Lukas Kilian
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Sportfördergesetzes liegt nun die Evaluation vor. Ihr Befund ist erfreulich und eindeutig. Das Gesetz hat sich bewährt, und es bedarf aus unserer Sicht keiner gesetzlichen Änderung dieses Sportfördergesetzes. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Sportförderung wurde in Schleswig-Holstein erstmals auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt und dem organisierten Sport damit Planungssicherheit gegeben. Das ist ein Paradigmenwechsel gewesen. (Vereinzelter Beifall CDU) Der Landessportverband erhält damit einen gesicherten Finanzierungssockel und entscheidet innerhalb klarer Förderzwecke eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel. Das stärkt die Autonomie des Sportes, reduziert Bürokratie und setzt auf Vertrauen, verbunden mit klaren Regeln für Wirtschaftlichkeit und Kontrolle. Dieses große Vertrauen hat der organisierte Sport gerechtfertigt. Über alle acht im Gesetz genannten Förderzwecke hinweg bescheinigt die Evaluation die umfassende Arbeit, die teilweise sogar über das gesetzlich Geforderte hinausgeht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Die Mitgliedsorganisationen verzeichneten allein von 2024 auf 2025 ein Plus von 22.696 Mitgliedschaften. Die Zahl der über das Team SchleswigHolstein geförderten Athleten wurde von 26 auf 50 erhöht, damit nahezu verdoppelt. Hinzu kommen starke Leistungen beim Ehrenamt, Inklusion, Gleichstellung, Prävention und SafeSport. Dafür gebührt dem LSV, den 54 Landesfachverbänden sowie den rund 2.600 Sportvereinen und den vielen, vielen Ehrenamtlichen unser ausdrücklicher Dank. (Beifall ganzes Haus) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der LSV finanzielle Mehrbedarfe nachvollziehbar dargelegt hat. Gestiegene Personal-, Energie- und Baukosten treffen auch den Sport. Die Evaluation stellt deshalb fest, dass eine weitere Stärkung des Sports fachlich wünschenswert wäre. Wer jedoch daraus sofort eine beliebig hohe zusätzliche Ausgabe ableitet, ignoriert die mehr als angespannte Haushaltslage des Landes. Verantwortliche Politik muss Bedarfe anerkennen, priorisieren und für solide Gegenfinanzierung sorgen. Das Land hat seine institutionelle Förderung des LSV von rund 9,32 Millionen Euro im Jahre 2016 auf rund 12,48 Millionen Euro im Jahr 2026 erhöht, (Tobias Koch [CDU]: Allerdings!) also um fast 34 Prozent und damit stärker als die allgemeine Teuerungsrate. Auch bei Schule und Verein wurde für 2026 der Mehrbedarf berücksichtigt. Von einem Rückzug des Landes bei der Förderung kann hier also überhaupt keine Rede sein. Die institutionelle Förderung ist nur ein Teil des Engagements, denn seit dem Jahr 2017 – das wurde eben von der Ministerin dankenswerterweise schon erwähnt – wurden einschließlich der LSV-Förderung mehr als 373 Millionen Euro aus unterschiedlichen (Lukas Kilian) Töpfen für den Sport mobilisiert. Aktuell kommen 25 Millionen Euro für Schwimmsportstätten hinzu. Das ist ein erheblicher Betrag, und das ist eine gewaltige Leistung des Landes Schleswig-Holstein, um den Sport in Schleswig-Holstein zu stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, jetzt gibt es in der verbundenen Debatte auch noch den Antrag der SPDFraktion. Der Kollege Stender hat das gerade vorgetragen. Ich kann das, was Sie hier gesagt haben, so nicht stehen lassen. Sie fordern eine landesweit ausgelegte App für Sportstätten. Sie sagen, da ist Infrastruktur, die Daten liegen vor – als ob es eine Datenbank über angebrachte Basketballkörbe oder Ähnliches im Land gäbe –, und man müsste sie nur noch in einer Karte vereinheitlichen. Ich frage mich immer, wenn man so einen Antrag bekommt: Wie kommt man auf so eine Idee? Und wenn man auf eine Idee kommt: Wieso prüft man nicht erstens, ob es ein Problem gibt, und zweitens, ob es nicht schon eine Lösung gibt? (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die meisten Menschen kennen die Sportmöglichkeiten vor Ort. Wer zu Besuch ist, findet sie über kommunale Internetseiten, über Kartendienste und über Ausschilderungen, oder man fragt vor Ort einfach einmal nach. Wer das aber alles nicht möchte, der kann mit der Bewegungslandkarte des DOSB bereits bundesweit eine Plattform mit Sportangeboten, Outdoor-Fitnessanlagen und Ballsportplätzen nutzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich persönlich muss sagen, in meinem Wahlkreis habe ich es mir angeschaut, was Skate-Anlagen, Tischtennisplätze und Ähnliches angeht. Google Maps funktioniert wunderbar. Warum soll Schleswig-Holstein nun für viel Geld eine kleine Kopie von so etwas schaffen? Digitalisierung heißt, vorhandene Lösungen zu nutzen, nicht Doppelstrukturen aufzubauen. Ihre vermeintlich kostenlose App wäre überdies überhaupt nicht kostenlos. Die Kommunen müssten die Daten zu Öffnungszeiten, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Nutzungseinschränkungen erheben und dauerhaft aktuell halten, denn nur eine aktuelle Karte bringt uns irgendetwas – kostenlos wäre nur der Download –, aber nichts für den Steuerzahler. Für den nächsten Antrag empfehle ich daher, einmal zu schauen: Was gibt es, und was braucht man wirklich? Zur Info: Apps, in denen man Dinge über Karten finden kann, gibt es wie Sand am Meer. So gibt es zum Beispiel auch die App Noctis – wer weiß, was Ihr nächster Antrag ist –; das ist die App, mit der man finden kann, wo es nachts wirklich dunkel ist. Oder es gibt die App Piano Spot, in der man frei zugängliche Klaviere finden kann. Richtig spannend finde ich die MapComplete-Karte Clocks, eine weltweite Karte von öffentlichen Uhren. (Heiterkeit) Meine Damen und Herren, für all diese Themen brauchen wir keine landesweite App. Gleiches gilt für Briefkastenfinder, Toilettenfinder oder Spielplatzfinder. Landesweit ausgelegte Apps brauchen wir dafür nicht. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
