kann. Deswegen stimme ich dem zu: Das war kein Schock, das war abzusehen. Denn wir wissen, dass die Zeiten, in denen wir heute leben – ich sage das noch einmal und ich betone –, komplett andere als die Zeiten sind, in denen die erste PISA-Studie stattgefunden hat. Das gilt in vielerlei Hinsicht. Es gilt im Hinblick auf die Entwicklung, die wir in unseren Gesellschaften sehen. Es gilt im Hinblick darauf, was wir bisher schon auf den Weg gebracht haben, was an verschiedenen Stellen Wirkungen entfaltet hat und dann in seinen Wirkungen auch wieder gedämpft wurde. Das gilt auch dafür, dass wir hier über eine langfristige Entwicklung sprechen müssen. Wir müssen diese Zahlen analysieren, wir müssen sie einordnen und weitere Schlüsse daraus ziehen. Zugleich sind diese Zahlen aber ein Hinweis auf Gesellschaften, die unter Druck stehen, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, nicht nur in Deutschland, nicht nur in Europa, sondern OECD-weit. Die Ergebnisse, die wir sehen, sind in allen Ländern eklatant. Das haben wir hier noch viel zu wenig in den Blick genommen. Das treibt mich ehrlich gesagt am allermeisten um, denn es ist wirklich besorgniserregend. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Wir müssen ursächliche Faktoren dieser multiplen Krisen, die den Schulalltag prägen und die Motivation und Konzentration von Kindern und Jugendlichen massiv beeinträchtigen, analysieren und verstehen und müssen da handeln. Es tut mir wirklich leid: Ich glaube nicht, dass es darauf einfache Antworten gibt. Denn wenn es einfache Antworten gäbe, hätten wir sie längst gefunden und hätten es längst gemacht. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich habe schon gesagt, dass ich denke, wir haben ein Konglomerat verschiedener Entwicklungen. Das sind die Auswirkungen der Pandemie. Es sind psychische Belastungen junger Menschen, die in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Es ist eine zunehmend heterogene Schülerschaft, weil auch die Gesellschaften sich heterogen auseinanderentwickelt haben. Es ist nicht nur ein schulisches Phänomen, es ist ein gesellschaftliches Phänomen. Wir haben eine komplett veränderte Mediennutzung. Wir haben eine Form von künstlicher Intelligenz in unsere Welt bekommen, die uns wirklich umtreibt und mit der wir umgehen müssen. Das treibt auch Kinder und Jugendliche und Schule um. Wir haben – da kann man natürlich sagen: weiterhin – ungleiche Lernbedingungen und Lernunterstützung in den Familien. – Das beschreibt die Bedingungen, unter denen Schule heute ihren Bildungsauftrag erfüllen muss. Es rechtfertigt sie nicht, und es erklärt sie auch nicht. Aber das sind die Rahmenbedingungen, unter denen Schule heute handelt. Wir haben außerdem einige Befunde, die wirklich sehr spannend sind. Dazu gehört, dass zum Beispiel Schichtzugehörigkeit weltweit eine größere Auswirkung auf die Leistungsentwicklung der Kinder und Jugendlichen als Integration hat. Dazu gehört auch, dass Migration im OECD-Vergleich eine geringere Rolle spielt und nachrangiger geworden ist. Auch das sind extrem spannende Befunde, die (Ministerin Dr. Dorit Stenke) wir uns angucken müssen und die eben nicht den Schluss zulassen: Ja, wir erklären es uns mit mehr Kindern, die nicht Deutsch sprechen, oder wir erklären es mit mehr zugewanderten Kindern. – Es ist ein extrem komplexes Geschehen, und das muss man sich sehr genau angucken, und zwar international und für Deutschland. Wir dürfen die Ergebnisse aber – ich betone es noch einmal – nicht verkennen. Ich möchte wirklich sehr deutlich sagen: Das sind keine Ausreden, das sind keine Argumente dafür, jetzt zu sagen: Wir haben nichts mehr zu tun. – Wir haben wahnsinnig viel zu tun. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch wenn wir aus PISA keine Daten zu Schleswig-Holstein haben, können wir zeigen, dass wir längst ins Handeln gekommen sind. Die Bundesbildungsministerin hat gesagt, und in dem Punkt stimme ich absolut mit ihr überein: Im Vergleich zu PISA vor 25 Jahren wissen wir heute, auf welche Maßnahmen es ankommt. – Wir sind dabei, genau diese Maßnahmen, wo wir es noch nicht getan haben, auf den Weg zu bringen oder sie weiter zu stärken und umzusetzen. Genau dafür haben wir die Maßnahmen in den vergangenen Jahren vorbereitet und umgesetzt. Ich möchte sie an dieser Stelle tatsächlich noch einmal kurz erwähnen, denn es ist schon sehr wichtig zu sehen, dass hier nicht nichts passiert ist. Es ist ein völlig falsches Bild, das hier gezeichnet wird, dass Schule sich seit PISA 2021 nicht verändert hat. Das stimmt absolut nicht. (Beate Raudies [SPD]: Das hat keiner behauptet!) – Na ja, das wird hier immer in den Raum gestellt, als wäre man hier handlungslos und wüsste nicht, was zu tun ist. Das ist überhaupt nicht wahr. Wir haben in den Schulen eine komplette Veränderung. Dazu möchte ich gleich ein paar Beispiele geben. Ein zentraler Baustein – das wissen wir datenbasiert mittlerweile sehr gut – ist die Schulund Unterrichtsentwicklung, die auf Diagnosen und Analysen basiert. Dass wir zu wenig diagnostisch basiert gehandelt haben, ist ein Problem, das wir in Deutschland tatsächlich hatten – das muss man einfach feststellen –, und das hat sich geändert. Wir haben mittlerweile 55 Prozent aller Schulleitungen, die datenbasiert arbeiten und die datenbasiert mit den Ergebnissen ihrer Schülerinnen und Schüler umgehen. Im internationalen Vergleich sind es 88 Prozent. Hier ist noch Luft nach oben, und genau da sind wir im Moment dran. Das Dashboard steht vor der Tür, und wir werden das in den kommenden Wochen umsetzen. Wir müssen früh wissen, wo ein Kind steht, damit die Unterstützung rechtzeitig beginnen kann. All diese Maßnahmen starten jetzt auch. Mit EVi stärken wir die frühe Diagnose und Förderung sprachlicher Kompetenzen. Mit LeA.SH erfassen wir die Lernstände und stellen passgenaues Förder- und Unterrichtsmaterial bereit. Durch verbindliche Leseförderung wie zum Beispiel das Leseband erhöhen wir die Lesekompetenz. Wir haben das in den Startchancen-Schulen schon komplett umgesetzt und werden das jetzt insgesamt im Land ausrollen. Zu den Stunden, die wir schon in der letzten Legislatur in die Grundschule gebracht haben, gibt es in unseren Grundschulen noch je eine weitere Unterrichtsstunde in Deutsch und Mathe, ab diesem Schuljahr in der 1. Klasse, ab kommendem Schuljahr auch in der 2. Klasse. Das stärkt den Unterricht, das stärkt die Kompetenzentwicklung, das stärkt das Lernen der Kinder und Jugendlichen, und zwar von Anfang an. Außerdem haben wir die MINT-Fächer in den höheren Klassenstufen gestärkt und Informatik für alle Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe eingeführt. Wir haben zudem bundesweit ein Mathematikprogramm auf den Weg gebracht, das jetzt ebenfalls seine Wirkung entfaltet, aber natürlich noch nicht bei den 15-Jährigen, die im vergangenen Jahr getestet worden sind; wir haben es eben schon gehört: Wann sind diese 15-Jährigen in die Schule gekommen? – Die haben natürlich diese Maßnahmen noch nicht erfahren können. Wir sind jetzt aber auf dem Weg, eben genau das zu machen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung werden wir mehr Zeit und mehr verlässliche Strukturen für Bildung schaffen. Ich teile nicht die Einschätzung, dass wir nicht über Qualität reden. Wir reden sehr wohl über Qualität. Wir sind im Jahr eins des Rechtsanspruchs, und wir werden das kontinuierlich in den kommenden Jahren weiterentwickeln. Last, but not least: Auch das PerspektivSchul-Programm hat schon vor acht Jahren darauf reagiert, dass wir ein Problem im Umgang mit sozial schwächeren Kindern und Jugendlichen haben, weil wir sie nicht genügend fördern, weil sie von zu Hause nicht genügend Unterstützung haben können. Das schreibe ich nicht zu, das stelle ich fest. Darauf haben wir mit Maßnahmen reagiert, von denen wir sehen, dass sie wirksam werden. Mit dem Startchan- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) cen-Programm haben wir das bundesweit auf den Weg bringen und es für ganz Deutschland gewissermaßen weiterentwickeln und ausrollen können. Wir müssen die Qualitätsentwicklung weiter konsequent in den Mittelpunkt stellen. Deswegen werden wir die Studienergebnisse intensiv mit unseren Lehrkräften und auch mit unseren Universitäten auswerten. Denn ein Thema, mit dem wir uns noch intensiver beschäftigen müssen, ist: Wo brauchen wir vielleicht eine andere Ausbildung an der Universität, wo brauchen wir vielleicht schon in der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung tatsächlich noch mehr Unterstützung? Ich möchte jetzt nicht noch einmal die Themen aufzählen, die wir im Zusammenhang mit Lehrkräftegewinnung auf den Markt gebracht haben. Wir sehen die Ergebnisse in diesem Schuljahr. Wir hatten schon zu Beginn des Schuljahres 99 Prozent unserer Stellen besetzt. Das zeigt sehr deutlich, dass wir es geschafft haben, aus diesem Loch der Lehrkräftegewinnung herauszukommen. Schule hat sich in einem erheblichen Ausmaß verändert, und es sind nicht nur mehr Lehrkräfte in Schule. Auch das ist ein wichtiger Punkt: Wenn wir auf die Zahlen schauen, wie sich die Lehrerzahlen entwickelt haben, dann müssen wir auch darauf schauen, wie sich das andere pädagogische Personal in Schule entwickelt hat. Wir haben nämlich Schulsozialarbeit, wir haben schulische Assistenzen in Schulen, wir haben zusätzliche Personen, die Kinder in ihren Lernprozessen unterstützen, und wir haben längst multiprofessionelle Teams, die zusammenarbeiten und miteinander Kinder und Jugendliche begleiten. Auch das zeigen unsere Ergebnisse. Bei aller Klarheit über die Ergebnisse dürfen wir nicht vergessen, welche wertvollen Ressourcen unsere jungen Menschen ebenfalls mitbringen. Denn drei von vier Jugendlichen in Deutschland fühlen sich ihrer Schule zugehörig. Sie fühlen sich in der Schule angenommen, und das heißt, sie haben gute Lernbedingungen. Das ist gut, denn Wohlbefinden ist die Voraussetzung, damit Lernen überhaupt gelingen kann. Weiterhin ist positiv, dass die Freude und das Interesse an Naturwissenschaften gestiegen sind. Deutschland ist relativ stark – relativ stark! – in den Ergebnissen, was die Naturwissenschaften angeht. Wir haben gesehen, dass es eine Generation gibt, die sich gerade mit diesem wichtigen Bereich auseinandersetzt, der die ganzen letzten Jahrzehnte wenig Beachtung gefunden hatte, die lernen möchte, die sich für naturwissenschaftliche Fragen interessiert und dafür, welchen Beitrag die Wissenschaft zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten kann. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn daran knüpfen wir weiter an und können diese Kompetenzen in Interesse übersetzen. Ich möchte betonen: Bildung ist die Hauptaufgabe von Schule. Aber sie ist nicht die Aufgabe von Schule allein, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir haben gerade schon über den Begriff der Bildungsaspiration gesprochen. Der meint natürlich nichts anderes, als dass Eltern nach guten Abschlüssen für ihre Kinder streben, dass sie bemüht sind, ihre Kinder zu unterstützen und die Abschlüsse für ihre Kinder eben auch zu realisieren, dass sie aber auch Leistung fordern und Leistung erwarten. Das gilt nicht nur für Eltern, das gilt auch für die Gesellschaft, und das gilt auch für die Schule. Genau das müssen wir tun: Wir müssen Bildung in den Fokus unseres Handelns stellen. Wir müssen Leistungserwartungen in den Fokus unseres Handelns stellen. Das können wir nur gemeinsam tun, indem Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Gesundheitsversorgung und die anderen Unterstützungssysteme enger zusammenarbeiten und die zukunftsfähigen Rahmenbedingungen schaffen, die es Lehrkräften ermöglichen werden, sich wieder auf den Unterricht zu konzentrieren und es den anderen Professionen ermöglichen, Lehrkräfte und Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen. Diesen Weg haben wir beschritten, und diesen Weg werden wir weitergehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir reden heute über den möglichen Abbau von Kitaplätzen, und gleichzeitig erleben Eltern in Schleswig-Holstein etwas vollkommen anderes: Gruppen schließen, Öffnungszeiten werden gekürzt, Kinder müssen früher abgeholt werden. Eltern wissen morgens teilweise nicht, ob die Betreuung am Nachmittag noch steht. Alleine von Januar bis Juni 2026 – das sind die Zahlen der Landesregierung; die habe ich mir nicht irgendwie ausgedacht –, allein in diesem Zeitraum gab es 10.081 gemeldete außerplanmäßige Schließungen beziehungsweise Einschränkungen auf Gruppenebene und davon 4.249 vollständige Gruppenschließungen. Selbst diese Zahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bilden die Wirklichkeit nicht vollständig ab. Im Durchschnitt fehlen rund 63 Prozent, also fast zwei Drittel der erwarteten Meldungen. Das bedeutet: Wir kennen das tatsächliche Ausmaß der Betreuungsausfälle gar nicht. Genau auf dieser mangelnden Datengrundlage könnten jetzt Strukturen abgebaut werden, und das halte ich schlicht für fahrlässig. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Mein Punkt dabei ist: Ein Kitaplatz ist nicht deshalb verfügbar, weil der Platz auf irgendeiner Excel-Liste steht. Ein Betreuungsplatz ist nur dann ein Betreuungsplatz, wenn Betreuung tatsächlich stattfindet. Deshalb reicht eine rechnerische Auslastungsquote nicht. Wir müssen wissen, wie oft die Kita tatsächlich geöffnet war, wie oft Gruppen geschlossen wurden, wie häufig Betreuungszeiten verkürzt wurden, wie oft Eltern ihre Kinder früher abholen mussten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, Input ist nicht Outcome. 830 Millionen Euro im Haushalt sind wichtig, Personalausgaben sind wichtig, aber Eltern können ihre Kinder nicht mit Haushaltsansätzen betreuen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich will das begründen: Mit § 13 Absatz 7 KiTaG hat Schwarz-Grün eine starre Grenze geschaffen. Unter 93 Prozent rechnerischer Auslastung verkürzt sich der Mindestförderzeitraum grundsätzlich von drei Jahren auf ein Jahr. Das ist keine Kannregelung, das ist eine klare Sollregelung. Für Träger heißt das weniger Planungssicherheit, höheres wirtschaftliches Risiko, schwierigere Personalplanung, schwierigere Investitionsentscheidungen, und zwar auf der Basis einer Quote, deren Aussagekraft selbst in der Anhörung immer wieder massiv bezweifelt wurde. Man kann doch nicht zuerst feststellen, dass eine Datenlage unzureichend ist, und anschließend auf der Grundlage dieser Daten im Zweifel irreversible Entscheidungen treffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Deswegen: Erst messen, dann entscheiden; nicht erst abbauen und hinterher feststellen, dass die Plätze ja vielleicht doch noch gebraucht würden. Sinkende Kinderzahlen – ja, natürlich gibt es die, aber man könnte, so traurig das an sich schon ist, diese sinkenden Kinderzahlen auch als Chance begreifen, Betreuung verlässlicher zu machen, Fachkräfte zu entlasten, Qualität zu verbessern, Gruppengrößen zu überprüfen, regionale Unterschiede zu berücksichtigen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ganz ehrlich, nach Jahren des Mangels wäre es einigermaßen absurd, die erste demografische Entlastung – in Anführungszeichen – sofort einfach wegsparen zu wollen. Vielleicht ist nicht jeder freie Kitaplatz eine Überkapazität, vielleicht ist er manchmal schlicht eine Reserve, die ein verlässliches System braucht. Die Landesregierung feiert ihren finanziellen Input; das hören wir in jeder Kitadebatte: mehr Geld, mehr Personalausgaben, angebliche Verbesserung. Gleichzeitig melden die Einrichtungen Überlastung, Personalmangel, Ausfallzeiten, Vertretungsprobleme, steigende administrative Belastungen. Niemand bestreitet den demografischen Wandel. Niemand will dauerhaft unnötige Strukturen finanzieren. Aber verantwortungsvolle Bedarfsplanung bedeutet eben auch Wissen statt Vermuten, Messen statt Schätzen, Verlässlichkeit statt Rechenquote. Denn ein einmal geschlossener Standort, eine abgebaute Gruppe, eine verlorene Fachkraft lassen sich eben nicht auf Knopfdruck zurückholen. Deswegen ist das Angebot von FDP, SPD und SSW ausgesprochen pragmatisch. (Dr. Heiner Garg) (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir verwerfen die Regelung in § 13 Kindertagesförderungsgesetz nicht in Bausch und Bogen. Das könnte man als Opposition tun; das tun wir gar nicht. Wir sagen: Erst die Daten und dann die Entscheidung, und bis dahin bleiben die Plätze dort, wo sie sind, nämlich im System. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, da waren fehlende Kitaplätze in Schleswig-Holstein ein großes Problem. Die Oppositionsführerin wurde nicht müde, das der Landesregierung vorzuwerfen. In der Landtagsrede am 14. Dezember 2023 sagte Serpil Midyatli: „Heute aber fehlen … in Schleswig-Holstein immer noch 15.600 Plätze.“ Das ist gerade zweieinhalb Jahre her, und glücklicherweise ist die Situation heute eine völlig andere. (Beate Raudies [SPD]: Damit haben Sie aber nichts zu tun!) Landesweit fehlen heute keine Kitaplätze mehr, sondern im Gegenteil: Landesweit sind Tausende von Kitaplätzen frei und unbesetzt. (Sophia Schiebe [SPD]: Woher sind die Zahlen?) Auf diese Entwicklung habe ich bereits in meiner Rede vom Februar dieses Jahres hingewiesen, und diese Entwicklung hat sich mit dem jetzt begonnenen Kitajahr fortgesetzt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber regional sehr unterschiedlich!) – Deswegen: landesweit – vollkommen korrekt von mir formuliert. Das ist zunächst einmal ein Grund zur Freude. Fehlende Kitaplätze waren ein großes Problem für Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Unruhe SPD) Es ist deshalb gut, dass die Situation heute eine andere ist. Ich bin der Opposition dankbar, dass sie uns mit dem Antrag Gelegenheit gibt, das einmal hervorzuheben. Diese Tatsache verdanken wir in erster Linie den Kommunen. Sie haben gebaut, sie haben zusätzliche Kitaplätze geschaffen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Unruhe) Land und Bund haben in der Vergangenheit diese Baumaßnahmen gefördert. Die Politik hat damit ihre Hausaufgaben gemacht, um dieses Problem zu lösen. Auch das kann man in der heutigen Zeit einmal betonen. Zur Wahrheit gehört allerdings dazu, dass zu der schnellen Entwicklung in den letzten Jahren die rückläufigen Geburtenzahlen in Schleswig-Holstein beigetragen haben. Im letzten Jahr wurden bei uns im Land über 3.000 Kinder weniger geboren als noch zu Beginn der Wahlperiode im Jahr 2022. (Beate Raudies [SPD]: Könnte das eine mit dem anderen etwas zu tun haben? – Zurufe SPD: Nein!) – Frau Kollegin, deswegen erwähne ich es hier: weil es etwas miteinander zu tun hat. Auch durch die rückläufige Zahl neu eintreffender Asylbewerber und Schutzsuchender aus der Ukraine kommen weniger Kinder zu uns, für die es einen Kitaplatz braucht. All das – rückläufige Geburtenzahlen, rückläufige Zuwanderung – stellt die Kita-Bedarfsplanung vor eine maximale Herausforderung. Denn die Geburten- und Zuwanderungszahlen in diesem Jahr wirken sich unmittelbar auf die erforderliche Anzahl von Kitaplätzen im nächsten Jahr aus. Eine Bedarfsplanung, die nahezu unverrückbar für drei Jahre Gültigkeit besitzt und die Zahl der Kitaplätze für diesen Zeitraum verbindlich festschreibt, kann deshalb bereits im zweiten Jahr völlig überholt sein. (Beate Raudies [SPD]: Was jeder Kommunalpolitiker weiß!) – Aber nichts daran ändern kann, weil die Bedarfsplanung für drei Jahre gilt, auch wenn er ein Jahr später eine neue Erkenntnis hat. Sie gilt verbindlich oder galt verbindlich. Das wiederum führt zu einem völlig neuen Problem, nämlich zu hohen Leerstandskosten. Auch freie Kitaplätze verursachen Personal- und Sachkosten. Das muss bezahlt werden, und zwar von den Kommunen, genauer gesagt von den Landkreisen, die sich bekanntlich über die Kreisumlage bei Städten und Gemeinden finanzieren. Nun ist uns (Tobias Koch) allen die dramatische Finanzlage der Kommunen sehr wohl bewusst. In diesen Zeiten Leerstand zu finanzieren, ist deshalb nicht nur eine unsinnige, sondern geradezu eine unzumutbare Belastung für alle kommunalen Haushalte. Meine Damen und Herren, deshalb hat unsere Landesregierung, haben wir als Koalition reagiert und die Bedarfsplanung flexibilisiert. Die verbindliche Gültigkeit wurde von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Im Falle einer Auslastung von unter 93 Prozent – Herr Kollege Garg, das hat nichts mit dem Ausfall von Gruppenzeiten zu tun –, wenn die Plätze nicht belegt sind, wenn die Auslastung unter 93 Prozent liegt – da haben wir eine sehr valide Datenbasis –, und zwar nicht in einer einzelnen Kita, sondern im gesamten Einzugsgebiet des Trägers, kann nach einem Jahr eine Anpassung erfolgen. In der Konsequenz kann das bedeuten, dass möglicherweise Gruppen oder im Zweifelsfall sogar eine ganze Kita geschlossen werden. Das ist keine schöne Situation, dessen bin ich mir vollkommen bewusst. Das führt dazu, dass Kinder die Gruppe wechseln müssen, das führt zu veränderten Bedingungen für die Mitarbeiter, die dadurch möglicherweise auch einen beruflichen Wechsel eingehen müssen. Ich bin mir aber sicher – das Vertrauen sollten wir alle haben –, dass sich alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dieser Folgen sehr wohl bewusst sind und vor Ort sehr verantwortungsvoll mit der Entscheidung über Schließungen umgehen werden. Zum anderen – da kommen wir zum Ausfall von Zeiten – erspart die zügige Anpassung der Kitaplätze nicht nur hohe Leerstandskosten, sondern trägt auch dazu bei, dass die Verlässlichkeit steigt. Wir müssen die knappen Personalressourcen so effizient wie möglich einsetzen. Sie sind nicht effizient eingesetzt, wenn sie bei leeren Plätzen gebraucht werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eine schnelle und flexible Anpassung der Kitaplätze trägt damit auch zu mehr Verlässlichkeit bei. Meine Damen und Herren, das sind alles keine leichten Entscheidungen, aber sie sind in den heutigen Zeiten erforderlich. Ein Aussetzen der in diesem Jahr gerade erst neu geschaffenen Regelungen lehnen wir als Koalition ab; das kommt für uns nicht in Betracht. Wir haben einen Alternativantrag vorgelegt, ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich halte die Rede in Vertretung für die erkrankte Kollegin Catharina Nies und wünsche ihr gute Besserung. (Beifall) Auch wenn ich die Kombination aus Tobias Goldschmidt und mir gut finde, um aus dieser kitapolitischen Debatte eine klimapolitische Debatte zu machen, lassen wir das an der Stelle sein. Der Antrag der FDP beschreibt an vielen Stellen Punkte, die von Land und Kommunen bereits in Angriff genommen werden, zunächst einmal der Punkt der außerplanmäßigen Schließung: Im Zuge des letzten großen Kita-Reformpakets, in Kraft getreten im Januar 2025, haben sich die Kollegin Katja Rathje-Hoffmann ebenso wie Catharina Nies dafür eingesetzt, dass ein neuer Monitoring-Paragraf ins Kitagesetz kommt. Zuvor gab es keine regelmäßige Erhebung vergleichbarer Daten aus den Kreisen und kreisfreien Städten zu den außerplanmäßigen Schließungen. Diese und wichtige weitere Parameter werden seitdem fortlaufend erhoben und in regelmäßigen Abständen statistisch zusammengefasst. Erst durch unsere gesetzliche Änderung wird es also künftig möglich sein, Entwicklungen abzulesen und daraus Anpassungsbedarfe zu ermitteln. Wir stehen mit der systematischen Datenerhebung noch ganz am Anfang. Doch war es richtig, nicht abzuwarten, sondern frühzeitig, bereits im ersten Halbjahr 2026, auf die sich abzeichnenden Leerstände zu reagieren, die es jetzt in vielen Kreisen gibt. Wir haben damit reagiert, aber auch mit dem Zehnpunkteplan „KiTa für Alle“ ein Paket auf den Weg gebracht, das das Ziel hat, die Betreuungsquote zu erhöhen, die Eltern besser zu erreichen, die Fachkräfte zu stärken, die Berücksichtigung zusätzlicher Ausfalltage weiter zu entlasten und damit im Übrigen auch gegen außerplanmäßige Schließungen vorzugehen. Erinnern wir uns einmal an den Start der Legislaturperiode – auch wenn wir dazu keine konkreten Zahlen haben –, als uns zahlreiche Träger sagten, (Nelly Waldeck) dass ihre Kitas kurz vor der Insolvenz stünden, als es nicht wenige Kitas gab, die mehr außerplanmäßige Schließungen in Kauf genommen haben, weil sie Angst vor hohen Rückzahlungsforderungen hatten, wenn sie den Fachkräfteschlüssel nicht über das Jahr hinweg erhalten konnten. 10.000 außerplanmäßige Schließtage in einem halben Jahr sind Mist. Das ist völlig klar, und ich werde das hier nicht kleinreden. Bei 1.850 Kitas im Land wurde pro Kita durchschnittlich fünfmal eine der Kitagruppen außerplanmäßig geschlossen. Das ist immer noch viel zu viel, aber wir kommen Schritt für Schritt voran. Aminata Touré ist diejenige, die sich diesem Problem seit Anfang der Legislaturperiode stellt. Wir haben als Koalition die Kitamittel seit 2022 von 550 Millionen Euro auf über 800 Millionen Euro erhöht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben auch auf die sinkenden Kinderzahlen anders reagiert, als viele das angesichts der Haushaltslage, in der wir uns befinden, vielleicht erwartet hätten. Wir haben die Mittel im System gehalten, und das ist mit 35 Millionen Euro ein riesengroßer Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Seit dem Sommer wurde begleitend zu den gesetzlichen Änderungen zur kommunalen Bedarfsplanung ein weiterer landesweiter Prozess mit dem Ziel eingeleitet, diese zu vereinheitlichen, passgenauer und nachvollziehbarer zu gestalten. Denn wir wissen, dass die Möglichkeit für die Kreise, künftig bei erheblichem Leerstand schneller zu reagieren und im Worst Case auch Gruppen nach einem Jahr zu schließen, durchaus kritisch gesehen werden kann, wenn man mit dieser Möglichkeit nicht verantwortlich umgeht, wenn man all die Begleitmaßnahmen wie bei „KiTa für Alle“ nicht gleichzeitig umsetzen würde. Die Neuregelung war ein politischer Kompromiss, um den uns der Landkreistag gebeten hat. Wir werden diesen Kompromiss eng begleiten und in einem Jahr kritisch überprüfen, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ah!) so wie es die Neuregelung in § 58 Absatz 3 KiTaG vorsieht. Das ist wenig überraschend; der Landkreistag hat das in der Anhörung sehr deutlich gemacht. Das ist ein doppelter Boden: großes Vertrauen in die verantwortungsbewusste Umsetzung vor Ort, eine gute Begleitung und Unterstützungsstruktur im Aufstellen einer einheitlicheren Elternbedarfserhebung und Bedarfsplanung der Kommunen durch das Land und die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Neuregelung Ende 2027, an der wir klar festhalten – sogar ein dreifacher Boden. Dabei bleiben wir. Im Mai 2026 haben wir die gesetzliche Möglichkeit für Kreise und kreisfreie Städte geschaffen, Fehlplanungen künftig flexibler zu korrigieren. Parallel arbeiten wir daran, dass es gar nicht erst zu Fehlplanungen kommt. Wir unterstützen dabei, die Elternbedarfe künftig noch besser abzubilden. Das umfasst aus meiner Sicht ganz klar auch erweiterte Öffnungszeiten für Eltern, wo sie nötig sind. All diese Maßnahmen bilden zusammen ein Gesamtpaket. Nur wenn die einzelnen Schritte ineinandergreifen, werden wir die Situation vor Ort für die Eltern, Kinder, Fachkräfte und Kommunen weiter verbessern. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen!Verlässlichkeit war das große Versprechen der Landesregierung bei den letzten Kitareformen. Die Sozialministerin ging dafür sogar auf eine Verlässlichkeitstour durch Schleswig-Holstein. Verlässlichkeit muss am Ende aber auch bei den Familien ankommen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Seit Monaten beziehungsweise eigentlich seit Jahren berichten Landeselternvertretungen und einzelne Eltern von verkürzten Öffnungszeiten, von geschlossenen Gruppen und von Betreuung, die kurzfristig ausfällt. Wir haben diese Rückmeldungen immer wieder in die politische Debatte eingebracht, und viel zu oft wurde uns der Eindruck vermittelt, wir würden von Einzelfällen sprechen oder die Situation dramatischer darstellen, als sie es tatsächlich ist. Jetzt aber haben wir Zahlen: Allein von Januar bis Juni 2026 wurden 10.081 außerplanmäßige Schließungen und Einschränkungen der Öffnungszeiten auf Gruppenebene gemeldet. 10.081 in einem halben Jahr! Selbst diese Zahl bildet die Situation je- (Sophia Schiebe) doch nicht vollständig ab, weil die Datengrundlage weiterhin Lücken aufweist. Die Zahlen sprechen also eine andere Sprache als das Versprechen der Verlässlichkeit. Folglich müssen wir uns auch gemeinsam anschauen, ob die vergangenen Maßnahmen der Landesregierung wirklich die gewünschte Wirkung entfalten. Mit dem neuen Anstellungsschlüssel sollte mehr Flexibilität geschaffen und das System stabilisiert werden. Wenn wir aber ein halbes Jahr später mehr als 10.000 Einschränkungen sehen, spricht zumindest bislang wenig dafür, dass damit das Problem der Verlässlichkeit gelöst wurde, liebe Kolleg_innen. (Beifall SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Zu dieser ohnehin angespannten Situation kommt auch noch die 93-Prozent-Regelung. Diese sorgt bereits jetzt für Verunsicherung, denn die Frage, ob eine Gruppe langfristig bestehen bleibt, hat Auswirkungen lange bevor tatsächlich über deren Schließung entschieden wird. Kitaplanung braucht Jahre. Träger müssen heute entscheiden, ob sie Personal langfristig binden und neue Fachkräfte ausbilden. Beschäftigte müssen wiederum entscheiden, ob sie an einem Standort eine sichere berufliche Perspektive sehen. Besonders deutlich wird das bei der PiA-Ausbildung. Diese Ausbildung dauert drei Jahre. Ein Träger, der heute aber nicht weiß, ob eine Gruppe am Ende dieser drei Jahre noch existiert, wird sich sehr genau überlegen, ob er diesen Ausbildungsplatz überhaupt schafft. (Beifall SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) So kann Unsicherheit eine Kettenreaktion auslösen, und so gibt es auch die Verbindung zwischen diesen beiden Themen, Herr Koch. Durch weniger Ausbildung und weniger langfristiger Personalbindung entstehen am Ende noch größere Schwierigkeiten, eine verlässliche Betreuung sicherzustellen. (Beifall SPD) Außerdem wissen wir, wie schwer es ist, einmal verlorene Strukturen wieder aufzubauen. Eine geschlossene Gruppe lässt sich nicht einfach wieder öffnen, sobald die Kinderzahlen steigen, denn dafür braucht es Räume, Personal und einen Träger, der das Vertrauen hat, diese Strukturen erneut aufzubauen. Gerade deshalb brauchen solche Entscheidungen eine belastbare Grundlage. Diese Grundlage haben wir derzeit aber nicht. Wir wissen, wie unterschiedlich Prognosen ausfallen können und wie viele Faktoren bei der Entwicklung der Kinderzahlen und des tatsächlichen Bedarfs eine Rolle spielen, und natürlich ist die vorgesehene Evaluation sinnvoll. Wenn sich schwerwiegende Folgen zeigen, muss entsprechend gehandelt werden können. Eine Evaluation schaut aber auf eine Entwicklung, die bereits eingetreten ist. Die Verunsicherung entsteht jedoch davor, und möglicherweise wurden dann bereits Entscheidungen getroffen, die sich nicht mehr ohne Weiteres zurückdrehen lassen. Ich bin davon überzeugt, dass wir bei sinkenden Kinderzahlen nicht automatisch zuerst über den Abbau von Kapazitäten sprechen sollten, denn diese Entwicklung können wir auch als Chance begreifen und uns auf den Weg machen, die Gruppen zu verkleinern. Kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit für das einzelne Kind. Sie bedeuten aber auch Entlastung für die Beschäftigten. Weniger Kinder in der Gruppe heißt weniger Elterngespräche, weniger Dokumentationsaufwand, weniger organisatorische Aufgaben und mehr Zeit für die eigentliche pädagogische Aufgabe. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Auch das ist eine Frage der Verlässlichkeit. Wenn wir die Arbeitsbelastung unserer Fachkräfte reduzieren, können wir dazu beitragen, Überlastungen und krankheitsbedingte Ausfälle zu verringern. Ein verlässlicheres Kitasystem entsteht eben nicht dadurch, dass wir irgendwie genügend Personal für möglichst große Gruppen organisieren, sondern es entsteht dadurch, dass Menschen, die jeden Tag in unseren Kitas arbeiten, gute Bedingungen vorfinden und ihren Beruf langfristig ausüben können. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nach mehr als 10.000 Einschränkungen innerhalb eines halben Jahres sollte die Konsequenz nicht sein, unser Kitasystem noch enger auf Kante zu planen. Wir sollten Spielräume, die sich durch die veränderten Kinderzahlen ergeben, dafür nutzen, ein System zu schaffen, das auch dann funktioniert, wenn nicht alles nach Plan läuft. Verlässlichkeit darf nicht nur das Motto einer Tour sein, sondern sie muss auch morgens an der Kitatür spürbar sein. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die überraschende Entwicklung hin zu sinkenden Kitakinderzahlen hat uns hier schon zu einem früheren Zeitpunkt beschäftigt. Dennoch will ich betonen: Der SSW begrüßt ausdrücklich, dass Mittel, die damit, ich sage einmal, theoretisch frei würden, uneingeschränkt im Kitasystem verbleiben. Das darf man an dieser Stelle auch einmal sagen. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt kaum lohnendere Investitionen als in die frühkindliche Bildung und in eine möglichst hohe Bildungsqualität. Das bestätigen nicht zuletzt auch die jüngsten Ergebnisse der PISA-Studie. In der vorangegangenen Debatte wurde gerade wieder deutlich, wie wichtig der Beitrag der Kita für den gesamten Bildungsweg ist. Egal ob Wortschatz, Sozialverhalten oder Konzentrationsvermögen: viele Kompetenzen entwickeln sich weit vor dem ersten Schultag. Nicht alle Elternhäuser können ihre Kinder dabei aber in gleichem Maße unterstützen; auch das haben wir eben gehört. Weil es uns bis heute nicht gelingt, diese unterschiedlichen Startbedingungen auszugleichen, sind weitere Investitionen in die frühkindliche Bildung so wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Wenn wir heute über Kitaplätze und über die entsprechende Planung reden, dann reden wir letztlich auch über den barrierefreien Zugang zu frühkindlicher Bildung und damit über eine absolute Grundvoraussetzung. Eigentlich dürfte es selbstverständlich sein, dass diese Planung sehr gewissenhaft und gründlich erfolgen muss, und genau darauf zielt unser gemeinsamer Antrag. Wir brauchen eine wirklich verlässliche Planung, was strukturelle Entscheidungen auf einer belastbaren und vollständigen Datengrundlage erfordert. Schätzungen oder Momentaufnahmen reichen an dieser Stelle nicht aus. Auch die tatsächliche Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der frühkindlichen Bildung muss in die Planung einfließen. Nur so bekommen wir das komplette Bild, das wir brauchen. Es gibt Kommunen, die Überkapazitäten melden, und ich kann nachvollziehen, wenn man sich vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen flexiblere Planungsmöglichkeiten wünscht. Es muss auch von Landesseite aus Konzepte und Unterstützung geben, um vorausschauend auf durchaus auch rückläufige Bedarfe reagieren zu können. Das ist für uns völlig klar. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das Gesamtbild ist aber deutlich komplexer und heterogener, als das die Rechtslage abbildet. Zur Wahrheit gehört zum Beispiel auch – wir haben es gehört –, dass es in den Kitas im Land allein im ersten Halbjahr 2026 über 10.000 außerplanmäßige Schließungen und Einschränkungen der Öffnungszeiten auf der Gruppenebene gab. Meine Damen und Herren, das ist verdammt viel. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und das war nur ein Drittel der Einrichtungen, die gemeldet haben!) – Richtig, Kollege Garg. Ganz genau, es war nur ein Drittel der Einrichtungen, die gemeldet haben. Das ist eine Zahl, die ich persönlich auch erschreckend hoch finde. Zumal wir dann noch nicht einmal über die Dunkelziffer gesprochen haben. Deshalb ist es völlig richtig und total wichtig, dass wir hier ganz genau hinschauen, meine Damen und Herren. Natürlich ist es zwingend notwendig, dass im Rahmen der Bedarfsplanung auch weitergehende Bedürfnisse von Familien berücksichtigt werden. Es darf daher nicht nur ein pauschaler Platz, sondern es müssen vor allem die benötigten Betreuungszeiten und Faktoren wie die Wohnort- oder Arbeitsplatznähe oder die unterschiedlichen Betreuungsbedarfe in die Planung einfließen. Denn es spielt bei der Entscheidung der Eltern eine ganz gewichtige Rolle, wo sie einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, wenn sie ihn überhaupt vorfinden können. Man muss sich aber auch bewusst machen, dass sich diese Bedarfe regelmäßig verändern oder verschieben können; das ist ebenfalls bereits angeklungen. Damit wird deutlich, dass eine zuverlässige, kreisweite Bedarfsplanung eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe ist. Aus meiner Sicht zeigt es aber auch eines: Bei der Datenerhebung und mit Blick auf die Planungsgrundlage bedarf es einer Weiterentwicklung, und zwar weg von reinen Belegungs- oder Auslastungszahlen und hin zu einer tatsächlich stattfindenden Betreuung und Bildung in den entsprechenden Einrichtungen. Meine Damen und Herren, es steht der SSW hier oben, und es lohnt sich – wie so oft – der Blick nach Dänemark. In Dänemark wird die frühkindli- (Christian Dirschauer) che Bildung längst nicht nur als effizient auszulastende Infrastruktur gesehen, sondern sie gilt als verlässlicher Teil der Daseinsvorsorge für Kinder und Familien. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Aufgrund der sogenannten Pasningsgaranti hat jedes Kind ab einem Alter von 26 Wochen bis zum Schulstart einen faktischen Anspruch auf einen Platz in einer kommunalen Kindertagesbetreuung. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Maßgeblich ist dabei nicht etwa eine rein rechnerische Größe im Verhältnis von Neugeborenen zu Plätzen, sondern der tatsächliche, der faktische Bedarf in der jeweiligen Kommune. Ich will damit sagen, dass starre, landesweit geltende Vorgaben nicht die einzige Entscheidungsgrundlage sein dürfen, meine Damen und Herren. – Ich glaube, da kann der Kollege Garg dann auch wieder klatschen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja! – Beifall SSW, SPD und FDP) – Ja, ich habe den Dialog da gerade schon mitbekommen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Also, meine Damen und Herren, für uns steht fest: Wir müssen noch zu mehr Verlässlichkeit in unserem Kitasystem kommen. Dafür müssen die bestehenden regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen besser berücksichtigt werden. So erreichen wir das Maß an Planungssicherheit, das Eltern, aber auch Kommunen und Träger brauchen. Als SSW sind wir gewiss nicht gegen Veränderungen im Kitabereich, aber wir halten genauere Zahlen und eine gründliche Bewertung für dringend notwendig, bevor gehandelt wird und Kapazitäten zurückgebaut werden. – Meine Zeit hier ist jetzt abgelaufen. Was weg ist, kommt nicht wieder. (Heiterkeit FDP) Insoweit: Lassen Sie uns hier einmal das Moratorium schaffen, und lassen Sie uns hinschauen und die Datenerhebung weiterentwickeln. Dann wird das hier auch was Gutes. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Beate Raudies
Bevor ich die Kurzbeiträge aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Ida-Ehre-Schule aus Bad Oldesloe. – Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Zu einem Kurzbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Zuruf SSW: Der schon wieder!)
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Dirschauer! Ich musste während Ihrer Rede einen Moment stocken, als Sie ins Nachbarland geguckt haben. Ich habe ja fast immer, gerade im Gesundheitsbereich, riesige Sympathien dafür, wie und was dort organisiert wird. Bei der Kita musste ich ehrlicherweise angesichts der Tatsache schlucken, wie es da mit der Fachkraft-KindQuote aussieht. Da sind wir nämlich den dänischen Nachbarn einen deutlichen Schritt voraus. Das finde ich, weil es um die Vermittlung von frühkindlicher Bildung geht, auch richtig. Da sollten wir weitermachen. Da sollten wir bei der Landesregierung auch nicht locker lassen. Da dürfen aus meiner Sicht keine Standards geschliffen werden. Ich habe mich aber noch einmal gemeldet, nachdem der Kollege Koch uns glauben machen wollte, dass die Regelung, die wir kritisiert haben, zu verlässlicheren Kitas führen würde, weil das Personal sinnvoller eingesetzt würde. Ich kenne keine Kita, ich kenne auch keine Erzieherin und keinen Erzieher und auch keine Sozialpädagogischen Assistentinnen, die irgendwo Däumchen drehen, weil sie bei freien Kapazitäten – – (Tobias Koch [CDU]: Das hat auch keiner gesagt!) – Herr Kollege Koch, Sie haben nicht gesagt, irgendjemand dreht Däumchen. (Tobias Koch [CDU]: Eben!) Aber was steht denn hinter Ihrer steilen These, dass Personalkapazitäten bei höheren Leerständen nicht richtig ausgenutzt werden? – Das Däumchendrehen steht dahinter. Das findet aber nicht statt, und schon gar nicht, wenn wir über 10.000 außerplanmäßige Schließungen haben. Deswegen hat das eine mit dem anderen natürlich schon etwas zu tun. Ich will vor dem Glauben warnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wenn es zu Schließungen kommt, das Personal sich keine Sorgen machen muss, weil es ja schließlich noch genügend andere Kitas gibt, (Dr. Heiner Garg) (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) wo es weiterarbeiten könnte. Da macht man nämlich die Rechnung ohne das Personal. Ich sage Ihnen: Das Problem besteht insbesondere im ländlichen Raum – je kleiner die Kitas werden –, dass das Personal im Zweifel in den offenen Ganztag gehen (Serpil Midyatli [SPD]: Genau so ist es!) oder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten wird. Das ist auch schön, aber es fehlt dann in der Kita, und das ist überhaupt nicht mehr schön. Da möchte ich es nämlich haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ein Letztes – und das wiederhole ich, weil ich glaube, dass ein Teil des Grolls auf etablierte demokratische Parteien auch damit zusammenhängt, dass immer weniger Menschen spüren, was eigentlich von den ganzen Anstrengungen bei ihnen ankommt –: Lassen wir es doch einmal bleiben, uns permanent wechselseitig zu erklären, wie viele Millionen wofür irgendwo reingegeben wurden! Es ist für die Menschen, –
Dr. Heiner Garg FDP
– für die Kinder – letzter Satz –, (Heiterkeit SSW) für das Personal und für die Eltern unerheblich, wie viele Millionen das waren, wenn die Betreuung nicht funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Tobias Koch das Wort. (Zuruf: Nun kommen doch die Millionen!)
Tobias Koch CDU
Sehr schön. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Dann will ich noch einmal versuchen zu erklären, weshalb beide Sachverhalte nicht direkt etwas miteinander zu tun haben. Das eine ist der Ausfall von Gruppenzeiten, wenn Personalengpässe bestehen. Sie sagen, dass wir dazu noch eine schlechte Datengrundlage haben. Da wird es Krankheitsfälle oder unbesetzte Stellen geben, die dazu führen, dass eine Gruppe nicht betreut werden kann oder dass die Kinder von den Eltern früher abgeholt werden müssen, weil das Personal nicht da ist, um die eigentlich vorgesehenen Betreuungszeiten zu erfüllen. Das andere ist die Auslastung: Wie viele Kinder sind überhaupt für die Gruppe angemeldet? Da haben wir eine exakte Datengrundlage, weil wir pro Kopf ja die Zuschüsse bezahlen müssen. Wir wissen genau, wie viele Kinder in der Gruppe angemeldet sind. Ganz anderer Sachverhalt; eine exakte, sehr verlässliche Datengrundlage. Wenn wir jetzt feststellen, dass nicht alle 20 Plätze in der Gruppe belegt sind, sondern vielleicht nur 17 oder 15, dann müssen die freien Plätze trotzdem von jemandem bezahlt werden, und zwar von den Kommunen. Das war so nicht wirklich vorgesehen. Die Kommunen sollten den Spitzenausgleich vornehmen, also ausgleichen, wenn mal irgendwo ein Platz frei ist. Aber mittlerweile haben wir so viele freie Plätze, dass es für die Kommunen richtig teuer wird. Deswegen müssen wir schon gucken, wie wir das effizient organisieren. Wenn wir viele Gruppen haben, in denen nur 15 oder 17 Plätze besetzt sind, dann brauchen wir natürlich entsprechend viele Fachkräfte. Es ist natürlich schön, wenn die Gruppen kleiner sind, aber dann haben wir eben zwei Fachkräfte für 15 Kinder. Das ist pädagogisch wunderbar, aber diese Fachkräfte könnten wir natürlich effizienter einsetzen, wenn wir sagen: Diese eine Gruppe schließen wir jetzt, und die 15 Kinder verteilen wir auf die anderen Gruppen, wo auch Plätze frei sind, und die zwei Fachkräfte sorgen dafür, dass die anderen Gruppen nicht ausfallen. Das ist der Punkt. Mit effizienterem Einsatz können wir sicherstellen, dass die anderen Gruppen nicht ausfallen. (Serpil Midyatli [SPD]: Das hilft doch im Alltag der Familien nicht!) – Natürlich, weniger Ausfall hilft den Familien in ihrem Alltag. Darum geht es doch. (Serpil Midyatli [SPD]: Hierhin schieben, dahin schieben – wie soll das funktionieren?) – Wie soll das funktionieren? – Das ist die normale Praxis. In der Kita muss ich immer organisieren, welcher Betreuer in welche Gruppe geht und wie ich den Betrieb am Laufen halten kann. Aber wenn ich mehrere Gruppen habe, in denen freie Plätze sind, ist der Betrieb ja viel schwieriger zu organisieren. Wir müssen es im Grunde leichter machen, indem wir den Betrieb effizient organisieren und indem tatsächlich 20 Kinder zusammen eine Gruppe (Tobias Koch) bilden. Dann sind auch zwei Fachkräfte da, dann ist auch die Verlässlichkeit gegeben. (Beifall CDU)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Kollegen Dr. Garg eine Zwischenfrage?
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Kollege, sind wir möglicherweise wenigstens in einem Punkt einer Meinung, dass nämlich das rechnerische Beispiel, das Sie gegeben haben, desto schwerer wird, je kleiner die Kita insgesamt ist, also je weniger Gruppen eine Kita hat? Sie wissen ja aus der letzten Legislaturperiode noch sehr genau, wie ungefähr die Verteilung von eingruppigen, zweigruppigen und dreigruppigen Kitas hier in Schleswig-Holstein ist. – In dem Punkt sind wir uns vollkommen einig, Herr Kollege Dr. Garg. Und das Schöne ist: Darauf haben wir als Land bereits reagiert. Denn mit dem KiTa-für-Alle-Paket haben wir auch dafür gesorgt, dass gerade die ganz kleinen Kitas über das Personalbudget hinaus, mit dem wir ja zwei Fachkräfte pro Gruppe finanzieren, noch einen Zuschlag bekommen, weil es für sie schwieriger ist. Wir als Land – weil der Vorwurf ja gerade so ein bisschen im Raum stand – nehmen die rückläufigen Kinderzahlen nicht zum Anlass, Geld rauszuziehen. Vielen Dank dem Kollegen Dirschauer, der das noch einmal betont hat. Wir lassen alles Geld im System. Trotz rückläufiger Kinderzahlen lassen wir es im System und nutzen es gerade dafür, den ganz kleinen Kitas sogar ein noch größeres Personalbudget zur Verfügung zu stellen. – Wenn wir uns da einig sind, sehr schön, Herr Kollege Dr. Garg. Wunderbar. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beate Raudies
In Vertretung der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, hat jetzt das Geburtstagskind, Minister Tobias Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Für uns als schwarz-grüne Koalition haben Kitas weiterhin höchste Priorität. Deshalb geben wir im nächsten Jahr rund 840 Millionen Euro genau dafür aus. Das ist ein erheblicher Teil unseres Landeshaushalts. Es wurde hier oft gesagt, es sei selbstverständlich, dass diese Mittel steigen, aber das ist es nicht. Es ist nur dann selbstverständlich, wenn man entsprechend politisch priorisiert, und genau das tun wir. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Selbst jetzt, wo die Kinderzahlen sinken, nutzen wir das theoretisch frei werdende Geld, um unsere Kitas noch mehr zu stärken, und zwar mit „KiTa für Alle“. Dazu gehören mehr PerspektivKitas, mehr Ausfalltage, mehr Geld für Familienzentren und mehr Geld für die Umsetzung der Bildungsleitlinien. Denn wir wollen nicht nur, dass Kinder einen Platz bekommen, sondern wir wollen, dass sie verlässlich betreut werden und dass Mütter und Väter Jobs und Familie gut vereinbaren können. Wir wollen gute Bildung und gute Betreuung. Die Kitas müssen zu den Familien passen, die sie brauchen: für die Mutter, die morgens um sieben zur Arbeit muss, genauso wie für den Vater, der im Schichtdienst arbeitet, für die alleinerziehende Mutter genauso wie für Eltern, die flexibler arbeiten können. Deshalb ist die Bedarfsplanung, die erst einmal sehr technisch klingt, so entscheidend. Aus diesem Grunde ist der Antrag der FDP auch etwas überholt, denn genau darum haben wir uns im Rahmen von „Kita für alle“ schon längst gekümmert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Anlass dieser Debatte sind die 10.000 außerplanmäßigen Schließungen. Das klingt zunächst ziemlich viel. Verstehen Sie mich nicht falsch – und das sage ich nicht nur als Vertreter der Landesregierung, sondern auch als Vater –: Jede einzelne ungeplante Schließung ist für die betroffenen Familien genau eine zu viel. Diese Daten haben wir jetzt zum ersten Mal erhoben, um überhaupt einen Überblick zu erhalten. Zu diesen Zahlen gibt es keinen Vergleich, denn es gibt keine Zahlen aus den Vorjahren. Die Zahlen beziehen sich auf einen Zeitraum von sechs Monaten, und wir haben insgesamt 12.000 Gruppen in (Minister Tobias Goldschmidt) Schleswig-Holstein. Man kann es auch anders ausdrücken: 2,1 Prozent der Gruppen hatten ungeplante Schließungen. Wir haben den Anspruch, die Kitaplanung im Land nah an der Praxis zu gestalten. Land, Kreis und Kommune arbeiten Hand in Hand für die Familien im Land, damit die richtigen Plätze am richtigen Ort entstehen. Was haben wir also gemacht? Das Kitateam aus dem Ministerium hat ein erstes Konzept entwickelt. Das beraten sie aktuell mit den kommunalen Landesverbänden und den Kitaträgern. Im Oktober findet schon das nächste Gespräch statt. Wir verschaffen uns zunächst einen landesweiten Überblick: Wie wird die Bedarfsplanung heute in Schleswig-Holstein organisiert? Welche Instrumente werden genutzt? Wie werden die Bedarfe der Eltern, die wir im Gesetz festgeschrieben haben, umgesetzt? Dafür werden alle auf der kommunalen Ebene befragt. Wir wollen wissen, was vor Ort funktioniert, wo es Schwierigkeiten gibt und welche Unterstützung tatsächlich vor Ort gebraucht wird. Die Ergebnisse benutzen wir dann für die nächsten Schritte. Wir wollen eine funktionierende Kitaplanung für das Land gemeinsam mit den Kommunen und den Kreisen. Dazu werden vier nächste Schritte unternommen: Erstens. Die Kitaplanung wird besser mit der Kitadatenbank verknüpft, und ab 2027 wird ein eigenes neues Tool auf den Weg gebracht. Zweitens. Alle Eltern kennen die Voranmeldelisten, die zu viel Verwirrung führen. Das bereinigen wir jetzt. Drittens. Ein Leitfaden für die Kitplanung wird aktualisiert. Viertens. Es werden regelmäßige Abstimmungstreffen aller Verantwortlichen stattfinden. Die Eltern interessiert nicht, wer für was genau zuständig ist, sondern sie wollen, dass wir als Staat Lösungen erarbeiten, damit das Leben leichter wird. Deswegen setzen wir uns mit Kreis, Kommunen und Kitaträgern regelmäßig zusammen. Dafür wurde im Kitareferat eine eigene neue Stelle geschaffen, die sich damit langfristig auseinandersetzt. So wichtig nehmen wir in der Landesregierung dieses Thema. Eltern brauchen gute Kitas, damit das Leben funktioniert. Kinder brauchen gute Kitas, damit sie Chancen haben im Leben – und genau daran arbeiten die Landesregierung und die schwarz-grüne Koalition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Abgeordnete! Ich verweise auf die Vorlage.
Beate Raudies
Vielen Dank, auch die Präsidentin freut sich über den Bericht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat (Vizepräsidentin Beate Raudies) (Birte Glißmann [CDU] begibt sich auf den Weg zum Rednerpult.) zunächst die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Magdalena Finke.
Beate Raudies
Wir sind in der zweiten Lesung. In der ersten Lesung hat keine Aussprache stattgefunden, und dann hat die Landesregierung in der zweiten Lesung als erste das Wort.
Magdalena Finke
Vielen Dank für die Aufklärung.
Magdalena Finke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe nur eine ganz kurze Rede vorbereitet, weil ich dachte, ich bin die Letzte, die spricht. (Heiterkeit – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So kann man sich irren! – Peter Lehnert [CDU]: Ist aber nicht schlimm, kann man ihr verzeihen!) – Ich halte sie trotzdem so kurz. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, viele von uns kennen Orte, an denen man sich nicht ganz wohl fühlt, Orte, die man meidet, Orte, an denen man das Gefühl hat, schneller zu gehen, Orte, für die man Umwege sucht. Manchmal kann man diese Orte gar nicht meiden, weil es der Nachhauseweg ist, weil es der Bahnhofsvorplatz ist, weil es der öffentliche Raum ist. Dieses Gefühl verstärkt sich nachts umso mehr, und dieses Gefühl ist für Frauen noch ein anderes. In Dunkelfeldstudien geben über 50 Prozent der Frauen an, Orte, öffentliche Plätze, Straßen, Parks zu meiden. Deswegen ist das ein Alarmsignal, das wir sehr ernst nehmen müssen. Doch es geht heute nicht nur um das subjektive Gefühl, das wir natürlich sehr ernst nehmen müssen. Es geht heute um die tatsächliche Sicherheit an unseren öffentlichen Orten. Dieser Gesetzentwurf, der im Ausschuss beraten wurde und zu dem wir sicherlich noch ein, zwei Punkte hören werden, erweitert die Handlungsmöglichkeiten für unsere Kommunen. Unsere Kommunen haben darum gebeten, dass wir den Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Daher finde ich das sehr gut, dass wir heute darüber debattieren. Dieser Gesetzentwurf schafft die Handlungsmöglichkeit, an Orten, wo aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, Alkoholverbotszonen einzurichten. Es geht nicht darum, Alkohol gar nicht zu konsumieren, sondern eben nicht an diesen Orten, ganz konkret dort, wo Ordnungswidrigkeiten und Straftaten regelmäßig erfolgen. Bei all den Maßnahmen, die richtig sind, die die öffentliche Sicherheit stärken werden, dürfen wir die soziale Realität nicht außer Acht lassen. In dem Gesetzentwurf steht deshalb auch deutlich, dass sich die Kommunen bei dem Erlass der Verordnung damit auseinandersetzen müssen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, soziale Härten abzufedern sowie die Angebote und vorhandenen Möglichkeiten bekannt zu machen. Insoweit ist der Gesetzentwurf, wie ich finde, sehr ausgewogen. Er erweitert unseren Instrumentenkasten, er schafft mehr Sicherheit in den öffentlichen Räumen, und er schafft mehr Sicherheit für unsere Menschen im Land. – Von daher bedanke ich mich dafür, dass ich heute als Erste reden durfte. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Annabell Krämer [FDP])
Beate Raudies
Ich setze die Aussprache fort. – Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Glißmann das Wort.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erweitern wir den Handlungsspielraum unserer Kommunen im Land, und – das haben wir eben auch schon gehört – wir kommen damit auch einem ausdrücklichen Wunsch der Kommunen in unserem Land nach. Künftig erhalten die Kommunen nämlich die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Alkoholverbotszonen auszuweisen. Damit geben wir ihnen ein weiteres Instrument an die Hand, um genau da zielgerichtet tätig werden (Birte Glißmann) zu können, wo übermäßiger Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu einem Problem für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden ist. Öffentlicher Alkoholkonsum kann sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit beeinträchtigen. Es geht eben nicht darum, den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum pauschal zu problematisieren oder zu verbieten. Es geht um Orte, an denen übermäßiger Alkoholkonsum regelmäßig mit Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten einhergeht, zum Beispiel mit Körperverletzungen, nächtlichen Ruhestörungen oder erheblichen Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit. Ich glaube, jeder und jede von uns hat einen solchen Ort vor Augen. Deshalb schaffen wir ausdrücklich kein Instrument für pauschale oder flächendeckende Verbote, sondern die Alkoholverbotszone setzt tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass an diesem Ort aufgrund des Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Dafür muss es mit einer gewissen Häufigkeit zu Rechtsverletzungen kommen, die unter Alkoholeinfluss begangen werden. Es reicht nicht aus, dass da ab und an mal ein Vorfall passiert. Da sind die Hürden entsprechend hoch. Gleichzeitig achten wir aber auch darauf, dass die Anforderungen an diesen Nachweis für unsere kommunale Praxis erfüllbar bleiben. Wir wollen ein rechtssicheres Instrument schaffen und kein Instrument, das aufgrund unverhältnismäßiger Dokumentationspflichten praktisch nicht angewendet werden kann. Außerdem gilt selbstverständlich – wie immer – der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sicherheitspolitische und soziale Belange müssen gegeneinander abgewogen werden. Dazu gehört insbesondere die Frage eines möglichen Verdrängungseffektes. Wenn sich eine problematische Szene am Ende nur um zwei Straßen verlagert, ist wenig bis gar nichts gewonnen. Deshalb müssen die entsprechenden Abwägungsaspekte, insbesondere bestehende Hilfs- und Beratungsangebote, bei der Verordnungsgebung berücksichtigt und auch transparent dargelegt werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dazu kommt auch eine Evaluation im Abstand von zwei Jahren. Die Zeit vergeht schnell. Die Verordnung und damit der Grundrechtseingriff müssen nicht nur bei der Einführung begründet sein, sondern auch im Laufe der Zeit. Die Kommunen müssen daher überprüfen, ob die Verbotszone tatsächlich die beabsichtige Wirkung erzielt und weiterhin zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Dass Alkoholverbotszonen einen Beitrag zur Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit leisten können, zeigen Erfahrungen aus München. Nach Einführung des Verbots am Münchner Hauptbahnhof wurden im unmittelbaren Umfeld deutliche Rückgänge, gerade bei alkoholbezogenen Straftaten und Rohheitsdelikten, festgestellt. Dazu kommt, dass sich die Rechtsgrundlage für die Kommunen auch mit dem gerade eingeführten Alkoholverbot an Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn ergänzen kann. Dabei gehört eins zur Wahrheit dazu: Ein Verbot, das niemand kontrolliert, wird seine Wirkung nicht entfalten können. Wer eine Alkoholverbotszone ausweist, muss deshalb auch ihre praktische Durchsetzung mitdenken. Dieser Verantwortung müssen sich die Kommunen bewusst sein. Ich bin überzeugt davon, dass die Kommunen sich dieser Verantwortung auch bewusst sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schreiben den Kommunen also nicht vor, wo und ob sie überhaupt Alkoholverbotszonen einrichten sollen. Wir geben ihnen die Möglichkeit, vor Ort selbst zu entscheiden, ob dieses Instrument erforderlich und geeignet ist. Damit stärken wir ganz entscheidend die kommunale Handlungsfähigkeit, und wir ergänzen den Instrumentenkasten um eine weitere gezielte Maßnahme, mit der die Kommune dort, wo es notwendig ist, die objektive und subjektive Sicherheit im öffentlichen Raum stärken kann. Unsere kommunalen Vertreter und die Kommunalverwaltungen kennen ihre Orte am besten. Sie sollen die Entscheidung treffen; das ist ihnen jetzt möglich. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! In ein paar Tagen geht das Oktoberfest wieder los, und ich glaube, viele freuen sich darauf, Spaß zu haben, sich mit Freund_innen zu treffen, zu tanzen, zu feiern, aber eben vor allem darauf, Bier (Nelly Waldeck) zu trinken. Die meisten werden dabei eine richtig gute Zeit haben. Aber bei einigen – ich glaube, das wissen wir auch – kippt es mit der Zeit relativ schnell, und es sieht nicht mehr so schön aus; auch das kennen viele. Das ist kein Wunder: Alkohol enthemmt, er sorgt für steigende Aggressivität. Da, wo Alkohol regelmäßig und in hohen Mengen getrunken wird, steigt auch die Zahl der Straftaten, der Auseinandersetzungen, der Übergriffe gegenüber Polizeibeamten, wie wir erst kürzlich in Kiel erleben mussten, aber eben auch gegenüber Frauen. Obwohl wir das alles wissen, ist Alkohol in unserer Gesellschaft so präsent wie keine andere Droge. Dass wir erst 2026 darüber sprechen, begleitetes Trinken abzuschaffen, ist wirklich – finde ich – ein spannender Vorgang und muss man anderen Ländern erst einmal erzählen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Wir müssen uns deswegen als Gesellschaft damit auseinandersetzen, wie wir dazu kommen, dass weniger getrunken wird. Ich finde es beeindruckend, dass junge Menschen inzwischen deutlich weniger trinken. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie weniger Menschen alkoholabhängig werden, und wie wir sie unterstützen können, aus der Abhängigkeit zu kommen. Wir müssen uns aber auch damit auseinandersetzen, welche Folgen überhöhter Alkoholkonsum hat und welche Folgen er vor allem auf Dritte hat. Natürlich ist es ein Problem, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unwohl fühlen, weil betrunkene Menschen sie ansprechen. Das ist ein Dilemma. Genau darüber sprechen wir heute. Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht es Kommunen, den Konsum von Alkohol in begrenzten Gebieten im öffentlichen Raum zu untersagen, wenn dort nachweislich ein erhöhtes Aufkommen an Straftaten festzustellen ist. Ich finde durchaus, dass nicht an jeder Stelle in einer Stadt Alkohol getrunken werden muss. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, für wen diese Maßnahmen in der Regel ergriffen werden und für wen nicht. Es geht selten um Orte wie die Kiellinie hier, die wir in der Kieler Woche sehen. Es geht selten um Fußballfans, die an Bahnhofsvorplätzen meistens relativ alkoholisiert erscheinen, wenn Ordnungswidrigkeiten stattfinden. Wir reden über Ordnungswidrigkeiten, die hier in der Kieler Woche und an Bahnhofsplätzen stattfinden. Es geht allerdings meistens um Menschen ohne festen Wohnsitz, die sich das Bier in der Bar eben nicht leisten können, die keine Räumlichkeiten haben, wo sie sich mit Freund_innen treffen, und denen in der Regel im öffentlichen Raum außer beispielsweise einem Bahnhofsvorplatz nicht viel bleibt, um sich zu treffen und gemeinsam zu trinken. Eine örtlich begrenzte Alkoholverbotszone reduziert weder, dass in der gesamten Gesellschaft Alkohol getrunken wird, noch verhindert sie Straftaten. Sie verlagert diese Probleme meistens an Orte, wo sie weniger sichtbar sind, wo sie vielleicht weniger Menschen stören, wo auch wir besser weggucken können, und – je nach Ausgestaltung – auch an Orte, wo die Hilfsangebote weniger sichtbar sind. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das stimmt!) Ich nehme gern das Beispiel Kiel, weil sich in Kiel auch die Rechtslage gewünscht wurde, die wir jetzt auf den Weg bringen. Sowohl die Straßensozialarbeit, die es in Kiel gibt, als auch der Kältebus erreichen auf ihren Touren die allermeisten Menschen am Bahnhofsvorplatz und auf dem Vinetaplatz in Gaarden. Wenn diese jetzt zu Alkoholverbotszonen werden, dann wird es sehr viel schwieriger, die Menschen zu erreichen. Die Menschen werden sich verteilen und andere Orte suchen. Wir haben in Gaarden ziemlich gut festgestellt, welche Orte das sind. Das war der Spielplatz einer Kita, das waren Hinterhöfe von Häusern, wo es dann eben andere Leute getroffen hat. Deswegen ist, glaube ich, auch klar, dass diese Alkoholthematik in Gaarden nicht das einzige Problem ist, wenn wir über die Probleme sprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Das Ziel einer solchen Alkoholverbotszone ist also die gefühlte Sicherheit und der Komfort der Personen, die sich in der Gegend aufhalten, und nicht die aktive Senkung der Zahl der Straftaten. Das ist ein nachvollziehbares Ziel. Wir bringen das heute auf den Weg, und wir ermöglichen das den Kommunen. Aber es geht eben auch darum, sich damit auseinanderzusetzen, was passiert, wenn man eine solche Zone einrichtet, und auf eine gute Abwägung zu achten. Deswegen war uns extrem wichtig, bei der Einführung dieser gesetzlichen Grundlage darauf zu achten, dass bei einer geplanten Maßnahme die sozialen Hilfsangebote mit betrachtet werden müssen, dass geprüft werden muss, ob es mildere Mittel gibt, die denselben Zweck erfüllen, dass die sozialen Auswirkungen betrachtet werden, dass evaluiert wird, ob die Maßnahme tatsächlich zum Ziel führt, und dass durch eine gesetzliche Änderung am Ende noch einmal in der Verordnung auf soziale Hilfs- (Nelly Waldeck) angebote hingewiesen wird, damit noch deutlicher wird, welche dieselbe Zielgruppe erreichen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am Ende liegt es an der jeweiligen Kommune, da sie die Räumlichkeiten kennt, die Abwägung vorzunehmen und zu entscheiden, ob eine Alkoholverbotszone die richtige Maßnahme ist. Wenn Sie aber an die Ursachen für die Probleme heran wollen, über die ich gesprochen habe, dann müssen wir über die Verfügbarkeit von Alkohol sprechen, wir müssen über die Präsenz von Alkohol in unserer Gesellschaft sprechen, und wir müssen über den Preis von Alkohol reden. Wir müssen über Suchtprävention und Suchtbekämpfung sprechen, und wir müssen ganz besonders über Wohnungslosigkeit sprechen. Menschen, die keine Räume der Zusammenkunft haben, denen müssen wir Räume ermöglichen. Wir tun das hier in Kiel jetzt, das sollte in vielen anderen Orten auch passieren, dass Räume eingerichtet werden, in denen sich Menschen aufhalten können, und dass wir daran arbeiten, dass sie Wohnraum zur Verfügung bekommen, damit wir tatsächlich –
Beate Raudies
Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete.
Nelly Waldeck GRÜNE
– an die Ursache des Problems heranzukommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle kennen den Begriff von Menschen am Rand der Gesellschaft. Vielleicht haben wir ihn sogar einmal selbst genutzt. Eigentlich ist dieser Begriff maximal unpassend; denn die Menschen, die damit meistens gemeint sind, leben nicht irgendwo am Rand der Gesellschaft, sondern sie leben eigentlich mittendrin. (Vereinzelter Beifall SPD) Sie sind vor allem mitten in unseren Städten und mitten im öffentlichen Raum. Bei einigen sorgt das für Probleme, zum Beispiel weil übermäßiger Alkoholkonsum nicht an den gesellschaftlich akzeptierten Orten – wie dem Bayernzelt auf der KiWo, lieber Herr Ministerpräsident – stattfindet, sondern auf dem Bahnhofsvorplatz oder in der Fußgängerzone, weil es dabei immer wieder zu Situationen kommt, die für andere Menschen belastend sind oder sogar als gefährlich wahrgenommen werden. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass Kommunen sagen: Wir brauchen zusätzliche Möglichkeiten, wenn die bisherigen Instrumente an ihre Grenzen kommen. Das war für uns der Ausgangspunkt, uns mit großer Offenheit an Ihren Gesetzentwurf heranzuwagen. Klar war für uns aber auch: Wenn wir ein neues Instrument schaffen, mit dem Kommunen Menschen etwas verbieten können, was ansonsten völlig legal ist, dann sollten wir sehr genau hinschauen, zumal es ein Instrument ist, das erkennbar eine schwächere Gruppe in unserer Bevölkerung ganz besonders trifft. Ist das Instrument rechtssicher? Sind die Voraussetzungen klar genug? Ist der Eingriff verhältnismäßig? Vor allem: Lösen wir damit wirklich ein Problem, oder – so wie die Kollegin Waldeck das gerade beschrieben hat – verschieben wir es einfach nur 100 Meter weiter? Denn wir alle sind uns einig, dass eine Alkoholverbotszone am Ende auf keinen Fall eine gute Sozialpolitik ersetzt. Wer einen Platz verlässt, weil dort kein Alkohol mehr getrunken werden darf, der hört dadurch nicht auf, alkoholkrank zu sein. Wer sich bisher dort aufgehalten hat, der verschwindet auch nicht einfach. Deshalb müssen solche Maßnahmen selbstverständlich immer gemeinsam mit Streetwork, Suchthilfe oder Aufenthaltsalternativen gedacht werden. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf hat in der schwarz-grünen Koalition eine lange Vorgeschichte, und Sie haben viele, viele Monate gebraucht, weil die eine Seite das sehr gern wollte und die andere Seite – das wurde gerade in der Aussprache, glaube ich, noch einmal sehr schön auf den Punkt gebracht – das eigentlich überhaupt nicht wollte. Am Ende gab es dann einen Deal, der Gesetzentwurf ist ins Verfahren gekommen. Und es gab die vorgesehene schriftliche Anhörung dazu – mit sehr unterschiedlichen Stellungnahmen, vor allem aber auch mit einer Reihe von offenen Fragen, die die Kollegin Waldeck gerade noch einmal eindrucksvoll skizziert hat, nicht zuletzt im Hinblick auf die Praktikabilität in den Kommunen. (Niclas Dürbrook) Nach der schriftlichen Anhörung war aber auf jeden Fall klar, dass nicht alle Probleme damit gelöst werden, sodass es keine Fragen mehr gäbe, dass man das Gesetz also in der Form beschließen sollte. Die Einzigen, die das anders sahen, waren die Koalitionsfraktionen. Dem Änderungsantrag wurde noch ein Satz angefügt: Kommunen müssen jetzt im Verordnungstext für die Verbotszone eine Liste der Beratungsangebote aufführen. Das ist sicherlich ganz besonders praxisnah. Ich bin mir sicher, unzählige Betroffene werden dieses niedrigschwellige Hilfsangebot zu schätzen wissen und jetzt in Zukunft auf die Verordnung zurückgreifen, wenn sie wissen wollen, wo sie die Beratungsangebote finden sollen. – Ich will mich darüber gar nicht zu sehr lustig machen, weil Sie das dann im Ausschuss anders begründet und gesagt haben: Na ja, eigentlich geht es darum, dass wir für die Verwaltung eine Reflexionsphase einführen wollen, in der sie sich noch einmal damit beschäftigt und dann zusammentragen muss, was es eigentlich gibt. Ich will ehrlicherweise sagen: Reflexionsphasen gehören zu einer guten Gruppenarbeit, aber im Landesverwaltungsgesetz sind sie an der Stelle falsch angelegt. (Beifall SPD) Ich will an der Stelle auch ganz deutlich sagen: Der Preis der Grünen für die Zustimmung zu unliebsamen Gesetzesänderungen war in der Vergangenheit schon einmal erheblich größer als dieser Satz, den Sie jetzt nach der Anhörung eingefügt haben. (Zuruf SPD) Das ist aber aus meiner Sicht gar nicht der gravierende Punkt. Wenn man die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung betrachtet, wäre eine mündliche Anhörung, also ein Austausch mit den Expertinnen und Experten über das, was wir an Stellungnahmen bekommen haben, eine Selbstverständlichkeit gewesen. Sie haben das im Ausschuss in der vergangenen Woche abgelehnt und darauf bestanden, den Entwurf in dieser Woche ins Plenum zu schieben. (Zuruf SPD) Ich glaube nicht, dass das daran liegt, weil für Sie wirklich alle Fragen geklärt waren, sondern weil Ihnen die Kraft gefehlt hat, mit Ihren unterschiedlichen Positionen zum Thema noch einmal eine mündliche Anhörung durchzustehen. Das finde ich verdammt schwach, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Ich finde das persönlich sehr schade, weil ich glaube, dass wir bei dem Thema am Ende hätten zusammenkommen können. Ich glaube nur, dass Sie daran als Koalitionsfraktionen erkennbar kein Interesse hatten. Aber ein parlamentarisches Schmalspurverfahren, weil sich Ihre Koalition bei dem Thema verfranzt hat, werden wir an dieser Stelle als SPDFraktion nicht mitmachen. (Beifall SPD) Deshalb werden wir uns heute beim Gesetzentwurf enthalten. Ich hoffe persönlich sehr, dass das Vorgehen, das Sie da jetzt gezeigt haben, nicht beispielhaft für die innenpolitischen Projekte sein wird, die in den letzten Monaten dieser Wahlperiode noch vor uns liegen. Das fände ich persönlich sehr schade. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall FDP und CDU) Kollege Dürbrook, ja, man kann das kritisieren, da ich mir im parlamentarischen Verfahren auch eine mündliche Anhörung gewünscht hätte. Allerdings fand ich, dass nach den schriftlichen Stellungnahmen deutlich war, woher die Kritik kommt, und diese Kritik ist auch nicht von der Hand zu weisen. Ein solches Instrument, eine Alkoholverbotszone, kann immer Verdrängungssituationen bewirken. Man wird mit Alkoholverbotszonen sozialpolitische Probleme nicht lösen. Aber hier geht es auch darum, dass in dem Gesetzentwurf sehr klar ein Zusammenhang hergestellt wird. Es geht nämlich nicht nur um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern die Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Zone ist nicht, dass Leute da Alkohol trinken, sondern dass es regelmäßig zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgrund übertriebenen Alkoholkonsums kommt. (Beifall FDP und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dafür, so etwas den Kommunen zu ermöglichen; denn es geht an dieser Stelle um die öffentliche Sicherheit. Ich bin ganz dankbar, dass dieser Voraussetzungs- (Dr. Bernd Buchholz) kanon existiert. Ich hätte mir persönlich gewünscht – ich habe das auch im Ausschuss beantragt –, das noch genauer zu fassen. Die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme solcher Straftaten hätte ich durch Tatsachen ersetzen wollen. (Beifall FDP) Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch einmal so entschieden und gesagt: Nee, Freunde, ein bisschen mehr darf es schon sein. Ich gehe aber davon aus, dass in der Praxis auch tatsächlich Tatsachen vorliegen werden, wenn man solche Alkoholverbotszonen einrichtet. Deshalb kann ich damit leben, dass es bei diesen tatsächlichen Anhaltspunkten bleibt. Der Kollege Dürbrook hat zu Recht darauf hingewiesen, dass, wenn man einer Verordnung, mit der man das beschließt, noch eine Anlage beigefügt, welche Angebote zur Drogenprävention, zur Suchtkrankenhilfe und für andere Unterstützungen vorliegen, das die Betroffenen sicherlich nicht erreichen wird. Deshalb ist ein bisschen weiße Salbe in diesen Gesetzestext reingekommen. Das hat im Landesverwaltungsgesetz aus meiner Sicht wenig zu suchen, aber ehrlicherweise zeigt das auch ein bisschen Ihr Misstrauen im Hinblick auf die öffentlichen Verwaltungen und die Kommunalparlamente, die darüber beschließen können. Denn natürlich hat sich eine Kommune, bevor sie so etwas tut, selbst Klarheit darüber zu verschaffen: Was tun wir eigentlich ansonsten sozialpolitisch in dieser Stadt, an diesem Ort, (Beifall FDP) um solche Schwerpunktthemen wegzubekommen? Ich vertraue darauf, dass das kommunalpolitisch verantwortliche Menschen machen werden. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, insoweit bleibt eines – das ist etwas, das ich ganz deutlich sagen will –: Eine Stadt wie Kiel kann sich das locker leisten; denn sie hat einen kommunalen Ordnungsdienst. Die Durchsetzung ist da möglich. Was wird ein Ort, der einen anderen Schwerpunkt hat, aber nicht über einen solchen kommunalen Ordnungsdienst verfügt, künftig machen, wenn er eine solche Zone ausweisen will? Es wird darauf verwiesen, dass es eine Landespolizei gebe, die im Zweifel für die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich sei. Ehrlicherweise: Wenn eine Kommune so etwas eingerichtet hat, kann die Landespolizei nicht mehr wegsehen. Das ist gesetzt. Das ist dann so. Die Durchsetzung des Rechts – Frau Kollegin Glißmann hat es gesagt – ist dann Sache der Kommunen? – Nee, das ist nicht so. Wenn ich sehe, dass in einer Alkoholverbotszone, die von einer Kommune eingerichtet worden ist, Alkohol konsumiert wird, dann hat notfalls – Legalitätsprinzip – die Polizei einzugreifen. Die belasten damit auch die Landespolizei mit zusätzlichen Aufgaben. Sie entlasten allerdings auch ein Stück Landespolizei dadurch, dass man diese Gefahrenherde genau beschreibt. Bleibt alles in allem ein Gesetzentwurf, dem wir so zustimmen können. Das Verfahren hätte etwas ausführlicher sein können. Man merkte Ihnen in der Tat Ihre koalitionäre Zerrissenheit an. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen dieses Landes mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umgehen werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir hoffentlich nicht vor einem Verwaltungsgericht erleben müssen, dass die Eingriffsvoraussetzungen dann vielleicht doch etwas zu schmal ausgefallen sind. Ich vertraue darauf, dass das ausreichend ist. Wir werden dem zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Der öffentliche Raum sollte einer sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlen. Wenn Problemstellungen diese Sicherheit bedrohen, gilt es, entsprechende Lösungen zu finden. Darüber können wir uns im Kern erst einmal einig sein. Darüber, dass Alkoholkonsum immer wieder zu Verhaltensauffälligkeiten und mittelbar zu Gefahrenlagen führen kann, können wir uns auch alle einig sein. Wer Probleme jedoch nachhaltig lösen und Schleswig-Holstein sicherer machen möchte, sollte sich vor allem auf die Ursachen konzentrieren. Genau hier gehen die Meinungen bei der Frage auseinander, wie wir den öffentlichen Raum sicherer machen. Hier unterscheiden wir uns in unserer Haltung maßgeblich von dem vorgelegten Gesetzentwurf. Ich sage es ganz klar: Verdrängung durch Verbote ist keine Lösung, um den öffentlichen Raum für alle sicherer zu machen. (Beifall SSW) Die Angehörten – vor allem der sozialen Organisationen – haben sich differenziert und offen für Kon- (Sybilla Nitsch) zepte gezeigt, die den öffentlichen Raum sicherer machen. Sie haben jedoch zu Recht auf die fehlenden sozialen Aspekte und vor allem auf die Betroffenheit besonders vulnerabler Gruppen hingewiesen. Eine ähnliche Differenzierung hätten wir uns von Ihnen, den Verfassern des Gesetzes, gewünscht. Diese fehlt jedoch. Wenn es bei diesem Gesetzentwurf darum geht, dass Alkohol zu Gefahrenlagen führen kann, wieso ist dann eigentlich der Ort des Konsums so entscheidend? Denn Alkoholverbotszonen unterbinden nicht, dass sich dort weiterhin alkoholisierte Menschen aufhalten. Die Gastronomie ist in diesem Gesetzentwurf nämlich explizit ausgenommen. Das bedeutet: Wenn ich es mir leisten kann und möchte, kann ich auf der Terrasse eines Restaurants zusammen mit ein paar Freundinnen – ungeachtet dessen, wie viel jemand getrunken hat und wie sich jemand unter Alkoholeinfluss benimmt – weiterhin Alkohol zu mir nehmen, aber auf der öffentlichen Bank gegenüber nicht. Kurz zusammengefasst stellen betrunkene Festgänger erst einmal keine Gefahr dar, aber Freunde, welche zusammen ein Bier an einem öffentlichen Ort trinken, anscheinend schon. Diese verdrängt man stattdessen an andere Orte. Das skizzierte Problem des übermäßigen Alkoholkonsums wird aber auch dort nicht gelöst. Ein solches Verbot führt vor allem zu einer weiteren Stigmatisierung und Ausgrenzung von verschiedenen vulnerablen Gruppen. (Beifall SSW) Darunter fallen vor allen Dingen wohnungslose oder suchtkranke Menschen. Statt nachhaltiger Verbesserung für die öffentliche Sicherheit und Hilfe für diese Gruppen verdrängt man sie lediglich an andere Orte. Das kann soziale Hilfe für diese Menschen zusätzlich erschweren, da erst einmal unklar ist, wo sich diese Menschen fortan aufhalten. Wenn man Alkoholverbotszonen für das passende Instrument hält, welches die Sicherheit im öffentlichen Raum sicherstellen soll – das tun wir als SSW explizit nicht – , dann hätte man zumindest die sozialen Auswirkungen berücksichtigen und passende Konzepte entwickeln müssen. Stattdessen beschränkt sich der Entwurf in meinen Augen auf Symptombekämpfung. Lediglich der Verweis auf eine Anlage zur Verordnung zu bestehenden Hilfeund Unterstützungsangeboten reicht nicht aus. Eine Anlage ist keine schlechte Sache, aber sie ersetzt keine weiteren aufsuchenden Angebote. (Beifall SSW) Ich möchte außerdem bezweifeln, dass solch eine Anlage von Betroffenen wirklich gelesen wird. (Niclas Dürbrook [SPD]: Ja!) Abschließend möchte ich eines hervorheben: Es ist nicht so, dass es aktuell gar keine Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr gibt, wie es teilweise suggeriert wurde. Auch heute gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Platzverweise gegen Menschen auszusprechen, welche sich störend oder aggressiv verhalten. Zusätzlich erfasst der Gesetzentwurf nun fortan auch solche Personen, die sich unauffällig und friedlich aufhalten und für die der öffentliche Raum eine zentrale Bedeutung hat. Er trifft Menschen, denen Sicherheit auch wichtig ist. Sie werden aber genauso verdrängt wie jene Menschen, die sich unter Alkoholeinfluss falsch verhalten. Wir als SSW lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab, weil Verdrängung keine Sicherheit schafft. Sie verlagert lediglich das Problem. Wer den öffentlichen Raum objektiv und subjektiv gesehen wirklich sicherer machen will, muss die Ursache bekämpfen und in soziale Angebote investieren. Bloße Verbote reichen nicht aus. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntermaßen hat es die FDP-Landtagsfraktion in einem Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht geschafft, dieser Landesregierung nachzuweisen, dass sie dieses Parlament unzureichend unterrichtet hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es war im Großen und Ganzen ein erfolgreiches Organstreitverfahren. Allerdings war es auch insoweit klärend, als das Landesverfassungsgericht bestimmte Feststellungen zu den Rechten von Abgeordneten, zu den Rechten von Fraktionen und zum Parlamentsrecht in Schleswig-Holstein insgesamt getroffen hat. Diese Feststellungen in dieser wegweisenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sind durchaus vielschichtig. Ein Element dabei ist, dass unsere Landesverfassung eine Besonderheit aufweist. In Artikel 28 gibt es eine Informationspflicht der Landesregierung gegenüber diesem Parlament zu bestimmten Themenbereichen – Großvorhaben, Gesetzgebungsverfahren, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen und sonstige Themen, wie sie in Artikel 28 Landesverfassung aufgenommen sind. Aus dem Umstand, dass wir als einzige Landesverfassung in der ganzen Republik diese Regelung haben und auch im Grundgesetz eine entsprechende Regelung nicht gegeben ist, folgert das Landesverfassungsgericht, dass diese Informationspflicht sehr eigenständig nur gegenüber dem Landtag existiert und die Abgeordnetenrechte bei uns deshalb anders als in anderen Parlamenten zu betrachten sind, weil es dort solche Informationsverpflichtungen einer Landesregierung nicht gibt. Anders ausgedrückt sagt das Landesverfassungsgericht sehr eindeutig, dass der Artikel 17 der Landesverfassung, der die Rechte der Abgeordneten betrifft, Frage- und Antragsrecht garantiert, es jedoch grundsätzlich der Artikulation eines Auskunftsbegehrens bedürfe und kein Recht auf unaufgeforderte Unterrichtung durch die Landesregierung davon umfasst sei. Das heißt auf Deutsch: Das Landesverfassungsgericht begrenzt die Abgeordnetenrechte auf reine Fragerechte. Eine Informationspflicht gegenüber jedem einzelnen Abgeordneten besteht nicht, weil wir diesen Artikel 28 Landesverfassung haben. Der einzelne Abgeordnete ist nicht berechtigt, diese Rechte des Parlaments alleine in sogenannter Prozessstandschaft geltend zu machen. Deshalb haben die Kollegin Krämer und ich, die das Organstreitverfahren, das gerade beschrieben wurde, als Abgeordnete betrieben haben, nicht Recht bekommen. Das Ergebnis dieser Entscheidung ist – und das bitte ich, sich auf der Zunge zergehen zu lassen –, dass die Rechtsstellung des Abgeordneten im SchleswigHolsteinischen Landtag eine andere, eine geringere ist als die Rechtsstellung etwa eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages. (Beifall FDP) Denn das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es auch gegenüber dem einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Hinsicht auf bestimmte Felder die Pflicht zur Unterrichtung durch die Landesregierung gibt. Eines ist mir ein persönliches Anliegen: Wir wollten – auch ich persönlich wollte – mit dem Organstreitverfahren bestimmt eines nicht bewirken: Ich wollte bestimmt nicht die Rechte der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Ende dieser Legislaturperiode schmälern. (Beifall FDP – Heiterkeit – Peter Lehnert [CDU]: Du hörst doch auf!) Im Gegenteil: Ich wollte die Abgeordnetenrechte in dem Maße stärken, wie auch die damalige EnqueteKommission, die den Artikel 28 eingeführt hat, damals gesagt hat. Sie wollte die Abgeordnetenrechte und die Rechte der Opposition eher stärken. Deshalb beantragen wir heute, die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein dergestalt zu ändern, dass einfach aufgenommen wird, dass jeder einzelne Abgeordnete die Rechte aus Artikel 28 Landesverfassung auch eigenständig geltend machen kann. Damit entsteht keine zusätzliche Pflicht für die Landesregierung, die diese Pflicht sowieso schon gegenüber dem Landtag hat, aber es besteht die Möglichkeit der Geltendmachung durch die einzelnen Abgeordneten. Diese Stärkung der Rechte der Abgeordneten stellt wieder das her, was wir im Verhältnis zu anderen Landesparlamenten und zum Deutschen Bundestag der Rechtsstellung von Abgeordneten schulden. Die Reduzierung auf ein reines Fragerecht der Abgeordneten wird aufgehoben durch eine Informationspflicht, die auch gegenüber den einzelnen Abgeordneten besteht. Ich bitte Sie deshalb natürlich herzlich um Überweisung dieses Antrages in den Innen- und Rechtsausschuss. Aber ich bitte Sie auch um wohlwollende Unterstützung dieses Begehrens, denn es sollte unser aller Anliegen sein, die Rechte der Abgeord- (Dr. Bernd Buchholz) neten im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu stärken. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD])
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDPFraktion gibt mir Gelegenheit, aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu zitieren, das der Begründung für diesen Gesetzentwurf zugrunde liegt. „Der Antragsteller …“ – das war der Kollege Dr. Buchholz – ist „nicht antragsbefugt“ – Randnummer 134. Weiter heißt es in Randnummer 143, – habe weder „von der Landesregierung Informationen zu Risiken begehrt oder überhaupt nach dem Risiko des Absicherungsgeschäftes oder der Einholung eines diesbezüglichen Gutachtens gefragt.“ Das Gericht stellt fest: „Eine Verletzung der Rechte … des Antragstellers … scheidet vor diesem Hintergrund … aus.“ Einfacher formuliert hat es der Kollege Vogt gerade reingerufen: Der FDP-Fraktionsvorsitzende hat bei Gericht gewonnen, nicht der Kollege Dr. Buchholz. (Christopher Vogt [FDP]: Na ja! – Annabell
Annabell Krämer FDP
Was ist daran so witzig?) Ich bin immer wieder beeindruckt, wie es der Kollege Dr. Buchholz schafft, die Causa Northvolt mit immer neuen Winkelzügen im parlamentarischen Verfahren am Laufen zu halten. Über diesen Aspekt des Urteils hätte ich an seiner Stelle vielleicht doch lieber den Mantel des Schweigens gehüllt. (Annabell Krämer [FDP]: Sie haben es gar nicht verstanden!)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Kollegen Vogt eine Zwischenfrage?
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Kollege Koch, Sie haben sich ja vor dem Landesverfassungsgericht auch persönlich immer stark eingebracht und dann zuverlässig gegen uns verloren. Insofern möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass das nicht ganz richtig ist. Nicht die Klage von mir, sondern von der FDP-Landtagsfraktion war erfolgreich, und der gehört auch der Kollege Buchholz dankenswerterweise an und hat das federführend vorangetrieben. Nur, damit Sie das nicht wieder falsch verstehen. (Heiterkeit Marc Timmer [SPD]) – Nein, herzlichen Dank. Als Fraktionsvorsitzender sprechen Sie immer für die ganze Fraktion. Vollkommen klar, der Kollege Buchholz hat mit gewonnen mit der Fraktion, aber eben nicht als einzelner Abgeordneter. Darauf komme ich nachher noch einmal zurück. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Rede mal darüber, warum ihr verloren habt!) Das Landesverfassungsgericht bescheinigt trotzdem dem Kollegen Dr. Buchholz in unmissverständlicher Klarheit, dass er bei der damaligen Entscheidung des Finanzausschusses zur Absicherung der Northvolt-Wandelanleihe nicht eine einzige Frage zu dem Risiko gestellt hat und dass er das PwCGutachten vorher gar nicht sehen wollte. Mir wäre dieser Sachverhalt eher unangenehm, sodass ich es hier nicht noch einmal ins politische Rampenlicht gerückt hätte. (Annabell Krämer [FDP]: Peinlich! – Christopher Vogt [FDP]: Er kannte es ja auch nicht!) Der Kollege Dr. Buchholz möchte stattdessen lieber gleich die Landesverfassung ändern, wie wir jetzt sehen, und zwar derart, dass er als einzelner Abgeordneter – das ist genau Ihr Punkt – die Landesregierung auf unterlassene Informationen beim Landesverfassungsgericht verklagen kann, ohne überhaupt ein einziges Mal vorher nach dieser Information verlangt zu haben. Auf die Idee muss man erst einmal kommen: die Landesregierung verklagen zu wollen, weil Informationen nicht gegeben wurden, die man auch gar nicht haben wollte, und das als einzelner Abgeordneter. Genau das ist der springende Punkt, meine Damen und Herren: als einzelner Abgeordneter. (Zurufe FDP) – Doch, Frau Kollegin, ich habe das sehr wohl verstanden: als einzelner Abgeordneter. (Tobias Koch) Das Landesverfassungsgericht hat ja durchaus im Sinne der antragstellenden FDP-Fraktion geurteilt, dass die Landesregierung dem Landtag unaufgefordert alle Informationen vollständig und frühzeitig zur Verfügung stellen muss, die das Parlament für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Die Informationsbereitstellung ist damit klar geregelt, und wie wir an dem Urteil gesehen haben, kann sie das Parlament und können sich die Fraktionen bei fehlenden Informationen auch wehren und die Landesregierung verklagen. Dieses Recht möchte der Kollege Dr. Buchholz jetzt auch jedem einzelnen Abgeordneten zubilligen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jawohl! – Annabell Krämer [FDP]: Wie im Bundestag!) Sollte also in der Zukunft einmal der Eindruck entstehen, dass die Vorgaben der Landesverfassung vonseiten der Landesregierung nicht eingehalten worden seien, dann könnten nicht nur Fraktionen, sondern auch fraktionslose Abgeordnete die Landesregierung verklagen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau! – Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, wen Sie da, Herr Kollege Dr. Buchholz, im Blick haben, denn die FDP ist entweder als Fraktion im Landtag vertreten oder gar nicht. Wirklich relevant ist die vorgeschlagene Änderung deshalb ausschließlich für fraktionslose Abgeordnete, wie wir sie in der letzten Wahlperiode hier im Landtag gesehen haben, als sich die AfD-Fraktion völlig zerlegte, und wie wir sie zurzeit in Thüringen sehen, wo sich das BSW gerade zerlegt. Ehrlich gesagt halte ich es vor diesem Hintergrund und gerade in der jetzigen Zeit für keine gute Idee, die Rechte der einzelnen Abgeordneten, der fraktionslosen Abgeordneten, über die bestehenden Abgeordnetenrechte hinaus, wie Sie sich seit Jahrzehnten bei uns in der Verfassung bewährt haben, weiter auszuweiten. Selbstverständlich folgen wir gern Ihrem Wunsch auf Ausschussüberweisung. Eine Zustimmung der CDU-Fraktion zu dieser Verfassungsänderung kann ich gleichwohl nicht in Aussicht stellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort. (Zuruf: Da bin ich jetzt gespannt!)
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP-Fraktion! Ich bin für manche Anliegen der Opposition durchaus aufgeschlossen. Hier bin ich schon skeptisch, und zwar genau aus den Gründen, die der Kollege Koch gerade vorgebracht hat. Wenn ich mir eine Gräfin ohne Adelstitel vorstelle, die ihre Reichsbürgergedanken in Fragen alleine rauspresst ohne ein Korrektiv durch eine Fraktion – – (Christopher Vogt [FDP]: Das war eine Fürstin! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Es gibt weder Fürsten noch Grafen! – Christopher Vogt [FDP]: Ihr habt es doch sonst so mit dem Adel! – Heiterkeit) Die ist übrigens bis heute Mitglied der AfD und wurde nicht rausgekegelt. (Zurufe)
Beate Raudies
Das Wort hat der Abgeordnete Jan Kürschner. Ich bitte um Aufmerksamkeit.
Jan Kürschner GRÜNE
Wenn ich mir das so vorstelle, dass sie noch „Don’t stop me now“ vor sich hinsummt, dann weiß ich nicht, ob das eine gute Idee ist. Ich halte es tatsächlich für keine gute Sache. Wir können uns gern im Ausschuss darüber unterhalten. Zur Auslegung des Urteils des Landesverfassungsgerichts, was an Rechten aus dem Grundgesetz noch dahinter steht, bin ich jetzt an dieser Stelle überfragt, wie sich das eigentlich ganz genau verhält. Aber von der Zielrichtung her bin ich da skeptisch. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können die verfassungsgemäßen Rechte einzelner Abgeordneter durch fehlende Unterrichtungen der Landesregierung verletzt werden? Das Landesverfassungsgericht hat dies zwar im Prinzip bejaht, es jedoch abgelehnt, dass eine Verletzung der Unterrichtungspflichten der Landesregierung aus Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung durch einzelne Abgeordnete im Wege der Organklage geltend gemacht werden können, auch nicht im Wege der sogenannten Prozessstandschaft. Vielmehr soll dieses Recht ausschließlich den Fraktionen zustehen. Nun sind jedoch Konstellationen vorstellbar, in denen weniger die Rechte der gesamten Fraktion, sondern vielmehr einzelner Abgeordneter verletzt werden. Da ist wiederum dann die Frage, inwiefern eine Klage zulässig sein kann. Insofern sehe ich da schon eine gewisse Gesetzeslücke, eine Regelungslücke, die wir angehen sollten. Denn grundsätzlich stehen natürlich die parlamentarischen Kontrollrechte jedem einzelnen Abgeordneten zu. Dass dies notwendig erscheint, zeigt das NorthvoltVerfahren vor dem Landesverfassungsgericht leider überdeutlich. Es gab keine Unterrichtung über die Aussage des tatsächlichen wirtschaftlichen und technologischen Risikos, nichts über die Kapitalbeschaffungsbemühungen, nichts über das PwC-Gutachten, das selbstverständlich ein ganz entscheidender Baustein bei der Bewertung des Risikos von Northvolt war. Es wurde also Abgeordneten das vorenthalten, was die schwarz-grüne Landesregierung für ihren Kabinettsbeschluss selbstverständlich zugrunde gelegt hat. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Ich sehe hier eine Täuschung des Landtags und des einzelnen Abgeordneten in diesem Hohen Haus. Dies wurde, wie gesagt, vom Verfassungsgericht mehr oder weniger so bestätigt. Die Landesregierung hat in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht durch ihren Prozessbevollmächtigten mehrfach vortragen lassen, dass das aus ihrer Sicht völlig in Ordnung war. Gerade deshalb sollte in diesen Fällen eine verfassungsrechtliche Überprüfung mit geringen Hürden ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund kann ich Bernd Buchholz und die FDP gut verstehen, dass sie die Rechte des oder der einzelnen Abgeordneten stärken möchte, sodass jede oder jeder eine Verletzung des Artikel 28 der Landesverfassung verfassungsrechtlich feststellen lassen kann. Eine Feststellung darüber, dass die Landesregierung nicht hinreichend über Vorhaben im Sinne des Artikel 28 Landesverfassung unterrichtet hat, findet jedoch denklogisch im Nachhinein statt. Denn wenn die Landesregierung keine Informationen an das Parlament oder die einzelnen Abgeordneten liefert, kann der Landtag eine mangelhafte Unterrichtung zu diesem Zeitpunkt nur vermuten. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Voraussetzungen der Unterrichtung durch die Landesregierung in Spannungsfällen zwischen Parlament und exekutiver Eigenverantwortung in dem Urteil noch einmal klargestellt worden sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass es Sachverhalte gibt, die einzelne Abgeordnete in besonderem Maße betreffen. Ich komme zum Beispiel aus Nordfriesland. Man stelle sich vor, die Unterrichtungspflicht beträfe beispielsweise eine Hallig, einen Leuchtturm, einen Hafen oder Ähnliches. Ich wäre in meiner Fraktion der Einzige, den das wirklich interessiert. (Annabell Krämer [FDP]: Genau so! Darum geht es! – Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Ich gestehe, das ist ein sehr konstruierter Fall, weil in meiner Fraktion grundsätzlich der Solidaritätsgedanke sehr hochgehalten wird. (Christopher Vogt [FDP]: Wenn man das betonen muss!) Aber dann fände ich es schon gut, wenn ich die Möglichkeit hätte, im Nachhinein insbesondere Vorwürfen der Bürgerinnen und Bürger mit einer gerichtlichen Kontrolle zu entgegnen. Denn im Wettstreit der Meinungen hätte ich wohl gegen eine Landesregierung kaum eine Chance. Ich sehe natürlich potenzielle fraktionslose Abgeordnete, denen das Recht auf eine Überprüfung versagt bliebe. Gleichermaßen sehe ich natürlich das Bedürfnis, die Flut von Organstreitverfahren durch mehr oder weniger verrückt-zerstörerische Abgeordnete einzugrenzen und einer ersten Kontrolle durch die Fraktionen zu unterziehen. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Anhörung, von denen sich meine Fraktion sicherlich wird leiten lassen. Aber ganz vorne steht: Eine Landesregierung sollte ihr Wissen mit dem Parlament teilen – und das umso mehr, je mehr eine Mitwirkungshandlung des Parlaments vonnöten ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Marc Timmer) (Beifall SPD, SSW und Anne Riecke [FDP])
Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich halte allerdings die Aussage „verrückte Abgeordnete“ für nicht angemessen. Mit „störrisch“ kann ich leben, aber „verrückt“, so habe ich Sie gerade verstanden, das finde ich dann doch nicht angebracht. (Serpil Midyatli [SPD]: Aber nicht die Anwesenden sind gemeint gewesen!) – Trotzdem sollten wir bei unseren Worten darauf achten, wie wir übereinander reden. Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, sicherzustellen, dass Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Informationen erhalten, die sie brauchen, um hier sachgerecht Politik machen zu können und Entscheidungen zu treffen, ist ja schon irgendwie sinnig. Schließlich sind wir als Mandatsträger es hier, die beraten, diskutieren, um im besten Sinne für die Menschen in Schleswig-Holstein Beschlüsse zu fassen. Dass hierfür eine ausreichende Informationsgrundlage benötigt wird, ist klar. Das ist unerlässlich. Denn nur mit einer geeigneten Grundlage, und das zeigen insbesondere Großverfahren wie Northvolt, lässt sich sachgerecht Politik praktizieren. Denn parlamentarische Kontrolle funktioniert nur, wenn diejenigen, die kontrollieren sollen, auch wissen, worüber sie entscheiden. Dabei – das ist richtig – hat das Northvolt-Urteil durchaus aufschlussreich den Status quo von Abgeordnetenrechten dargestellt. Ob es nun einer Erweiterung der Rechte der einzelnen Abgeordneten bedarf und wie diese Rechte am besten ausgestaltet sein sollten, sind Fragen, die wir hier und heute diskutieren und denen wir als SSW, das will ich ausdrücklich sagen, grundsätzlich offen gegenüberstehen. Die angestrebte Änderung würde die Rechte des Landtags aus Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung zusätzlich individualisieren und damit den einzelnen Abgeordneten zusätzliche Rechte einräumen. Daraus ergeben sich für uns allerdings auch verschiedene Fragen, welche es absolut im Rahmen einer vernünftigen Anhörung zu klären gilt. Dabei geht es uns insbesondere darum, inwiefern sich dies auch auf aktuelle Prozesse der parlamentarischen Arbeit auswirken könnte. Ich denke hier unter anderem an unsere aktuelle Unterrichtungspraxis: Inwiefern können einzelne Abgeordnete zukünftig eine Unterrichtung einfordern? Wie würden sich zukünftig Organstreitverfahren darstellen? Wäre hier eine Erweiterung um die Prozessstandschaft vielleicht schon ausreichend, wenn man den Weg gehen würde, oder wie könnte das Handeln von möglichen fraktionslosen Abgeordneten in Zukunft auch Prozesse verändern? Ich finde, das sind Fragen, die wir wirklich intensiv diskutieren müssen. Sollte das Geltendmachen von diesen zusätzlichen Rechten womöglich auch noch an bestimmte Bedingungen gekoppelt werden? Mehr Rechte sind nämlich dann ein Gewinn, wenn sie parlamentarische Kontrolle tatsächlich stärken und nicht lediglich neue Verfahren schaffen. Ich glaube, es wird deutlich: Wir haben trotz der genannten Offenheit an der Stelle noch Fragen zu den genauen Auswirkungen des Entwurfs, um abschätzen zu können, was das bedeutet. Wie gestalten sich die Prozesse mit einer entsprechenden Änderung? Verfassungspolitisch finde ich das Ganze hochspannend. Insoweit ausdrücklich danke für den Gesetzentwurf. Nichtsdestotrotz, finde ich, kann man betonen, dass es durchaus unterschiedliche Handhabungen gibt, was Abgeordnetenrechte angeht, auch in der Bundesrepublik. Auch über diese kann man vielleicht am Rande der Anhörung sprechen. Ich möchte hier stellvertretend die Landesverfassung Brandenburgs nennen. Diese regelt in Artikel 56 Absatz 3, dass auf Verlangen eines einzelnen Abgeordneten ihm Akteneinsicht gewährt werden muss, wenn diese Dokumente nicht zwingend der Geheimhaltung bedürfen. Das finde ich spannend, das kennen wir nicht. Das kann man vielleicht in der Anhörung mit aufgreifen. Insoweit ist das ein guter Ansatz. Ich kürze es einmal ab: Am Ende gilt es für uns als SSW vor allem, abschließend in diesem Prozess zwei Fragen zu klären: Brauchen wir als Abgeordnete weitere Rechte, um unser Mandat hier bestmöglich ausüben zu können? Wenn ja, wie sollen diese Rechte dann konkret ausgestaltet werden, um sicherzugehen, dass diese Rechte auch dem verfolgten Zweck dienen? Dabei muss sichergestellt werden, dass der Landtag weiterhin das Kontrollorgan bleibt und eine Individualisierung der Rechte lediglich die parlamentarische Arbeit verbessert und eben nicht durch zusätzliche Prozesse verkompliziert. Das ist aber im Inter- (Christian Dirschauer) esse der FDP, ich glaube, das gehört da ein Stück weit zur DNA. Insoweit: Wir begleiten den weiteren Prozess gern konstruktiv, um eine genaue Ausgestaltung der Rechte zu diskutieren. Denn am Ende geht es nicht um mehr Rechte um ihrer selbst willen, sondern um ein Parlament, das seine Verantwortung gegenüber den Menschen in Schleswig-Holstein bestmöglich wahrnehmen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Beate Raudies
Zu einem Kurzbeitrag erteile ich noch einmal dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Insbesondere der Wortbeitrag des Kollegen Koch veranlasst mich noch zu einem Kurzbeitrag. Denn, Herr Kollege Koch, Sie haben hier gesagt, das wäre Ihnen an meiner Stelle peinlich, (Tobias Koch [CDU]: Unangenehm!) weil ich im Ausschuss keine Fragen gestellt hätte. Das sei jetzt durch das Verfassungsgericht – – Haben Sie denn die Frage gestellt? Ist Ihnen das auch peinlich? Haben Sie denn in dem Verfahren in die Akten reingeguckt, und sind Sie nicht zu der Erkenntnis gekommen, dass Sie nicht über genügende Informationen verfügt haben, die Ihnen dann anschließend das Verfassungsgericht – – Es wäre mir an Ihrer Stelle peinlich, hier solche Sätze zu sagen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn Sie haben, Herr Koch, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landesregierung das Organstreitverfahren verloren hat. Erster Punkt. Zweiter Punkt. Es geht nicht allein um fraktionslose Abgeordnete, sondern es geht um die Rechtsstellung von uns allen hier. Ich will als Abgeordneter bei einem Informationsbegehren nicht grundsätzlich auf meine Fraktion angewiesen sein. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ich will geltend machen können, dass ich für bestimmte Entscheidungen die Informationsgrundlagen zu bekommen habe. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das will ich als Abgeordneter. Das sagt das Bundesverfassungsgericht insbesondere in Bezug auf Haushaltsberatungen – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – ausdrücklich, dass der Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet, dass aus dem Status jedem einzelnen Abgeordneten das Recht erwächst, dass ihm grundsätzlich diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung des Haushaltsplans ermöglichen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Das ist der Punkt, genau!) Lieber Herr Kollege Koch, das muss doch eigentlich das Selbstverständnis jedes Abgeordneten sein. Dass man da an der Stelle sagt: Nee, unser Selbstverständnis ist das nicht, das reicht doch völlig aus. Ich habe ein anderes Selbstverständnis als Abgeordneter. Ich möchte diese Rechte als eigene Rechte wahrnehmen dürfen und wahrnehmen können. Letzter Punkt. Wir werden die Rechtsstellung von Abgeordneten nicht danach regeln können, dass es auch in diesem Haus möglicherweise irgendwann einmal fraktionslose Abgeordnete geben könnte, die übrigens nicht zu einer Überflutung des Landesverfassungsgerichts mit Klagen beitragen müssen das auch früher nicht getan haben (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) und die, wenn Sie mir das gestatten, falls sie in diesen Landtag irgendwann einmal einziehen, auch als Fraktion bestimmte Rechte hätten. Dass sie nicht in Fraktionsstärke einziehen, das glaubt hier ja keiner. Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, hier etwas klar zu machen: Ich möchte nicht in einem Parlament sein, in dem ich das Gefühl haben muss, dass die Rechtsstellung dieser Abgeordneten eine mindere ist als die Rechtsstellung im Deutschen Bundestag. (Beifall FDP, SSW, Thomas Hölck [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Ich möchte nicht eine Rechtsstellung genießen, die anders als in anderen Parlamenten gar keine Informationspflicht mir gegenüber umfasst. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Annabell Krämer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des SchleswigHolsteinischen Landtags Mitglieder des Frauenbüros der Hansestadt Lübeck. – Seien Sie uns recht herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf: Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein – Sozialtarif für Schleswig-Holstein einführen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4791 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes kommt für die antragstellende Fraktion der Kollege der SPDFraktion, Niclas Dürbrook, zu Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer wenig Geld hat, der muss besonders genau rechnen – beim Einkauf, bei der Stromrechnung, bei der Miete und eben auch bei der Frage: Kann ich mir die Fahrt mit Bus und Bahn eigentlich leisten? – Genau wie bei den anderen Punkten ist das keine reine Luxusfrage, sondern es geht um den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung, es geht um den Arzttermin, darum, Familie und Freunde zu besuchen oder einfach am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, und das erst recht in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein, in dem zu Fuß an den meisten Orten sehr wenig erreicht werden kann. Mobilität ist Daseinsvorsorge, und deshalb zeigt sich ein guter öffentlicher Nahverkehr nicht nur daran, ob der Bus oder Zug überhaupt fährt, was in Schleswig-Holstein – wir haben oft genug darüber gesprochen – oft genug nicht der Fall ist, sondern auch daran, ob sich die Menschen die Fahrt leisten können. Liebe Kolleg_innen, natürlich war das Deutschlandticket ein riesiger Fortschritt, weil es den öffentlichen Nahverkehr einfacher gemacht hat, weil es den Tarifdschungel für viele gelichtet hat, aber auch ein Deutschlandticket kann am Ende des Monats zu teuer sein, wenn kaum Geld übrig ist oder das Budget für Mobilität zum Beispiel im Regelsatz noch nicht einmal für das Deutschlandticket ausreicht. Andere Bundesländer haben darauf eine Antwort gefunden. In Hamburg kostet das vergünstigte Sozialticket 27,50 Euro, in Nordrhein-Westfalen sind es 53 Euro, in Hessen 44 Euro – in den beiden Flächenländern übrigens von schwarz-grünen Landesregierungen eingeführt. Man liest es und staunt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir glauben, dass es diesen Bedarf für das Ticket auch in Schleswig-Holstein gibt für Menschen, die beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen, und natürlich, wie in den anderen Ländern auch, möglichst auf Basis des Deutschlandtickets: einfach, verständlich und überall nutzbar. (Beifall SPD) Hessen zeigt übrigens, wie bürokratiearm das durchaus geht. Dort bekommen die Anspruchsberechtigten automatisch einen Nachweis, mit dem sie dann das vergünstigte Ticket kaufen können. Das ist wirklich eine Lösung, wie man sie sich von Behörden öfter wünschen würde. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden den Zeitpunkt für diese Debatte richtig. Der SchleswigHolstein-Tarif wird glücklicherweise gerade komplett umgebaut. Das war überfällig mit Blick auf die zahlreichen und nur noch schwer zu verstehenden Tarifstufen. Die Tariflandschaft soll im Ergebnis einfacher und übersichtlicher werden. Wir finden aber, dass ein wesentlicher Baustein fehlt: Das ist der Blick auf diejenigen, denen ein einfacher Tarif allein nichts bringt, weil am Ende die Kosten die Hürde sind. Deswegen muss das Sozialticket von Anfang an mitgedacht werden. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das verlangen wir mit unserem Antrag: Die Landesregierung soll im Rahmen der laufenden Tarifentwicklung ein Konzept für einen Sozialtarif mitdenken. Selbstverständlich kostet das Geld. Wenn wir uns beispiels- (Niclas Dürbrook) weise am hessischen Modell orientieren, dann geht es um 19 Euro Ermäßigung. Wir landen also am Ende bei einem Preis von 44 Euro. Wenn wir in Schleswig-Holstein grob mit 220.000 Anspruchsberechtigten kalkulieren und davon ausgehen, dass ungefähr 20 Prozent der Anspruchsberechtigten das Angebot tatsächlich nutzen – das orientiert sich an den Erfahrungen, die man in Hessen gemacht hat –, dann reden wir in Schleswig-Holstein überschlägig über rund 10 Millionen Euro im Jahr. Auf der einen Seite stellen wir fest, ist das natürlich sehr viel Geld, wenn wir uns die restliche ÖPNVFinanzierung angucken, auf der anderen Seite ist es aber nur der Zinsertrag des Mobilitätsondervermögens MOIN.SH vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Das relativiert solche Größenordnungen ein bisschen. (Beifall SPD) Es macht für die betroffenen Menschen am Ende den Unterschied zwischen gesellschaftlicher Teilhabe oder keiner Teilhabe aus. Dafür muss man eine dauerhafte und finanzierbare Lösung finden. (Beifall SPD) Wir haben in der Zeit, als wir das 9‑Euro-Ticket hatten – die Älteren werden sich erinnern –, in diesem Haus viel darüber gesprochen, wie voll Bus und Bahn auf einmal waren. Irgendwie haben wir das alle miteinander ganz überrascht festgestellt. Wir haben auch darüber gesprochen, was für eine Belastung es für das System ist, dass Bus und Bahn auf einmal so voll sind. Wir haben allerdings viel zu wenig darüber gesprochen, warum da auf einmal so viele Menschen waren. Das waren nicht nur Menschen, die mit Blick auf das tolle Angebot, das wir auf einmal hatten, gesagt haben: „Jetzt lasse ich mein Auto stehen“, sondern das waren Menschen, die sich den ÖPNV sonst nicht leisten können und die man genau aus dem Grund im ÖPNV nicht sieht. (Beifall SPD) Ich weiß, dass die Debatte manchmal eine andere ist, aber es ist in unserer Gesellschaft nicht selbstverständlich, dass sich Menschen Mobilität leisten können. Wir können als Landtag zumindest einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sich das in Schleswig-Holstein ändert. Deswegen wäre ein Sozialtarif so wichtig, und das wäre ein richtiger Einstieg. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.
Rasmus Vöge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion schlägt uns vor, mit der Reform des Schleswig-Holstein-Tarifs ab August 2027 zusätzlich einen landesweiten Sozialtarif auf Grundlage des Deutschlandtickets einzuführen. Es lohnt sich, bei dieser Debatte zunächst darauf zu schauen, was wir bereits haben und wohin sich unser Tarifsystem entwickelt. Denn unser Ziel muss natürlich ein Nahverkehr sein, der möglichst einfach zugänglich ist, attraktive Preise bietet und bei dem die Menschen nicht erst Tarifexperten sein müssen, bevor sie in einen Bus oder in einen Zug steigen. Genau hier setzt die Reform des Schleswig-Holstein-Tarifs an. Die heutige Tarifstruktur soll deutlich einfacher werden. Ähnliche Fahrkarten werden zusammengeführt, Sonderregeln reduziert und die Zahl der Preisstufen erheblich verringert. Tageskarten sollen künftig so gestaltet werden, dass sie sich bereits bei einer Hin- und Rückfahrt lohnen. Gleichzeitig soll eine Mitfahreroption geschaffen werden, die insbesondere Familien viel stärker als bisher berücksichtigt. Für Vielfahrer ist die entscheidende Veränderung längst Realität, nämlich das Deutschlandticket. Das kostet derzeit 63 Euro im Monat und gilt bundesweit im Nahverkehr. Das ist eine Errungenschaft, auf die wir alle stolz sein können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP]) Seine Bedeutung für Schleswig-Holstein ist enorm. Ungefähr 70 Prozent der Fahrten im SchleswigHolstein-Tarif werden heute bereits mit dem Deutschlandticket oder dem vergünstigten Deutschland-Jobticket oder dem Deutschland-Schulticket unternommen. Das zeigt: Das Deutschlandticket ist kein Nischenangebot, sondern es prägt inzwischen den Nahverkehr in Schleswig-Holstein. Hinzu kommen gezielte Vergünstigungen für unterschiedliche Gruppen: Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende erhalten mit dem DeutschlandSchulticket mindestens 20 Euro Rabatt im Monat. Damit kostet dieses Ticket derzeit höchstens 43 Euro monatlich, gilt bundesweit und kann auch in Ferienzeiten und Urlaub genutzt werden. Viele Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Schülerbeförderung haben, erhalten über ihren Schul- (Rasmus Vöge) wegkostenträger einen Zuschuss zum Deutschlandticket. Für Beschäftigte gibt es das Jobticket. Auch Freiwilligendienstleistende in Schleswig-Holstein erhalten einen Zuschuss; ihr Jobticket kann bei entsprechenden Voraussetzungen sogar vollständig bezuschusst werden. Was ich damit sagen will: Wir haben schon heute nicht nur einen einzigen Preis für alle, wir haben ein System aus einem bundesweit gültigen Grundangebot und gezielten Vergünstigungen für verschiedene Lebenssituationen. Bei der Forderung nach einem zusätzlichen Sozialtarif muss auch beachtet werden, wie sich ein weiteres Angebot in die Struktur einfügen würde. Wer wäre anspruchsberechtigt? Wie würde der Nachweis erfolgen? Welche Verwaltung wäre notwendig? Wer würde die zusätzlichen Kosten dauerhaft tragen? Wie verhielte sich ein solches Angebot zu den bereits bestehenden Vergünstigungen? Für Sozialtickets sind ja die Kommunen zuständig, und weitere Kosten sind den Kommunen in Schleswig-Holstein aus unserer Sicht nicht zumutbar. Woher sollte das Land denn das Geld bekommen? Erste Kostenschätzungen gehen – niedrig angesetzt – von 8 Millionen Euro aus, man kann die Kosten bis 50 Millionen Euro hochrechnen. Da sage ich an dieser Stelle, denn ich bin ja nicht nur Mitglied im Wirtschaftsausschuss, sondern auch im Finanzausschuss: Das ist schlicht nicht finanzierbar. Außerdem will ich an dieser Stelle sagen: Der Staat kann nicht immer mehr Aufgaben übernehmen. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Es geht ja auch nicht um Aufgaben!) Im Übrigen hängt attraktive Mobilität nicht allein vom Ticketpreis ab. Ein günstiges Ticket hilft den Menschen wenig, wenn – darüber haben wir auch schon an verschiedenen Stellen diskutiert – der Bus nicht fährt oder der Zug unzuverlässig ist. Zum Nahverkehr gehören deshalb auch ein gutes Angebot, (Zurufe SPD) verlässliche Verbindungen, moderne Fahrzeuge und eine leistungsfähige Infrastruktur. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir daran, vor allem auch vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen, arbeiten. Der neue Schleswig-Holstein-Tarif soll einfacher und verständlicher werden, und das Deutschlandticket ist ein gutes Angebot, das vielfältig genutzt wird. Lassen Sie uns deshalb gerne über den neuen Schleswig-Holstein-Tarif sprechen, wenn er ausgearbeitet ist. Die einzelne Forderung nach einem Sozialtarif lehnen wir heute ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Ich glaube, da sind zumindest wir uns sehr einig. Wenn wir uns einmal anschauen, was wir in den letzten Jahren bei der Ticketpolitik im öffentlichen Verkehr gemacht haben, dann finde ich, dass wir diesem Ziel schon einen ganz schön großen Schritt nähergekommen sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit der Einführung des Deutschlandtickets haben wir die Zugangs- und Preisbedingungen im ÖPNV wirklich revolutioniert. Vor dieser Legislatur hat ein Aboticket auf einer einzelnen Strecke in Schleswig-Holstein über 200 Euro gekostet. 2022 kam das Deutschlandticket, und wir reden inzwischen über ganz andere Preismodelle. Ungefähr 500.000 Menschen nutzen das Ticket in Schleswig-Holstein, und wir haben seit der Einführung einen Fahrgastzuwachs von 20 bis 25 Prozent. Das kann sich wirklich sehen lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Deutschlandticket ist sehr erfolgreich. Es ist auch deshalb so erfolgreich, weil es unglaublich einfach ist – ein Ticket, ein Preis, ein bundesweiter Geltungsbereich. Natürlich steht diese Einfachheit des Tickets in einem Widerspruch oder in einem Konfliktverhältnis zu einer Bedarfsgerechtigkeit. Eine Person, die vorher ein Monatsabo hatte und über 200 Euro zahlte, hat jetzt einen massiven Rabatt, obwohl sie ihn vielleicht gar nicht unbedingt braucht. Demgegenüber kann sich eine Person, die im Regelbedarf nicht einmal 63 Euro für Mobilität zur Verfügung hat, das Ticket schlicht nicht leisten, außer sie verzichtet auf Nahrung, Klamotten oder eine andere Grundbedarfe, was sie wahrscheinlich nicht tun wird. Wir haben uns deswegen in dieser Legislatur intensiv damit auseinandergesetzt, für welche Gruppen dieses Ticket besonders dringend nötig ist, weil sie besondere Herausforderungen haben. (Nelly Waldeck) Im allerersten Schritt haben wir ein Ticket für Schüler_innen auf den Weg gebracht, auf das ich wirklich stolz bin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben es geschafft, die Mobilität von Schüler_innen um mindestens 20 Euro zu rabattieren und das in einer Zeit, in der wir unter Kürzungszwängen standen. Wir haben Vergünstigungen für Azubis über das Bildungs- oder über das Jobticket geschaffen. Das sage ich heute noch einmal, weil die IHK gestern wieder gefordert hat, ein Azubiticket auf den Weg zu bringen, obwohl es ein solches gibt. Außerdem haben Studierende eine Umlage. Des Weiteren haben wir im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt mal eben noch ein Ticket für Freiwilligendienstleistende geschaffen. Das kann sich, wie ich finde, wirklich sehen lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Bei der Höhe der Vergünstigungen gibt es sicherlich noch Luft nach oben; darüber kann man gerne streiten. Angesichts der Haushaltslage, vor der wir stehen, ist es aber ehrlicherweise ein großer Schritt, dass es diese Tickets überhaupt gibt und sie in dieser Legislatur eingefordert wurden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die SPD möchte jetzt den nächsten Schritt gehen und schlägt ein Sozialticket vor. Das finde ich inhaltlich komplett richtig; dagegen kann ich nicht sprechen. Am Samstag habe ich von Jugendlichen die Wette bekommen, ein solches Ticket einzuführen, und ich muss hier sehr vorsichtig sein, wie ich auf diese Forderung jetzt reagiere. Ich habe dafür aber ein Jahr Zeit. Das ist die gute Seite daran. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich finde ein solches Ticket im Rahmen hoher Spritpreise genau die richtige Maßnahme – das einmal vorweggenommen. Offensichtlich müssen wir aber nicht darüber reden, ob es richtig ist, dieses Ticket einzuführen, sondern wir müssen darüber reden, wie wir es bezahlen können, (Zuruf SPD: Das ist ja etwas ganz anderes!) denn zumindest mir fällt aktuell schlicht nicht ein, woher das Geld dafür kommen soll. Wir stehen beim öffentlichen Verkehr bereits vor riesigen Finanzierungsproblemen. Wenn wir die Regionalisierungsmittel nutzen, fehlt uns das Geld beim Ausbau des ÖPNV, und mit dem Urteil zu den Trassenpreisen haben wir eh schon größere Herausforderungen bei den Regionalisierungsmitteln. Ich sehe nicht, dass unser Bundesverkehrsminister gerade mit einem ganz neuen Trassenfinanzierungssystem um die Ecke käme, das die Länder weniger belastet. Wir reden hier nicht über eine kleine Maßnahme; es war sehr spannend, die Kostenrechnung zu hören. Ich würde mich wirklich freuen, sie auch im Antrag zu lesen. Dann können wir sie durcharbeiten und dazu eine Haltung bilden. Ich habe jetzt einfach einmal eine eigene Rechnung auf der Grundlage von Hessen angestellt. Dabei habe ich mir die Adressat_innengruppen angeguckt. Das sind Leistungsbeziehende nach dem SGB II, dem SGB XII und Wohngeldempfänger_innen sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit hätten wir 340.000 potenziell Interessierte. Ich lande damit zumindest strukturell bei 78 Millionen Euro, die wir einkalkulieren müssten. Gucken wir uns das gerne an. Vielleicht ist die Zahl der Wohngeldempfänger_innen schon so drastisch reduziert, dass wir mit dem neuen Bundeshaushalt über eine ganz andere Summe sprechen; (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) vielleicht weicht es an der Stelle ab. Ich bin sehr gespannt auf die Rechnung mit 10 Millionen Euro. Viel spannender ist bei den 10 Millionen Euro aber, woher dieses Geld kommen soll. Ich habe jetzt gehört, die SPD sehe, dass wir in MOIN.SH große Rücklagen hätten. Diese Rücklagen sind aber dafür da, unsere Ausbauvorhaben im ÖPNV planungssicher zu finanzieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es ist unglaublich wichtig, wenn man Infrastrukturvorhaben plant, die Möglichkeit zu haben, sie später verlässlich zu finanzieren. Wenn wir diese Gelder jetzt für alle Möglichkeiten nutzen, die die SPD vorgeschlagen hat – ich sage einmal: das ist eine Busflotte, es sind Busfahrer_innen, die vorgehalten werden sollen, es ist ein Sozialticket, das sind die Busmittel der Kreise; das sind die bisherigen Vorschläge, die alle aus MOIN.SH finanziert werden sollen –, dann habe ich einfach ein paar Fragezeichen, wo unsere Ausbauvorhaben auf der Strecke bleiben, wenn wir die Gelder so stark zweckentfremden. (Nelly Waldeck) (Beate Raudies [SPD]: Die bleiben doch jetzt schon auf der Strecke!) Ich mache in den letzten zehn Sekunden einmal einen ganz verrückten Vorschlag. Friedrich Merz hat gestern angekündigt, er wolle gerne eine Entlastung für die hohen Mobilitätskosten schaffen. Er weiß aber noch gar nicht, was das sein soll. Die SPD könnte sich in diesem Verfahren einbringen und statt dem Tankrabatt wie im letzten Sommer fordern, dass wir bundesweit ein Sozialticket einführen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wäre doch eine richtig gute Maßnahme; sozialpolitisch wunderbar. Wir würden definitiv zustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Waldeck, mit dem letzten Satz haben Sie ziemlich deutlich dokumentiert, dass Sie die Sorgen der Menschen in diesem Lande nur dann ernst nehmen, wenn sie bei Ihnen auf die Seite fallen. (Beifall FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Zurzeit stehen viele Menschen nachmittags an der Tankstelle und sagen: Ich kann es mir nicht mehr leisten, mobil zu sein. – Das ist in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein, in dem ganz viele Menschen auf das Auto angewiesen sind, (Beifall FDP) eine Katastrophe, Frau Waldeck. (Zuruf: So ist es!) Da finde ich es auch etwas schwierig, das ins Lächerliche zu ziehen. Zum Antrag der SPD-Fraktion möchte ich zunächst festhalten: Der Status quo ist, dass es einen solchen Tarif in Schleswig-Holstein nicht gibt. Es gab ihn vor dem Deutschlandticket nicht, und es gibt ihn auch mit dem Deutschlandticket erst einmal nicht. Weil das so ist, werden im Regelsatzberechnungskanon der Sozialleistungen, also bei der Grundsicherung, Kosten für die Mobilität einberechnet. Diese sind, zugegebenermaßen, sehr gering, aber sie werden zur Bestimmung des Regelsatzes herangezogen. Das heißt, in den 537 Euro, die jemand als Grundsicherung bekommt, steckt ein Anteil, der für Mobilität gedacht ist. (Zuruf: Das sind 50 Euro! Ich helfe Ihnen weiter!) Beim Deutschlandticket mit 63 Euro würde man dann sagen: Okay, 50 Euro für Mobilität stecken da schon drin. (Zuruf: Es fehlen 13 Euro!) – Da würden in der Tat 13 Euro fehlen. Aber nach Ihrer Situation würde das, ehrlich gesagt, bedeuten: 50 Euro stecken im Regelsatz, Sie subventionieren auf 44 Euro herunter; also 20 Euro. Einer hätte dann, obwohl er für das Deutschlandticket nur 63 Euro bezahlen muss, sogar noch einen positiven Effekt daraus gemacht. (Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) – Ja, Herr Dürbrook, darüber müssen wir nicht diskutieren. Es ist in Wahrheit – das zeigt das hier – eine auf die Grundsicherung addierte zusätzliche Sozialleistung. (Zuruf: Genau!)
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter Buchholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Dürbrook?
Niclas Dürbrook SPD
Vielen Dank. – Man kann natürlich sagen, dass es eine zusätzliche addierte Sozialleistung ist. Man kann aber auch sagen: Es ist eine Anpassung an die Realität. Wenn man jetzt im Regelsatz 50 Euro vorgesehen hat, aber das Deutschlandticket allein schon 63 Euro kostet, und wir sagen: „Was Hessen mit 44 Euro macht, wäre eine gute Größenordnung“, blieben zumindest noch sechs Euro im Monat für alles, was man an zusätzlichen Mobilitätskosten hat. Das fängt zum Beispiel bei einem Fahrrad an; denn das Fahrrad steckt auch in diesem Regelsatz, diesen 50 Euro, die man bezahlen muss. Das macht also die Lücke noch größer, die man momentan von diesen 50 Euro zu den (Dr. Bernd Buchholz) 63 Euro hat, die das Deutschlandticket jetzt kostet. Das wiederum stellt Menschen, die in diesem System stecken, vor das Problem, dass die Rechnung am Ende einfach nicht aufgeht. – Herr Dürbrook, ich finde, das ist ein legitimer Gedankengang, dem man ehrlich gesagt nachgehen kann. Man muss an dieser Stelle dann aber auch sagen: Richtig wäre es eher, auf der Ebene der Regelsatzberechnung einen höheren Betrag für die Mobilität einzupreisen, als einen zusätzlichen Tarif in jedem Bundesland extra zu regeln. Die Frage ist damit aus meiner Sicht beantwortet. (Beifall CDU) Aber es gibt einen zweiten Gesichtspunkt, den ich für Schleswig-Holstein anbringen möchte: Ich war am letzten Wochenende in Berlin. Da kann jeder mit öffentlichen Verkehrsmitteln jeden Ort zu jeder Zeit wunderbar erreichen. Das gilt auch für Hamburg. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das gilt für Schleswig-Holstein nicht, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SSW, Lukas Kilian [CDU] und Patrick Pender [CDU]) Das gilt in diesem Land nicht. Ich kann von Ahrensburg aus nach Hamburg reinfahren oder sonst wohin. Aber ich komme von Bosau aus nur zweimal am Tag nach Eutin. Wie gerecht ist es dann eigentlich, wenn ich ein Tarifmodell subventioniere, das diejenigen in den städtischen Kommunen in die volle Mobilität bringt und den anderen, die auf dem flachen Land unterwegs sind, keine Mobilität ermöglicht, weil sie von dem Modell nichts haben? (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Mit Verlaub, auch das ist eine Gerechtigkeitsfrage in diesem Land. (Zurufe Lukas Kilian [CDU] und Serpil Midyatli [SPD]) Deshalb finde ich, dass der Ansatz richtig war, die Tariflandschaft im öffentlichen Personennahverkehr insgesamt zu bereinigen und einfacher zu gestalten. Das wird mit dem Tarifentwicklungsplan ja auch gemacht. Nur machen wir uns da nichts vor, Meine Damen und Herren: Dieser Tarifentwicklungsplan wird in den wenigsten Fällen für günstigere Tarife sorgen, (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) sondern die Tarife werden in Teilen teurer werden. (Zuruf SPD: Richtig bitter!) Denn durch das Deutschlandticket und die Vorgabe, den neuen Tarif erlösneutral zu gestalten, wird man für Einzelfahrkarten und Tagestickets sicherlich andere Preise aufrufen müssen, als das bisher der Fall ist. Das wird so sein. Langer Rede kurzer Sinn: Ich kann das Ansinnen total nachvollziehen. Wir alle wollen, dass Mobilität nicht vom Geldbeutel abhängig ist. In unserem Gefüge der Sozialleistungen allerdings wäre es richtig, da anzusetzen, wo individuell gefördert wird, also die Regelsätze hochzusetzen. Dann sagt man: Es gibt ein Deutschlandicktet, das 63 Euro kostet, also setzen wir im Regelsatz 63 Euro an. – Die Tariflandschaft neu so auseinanderzunehmen, dass man einen Sozialtarif einführt, halte ich für nicht zielführend. Im Übrigen sage ich: Wenn ich in Schleswig-Holstein Geld habe, um etwas an der Mobilität zu machen, dann muss ich erst das Mobilitätsangebot ausbauen und Geld in neue Infrastruktur stecken, bevor ich weitere Ermäßigungen an Tarifmodellen mache. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU)
Annabell Krämer
Für die SSW-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Dieser politischen Forderung der SPD stimmen wir vom SSW ausdrücklich zu, weil Mobilität Teilhabe ist. Wer sich Bus und Bahn nicht leisten kann, ist im Alltag eingeschränkt: bei der Arbeit, beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder auch bei sozialen und kulturellen Aktivitäten. Daher ist der Grundgedanke des vorliegenden SPDAntrags richtig. Ein Sozialtarif ist eine Forderung, die auch wir schon lange in unserem Programm haben. Bereits 2023, als wir sehr offensiv über die Einführung des Deutschlandtickets und seine verschiedenen Formen gesprochen haben, haben wir gesagt, dass das Ticket eine gute Sache ist, weil es den Nahverkehr einfacher macht und Mobilität über Landes- und Kreisgrenzen hinweg ermöglicht. Aber auch das Deutschlandticket ist kein Sozialticket: Mit 63 Euro kostet es inzwischen recht viel. (Sybilla Nitsch) Einige können sich das gut leisten, andere Menschen haben da aber eine echte Hürde, und die steckt im Geldbeutel. Deshalb brauchen wir eine soziale Teilhabemöglichkeit. Aus unserer Sicht ist das Deutschlandticket dafür sehr naheliegend. Der Großteil der Fahrten wird nämlich mittlerweile mit dem Deutschlandticket, dem Deutschland-Jobticket oder dem DeutschlandSchulticket bestritten, und etwa die Einzelfahrkarten spielen mittlerweile eine deutlich kleinere Rolle. Gerade das Deutschland-Schulticket zeigt, dass vergünstigte Deutschlandtickets funktionieren können. Warum sollte das nicht auch für Leute gelten, die Wohngeld beziehen, in der Grundsicherung sind oder einfach ein geringes Einkommen haben? Aber wir dürfen – das ist uns wirklich wichtig – dabei keinen neuen Tarifdschungel oder neue komplizierte Bürokratie schaffen: Wir brauchen keine unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Kreisen, und ein Sozialtarif darf nicht dazu führen, dass Menschen ständig nachweisen müssen, warum sie Anspruch haben, welches Einkommen sie haben und welche Leistungen sie beziehen. Denn ich meine auch: Soziale Bedürftigkeit ist nicht ausschließlich an Sozialleistungen festzumachen: Es gibt zahlreiche Menschen, die arbeiten, aber trotzdem mit sehr wenig Geld auskommen müssen. (Beifall SSW und FDP) Ich bin der Meinung, diese Menschen müssen ausdrücklich Berücksichtigung finden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber gerade! Aber hallo!) Ein entsprechendes vergünstigtes Deutschlandticket wäre hierfür aus unserer Sicht die beste Grundlage, technisch und tariflich. Nun komme ich zu einem entscheidenden Punkt in Ihrem Antrag, der mich vor viele Fragen gestellt hat, weil er auch in der Pressedarstellung komisch rüberkam. Der neue SH-Tarif ist keine Idee, die gerade erst auf dem Papier entsteht. Die Tarifkommission hat das TEP-Tarifkonzept einschließlich Preisstufenmodell und Sortiment bereits im März dieses Jahres beschlossen. Seit 2022 haben Aufgabenträger, Land, NAH.SH und die Verkehrsunternehmen gemeinsam daran gearbeitet. Auch wir Abgeordnete sind in den Prozess eingebunden gewesen. Nun geht es in die Finalisierung und die Umsetzung des neuen Systems, das im August 2027 starten soll. Deshalb gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass wir nicht so tun sollten, als könnten wir mit einem Landtagsbeschluss den nun fast abgeschlossenen Tarifentwicklungsplan einfach noch einmal aufmachen. Das möchte ich deutlich gesagt haben. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das heißt für mich und den SSW aber ausdrücklich nicht, dass die soziale Frage erledigt ist. Im Gegenteil: Wir sollten die Forderung nach einem Sozialtarif in die nächste Verhandlungsrunde mitnehmen. Dann gehört diese Frage frühzeitig und verbindlich auf den Tisch. (Niclas Dürbrook [SPD]: 2037!) – Das Sozialticket kann man auch alleine beschließen, ohne den TEP. (Niclas Dürbrook [SPD]: Ja genau, kann man doch!) Darüber hinaus gibt es noch einen zweiten großen Punkt, den wir als SSW immer wieder betonen: Ein günstiges Ticket macht noch keinen guten ÖPNV. Da kommen die ländlichen Räume ins Spiel. Denn was bringt mir das Deutschlandticket, wenn der letzte Bus auf dem Dorf um 18 Uhr fährt? Wenn er überhaupt fährt, das ist ja auch noch die Frage. Was bringt mir ein Sozialtarif, wenn der Bus nicht kommt und wenn ich nicht zur Arbeit oder zur Berufsschule komme? Gerade in unserem ländlichen Schleswig-Holstein müssen Tarifpolitik und Ausbaupolitik zusammen gedacht werden. Deswegen drängen wir schon seit Jahren darauf, dass verlässliche Takte und ein funktionierender Nahverkehr zusammen gedacht werden. Dazu brauchen wir ein belastbares Finanzierungskonzept. Wer profitiert? Was kostet es? Wer trägt es? – Das sind die Fragen, die wir dann mit den Aufgabenträgern klären müssen. Gleichzeitig muss aber gelten: Der Sozialtarif darf nicht zulasten des bestehenden Angebotes gehen. Deswegen sage ich an die SPD gerichtet: Wir liegen inhaltlich nicht weit auseinander. Ich könnte mir vorstellen, dass wir einige der technischen Fragen, gerade in Bezug auf den Tarifentwicklungsplan, noch einmal im Ausschuss beraten, weil wir genau darauf gucken müssen, welche Stellschrauben wir haben, damit wir nicht falsche Hoffnungen wecken. Unser Ziel als SSW bleibt klar: Wir wollen einen ÖPNV, der einfach, bezahlbar und erreichbar ist. Ein Sozialtarif wäre ein wichtiger Baustein, weil Mobilität keine Luxusware ist. Auch deswegen sage ich ganz klar – das ist an die Grünen gerichtet –: (Sybilla Nitsch) Die erhöhten Spritpreise kann man nicht mit einem Sozialtarif lösen. Denn in den ländlichen Räumen fährt der Bus teilweise nicht; ich habe es dargestellt.
Sybilla Nitsch SSW
Gäbe man den Leuten jetzt ein Sozialticket, wäre ihnen in ihrem Alltag nicht geholfen. (Beifall SSW und FDP)
Annabell Krämer
Wollen Sie Ihre Redezeit noch einmal verlängern durch die Zwischenfrage der Kollegin Waldeck?
Sybilla Nitsch SSW
Sehr gerne – die war ja eigentlich schon abgelaufen.
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich würde die Gelegenheit gerne für ein Statement nutzen: Was ich deutlich gemacht habe, war, dass es bisher keine Überlegungen dazu gibt, wie die Spritpreisentlastungen aussehen können. Das ist es eher, was ich irritierend finde: Man sagt: Wir wollen das machen, aber wir wissen noch gar nicht, wie. – Das ist, was ich vernommen habe. Ich habe gesagt, die Forderung nach einem Sozialticket kann in die Diskussion eingebracht werden, so wie wir in der Ampelkoalition Entlastungen für Autofahrer_innen genauso wie für ÖPNV-Nutzende beschlossen haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das nutzt denen, die auf das Auto angewiesen sind, gar nichts!) – Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, welche Berechnungen Sie da genau meinen. Ich habe doch ganz eindrücklich dargelegt, dass ich das Sozialticket befürworte, in dem Antrag hier aber Widersprüche sehe, weil er zwar auf den Tarifentwicklungsplan abzielt, man das Sozialticket an sich aber auch separat finanzieren und mit den Aufgabenträgern auf den Weg bringen könnte. Ich sage Ihnen aber ganz deutlich: Es ist nicht in Ordnung, im Land zu erzählen, dass ein solches Sozialticket eine Entlastung für die Bürger vor Ort wäre. Denn die Wirklichkeit außerhalb von Kiel ist so, dass die meisten Leute mit dem Auto fahren und auch zu ihrer Arbeit kommen müssen. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es! – Beifall SSW, FDP und Patrick Pender [CDU]) In den letzten Wochen haben wir gesehen, dass auch die Pflegedienste anmahnen, dass sie im ländlichen Raum zum Beispiel diese Kosten nicht mehr stemmen und deshalb nicht zu ihren Leuten rausfahren können. Das sind so grundsätzliche Fragen. Deswegen habe ich ein Störgefühl, sage ich mal so politisch, wenn man das gegeneinander aufwiegt. Denn das eine entlastet nicht den Großteil der Menschen im Land.
Annabell Krämer
Frau Abgeordnete, Sie haben die Redezeit weit über eine Minute ausgedehnt. (Beifall SSW) Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Niclas Dürbrook.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei kurze Punkte: Der erste Punkt. Ich finde es falsch, Menschen gegeneinander auszuspielen. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf der einen Seite haben wir Menschen, die von Transferleistungen abhängig sind, und auf der anderen Seite Menschen, die mit dem Geld, das sie mit ihrer Arbeit verdienen, knapp über die Runden kommen. Deswegen finde ich es in der Debatte falsch, Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, gegen Menschen auszuspielen, die dringend auf ihr Auto angewiesen sind. Deswegen wäre es richtig, auf Bundesebene einen Preisdeckel bei den Benzinpreisen und gleichzeitig eine Übergewinnsteuer einzuführen, (Beifall SPD) mit der man die ganze Geschichte finanziert. Damit würden wir die Menschen entlasten. Dass andere europäische Länder wie Luxemburg – die „Sozialistische Republik Luxemburg“; wir kennen sie alle – das hinbekommen, das sollte uns in Deutschland wirklich zu denken geben. Ich finde, an dem Punkt sollte sich die Union dringend bewegen. (Beifall SPD) (Niclas Dürbrook) Zweiter Punkt. Warum diskutieren wir das zusammen mit der Tarifreform? – Natürlich kann man das getrennt davon machen. Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben das ja auch nicht in Zusammenklang mit einer Tarifreform gemacht, sondern sie haben zu irgendeinem Zeitpunkt Sozialtarife eingeführt. Das ist Ihnen vollkommen unbenommen; das könnte man tun. Ich glaube aber, es wird im kommenden Jahr exakt der Effekt eintreten, den der Kollege Buchholz gerade beschrieben hat, wenn wir darüber reden, was die Tarifreform tatsächlich auf die Einzelfahrt heruntergebrochen kostet. Menschen, die sich das Deutschlandticket nicht leisten können, werden eine höhere Belastung haben, weil jede einzelne Fahrt – das sind die Fahrten, auf die diese Menschen angewiesen sind – am Ende mehr kostet. Zu dem Zeitpunkt wäre es richtig zu sagen: Wir haben ein Angebot für euch, wie ihr euch Mobilität trotzdem leisten könnt. Deswegen ist das aus meiner Sicht der richtige Zeitpunkt. (Beifall SPD) Dritter Punkt, und den finde ich wichtig. Ich habe es in meiner Rede nicht angesprochen, aber ich gehe an der Stelle gerne darauf ein. Ja, natürlich wünschen wir uns, dass die Menschen im Land von morgens bis abends aus ihren Dörfern mit dem öffentlichen Personennahverkehr wegkommen. Ich würde mir wünschen, dass man nicht mehr in jedem Dorf ein Auto braucht. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Übrigens hatte diese Koalition dafür eine richtig kluge Idee in ihrem Koalitionsvertrag aufgeführt. Das Ganze nannte sich Mobilitätsgarantie. (Vereinzelt Beifall SPD) Das wurde angekündigt, man hat es angestoßen und wollte es umsetzen, aber dann verzögerte sich das Ganze. Ich habe nachgefragt. Das ist noch gar nicht so wahnsinnig lange her. Antwort: Na ja, bis zum Ende der Wahlperiode wird man noch nicht mal ein Konzept für die Mobilitätsgarantie fertig haben. (Beate Raudies [SPD]: Ach, schade!) So ist das Ganze gecrashed. Ich würde mir wünschen, dass wir die Debatte über Sozialtarife gleichzeitig mit der Einführung einer Mobilitätsgarantie in Schleswig-Holstein diskutieren würden, aber das bleibt dann leider für eine kommende Landesregierung über. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Ich wollte mich noch einmal melden, weil das schon spannend ist. Es gibt eine besondere Sensibilität, wenn ich über Preisbelastung spreche. Es wird mir sehr schnell vorgeworfen, dass ich die Preisbelastung der Autofahrenden nicht sehe, und ich möchte das hier ganz deutlich aus dem Weg räumen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir Menschen in der aktuellen Krise entlasten können. Wir müssen über verschiedene Maßnahmen sprechen, und es gibt viele verschiedene Ideen, auch Ideen, die aus unserer Fraktion gekommen sind. Wir müssen ganz besonders über Berufstätige sprechen, über soziale Pflegedienste, die gerade vor einer riesigen Herausforderung stehen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir es Menschen ermöglichen können, langfristig von diesen Preisschocks entlastet zu werden. Und wir müssen darüber sprechen, wie wir Menschen für den ÖPNV gewinnen können, weil das die größte Preisreduktion ist. Das hat damals mit dem 9‑Euro-Ticket funktioniert. Wir haben es in der Ampel geschafft, eine Entlastung für Autofahrende und für ÖPNV-Nutzer_innen zu schaffen. Das war ein richtig guter Schritt, das hat funktioniert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was wir im Frühjahr gesehen haben, war eine Entlastung, die nur dem Pkw-Verkehr und den Autofahrer_innen zugutekam. Mein Kritikpunkt war, dass da nur einseitig entlastet wurde. Ich wünsche mir, dass sich die SPD in diesem Verfahren dafür einsetzt, alle zu berücksichtigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dann möchte ich auf den Punkt der Mobilitätsgarantie und der Gelder eingehen. (Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) Ich wünsche mir auch, dass wir mehr Geld für den ÖPNV in Schleswig-Holstein bereitgestellt bekommen. (Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) Das Problem ist, dass Ihre Fraktion immer nur Vorschläge dafür macht, Gelder aus dem bestehenden ÖPNV-System zu nehmen und sie in andere Bereiche des ÖPNV zu verlagern. Wenn wir es hin- (Nelly Waldeck) bekommen, tatsächlich zusätzliche Gelder für den ÖPNV zu akquirieren, dann können wir auch diese Wege gemeinsam gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Muss ich Ihre Aussage denn jetzt so verstehen, dass Sie hier im Parlament etwas beschlossen haben, von dem Sie wussten, dass Sie es nicht umsetzen können? Wenn Sie sagen, Sie können ein Konzept und eine Mobilitätsgarantie erst umsetzen, wenn es mehr Geld für den ÖPNV gibt, wie konnte dann dieser Landtag so eine beschließen? – Wir haben im Landtag beschlossen, dass ein Konzept für eine Mobilitätsgarantie auf den Weg gebracht werden soll, dass wir im Jahr 2024 untersuchen und gucken wollen, wie es funktioniert und wie man es möglichst sinnvoll gestalten kann, um dann darauf aufbauend über die Mobilitätsgarantie zu sprechen. Ich sage Ihnen auch, als dieser Koalitionsvertrag entstanden ist, bin ich nicht davon ausgegangen, dass wir diese Kürzungshaushalte haben. Ich glaube, das weiß auch die SPD-Fraktion, die im Bundestag gerade sehr hart mit den gekürzten Haushalten kämpfen muss. Auch in den Kommunen ist gerade sehr spürbar, dass dieses Geld fehlt. Deswegen finde ich es schon in Ordnung, sich Ziele im Koalitionsvertrag vorzunehmen und dann im Realitätscheck zu merken, dass wir gerade nicht dasselbe Modell, was wir uns mal gewünscht haben, in der Mobilitätsgarantie fahren können, zumindest nicht mit den Geldern, die wir jetzt gerade haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank. – Das war ja ein netter Versuch, davon abzulenken, wie es um die finanzielle Lage des Landes steht. Wenn Sie meinen Haushaltsreden in den letzten fünf Jahren zugehört hätten, dann hätten Sie was lernen können, also schon vorher, bevor die böse Erkenntnis kommt. Noch einmal. Sie haben beschlossen, ein Konzept zu erstellen, von dem Sie wussten, Sie können es nur umsetzen, wenn entsprechend Geld da ist. (Peter Lehnert [CDU]: Das ist immer so bei Konzepten!) Habe ich das jetzt richtig verstanden? – Als wir das Konzept beschlossen haben, war uns klar, dass die Umsetzung dieses Konzepts zusätzliches Geld erfordern würde, wenn das die Frage war. Ja. – Vielen Dank.
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die vorhergegangenen Debattenbeiträge haben aus meiner Sicht eines gezeigt: Ein Sozialtarif im öffentlichen Nahverkehr klingt irgendwie nach einer einfachen und vor allen Dingen gerechten Lösung. Keine Frage, liebe Abgeordnete, für mich als Verkehrsminister wäre es geradezu paradiesisch, wenn wir immer alle Wünsche erfüllen könnten. Doch wir sind nicht im Paradies. Schleswig-Holstein ist auch kein reicher Golfstaat. Wir sind ein wunderschönes Bundesland, aber leider eben auch mit Schulden. Insofern stellen sich zu Ihrem Antrag entscheidende Fragen. Wer übernimmt dauerhaft die Finanzierung eines solchen Angebots? Für wen soll es gelten? Wer prüft und entscheidet, ob jemand unter den Bedingungen eines Sozialtarifs fällt? Besteht überhaupt ein Bedarf, oder haben wir nicht bereits ausreichende Unterstützung? Bevor wir zu möglichen Antworten auf diese Fragen kommen, erst einmal ein kleiner Faktencheck. Im Antrag wird gefordert, dass ein Sozialtarif im Rahmen des Tarifentwicklungsplans eingeführt werden soll. Dieser Tarif soll landesweit gelten und auf dem Deutschlandticket basieren. Das Deutsch- (Minister Claus Ruhe Madsen) landticket ist aber kein Bestandteil des SH-Tarifes. Es ist ein eigenständiges, bundesweit gültiges Tarifprodukt. Das sind also zwei verschiedene Paar Schuhe oder, um im Bild zu bleiben, zwei unterschiedliche Paar Schienen. Mit dem Tarifentwicklungsplan vereinfachen wir die Tarifstruktur in Schleswig-Holstein. Es sollen künftig neun statt 21 Preisstufen geben. Damit zielen wir vor allem auf die Fahrten ab, die eben nicht mit dem Deutschlandticket gemacht werden, also Gelegenheitsfahrten in der Stadt, das Abo für Städte oder der monatliche Ausflug von Flensburg nach Hamburg. Wichtig ist aber auch: Die Reform des Tarifsystems bedeutet nicht, dass alles teurer wird, so wie es in der Berichterstattung und eben in der Diskussion anklang. Der Tarifentwicklungsplan ist erlösneutral. Wir wollen damit nicht mehr verdienen als mit dem alten Tarifsystem. Wir werden vereinfachen, und das kommt allen zugute. Es werden natürlich nicht alle Tickets gleich viel mehr kosten als vorher. Es werden einige profitieren, einige etwas günstiger werden. Die Preise stehen noch nicht fest. Wir führen ein neues Tagesticket ein, bei dem man bis zu vier Personen dazubuchen kann. Das lohnt sich zum Beispiel für Familien. Es wird eine lokale Abo-Karte geben, die günstiger als das Deutschlandticket ist. Davon profitieren die Menschen in den großen Städten wie Kiel, Lübeck und Flensburg. Und Hunde können zukünftig auch kostenlos mitgenommen werden. Oder? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Gott sei Dank!) Ich verstehe den Antrag und natürlich auch die Debatte dazu so, dass es im Prinzip eigentlich um eine Bezuschussung des Deutschlandtickets geht. Dafür müssen wir aber den Tarifentwicklungsplan nicht wieder aufbohren. Ich möchte auch festhalten: Wir setzen uns bereits heute sehr intensiv für einen einfachen und bezahlbaren ÖPNV ein. Das Deutschlandticket ist dafür ein besonders gutes Beispiel. Ein bundesweit einheitliches Ticket hat den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr erheblich vereinfacht. Für einen vergleichsweise niedrigen monatlichen Preis können Menschen Bus und Bahn in Schleswig-Holstein und darüber hinaus im gesamten Bundesgebiet nutzen. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, welche Last es für Bund und Länder ist, dieses Angebot zu schultern. Hier wird bereits eine massive Subvention durch den Staat vorgenommen. Jede weitere Subventionierung geht zulasten der Infrastruktur. Das ist jetzt schon ein riesiger Spagat. Ich erinnere gerne noch einmal an die Zahlen: Bund und Länder bezuschussen das Deutschlandticket mit 3 Milliarden Euro pro Jahr. Für Schleswig-Holstein sind das 43 Millionen Euro pro Jahr. Dazu kommen 20 Millionen Euro jährlich für das DeutschlandSchulticket und 175.000 Euro, damit Freiwilligendienstleistende kostenlos fahren können. Mit dem Deutschland-Semesterticket und dem DeutschlandJobticket haben Studierende, Azubis und Beschäftigte ebenfalls vergünstigte Angebote. Damit sind viele Gruppen schon abgedeckt und fahren so günstig wie nie zuvor. Beim Jobticket leistet das Land einen Vertriebszuschuss in Höhe von 500.000 Euro jährlich. Ich habe es schon oft betont: Ein günstiges Ticket bringt niemandem etwas, wenn das Geld für die Infrastruktur fehlt. Zweiter Punkt: Wer soll so ein Ticket bekommen? Verkehr und Mobilität ist bereits Teil der Berechnung für die Grundsicherung. Auch das wurde eben diskutiert. Neun Prozent der sogenannten regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sind für Mobilität vorgesehen. Wir sprechen zum Beispiel über rund 50 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt. Das deckt schon einen großen Teil der Kosten. Hierzu kommt, dass mit dem Deutschlandticket, wie schon gesagt, ein günstiges und attraktives Angebot vorliegt. Kommen wir zum dritten und entscheidenden Punkt: die Finanzierung. Wir können hier großzügige Berechnungen machen oder Berechnungen auf mittlerem Niveau. Je nachdem, wie hoch man den Zuschuss pro Ticket nimmt, wird wahrscheinlich auch die Akzeptanz höher werden, sodass man von Berechnungen, die Frau Waldeck eben vorgelegt hat (Wortmeldung Niclas Dürbrook [SPD]) – nein, Sie, Herr Dürbrook, sorry – von etwa 10 Millionen ausgehen muss, wobei ich glaube, dass Sie die falsche Bezugsgröße von 220.000 Bürgern gewählt haben. Bei mir in der Vorbereitung steht: 330.000 Einwohner oder Nutzer. Ja, das ist eine Frage: Wen nimmt man in die Gruppe auf? Das ist, glaube ich, das, worüber wir hier diskutieren. Also, wer ist dann berechtigt? Kommen wir von irgendwo zwischen 200.000 und 300.000 Berechtigten? Dann, wie gesagt: Wie viel Zuschuss geben wir? Das wiederum hat etwas mit der Akzeptanz zu tun. Deswegen gibt es sogar Berechnungen, die von fast 50 Millionen Euro gehen. Also, es liegt irgendwo zwischen 8 bis 10 Millionen und geht bis hin zu 50 Millionen, je nachdem, wie hoch die Akzeptanz werden würde. Das ist natürlich theoretisch und kann in der Tat auch sehr großzügig ausgelegt werden. Aber wir stellen fest, es wären erhebliche (Minister Claus Ruhe Madsen) dauerhafte finanzielle Verpflichtungen. Gerade angesichts der aktuellen kritischen Haushaltslage des Landes und der finanziellen Herausforderung, die wir ohnehin im Nahverkehr haben, muss eine solche zusätzliche Ausgabe sorgfältig überlegt werden. Deshalb gehört zu einem solchen Vorschlag auch eine belastbare Antwort darauf, wie wir das denn dauerhaft bereitstellen wollen. Ich sage Ihnen, jede Versprechung, die wir hier machen, muss durch hart erarbeitete Mittel der Gesellschaft bezahlt werden. Dann kommen wir zur Frage der Zuständigkeit. Für die Gewährung von Sozialleistungen liegt die grundsätzliche Verantwortung bei den Kommunen. Auch der öffentliche Personennahverkehr wird wesentlich von den Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet und finanziert. Die soziale Lage, die Verkehrsangebote und die finanziellen Möglichkeiten unterscheiden sich natürlich von Flensburg bis an den Hamburger Rand erheblich. Deshalb können und sollten die Kommunen am besten und am ehesten beurteilen, ob für sie ein Sozialtarif sinnvoll ist, wie er ausgestaltet werden sollte und welche Menschen gezielt unterstützt werden müssen. Kommunen können auf die jeweiligen örtlichen Bedürfnisse reagieren und entsprechende Angebote aus ihren Haushalten finanzieren, wenn sie es wollen. Deshalb ist zu klären, aus welchem Grund eine solche Unterstützung künftig als Landesleistung organisiert und finanziert werden sollte. Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Das Land subventioniert mit dem Deutschlandticket bereits ein sehr einfaches, bezahlbares, bundesweit nutzbares Tarifprodukt. Mit dem Deutschland-Schulticket, dem Deutschland-Semesterticket und dem Jobticket bestehen darüber hinaus weitere vergünstigte Angebote. Freiwilligendienstleistende bekommen ihr Ticket vom Land vollständig bezahlt. Mit der Reform des SH-Tarifs wollen wir die bestehenden Strukturen zusätzlich vereinbaren. Wenn darüber hinaus vor Ort eine zusätzliche soziale Vergünstigung für Menschen mit geringem Einkommen gewünscht ist, besteht bereits heute die Möglichkeit für kommunale Zuschüsse zum Deutschlandticket. Deshalb wäre es mir wichtig, dass wir uns jetzt für eine Vereinfachung einsetzen und uns darauf konzentrieren, insgesamt den ÖPNV in Schleswig-Holstein zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Der Minister hat die Redezeit um zwei Minuten und 50 Sekunden ausgedehnt. – Ich sehe jedoch nicht, dass irgendeine Fraktion von dieser zusätzlichen Redezeit Gebrauch machen möchte. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Beratung. Ich lasse über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4791, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Bei Enthaltung? – Der Fraktion des SSW. Somit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender initiieren Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4713 Alleinerziehende mit flexibler Kinderbetreuung besser unterstützen Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4813 Alleinerziehende brauchen eine verlässliche Kinderbetreuung innerhalb der Regelstrukturen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4830 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Ich eröffne somit die Aussprache. Das Wort hat für die SSW-Fraktion der Abgeordnete Christian Dirschauer.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer ein Kind oder auch mehrere Kinder alleine erzieht, ist in Deutschland klar benachteiligt. Es ist zum Beispiel Fakt, dass das deutsche Steuersystem die Institution der Ehe und nicht die Elternschaft belohnt. Damit führt eine Trennung für dann Alleinerziehende häufig zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Es kommen noch andere Dinge dazu. Gleichzeitig haben sie oft nur geringe Möglichkeiten, ihr Einkommen zu steigern. Denn zusätzliche Einnahmen werden teilweise so hoch mit staatlichen Leistungen verrechnet, dass vom Verdienst oft nicht viel übrig bleibt. In der Folge ist diese Gruppe deutlich armutsgefährdeter als der Durchschnitt der Bevölkerung. Ein Zustand, meine Damen und Her- (Christian Dirschauer) ren, den wir so nicht hinnehmen dürfen; das müssen wir ändern. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Mir ist bewusst, dass Alleinerziehende keine große Lobby haben. Auch für die schwarz-grüne Landesregierung spielen sie offensichtlich eher eine untergeordnete Rolle. Das wurde in der Debatte zu meinem letzten Antrag zur Verbesserung der Situation Alleinerziehender im letzten Jahr wohl sehr deutlich. In der Kurzfassung hieß es vonseiten der Koalition: zu viele Punkte, zu teuer, nicht umsetzbar. Passiert ist also bisher wenig, meine Damen und Herren. Das ist sehr bedauerlich, vor allem für die Alleinerziehenden. Denn neben den oben erwähnten bundesgesetzlichen Änderungen hat das Land durchaus eigene Möglichkeiten. Mit unserem aktuellen Vorstoß für eine bessere Betreuungssituation liefern wir hier einen relativ überschaubaren Ansatz, finde ich. Doch könnte diese Maßnahme durchaus für eine spürbare Verbesserung im Alltag der Familien sorgen. Da kann ich die regierungstragenden Fraktionen wirklich nur aufrufen, zuzugreifen und hier tatsächlich in die Umsetzung zu gehen, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ganz ohne Frage sind Einelternfamilien mit am härtesten von Betreuungsengpässen in Kita oder Schule betroffen. Fällt der Unterricht oder die Betreuung aus, springt grundsätzlich ausschließlich der oder die Alleinerziehende ein. Zumindest ein Großteil von ihnen hat hier überhaupt keine Alternative. Doch auch die Betreuung der Kinder in Randzeiten oder am Wochenende ist herausfordernd. Vor allem diejenigen, die freiberuflich oder in der Dienstleistungsbranche tätig sind, finden kaum einen adäquaten Betreuungsplatz. Auch Alleinerziehende, die in Pflegeberufen oder im Einzelhandel an Abenden oder Wochenenden arbeiten, stehen oft vor großen Problemen. Von Notsituationen wie etwa durch eine plötzliche Erkrankung ganz zu schweigen, meine Damen und Herren. Ich finde, hier sollten wir dringend für Entlastung sorgen. (Beifall SSW und FDP) Einelternfamilien sind eben kein Randphänomen, die man hier im politischen Raum einfach vernachlässigen kann. Wir reden über rund 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18 Jahren und gut 300.000 alleinerziehende Väter bundesweit. In Schleswig-Holstein liegt die Zahl bei über 100.000 Menschen. Aus Sicht des SSW brauchen diese Familien unsere Unterstützung, nicht zuletzt, wenn es um ihren Zugang zum Arbeitsmarkt geht. Denn die Erwerbsquote bei Alleinerziehenden ist bereits höher als in der Gesamtbevölkerung. Viele aus dieser Gruppe können aber nicht oder nur weniger arbeiten als sie wollen. Das, weil sie eben keine adäquate Betreuung für ihr Kind oder ihre Kinder finden, trotz Rechtsanspruch auf einen frühkindlichen Betreuungsplatz und in vielen Fällen eben auch trotz Ganztagsausbau. Da müssen wir ran, meine Damen und Herren. Wie Sie unserem Antrag entnehmen können, fordern wir daher ein Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender. Der Idee nach soll die Betreuung durch einen Pool an qualifizierten Betreuungspersonen sichergestellt werden. Ein solches Angebot unterstützt die Betroffenen in Akutsituationen und wird auch vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter selbst angeregt. Als Nebeneffekt eines solchen Modellprojektes können wir darüber hinaus wichtige Erkenntnisse über tatsächlich bestehende Bedarfe in Notsituationen und Randzeiten gewinnen, und wir können Erfahrungen zu der Frage sammeln, wie diese Bedarfe im Zweifel aufgefangen werden oder auch nicht. Meine Damen und Herren, ich finde, dass wäre alles andere als ein unnötiges Luxusprojekt. Gerade weil wir damit auch einen konkreten Beitrag dazu leisten würden, das große Fachkräftepotenzial dieser Gruppe zu nutzen, bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Meine Damen und Herren, es liegen zwei Alternativanträge vor, ein Alternativantrag der SPD, der unseren Antrag erweitert. Dem kann ich zustimmen, wenn Sie noch einmal erklären, welche Modellprojekte Sie eigentlich meinen. Das ist noch recht allgemein gehalten, aber ich bin mir sicher, in Ihrer Rede haben Sie bestimmt etwas mitgebracht. Zum Antrag der Koalition will ich gar nichts sagen. Da steht nichts drin, aber toll, dass Sie einer Alleinerziehenden, die für einen ambulanten Pflegedienst arbeitet, sagen: Nutz doch die Betriebskita. Das ist ein Witz, meine Damen und Herren. (Heiterkeit SSW) Das ist echt ein Witz. – Danke schön. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Dagmar Hildebrand das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation der Alleinerziehenden ist, denke ich, uns allen in unserem Hause bekannt. Lapidar zu sagen, es ist nicht immer einfach, reicht nicht aus und ist auch einfach falsch. Im Grunde ist es für ein alleinerziehendes Elternteil oft nicht sehr einfach, die täglichen Aufgaben und Herausforderungen mit einem oder mehreren Kindern zu meistern und darüber hinaus einer Erwerbstätigkeit nachzukommen. Je jünger ein Kind oder mehrere Kinder sind, umso schwieriger ist die Situation. Das alles wissen wir. Wir wissen auch, dass wir die überragende Leistung der Alleinerziehenden nicht hoch genug einschätzen können. Aus diesem Grund haben wir mit der Überarbeitung des Kitagesetzes ein großes Bündel an Maßnahmen geschnürt und auch umgesetzt, um alleinerziehende, aber auch andere Elternteile zu unterstützen und bei der Kinderbetreuung Garantie zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, eine gute und verlässliche Kinderbetreuung für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu gewährleisten. So investiert das Land im laufenden Jahr 2026 800 Millonen Euro in das Kitasystem. Mit dem Programm KiTa für Alle werden die frühkindliche Bildung und ihre Bedeutung noch einmal verbessert und die richtigen Vorhaben, wie zum Beispiel Perspektiv-Kita oder die Stärkung der Familienzentren, unterstrichen. Insbesondere Alleinerziehende sind auf verlässliche Betreuungszeiten angewiesen. Deshalb haben wir die Ausfalltage von 15 auf 19 Tage erhöht. Mit dieser Regelung können kurzfristig Personalausfälle noch besser aufgefangen werden.
Annabell Krämer
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?
Dagmar Hildebrand CDU
Ich würde gerne fortfahren. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Bedarfe der Eltern müssen die Grundlage für eine gute Betreuung sein. Deshalb stärkt das Land die landesweite Bedarfsplanung und entwickelt das Kita-Portal weiter. So wird die Betreuung in den Kreisen und kreisfreien Städte noch besser und tatsächliche Bedürfnisse der Eltern werden besser ausgeglichen. Alleinerziehende brauchen flexible Kinderbetreuung. Die im Kitagesetz vorgesehenen Randzeitenund Ergänzungsgruppen sind dabei genau der richtige Weg und unterstützen die Flexibilität von Angeboten. Natürlich ist die Landesregierung sehr aufgeschlossen, wenn es vor Ort um kreative Lösungen geht, die in Kombination mit Kindertageseinrichtungen oder aber auch Tagespflege gefunden werden können. Außerdem hat die Landesregierung die Förderung für die Beratungsstellen des Verbandes für alleinerziehende Mütter und Väter im letzten Jahr von 75.800 Euro auf 165.800 Euro erhöht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Davon können die keine Kinderbetreuung bezahlen!) Man sieht, dass uns diese Gruppe nicht egal ist. Das sind eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen, die ich stellvertretend für unser Land aufgezählt habe, (Dr. Heiner Garg [FDP]) und das ist mit Sicherheit noch nicht alles. Klar ist dabei auch, wir sind nicht perfekt und mit Sicherheit auch noch nicht am Ziel. Wir werden aber trotzdem daran arbeiten, das Kitassystem konsequent weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund werden wir die beiden Anträge ablehnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Auch diese Rede halte ich in Vertretung für meine Kollegin Catharina Nies. Lassen Sie mich einmal ausholen, um einen wichtigen Punkt in dieser Debatte deutlich zu machen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich die Ökonomin Martyna Linartas. Sie hat zu dem Thema „Armut und Ungleichheit“ promoviert und formulierte (Nelly Waldeck) es am Wochenende folgendermaßen: Es macht einen Unterschied, ob ich glaube, dass Menschen in Armut sind, eben wegen struktureller Gegebenheiten – zum Beispiel, weil sie alleinerziehend sind, zum Beispiel, weil sie eine Migrations- und Fluchtgeschichte haben, oder, ob ich wirklich glaube, dass sie sich einfach hätten ein bisschen mehr anstrengen müssen. Es geht ihr dabei darum, aufzuzeigen, wie schwierig eine gesellschaftliche Vorstellung ist, die davon geprägt ist, dass es bei finanzieller Ungleichheit tatsächlich nur um Leistung und Leistungsbereitschaft gehen würde. Damit kommen wir zu dem vorliegenden Antrag und dem dahinterliegenden Thema: Müssen Alleinerziehende sich einfach nur ein bisschen anstrengen? Ist es wirklich so, dass sie weniger berufstätig sind als andere, und ist es vor allem so, dass Sie es komplett selbst in der Hand haben, ihre herausfordernde Situation zu verändern? Nein, auf viele Familien trifft das sicher nicht zu. Statistiken zeigen vielmehr, dass im Verhältnis bereits jetzt mehr alleinerziehende Mütter erwerbstätig sind als Mütter in Paarbeziehung (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) und es also nicht an ihrer fehlenden Leistungsbereitschaft liegt, wenn das Familieneinkommen gering ist oder Transferleistungen erforderlich sind. Ist es nicht vielmehr so, dass Alleinerziehende mit kleinen Kindern strukturell vor besonderen Herausforderungen stehen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) um zum Beispiel die Betreuung ihrer Kinder abseits von Kita und Ganztag sicherzustellen, die leider oft in den ländlichen Regionen nur bis 15 oder 16 Uhr offen haben? Ist es nicht vielmehr so, dass das Dinge sind, die schlichtweg unmöglich sind, nämlich gleichzeitig das Kind um 15 Uhr von der Kita abzuholen und um 15 Uhr an der Kasse zu stehen oder im Krankenhaus zu arbeiten? Der SSW-Antrag erkennt und adressiert dieses Problem ganz genau, und ich erkenne an, dass der Antrag nach einer Lösung sucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau diese Zielsetzung eint uns. Deshalb habe ich mir die Auswertung des VAMV-Modells zwischen 2014 und 2017 in Berlin und an einzelnen Orten in Rheinland-Pfalz und NRW angeschaut. Modellprojekte in einzelnen Kommunen wären zwar löblich und wünschenswert, aber immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein und keine Möglichkeit, die Probleme strukturell zu lösen. Das können nur Regelstrukturen. Davon bin ich überzeugt. Es würde eine sehr teure Doppelstruktur an drei Stellen aufgebaut werden. Erstens wäre das bei der kommunalen Bedarfsplanung für Kita- und Ganztagsbedarfe vor Ort der Fall. Laut § 9 des Kindertagesfördergesetzes ist es seit 2025 bereits für die Gemeinden verpflichtend, die Elternbedarfe für die aktuelle und die künftige Situation zu erheben und laut § 11 die Planung der Öffnungszeiten und Randzeiten danach entsprechend auszurichten. Wir haben die Regelung bewusst so geschärft. Natürlich gehören dazu, erweiterte Öffnungszeiten, Randzeiten, Betreuung und Pendlerwege mitzudenken, und in einem Bundesland, dessen Arbeitsmarktstruktur vom Dienstleistungssektor geprägt ist, gehört natürlich auch dazu, Schichtdienst mitzudenken. Zweitens: Große Betriebe, wie zum Beispiel Krankenhäuser, haben jetzt schon die Möglichkeit, staatlich geförderte Betriebskitas betriebsnah zu eröffnen und sollten das natürlich auch tun, um die Vereinbarkeit von Job und Familie für die eigene Belegschaft zu verbessern. Das machen viele schon. Natürlich ist das nicht die gesamte Lösung, aber es ist ein Baustein. Insbesondere wenn Arbeitnehmer einen Nachtdienst oder einen Wochenenddienst machen müssen, sollen Betriebskitas zur betrieblichen Infrastruktur dazugehören. Es gibt auch Kitas, die dies für mehrere Betriebe zusammen anbieten. Das Land fördert Betriebskitas genauso wie alle anderen Kitas, nur mit dem Unterschied einer Direktförderung, also ohne, dass die Kreise dazwischengeschaltet werden. Von dieser gesetzlichen Fördermöglichkeit sollte viel stärker Gebrauch gemacht werden. Drittens: Instrumente der Arbeitsförderung im SGB II und SGB III umfassen mittlerweile alle möglichen Unterstützungsangebote, um Menschen zu erleichtern, eine Ausbildung, Weiterbildung oder Erwerbstätigkeit zu ergreifen. Auch die ergänzende Kinderbetreuung ist ein Mobilitätsfaktor, der die Arbeitsaufnahme erleichtern kann. Aus meiner Sicht existiert hierfür bereits eine Rechtsgrundlage in § 44 SGB III und in § 87 SGB. Das alles sind Regelstrukturen, in denen die Bedarfe alleinerziehender Familien nach erweiterten Betreuungsöffnungszeiten stärker mitgedacht werden können und müssen. Dafür muss kein Gesetz geändert werden. Es ist eine reine Umsetzungsfrage. (Nelly Waldeck) Die Betreuungsbedarfe von Alleinerziehenden – das ist mir wichtig – sind keine Einzelinteressen oder unerfüllbaren Sonderwünsche: Bei mehr als 1,62 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland mit 2,3 Millionen Kindern unter 18 Jahren ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse, diese Gruppe selbstverständlich mitzudenken und als Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christian Dirschauer [SSW]: Dann fangt an!)
Annabell Krämer
Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Mitglieder des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter aus dem Landesverband Schleswig-Holstein e. V. auf der Besuchertribüne unseres Schleswig-Holsteinischen Landtages. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Stellen Sie sich bitte einmal Folgendes vor: Die Kita schließt um 17 Uhr; Ihre Spätschicht endet um 20 Uhr. Dazwischen liegen drei Stunden, für die Sie schlicht keine Betreuung haben. Für viele Familien ist das ein organisatorisches Problem, aber für Alleinerziehende kann das darüber entscheiden, ob Sie einen Job annehmen können, Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder generell erwerbstätig sein können. Zunächst möchte ich deshalb dem SSW ausdrücklich für diesen Antrag danken. Denn er richtet den Blick auf eine Betreuungslücke, über die wir viel zu selten sprechen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir haben in den vergangenen Jahren zu Recht viel über den Ausbau der Kindertagesbetreuung und über den Ganztag gesprochen. Aber die Lebensrealität von Familien hält sich nicht immer an die Öffnungszeiten unserer Betreuungseinrichtungen: Menschen arbeiten im Krankenhaus, in der Pflege, im Einzelhandel, in der Gastronomie oder allgemein im Schichtdienst. Andere wiederum haben wechselnde Arbeitszeiten, und manchmal fällt Betreuung eben auch ganz kurzfristig aus. Wer dann zu zweit Verantwortung trägt, kann solche Situationen vielleicht irgendwie auffangen. Wer alleinerziehend ist, steht schon vor einer viel größeren Herausforderung. Genau deshalb brauchen wir ergänzende und flexible Angebote. Dass solche Modelle funktionieren können, zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Der Verband Alleinerzieher Mütter und Väter e. V. hat Modellprojekte unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wissenschaftlich begleiten lassen. Dort wurde ergänzende Betreuung im aushalt außerhalb regulärer Kita- und Hortbetreuungszeiten angeboten. Die Ergebnisse sind bemerkenswert. Mehr als drei Viertel der Teilnehmenden berichten von einer positiven Veränderung ihrer Erwerbs- und Ausbildungssituation. Mehr als die Hälfte konnte während des Projekts eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig zeigte sich, dass oftmals schon wenige zusätzliche Betreuungsstunden pro Woche einen erheblichen Unterschied machen können. Es geht also nicht darum, neben unserem bestehenden Betreuungssystem ein zweites System aufzubauen. Es geht lediglich darum, gezielte Lücken zu schließen, die für einzelne Familien enorme Folgen haben. Auch Berlin zeigt, wie es funktionieren kann. Dort gibt es ergänzende Kindertagespflege, wenn Arbeits- und Wegezeiten über die regulären Betreuungszeiten hinausgehen. Zusätzlich existieren flexible Angebote für Alleinerziehende, beispielsweise eine Betreuung im eigenen Haushalt sowie Holund Bringdienste. Wir müssen dafür noch nicht nur einmal nach Berlin schauen. Auch bei uns in Schleswig-Holstein gibt es bereits Erfahrungen. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erprobt in diesem Jahr gemeinsam mit dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V. flexible Kinderbetreuung für ihre Beschäftigten. Bei kurzfristigen, dienstlichen bedingten Engpässen kann Betreuung im eigenen Haushalt organisiert werden. Das zeigt, dass wir gar nicht bei null anfangen würden. Deshalb greifen wir den Vorschlag des SSW sehr gerne auf, wollen ihn aber mit unserem Alternativantrag etwas breiter aufstellen. Wir wollen es nicht heute schon auf ein einziges Modell festlegen. Wir wollen in ausgewählten Modellregionen unterschiedliche Ansätze probieren: für kurzfristige Betreuung, für Abendstunden, für Wochenenden oder für Akutsituationen. Denn Schleswig-Holstein ist vielfältig. Was in Kiel und Lübeck funktioniert, muss noch lange nicht die richtige Lösung sein für Dithmarschen, Nordfriesland oder Pinneberg. Wir (Sophia Schiebe) sollten die unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen berücksichtigen. Zudem müssen wir genau hinschauen und eruieren, was den Familien tatsächlich hilft. Welche Angebote werden gebraucht, was funktioniert für die Eltern, was brauchen unsere Kinder? Welche Strukturen sind dafür notwendig? Wie hoch sind die Kosten, und welche Ansätze eignen sich dafür, dauerhaft und landesweit umgesetzt zu werden? Ich bin der Meinung, dass wir auch grundsätzlich umdenken müssen. Nicht jede Familie hat Großeltern um die Ecke, ein großes Netzwerk oder jemanden, der spontan einspringen kann. Staatliche Strukturen dürfen nicht voraussetzen, dass dieses private Auffangnetz schon irgendwie gegeben sein wird. Gerade Alleinerziehende brauchen Angebote, auf die sie sich verlassen können. Auch dann, wenn kein Netz da ist, das sie auffangen kann. „Du musst halt schauen, wie du das privat hinbekommst“, kann nicht die dauerhafte Antwort auf eine Betreuungslücke sein. Wir können an dieser Stelle einfach nur besser werden. Daher bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eine Pflegekraft ist gleichzeitig alleinerziehende Mutter. Der Frühdienst beginnt um 6 Uhr; die Kita öffnet um 7 Uhr. Sie hat einen Betreuungsplatz, sie hat einen Arbeitsplatz, sie will arbeiten. Trotzdem funktioniert es nicht – nicht, weil sie nicht arbeiten will, sondern weil unsere Betreuungszeit und ihre Arbeitszeiten einfach nicht zusammenpassen. Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung hilft wenig, wenn die Betreuung geschlossen ist, wenn die Mutter zur Arbeit muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist kein Randproblem, das betrifft etwa 101.000 Alleinerziehende in Schleswig-Holstein. Also fast jede vierte Familie. 83 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Gerade bei ihnen, also bei den 83 Prozent Frauen, entscheidet Kinderbetreuung sehr unmittelbar über Erwerbstätigkeit, Einkommen, berufliche Entwicklung, wirtschaftliche Selbstständigkeit. Wir reden ständig über Fachkräftemangel und leisten uns gleichzeitig ein Betreuungssystem, das Menschen daran hindert, ihre Fachkraft anzubieten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können nicht Pflege rund um die Uhr erwarten und Kinderbetreuung ausschließlich in Bürozeiten denken. Eines ist mir bei den Modellprojekten, die die SPD vorschlägt, und bei dem Modell aus dem Antrag des SSW besonders wichtig: Kinder brauchen Verlässlichkeit und feste Bezugspersonen. Betreuung darf nicht zum beliebig verfügbaren Rund-um-die-UhrService werden. Angesichts des Fachkräftemangels wäre es absurd, einfach Kitas überall länger öffnen zu wollen. Deshalb finde ich den Gedanken der ergänzenden Betreuung, der in beiden Anträgen steckt, schlicht spannend – nicht um einen Ersatz für die Kita zu schaffen, sondern um genau dort, wo Kita und Ganztag zeitlich schlicht und ergreifend nicht reichen, zu ergänzen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn ich mir den SPD-Antrag ergänzend zum SSW-Modell angucke, dann geht es um ergänzende Kindertagespflege, Betreuung im eigenen Haushalt, Hol- und Bringdienste und gegebenenfalls besondere Öffnungsmodelle, um das dann anschließend zu evaluieren: Was funktioniert? Was ist bezahlbar? Was lässt sich übertragen? Ein Punkt muss dabei immer glasklar sein: die Qualität. Ein Pool von Betreuungspersonen klingt zunächst klasse unkompliziert, ist es aber beim genauen Hinschauen nicht ganz. Wer darf dort hinein und mit welcher Qualifikation? Welche Zuverlässigkeitsprüfung und welche Vertretungsstruktur ist erforderlich? Wer vermittelt und wer trägt die Verantwortung? Welche Aufsicht gibt es und, wie gewährleisten wir vor allem das Kindeswohl? Genau deshalb im Übrigen – ich glaube, das wollten Sie ansprechen, Frau Kollegin Schiebe – gefällt mir das Berliner MoKiS-Modell in einem Punkt ganz besonders: Es stellt nicht einfach nur Geld bereit, sondern eine Vermittlungsstruktur. Geprüfte Betreuungspersonen und Beratung werden dort zusammen gedacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe gedacht, die Kollegin Waldeck kommt drauf zu sprechen: Es gibt doch den § 20 SGB VIII. Der ist wichtig, aber er ist aus meiner Sicht nicht die Lösung. Da Sie ihn nicht angesprochen haben, spreche ich ihn jetzt an. Der Paragraf definiert nämlich echte Notlagen. Dafür ist dieser § 20 SGB VIII da. Ich will aber im Hinblick auf die Pflegekraft vom Anfang sehr deutlich sagen: Der Frühdienst ist (Dr. Heiner Garg) kein Notfall. Der Nachtdienst ist kein Notfall. Die Wochenendarbeit ist kein Notfall. Das sind planbare Realitäten unserer Arbeitswelt. Genau dafür brauchen wir reguläre, verlässliche Lösungen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Krankenschwester, die jeden zweiten Samstag Dienst hat, befindet sich nicht jeden zweiten Samstag in einem Notfall. Sie hat schlicht einen Dienstplan und braucht verlässliche Betreuungszeiten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die beste Familienpolitik gibt Familien nicht vor, wie sie leben sollen. Sie ermöglicht es ihnen, so zu leben, wie es zu ihrem Leben passt. (Beifall SSW und Anne Riecke [FDP]) Jetzt würde ich gern Schwarz-Grün, liebe Kollegin Hildebrand, an ihren eigenen Worten messen. In ihrem Koalitionsvertrag steht: Betreuung soll sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder orientieren. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen verbessert werden. Aufsuchende Unterstützungsangebote sollen geprüft werden. – Prima! Sie haben heute gleich zweimal die Gelegenheit, aus diesen Sätzen praktische Politik zu machen, und zwar nicht durch einen weiteren Prüfauftrag und nicht durch ein Konzeptpapier, sondern einfach durch Ausprobieren, Evaluieren und Lernen. Liebe Kollegin Hildebrand, der Hinweis auf eine Betriebskita hilft zum Beispiel im ambulanten Pflegedienst Tätigen an dieser Stelle nicht weiter. Wir werden beiden Anträgen zustimmen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Annabell Krämer
In Vertretung für die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, erteile ich nun das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – und dem Geburtstagskind – Tobias Goldschmidt. (Hauke Göttsch [CDU]: Das Geburtstagskind! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Minister für Geburtstage!) Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ich bedanke mich für das Geschenk, diese Rede halten zu dürfen. (Zuruf: Gerne!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alleinerziehende sorgen allein für das Familieneinkommen. Wenn die Arbeitszeit wegen fehlender Betreuung nicht ausreicht, dann wird es finanziell schnell eng. Für viele Familien bedeutet das: Das Geld reicht hinten und vorne nicht, und sie geraten in Armut. Durch die Reform der Bundesregierung werden ausgerechnet diese Familien finanziell weiter in die Enge getrieben. Beim Wohngeld soll zum Beispiel gekürzt werden. Das trifft vor allem Frauen und ihre Kinder. Beim Unterhaltsvorschuss wird über Kürzungen gesprochen. Auch das trifft vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Wer keinen Unterhalt zahlt, muss dafür Verantwortung übernehmen – nicht das Kind, nicht die Mutter oder der Vater, die den Familienalltag alleine organisieren. Wer Alleinerziehende jetzt entlasten will, der darf ihnen nicht gleichzeitig die Unterstützung entziehen. Alleinerziehende brauchen beides: finanzielle Sicherheit und gute Kinderbetreuung. Bei der Kinderbetreuung können wir in Schleswig-Holstein konkret handeln. Das tun wir auch, gemeinsam mit den Kommunen und mit den Kitaträgern. Über die konkrete Kitaplanung haben wir heute Morgen gesprochen, und es bleibt bei den Kernpunkten. Denn so entwickeln wir unser Kitasystem weiter. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag von CDU und Grünen hier ansetzt. Kommunen müssen ihre Bedarfe kennen. Betriebe mit Schichtdienst oder ähnlichen Arbeitsformen sollten prüfen, ob eine Betriebskita für sie sinnvoll ist. Der SSW schlägt hingegen einen Pool von Betreuungspersonen vor, die Kinder im Haushalt Alleinerziehender betreuen sollen. Ich verstehe, welches Problem damit gelöst werden soll. Aber Flexibilität alleine ist noch keine gute Betreuung. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen. Genau deshalb haben wir Eingewöhnungszeiten in unseren Kitas. Ein Pool wechselnder Betreuungspersonen kann in einzelnen Notsituationen eine Ergänzung sein. Flächendeckend überzeugt dieses Modell die Landesregierung aber nicht.
Annabell Krämer
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg? (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Geburtstagsgeschenk!) Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ja.
Dr. Heiner Garg FDP
Zunächst mal auch von mir herzlichen Glückwunsch. – Ich wollte nur wissen, ob ich Sie richtig verstanden habe. Haben Sie gesagt, Kommunen sollen prüfen, ob eine Betriebskita für sie infrage kommt? – Ich bin da eher der Meinung, bei der Möglichkeit der Betriebskita, die ja Jamaika zum ersten Mal im Kitagesetz verankert hat, soll zunächst einmal der Betrieb – zum Beispiel ein Krankenhaus – prüfen, ob das eine Möglichkeit ist, die sich rechnet und für seine Mitarbeitenden lohnt. Ich kritisiere die Betriebskita gar nicht. Der Punkt, der mehrfach kritisiert wurde, ist Folgender: Bleiben wir in dem Bereich, zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst. Die dort Tätigen haben von der Betriebskita relativ wenig. Da müssen andere Modelle her. Wären wir soweit einig? – Entschuldigung, ich wollte sagen, dass Betriebe prüfen sollen, ob sie eine Betriebskita einrichten wollen. Falls ich etwas anderes gesagt habe, dann war das wohl der Geburtstagsdusel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit) Sehr geehrte Damen und Herren, Alleinerziehende brauchen verlässliche Unterstützung, die im Alltag ankommt. Sie brauchen einen Staat, der ihnen nicht mit der einen Hand Unterstützung verspricht und sie mit der anderen Hand wieder entzieht. In Schleswig-Holstein arbeiten wir deshalb weiter daran, dass Kinder gute Betreuung bekommen und die Eltern Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Das ist konkrete Unterstützung für Alleinerziehende. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Andrea Tschacher [CDU])
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mobbing beginnt manchmal mit einem Satz, manchmal mit einem Lachen, manchmal mit einem Foto, manchmal mit einer Nachricht im Klassenchat. Und irgendwann beginnt ein Kind morgens Angst vor der Schule zu haben. Spätestens dann ist es kein Konflikt unter Kindern mehr, sondern eine Aufgabe für uns Erwachsene. (Beifall SPD und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei der PISA-Studie 2023 sagten 21 Prozent der 15-Jährigen, regelmäßig Opfer von Mobbing zu sein. Ich hatte damals eine Pressemitteilung des (Martin Habersaat) Inhaltes geschrieben, dass wir uns um das Wohlbefinden der jungen Menschen an unseren Schulen kümmern müssen. Der Kollege von der CDU hatte als Überschrift für seine Pressemitteilung „Üben, Üben, Üben“ gewählt und einen anderen Schwerpunkt gesetzt, aber ich glaube nicht, dass ihm das Thema Mobbing weniger wichtig wäre. Das Thema muss uns auch wichtig sein, denn 2026 ergab die PISA-Studie schon, dass 31 Prozent der 15-Jährigen Jugendlichen regelmäßig Opfer von Mobbing werden – fast jede und jeder Dritte. Nun schreibt die Koalition in ihrem Alternativantrag, in Schleswig-Holstein sei das anders, da seien es laut GEMON-Datenbank nur 79 Fälle, aber, meine Damen und Herren, wir haben über die Stärken und Schwächen dieser Datenbank ausführlich gesprochen. Ich würde dazu neigen, die darin enthaltenen Zahlen weder in die eine noch in die andere Richtung zu sehr zu interpretieren. Das hatten wir im Bildungsausschuss ausführlich diskutiert. Hinter solchen Zahlen stecken echte Fälle, echte Kinder. Mobbing ist niemals Schuld des Opfers. Nicht jede Gewalttat ist Mobbing, aber Mobbing ist immer Gewalt. Es geht um Ausgrenzung, es geht um wiederholte Angriffe, es geht um Machtungleichgewicht. Seit Cybermobbing möglich ist, endet es auch nicht am Schultor. Ein Foto kann in Sekunden die ganze Schule erreichen, eine Nachricht kann auch mitten in der Nacht auf dem Handy aufploppen. Deswegen ist es uns wichtig, die Strategie gegen Mobbing, die es in Schleswig-Holstein grundsätzlich gibt, aktuell und wirksam zu halten. Unser Antrag ist kein Vorwurf an die Schulen, im Gegenteil: Viele Menschen leisten da jeden Tag Großartiges, die Lehrkräfte, die Schulsozialarbeit, wo es sie gibt, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, wo es sie gibt, die Beratungsstellen. Aber all die brauchen Unterstützung, um ihre wichtige Arbeit konstant und auf der Höhe der Zeit weiter tun zu können. Deshalb fordern wir erstens, das Handlungskonzept zu aktualisieren, zweitens Interventionsteams, die schnell und jeweils vor Ort direkt helfen können, wenn Hilfe nötig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, das ist ein Vorschlag von der AKJS. Insofern kann man nicht in seinem Änderungsantrag mit Verweis auf die Arbeit der AKJS schreiben, das braucht man gar nicht, sondern die haben das konkret vorgeschlagen. Ich finde übrigens erstaunlich: Wir haben unseren Antrag am 18. August 2026 vorgelegt. Das ist jetzt fast einen Monat her. Heute schaffen Sie es, uns – immerhin pünktlich zum Tagesordnungspunkt – Ihren Alternativantrag auf den Tisch zu legen. Es geht ein bisschen bergab mit der Arbeitsmoral der Koalition gegen Ende der Legislaturperiode. (Dr. Heiner Garg [FDP]: War das schon mal anders? – Zuruf: Das wollte ich gerade fragen!) Wir haben weitere Punkte aufgeschrieben, sechs an der Zahl. Wichtig ist uns, dass die KMK einen wissenschaftlich fundierten Rahmen für ein bundesweites Vorgehen ins Auge fasst und dass die multiprofessionellen Teams in ihrer Arbeit unterstützt werden. Darüber, dass sie dafür überall vorhanden sein müssen, haben wir heute Vormittag schon gesprochen. Wichtig ist, dass von dieser Debatte an Kinder, die Opfer von Mobbing sind, das Signal ausgeht: Du bist nicht allein. Wir nehmen dich ernst, und es gibt Erwachsene, die hinschauen, die zuhören und die handeln. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.
Anette Röttger CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder gehen manchmal ruppig miteinander um und klären den Umgang miteinander auf ihre Weise. Das ist uns allen bekannt, und es darf manchmal auch so sein. Wird daraus allerdings ein systematisches, wiederholtes und längerfristiges Schikanieren, ein Ausgrenzen und Bedrohen einer Person durch eine oder mehrere Personen, dann sprechen wir von Mobbing. Dagegen muss schnell und professionell gehandelt werden. Klare Regeln und Grenzen, aber auch gelebte Rituale im Schulalltag helfen. Rückblickend auf meine eigene Kindheit habe ich wohl Glück gehabt. In den 70er-Jahren brachte ich als plattdeutsch sprechendes rothaariges Kind vom Bauernhof beste Voraussetzungen mit, die in der Grundschule dazu hätten führen können, gehänselt zu werden, wie man es damals so sagte. Aber meine Schule hat funktioniert. Meine Klassenlehrerin hat genau hingeschaut, genau zugehört, unsere individuellen Kompetenzen entdeckt und zu einer guten und vertrauten Klassengemeinschaft beigetragen. Ich konnte zum Beispiel zur Einschulung bereits eine Schleife binden. Schnell standen meine Klas- (Anette Röttger) senkameraden da, um sich von mir die Schuhe zubinden zu lassen. Sie wären sonst nicht raus auf den Schulhof gekommen. Auch heute ist es nicht nur an der Grundschule, sondern auch an den weiterführenden Schulen ausgesprochen wichtig, dass Schule ein Ort gelebter Wertschätzung ist. Leistung kann sich nur dort entfalten, wo Schülerinnen und Schüler sich wohlfühlen, sich gegenseitig ermutigen und respektieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Mobbing und insbesondere Cybermobbing beeinträchtigen das Wohlbefinden, die Lernentwicklung und das soziale Klima an Schulen erheblich. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, alles zu tun, damit Schule ein sicherer und vertrauensvoller Ort bleibt, an dem sich alle Schülerinnen und Schüler wohlfühlen und angstfrei entwickeln können. Dazu wurde der Schulpsychologische Dienst erheblich ausgebaut. 18,3 Millionen Euro stehen auch in diesem Jahr allein für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Jeder Fall von Mobbing ist einer zu viel. Das sage ich hier sehr deutlich. Wer von Gleichaltrigen gekränkt, verletzt oder gar im Netz bloßgestellt wird, verliert nicht nur sein Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl, sondern einhergehend auch die Freude am Lernen und schlimmstenfalls die Freude am Schulbesuch insgesamt. Um Mobbingvorfälle möglichst zu verhindern oder ihnen zumindest frühzeitig entgegenzutreten, braucht es für alle an Schule Beteiligte klare, anwendbare Leitlinien. Was ist zuerst zu tun? Welche Maßnahmen haben Klassenlehrkräfte, Vertrauenslehrkräfte und Schulleitungen bei einem Mobbingvorfall einzuleiten? – Wir setzen hier auf Nähe, auf passgenaue Intervention und vor allen Dingen auf eine kontinuierliche Begleitung in Schule. Hier in Schleswig-Holstein verfügen wir über diese Strukturen und Angebote zur Prävention und Intervention gegen Mobbing an unseren Schulen. Selbsternannte externe Experten, die Mobbingfälle in die Öffentlichkeit ziehen, braucht es nicht. Professionalität und nachhaltiger Kompetenzaufbau in der Schule – darauf kommt es an. Gerne erinnere ich mich an einen Schulbesuch in einer Grundschule, in der die letzten fünf Minuten einer Unterrichtsstunde der gegenseitigen Wertschätzung dienten. Hier wurde geklärt, was gut gelaufen ist. Es wurde aber auch darüber gesprochen, wo vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Das sind wertvolle, vertrauensbildende fünf Minuten. Sie beugen Mobbing vor und dienen einem gelebten, guten Miteinander. Unsere Schulen können das. In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Prävention am IQSH haben die multiprofessionellen Teams an allen unseren Schulen verbindliche Präventionsund Interventionskonzepte für eine sichere und gesunde, starke Schule auf den Weg gebracht. Grundlage ist ein vom Land bereitgestellter Leitfaden. Auch ein 2025 aktualisierter Notfallwegweiser liegt in unseren Schulen vor. Die Qualifizierung schulischer Fachkräfte in Gesprächsführung und Mobbingintervention stärkt die Eigenverantwortung der Schulen. Das erwarten wir auch weiterhin im Rahmen der Lehrerausbildung. „Hänseln, das gehört sich nicht.“ – So hat man es früher auf die Kurzformel gebracht. „Mobbing müssen wir gemeinsam wirksam begegnen.“ – So sagen wir es heute. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Alternativantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mobbing an Schulen ist zu Recht etwas, was uns hier im Landtag sehr oft beschäftigt, weil es natürlich, und das haben meine beiden Vorredner_innen schon gesagt, für diejenigen, die es Alltag ist, etwas sehr, sehr Schlimmes ist, was sie zum Teil, und das wurde noch nicht gesagt, ihr Leben lang nicht mehr ablegen können. Das betrifft also nicht nur die Bildungsbiografie, sondern diejenigen, die wirklich sehr stark darunter leiden, die haben eventuell sogar ihre ganze Karriere davon zu spüren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass jeder Fälle kennt. Ich kenne auf jeden Fall Fälle, in denen die Leistung so doll darunter gelitten hat, das Wohlbefinden dieser Schüler so doll gelitten hat, dass die von der Schule gehen mussten, neu anfangen mussten und zum Teil bis heute eben diese Erfahrung mit sich herumtragen. Das ist also etwas, was ein Leben lang bleibt. Das ist auch der Grund, warum wir so oft darüber sprechen, um zu gucken, wie wir noch besser werden können. Deswegen will ich mit einem Dank an die SPD starten, dass wir uns heute wieder mit dem Thema (Malte Krüger) beschäftigen, denn es ist ja richtig zu gucken, wo wir noch besser werden können, welche Maßnahmen wir noch ergreifen können. Dass der Alternativantrag so spät kommt, tut mir ausdrücklich leid, aber immerhin kam er noch, und auch da haben wir uns mit den Argumenten der SPD auseinandergesetzt. Jetzt ist es sinnvoll, dass wir uns einmal genau anschauen, was wir da diskutieren. Ich will auf drei Aspekte in unserem Alternativantrag eingehen. Erstens. Verpflichtung aller Schulen für ein Präventionskonzept. Das ist wichtig und – wenn wir auf die SPD-Vorschläge gucken – durchaus ein dezentraler Aspekt. Dass jede Schule ein Präventionskonzept vorlegen soll, ist ein dezentraler Aspekt. Jede Schule muss gucken, wie sie sich mit dem Thema auseinandersetzen kann. Ich habe mir ein paar Präventionskonzepte, die zum Teil ja öffentlich sind, angeschaut. Dabei kommt heraus, dass der Leitfaden, den das Land zur Verfügung stellt, für die Erarbeitung vieler Präventionskonzepte genutzt wird. Also, das scheint an vielen Schulen zu funktionieren. Zweitens. Präventionsinhalte in der Lehrkräfteausbildung. Darüber diskutieren wir hier oft, und da gibt es Schwierigkeiten. Im Vorbereitungsdienst gibt es viele Aspekte, die gut funktionieren, aber der Vorbereitungsdienst soll eigentlich auf dem aufbauen, was man im Studium gelernt hat. Beim Studium haben wir das Problem, dass das Land nur sehr begrenzt vorgeben kann, was da passiert. Wir haben sehr unterschiedliche Universitäten. Die Universität, an der ich in Schleswig-Holstein studiert habe, war von praxisnahen Inhalten sehr weit weg. Wenn ich hier mit Schülergruppen diskutiere, weise ich immer darauf hin, dass ich eine Jugendgruppenleiter-Ausbildung gemacht habe, bei der man sich konkret damit auseinandersetzt, wie man mit Mobbing in Jugendgruppen umgeht, was man in einer konkreten Situation machen kann. In meinem Studium waren wir sehr weit davon weg, als Lehrkraft für konkrete Fälle Lösungen zu finden. Das ist ein Problem, das ich identifiziere, für das ich keine perfekte Lösung habe, weil wir den Universitäten schlecht vorgeben können, da praxisnäher zu werden. Aber meine Hoffnung ist, dass sich alle Universitäten zukünftig deutlich näher an die Praxis herantrauen. Das würde ich mir sehr wünschen. Drittens. Wir haben in Schleswig-Holstein Vertrauenslehrkräfte. Die werden zum großen Teil – so kenne ich es zumindest – von den Schülerinnen und Schülern selbst gewählt. Damit können Schülerinnen und Schüler mit einer niedrigen Hemmschwelle auf Lehrkräfte zugehen. Ich kenne Fälle, in denen es nicht funktioniert – es kommt immer aufs Individuum an –, aber ich kenne auch viele Konfliktsituationen, in denen es gut funktioniert und Vertrauenslehrkräfte zurate gezogen werden können. Zwei Anmerkungen zum SPD-Vorschlag. Sie fordern dezentrale Interventionsteams. Herr Habersaat, nehmen Sie es mir nicht übel, ich habe immer noch nicht verstanden, wo da der Vorteil ist, was „dezentral“ genau heißt. Ich kenne aber auch nicht die Forderung der AKJS; vielleicht ist es auch mein Fehler. Ich verstehe nicht, was genau Sie sich vorstellen. Das hört sich vom Begriff her erst einmal super an, aber wie das genau ausschauen soll, ist mir noch sehr unklar. Sie haben in Ihrem Antrag auch eine Forderung an den Bund. Ich finde da eher eine andere Sache interessant, die mir bei der Beschäftigung mit dem Thema aufgefallen ist: Es gibt bisher keinen Vergleich der SWK oder KMK zwischen den Bundesländern, wie erfolgreich ihre Anti-Mobbing-Programme sind. Es wäre interessant, dass die SWK einmal analysiert, welche Bundesländer besonders erfolgreich sind und wie man von den erfolgreichen Bundesländern lernen kann. Die HBSC hat in einer Studie 2022 festgestellt – ich zitiere –: „Heranwachsende, die sich als gender-divers identifizierten, gaben besonders häufig Mobbingerfahrungen an.“ Deswegen setzen wir Grüne uns schon seit Langem dafür ein – aber wir haben es in dieser Legislatur noch nicht hinbekommen –, dass wir in § 4 des Schulgesetzes den Aspekt der sexuellen Vielfalt ergänzen. Das fordern nicht nur wir.
Peter Lehnert
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Malte Krüger GRÜNE
Ich komme zum Ende. – Das fordern auch das IQSH und das Präventionszentrum. Deswegen hoffe ich, dass wir allerspätestens in der nächsten Legislatur da eine Ergänzung im Schulgesetz einfügen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Wie oft haben wir das Schulgesetz auf der Tagesordnung!)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mobbing ist kein Streit, Mobbing ist Gewalt. (Beifall FDP und SSW) Wenn ein Kind systematisch ausgegrenzt, gedemütigt oder bedroht wird, dürfen wir das nicht als einen normalen Konflikt abtun, für das betroffene Kind ist das nicht normal. Es ist der tägliche Gang zur Schule mit Angst vorm nächsten Kommentar, dem nächsten Lachen und auch dem nächsten Post. Durch Cybermobbing endet dieser Druck nicht mit dem Klingeln nach Schulschluss, er geht mit nach Hause, rund um die Uhr. Aber wir selbst müssen auch auf uns Erwachsene schauen. Wenn öffentlich zum Beispiel in WhatsApp-Gruppen oder bei Instagram beleidigt und diffamiert wird, können wir nicht gleichzeitig von unseren Kindern einen respektvollen Umgang verlangen. (Beifall FDP und SSW) Kinder schauen auf uns. Deshalb ist Mobbing auch eine Frage unserer gesellschaftlichen Kultur. Meine Damen und Herren, wir reden seit Jahren über Gewaltprävention und Konzepte. In Schleswig-Holstein erfassen wir mit GEMON Gewaltvorfälle an Schulen. Aber eine Statistik kann nur abbilden, was gesehen, erkannt und gemeldet wird. Genau da liegt das Problem. Mobbing ist Gewalt, aber nicht jedes Mobbing wird erkannt und gemeldet. Deshalb müssen wir nicht nur fragen, wie viele Fälle registriert wurden, wir müssen wissen, wie viele Kinder Mobbing oder Cybermobbing tatsächlich erlebt haben. Wir brauchen mehr Sensibilität, eine bessere Datengrundlage und regelmäßige anonyme Befragungen der Schülerinnen und Schüler. Wir müssen zudem unsere Lehrkräfte besser unterstützen. Sie können aufklären und erste Anzeichen erkennen, aber schwere oder festgefahrene Fälle brauchen einfach professionelle Hilfe, (Beifall FDP und SSW) nicht nur für ein einmaliges Gespräch, sondern so lange, wie es notwendig ist. Dafür brauchen wir mehr Personal, und wir brauchen endlich unsere multiprofessionellen Teams und verlässliche Schulsozialarbeit. Ich werde nicht müde, es zu sagen: Es darf nicht von der Kassenlage eines Schulträgers abhängen, ob ein Kind jemanden findet, der hinsieht und ihm hilft. (Beifall FDP und SSW) Wir brauchen klare Zuständigkeiten. Ein Kind darf nicht von Tür zu Tür geschickt werden. Bei schweren Fällen müssen Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe schnell zusammenarbeiten können. Auch beim Thema Social Media müssen wir Klartext reden. Wir nehmen Cybermobbing, Beleidigungen, Ausgrenzung und Gruppendruck ernst. Aber hier wieder ein pauschales Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ins Gespräch zu bringen, löst das Problem nicht. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Denn wenn wir das Handy wegnehmen, verschwindet der Hass nicht. Kinder lernen dadurch nicht automatisch, Grenzen zu setzen, Hilfe zu holen oder andere zu schützen. Unser Ziel muss sein: Wir müssen Kinder stark machen. Sie brauchen Medienkompetenz und digitale Resilienz, und sie brauchen Erwachsene, die sie dabei begleiten. Digitale Medien werden Teil ihrer Lebenswelt bleiben, sie verschwinden nicht. Wir können Kindern diese Welt nicht einfach verschließen, wir müssen ihnen beibringen, sicher durch sie hindurchzugehen. (Beifall FDP und SSW) Deshalb brauchen wir Prävention, Aufklärung und konkrete Unterstützung, nicht nur neue Verbote. Genau deshalb reicht auch der Alternativantrag der Koalition mit einem weiteren Leitfaden nicht aus. Ich weiß gar nicht, wie viele Leitfäden es für Absentismus und so weiter gibt, die überall in den Lehrerzimmern hängen und den Lehrerinnen und Lehrern Orientierung bieten sollen. Das ist es auch nur, denn ein Leitfaden kann nur Orientierung bieten, er ersetzt keine professionelle Beratung und löst keinen Mobbingfall. Papier ist nämlich geduldig. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wenn ein Kind über Wochen oder Monate leidet, braucht es keinen weiteren Leitfaden, es braucht jemand, der hinsieht, der zuhört, der professionell hilft und der dranbleibt. Für betroffene Kinder ist nicht entscheidend, wie ein Konzept heißt oder wie viele Seiten es umfasst, es will gesehen werden, es (Anne Riecke) will in seiner Lage ernst genommen werden, und es will wissen: Da ist jemand, der mir hilft. Wir dürfen nicht erst handeln, wenn ein Kind zusammenbricht. Wir dürfen nicht warten, bis aus Ausgrenzung Verzweiflung wird. Wir haben hier von Absentismus und Zusammenbrüchen gehört. Auch ich weiß – nicht an meiner eigenen Schule, aber zum Beispiel an der Schule meiner Tochter oder an Schulen meiner Kollegen –, dass Fälle teilweise bis hin zum Suizid gehen. Das ist dann das Ende von allem. Wir müssen hinschauen, wir müssen handeln, und wir müssen dranbleiben, denn jedes Kind hat das Recht, ohne Angst, in die Schule zu gehen. Dafür sind wir verantwortlich, dafür müssen wir sorgen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsache ist, dass das Thema Mobbing seit mehr als zehn Jahren systematisch erforscht und bekämpft wird. Die Zeiten, in denen dieses Thema ignoriert und kleingeredet wurde, gehören schon lange der Vergangenheit an. Viele Fachleute an den Schulen bilden zusammen mit den Schulsozialarbeiter_innen, den Eltern und den Lehrkräften starke Bündnisse vor Ort. SchleswigHolstein geht gegen Mobbing an Schulen vor. Das zahlt sich aus. Das Gewaltmonitoring zeigte zuletzt eine abnehmende Fallzahl. Allerdings zeigen sich große regionale Unterschiede, was die Strategien gegen Mobbing angeht. Nicht an jeder Schule wird eine lebendige Schulkultur gelebt. Einen von Respekt und Unterstützung geprägten Umgang miteinander zu fördern, ist eine große Aufgabe. Grundlegend hierfür ist die Stärkung der personellen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Manche Aktion beschränkt sich meiner Beobachtung nach auf Einzelmaßnahmen, die nur unzureichend vernetzt sind. Gerade dort, wo sich die Folgen von Mobbing lautlos abspielen, sehen viele Schulleitungen gar keinen Anlass zum Handeln. Schulabsentismus, die Zunahme psychischer Krankheiten und nicht zuletzt ein innerer Rückzug betroffener Schülerinnen und Schüler wird oftmals nicht in Zusammenhang mit Mobbing gebracht. Das gilt insbesondere, wenn das Mobbing in den sozialen Medien, zum Beispiel in der WhatsAppKlassengruppe, stattfindet. Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht darauf, gesehen zu werden. Dafür müssen den Schulen die entsprechenden Ressourcen gegeben werden. Immer neue Forderungen an die Schulen zu stellen und ihnen immer neue Aufgaben zuzuweisen, ohne das mit den entsprechenden Mitteln zu unterfüttern, ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Weg. (Beifall SSW, FDP und SSW) Die Schulen müssen vor Ort Strategien entwickeln und evaluieren können. Gerade bei Letzterem besteht eine große Herausforderung. Ein Mobbingverbot ist schnell erlassen und eine Anlaufstelle schnell benannt. Doch wer schaut wirklich in die Klassen? Wer koordiniert die Prävention und gegebenenfalls die Opferbetreuung? Ich höre aus den Schulen, dass man sich mehr Unterstützung wünscht. Hier sollten wir ansetzen. Ob dezentrale Interventionsteams allerdings die geeignete Maßnahme sein können, die Schulen zu unterstützen, kann ich noch nicht einschätzen. In Niedersachsen geht man den Weg, in den Schulen Mobbinginterventionsteams durch gezielte Fortbildung zu etablieren. Vielleicht sollten wir die dortigen Erfahrungen im weiteren Prozess berücksichtigen. Deshalb beantrage ich, die beiden Anträge in den Bildungsausschuss zu überweisen, damit wir sie weiter beraten können. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Krüger, die Idee dieser Interventionsteams ist, dass man, wenn man in einer Schule ist, in der ein konkreter Mobbingfall auftritt und man vielleicht noch kein fertiges Anti-Mobbing-Konzept hat, ein Interventionsteam anrufen kann, das kommt und dabei hilft, die nächsten Schritte zu gehen. In anderen Bundesländern ist das ein bewährtes Verfahren. Uns schweben dabei nicht zig Teams vor. Ursprünglich hatten wir eines im Auge. Dann kam aus dem Süden des Landes der Hinweis: Das sitzt dann bestimmt irgendwo in Kiel und kommt hier sowieso (Martin Habersaat) nie an. – Deswegen haben wir im Plural formuliert – Teams – und stellen uns dabei zwei vor. Das zu diesem Punkt. Spannender oder genauso spannend ist die Frage nach den Vertrauenslehrkräften. Die gibt es im Schulgesetz nicht. In unserem Schulgesetz sind in § 85 Verbindungslehrkräfte geregelt. Sie werden von der Schülervertretung gewählt, und sie haben gesetzlich definiert die Aufgabe, die Schülervertretung in ihrer Arbeit zu unterstützen sowie in Konfliktfällen zwischen Schülervertretung und Schulleitung zu vermitteln. Das hat eigentlich nichts mit der Aufgabe einer Vertrauenslehrkraft zu tun, wie Sie das, glaube ich, meinen. Manche Schulen definieren das um und sagen: Unsere Verbindungslehrkraft ist gleichzeitig Vertrauenslehrkraft. – Manche Schulen gehen darüber hinaus. Beispiele dafür sind die Hebbelschule in Kiel und die Oberschule zum Dom in Lübeck. Sie haben zwei Vertrauenslehrkräfte benannt – eine männliche und eine weibliche –, und sie sagen: Das sind diejenigen, die für persönliche Schwierigkeiten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die bei Mobbing beraten. Für sie gibt es aber keine Ressourcen, die vorgesehen wären, sondern das sind einfach (Zuruf: Engagierte Lehrkräfte!) Stellen, die die Schulen aus gutem Grund eingerichtet haben und möglicherweise aus eigenen Ressourcen heraus finanzieren. Wir könnten darüber nachdenken, das zu regeln. Bundesländer wie Sachsen, Brandenburg oder Hessen haben Vertrauenslehrkräfte ausdrücklich in ihrem Schulgesetz stehen. Das könnte ich mir auch für Schleswig-Holstein gut vorstellen. Interessanterweise nennt die Landesregierung auf ihrer eigenen Webseite, wo der Beruf der Lehrkraft geschildert wird, auch die Vertrauenslehrkraft als eine mögliche Aufgabe aus dem vielfältigen Aufgabenspektrum einer Lehrkraft, die es im Schulgesetz aber nicht gibt. Vielleicht ziehen wir das also einfach nach oder überlegen uns, wenn wir das Konzept überarbeiten, ob wir diese Vertrauenslehrkräfte an einigen Schulen quasi in eine schriftliche und nicht nur in eine praktische Existenz bringen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass Mobbing, Ausgrenzung und Gewalt, sei es onoder offline, in Schule keinen Platz haben darf. (Beifall FDP und SSW) Aus diesem Grund ist die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler auch von uns ganz besonders in den Fokus gerückt worden. In unserem Rahmenkonzept haben wir das als eines von drei zentralen Zielen für die nächsten zehn Jahre formuliert und entsprechend mit den Schulen kommuniziert. Zugleich ist es bereits so, dass wir zahlreiche Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Nachsorge im Schulsystem umgesetzt haben. Schule soll und muss ein Ort sein, an dem sich Kinder sicher und anerkannt fühlen. Nur dann können sie gut lernen und ihre Talente entwickeln. Dabei darf Mobbing keinen Platz haben; das ist selbstverständlich. Deswegen befähigen wir die Lehrkräfte, die Ausgrenzung zu erkennen und zu bearbeiten. Es wurde hier ausgeführt, und es ist auch häufig ein Thema: Wann beginnt Mobbing? Wann führt es dazu, dass Schülerinnen und Schüler nicht mehr in der Lage sind, in die Schule zu kommen oder gut zu lernen? Dazu muss man Expertise haben. Deswegen werden alle Lehrkräfte und das andere schulische Personal regelmäßig durch Fortbildung in Gesprächsführung und Mobbingintervention qualifiziert. Dies ist bereits Gegenstand der verpflichtenden Kurse in der Lehrkräftebildung, insbesondere in der zweiten Phase. Darüber hinaus gibt es in der ersten Phase an den Universitäten Wahlveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung der Lehrerbildung. Auch hier werden diese Themen gewählt. Wir können sicherstellen, dass sich spätestens in der zweiten Phase jede angehende Lehrkraft mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Das ist mir wichtig, an dieser Stelle zu sagen, weil ich glaube, dass das zeigt, was Frau Waldinger-Thiering gerade ausgeführt hat. Das Thema ist in Schulen präsent und bei den Lehrkräften im Bewusstsein. Wir haben jetzt auch damit begonnen, speziell die Studienleitungen der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien gezielt zum Thema Mobbing fortzubilden; sie sind diejenigen, die dann mit den angehenden Lehrkräften arbeiten. Das werden wir in den kommenden Jahren auf die Grundschulen und die (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Förderzentren sowie auf die Lehrkräfte für Sonderpädagogik ausweiten, sodass wir auch hier das Bewusstsein weiter schärfen. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Des Weiteren können sich Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende zu Anti-Mobbing-Beraterinnen und -Beratern ausbilden lassen. Das bieten wir mindestens einmal pro Jahr an. Sie sind dann häufig die Personen, die als Ansprechpartner in der Schule zur Verfügung stehen. Über die Begrifflichkeiten kann ich mich jetzt gar nicht so im Detail auslassen. Natürlich können Schulen sagen: „Das sind unsere Vertrauenslehrkräfte.“ Manche sagen auch: „Das sind unsere Ansprechpartner für Mobbing.“ Es gibt aber sozusagen eine Beratung und eine Struktur. Selbstverständlich gibt es auch Schulsozialarbeiter_innen, die angesprochen und qualifiziert werden können. Sie sind dann auch die Ansprechpersonen für Fach- und Klassenlehrkräfte, die vielleicht sagen: Oh mein Gott, das ist mir noch nie passiert. Ich brauche jemanden, der mir hilft. Ich brauche Unterstützung. Auf diese Weise wird die Interventionskompetenz dauerhaft in der Schule verankert anstatt nur durch ein punktuell schulfremdes Team. Darüber hinaus kann es in einzelnen Situationen einmal notwendig sein, sich externe Hilfe zu holen. Das haben wir ebenfalls berücksichtigt. Das Zentrum für Prävention bietet dafür Unterstützungspersonen an, die, wie ich das bisher verstanden habe, genau diese Funktion wahrnehmen, nämlich dann an Schulen kommen, dann unterstützen und dann angefragt werden können, wenn die Kompetenz der Schule nicht ausreicht. Das kann natürlich in dem einen oder anderen Fall mal passieren. Aber dafür steht dann unser Zentrum für Prävention zur Verfügung. An allen Schulen gibt es erprobte Präventions- und Interventionskonzepte, die den Schutz vor Gewalt insgesamt thematisieren und die die Schulen seit 2021 vorhalten müssen. In diesen Konzepten wird natürlich auch das Thema Mobbing adressiert. Frau Riecke, ja, dazu gibt es einen Leitfaden. Dieser Leitfaden ist nicht für die Schülerinnen und Schüler, und der hängt auch nicht im Lehrerzimmer herum, sondern der leitet dazu an, dieses Präventionskonzept zu erstellen, weil darin die Gedanken hinterlegt sind, wie man mit diesem Konzept an Schulen arbeitet. Dass sich Schulen, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler beraten lassen können, habe ich gerade eben schon erwähnt. Der Umgang mit Mobbing – auch daran erinnern Sie sich sicher – ist ebenso ein Thema im NotfallWegweiser für Schulen, den wir gerade im vergangenen Jahr aktualisiert haben. Auch hier haben wir noch mal die Rollen der einzelnen Handelnden in den Schulen beschrieben, und wir haben hinterlegt, wo es Hilfe und Unterstützung gibt. Beide Publikationen – der Notfall-Wegweiser und der Leitfaden für Lehrkräfte – bilden die fachliche Grundlage für eine sichere und gesunde Schule und zeigen klare Handlungswege für alle Beteiligten auf. Das ist ja der entscheidende Punkt: Ich muss wissen, was ich tue, bevor es passiert. Ich darf nicht hilflos dem Kind ins Auge blicken und sagen: Oh Gottchen, was machen wir denn jetzt? – Nein, ich muss sagen: Ich sehe dich, ich verstehe dich, und ich habe einen Weg. Ich weiß, was wir jetzt zu tun haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Auch in den Unterrichtseinheiten zur Medienkompetenz, die sich bekanntermaßen seit 2019 als Vermittlungsaufgabe in den Fachanforderungen befinden, ist dieses Thema hinterlegt, weil wir wissen, dass Mobbing nicht nur im Raum stattfindet, sondern auch im virtuellen Raum – leider, muss man ja sagen. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass dieses Thema auch in den Fachanforderungen thematisiert und in den Blick genommen wird. Ja, die GEMON-Datenbank hat eingeschränkte Aussagekraft. Wir haben das Thema diskutiert, ich habe das auch eingeräumt. Das ist so, weil wir eine enge Gewaltdefinition hinterlegt haben, damit wir deutlich machen können, dass es bei der Gewalt durchaus Facetten und Unterschiede gibt. Aber wir sind gerade dabei – das möchte ich an dieser Stelle gern ankündigen –, unter dem Stichwort Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen des Schülerfeedbacks einen Schülerfragebogen auf den Weg zu bringen. Den erarbeiten wir ebenfalls mit dem Zentrum für Prävention, basierend auf Vorarbeiten anderer Länder, die wir uns sehr genau angeguckt haben. Auch der Fragebogen wird das Thema Mobbing adressieren, sodass wir zukünftig noch mehr Aussagen darüber machen können – so habe ich auch Ihren Wunsch, Frau Riecke, verstanden –, wie groß das Thema ist, wie groß der Umfang ist und ob unsere Maßnahmen ausreichend sind oder wir noch mehr tun müssen. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Ich muss Ihnen wirklich sagen, dass ich finde, dass wir im Moment mit unseren Konzepten auf einem guten Weg sind. Wir kriegen auch von den Schulen die Rückmeldung, dass die Konzepte dort funktionieren. Alle Präventionskonzepte werden entsprechend vorgehalten. Gleichwohl müssen wir – damit schließe ich mich dem Tenor der Debatte hier an – diesem Thema weiterhin mit Aufmerksamkeit und Konsequenz begegnen, damit es in Zukunft in der Schule überhaupt keine Rolle mehr spielt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW)
Magdalena Finke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Fast 1 Million Menschen in Schleswig-Holstein nehmen Jahr für Jahr an den Angeboten des organisierten Sportes teil. Fast 1 Million. Damit ist der Sport die größte Bürgerbewegung unseres Landes – und er ist vor allem eines: ein gelebtes Miteinander. Denn hinter diesen Zahlen stehen Menschen. Menschen, die Woche für Woche auf dem Sportplatz stehen, Kinder trainieren, Wettkämpfe organisieren, Vereine zusammenhalten und Verantwortung übernehmen – oft im Hintergrund, oft ohne viel darüber zu sprechen, aber immer mit viel Herzblut und mit viel Leidenschaft. Dieses Engagement ist das Fundament unseres Sports. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Genau dieses Fundament wollten wir stärken, als Sie im Frühjahr 2022 einstimmig das Sportfördergesetz beschlossen haben. Wir haben damit der Sportförderung eine neue Verlässlichkeit gegeben: Aus jährlichen Einzelbescheiden wurde eine institutionelle Finanzierungsgarantie zugunsten des Sports. Nach vier Jahren Sportfördergesetz war deshalb die Zeit gekommen, genauer hinzuschauen: Der Evaluationsbericht, der Ihnen heute vorliegt, zeigt: Die grundsätzliche Ausrichtung stimmt. Alle acht Förderzwecke werden angegangen – vom Breitensport über die Förderung des Ehrenamts bis hin zur Inklusion. Das ist vor allem ein Verdienst des Landessportverbandes. Der LSV ist für uns ein verlässlicher Partner und nimmt seine Aufgaben mit großem Engagement wahr. Dafür möchte ich ausdrücklich Danke sagen. (Beifall) In die Evaluation haben wir die Hinweise des Landesrechnungshofs einbezogen und sorgfältig geprüft. Unser Ergebnis ist: Sie begründen aus unserer Sicht keine Änderung des Sportfördergesetzes. Gleichzeitig nehmen wir die Hinweise sehr ernst: Für mehr Transparenz und einen wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Ministerin Magdalena Finke) sorgen wir innerhalb des bestehenden Rahmens – aber gemeinsam und im Einvernehmen mit dem LSV. Auch mit dem vom Landessportverband benannten Mehrbedarf haben wir uns intensiv beschäftigt. Vieles davon ist nachvollziehbar. In weiten Teilen ist der zusätzliche Bedarf objektiv vorhanden. Zur Ehrlichkeit des Evaluationsberichts gehört aber auch: In finanziell herausfordernden Zeiten können nicht alle zusätzlichen Bedarfe ohne Weiteres erfüllt werden. Das liegt nicht am Sportfördergesetz, sondern eher an den finanziellen Möglichkeiten und damit an den Entscheidungen, die im Rahmen des Haushalts zu treffen sind. Trotzdem – oder gerade deshalb – lohnt sich der Blick auf das, was wir in den vergangenen Jahren gemeinsam erreicht haben: Seit 2017 sind rund 373,8 Millionen Euro in den Sport in SchleswigHolstein geflossen. Diese Zahl steht für mehr als eine Summe im Haushalt. Sie steht für konkrete Projekte im ganzen Land: für 422 Maßnahmen an Sportstätten, für Investitionen in Hallen, Plätze und Schwimmbäder, für unsere Landesstützpunkte und unsere Olympia-Stützpunkte, für die Schwimmund Rettungsausbildung, für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern, und vor allem für die Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass der Sport in Schleswig-Holstein möglich ist. Wie groß der Bedarf gerade bei unseren Sportstätten bundesweit weiterhin ist, zeigt auch der Blick auf die Förderung des Bundes. Die erste Runde des Bundesförderprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten war mehr als 22-fach überzeichnet. Der Bund hatte für die erste Tranche 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eingereicht wurden mehr als 3.600 Projektskizzen mit einem Volumen von über 7,5 Milliarden Euro. Nach Schleswig-Holstein fließen rund 14,6 Millionen Euro. Zwölf Projekte werden umgesetzt. Wir haben das zusätzlich mit 25 Millionen Euro Landesmitteln für unsere Schwimmsportstätten flankiert. Davon profitieren sechs Standorte von Flensburg bis – – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das sind Mittel aus dem Länderanteil des Sondervermögens des Bundes. – So ist es, genau! (Serpil Midyatli [SPD]: So ist es richtig! – Weitere Zurufe SPD – Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD – Martin Habersaat [SPD]: Ob Sie das noch mit Landesmitteln flankieren, ist die Frage!) Davon profitieren sechs Standorte von Flensburg bis Wedel. Die gute Nachricht ist, dass in Kürze die zweite Tranche des Bundesprogramms starten wird. Wir rechnen damit noch in diesem Monat. Dann stehen erneut 333 Millionen Euro zur Verfügung. Unser gemeinsames Ziel muss sein, wieder so viele Gelder wie möglich nach Schleswig-Holstein zu holen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich am Ende noch einige Sätze zum Antrag der SPD sagen. Digitale Angebote gibt es heutzutage bereits viele. Von OpenStreet über Anwendungen der Kommunen bis hin zu den digitalen Angeboten unserer Vereine und Verbände. Hinzu kommt, wo der nächste Bolzplatz, die höchste Klimmzugstange oder die beste Tischtennisplatte zu finden ist, wissen die Menschen vor Ort genau. Und wer neu in der Gegend ist, findet alle Informationen heute mit ein paar Klicks. Doch am Ende geht es uns vor allem um eines. Es geht darum, dass die Menschen in Schleswig-Holstein gute Möglichkeiten haben, Sport zu treiben, und es geht darum, wie wir den Sport auch in Zukunft weiter stärken. Genau darauf sollten wir uns in Zukunft auch konzentrieren. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Ich eröffne jetzt die Aussprache und erteile zunächst für den Antragsteller zu a) dem Abgeordneten für die SPD-Fraktion, Kianusch Stender, das Wort.
Kianusch Stender SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Ich habe meine Sommerferien dieses Jahr an einem der schönsten Orte auf dieser Welt verbracht: (Christian Dirschauer [SSW]: In Flensburg! – Zuruf: Helgoland!) hier, in Schleswig-Holstein. (Vereinzelter Befall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn bei uns in Schleswig-Holstein lässt es sich wirklich gut aushalten. Ich war Kitesurfen in Holnis, Volleyballspielen in Flensburg Solitüde, habe die U-19-Meisterschaften im Beachvolleyball mit der Ministerin in Laboe angeschaut, (Kianusch Stender) (Zurufe SPD: Oh!) eine Fahrradtour um den Westensee gemacht und einiges andere Schöne mehr. Man hört, der Sport ist beim sportpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion in diesem Jahr nicht zu kurz gekommen, auch wenn man es nicht immer sieht, (Heiterkeit SPD, FDP und SSW) aber es macht ja auch einfach wahnsinnig viel Spaß. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man ist an der frischen Luft, und es ist gesund. Vor allem, all diese Dinge habe ich ja nicht alleine gemacht, denn Sport verbindet Menschen. Bei uns an den Flensburger Stränden ist es zum Beispiel so, dass die Stadt im Sommer Volleyballnetze aufspannt und dort jeden Tag Leute hinkommen und spielen. Wer dazukommen will, kommt dazu. Man lernt neue Menschen kennen, treibt zusammen Sport – und das alles mit Infrastruktur, die der Staat bereitstellt. Die jüngsten Bestandserhebungen des Landessportverbands zeigen, dass rund 28 Prozent der Schleswig-Holsteiner_innen Mitglied in einem Sportverein sind. Viele weitere treiben Sport in Fitnessstudios, gehen laufen oder bewegen sich anderweitig, und es werden immer mehr. Ich finde, wir sollten diesen Trend politisch unterstützen. Die Olympia-Bewerbung ist zum Beispiel ein guter weiterer Schritt, weil erfahrungsgemäß bei solchen Projekten der Bezug zum Sport innerhalb der Bevölkerung vor Ort wächst. Dieser Antrag soll ein weiterer Baustein sein. Wir haben so viele von Kommunen, Gemeinden, Vereinen und Initiativen kostenlos bereitgestellte Sportmöglichkeiten: von Tischtennisplatten und Basketballkörben bis zu Bolzplätzen und Outdoor-Fitnessanlagen. In fast jedem Dorf in Schleswig-Holstein gibt es diese Infrastruktur. Wir machen aber noch nicht genug sichtbar, wo sich diese Orte befinden. Hier setzt unser Antrag an. Damit sind wir beim Sportfördergesetz, dessen Evaluation wir jetzt mitberaten. Das Gesetz hat einen wichtigen Zweck. Es gibt dem organisierten Sport und dem Landessportverband Planungssicherheit. Daher bleibt das Gesetz richtig, aber die Evaluation zeigt eben auch eine andere Seite. Unsere Kommunen tragen einen ganz wesentlichen Teil der Sportinfrastruktur in diesem Land: von Sporthallen und Schwimmstätten bis hin zu den frei zugänglichen Angeboten, über die wir jetzt auch heute sprechen. Viele Kommunen kommen bei den Kosten für Sanierung, Betrieb und Unterhaltung längst an ihre Grenzen. Deswegen brauchen wir neben der verlässlichen Förderung des organisierten Sports auch wieder eine verlässliche Sportstättenförderung des Landes für unsere Kommunen, denn Sport für alle funktioniert nur, wenn vor Ort auch die Infrastruktur dafür vorhanden ist. (Beifall SPD) Die Infrastruktur, die wir schon haben, sollten wir wenigstens so sichtbar machen, dass die Menschen sie finden und nutzen können. Deswegen bin ich jetzt wieder zurück bei unserem Antrag. Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen eine landesweite Übersicht der kostenlosen Sportmöglichkeiten schaffen und sie in einer App sichtbar machen. Auf einer interaktiven Karte soll man nach Sportarten filtern und mit wenigen Klicks sehen können, wo der nächste Basketballkorb und die nächste Tischtennisplatte sind und wo man draußen trainieren kann. Soweit entsprechende Daten vorhanden sind, können dort auch Informationen zu Barrierefreiheit, Beleuchtung oder Nutzungszeiten hinterlegt werden. Mich haben nach der Vorberichterstattung zu unserem Antrag im vergangenen Monat mehrere Unternehmen und eine Initiative kontaktiert, die so etwas Ähnliches bereits programmiert haben und theoretisch auch ausweiten könnten. Wenn das Land die Daten bereitstellen würde – wir als Land und die Kommunen haben ja diese Daten –, könnten die ihre Software relativ einfach erweitern. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Es gibt sogar ein Community-basiertes Beispiel. Auf OpenSportMap kann man seit dem Frühjahr dieses Jahres eine Deutschlandkarte, auf der einige solcher Orte angezeigt werden, finden. Ich habe selber mal ausprobiert, etwas zu ergänzen, aber derjenige, der das dort angefangen hat, ist nicht so sehr hinterher, wie es eigentlich nötig wäre. Da die Daten aber hauptsächlich von der Community eingestellt werden, sind – selbst wenn sie dann eingepflegt werden – vor allem Sportmöglichkeiten in großen Städten aufgeführt. In ländlichen Regionen, und das wäre für uns in Schleswig-Holstein ja vor allem relevant, (Beifall Annabell Krämer [FDP]) sind die Einträge ziemlich überschaubar. (Kianusch Stender) Sie haben in den letzten Jahren eine Menge Geld für Apps mit eher schlechten Nutzerzahlen ausgegeben. Ich erinnere da noch einmal an meine Kleine Anfrage Drucksache 20/4648. Das hier wäre eine Chance, mit wenig Aufwand echten Mehrwert zu generieren. Frau Ministerin, ich verstehe, dass Sie Ihren Fokus natürlich auf die Evaluation vom Sportfördergesetz gelegt haben, aber mir war das jetzt ein bisschen zu abgewatscht zu sagen: Na ja, wir brauchen das alles nicht, die Leute wissen, wo um die Ecke die Sportmöglichkeiten sind. Das ist zu einfach gegriffen. Natürlich weiß ich, wenn ich in einem 200-SeelenDorf wohne und in der Mitte ein Bolzplatz ist, dass der da ist, aber unsere Sportlandschaft ist um einiges vielfältiger. Gerade wenn ich schauen möchte, wo etwas nicht bei mir, sondern ein paar Dörfer weiter zur Verfügung steht oder ob da überhaupt etwas ist, dann ist das relativ einfach machbar. (Beifall SPD) Das kostet uns nicht viel Geld, es ist super einfach zu programmieren, und deswegen werbe ich dafür, dass Sie unserem Antrag zustimmen, und wenn Ihnen das heute zu schwer fällt, dass wir wenigstens diesen Antrag in den Ausschuss überweisen. (Beifall SPD) Sport für alle, kostenlos und um die Ecke. Dafür sind wir zu haben. In diesem Sinne: Vielen Dank. (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Lukas Kilian das Wort.
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Sportfördergesetzes liegt nun die Evaluation vor. Ihr Befund ist erfreulich und eindeutig. Das Gesetz hat sich bewährt, und es bedarf aus unserer Sicht keiner gesetzlichen Änderung dieses Sportfördergesetzes. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Sportförderung wurde in Schleswig-Holstein erstmals auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt und dem organisierten Sport damit Planungssicherheit gegeben. Das ist ein Paradigmenwechsel gewesen. (Vereinzelter Beifall CDU) Der Landessportverband erhält damit einen gesicherten Finanzierungssockel und entscheidet innerhalb klarer Förderzwecke eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel. Das stärkt die Autonomie des Sportes, reduziert Bürokratie und setzt auf Vertrauen, verbunden mit klaren Regeln für Wirtschaftlichkeit und Kontrolle. Dieses große Vertrauen hat der organisierte Sport gerechtfertigt. Über alle acht im Gesetz genannten Förderzwecke hinweg bescheinigt die Evaluation die umfassende Arbeit, die teilweise sogar über das gesetzlich Geforderte hinausgeht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Die Mitgliedsorganisationen verzeichneten allein von 2024 auf 2025 ein Plus von 22.696 Mitgliedschaften. Die Zahl der über das Team SchleswigHolstein geförderten Athleten wurde von 26 auf 50 erhöht, damit nahezu verdoppelt. Hinzu kommen starke Leistungen beim Ehrenamt, Inklusion, Gleichstellung, Prävention und SafeSport. Dafür gebührt dem LSV, den 54 Landesfachverbänden sowie den rund 2.600 Sportvereinen und den vielen, vielen Ehrenamtlichen unser ausdrücklicher Dank. (Beifall ganzes Haus) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der LSV finanzielle Mehrbedarfe nachvollziehbar dargelegt hat. Gestiegene Personal-, Energie- und Baukosten treffen auch den Sport. Die Evaluation stellt deshalb fest, dass eine weitere Stärkung des Sports fachlich wünschenswert wäre. Wer jedoch daraus sofort eine beliebig hohe zusätzliche Ausgabe ableitet, ignoriert die mehr als angespannte Haushaltslage des Landes. Verantwortliche Politik muss Bedarfe anerkennen, priorisieren und für solide Gegenfinanzierung sorgen. Das Land hat seine institutionelle Förderung des LSV von rund 9,32 Millionen Euro im Jahre 2016 auf rund 12,48 Millionen Euro im Jahr 2026 erhöht, (Tobias Koch [CDU]: Allerdings!) also um fast 34 Prozent und damit stärker als die allgemeine Teuerungsrate. Auch bei Schule und Verein wurde für 2026 der Mehrbedarf berücksichtigt. Von einem Rückzug des Landes bei der Förderung kann hier also überhaupt keine Rede sein. Die institutionelle Förderung ist nur ein Teil des Engagements, denn seit dem Jahr 2017 – das wurde eben von der Ministerin dankenswerterweise schon erwähnt – wurden einschließlich der LSV-Förderung mehr als 373 Millionen Euro aus unterschiedlichen (Lukas Kilian) Töpfen für den Sport mobilisiert. Aktuell kommen 25 Millionen Euro für Schwimmsportstätten hinzu. Das ist ein erheblicher Betrag, und das ist eine gewaltige Leistung des Landes Schleswig-Holstein, um den Sport in Schleswig-Holstein zu stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, jetzt gibt es in der verbundenen Debatte auch noch den Antrag der SPDFraktion. Der Kollege Stender hat das gerade vorgetragen. Ich kann das, was Sie hier gesagt haben, so nicht stehen lassen. Sie fordern eine landesweit ausgelegte App für Sportstätten. Sie sagen, da ist Infrastruktur, die Daten liegen vor – als ob es eine Datenbank über angebrachte Basketballkörbe oder Ähnliches im Land gäbe –, und man müsste sie nur noch in einer Karte vereinheitlichen. Ich frage mich immer, wenn man so einen Antrag bekommt: Wie kommt man auf so eine Idee? Und wenn man auf eine Idee kommt: Wieso prüft man nicht erstens, ob es ein Problem gibt, und zweitens, ob es nicht schon eine Lösung gibt? (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die meisten Menschen kennen die Sportmöglichkeiten vor Ort. Wer zu Besuch ist, findet sie über kommunale Internetseiten, über Kartendienste und über Ausschilderungen, oder man fragt vor Ort einfach einmal nach. Wer das aber alles nicht möchte, der kann mit der Bewegungslandkarte des DOSB bereits bundesweit eine Plattform mit Sportangeboten, Outdoor-Fitnessanlagen und Ballsportplätzen nutzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich persönlich muss sagen, in meinem Wahlkreis habe ich es mir angeschaut, was Skate-Anlagen, Tischtennisplätze und Ähnliches angeht. Google Maps funktioniert wunderbar. Warum soll Schleswig-Holstein nun für viel Geld eine kleine Kopie von so etwas schaffen? Digitalisierung heißt, vorhandene Lösungen zu nutzen, nicht Doppelstrukturen aufzubauen. Ihre vermeintlich kostenlose App wäre überdies überhaupt nicht kostenlos. Die Kommunen müssten die Daten zu Öffnungszeiten, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Nutzungseinschränkungen erheben und dauerhaft aktuell halten, denn nur eine aktuelle Karte bringt uns irgendetwas – kostenlos wäre nur der Download –, aber nichts für den Steuerzahler. Für den nächsten Antrag empfehle ich daher, einmal zu schauen: Was gibt es, und was braucht man wirklich? Zur Info: Apps, in denen man Dinge über Karten finden kann, gibt es wie Sand am Meer. So gibt es zum Beispiel auch die App Noctis – wer weiß, was Ihr nächster Antrag ist –; das ist die App, mit der man finden kann, wo es nachts wirklich dunkel ist. Oder es gibt die App Piano Spot, in der man frei zugängliche Klaviere finden kann. Richtig spannend finde ich die MapComplete-Karte Clocks, eine weltweite Karte von öffentlichen Uhren. (Heiterkeit) Meine Damen und Herren, für all diese Themen brauchen wir keine landesweite App. Gleiches gilt für Briefkastenfinder, Toilettenfinder oder Spielplatzfinder. Landesweit ausgelegte Apps brauchen wir dafür nicht. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Sebastian Bonau das Wort.
Sebastian Bonau GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede in Vertretung für den Abgeordneten Balke. Auf diesem Weg nochmals gute Besserung. (Beifall) Ich würde jetzt natürlich liebend gern in den Reigen überflüssiger Apps einsteigen, aber ich versuche, mich ein bisschen ans Redemanuskript zu halten. Sport ist mehr als Freizeitgestaltung und braucht Strukturen, auf die man sich verlassen kann. Deshalb war es richtig, dass die Sportförderung 2022 mit einem eigenen Gesetz auf verlässliche Füße gestellt wurde. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus dieser Evaluation lautet: Dieses Gesetz funktioniert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU]) Wir haben uns als Land damals ganz bewusst entschieden, dass der organisierte Sport seine Angelegenheiten grundsätzlich selbst verwaltet, dass sich der Landessportverband oder die Sportgesellschaft nicht jedes Jahr aufs Neue an politische Stimmungen anpassen muss und die Sportförderung nicht beliebig nach oben oder unten schwankt, sondern möglichst frei von politischen Einzelinteressen erfolgt. Das ist eine ganz bewusste und gerade in (Sebastian Bonau) der aktuellen Zeit genau die richtige Entscheidung gewesen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Sport verwaltet sich selbst. Das Modell hat sich bewährt. Das bedeutet aber nicht, dass wir aus der Evaluation nichts lernen können. Der Landesrechnungshof hat beispielsweise zu Recht mehr Transparenz bei der Wirtschaftsführung angemahnt. Der LSV stellt deshalb auf kaufmännische Buchführung um. Künftig sollen Wirtschaftsprüfer im Einvernehmen mit dem Land bestellt und regelmäßig gewechselt werden. Das finde ich richtig. Aber ich finde auch richtig, dafür nicht sofort das Gesetz mit immer neuen Detailvorschriften zu überfrachten. Kontrolle dort, wo sie notwendig ist, und gleichzeitig die Autonomie des Sports wahren. Und wenn wir einmal ehrlich sind: Die größere Herausforderung liegt ohnehin an anderer Stelle, beim Geld und vor allem bei unserer Infrastruktur. Die Evaluation bestätigt, dass die vom LSV nachgewiesenen Mehrbedarfe die ursprünglich vorgesehene Zusatzförderung von 1 Million Euro deutlich übersteigen. Allein der erfasste Sanierungsbedarf der vereins- und verbandseigenen Sportstätten liegt inzwischen bei rund 80 Millionen Euro. Über 90 Prozent der gemeldeten Sanierungen werden als sofort oder kurzfristig notwendig eingeschätzt. Dabei reden wir noch gar nicht über den gesamten kommunalen Sanierungsstau. Das Land hat deshalb seit 2017 bereits erhebliche Summen investiert. Wir haben das gerade eben schon gehört. Ich möchte diese Summen jetzt nicht alle noch einmal aufzählen. (Zuruf: Doch!) – Unbedingt. Sehr gerne dann im Nachgang. Denn zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass der Investitionsbedarf noch erheblich größer bleibt, als die öffentlichen Haushalte aktuell abbilden könnten. Jahrzehntelanges Nichtinvestieren, um keine Schulden zu machen, führt eben zu anderen Schulden in Form von fehlender Infrastruktur und in diesem Bereich konkret in Sportstätten und Bewegungsmöglichkeiten. Wenn wir also in die Zukunft blicken, dann braucht es einen ganz klaren Investitionsplan, gemeinsam getragen von Land, allen Kommunen und vor allem mit der Sportfamilie, den Vereinen und Verbänden. Wir müssen deutlich machen, dass wir nicht in jeder Gemeinde eine Sportstätte haben können und dass sich Kreise gemeinsam mit Vereinen und Verbänden möglicherweise in Form von Zweckverbänden zusammenschließen müssen, um auch größeren Einzugsgebieten Angebote zur Verfügung zu stellen. Denn kluge Investitionen in Sport sind Investitionen in Gesundheit, in Ehrenamt, in gesellschaftlichen Zusammenhalt und letztlich auch in unsere Demokratie. Deshalb sollten auch wir Sport noch weiter ressortübergreifend betrachten. Der Sport bedient als einzelner Bereich viele staatliche und gesellschaftliche Ziele: Freie und niedrigschwellige Angebote, öffentliche Bewegungsmöglichkeiten, und diese sind gelebte Gesundheits- und Demokratieförderung. Trotzdem braucht es dafür keine zusätzliche App, denn an Informationsmöglichkeiten im Internet mangelt es nun wirklich nicht. Wir haben schon einige Aufzählungen gehört. Erlauben Sie mir als Digitalpolitiker den Einwurf: Mit OpenStreetMap könnten wir so einiges von uns aus schon machen. Tragen Sie gern Ihre Sportmöglichkeit ein. Ich denke, dass uns dieser Geist des Sports weiterhin bei der Umsetzung des Zukunftsplans „Sportland SH“ und der 118 Handlungsempfehlungen leiten sollte. Beim Lenkungsausschuss Sportland lassen sich sicherlich noch einige Verbindlichkeiten und Monitoring-Instrumente ansiedeln, und auch an anderen Stellen, wie im FAG, bedarf es künftig Anpassungen, um konkrete Investitionspläne abzubilden. Unser Sportfördergesetz als solches bietet für all dies eine hervorragende Grundlage. Die aus dem Bericht resultierenden Empfehlungen werden wir umsetzen. Ich danke dem Ministerium und dem Landessportverband für den ausführlichen Evaluationsbericht und die Arbeit. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und danke für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Sportskanone!)
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Garg! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, na ehrlich, wir alle wissen, wie wichtig der Sport in unserer Gesellschaft ist. Er unterstützt nicht nur die Psyche und die Physis, sondern er führt uns auch zusammen und schützt vor Vereinsamung. (Annabell Krämer) Auch mir würden aktuell sehr viele Sportprojekte einfallen, die ich als wünschenswert erachte. Aber wie wir wissen – und wir hörten es heute bereits –: Der schnöde Mammon verhindert das leider weitestgehend, gerade in unserem Land. Aber natürlich finde ich es grundsätzlich richtig, dass viele Kommunen sich dieser Wichtigkeit bewusst sind und ganz viele kostenlose Sportangebote bereithalten. Grundsätzlich finde ich richtig – jetzt sage ich einmal etwas Positives, Herr Kollege Stender –, dass eine App, die kostenfreie Sportangebote landesweit erfasst, hier niedrigschwellig einen Beitrag für unsere Ziele leisten könnte, aber der Teufel steckt im Detail. Natürlich erfordert die Einstellung und Pflege einer App, die kostenlose Sportmöglichkeiten erfasst, finanzielle Mittel. Im Antrag stand so etwas wie eine Landesdatenbank. Da stellt sich natürlich immer die Frage: Bekommen die Kommunen freiwillig die Möglichkeit, dort ihre Angebote einzustellen? Soll das verpflichtend sein, und haben wir da auch eine Verpflichtung gegenüber den Kommunen? – Insofern steckt der Teufel im Detail. Nichtsdestotrotz würde ich mich freuen, wenn wir im Ausschuss die Möglichkeit bekämen, einfach einmal darüber zu reden, wie das insgesamt aussehen könnte. Ja, liebe Kollegen von der CDU, natürlich kann man nach Straßenbeschilderung schauen. Natürlich kann man jemanden fragen, aber wir sind übrigens auch Tourismusland. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Ich stelle mir vor, wenn es zum Beispiel so ist, dass Sie mit Ihren Kindern in einem Ort unterwegs sind, dass man einfach mal die Möglichkeit hat. Ich kann doch nur dann nach einer Boulebahn suchen, wenn ich weiß, dass es eine gibt. Natürlich kann ich Boule spielen, aber wenn ich lese, da gibt es eine Boulebahn, habe ich vielleicht Bock, mit Kindern Boule zu spielen. (Unruhe) Ich meine, ich kann doch nur suchen, wenn ich dezidiert eine gewisse Sportart erfragen will. Vielleicht ist es so: Ich schaue einfach einmal rein und lasse mir kostenlose Sportangebote im Umkreis von zehn Kilometern zeigen. Es hilft mir kein Straßenschild, wenn ich nicht direkt aus dem Ort komme, Herr Kollege. (Anhaltende Unruhe) Nichtsdestotrotz, lasst uns doch einfach einmal im Ausschuss darüber reden. Das tut doch nicht weh, Leute. Denn das reicht von der Lauf- über die Boulebahn, die Skaterbahn, den Fitnesspfad – guck mal, jetzt kriege ich sogar noch ein bisschen Stimmung in die Bude; das hätte ich gar nicht gedacht –, die freien Tischtennisplatten, Basketballplätze bis hin zu Minigolf und vielem mehr. Minigolf wird übrigens wieder gespielt; das hätte ich gar nicht gedacht. (Lukas Kilian [CDU]: Vielleicht sogar von der FDP!) – Das haben wir in Quickborn, das stimmt. – Das ist vielleicht sogar um Community-Möglichkeiten für Menschen zu ergänzen, die gerne gemeinsam Sport treiben wollen. (Zurufe FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt aber einmal ernsthaft – wir haben in der Fraktion echt darüber gestritten, das muss ich echt sagen; meine erste Idee war –: Wir haben die Stadtradeln-App. Da macht es Ihnen übrigens gar nichts aus, die mit zig Hunderttausend Euro jedes Jahr bezuschusst zu haben. Aber der Kollege Buchholz war dagegen, der ein großer Fan der StadtradelnApp ist. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Damit konnte ich mich leider nicht durchsetzen. (Unruhe) Ich finde es toll, wenn die Menschen zusammen Fahrrad fahren, aber ich verstehe nicht, warum sie die Selbstbestätigung brauchen, um das in der App einzutragen, die 200.000 Euro Pflegeaufwand pro Jahr kostet. Komischerweise werden die Landesmittel für diese Stadtradeln-App nie infrage gestellt, aber das ist dann halt so. Da konnte ich mich leider nicht durchsetzen. Ganz ehrlich, was wollen wir denn? Der Antrag zielt darauf ab: Wir wollen vernetzen, wir wollen etwas Gemeinsames hinbekommen, wir wollen unsere Angebote offerieren, und das möglichst digital. – Wenn wir da eine schlanke Lösung vielleicht in Kooperation mit einer Uni und natürlich mit den Kommunen hinbekommen (Anhaltende Unruhe) – ey, Leute, lasst mich nicht so schreien; ich kann doch kaum noch sprechen –, dann ist das doch eigentlich die Möglichkeit, die uns das niedrigschwellig bringen kann. Lasst uns das nicht gleich kaputtreden. Vielleicht ist damit touristisch noch etwas zu machen. (Annabell Krämer) Kommen wir zum zweiten Thema des Tagesordnungspunktes: Sportland Nummer 1 werden wir so nicht, liebe Koalition. Johannes Liebmann aus meinem Kreis Pinneberg und Beate Raudies Stadt Elmshorn – was waren wir alle stolz, als dieser junge Mann über 1.500 Meter bei der EM in Paris nicht nur Gold geholt hat, sondern einen fabelhaften Weltrekord aufgestellt hat. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ganz ehrlich, liebe Landesregierung: Solche Erfolge feiert man nicht, wenn man die Sportinfrastruktur kaputtspart oder die handelnden Akteure nicht mit hinreichenden Mitteln ausstattet. Johannes Liebmann wurde in Elmshorn ausgebildet, bevor er nach Magdeburg ging. Dort gibt es bessere Strukturen, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) aber die Basics hat er in Elmshorn gelernt. Wenn wir weiterhin solche Erfolge feiern wollen und es ernst meinen, Schleswig-Holstein als Sportland entwickeln zu wollen, dann müssen wir unseren Landessportverband vernünftig unterstützen. (Beifall FDP) Unser Landessportverband unterstützt unsere Ausbilder, koordiniert unsere Vereine, fördert unsere Jugend und somit auch potenzielle neue Johannes Liebmänner. Ich möchte, dass wir uns alle auch in Zukunft wieder ein bisschen als Weltrekordler fühlen können. Ich möchte, dass unsere Kinder sportliche Vorbilder haben, die aus Schleswig-Holstein kommen. Wir müssen unseren Partner – wir haben jetzt einen starken Partner –, den Landessportverband, finanziell anständig ausstatten, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) damit er dazu beiträgt, dass wir auch in Zukunft zusammenführenden Breitensport haben, Sportangebote haben, die gesellschaftlich zusammenführen und ab und an auch mal wieder dazu führen, dass wir kleine Johannes-Liebmann-Momente fühlen. Der Sport und das ehrenamtliche Engagement sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Denn wenn Menschen sich zusammentun und gemeinsamen Interessen nachgehen – heute hatten wir schon ein paarmal das Thema Herkunft aus dem Elternhaus –, spielt es eben keine Rolle, wer man ist und wo man herkommt. Da zählt nur Gemeinsamkeit, etwas voranzubringen, gemeinsame Erfolge zu feiern. Das ist doch gerade das Beste: wo wir gesellschaftliche Herkunft so was von unwichtig machen, und das eigentlich, wenn wir ehrlich sind, für einen relativ schmalen Taler. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Anliegen der SPD, Sport und Bewegung einfach zugänglich zu machen, teilen wir grundlegend – grundlegend, ich komme noch dazu –; denn Sport ist mehr als irgendein Hobby. Wir sind der Meinung, es ist ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft, essenziell für Gesundheit und Lebensqualität, aber auch ein wichtiger Bestandteil sozialer Integration und Teilhabe. Dem Sport kommt damit eine große Bedeutung zu. Diese gilt es bestmöglich zu erhalten und zu stärken. Bei der zentralen Frage wie unterscheiden wir uns jedoch vom Ansatz der SPD. Die Idee einer solchen App kann durchaus sympathisch wirken, ist aber weder ganz neu noch verhältnismäßig. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein solches Projekt bindet viele Ressourcen, vor allen Dingen personelle. Ich sage Ihnen eines – ein paar Leute haben das heute schon gemacht –: Ein kurzer Griff zum Smartphone genügt, um zu sehen, dass es bereits ähnliche, frei verfügbare Angebote von privaten Anbietern, aber insbesondere die Bewegungslandkarte des DOSB gibt. Sie verschafft einen Überblick über zahlreiche Sportmöglichkeiten im ganzen Bundesgebiet, auch bei uns in Schleswig-Holstein. Ich habe gerade einmal Husum eingetrommelt. Da kann man zum Beispiel auf den Spuren von Theodor Storm wandern gehen. Das kann ich empfehlen. Wir finden dann auch noch Bolz- oder Basketballplätze, vereinsorganisierte Sportangebote und so weiter. Auch lässt es sich bequem nach Ort und Sportart filtern. Es erscheint in meinen Augen sinnvoller, diese bestehenden Angebote stärker zu bewerben und ihnen so zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen, als Parallelstrukturen aufzubauen. Ich bin der Meinung, der Aufbau einer solchen App und die Datenpflege würden massive Personalressourcen nicht nur bei der einmaligen Erfassung, sondern auch bei der lau- (Sybilla Nitsch) fenden Pflege binden, und man hätte Entwicklungskosten für die App. Gerade in den Zeiten, in denen Kommunen bereits überlastet sind, weiß ich nicht, ob dieses Vorhaben verhältnismäßig wäre. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hätte da aber ein Angebot zu machen. Gäben wir alle, die wir hier im Raum sitzen, also angenommen 69 Abgeordnete, jetzt zwei Angebote in die Bewegungslandkarte rein – in die man nämlich auch gratis seine Angebote eintragen könnte –, dann hätten wir auf einen Schlag in der Bewegungslandkarte schon 138 Angebote mehr. Dementsprechend könnten wir Abhilfe schaffen. Wenn wir das noch einmal ein bisschen in unseren Wahlkreisen weitervermitteln, dann kommen richtig viele Angebote dazu. Jetzt aber mal zu der ernsthaften Frage: Ich bin nämlich der Meinung, wir sollten den Sport deutlich mehr fördern; das haben wir immer wieder betont, (Beifall SSW und FDP) auch in den letzten Haushaltsberatungen, in denen wir für den LSV gemäß Sportfördergesetz 18,75 Millionen Euro sowie für die Sanierung kommunaler Sportstätten insgesamt 7 Millionen Euro gefordert haben. Auch in der letzten Plenartagung haben wir die Bedeutung der Sportförderung hervorgehoben. Dass sich Investitionen in Sport lohnen, zeigt die Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports sehr eindeutig. Die Evaluation zeigt: Das Gesetz wirkt, die Mitgliederzahlen wachsen, das Ehrenamt wird gestärkt, mehr Nachwuchssportler werden gefördert, Sportstätten werden strukturell saniert und sportliche Erfolge werden auch noch erzielt. All das sind wichtige Indikatoren für den Sport. Wir sehen aber auch, dass gerade die soziale Teilhabe an diesen Projekten deutlich wird. Die soziale Integration, Vielfalt und Teilhabe werden gefördert. (Beifall SSW und FDP) Stellvertretend muss ich sagen, dass es zwei Projekte hervorzuheben gilt, nämlich „Fit für die Vielfalt“ und „Sport für alle“. Diese Projekte zeigen, wie vielfältig Sport sein kann, von intensivem Wettkampf bis hin zum Begegnungsraum von Menschen und Kulturen. Ich sag Ihnen eines: Die Vielfältigkeit des Sports ist keine Nebensache – auch politisch nicht –, sondern seine eigentliche Stärke. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir den Sport strukturiert fördern. (Beifall SSW und FDP) Die Evaluation macht viele wichtige Punkte deutlich. Sie macht vor allem auch deutlich, dass wir uns auf den Ergebnissen des Gesetzes nicht ausruhen können. Wie der LSV mit seinen formulierten Mehrbedarfen aufzeigt, braucht es weitere Fördermittel, um die Angebote und Projekte aufrechtzuerhalten und vor allen Dingen um den massiven Sanierungsstau in der Sportinfrastruktur entgegenzuwirken. Ich sage Ihnen an der Stelle auch: Es wird immer mit den Mitteln für die Schwimmstätten geworben, die wir alle begrüßt haben, aber als zweiter Punkt hätte ein Anteil des Sondervermögens dem Sport in der Breite zugestanden. Das hätte Abhilfe geschaffen. Das Gesetz hat zu Recht langfristige Ziele definiert; die wollen wir uns gerne angucken. Das aktuelle Ergebnis der Evaluation sollte daher nicht nur als Etappenziel verstanden werden, sondern als ein Teilziel. Am Endziel sind wir auf jeden Fall noch nicht: Vor inzwischen über drei Jahren haben wir als SSW einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Sportentwicklungsplanung konsequent finanziell zu unterlegen. Auch hier besteht weiterhin das Angebot. Ich würde mich freuen, wenn wir am Ende der Wahlperiode noch zu einem gemeinsamen Ansatz finden, sodass wir uns gemeinsam anschauen, wie der Sportentwicklungsplanung mit Fördermitteln hinterlegt werden könnte. Dies bleibt ein sehr wichtiges Anliegen. Wenn wir Sportland sein wollen, müssen wir auch bereit sein, die entsprechenden Ressourcen aus dem Parlament heraus bereitzustellen. Bei stetig steigenden Kosten braucht es nämlich auch im Sport zusätzliche Mittel. Diese Ziele sind vom LSV e. V. formuliert worden. Angesichts der Rahmenbedingungen, in denen er als Sportverband agiert, müsste man sich noch einmal angucken, wie es überhaupt möglich wäre, eigene Mittel einzuwerben. Wir müssten uns darüber unterhalten, wie dieses Ziel im Vordergrund stehen könnte.
Peter Lehnert
Kollegin Nitsch, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Sybilla Nitsch SSW
Das Ziel ist ein bestmögliches, vielfältiges Sportangebot für die Menschen in Schleswig-Holstein. Ich (Sybilla Nitsch) möchte die Erfolge der Evaluation feiern, aber genauso auf die echten Mehrbedarfe gucken, die wir gezielt fördern müssen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Stender das Wort.
Kianusch Stender SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Erst einmal muss ich eines sagen: Herr Kilian, es ist ziemlich fehl am Platz, dieses Thema hier so ins Lächerliche zu ziehen. (Lukas Kilian [CDU]: Nee!) Ich habe mit einer Reihe von Gemeindevertretern gesprochen, die sich darüber freuen würden, dass ihre Angebote vernünftig beworben werden, weil sie sehr viel Geld für solche Infrastruktur ausgeben. Wenn es da etwas Gesammeltes von Landesseite gäbe und nicht jede Gemeinde selbst irgendetwas herausgäbe, wäre das ein Gewinn. Das kann man an der Stelle auch einmal anerkennen. (Zuruf CDU: Das kann man an die Kreise melden!) Auf der anderen Seite hat die Kollegin Krämer eben das Thema Tourismus angesprochen. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Ich habe das in die Begründung dieses Antrags mit hineingeschrieben; Sie sind überhaupt nicht darauf eingegangen. Ich finde, das ist ein relevanter Punkt bei diesem Thema. Nicht so ganz verstanden habe ich das Folgende: Wenn man zukünftig Angebote, die der Staat bereitstellt, für die der Staat Geld ausgibt, noch einfacher finden kann – wo ist dann das Problem? – Sie sagen: Es gibt andere Möglichkeiten; da kann man sich das zusammensuchen, oder man fragt halt jemanden um die Ecke. – Das ist ein großer Unterschied. Ich finde, weil es so super einfach umsetzbar wäre, dass wir uns dem im Ausschuss noch einmal widmen sollten.
Peter Lehnert
Kollege Stender, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Kilian?
Lukas Kilian CDU
Herr Kollege Stender, glauben Sie ernsthaft, dass sich Touristen, die nach Schleswig-Holstein kommen, extra eine App herunterladen, dass sie also erst nach dieser suchen und sie sich herunterladen, um dann nach Sportmöglichkeiten zu suchen? (Birte Pauls [SPD]: Also wirklich! Sie sollten nicht von sich selbst auf andere schließen!) Glauben Sie nicht, dass sie Apps nutzen, die es schon gibt, oder auf allgemeine Kartendienste, wie beispielsweise Google Maps oder sonst irgendetwas zugreifen, in denen schon diverse Einrichtungen hinterlegt sind? – Herr Kilian, man merkt, dass Sie weder der digitale noch der sportpolitische Sprecher sind, denn genau solche Angebote gibt es zahlreich in anderen deutschen und internationalen Städten. Die werden sehr gut angenommen. Wir haben in unseren Antrag aufgenommen, dass es nicht unbedingt eine App-Lösung sein sollte, sondern dass man das auch in einer Webversion machen kann. Wenn Sie dann– Sie haben eben gesagt, man könne googeln – als erstes so ein Ergebnis finden, ist das schon ein großer Gewinn, würde ich sagen. (Beifall SPD – Birte Pauls [SPD]: Ja!)
Peter Lehnert
Kollege Stender, lassen Sie eine weitere Frage oder Zwischenbemerkung zu?
Lukas Kilian CDU
Sie haben eingangs behauptet, dass Sie mit vielen Kommunalpolitikern darüber gesprochen hätten, die Ihnen geraten hätten, diese öffentliche Infrastruktur sichtbarer zu machen, und die sich wünschen würden, dass man sie besser auffinden könnte. Könnten Sie konkretisieren, woher diese Kommunalpolitiker kommen? Denn ich kann Ihnen mitteilen, dass die Kommunalpolitiker, mit denen ich zu tun habe, sagen: Liebes Land, lass mich mit weiterer Bürokratie bitte in Ruhe, die meine Mitarbeiter im Rathaus machen müssen. (Beifall CDU) – Es wäre eine E-Mail, die man ans Land senden müsste, die sagt, welche Sportmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde zur Verfügung stehen. Das ist an bürokratischem Aufwand relativ überschaubar. Dann, (Kianusch Stender) ich habe übrigens nicht gesagt, Gemeindevertreter haben mich beauftragt, den Antrag hier zu stellen, sondern ich habe mit Gemeindevertretern über diese Idee gesprochen, und die haben gesagt, sie würden sich darüber freuen. Welche das sind? Da werde ich mich wegen eines Beispiels in Flensburg gut hüten, das hier der CDULandtagsfraktion zu sagen. Wir wollten in Flensburg jetzt gerade eine politische Veranstaltung gemacht haben, bei der das CDU-geführte Bildungsministerium dafür gesorgt hat, dass sie abgesagt werden musste, weil Druck auf die Menschen ausgeübt wurde, die dazu eingeladen wurden. Ich werde mich hüten, Ihnen den Gefallen zu tun, hier jemanden zu benennen, wenn Sie eine Idee ablehnen. (Beifall SPD – Birte Pauls [SPD]: Sehr gut!) Dann muss ich noch sagen: Ich habe natürlich auch mit dem Landessportverband über das Thema Bewegungslandkarte gesprochen. Ich kenne das natürlich auch, aber das ist die sprichwörtliche eierlegende Wollmilchsau. Da gibt es eine ganze Menge andere Dinge, die mit in dieser Landkarte aufgezeigt sind. Das ist mit der jetzigen Filterfunktion vor allem in urbanen Gebieten, wo es viele Angebote gibt, übrigens gar nicht einfach zu finden. Sich darauf aber anhand dieser Bewegungslandkarte zu spezialisieren, wäre möglich. Aber das würde einen Umbau bedeuten, der beim DOSB und nicht hier beim Landessportverband stattfinden müsste. Entweder sagen Sie, Sie finden die Idee gut. Dann müssten Sie auch sagen, dass Sie die Bewegungslandkarte gut finden. Oder Sie sagen, Sie finden unsere Idee schlecht. Dann müssten Sie dasselbe aber auch über die Bewegungslandkarte sagen. Dass Sie bei dem einen dieser und bei dem anderen jener Meinung sind, kann ich dann nicht ganz für voll nehmen. Es wäre ziemlich einfach, die Daten zu ergänzen. Ich bin dafür, dass sich das Land zumindest auf den Weg macht, die Daten flächendeckend für Schleswig-Holstein zu erheben. Das würde nicht viel Geld kosten. Damit komme ich zum letzten Punkt, und zwar zum Thema Kosten – das wäre der einzige Punkt, bei dem ich Ihnen Recht gegeben hätte –: Wenn man einen Blick darauf wirft, was die Landesregierung bisher für Apps ausgegeben hat, wie da das KostenNutzen-Verhältnis war, komme ich noch einmal auf die Kleine Anfrage zurück, die ich eben schon angerissen hatte. Ein Beispiel sticht dabei besonders ins Auge: Für die UmweltNAVI-App wurden knapp 200.000 Euro ausgegeben, und sie wurde nicht Herausgegeben von der Präsidentin des einmal 500-mal heruntergeladen; da ist tatsächlich noch Luft nach oben. Wenn Sie das im Hinterkopf haben, würde ich sagen, dass so eine App vielleicht nicht sinnvoll ist. Sie ist aber deutlich einfacher zu programmieren. Ich sage Ihnen: Sie wäre erfolgreicher. Deswegen habe ich eine Bitte: Lassen Sie uns das im Ausschuss vertiefen. – Danke. (Beifall SPD – Zuruf Tobias Koch [CDU])
