Tobias Koch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDPFraktion gibt mir Gelegenheit, aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu zitieren, das der Begründung für diesen Gesetzentwurf zugrunde liegt. „Der Antragsteller …“ – das war der Kollege Dr. Buchholz – ist „nicht antragsbefugt“ – Randnummer 134. Weiter heißt es in Randnummer 143, – habe weder „von der Landesregierung Informationen zu Risiken begehrt oder überhaupt nach dem Risiko des Absicherungsgeschäftes oder der Einholung eines diesbezüglichen Gutachtens gefragt.“ Das Gericht stellt fest: „Eine Verletzung der Rechte … des Antragstellers … scheidet vor diesem Hintergrund … aus.“ Einfacher formuliert hat es der Kollege Vogt gerade reingerufen: Der FDP-Fraktionsvorsitzende hat bei Gericht gewonnen, nicht der Kollege Dr. Buchholz. (Christopher Vogt [FDP]: Na ja! – Annabell
