Niclas Dürbrook
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle kennen den Begriff von Menschen am Rand der Gesellschaft. Vielleicht haben wir ihn sogar einmal selbst genutzt. Eigentlich ist dieser Begriff maximal unpassend; denn die Menschen, die damit meistens gemeint sind, leben nicht irgendwo am Rand der Gesellschaft, sondern sie leben eigentlich mittendrin. (Vereinzelter Beifall SPD) Sie sind vor allem mitten in unseren Städten und mitten im öffentlichen Raum. Bei einigen sorgt das für Probleme, zum Beispiel weil übermäßiger Alkoholkonsum nicht an den gesellschaftlich akzeptierten Orten – wie dem Bayernzelt auf der KiWo, lieber Herr Ministerpräsident – stattfindet, sondern auf dem Bahnhofsvorplatz oder in der Fußgängerzone, weil es dabei immer wieder zu Situationen kommt, die für andere Menschen belastend sind oder sogar als gefährlich wahrgenommen werden. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass Kommunen sagen: Wir brauchen zusätzliche Möglichkeiten, wenn die bisherigen Instrumente an ihre Grenzen kommen. Das war für uns der Ausgangspunkt, uns mit großer Offenheit an Ihren Gesetzentwurf heranzuwagen. Klar war für uns aber auch: Wenn wir ein neues Instrument schaffen, mit dem Kommunen Menschen etwas verbieten können, was ansonsten völlig legal ist, dann sollten wir sehr genau hinschauen, zumal es ein Instrument ist, das erkennbar eine schwächere Gruppe in unserer Bevölkerung ganz besonders trifft. Ist das Instrument rechtssicher? Sind die Voraussetzungen klar genug? Ist der Eingriff verhältnismäßig? Vor allem: Lösen wir damit wirklich ein Problem, oder – so wie die Kollegin Waldeck das gerade beschrieben hat – verschieben wir es einfach nur 100 Meter weiter? Denn wir alle sind uns einig, dass eine Alkoholverbotszone am Ende auf keinen Fall eine gute Sozialpolitik ersetzt. Wer einen Platz verlässt, weil dort kein Alkohol mehr getrunken werden darf, der hört dadurch nicht auf, alkoholkrank zu sein. Wer sich bisher dort aufgehalten hat, der verschwindet auch nicht einfach. Deshalb müssen solche Maßnahmen selbstverständlich immer gemeinsam mit Streetwork, Suchthilfe oder Aufenthaltsalternativen gedacht werden. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf hat in der schwarz-grünen Koalition eine lange Vorgeschichte, und Sie haben viele, viele Monate gebraucht, weil die eine Seite das sehr gern wollte und die andere Seite – das wurde gerade in der Aussprache, glaube ich, noch einmal sehr schön auf den Punkt gebracht – das eigentlich überhaupt nicht wollte. Am Ende gab es dann einen Deal, der Gesetzentwurf ist ins Verfahren gekommen. Und es gab die vorgesehene schriftliche Anhörung dazu – mit sehr unterschiedlichen Stellungnahmen, vor allem aber auch mit einer Reihe von offenen Fragen, die die Kollegin Waldeck gerade noch einmal eindrucksvoll skizziert hat, nicht zuletzt im Hinblick auf die Praktikabilität in den Kommunen. (Niclas Dürbrook) Nach der schriftlichen Anhörung war aber auf jeden Fall klar, dass nicht alle Probleme damit gelöst werden, sodass es keine Fragen mehr gäbe, dass man das Gesetz also in der Form beschließen sollte. Die Einzigen, die das anders sahen, waren die Koalitionsfraktionen. Dem Änderungsantrag wurde noch ein Satz angefügt: Kommunen müssen jetzt im Verordnungstext für die Verbotszone eine Liste der Beratungsangebote aufführen. Das ist sicherlich ganz besonders praxisnah. Ich bin mir sicher, unzählige Betroffene werden dieses niedrigschwellige Hilfsangebot zu schätzen wissen und jetzt in Zukunft auf die Verordnung zurückgreifen, wenn sie wissen wollen, wo sie die Beratungsangebote finden sollen. – Ich will mich darüber gar nicht zu sehr lustig machen, weil Sie das dann im Ausschuss anders begründet und gesagt haben: Na ja, eigentlich geht es darum, dass wir für die Verwaltung eine Reflexionsphase einführen wollen, in der sie sich noch einmal damit beschäftigt und dann zusammentragen muss, was es eigentlich gibt. Ich will ehrlicherweise sagen: Reflexionsphasen gehören zu einer guten Gruppenarbeit, aber im Landesverwaltungsgesetz sind sie an der Stelle falsch angelegt. (Beifall SPD) Ich will an der Stelle auch ganz deutlich sagen: Der Preis der Grünen für die Zustimmung zu unliebsamen Gesetzesänderungen war in der Vergangenheit schon einmal erheblich größer als dieser Satz, den Sie jetzt nach der Anhörung eingefügt haben. (Zuruf SPD) Das ist aber aus meiner Sicht gar nicht der gravierende Punkt. Wenn man die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung betrachtet, wäre eine mündliche Anhörung, also ein Austausch mit den Expertinnen und Experten über das, was wir an Stellungnahmen bekommen haben, eine Selbstverständlichkeit gewesen. Sie haben das im Ausschuss in der vergangenen Woche abgelehnt und darauf bestanden, den Entwurf in dieser Woche ins Plenum zu schieben. (Zuruf SPD) Ich glaube nicht, dass das daran liegt, weil für Sie wirklich alle Fragen geklärt waren, sondern weil Ihnen die Kraft gefehlt hat, mit Ihren unterschiedlichen Positionen zum Thema noch einmal eine mündliche Anhörung durchzustehen. Das finde ich verdammt schwach, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Ich finde das persönlich sehr schade, weil ich glaube, dass wir bei dem Thema am Ende hätten zusammenkommen können. Ich glaube nur, dass Sie daran als Koalitionsfraktionen erkennbar kein Interesse hatten. Aber ein parlamentarisches Schmalspurverfahren, weil sich Ihre Koalition bei dem Thema verfranzt hat, werden wir an dieser Stelle als SPDFraktion nicht mitmachen. (Beifall SPD) Deshalb werden wir uns heute beim Gesetzentwurf enthalten. Ich hoffe persönlich sehr, dass das Vorgehen, das Sie da jetzt gezeigt haben, nicht beispielhaft für die innenpolitischen Projekte sein wird, die in den letzten Monaten dieser Wahlperiode noch vor uns liegen. Das fände ich persönlich sehr schade. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
