Nelly Waldeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Auch diese Rede halte ich in Vertretung für meine Kollegin Catharina Nies. Lassen Sie mich einmal ausholen, um einen wichtigen Punkt in dieser Debatte deutlich zu machen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich die Ökonomin Martyna Linartas. Sie hat zu dem Thema „Armut und Ungleichheit“ promoviert und formulierte (Nelly Waldeck) es am Wochenende folgendermaßen: Es macht einen Unterschied, ob ich glaube, dass Menschen in Armut sind, eben wegen struktureller Gegebenheiten – zum Beispiel, weil sie alleinerziehend sind, zum Beispiel, weil sie eine Migrations- und Fluchtgeschichte haben, oder, ob ich wirklich glaube, dass sie sich einfach hätten ein bisschen mehr anstrengen müssen. Es geht ihr dabei darum, aufzuzeigen, wie schwierig eine gesellschaftliche Vorstellung ist, die davon geprägt ist, dass es bei finanzieller Ungleichheit tatsächlich nur um Leistung und Leistungsbereitschaft gehen würde. Damit kommen wir zu dem vorliegenden Antrag und dem dahinterliegenden Thema: Müssen Alleinerziehende sich einfach nur ein bisschen anstrengen? Ist es wirklich so, dass sie weniger berufstätig sind als andere, und ist es vor allem so, dass Sie es komplett selbst in der Hand haben, ihre herausfordernde Situation zu verändern? Nein, auf viele Familien trifft das sicher nicht zu. Statistiken zeigen vielmehr, dass im Verhältnis bereits jetzt mehr alleinerziehende Mütter erwerbstätig sind als Mütter in Paarbeziehung (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) und es also nicht an ihrer fehlenden Leistungsbereitschaft liegt, wenn das Familieneinkommen gering ist oder Transferleistungen erforderlich sind. Ist es nicht vielmehr so, dass Alleinerziehende mit kleinen Kindern strukturell vor besonderen Herausforderungen stehen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) um zum Beispiel die Betreuung ihrer Kinder abseits von Kita und Ganztag sicherzustellen, die leider oft in den ländlichen Regionen nur bis 15 oder 16 Uhr offen haben? Ist es nicht vielmehr so, dass das Dinge sind, die schlichtweg unmöglich sind, nämlich gleichzeitig das Kind um 15 Uhr von der Kita abzuholen und um 15 Uhr an der Kasse zu stehen oder im Krankenhaus zu arbeiten? Der SSW-Antrag erkennt und adressiert dieses Problem ganz genau, und ich erkenne an, dass der Antrag nach einer Lösung sucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau diese Zielsetzung eint uns. Deshalb habe ich mir die Auswertung des VAMV-Modells zwischen 2014 und 2017 in Berlin und an einzelnen Orten in Rheinland-Pfalz und NRW angeschaut. Modellprojekte in einzelnen Kommunen wären zwar löblich und wünschenswert, aber immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein und keine Möglichkeit, die Probleme strukturell zu lösen. Das können nur Regelstrukturen. Davon bin ich überzeugt. Es würde eine sehr teure Doppelstruktur an drei Stellen aufgebaut werden. Erstens wäre das bei der kommunalen Bedarfsplanung für Kita- und Ganztagsbedarfe vor Ort der Fall. Laut § 9 des Kindertagesfördergesetzes ist es seit 2025 bereits für die Gemeinden verpflichtend, die Elternbedarfe für die aktuelle und die künftige Situation zu erheben und laut § 11 die Planung der Öffnungszeiten und Randzeiten danach entsprechend auszurichten. Wir haben die Regelung bewusst so geschärft. Natürlich gehören dazu, erweiterte Öffnungszeiten, Randzeiten, Betreuung und Pendlerwege mitzudenken, und in einem Bundesland, dessen Arbeitsmarktstruktur vom Dienstleistungssektor geprägt ist, gehört natürlich auch dazu, Schichtdienst mitzudenken. Zweitens: Große Betriebe, wie zum Beispiel Krankenhäuser, haben jetzt schon die Möglichkeit, staatlich geförderte Betriebskitas betriebsnah zu eröffnen und sollten das natürlich auch tun, um die Vereinbarkeit von Job und Familie für die eigene Belegschaft zu verbessern. Das machen viele schon. Natürlich ist das nicht die gesamte Lösung, aber es ist ein Baustein. Insbesondere wenn Arbeitnehmer einen Nachtdienst oder einen Wochenenddienst machen müssen, sollen Betriebskitas zur betrieblichen Infrastruktur dazugehören. Es gibt auch Kitas, die dies für mehrere Betriebe zusammen anbieten. Das Land fördert Betriebskitas genauso wie alle anderen Kitas, nur mit dem Unterschied einer Direktförderung, also ohne, dass die Kreise dazwischengeschaltet werden. Von dieser gesetzlichen Fördermöglichkeit sollte viel stärker Gebrauch gemacht werden. Drittens: Instrumente der Arbeitsförderung im SGB II und SGB III umfassen mittlerweile alle möglichen Unterstützungsangebote, um Menschen zu erleichtern, eine Ausbildung, Weiterbildung oder Erwerbstätigkeit zu ergreifen. Auch die ergänzende Kinderbetreuung ist ein Mobilitätsfaktor, der die Arbeitsaufnahme erleichtern kann. Aus meiner Sicht existiert hierfür bereits eine Rechtsgrundlage in § 44 SGB III und in § 87 SGB. Das alles sind Regelstrukturen, in denen die Bedarfe alleinerziehender Familien nach erweiterten Betreuungsöffnungszeiten stärker mitgedacht werden können und müssen. Dafür muss kein Gesetz geändert werden. Es ist eine reine Umsetzungsfrage. (Nelly Waldeck) Die Betreuungsbedarfe von Alleinerziehenden – das ist mir wichtig – sind keine Einzelinteressen oder unerfüllbaren Sonderwünsche: Bei mehr als 1,62 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland mit 2,3 Millionen Kindern unter 18 Jahren ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse, diese Gruppe selbstverständlich mitzudenken und als Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christian Dirschauer [SSW]: Dann fangt an!)
