Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Waldeck, mit dem letzten Satz haben Sie ziemlich deutlich dokumentiert, dass Sie die Sorgen der Menschen in diesem Lande nur dann ernst nehmen, wenn sie bei Ihnen auf die Seite fallen. (Beifall FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Zurzeit stehen viele Menschen nachmittags an der Tankstelle und sagen: Ich kann es mir nicht mehr leisten, mobil zu sein. – Das ist in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein, in dem ganz viele Menschen auf das Auto angewiesen sind, (Beifall FDP) eine Katastrophe, Frau Waldeck. (Zuruf: So ist es!) Da finde ich es auch etwas schwierig, das ins Lächerliche zu ziehen. Zum Antrag der SPD-Fraktion möchte ich zunächst festhalten: Der Status quo ist, dass es einen solchen Tarif in Schleswig-Holstein nicht gibt. Es gab ihn vor dem Deutschlandticket nicht, und es gibt ihn auch mit dem Deutschlandticket erst einmal nicht. Weil das so ist, werden im Regelsatzberechnungskanon der Sozialleistungen, also bei der Grundsicherung, Kosten für die Mobilität einberechnet. Diese sind, zugegebenermaßen, sehr gering, aber sie werden zur Bestimmung des Regelsatzes herangezogen. Das heißt, in den 537 Euro, die jemand als Grundsicherung bekommt, steckt ein Anteil, der für Mobilität gedacht ist. (Zuruf: Das sind 50 Euro! Ich helfe Ihnen weiter!) Beim Deutschlandticket mit 63 Euro würde man dann sagen: Okay, 50 Euro für Mobilität stecken da schon drin. (Zuruf: Es fehlen 13 Euro!) – Da würden in der Tat 13 Euro fehlen. Aber nach Ihrer Situation würde das, ehrlich gesagt, bedeuten: 50 Euro stecken im Regelsatz, Sie subventionieren auf 44 Euro herunter; also 20 Euro. Einer hätte dann, obwohl er für das Deutschlandticket nur 63 Euro bezahlen muss, sogar noch einen positiven Effekt daraus gemacht. (Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) – Ja, Herr Dürbrook, darüber müssen wir nicht diskutieren. Es ist in Wahrheit – das zeigt das hier – eine auf die Grundsicherung addierte zusätzliche Sozialleistung. (Zuruf: Genau!)
