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Christian Dirschauer

SSW 16.09.2026 Sitzungen 20/126

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, sicherzustellen, dass Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Informationen erhalten, die sie brauchen, um hier sachgerecht Politik machen zu können und Entscheidungen zu treffen, ist ja schon irgendwie sinnig. Schließlich sind wir als Mandatsträger es hier, die beraten, diskutieren, um im besten Sinne für die Menschen in Schleswig-Holstein Beschlüsse zu fassen. Dass hierfür eine ausreichende Informationsgrundlage benötigt wird, ist klar. Das ist unerlässlich. Denn nur mit einer geeigneten Grundlage, und das zeigen insbesondere Großverfahren wie Northvolt, lässt sich sachgerecht Politik praktizieren. Denn parlamentarische Kontrolle funktioniert nur, wenn diejenigen, die kontrollieren sollen, auch wissen, worüber sie entscheiden. Dabei – das ist richtig – hat das Northvolt-Urteil durchaus aufschlussreich den Status quo von Abgeordnetenrechten dargestellt. Ob es nun einer Erweiterung der Rechte der einzelnen Abgeordneten bedarf und wie diese Rechte am besten ausgestaltet sein sollten, sind Fragen, die wir hier und heute diskutieren und denen wir als SSW, das will ich ausdrücklich sagen, grundsätzlich offen gegenüberstehen. Die angestrebte Änderung würde die Rechte des Landtags aus Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung zusätzlich individualisieren und damit den einzelnen Abgeordneten zusätzliche Rechte einräumen. Daraus ergeben sich für uns allerdings auch verschiedene Fragen, welche es absolut im Rahmen einer vernünftigen Anhörung zu klären gilt. Dabei geht es uns insbesondere darum, inwiefern sich dies auch auf aktuelle Prozesse der parlamentarischen Arbeit auswirken könnte. Ich denke hier unter anderem an unsere aktuelle Unterrichtungspraxis: Inwiefern können einzelne Abgeordnete zukünftig eine Unterrichtung einfordern? Wie würden sich zukünftig Organstreitverfahren darstellen? Wäre hier eine Erweiterung um die Prozessstandschaft vielleicht schon ausreichend, wenn man den Weg gehen würde, oder wie könnte das Handeln von möglichen fraktionslosen Abgeordneten in Zukunft auch Prozesse verändern? Ich finde, das sind Fragen, die wir wirklich intensiv diskutieren müssen. Sollte das Geltendmachen von diesen zusätzlichen Rechten womöglich auch noch an bestimmte Bedingungen gekoppelt werden? Mehr Rechte sind nämlich dann ein Gewinn, wenn sie parlamentarische Kontrolle tatsächlich stärken und nicht lediglich neue Verfahren schaffen. Ich glaube, es wird deutlich: Wir haben trotz der genannten Offenheit an der Stelle noch Fragen zu den genauen Auswirkungen des Entwurfs, um abschätzen zu können, was das bedeutet. Wie gestalten sich die Prozesse mit einer entsprechenden Änderung? Verfassungspolitisch finde ich das Ganze hochspannend. Insoweit ausdrücklich danke für den Gesetzentwurf. Nichtsdestotrotz, finde ich, kann man betonen, dass es durchaus unterschiedliche Handhabungen gibt, was Abgeordnetenrechte angeht, auch in der Bundesrepublik. Auch über diese kann man vielleicht am Rande der Anhörung sprechen. Ich möchte hier stellvertretend die Landesverfassung Brandenburgs nennen. Diese regelt in Artikel 56 Absatz 3, dass auf Verlangen eines einzelnen Abgeordneten ihm Akteneinsicht gewährt werden muss, wenn diese Dokumente nicht zwingend der Geheimhaltung bedürfen. Das finde ich spannend, das kennen wir nicht. Das kann man vielleicht in der Anhörung mit aufgreifen. Insoweit ist das ein guter Ansatz. Ich kürze es einmal ab: Am Ende gilt es für uns als SSW vor allem, abschließend in diesem Prozess zwei Fragen zu klären: Brauchen wir als Abgeordnete weitere Rechte, um unser Mandat hier bestmöglich ausüben zu können? Wenn ja, wie sollen diese Rechte dann konkret ausgestaltet werden, um sicherzugehen, dass diese Rechte auch dem verfolgten Zweck dienen? Dabei muss sichergestellt werden, dass der Landtag weiterhin das Kontrollorgan bleibt und eine Individualisierung der Rechte lediglich die parlamentarische Arbeit verbessert und eben nicht durch zusätzliche Prozesse verkompliziert. Das ist aber im Inter- (Christian Dirschauer) esse der FDP, ich glaube, das gehört da ein Stück weit zur DNA. Insoweit: Wir begleiten den weiteren Prozess gern konstruktiv, um eine genaue Ausgestaltung der Rechte zu diskutieren. Denn am Ende geht es nicht um mehr Rechte um ihrer selbst willen, sondern um ein Parlament, das seine Verantwortung gegenüber den Menschen in Schleswig-Holstein bestmöglich wahrnehmen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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