Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Insbesondere der Wortbeitrag des Kollegen Koch veranlasst mich noch zu einem Kurzbeitrag. Denn, Herr Kollege Koch, Sie haben hier gesagt, das wäre Ihnen an meiner Stelle peinlich, (Tobias Koch [CDU]: Unangenehm!) weil ich im Ausschuss keine Fragen gestellt hätte. Das sei jetzt durch das Verfassungsgericht – – Haben Sie denn die Frage gestellt? Ist Ihnen das auch peinlich? Haben Sie denn in dem Verfahren in die Akten reingeguckt, und sind Sie nicht zu der Erkenntnis gekommen, dass Sie nicht über genügende Informationen verfügt haben, die Ihnen dann anschließend das Verfassungsgericht – – Es wäre mir an Ihrer Stelle peinlich, hier solche Sätze zu sagen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn Sie haben, Herr Koch, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landesregierung das Organstreitverfahren verloren hat. Erster Punkt. Zweiter Punkt. Es geht nicht allein um fraktionslose Abgeordnete, sondern es geht um die Rechtsstellung von uns allen hier. Ich will als Abgeordneter bei einem Informationsbegehren nicht grundsätzlich auf meine Fraktion angewiesen sein. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ich will geltend machen können, dass ich für bestimmte Entscheidungen die Informationsgrundlagen zu bekommen habe. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das will ich als Abgeordneter. Das sagt das Bundesverfassungsgericht insbesondere in Bezug auf Haushaltsberatungen – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – ausdrücklich, dass der Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet, dass aus dem Status jedem einzelnen Abgeordneten das Recht erwächst, dass ihm grundsätzlich diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung des Haushaltsplans ermöglichen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Das ist der Punkt, genau!) Lieber Herr Kollege Koch, das muss doch eigentlich das Selbstverständnis jedes Abgeordneten sein. Dass man da an der Stelle sagt: Nee, unser Selbstverständnis ist das nicht, das reicht doch völlig aus. Ich habe ein anderes Selbstverständnis als Abgeordneter. Ich möchte diese Rechte als eigene Rechte wahrnehmen dürfen und wahrnehmen können. Letzter Punkt. Wir werden die Rechtsstellung von Abgeordneten nicht danach regeln können, dass es auch in diesem Haus möglicherweise irgendwann einmal fraktionslose Abgeordnete geben könnte, die übrigens nicht zu einer Überflutung des Landesverfassungsgerichts mit Klagen beitragen müssen das auch früher nicht getan haben (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) und die, wenn Sie mir das gestatten, falls sie in diesen Landtag irgendwann einmal einziehen, auch als Fraktion bestimmte Rechte hätten. Dass sie nicht in Fraktionsstärke einziehen, das glaubt hier ja keiner. Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, hier etwas klar zu machen: Ich möchte nicht in einem Parlament sein, in dem ich das Gefühl haben muss, dass die Rechtsstellung dieser Abgeordneten eine mindere ist als die Rechtsstellung im Deutschen Bundestag. (Beifall FDP, SSW, Thomas Hölck [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Ich möchte nicht eine Rechtsstellung genießen, die anders als in anderen Parlamenten gar keine Informationspflicht mir gegenüber umfasst. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
