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Sybilla Nitsch

SSW 16.09.2026 Sitzungen 20/126

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Der öffentliche Raum sollte einer sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlen. Wenn Problemstellungen diese Sicherheit bedrohen, gilt es, entsprechende Lösungen zu finden. Darüber können wir uns im Kern erst einmal einig sein. Darüber, dass Alkoholkonsum immer wieder zu Verhaltensauffälligkeiten und mittelbar zu Gefahrenlagen führen kann, können wir uns auch alle einig sein. Wer Probleme jedoch nachhaltig lösen und Schleswig-Holstein sicherer machen möchte, sollte sich vor allem auf die Ursachen konzentrieren. Genau hier gehen die Meinungen bei der Frage auseinander, wie wir den öffentlichen Raum sicherer machen. Hier unterscheiden wir uns in unserer Haltung maßgeblich von dem vorgelegten Gesetzentwurf. Ich sage es ganz klar: Verdrängung durch Verbote ist keine Lösung, um den öffentlichen Raum für alle sicherer zu machen. (Beifall SSW) Die Angehörten – vor allem der sozialen Organisationen – haben sich differenziert und offen für Kon- (Sybilla Nitsch) zepte gezeigt, die den öffentlichen Raum sicherer machen. Sie haben jedoch zu Recht auf die fehlenden sozialen Aspekte und vor allem auf die Betroffenheit besonders vulnerabler Gruppen hingewiesen. Eine ähnliche Differenzierung hätten wir uns von Ihnen, den Verfassern des Gesetzes, gewünscht. Diese fehlt jedoch. Wenn es bei diesem Gesetzentwurf darum geht, dass Alkohol zu Gefahrenlagen führen kann, wieso ist dann eigentlich der Ort des Konsums so entscheidend? Denn Alkoholverbotszonen unterbinden nicht, dass sich dort weiterhin alkoholisierte Menschen aufhalten. Die Gastronomie ist in diesem Gesetzentwurf nämlich explizit ausgenommen. Das bedeutet: Wenn ich es mir leisten kann und möchte, kann ich auf der Terrasse eines Restaurants zusammen mit ein paar Freundinnen – ungeachtet dessen, wie viel jemand getrunken hat und wie sich jemand unter Alkoholeinfluss benimmt – weiterhin Alkohol zu mir nehmen, aber auf der öffentlichen Bank gegenüber nicht. Kurz zusammengefasst stellen betrunkene Festgänger erst einmal keine Gefahr dar, aber Freunde, welche zusammen ein Bier an einem öffentlichen Ort trinken, anscheinend schon. Diese verdrängt man stattdessen an andere Orte. Das skizzierte Problem des übermäßigen Alkoholkonsums wird aber auch dort nicht gelöst. Ein solches Verbot führt vor allem zu einer weiteren Stigmatisierung und Ausgrenzung von verschiedenen vulnerablen Gruppen. (Beifall SSW) Darunter fallen vor allen Dingen wohnungslose oder suchtkranke Menschen. Statt nachhaltiger Verbesserung für die öffentliche Sicherheit und Hilfe für diese Gruppen verdrängt man sie lediglich an andere Orte. Das kann soziale Hilfe für diese Menschen zusätzlich erschweren, da erst einmal unklar ist, wo sich diese Menschen fortan aufhalten. Wenn man Alkoholverbotszonen für das passende Instrument hält, welches die Sicherheit im öffentlichen Raum sicherstellen soll – das tun wir als SSW explizit nicht – , dann hätte man zumindest die sozialen Auswirkungen berücksichtigen und passende Konzepte entwickeln müssen. Stattdessen beschränkt sich der Entwurf in meinen Augen auf Symptombekämpfung. Lediglich der Verweis auf eine Anlage zur Verordnung zu bestehenden Hilfeund Unterstützungsangeboten reicht nicht aus. Eine Anlage ist keine schlechte Sache, aber sie ersetzt keine weiteren aufsuchenden Angebote. (Beifall SSW) Ich möchte außerdem bezweifeln, dass solch eine Anlage von Betroffenen wirklich gelesen wird. (Niclas Dürbrook [SPD]: Ja!) Abschließend möchte ich eines hervorheben: Es ist nicht so, dass es aktuell gar keine Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr gibt, wie es teilweise suggeriert wurde. Auch heute gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Platzverweise gegen Menschen auszusprechen, welche sich störend oder aggressiv verhalten. Zusätzlich erfasst der Gesetzentwurf nun fortan auch solche Personen, die sich unauffällig und friedlich aufhalten und für die der öffentliche Raum eine zentrale Bedeutung hat. Er trifft Menschen, denen Sicherheit auch wichtig ist. Sie werden aber genauso verdrängt wie jene Menschen, die sich unter Alkoholeinfluss falsch verhalten. Wir als SSW lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab, weil Verdrängung keine Sicherheit schafft. Sie verlagert lediglich das Problem. Wer den öffentlichen Raum objektiv und subjektiv gesehen wirklich sicherer machen will, muss die Ursache bekämpfen und in soziale Angebote investieren. Bloße Verbote reichen nicht aus. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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