Christopher Vogt
Lieber Herr Kollege Koch, Sie haben sich ja vor dem Landesverfassungsgericht auch persönlich immer stark eingebracht und dann zuverlässig gegen uns verloren. Insofern möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass das nicht ganz richtig ist. Nicht die Klage von mir, sondern von der FDP-Landtagsfraktion war erfolgreich, und der gehört auch der Kollege Buchholz dankenswerterweise an und hat das federführend vorangetrieben. Nur, damit Sie das nicht wieder falsch verstehen. (Heiterkeit Marc Timmer [SPD]) – Nein, herzlichen Dank. Als Fraktionsvorsitzender sprechen Sie immer für die ganze Fraktion. Vollkommen klar, der Kollege Buchholz hat mit gewonnen mit der Fraktion, aber eben nicht als einzelner Abgeordneter. Darauf komme ich nachher noch einmal zurück. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Rede mal darüber, warum ihr verloren habt!) Das Landesverfassungsgericht bescheinigt trotzdem dem Kollegen Dr. Buchholz in unmissverständlicher Klarheit, dass er bei der damaligen Entscheidung des Finanzausschusses zur Absicherung der Northvolt-Wandelanleihe nicht eine einzige Frage zu dem Risiko gestellt hat und dass er das PwCGutachten vorher gar nicht sehen wollte. Mir wäre dieser Sachverhalt eher unangenehm, sodass ich es hier nicht noch einmal ins politische Rampenlicht gerückt hätte. (Annabell Krämer [FDP]: Peinlich! – Christopher Vogt [FDP]: Er kannte es ja auch nicht!) Der Kollege Dr. Buchholz möchte stattdessen lieber gleich die Landesverfassung ändern, wie wir jetzt sehen, und zwar derart, dass er als einzelner Abgeordneter – das ist genau Ihr Punkt – die Landesregierung auf unterlassene Informationen beim Landesverfassungsgericht verklagen kann, ohne überhaupt ein einziges Mal vorher nach dieser Information verlangt zu haben. Auf die Idee muss man erst einmal kommen: die Landesregierung verklagen zu wollen, weil Informationen nicht gegeben wurden, die man auch gar nicht haben wollte, und das als einzelner Abgeordneter. Genau das ist der springende Punkt, meine Damen und Herren: als einzelner Abgeordneter. (Zurufe FDP) – Doch, Frau Kollegin, ich habe das sehr wohl verstanden: als einzelner Abgeordneter. (Tobias Koch) Das Landesverfassungsgericht hat ja durchaus im Sinne der antragstellenden FDP-Fraktion geurteilt, dass die Landesregierung dem Landtag unaufgefordert alle Informationen vollständig und frühzeitig zur Verfügung stellen muss, die das Parlament für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Die Informationsbereitstellung ist damit klar geregelt, und wie wir an dem Urteil gesehen haben, kann sie das Parlament und können sich die Fraktionen bei fehlenden Informationen auch wehren und die Landesregierung verklagen. Dieses Recht möchte der Kollege Dr. Buchholz jetzt auch jedem einzelnen Abgeordneten zubilligen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jawohl! – Annabell Krämer [FDP]: Wie im Bundestag!) Sollte also in der Zukunft einmal der Eindruck entstehen, dass die Vorgaben der Landesverfassung vonseiten der Landesregierung nicht eingehalten worden seien, dann könnten nicht nur Fraktionen, sondern auch fraktionslose Abgeordnete die Landesregierung verklagen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau! – Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, wen Sie da, Herr Kollege Dr. Buchholz, im Blick haben, denn die FDP ist entweder als Fraktion im Landtag vertreten oder gar nicht. Wirklich relevant ist die vorgeschlagene Änderung deshalb ausschließlich für fraktionslose Abgeordnete, wie wir sie in der letzten Wahlperiode hier im Landtag gesehen haben, als sich die AfD-Fraktion völlig zerlegte, und wie wir sie zurzeit in Thüringen sehen, wo sich das BSW gerade zerlegt. Ehrlich gesagt halte ich es vor diesem Hintergrund und gerade in der jetzigen Zeit für keine gute Idee, die Rechte der einzelnen Abgeordneten, der fraktionslosen Abgeordneten, über die bestehenden Abgeordnetenrechte hinaus, wie Sie sich seit Jahrzehnten bei uns in der Verfassung bewährt haben, weiter auszuweiten. Selbstverständlich folgen wir gern Ihrem Wunsch auf Ausschussüberweisung. Eine Zustimmung der CDU-Fraktion zu dieser Verfassungsänderung kann ich gleichwohl nicht in Aussicht stellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
