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Magdalena Finke

16.09.2026 Sitzungen 20/126

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe nur eine ganz kurze Rede vorbereitet, weil ich dachte, ich bin die Letzte, die spricht. (Heiterkeit – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So kann man sich irren! – Peter Lehnert [CDU]: Ist aber nicht schlimm, kann man ihr verzeihen!) – Ich halte sie trotzdem so kurz. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, viele von uns kennen Orte, an denen man sich nicht ganz wohl fühlt, Orte, die man meidet, Orte, an denen man das Gefühl hat, schneller zu gehen, Orte, für die man Umwege sucht. Manchmal kann man diese Orte gar nicht meiden, weil es der Nachhauseweg ist, weil es der Bahnhofsvorplatz ist, weil es der öffentliche Raum ist. Dieses Gefühl verstärkt sich nachts umso mehr, und dieses Gefühl ist für Frauen noch ein anderes. In Dunkelfeldstudien geben über 50 Prozent der Frauen an, Orte, öffentliche Plätze, Straßen, Parks zu meiden. Deswegen ist das ein Alarmsignal, das wir sehr ernst nehmen müssen. Doch es geht heute nicht nur um das subjektive Gefühl, das wir natürlich sehr ernst nehmen müssen. Es geht heute um die tatsächliche Sicherheit an unseren öffentlichen Orten. Dieser Gesetzentwurf, der im Ausschuss beraten wurde und zu dem wir sicherlich noch ein, zwei Punkte hören werden, erweitert die Handlungsmöglichkeiten für unsere Kommunen. Unsere Kommunen haben darum gebeten, dass wir den Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Daher finde ich das sehr gut, dass wir heute darüber debattieren. Dieser Gesetzentwurf schafft die Handlungsmöglichkeit, an Orten, wo aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, Alkoholverbotszonen einzurichten. Es geht nicht darum, Alkohol gar nicht zu konsumieren, sondern eben nicht an diesen Orten, ganz konkret dort, wo Ordnungswidrigkeiten und Straftaten regelmäßig erfolgen. Bei all den Maßnahmen, die richtig sind, die die öffentliche Sicherheit stärken werden, dürfen wir die soziale Realität nicht außer Acht lassen. In dem Gesetzentwurf steht deshalb auch deutlich, dass sich die Kommunen bei dem Erlass der Verordnung damit auseinandersetzen müssen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, soziale Härten abzufedern sowie die Angebote und vorhandenen Möglichkeiten bekannt zu machen. Insoweit ist der Gesetzentwurf, wie ich finde, sehr ausgewogen. Er erweitert unseren Instrumentenkasten, er schafft mehr Sicherheit in den öffentlichen Räumen, und er schafft mehr Sicherheit für unsere Menschen im Land. – Von daher bedanke ich mich dafür, dass ich heute als Erste reden durfte. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Annabell Krämer [FDP])

Protokoll ↗