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Marc Timmer

SPD 16.09.2026 Sitzungen 20/126

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können die verfassungsgemäßen Rechte einzelner Abgeordneter durch fehlende Unterrichtungen der Landesregierung verletzt werden? Das Landesverfassungsgericht hat dies zwar im Prinzip bejaht, es jedoch abgelehnt, dass eine Verletzung der Unterrichtungspflichten der Landesregierung aus Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung durch einzelne Abgeordnete im Wege der Organklage geltend gemacht werden können, auch nicht im Wege der sogenannten Prozessstandschaft. Vielmehr soll dieses Recht ausschließlich den Fraktionen zustehen. Nun sind jedoch Konstellationen vorstellbar, in denen weniger die Rechte der gesamten Fraktion, sondern vielmehr einzelner Abgeordneter verletzt werden. Da ist wiederum dann die Frage, inwiefern eine Klage zulässig sein kann. Insofern sehe ich da schon eine gewisse Gesetzeslücke, eine Regelungslücke, die wir angehen sollten. Denn grundsätzlich stehen natürlich die parlamentarischen Kontrollrechte jedem einzelnen Abgeordneten zu. Dass dies notwendig erscheint, zeigt das NorthvoltVerfahren vor dem Landesverfassungsgericht leider überdeutlich. Es gab keine Unterrichtung über die Aussage des tatsächlichen wirtschaftlichen und technologischen Risikos, nichts über die Kapitalbeschaffungsbemühungen, nichts über das PwC-Gutachten, das selbstverständlich ein ganz entscheidender Baustein bei der Bewertung des Risikos von Northvolt war. Es wurde also Abgeordneten das vorenthalten, was die schwarz-grüne Landesregierung für ihren Kabinettsbeschluss selbstverständlich zugrunde gelegt hat. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Ich sehe hier eine Täuschung des Landtags und des einzelnen Abgeordneten in diesem Hohen Haus. Dies wurde, wie gesagt, vom Verfassungsgericht mehr oder weniger so bestätigt. Die Landesregierung hat in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht durch ihren Prozessbevollmächtigten mehrfach vortragen lassen, dass das aus ihrer Sicht völlig in Ordnung war. Gerade deshalb sollte in diesen Fällen eine verfassungsrechtliche Überprüfung mit geringen Hürden ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund kann ich Bernd Buchholz und die FDP gut verstehen, dass sie die Rechte des oder der einzelnen Abgeordneten stärken möchte, sodass jede oder jeder eine Verletzung des Artikel 28 der Landesverfassung verfassungsrechtlich feststellen lassen kann. Eine Feststellung darüber, dass die Landesregierung nicht hinreichend über Vorhaben im Sinne des Artikel 28 Landesverfassung unterrichtet hat, findet jedoch denklogisch im Nachhinein statt. Denn wenn die Landesregierung keine Informationen an das Parlament oder die einzelnen Abgeordneten liefert, kann der Landtag eine mangelhafte Unterrichtung zu diesem Zeitpunkt nur vermuten. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Voraussetzungen der Unterrichtung durch die Landesregierung in Spannungsfällen zwischen Parlament und exekutiver Eigenverantwortung in dem Urteil noch einmal klargestellt worden sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass es Sachverhalte gibt, die einzelne Abgeordnete in besonderem Maße betreffen. Ich komme zum Beispiel aus Nordfriesland. Man stelle sich vor, die Unterrichtungspflicht beträfe beispielsweise eine Hallig, einen Leuchtturm, einen Hafen oder Ähnliches. Ich wäre in meiner Fraktion der Einzige, den das wirklich interessiert. (Annabell Krämer [FDP]: Genau so! Darum geht es! – Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Ich gestehe, das ist ein sehr konstruierter Fall, weil in meiner Fraktion grundsätzlich der Solidaritätsgedanke sehr hochgehalten wird. (Christopher Vogt [FDP]: Wenn man das betonen muss!) Aber dann fände ich es schon gut, wenn ich die Möglichkeit hätte, im Nachhinein insbesondere Vorwürfen der Bürgerinnen und Bürger mit einer gerichtlichen Kontrolle zu entgegnen. Denn im Wettstreit der Meinungen hätte ich wohl gegen eine Landesregierung kaum eine Chance. Ich sehe natürlich potenzielle fraktionslose Abgeordnete, denen das Recht auf eine Überprüfung versagt bliebe. Gleichermaßen sehe ich natürlich das Bedürfnis, die Flut von Organstreitverfahren durch mehr oder weniger verrückt-zerstörerische Abgeordnete einzugrenzen und einer ersten Kontrolle durch die Fraktionen zu unterziehen. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Anhörung, von denen sich meine Fraktion sicherlich wird leiten lassen. Aber ganz vorne steht: Eine Landesregierung sollte ihr Wissen mit dem Parlament teilen – und das umso mehr, je mehr eine Mitwirkungshandlung des Parlaments vonnöten ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Marc Timmer) (Beifall SPD, SSW und Anne Riecke [FDP])

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