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Dr. Bernd Buchholz

FDP 16.09.2026 Sitzungen 20/126

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall FDP und CDU) Kollege Dürbrook, ja, man kann das kritisieren, da ich mir im parlamentarischen Verfahren auch eine mündliche Anhörung gewünscht hätte. Allerdings fand ich, dass nach den schriftlichen Stellungnahmen deutlich war, woher die Kritik kommt, und diese Kritik ist auch nicht von der Hand zu weisen. Ein solches Instrument, eine Alkoholverbotszone, kann immer Verdrängungssituationen bewirken. Man wird mit Alkoholverbotszonen sozialpolitische Probleme nicht lösen. Aber hier geht es auch darum, dass in dem Gesetzentwurf sehr klar ein Zusammenhang hergestellt wird. Es geht nämlich nicht nur um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern die Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Zone ist nicht, dass Leute da Alkohol trinken, sondern dass es regelmäßig zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgrund übertriebenen Alkoholkonsums kommt. (Beifall FDP und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dafür, so etwas den Kommunen zu ermöglichen; denn es geht an dieser Stelle um die öffentliche Sicherheit. Ich bin ganz dankbar, dass dieser Voraussetzungs- (Dr. Bernd Buchholz) kanon existiert. Ich hätte mir persönlich gewünscht – ich habe das auch im Ausschuss beantragt –, das noch genauer zu fassen. Die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme solcher Straftaten hätte ich durch Tatsachen ersetzen wollen. (Beifall FDP) Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch einmal so entschieden und gesagt: Nee, Freunde, ein bisschen mehr darf es schon sein. Ich gehe aber davon aus, dass in der Praxis auch tatsächlich Tatsachen vorliegen werden, wenn man solche Alkoholverbotszonen einrichtet. Deshalb kann ich damit leben, dass es bei diesen tatsächlichen Anhaltspunkten bleibt. Der Kollege Dürbrook hat zu Recht darauf hingewiesen, dass, wenn man einer Verordnung, mit der man das beschließt, noch eine Anlage beigefügt, welche Angebote zur Drogenprävention, zur Suchtkrankenhilfe und für andere Unterstützungen vorliegen, das die Betroffenen sicherlich nicht erreichen wird. Deshalb ist ein bisschen weiße Salbe in diesen Gesetzestext reingekommen. Das hat im Landesverwaltungsgesetz aus meiner Sicht wenig zu suchen, aber ehrlicherweise zeigt das auch ein bisschen Ihr Misstrauen im Hinblick auf die öffentlichen Verwaltungen und die Kommunalparlamente, die darüber beschließen können. Denn natürlich hat sich eine Kommune, bevor sie so etwas tut, selbst Klarheit darüber zu verschaffen: Was tun wir eigentlich ansonsten sozialpolitisch in dieser Stadt, an diesem Ort, (Beifall FDP) um solche Schwerpunktthemen wegzubekommen? Ich vertraue darauf, dass das kommunalpolitisch verantwortliche Menschen machen werden. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, insoweit bleibt eines – das ist etwas, das ich ganz deutlich sagen will –: Eine Stadt wie Kiel kann sich das locker leisten; denn sie hat einen kommunalen Ordnungsdienst. Die Durchsetzung ist da möglich. Was wird ein Ort, der einen anderen Schwerpunkt hat, aber nicht über einen solchen kommunalen Ordnungsdienst verfügt, künftig machen, wenn er eine solche Zone ausweisen will? Es wird darauf verwiesen, dass es eine Landespolizei gebe, die im Zweifel für die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich sei. Ehrlicherweise: Wenn eine Kommune so etwas eingerichtet hat, kann die Landespolizei nicht mehr wegsehen. Das ist gesetzt. Das ist dann so. Die Durchsetzung des Rechts – Frau Kollegin Glißmann hat es gesagt – ist dann Sache der Kommunen? – Nee, das ist nicht so. Wenn ich sehe, dass in einer Alkoholverbotszone, die von einer Kommune eingerichtet worden ist, Alkohol konsumiert wird, dann hat notfalls – Legalitätsprinzip – die Polizei einzugreifen. Die belasten damit auch die Landespolizei mit zusätzlichen Aufgaben. Sie entlasten allerdings auch ein Stück Landespolizei dadurch, dass man diese Gefahrenherde genau beschreibt. Bleibt alles in allem ein Gesetzentwurf, dem wir so zustimmen können. Das Verfahren hätte etwas ausführlicher sein können. Man merkte Ihnen in der Tat Ihre koalitionäre Zerrissenheit an. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen dieses Landes mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umgehen werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir hoffentlich nicht vor einem Verwaltungsgericht erleben müssen, dass die Eingriffsvoraussetzungen dann vielleicht doch etwas zu schmal ausgefallen sind. Ich vertraue darauf, dass das ausreichend ist. Wir werden dem zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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