landtag.ltsh.de ↗

25. Sitzung (WP20)

10.05.2023 · 143 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (21)FDP (18)CDU (14)SSW (11)GRÜNE (10)

Kristina Herbst

Einen wunderschönen guten Morgen zusammen! Meine Damen und Herren Kollegen, wir haben heute einen straffen Zeitplan vor uns. Von daher bin ich für einen pünktlichen Start. Ich begrüße Sie sehr herzlich, und ich eröffne die 10. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Nach Mitteilung der Fraktionen sind heute von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Birgit Herdejürgen erkrankt. Wir wünschen gute Besserung und schnelle Genesung. (Beifall) Aufgrund auswärtiger Verpflichtungen sind heute von der Landesregierung ganztags Herr Ministerpräsident Günther und Herr Minister Schrödter abwesend. Zudem hat der Abgeordnete Andreas Hein mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung verhindert ist. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Zu Beginn dieser Tagung wollen wir gemeinsam an den früheren Abgeordneten Ulrich Meyenborg erinnern, der am 21. März 2023 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Ulrich Meyenborg wurde 1940 in Stockelsdorf geboren. Nach dem Realschulabschluss, einer Ausbildung zum Chemielaboranten und der 1964 abgelegten staatlichen Prüfung zum Chemotechniker war unser früherer Kollege zunächst über mehrere Jahre hinweg in seinem Ausbildungsberuf als Laborleiter, Betriebsleiter und Direktionsassistent in Lübeck und Hamburg tätig. 1971 begann er sein Studium an der Pädagogischen Hochschule Kiel. Nach dem Zweiten Staatsexamen unterrichtete er von 1977 bis 1983 als Realschullehrer in Lübeck. 1970, inspiriert durch die Kanzlerschaft Willy Brandts, wurde Ulrich Meyenborg Mitglied der SPD. Er engagierte sich zunächst in seinem Ortsverein und in der Kommunalpolitik. Von 1978 bis zu seinem Einzug in den Schleswig-Holsteinischen Landtag 1983 gehörte er der Lübecker Bürgerschaft an. Hier, in diesem Hause, vertrat Ulrich Meyenborg als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Lübeck-Nord, wurde Mitglied des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport, des Agrar- und Umweltausschusses sowie – in der zehnten Wahlperiode – des Untersuchungsausschusses „Deponie Schönberg“. 1988 wählte die SPD-Landtagsfraktion den versierten Bildungspolitiker und umweltpolitischen Vordenker zu ihrem stellvertretenden Vorsitzenden. 1990 legte Ulrich Meyenborg sein Landtagsmandat nieder, nachdem er zum Senator für Jugend, Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck gewählt worden war. Dieses Amt übte er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2002 aus. Meine Damen und Herren, im Werdegang Ulrich Meyenborgs spiegelt sich das ursozialdemokratische Versprechen des Aufstiegs durch Bildung wider. Auch wenn er den Weg in die Politik erst relativ spät gefunden haben mag, war UlrichMeyenborg ein durch und durch politischer Mensch, der sich leidenschaftlich und mit Erfolg für ein gutes und gerechtes Miteinander starkgemacht hat. Als Landtagsabgeordneter, vor allem jedoch als Kultur- und Bildungssenator der Hansestadt Lübeck bewies Ulrich Meyenborg nicht nur großes persönliches Engagement und hohe Akribie, sondern auch seine beeindruckende Fähigkeit, visionäre Ideen in die Tat umzusetzen: klar im Kurs, bestimmt in der Umsetzung, aber auch empathisch im Umgang mit anderen. Das wird nirgendwo so deutlich wie in Lübeck. Zu seinen wesentlichen Erfolgen zählen unter anderem die Grundsanierung des Theaters, der Bau der Musik- und Kongresshalle, die Entwicklung der Nordischen Filmtage oder die Eröffnung des Günter Grass-Hauses. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um Ulrich Meyenborg, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten im Gedenken an den früheren Abgeordneten und Senator a. D. Ulrich Meyenborg. – Sie haben sich zu Ehren Ulrich Meyenborgs erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger: Welche Verschärfungen fordert die Landesregierung beim Heizungsgesetz? Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/984 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Präsidentin Kristina Herbst) Ich lasse über die Dringlichkeit, Drucksache 20/984, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit gegeben. Ich schlage vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 43 A in die Tagesordnung einzureihen. Die Palamentarischen Geschäftsführungen mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag für den Zeitpunkt des Aufrufs machen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5, 46, 47, 52, 56 und 57 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte6, 10, 25, 43, 48, 50 und 53 bis 55. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 7 und 41, Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Fachkräftemangel in Kitas; 8, 11, 24 und 28, Wohnraumschutzgesetz sowie „Junges Wohnen“ umsetzen, Herausforderungen für den Wohnungsbau meistern und EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten; 9, 23 und 36, Änderung des Schulgesetzes, Senkung von Bildungskosten und PerspektivSchul-Programm; 13 und 31, Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung sowie Landesbürgschaften für kommunale Stadt- und Gemeindewerke; 14, 34, 39 und 42, Stationäre Geburtshilfe absichern, mündlicher Bericht zur Umsetzung der Krankenhausreform, Tarifabschlüsse refinanzieren und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern; 20 und 21, Schulabschluss an Förderzentren anerkennen sowie mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss; 32 und 33, Betriebsrenten stärken sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindestlohn; 44 und 45, Berichte der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sowie der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Meine Damen und Herren, der Innen- und Rechtsausschuss legt zu dieser Tagung Beschlussempfehlungen zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren „Antrag auf einstweilige Anordnung (Landesverfassungsgericht 3/23)“ und „Abstraktes Normenkontrollverfahren (Landesverfassungsgericht 4/23)“ vor. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Beschlussempfehlungen gemäß § 43 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags als Tagesordnungspunkte 47 A und 47 B in die Tagesordnung einzureihen und am Mittwochvormittag nach der Aktuellen Stunde als gemeinsame Beratung aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 10. Tagung. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Herr Abgeordneter Dr. Buchholz.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Ich weise darauf hin, dass der Innen- und Rechtsausschuss keine Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 47 B gefasst hat und dass der Ausschuss empfiehlt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Das ist der gemeinsame Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses gewesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Gut, dann werden wir Tagesordnungspunkt 47 B streichen. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis circa 17 Uhr tagen. Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Stadt Bad Segeberg, der Dahlmannschule. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Der A-23-Ausbau muss als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden. Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/987 Ich erteile das Wort dem Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt.

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil es wohl ein einmaliger Vorgang ist, dass ein Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister in dieser Form gegen den erklärten Willen seines eigenen Bundeslandes handelt. (Beifall FDP und SSW) Man könnte auf den Gedanken kommen, dass Robert Habeck momentan ganz andere Sorgen hat, aber seine Blockade des beschleunigten Ausbaus der A 23 sollte der Landtag nicht einfach hinnehmen. Das deutsche Planungsrecht ist vor allem im Bereich der Verkehrsinfrastruktur über die Jahre leider immer mehr zu einem Verhinderungsrecht geworden. Es ist viel zu kompliziert, sodass alles ewig lange dauert und unnötig viel Steuergeld kostet. Das sorgt immer wieder für jede Menge Frust und untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Für einen wirksamen Tier- und Umweltschutz wäre diese Komplexität des Planungsrechts übrigens gar nicht notwendig. Unsere Nachbarn in Dänemark machen vor, wie man europäisches Recht pragmatischer und besser umsetzen kann. (Beifall FDP und SSW) Der Landtag diskutiert deshalb aus gutem Grund schon seit vielen Jahren immer wieder über die Notwendigkeit schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Leider ist da auf Bundesebene in den letzten Jahren wenig passiert. Aufbauend auf dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hat Bundesverkehrsminister Wissing im vergangenen November einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der die Vorhaben des vordringlichen Bedarfs, darunter auch der Weiterbau der A 20, als Projekt des überragenden öffentlichen Interesses erheblich beschleunigen sollte. Dies stieß und stößt jedoch weiterhin auf den Widerstand der Grünen, die zwischenzeitlich sogar erklärt hatten, sie wollten keinen einzigen Meter Autobahn mehr in Deutschland bauen. Auch die Beschleunigung von Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen war in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Auch dies lehnen die Grünen zu meinem völligen Unverständnis leider vehement ab. Ich glaube, es wäre ökologisch sinnvoll, viele Dinge auf die Wasserstraßen zu verlagern. (Beifall FDP, SPD und SSW) Nach monatelangen Diskussionen konnte man sich dann aber in der Koalition Ende März als ersten wichtigen Schritt darauf verständigen, dass die sogenannten Engpassbeseitigungen an Autobahnen, das sind die beiden Kategorien VB-E und FD-E, als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft und zukünftig erheblich beschleunigt geplant werden sollen. Zudem sollen viele Schienenund Radwege deutlich schneller geplant werden können, was ebenfalls sinnvoll ist. Viele der stark belasteten Autobahnstrecken in diesen beiden Kategorien befinden sich im Westen und Süden der Republik, was irgendwie nachvollziehbar ist. In Schleswig-Holstein fällt im Bereich der Autobahn lediglich der dringend notwendige Ausbau der A 23 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Tornesch in diese Kategorie. In der vergangenen Woche mussten wir dann erfahren, dass ausgerechnet Robert Habeck kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett darauf bestanden hat, dass dieses Projekt nicht beschleunigt geplant werden soll. Der Bundeswirtschaftsminister handelt damit in fataler Weise gegen schleswig-holsteinische Interessen, und das darf man als Landtag dieses Bundeslandes nicht hinnehmen. (Beifall SSW) Er hatte, wie gesagt, mit seiner Kabinettskollegin Lemke bereits die weitere Beschleunigung der A 20 und des Nord-Ostsee-Kanals ausgebremst. Das halten wir schon für höchst problematisch. Jetzt will er nicht einmal mehr dieses Projekt, den Ausbau der A 23, beschleunigt im Plan sehen. Meine Damen und Herren, warum eigentlich nicht? Was spricht dagegen, auch aus grüner Perspektive, die ständigen Staus zu vermeiden und viel Zeit und Geld zu sparen? Von diesem Ausbauprojekt würden nicht nur viele Pendlerinnen und Pendler, sondern natürlich auch die Wirtschaft in der Region Unterelbe und an der Westküste profitieren. Es ist auch notwendig, wenn wir an das geplante Großklinikum in der Region und an die mögliche Ansiedlung von Northvolt denken. Von den Grünen heißt es jetzt, dass dieses Projekt in der Koalition ja nie geeint gewesen sei. Das trifft aber nicht zu. Der Koalitionsausschuss hatte sich ausdrücklich auf die Beschleunigung der beiden bereits genannten Kategorien bei den Autobahnen geeinigt. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden auch keine einzelnen Projekte aufgezählt, sondern lediglich die beiden genannten Kategorien, die zu beschleunigen sind, wobei mitt- (Christopher Vogt) lerweile – nach der Kabinettsbefassung – dort ein Projekt namentlich genannt ist beziehungsweise als Nummer aufgeführt wird. Es ist die A 23, weil Robert Habeck darauf bestanden hat, dieses Projekt als einziges Projekt in dieser Kategorie bundesweit auszuschließen. (Zuruf: Hört! Hört!) Meine Damen und Herren, diese Lex Habeck, diese bizarre Blockade des Bundeswirtschaftsministers muss dringend korrigiert werden. Die betroffenen Bundesländer haben schließlich auch zugestimmt: Hamburg mit einem grünen Verkehrssenator; (Zuruf Eka Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Schleswig-Holstein, wo sich Schwarz-Grün nach zähem Ringen am Ende auf ein Mobilitätspaket geeinigt hatte, hat dem beschleunigten Ausbau auch zugestimmt. Meine Damen und Herren von den Grünen, wenn die Behauptung stimmen würde, dass man sich im Koalitionsausschuss auf Bundesebene – warum auch immer – auf den Ausbau der A 23 ausdrücklich nicht geeinigt hätte, warum haben Sie dann mit der CDU in Schleswig-Holstein darüber verhandelt? – Das macht ja überhaupt gar keinen Sinn. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die grüne Landesvorsitzende erklärte nach der schwarz-grünen Einigung, die Grünen hätten an dieser Stelle in den sauren Apfel beißen müssen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Nachdem Habeck den beschleunigten Ausbau der A 23 dann nur wenige Tage später aus dem Gesetzentwurf hat streichen lassen beziehungsweise hat reinschreiben lassen, dass das nicht für die A 23 gelte, erklärte Anke Erdmann, dass man damit gut leben könne. – Das glaube ich. (Demonstrativer Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lachen FDP) – Frau Kollegin, was ich nicht glaube, ist, dass sich die Grünen in Schleswig-Holstein mit Robert Habeck in diesen Tagen überhaupt abgestimmt haben. Ich glaube, dass Sie als Grüne wie wir alle aus der Presse erfahren haben: Völlig überraschend hat Robert Habeck sein Veto eingelegt. – Ich merke an der Reaktion der CDU: Die glauben das auch nicht. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Man muss es ja so deutlich sagen: Dieser Vorgang ist auch eine Bloßstellung des Ministerpräsidenten, der bei der A 20 noch allen Ernstes versucht hatte zu erklären, für Habecks Blockade sei irgendwie Bundesverkehrsminister Wissing verantwortlich. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Den Vorwurf, die FDP setze sich zu wenig für die Beschleunigung der Planung von Autobahnen ein, erhebt die Nord-CDU bundesweit sehr exklusiv, meine Damen und Herren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Alleinstellungsmerkmal! – Zuruf CDU) Jetzt spricht man bei der CDU von einem Schwarzer-Peter-Spiel. Der Schwarze Peter ist nicht mehr schuld – das war in der vergangenen Wahlperiode so –, oder es sei dem Ministerpräsidenten eigentlich egal, wer da in Berlin blockiere? Nein, die Realität ist eine andere: Es ist relativ deutlich. Es fehlt auch nicht an einer Lobby Schleswig-Holsteins innerhalb der Koalition auf Bundesebene. Es ist anders herum: Das Problem ist hier der sehr einflussreiche Vertreter der schleswig-holsteinischen Grünen, der mit seiner erneuten Blockade in Berlin (Beifall FDP und SSW) dafür sorgt, dass Günthers Entscheidung für eine schwarz-grüne Koalition mit seinem Landesverband immer absurder erscheint. Daniel Günther sollte endlich einmal mit Robert Habeck ein ernstes Gespräch führen. Auf meine Kleine Anfrage, ob er dies denn zur A 20 getan habe, hat mir die Landesregierung geantwortet, dass der Ministerpräsident dem Bundeskanzler und dem Bundesverkehrsminister einen Brief geschrieben habe. – Danach habe ich nicht gefragt, sondern ich habe gefragt, ob er mit Robert Habeck gesprochen hat und was das Ergebnis dieses Gespräches war. Dazu keine Antwort. Ich gehe also davon aus: Daniel Günther hat in einer Presseerklärung dicke Backen gemacht, aber er hat nicht mit dem Minister in Berlin, der dort blockiert, gesprochen, der seinem Kabinett einmal selbst angehörte. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich will sagen: Beim kürzlich stattgefundenen RND- beziehungsweise KN-Talk hat sich Minister Habeck in Sachen A 20 übrigens halbwegs pragmatisch gezeigt. Es sei ein Schildbürgerstreich, erklärte dort Robert Habeck, dass die A 20 immer noch mitten in Bad Segeberg ende. Sie solle doch bis zur A 7 oder bis zur A 23 weitergebaut werden. (Christopher Vogt) Ja, meine Damen und Herren, es ist ein Schildbürgerstreich, der leider zulasten der Bürgerinnen und Bürger in Bad Segeberg geht und der in unserem Planungsrecht begründet liegt. Deshalb soll das Planungsrecht reformiert werden. Nein, die A 20 sollte nicht an der A 7 oder an der A 23 enden. Diese Diskussion kennen wir aus früheren Jahren. Die A 20 muss über die Elbe nach Niedersachsen führen, damit sie ihre volle Wirkung vor allem für unsere Westküste erzielen kann. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW) Die Westküste hat doch gerade – beruhigen Sie sich! – angesichts der ökologischen Transformation enorme wirtschaftliche Chancen. Es ist wirklich schon tragisch, dass der Bundeswirtschaftsminister das nicht erkennt. Das ist wirklich unglaublich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Diese schmerzhafte Lücke in unserer Infrastruktur muss endlich geschlossen werden. Man wird auch in Zukunft, auch in Zeiten der Klimaneutralität Straßen brauchen. Ich frage mich auch, was jetzt eigentlich aus der schwarz-grünen Koalitionseinigung geworden ist. Die Grünen haben offenbar ein Schülerticket verhandelt, das Minister Madsen eher kritisch gesehen hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Jetzt soll es kommen. Was soll es beinhalten? Wie soll es bezahlt werden, und so weiter? Was ist jetzt eigentlich damit? – Was die Grünen vermeintlich gegeben haben, ist ja jetzt erst einmal nicht mehr da. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Futsch!) Aber im vollen Ernst: Schleswig-Holstein darf nicht weiter darunter leiden, dass der Ministerpräsident wegen seiner taktischen Koalitionsentscheidung in Berlin derart gehemmt gegenüber jemandem auftreten muss, der gegen die Interessen Schleswig-Holsteins verstößt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Abschließend will ich sagen: Wie man derzeit liest und hört, verhandelt der grüne Landesverkehrsminister aus NRW, Oliver Krischer, der zunächst auch nicht so begeistert von der Planungsbeschleunigung war, gerade mit dem Bund darüber, dass erst eins und jetzt offenbar zwei weitere Autobahnprojekte aus NRW in die Kategorien, die beschleunigt werden sollen, neu aufgenommen werden. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist ein dicker Hund!) Das finde ich hochinteressant. Ich bin der Meinung, man sollte doch, obwohl die A 23 ohnehin schon lange geeint war, den Grünen dort entgegenkommen, die beiden Autobahnprojekte in NRW aufnehmen und die Streichung der A 23 auch wieder streichen. Das wäre doch ein fairer Kompromiss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausbau der A 23 muss als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden. Das ist die klare Position der CDU-Fraktion in diesem Hause. (Lebhafter Beifall CDU, SSW und Thomas Losse-Müller [SPD]) Der sechsspurige Ausbau der A 23 zwischen Tornesch und Hamburg-Eidelstedt ist im Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs zur Engpassbeseitigung ausgewiesen, und damit erfüllt der Ausbau der A 23 genau die Kriterien, die die Berliner Ampel für die Liste der zu beschleunigenden Verkehrsprojekte beschlossen hat. Es ist schon schlimm genug für Schleswig-Holstein, dass die Ampel den beschleunigten Ausbau der A 20 ablehnt. (Beifall CDU, FDP und SSW) Für Bad Segeberg und für die Entwicklung der Westküste ist das eine echte Katastrophe. Jetzt aber auch noch die selbst gesetzten Kriterien nicht einzuhalten, nämlich wenigstens die Autobahnprojekte zu beschleunigen, bei denen es sich um Lückenschlüsse und Engpassbeseitigungen handelt, so wie es bei der A 23 eben der Fall ist, ist ein wirkliches Unding. (Beifall CDU, FDP und SSW – Lars Harms [SSW]: Weiter so!) Einen solchen Gesetzentwurf habe ich wirklich noch nie gesehen, der Kollege Vogt hat darauf gerade schon abgestellt, in dem steht: Beschleunigt werden sollen alle Maßnahmen zur Engpassbeseitigung, nur die A 23 in Schleswig-Holstein nicht. – Wie kann man so etwas in einen Gesetzentwurf schreiben? Das ist politische Willkür, die einer Nor- (Tobias Koch) menkontrolle niemals standhalten wird, wenn es dazu kommen sollte. (Lebhafter Beifall CDU, FDP und SSW) Die Ampel macht damit konsequent Politik gegen die Interessen des Landes Schleswig-Holstein, und das kann und darf nicht sein. Und das im Übrigen nicht nur bei den Autobahnprojekten, sondern erstaunlicherweise auch bei den Wasserstraßen, wo der Nord-Ostsee-Kanal fehlt. Auch diese Baumaßnahme zum Ausbau der meistbefahrenen Wasserstraße der Welt hat für die Ampel kein überragendes öffentliches Interesse, obwohl durch die Schiffspassagen durch den NOK im Jahr mindestens 780.000 Tonnen CO eingespart werden. Das 2 ist doch einfach unfassbar, was die Ampel dort beschließt! (Beifall CDU – Zurufe Lars Harms [SSW] und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An Schleswig-Holstein scheitern diese Verkehrsprojekte nicht. Zur A 20 haben wir eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag, (Christopher Vogt [FDP]: Das ist wie bei Scheuer, das ist skandalös!) – Herr Kollege Vogt, mit dem einstimmigen Landtagsbeschluss im November letzten Jahres hat sich nicht nur die Koalition, sondern der ganze Landtag hinter den Bau der A 20 gestellt. (Beifall FDP und SSW – Christopher Vogt [FDP]: Ja, bei unserem Antrag habt ihr euch enthalten!) – Das war unser Antrag. Das Gleiche gilt für den Nord-Ostsee-Kanal. Auch dessen hoher Bedeutung sind wir uns alle im Haus gemeinsam bewusst. Das haben wir in vielen gemeinsamen Beschlüssen zum Ausdruck gebracht. Bei der A 23 haben sich CDU und Grüne darauf verständigt, dass unsere Landesregierung ihr Einvernehmen erteilt und damit den Weg frei macht für die Aufnahme der A 23 in die Liste der zu beschleunigenden Projekte. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben die Landesgrünen vergessen!) Das dachten wir zumindest. Das im Übrigen auch nicht nach einer wochenlangen Hängepartie, liebe Kollegen von der FDP, wie ihr das immer behauptet, sondern innerhalb von drei Tagen: erstmalige Befassung im Koalitionsausschuss am Montag nach der Osterpause, Entscheidung einvernehmlich und positiv am darauffolgenden Donnerstag. Viel schneller als in drei Tagen kann man eine solche Entscheidung nicht treffen. (Vereinzelter Beifall CDU – Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Was wir dann aber anschließend erleben mussten, war schlimmer als das Verhalten von kleinen Kindern im Sandkasten: Da wird darüber gestritten, wer welchen Fehler gemacht hat. Da ist man sich nicht mehr einig darüber, was im Koalitionsausschuss überhaupt beschlossen worden ist. (Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) Da beschimpft man sich gegenseitig mit Begrifflichkeiten, die ich hier gar nicht wiederholen will, weil möglicherweise Kinder und Jugendliche zuschauen. (Christopher Vogt [FDP]: Die kennen ganz andere Ausdrücke als du!) Und dann soll die A 23 auch noch zum Gegenstand eines Kuhhandels gemacht werden, indem als Preis für die Aufnahme irgendwelche Änderungen beim Postgesetz gefordert werden? – Meine Damen und Herren, das alles ist ein wirklich unwürdiges politisches Schauspiel, das die Ampel dort bietet. (Beifall CDU, vereinzelt FDP und SSW) Dass es sich bei der Ampel überhaupt noch um eine gemeinsame Koalition handeln soll, kann man sich mittlerweile kaum noch vorstellen, denn heftiger als dieser koalitionsinterne Streit könnte auch kein Vorwurf der Opposition sein. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist wie bei euch im Kabinett gestern!) – Da unterscheiden wir uns sehr wohltuend gegenüber der Ampelkoalition, Herr Kollege Vogt. (Heiterkeit und Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drei Punkte möchte ich gern feststellen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Da darf man euch straflos am Nasenring durch die Arena ziehen! – Peter Lehnert [CDU]: Zuhören!) – Herr Kollege Buchholz, vielleicht hören Sie einmal zu: Der nächste Satz wird Ihnen gefallen. Erstens hätte ich mir nicht vorstellen können, dass wir einmal einen Bundeswirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein haben, der die Interessen unseres Landes noch schlechter behandelt, als es jeder bayerische Bundesverkehrsminister jemals getan hat. (Tobias Koch) (Lebhafter Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Zweitens frage ich mich aber auch, ob die FDPBundestagsabgeordneten, die sich jetzt lautstark empören, vorher eigentlich die ganze Zeit geschlafen haben. (Christopher Vogt [FDP]: Nee!) Die Liste mit den 144 Beschleunigungsprojekten lag schließlich bereits seit Januar in der Koalition vor. Der höchst ärgerliche Fehler des FDP-Bundesverkehrsministeriums hätte Ihnen doch schon längst auffallen müssen, und Sie als FDP hätten sich für die Interessen Schleswig-Holsteins auf Bundesebene einsetzen können. (Beifall CDU, Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Drittens bin ich auf der Suche nach der SPD: Ist die eigentlich noch Teil der Koalition in Berlin, oder regieren da mittlerweile Grüne und FDP ganz alleine? (Zuruf: Sehr gut!) Wie kann es sein, dass man bei diesem Streit über die A 23 kein einziges Wort von einem SPD-Bundestagsabgeordneten hört? Wo sind denn die? Wo ist denn Ralf Stegner, der für die Interessen seines Wahlkreises, für die A 23 kämpft? Und wo ist eigentlich Olaf Scholz mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers? Wie kann er diesem unwürdigen Gezänk in der Koalition einfach stillschweigend und tatenlos zusehen? (Beifall CDU) Es wäre doch die Aufgabe von Olaf Scholz, die unterschiedlichen Positionen in der Koalition zusammenzuführen, den Streit zu schlichten und im Zweifelsfall ein Machtwort zu sprechen, wenn das zwischen FDP und Grünen nicht funktioniert. Unterdessen erleben wir einmal mehr die vollkommene Sprach- und Führungslosigkeit von Olaf Scholz – und das alles zulasten und auf dem Rücken der Menschen in Schleswig-Holstein, die mit dem Engpass bei der A 23 weiterhin leben müssen und dort im Stau stehen, von der Stauproblematik auf der A 20 ganz zu schweigen. Das ist ganz einfach eine grottenschlechte Politik, die die Ampel in Berlin betreibt, weshalb diese Koalition lieber heute als morgen beendet werden sollte. (Beifall CDU) Diese Politik gegen die Interessen Schleswig-Holsteins dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Es kann nicht sein, dass die Entwicklungsperspektiven unseres Bundeslandes von der Bundesregierung derartig ausgebremst werden. In Schleswig-Holstein treiben wir die Energiewende voran. Wir produzieren hier den erneuerbaren Strom, den Deutschland so dringend braucht. Im Gegenzug muss es dann auch möglich sein, die eigene wirtschaftliche Entwicklung in SchleswigHolstein zu verbessern, indem wir innovative Unternehmen an der Westküste ansiedeln und hier neue Arbeitsplätze schaffen. Genau dafür braucht es eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, die nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns als Parlament alle gemeinsam dafür kämpfen, dass die A 23 auf die Liste der zu beschleunigenden Verkehrsprojekte aufgenommen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Fraktionsvorsitzender Lasse Petersdotter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Diese Debatte über die A 23 ist tatsächlich ein Drama in diversen Akten. Der Autor dieses Dramas heißt Bundesverkehrsminister Volker Wissing. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch FDP) Was ist passiert? – Wir haben eine wirklich quatschig lange Koalitionsausschusssitzung auf Bundesebene erlebt, in der über 30 Stunden – ich meine wirklich, so sollte man nicht verhandeln – diverse Punkte verhandelt wurden. Am Ende dieses Kompromisses stand auch, dass 144 Autobahnprojekte zur Engpassbeseitigung beschleunigt umgesetzt werden sollten – besonders beschleunigt. Die sollen ohnehin kommen, aber jetzt sollen sie noch einmal besonders beschleunigt werden. Es sind immer nur kleinere Teilabschnitte, die eben ohnehin kommen sollten, aber jetzt eben schneller. Wir alle haben natürlich danach geguckt, haben diese Listen gesehen und sofort erst einmal die Suchfunktion verwendet: Wo steht denn SH? – Wir sehen: 70 Projekte – Nordrhein-Westfalen, diverse Projekte in Bayern und in vielen Bundesländern, aber kein einziges in Schleswig-Holstein. (Lasse Petersdotter) (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Auch die A 23 war nicht in dieser Liste enthalten, weswegen die Behauptung des Kollegen Vogt, dass hier irgendetwas gestrichen wurde, völliger Unsinn ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Mir ist bewusst, weil wir das der Debatte und vor allen Dingen dem Applausverhalten eben gerade durchaus haben entnehmen können, dass alle anderen Fraktionen in diesem Haus das hier sehr bedauern. Aber es bleibt festzuhalten, dass die A 23 eben nicht auf der Liste der 144 Autobahnprojekte stand. Ich betone das immer und immer wieder, weil die FDP dann irgendwann so tat – das hat der Kollege Vogt hier auch –, als gebe es diese Liste der 144 Projekte gar nicht. (Christopher Vogt [FDP]: Das habe ich überhaupt nicht!) Aber dazu möchte ich später noch mehr sagen. Derweil liegt, indem wir dann in der Debatte waren, in Schleswig-Holstein eine heiße Diskussion vor. Die schleswig-holsteinische CDU kritisierte die Bundesregierung, weil die A 23 und A 20 gefehlt haben, und beschwert sich unmittelbar beim Bundeskanzler. Die SPD sagt – ich habe es ehrlicherweise nicht ganz recherchieren können –, ich glaube, erst einmal nichts. (Lachen Tobias Koch [CDU]) Der SSW – da habe ich es auch nicht unmittelbar in der direkten Berichterstattung zum Koalitionsausschuss finden können – hat, glaube ich, nichts gesagt, aber ich unterstelle Lars Harms einmal, so wie ich ihn kenne, das gilt: im Zweifel weiterhin für Beton und Asphalt. (Lars Harms [SSW]: Selbstverständlich! – Unruhe) Die FDP sieht schon jetzt in der Situation vorsorglich Robert Habeck an allem schuld. (Christopher Vogt [FDP]: Der hat das rausgezeichnet! – Lars Harms [SSW]: Da sind wir einig!) Dazu sei gesagt, dass die 144er-Liste bereits vor dem Koalitionsausschuss bekannt war. Der Spiegel berichtete über die damals zitierte „toxische Liste“ relativ ausführlich. Es war also mitnichten ein neues Zahlenwerk und Projekt. (Christopher Vogt [FDP]: Wo ist denn jetzt euer Problem? Macht den Krischer!) Jetzt kommt aber der Punkt, dass Wissing – warum auch immer: vergessen hat oder sich anders entschieden hat – auf jeden Fall die A 23 nicht auf dieser vom Spiegel als „toxische Liste“ bezeichneten 144er-Liste aufgeführt hat. Anstatt nun zu versuchen, die A 23 noch über Nachverhandlungen auf die Liste zu bekommen und diese Nachverhandlungen auch zu führen, (Zurufe FDP) hat Wissing so getan, als wäre die A 23 dabei, als wäre sie irgendwie mitgemeint. (Christopher Vogt [FDP]: Es sind Kategorien im Gesetzentwurf!) Da alle Autobahnprojekte eine Zustimmung der Länder brauchen, um beschleunigt umgesetzt zu werden, (Christopher Vogt [FDP]: Warum habt ihr zugestimmt?) schrieb Wissing also auch dem Verkehrsminister von Schleswig-Holstein einen Brief, ob eine beschleunigte Umsetzung für die A 23 gewünscht ist, (Christopher Vogt [FDP]: Du hast zugestimmt, Kollege!) das Ganze mit der Frist 28. April dieses Jahres. Wir Grüne waren reichlich verwirrt, weil wir diese Liste kannten und wussten, dass sie gilt. Gleichzeitig schreibt aber der Bundesverkehrsminister wilde Briefe an Landesregierungen. (Christopher Vogt [FDP]: Warum hast du denn zugestimmt?) Ja, wir waren verwirrt und auch ein bisschen genervt – das sei dazugesagt –, denn unser Kenntnisstand war eben: Die A 23 ist nicht auf der 144erListe. – Und unser Kenntnisstand war ebenso: Die 144er-Liste ist abschließend verhandelt und benennt konkrete Projekte. (Annabell Krämer [FDP]: Stimmt doch gar nicht! Es gibt einen Gesetzentwurf!) Derweil machte sich in der FDP also langsam die Position breit, dass es diese 144er-Liste gar nicht gebe. Auch so wie Herr Vogt eben sagte: Nein, es sind doch nur die Kategorien gemeint, und man möchte irgendwie alle Engpässe auf Autobahnen abschaffen. Das sei so der Gedanke. Das, muss ich sagen, ist schon irgendwie speziell. Ich zitiere einmal einen Tweet des Bundesverkehrsministeriums. Da heißt es direkt nach dem Koalitionsausschuss – Zitat –: (Lasse Petersdotter) „Wir werden marode ‚Brücken einfacher + schneller sanieren, die Stauschwerpunkte beseitigen und 144 konkrete #Autobahn-Projekte schneller umsetzen.“ (Annabell Krämer [FDP]: Und! – Zurufe FDP: Und! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Aha, das war also eine Zusammenzählung, also sowohl die Staubeseitigung und auch die 144er. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nicht oder!) Das kann ich sehr gut verstehen. Dann gucke ich noch weiter auf der Internetseite der FDP, fdp.de. (Christopher Vogt [FDP]: Warum hast du zugestimmt?) Da heißt es nämlich zunächst einmal – Zitat –: „Die Beschleunigung soll für Projekte gelten, die Stauschwerpunkte und Engstellen sind. Das sind … 144.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie also jetzt sagen, Herr Kollege Buchholz, es sei beides gemeint, dann steht eben genau das Gegenteil auf fdp.de, wo ich jeden Tag nachgucke und darauf vertraue, was da steht: Man möchte Stauschwerpunkte beseitigen, und das sind 144 Projekte. Punkt. (Zurufe FDP: Oh! – Christopher Vogt [FDP]: Warum hast du denn zugestimmt? – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann könnte man noch sagen: Das ist nur die FDPSeite, wer weiß, was denn der Chef eigentlich wollte. – Da gucke ich: Was sagt denn – direkt danach – der Volker Wissing? – Zitat: –: „Für eine eng begrenzte Zahl von besonders begrenzten Projekten zur Engpassbeseitigung“, und so weiter und so fort. Jetzt könnte man auch fragen: „Was macht denn Christian Lindner?“; am Ende geht es ja vom Kopfe her. Auf dem Bundesparteitag der FDP sagt er wieder exakt: „144 Projekte“, nicht 144 plus eins und auch nicht 145 Projekte. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Ich will damit einfach sagen: Wissing hat die A 23 nicht für wichtig genug betrachtet, um sie auf die 144er-Liste zu setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Er hat ein Veto eingelegt!) Dann hat Volker Wissing kalte Füße bekommen und, anstatt diesen scheinbaren Fehler – das kann man ja so bewerten – in der Koalition zu klären, einen Brief an uns geschickt. Das ist unprofessionell. Wir mussten natürlich trotzdem auf den Brief mit Antwortfrist reagieren. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, genau!) Dazu möchte ich noch eines sagen: Es ist kein Geheimnis, dass wir Grünen die einzige Fraktion in diesem Haus sind, die von der Notwendigkeit des A-23-Ausbaus nicht überzeugt ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind davon überzeugt, dass durch den Ausbau der A 23 ein möglicher Engpass kurz etwas breiter und danach wieder eng wird, weil Hamburg diesen Verkehr eben gar nicht aufnehmen kann (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!) oder – sagen wir – nicht aufnehmen könnte, wenn es denn passierte. Letztlich landet man also nur schneller im Stau. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Weil die A 20 kommt?) Auch der Wirtschaft in Schleswig-Holstein ist nicht geholfen, wenn sie schneller im Stau landet, sondern wir brauchen Systeme, die den Stau verhindern, auch indem wir Verkehre umverlegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lars

Diese Rede einzeln zitieren

Lars Harms SSW

Warum wolltet ihr dann keine A 20 bauen?) Aber sei es drum. Wir brauchten eine Antwort auf den Brief von Volker Wissing. Als Koalition haben wir entschieden, dass wir die Anfrage von Wissing bestätigen, denn der Koalitionsvertrag – wir halten uns an unseren Koalitionsvertrag – sieht vor, dass wir zunächst einmal wollen, dass der Bundesverkehrswegeplan umgesetzt wird und dass wir Infrastrukturprojekte beschleunigen möchten. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, in dieser Logik passt es eben auch auf diese Anfrage. Zudem wollen wir als Koalition die Schienenprojekte voranbringen, das zweite und dritte Gleis, den Lärmschutz, das Tempolimit dort vor Ort, das Schülerinnen- und Schülerticket, und, und, und. (Lasse Petersdotter) Damit haben wir unsere Arbeit getan. Wissing hatte aber derweil offenbar noch nicht geklärt: Steht die A 23 jetzt auf der 144er-Liste oder nicht? – So mussten alle weiterhin davon ausgehen, dass sie es nicht tut und es nicht nachträglich gemeldet werden kann. Nach der uns übermittelten Antragsfrist – das ist schon speziell –, also nachdem wir antworten mussten, hat Wissing dann endlich einmal im Kabinett darüber gesprochen: Sagt mal, ist sie jetzt eigentlich drauf oder nicht? Ich fände das eigentlich ganz gut. (Christopher Vogt [FDP]: Du kennst den Gesetzentwurf offenbar nicht, Herr Kollege!) Oh Wunder: In der Sache wurde keine Nachverhandlung zugelassen. Es bestand bei dem Ganzen weder die inhaltliche Überzeugung in der Koalition auf Bundesebene, vielleicht auch nicht die Stimmung, um sich da so entgegenzukommen – ich weiß es nicht. Damit stehen wir heute hier. FDP-Bundestagsabgeordnete drohen derweil mit der Blockade aller Lieblingsprojekte des Bundeswirtschaftsministers oder werden einfach gleich beleidigend. Wir haben mit diesem Prozess einige Zeit verloren. Einige haben auch ihre Geduld verloren und manche sogar ihr Niveau. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer kann eigentlich die grüne Verkehrspolitik noch durchschauen? Eigentlich sind die Grünen gegen den weiteren Bau von Autobahnen, bei der A 20, mit der CDU – na ja, das kann man irgendwie noch machen, aber eigentlich doch nicht. Aber dem Ausbau von Autobahnen kann man im Kabinett zustimmen, das ist ja kein Neubau. A 23: sechsspuriger Ausbau – kein Problem, Einstufung als überragendes öffentliches Interesse – kein Problem –, so stimmt die grüne Kieler Ministerriege schmerzlos zu. Es soll ja schnell gehen. Ein Beobachter grüner Verkehrspolitik reibt sich verwundert die Augen. Sind das die wahren Grünen? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hä? Waren die dafür oder dagegen?) Die grüne Parteibasis im Kreis Pinneberg zürnt vor Wut und ruft den lieben Robert zur Hilfe: Robert, rette uns! – Robert tat wie befohlen, veranlasste die Streichung der A 23 aus der Liste. Und da standen sie nun, die Ministerinnen und Minister der Grünen, brüskiert vom eigenen Parteikollegen, Parteifreund, wie begossene Pudel. (Zuruf: Oh, ihr Armen! – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf: Robert!) Was für eine Blamage für die Landesregierung! Der Ministerpräsident, eigentlich ein Freund Robert Habecks – die sollen schon einmal zusammen Ponys gestreichelt haben –, lässt den Generalsekretär von der Leine. Der sprach von Unzuverlässigkeit der Bundesregierung, aber unzuverlässig ist eigentlich nur einer: Robert Habeck. (Beifall SPD und FDP) Er soll ja auch noch Wirtschaftsminister sein. Was für ein Zeichen für den Investor in Heide, für die Batteriefabrik, wenn man die A 23 so behandelt, wenn man sich bei Infrastrukturmaßnahmen so verhält! (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist ein mieses Zeichen Richtung Northvolt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Den schnellen Ausbau der A 20 oder den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals haben die Grünen auch verhindert. – Herr Koch, die CDU, der Ministerpräsident, hat die FDP vor die Tür gesetzt und die grüne Unsicherheit zu sich hineingeholt. Das waren Sie. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP], Dr. Heiner Garg [FDP] und Marc Timmer [SPD] – Zuruf) Die Grünen machen Verkehrspolitik gegen das Auto, und damit stellen sie sich gegen die Pendlerinnen und Pendler im Hamburger Umland. Das geht so nicht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir wollen einen Mobilitätsmix, wir wollen eine Mobilitätswende für das Auto, für die Bahn und für das Fahrrad. Wenn man sich die Mobilitätswende auf der Schiene anguckt, sieht man, dass das im Kreis Pinneberg auch nicht so doll ist; damit ist es nämlich nicht weit her. Das dritte Gleis im Kreis Pinneberg, der Schienenengpass bei Elmshorn ist der größte Engpass in (Thomas Hölck) Schleswig-Holstein auf der Schiene. Der damalige Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat im März 2022 eine Lösung vorgeschlagen, die S-4-West auf vier Ferngleisen auszubauen. Das war eine gute Lösung, die durchaus attraktiv war und auch zu einer schnellen Verbesserung geführt hätte. Was passiert? – Die amtierende Landesregierung kassiert den Vorschlag wieder ein; alle Varianten werden wieder gleichberechtigt geprüft. Der Ausbau, der Beginn des Baus des dritten Gleises verschiebt sich auf 2030 und später. Das ist eine verkorkste Mobilitätswende. (Beifall SPD und FDP) Das ist das neue Schleswig-Holstein-Tempo dieser Landesregierung. Wer blockiert, sollte wenigstens die Alternativen im Griff haben, und das haben Sie nicht. Herr Verkehrsminister Madsen, Sie können noch so viele Bahnstrecken für Northvolt verkürzen und schneller bauen: Wenn dieser Flaschenhals bei Elmshorn – also auf der Schiene, Frau Kollegin Raudies – nicht beseitigt wird, ist alles Unsinn, ist alles Makulatur, weil die Züge einfach nicht durch diesen Flaschenhals kommen. Deshalb ist es so wichtig, dass dieses dritte Gleis gebaut wird: damit die Industrieansiedlung funktioniert, damit die Menschen bereit sind, vom Auto auf die Schiene umzusteigen. Deshalb ist es wichtig, dass das dritte Gleis schnell kommt. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Halten wir fest: Der sechsspurige Ausbau der A 23 ist nicht vom Tisch. Die A 23 ist die Wirtschaftsachse für den Kreis Pinneberg, und die muss funktionieren. Für die Standortentscheidung des Zentralkrankenhauses in Pinneberg ist eine sechsspurige A 23 die Grundlage. (Beifall SPD und FDP) Die A 23 ist nicht nur eine regionale Magistrale, sondern sie ist für die Entwicklung der Westküste zur bedeutendsten Energieregion Deutschlands extrem wichtig. Deshalb bedarf es einer leistungsfähigen Infrastruktur und einer verlässlichen Planung. Grüne Verunsicherung können wir uns nicht leisten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für alle, die den Pressespiegel nicht richtig gelesen haben: Ich kann verkünden, dass der SSW hinter dem A-23-Ausbau steht. (Beifall SSW, CDU und FDP) Es ist ein Trauerspiel, heute Vormittag mit anzuhören, wie uneinig sich die Regierungsfraktionen hier im Haus sind. Uns als SSW-Fraktion interessiert nicht mehr, wer bei der FDP-Fraktion was gemacht, ob Robert Habeck irgendein Veto eingelegt oder wer irgendwelche Argumente gut genug recherchiert oder übersehen hat. Das ist völlig latz, denn die Menschen in Schleswig-Holstein und unsere regionale Wirtschaft möchten wissen, ob die A 23 in das überragende öffentliche Interesse kommt oder nicht. Daher erwarten wir von der Landesregierung klare Aussagen und keinen Schlingerkurs, wie Schwarz-Grün ihn hier gerade präsentiert. (Beifall SSW und Annabell Krämer [FDP]) Wir haben auch recherchiert. Bei dieser Recherche kam mir ein Zitat von einer Bundestagsabgeordneten der Grünen, Frau Nestle, in die Finger. Sie sagt, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Ein Projekt kommt nur ins überragende öffentliche Interesse, wenn es ausdrücklich von dem Land gewollt ist. – Da es nicht ins überragende öffentliche Interesse gekommen ist, muss ich die Vermutung anstellen, dass das Bundesland, die Landesregierung, das Projekt nicht wirklich gewollt hat oder dass solche Signale zumindest nicht in Berlin angekommen sind. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es gibt einige Leute, die heute zuschauen – nicht nur auf den Zuschauerrängen, sondern auch draußen an den Bildschirmen. Das sind vor allem unsere Wirtschaftsverbände. Unsere Wirtschaftsverbände in Schleswig-Holstein schlagen Alarm. Sie sind empört über das A-23-Votum, sie fordern den Autobahnausbau, und sie sind empört darüber, dass die Grünen äußern, sie könnten mit der A-23-Entscheidung des Bundes leben. (Beifall SSW, Marc Timmer [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Das widerspricht dem Ziel, ein klimaneutrales Bundesland zu werden. Es ist eine Katastrophe, dass die A 20 bereits ausgebremst wurde. Wenn jetzt beide Projekte juristisch und politisch nicht gewollt sind, dann ist es so, dass wir die aufgestellte Ansiedlungsstrategie des Landes einfach nicht mehr durchführen können. (Sybilla Nitsch) Die Ansiedlung von Northvolt in Heide wird in weite Ferne rücken. Wir hatten von der Landesregierung, aus dem Wirtschaftsministerium, die Meldung bekommen, dass wir am Ende des ersten Quartals 2023 die Entscheidung über die Northvolt-Ansiedlung beziehungsweise ein konkretes Signal bekommen würden. Wir müssen hier heute, im Mai 2023, feststellen, dass der See recht still ruht. Wenn Northvolt und die Akteure, die sich an der Westküste ansiedeln wollen, diese Debatte verfolgen, dann kann ich sie tatsächlich sehr gut verstehen, wenn sie sagen: Wir gehen erst einmal in die USA. Schleswig-Holstein, nein danke. Beim Ausbau der A 23 geht es nicht um einen Autobahnneubau, es geht um den Ausbau einer bestehenden Autobahn. Diese bestehende Autobahn ist nicht nur für den Hamburger Großraum oder für Pinneberg wichtig, sie ist auch für die Entwicklung an der Westküste wichtig. (Beifall SSW und FDP) Da geht es natürlich um die Ansiedlung von Northvolt, die wichtig ist, um klimaneutrales Bundesland zu werden und um bis 2040 Klimaneutralität herzustellen. Es geht aber auch darum, dass wir eine gute Anbindung nach Dänemark bekommen, weitergeführt über die B 5. Es geht darum, dass die A 23 dafür sorgt, dass wir einen skandinavischen Binnenmarkt stärken können. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es geht auch darum, dass wir mit ihr dafür sorgen können, dass die Touristen an der Westküste entspannt in Sankt Peter-Ording ankommen und nicht irgendwo bei Hamburg feststecken. Diese Wertschöpfung brauchen wir an der schleswig-holsteinischen Westküste. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber dazu brauchen wir den Ausbau der A 23 nicht!) Deswegen brauchen wir den A-23-Ausbau. (Beifall SSW und FDP) Mit der Ablehnung des A-23-Projekts wird nun von der Bundesregierung kein schleswig-holsteinisches Projekt mehr als überragend wichtig eingestuft. Wir dachten ja, dass es mit Scheuer schlimm wäre, aber mit Habeck kann man sagen: Schlimmer geht immer. (Beifall SSW und FDP – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Schleswig-Holstein ist ein Flächen- und Pendlerland. Deswegen ist es zu kurz gedacht – – (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Sie können ja sonst auch gleich etwas sagen. Danke. Schleswig-Holstein als Flächen- und Pendlerland ist einfach darauf angewiesen. Es ist zu kurz gedacht zu sagen, es geht nur um irgendeinen Stau, der regional zu betrachten ist. Man kann nachlesen, dass die Pinneberger Grünen gerade ordentlich Wellen machen, weil sie hoffen, dass das im Kommunalwahlkampf noch etwas bewegen wird. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann auch aus Überzeugung Politik machen!) Natürlich ist die Belastung im Hamburger Rand unheimlich wichtig. Wenn dieser Ausbau nicht kommt, schaden wir aber nicht nur dem Hamburger Rand, sondern auch dem ganzen Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Das können wir so nicht hinnehmen. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, das ist so etwas mit den Märchen. (Lachen Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Grünen sagen, dass sie damit gut leben können. – Wie schwach ist das denn bitte? Sie sind mit in der Landesregierung. Die Landesregierung mit der kompletten schwarz-grünen Koalition müsste doch jetzt sagen: Nein, wir können damit nicht leben, wir wollen nachverhandeln. (Beifall SSW und FDP) Die Grünen wollen dann auch noch Mitleid haben und sagen, sie hätten da eine Kröte geschluckt. Da kann ich nur sagen, dass das Mitleid bei der SSWFraktion ausverkauft ist. (Beifall SSW und FDP) Wenn man das dritte Mal in Folge in einer Regierung ist, dann hat man Verantwortung. Früher haben die Grünen die Kröten über die Straße getragen, und heute schlucken sie jede – wie wir hier wieder hören können. (Beifall SSW und FDP) (Sybilla Nitsch) Es ist festzustellen, dass der Norden in Berlin zu kurz kommt. Daher haben wir das überragende Interesse, dass Robert Habeck jetzt den Rücken gerade macht und dass unsere Landesregierung auch den Rücken gerade macht und sich gegen Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg stellt, um den Norden endlich mal wieder auf die Infrastrukturkarte zu bekommen. Dafür müssen wir uns einsetzen. Dafür brauchen wir ein starkes Signal aus diesem Parlament. – Danke. (Beifall SSW, SPD und FPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.

Diese Rede einzeln zitieren

Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße ausdrücklich die Aktuelle Stunde zum beschleunigten Ausbau der A 23. (Beifall CDU, FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Das gibt mir noch einmal die Möglichkeit, nicht nur die Dringlichkeit dieses Vorhabens zu verdeutlichen, sondern auch hervorzuheben, dass wir uns als Koalition gemeinsam positiv zur A 23 positioniert haben. (Beifall CDU – Lachen FDP) Damit das klar ist: Wir haben als Land alles Erforderliche getan, damit die A 23 beschleunigt ausgebaut wird – ganz im Gegenteil zum Bund. (Beifall CDU) Dazu hat der Ministerpräsident richtig gesagt: Es ist am Ende völlig egal, wer was gemacht hat, wer wie abgestimmt hat oder wer was auf Bundesebene vergessen hat. Entscheidend ist: Die A 23 ist nicht auf der Liste. (Christopher Vogt [FDP]: Nee, das ist nicht völlig egal! Ihnen ist das unangenehm, aber es ist nicht egal!) Für uns zählt, dass wir hier in Schleswig-Holstein eine gute und funktionsfähige Infrastruktur brauchen. Das wird durch diese Bundesregierung gefährdet. Sehr geehrte Damen und Herren, am 17. April 2023 haben wir ein Schreiben von Bundesverkehrsminister Volker Wissing erhalten, in dem er uns gebeten hat, das Einvernehmen zur nachträglichen Aufnahme der A 23 in die Liste der Projekte zu erklären, die beschleunigt gebaut werden sollen. Wir haben am 28. April 2023 fristgerecht unser Einvernehmen erklärt, nachdem wir uns in der Koalition geeinigt haben. Umso überraschter war ich allerdings, als das Bundeskabinett am Mittwoch, dem 3. Mai 2023, die Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen hat, in dem explizit ein Projekt festgehalten ist, das nicht beschleunigt gebaut werden soll: Das ist die A 23. (Christopher Vogt [FDP]: Danke, Robert!) Es ist ziemlich eindeutig, was der Bund gesetzlich regeln will, nämlich sämtliche Engpassbeseitigungen, außer exakt einer Maßnahme: der A 23. Das soll laut Herrn Wissing der explizite Wunsch des Bundeswirtschaftsministers gewesen sein. (Christopher Vogt [FDP]: Nee, das ist so!) Zur Begründung wurde ausgeführt, dass man sich beim Koalitionsausschuss auf eine konkrete Liste geeinigt habe, auf der die A 23 nicht enthalten gewesen sei. Allerdings sollen noch andere Projekte der Engpassbeseitigung nachträglich an den Bund gemeldet worden sei, wie etwa die A 42 zwischen Bottrop und Essen aus Nordrhein-Westfalen. Diese wurde aber nicht wie die A 23 explizit im Fernstraßenausbaugesetz von der Beschleunigung ausgeschlossen. Um Transparenz und Klarheit zu erhalten, habe ich gestern Bundesverkehrsminister Wissing zu diesem Sachverhalt angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Letztendlich muss es aber um die Belange der Menschen vor Ort gehen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Denen ist es egal, wer in Berlin aus welchen politischen oder taktischen Gründen welche Entscheidung getroffen hat. Nach dem Hin und Her der vergangenen Wochen zur A 23 kann man durchaus ein Fragezeichen an die Regierungsarbeit der Ampel in Berlin setzen. (Beifall CDU) Für die Menschen vor Ort, für die Pendlerinnen und Pendler, für die Anrainer und für die gesamte Westküste brauchen wir den Ausbau der A 23 – und zwar möglichst schnell. 80.000 Autos und 8.000 Lkw sind auf ihr jeden Tag unterwegs: 88.000 Fahrzeuge, die regelmäßig im Stau stehen. Die prognostizierte Verkehrsbelastung bis 2030 liegt sogar bei circa 96.000 Fahrzeugen (Minister Claus Ruhe Madsen) pro Tag. Die A 23 gehört zu den Autobahnen in Deutschland mit der häufigsten Staugefahr. Das heißt, dass man auf manchen Abschnitten der A 23 rechnerisch mehr als 300 Stunden im Jahr im Stau steht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wahnsinn!) Sie sehen, der Bedarf ist da. Es geht um Stauvermeidung, Verkehrsflussoptimierung und um Verkehrssicherheit. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Die dritte Spur ist nämlich nicht nur erforderlich, um einen flüssigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, sondern auch um Auffahrunfälle durch Stausituationen zu vermeiden. Es geht aber auch um einen verbesserten Lärmschutz entlang der Trasse. Dieser Schutz für die angrenzenden Bewohnerinnen und Bewohner kommt erst später, wenn nicht beschleunigt gebaut wird. Das macht deutlich, dass die Nichtberücksichtigung keine gute Entscheidung ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben jetzt im Verkehrsausschuss des Bundesrates mehrere Änderungsanträge eingereicht, um doch noch einmal etwas zu ändern. Darin fordern wir vor allem, dass der Ausschluss der A 23 wieder zurückgenommen wird. Ich werbe dringend darum, dass wir hier im Plenum an einem Strang ziehen und uns gemeinsam für die A 23 einsetzen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Zu guter Letzt möchte ich gern betonen, dass wir hier im Norden deutlich zivilisierter miteinander umgehen als in Berlin. Darüber bin ich sehr glücklich. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber dann reden wir über Lösungen und Kompromisse; und wenn wir uns geeinigt haben, dann halten wir uns auch daran. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam unseren neuen Landeskirchlichen Beauftragten auf der Tribüne, Dr. Wilko Teifke. – Herzlich willkommen! Ich rufe Tagesordnungspunkt 47 A auf: Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Antrag auf einstweilige Anordnung; Az. LVerfG 3/23 Schreiben des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2023 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 20/985 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschuss, dem Abgeordneten Jan Kürschner, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich verweise auf die Vorlage.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch.

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner März-Tagung das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung beschlossen. Zu diesem Gesetzentwurf haben die Fraktionen von FDP und SSW eine Normenkontrolle beim Landesverfassungsgericht beantragt. Mit der Normenkontrolle verbunden ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung, die sich allerdings ausschließlich auf die Mindestfraktionsgröße bezieht. Das ist der erste Punkt, den ich einmal festhalten möchte. Es geht heute also nicht um die Frage von Bürgerbegehren. In der Sache selbst sind wir als Fraktion, die diesen Gesetzentwurf in den Landtag mit eingebracht hat, selbstverständlich von dessen Verfassungsgemäßheit überzeugt – nicht zuletzt deshalb, weil sich identische oder vergleichbare Regelungen zu den Mindestfraktionsgrößen auch in den Kommunalverfassungen oder Gemeindeordnungen mehrerer anderer Bundesländer wiederfinden, und zwar ohne dass es dort verfassungsrechtliche Bedenken geben würde. Schon allein deswegen sehen wir keinen Grund für einen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung. Ich will dennoch gern kurz auf die Argumente der Antragsteller eingehen. (Tobias Koch) Erstens verweisen die Antragsteller auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2004, mit der das dortige Gericht in einer nahezu identischen Angelegenheit die Mindestfraktionsgröße einstweilig außer Vollzug gesetzt habe. Ich gehe mal davon aus, dass der vorgetragene Sachverhalt korrekt ist. Gleichwohl wendet er sich gegen die Antragsteller, denn trotz der beschlossenen einstweiligen Anordnung hat das Gericht nämlich im Hauptsacheverfahren offenbar keinen Grund für eine Beanstandung gesehen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Das wird vom Kollegen Buchholz bestätigt. Vielen Dank. Die gültige Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besagt nämlich – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Eine Fraktion besteht in Städten mit mehr als 25 Mitgliedern der Stadtvertretung aus mindestens drei und in Städten mit mehr als 37 Mitgliedern aus mindestens vier Mitgliedern.“ Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist damit weiter gehend als die neue Regelung in Schleswig-Holstein. Würde man der Argumentation der Antragsteller folgen, bestünde in Mecklenburg-Vorpommern sogar eine Zwölfprozenthürde für die Bildung von Fraktionen, die dennoch verfassungskonform ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wer sagt das denn?) Daran hat auch die einstweilige Anordnung nichts geändert. Sie hat unnötigerweise lediglich den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinausgeschoben. Im Übrigen halte ich die Lesart einer Neunprozentoder Zwölfprozenthürde für falsch, denn die in Land und Bund geltende Fünfprozenthürde bezieht sich auf den Einzug ins Parlament und nicht auf die Fraktionsgröße. Hier werden Äpfel und Birnen miteinander verglichen. Zweitens argumentieren die Antragsteller, dass ein Heraufsetzen der Fraktionsgrenze an den „Grundfesten der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen“ rüttele. Auch dieses Argument wendet sich gegen die Antragsteller. Wenn man – wie es die Antragsteller tun – die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen nicht nur auf die Anzahl der Sitze in einem Parlament oder in einer Kommunalvertretung bezieht, sondern auch auf die Regelungen zur Fraktionsgröße, dann müsste konsequenterweise auch die Vorgabe von mindestens Zweipersonenfraktionen unzulässig sein, da sie Parteien vernachlässigt, die nur einen Sitz in der Kommunalvertretung errungen haben. Da aber die Vorgabe von mindestens Zweipersonenfraktionen zu keinem Zeitpunkt von irgendjemandem beanstandet oder verfassungsrechtlich hinterfragt worden ist, muss logischerweise auch die Vorgabe von mindestens Dreipersonenfraktionen zulässig sein und stellt damit keinen Verstoß gegen die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen dar. Drittens führen die Antragsteller an, dass der Eilantrag der „Abwehr schwerer Nachteile“ diene, die sich ergeben würden, wenn zwei Vertreter einer Partei bis zur Hauptsacheentscheidung keine Fraktion gründen könnten. Das Gegenteil ist der Fall. Schwere Nachteile können entstehen, wenn zunächst noch auf alter Rechtsgrundlage Zweipersonenfraktionen gebildet würden, diese nach der Hauptsacheentscheidung dann aber wieder aufgelöst werden müssten. Schwere Nachteile würden sich dann zum Beispiel für die zwischenzeitlich abgeschlossenen Mitarbeiterverträge ergeben, die gekündigt werden müssten. Die in der Zwischenzeit unnötigerweise gezahlten Fraktionszuschüsse wären zudem ein finanzieller Nachteil für den kommunalen Haushalt. Zu guter Letzt führen die Antragsteller an, dass die Regelung zur Fraktionsgröße das Wahlverhalten bei der Kommunalwahl beeinflussen könnte, da Wählerinnen und Wähler möglicherweise davon abgehalten werden könnten, einer Partei ihre Stimme zu geben, bei der nur eine geringe Aussicht auf die Bildung einer Fraktion bestehe. Aus den Bundesländern, in denen eine vergleichbare Regelung in der Vergangenheit eingeführt worden ist, liegt nach meinem Wissen kein einziger empirischer Beweis für diese sehr fragwürdige Behauptung vor. Auch die gelebte Praxis spricht gegen diese Unterstellung, denn obwohl Kleinstparteien möglicherweise noch nicht einmal einen einzigen Sitz in einer Kommunalvertretung erhalten, werden sie von den Menschen gewählt. Das Nichterreichen einer Fraktionsgröße ist demgegenüber die viel geringere Konsequenz, die deshalb keinerlei Auswirkung auf das Wahlverhalten haben dürfte. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Stimmenzahl nicht für die Bildung einer Dreipersonenfraktion reicht, weil nur zwei Sitze errungen wurden, dann wissen die Wählerinnen und Wähler, dass ihre Stimmen trotzdem nicht verloren gegangen sind, sondern die von ihnen gewählte Partei mit vollwertigen Mitgliedern in der Kommunal- (Tobias Koch) vertretung ihre Wählerinnen und Wähler repräsentiert. Darauf kommt es in erster Linie an und nicht darauf, ob die Stimmen für die Bildung einer Fraktion reichen. Meine Damen und Herren, ich bitte deshalb um Zustimmung zu der Abgabe einer Stellungnahme des Landtags an das Landesverfassungsgericht mit dem in dem Beschlussvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses vorgesehenen Tenor. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben die inhaltliche Debatte hier im Haus mehrfach geführt und eine ausführliche Anhörung sowohl schriftlich wie auch mündlich durchgeführt. Das Gute in unserem System ist, dass jede und jeder gegen jede und jeden klagen kann, am Ende ein Gericht entscheidet, diese Entscheidung gilt und umgesetzt wird. Das gilt auch hier. Zum rechtsstaatlichen Diskurs gehört allerdings auch, dass wir als Landtag uns in einer Stellungnahme in diesem Verfahren äußern und die Position darlegen. Dass diese Stellungnahme des Landtags nicht von der Opposition selbstverständlich geteilt wird, ist selbsterklärend und selbstredend. In diesem Sinne: Sehen wir, was wird! Ich bin interessiert und gespannt auf das Urteil und auf die anschließende Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anhand der Ausführungen des Kollegen Koch, die wir vorher als Begründung noch nie so gehört haben, frage ich mich, ob es den Text der Stellungnahme schon gibt und welche Fraktionen diesen Text bekommen haben. Das sollte dringend geklärt werden. (Beifall FDP und SSW) Eindeutiger Qualitätsschub, Herr Koch. Chapeau. Bisher konnten Sie das nämlich gar nicht begründen. (Zuruf CDU: Doch!) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die schwarzgrüne GroKo möchte heute eine ablehnende Stellungnahme zur Normenkontrollklage, in diesem Fall nur noch zur einstweiligen Anordnung beschließen, ohne dass in der Kürze der Zeit eine fachliche Beratung im Innenausschuss möglich war. Bei der einstweiligen Anordnung ist es wegen der Frist nachvollziehbar, in der Hauptsache aber nicht. Deswegen war es richtig, dass die Regierungsfraktionen meinem Antrag auf Absetzung des TOP 47 b) zwar ein bisschen widerwillig, aber trotzdem gefolgt sind. Übrigens nur deshalb konnten Sie, Herr Kollege Koch, sagen, dass wir im Kern nicht über die Bürgerbeteiligung sprechen. Wenn Sie schon eine eigene Stellungnahme wollen, wollen wir auch eine anständige parlamentarische Beratung im Innenausschuss. (Beifall SPD, FDP und SSW) SPD, Grüne und SSW haben in der Küstenkoalition im Innenausschuss die Praxis eingeführt, dass wir als Landtag keine Stellungnahme abgeben, wenn eine politische Mehrheit demokratischer Parteien politische Minderheiten demokratischer Parteien dominieren würde, sodass die Stellungnahme nur scheinbar die Gesamtauffassung des Landtags wiedergeben würde. Davon abzuweichen, ist weder gut für das parlamentarische Miteinander noch für das Arbeitspensum im Innenausschuss, darf ich schon einmal ankündigen. Das war beim FAG 2015/2016 so, das haben wir sogar durchgehalten, als die CDU unsere Minister vor das Verfassungsgericht gezerrt hat, und das spiegelte sich übrigens zuletzt bei der Nichtstellungnahme zum FAG-Urteil in diesem Jahr wider. Bei der Bürgerbeteiligung wird das Problem besonders deutlich. Wer will denn wirklich die Einschnitte bei der Bürgerbeteiligung? Herr Petersdotter war im letzten November bemerkenswert ehrlich. Eigentlich will das nur die CDU. Das ist nicht die Mehrheit des Landtags. Trotzdem bestehen Sie auf (Dr. Kai Dolgner) einer Ablehnung des gesamten Landtags. Da ist das Problem. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich könnte das ja noch nachvollziehen, wenn es wirklich notwendig wäre. Haben Sie etwa Angst, dass die Stellungnahme Ihrer Landesregierung nicht ausreicht? Immerhin hat die Innenministerin bei ihrer Pressekonferenz klargemacht, dass sie die eigentliche Urheberin ist. Uns hat damals die Stellungnahme der Landesregierung ausgereicht, Ihnen beim FAG übrigens auch. Im Gegensatz zum Parlament gibt es in der Regierung keine verfassungsmäßig vorgesehene Opposition. Deshalb haben Sie auch nicht das Problem von Majorität über Minorität. Zudem richtet sich gerade die einstweilige Anordnung ja an die Handlungsebene der Regierung und nicht an unsere Handlungsebene. Die einstweilige Anordnung zielt ausschließlich darauf ab, die neuen Fraktionsmindestgrößen so lange auszusetzen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Einen diesbezüglichen Änderungsantrag haben Sie heute im Innenausschuss abgelehnt. Falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten: Ihr beschlossenes Gesetz enthält bei den Fraktionsmindestgrößen nun exakt die Regelung, die Sie selbst in Ihrem ersten Entwurf wegen der verfassungsrechtlichen Risiken abgelehnt haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wäre es da nicht ein bisschen klüger, wenn auch Sie dafür wären, dass diese Regelung, die Sie selber ursprünglich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht wollten, so lange außer Kraft gesetzt würde, bis in der Hauptsache entschieden ist? Was haben Sie denn da zu verlieren? (Thomas Jepsen [CDU]: Das haben Sie doch gerade gehört!) Was würde es an Rechtssicherheit in den Kommunalparlamenten bedeuten, wenn Zweierfraktionen dann doch wieder möglich wären und Sie alles rückabwickeln müssten – nicht wegen der Größen, sondern wegen des Eingriffs in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung? Siehe Urteil Koblenz, siehe Urteil Brandenburg. Zu dem Schluss, dass man erst einmal abwarten müsse, müsste eigentlich jeder vernünftige Mensch kommen. Mit Ihrer Ablehnung gehen Sie bewusst das Risiko ein, dass das alles in einem Jahr, in zwei Jahren wieder rückabgewickelt werden muss. Sie können dann nicht sagen, Sie hätten nichts davon gewusst, wenn Sie selbst über Ihren eigenen Gesetzentwurf von verfassungsrechtlichen Bedenken sprechen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn wir schon bei den Fraktionsmindestgrößen sind: Hören Sie bitte auf, über das Abstimmungsverhalten der SPD die Unwahrheit zu verbreiten. Wir haben die angefochtene Änderung bei Gemeinden und kreisangehörigen Städten abgelehnt. Einzig bei Kreisen und kreisfreien Städten halten wir sie aus proportionalen Gründen, genau wie der ehemalige Bundesjustizminister – wir hören uns die Anhörung gut an –, für gerechtfertigt. Herr Koch, soweit ich weiß, ist Schleswig keine kreisfreie Stadt. Sie hatten inzwischen genügend Zeit, Ihre unwahre Behauptung über unser Abstimmungsverhalten zurückzunehmen und sich dafür beim Bürgermeister von Schleswig und der SPD zu entschuldigen. Wenn ich das richtig sehe, ist das bis jetzt nicht passiert. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!) Die anderen Kollegen gucken ein wenig, weil ich bisher darauf verzichtet habe, die Öffentlichkeit zu suchen, und ich eigentlich hoffe, dass Sie das nicht weiterverbreiten. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit dazu, das richtigzustellen. Unabhängig von dem rechtlichen Verfahren werden wir mit der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ vor allem politisch dafür kämpfen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden können, ob sie ihre Beteiligungsrechte beschnitten haben wollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat kann man darüber streiten, ob es sinnvoll ist, dass in Verfahren, in denen Teile des Landtags über die Verfassungsgemäßheit von Mehrheitsbeschlüssen die Judikative anrufen, der Landtag insgesamt eine Stellungnahme abgeben sollte. So richtig Sinn macht das aus meiner Sicht nicht. Aber bitte, das können Sie hier heute mit Mehrheit entscheiden. (Dr. Bernd Buchholz) Es wäre Ihnen natürlich aber auch möglich gewesen – das hätte mich dann schon ein bisschen gefreut –, wenn Sie als CDU oder als Grüne ihre Fraktionsmittel in Anspruch genommen hätten. Dann hätten Sie als Fraktion in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgeben können. Dann hätten die Grünen auch ihre großartige Überzeugung von der Verfassungsgemäßheit dieses ganzen Gesetzespaketes durchaus unterstreichen können. Sie haben heute Morgen im Innen- und Rechtsausschuss den Antrag abgelehnt, keine Stellungnahme abzugeben. Das ist Ihr gutes Recht. Das können Sie mit Mehrheit so machen. Ich bitte trotzdem darum, dass wir in künftigen Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses einmal darüber reden, ob bei abstrakten Normenkontrollverfahren und bei Organstreitverfahren tatsächlich für den Landtag Stellung genommen wird oder es nicht sinnvoller ist, dass Fraktionen Stellung nehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) In der Sache merkt man dem Kollegen Koch an, dass ihm wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ziemlich die Düse geht. (Tobias Koch [CDU]: Warum das denn, Herr Kollege?) Das kann man an dem ganzen Verhalten der letzten Tage feststellen. Da wird erst eine Sondersitzung ins Spiel gebracht. Der Landtag müsse unbedingt noch zusammentreten, um eine Stellungnahme abzugeben, weil da irgendwie Ungemach drohe. Ja, Ihnen droht in der Tat Ungemach, denn das, was Sie hier als Gesetzespaket im März beschlossen haben, droht im Wege der einstweiligen Anordnung wenige Tage vor der Kommunalwahl außer Kraft gesetzt zu werden, und das aus gutem Grund. Ich will es an dieser Stelle einmal sagen. Der Kollege Dolgner hat es eben schon bestens vorgetragen. Sie selbst, Herr Koch, haben diese wunderbare Begründung in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zu Protokoll gegeben. Sie ist Teil unseres Antragsschriftsatzes geworden. Man kann sie nur genüsslich zitieren: „Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat gesagt: Das könnt ihr nicht ins Gesetz reinschreiben, das ist Teil der kommunalen Selbstorganisation. Das muss vor Ort entschieden werden. Daran haben wir uns zuletzt orientiert und gesagt: So setzen wir es um, das kann vor Ort selber entschieden werden. Das ist Demokratie, die organisieren das für sich selbst. Daran haben wir uns orientiert.“ Plenarprotokoll 20/12. Das Gegenteil haben Sie anschließend in der zweiten Lesung beschlossen. Sie haben damit Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht. (Tobias Koch [CDU]: Ja! Sind ausgeräumt worden!) Was soll ein Landesverfassungsgericht vor diesem Hintergrund eigentlich anderes entscheiden, als zu sagen: Das werden wir kurzfristig außer Kraft setzen? (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Koch?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Unbedingt, gerne, wenn das meine Redezeit verlängert – wir haben ja bis zwölf Zeit! (Heiterkeit FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Herr Kollege Buchholz, Ihnen ist sicherlich bewusst, dass wir im parlamentarischen Verfahren eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt haben. Halten Sie es für so ungewöhnlich, dass sich in einer Anhörung neue Erkenntnisse ergeben können, die vorherige Rechtsaufassungen ändern können? – Das halte ich überhaupt nicht für unmöglich, das kann schon passieren. – Sehen Sie! Nur hat die Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit dieses Teils überhaupt nichts erbracht. – Aber doch! Sondern Sie haben sich von den kommunalen Landesverbänden – Die waren doch Teil der Anhörung! treiben lassen, dass diese Regelung zwingend ins Gesetz rein müsste. Sie haben sich allerdings auch von denen in Ihre Stellungnahme reinschreiben lassen, dass Sie eigentlich für eine Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel wären, die das Bundesverfassungsgericht verworfen hat, Herr Kollege Koch! Das alles können Sie im parlamentarischen (Dr. Bernd Buchholz) Verfahren gerne irgendwie zur Kenntnis nehmen. Es hat niemand zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung Stellung genommen und behauptet, dass das Thema in Brandenburg falsch entschieden worden sei. Das war überhaupt nicht Gegenstand der Anhörung. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Selbstverständlich war das Teil der Anhörung, denn die kommunalen Landesverbände haben ja auf die verfassungsrechtliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Das war genau der Aspekt, der uns zum Nachdenken gebracht hat: Es geht in Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe die Regelung vorhin zitiert, sie ist sogar strenger als in Schleswig-Holstein. Das war der auslösende Moment, um zu sagen: Wir machen es auch in unserem Gesetz anders als in der Ursprungsfassung vorgesehen – als Ergebnis der Anhörung, ein ganz normales parlamentarisches Verfahren, das auch Sie nicht kritisieren sollten. (Beifall CDU) – Lieber Herr Koch, man muss es an der Stelle schon noch einmal sagen: Sie können sich jetzt permanent auf das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern beziehen. – Nordrhein-Westfalen! Hessen! – Sie haben sich in der Debatte bei der ersten Lesung auf das Landesverfassungsgericht von Brandenburg bezogen. Dass unterschiedliche Landesverfassungsgerichte bei der Auslegung von Normen unterschiedliche Ergebnisse erzielen können, sollte Ihnen zu denken geben. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das eine hat mit dem anderen herzlich wenig zu tun, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner wegweisenden Entscheidung 2008 – im Übrigen auf Betreiben der Grünen – festgelegt hat, dass jede einzelne Norm im Wahlrecht und in den Ausführungsbestimmungen in jedem Bundesland zu völlig anderen Konsequenzen führen würde. Das hat übrigens auch der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Herr Brüning, in der mündlichen Anhörung in diesem Landtag gesagt: Zu welchem Schluss vor diesem Hintergrund das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein kommen würde, steht überhaupt nicht fest.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dolgner?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Ich war eigentlich mit der Beantwortung der Frage von Herrn Koch noch nicht zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Lassen Sie mich den einen Satz noch sagen: An der Stelle geht es wirklich zum Glück darum, dass Juristen im Landesverfassungsgericht entscheiden müssen, was richtig ist und was falsch ist. (Tobias Koch [CDU]: Fein!) Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Kollege Buchholz, sehen Sie es auch so wie ich, dass wir es gar nicht erwartet haben, dass Wissenschaftler Stellungnahmen zur Verfassungsmäßigkeit einer Regelung abgeben, wenn Ihnen ein Dokument vorgelegt worden ist, in dem diese Regelungen vom Gesetzgeber ja schon verworfen worden waren? Nach meiner Erfahrung kommt es eigentlich nicht vor, dass Juristen etwas juristisch überprüfen, das der Gesetzgeber gar nicht vorgeschlagen hat, sondern schon vorher rechtlich verworfen hatte – um die Überraschung des Kollegen Koch ein bisschen zu erklären. – Herr Dr. Dolgner: Deswegen habe ich ja gesagt, es hat in der Anhörung auch gar keine Rolle gespielt. Die Wissenschaftler, die wir in der Anhörung gehört haben, haben sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf bezogen, nicht auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände. Dass die kommunalen Landesverbände die verfassungsrechtliche Expertise mit Löffeln gefressen haben sollten, bitte ich mit etwas Kredit zu nehmen, denn an der Stelle scheint es mir tatsächlich so zu sein: Wer vorschlägt, dass eine Sperrklausel von 5 Prozent wie- (Dr. Bernd Buchholz) der eingeführt werden könnte, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit ausgeschlossen hat, der macht auch andere Vorschläge. Insofern haben Sie vollkommen recht, Herr Kollege. (Heiterkeit SPD – Beifall FDP, SPD und SSW) Nun dürfen wir also gespannt sein, meine Damen und Herren, was in den nächsten Tagen tatsächlich entschieden wird. Es geht mir schon darum, Herr Koch: Sie sind hier auf einzelne Argumente in der Sache eingegangen, die zur Begründung der Verfassungswidrigkeit dieser Fraktionsstärkeregelung angeführt wurden. Auf die kommt es aber im Verfahren der einstweiligen Anordnung gar nicht an. Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes vorgetragen werden, können und müssen nämlich im Verfahren der einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht bleiben, es sei denn, dass der in der Hauptsache gestellte Antrag insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. (Tobias Koch [CDU]: Das haben Sie ja vorgetragen!) Wer mir erklärt, dass der Antrag, den wir gestellt haben, offensichtlich unbegründet ist oder unzulässig ist, der geht einen weiten Weg. Insofern, lieber Herr Koch, erwarte ich, dass wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein, möglicherweise noch heute, morgen oder übermorgen, das Landesverfassungsgericht zunächst einmal für Rechtssicherheit in diesem Land sorgen wird, damit die Leute wissen, unter welchen Bedingungen nachher die Parlamente, die Kommunalvertretungen zusammengesetzt werden, die jetzt gewählt werden sollen. Dafür wird es in der Abwicklung gar nicht anders gehen können, als dass man jetzt sagt: Wir behalten den gegenwärtigen Zustand bei, bis über die Hauptsachefrage entschieden worden ist. Das ist auch gut so, denn Ihr Gesetz erzeugt in der Sache Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erster und zweiter Klasse. Das wird in der Antragsschrift noch einmal ganz deutlich gemacht. (Zuruf CDU: Das ist falsch! – Weitere Zurufe CDU: Nein!) Gemeindevertreter, die in Ausschüssen mitarbeiten dürfen, mit abstimmen dürfen, und Gemeindevertreter, die das nicht dürfen – dieses Zwei-KlassenSystem in Gemeindevertretungen ist undemokratisch und wird von uns angegriffen. Ich bin guten Mutes und überzeugt, dass dieses System keinen Bestand haben wird. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es vornehmlich darum, dass eine einstweilige Anordnung erwirkt werden soll, dass ein schon beschlossenes Gesetz nicht angewandt wird. Es geht hier um die zwangsweise Festlegung der Fraktionsgrößen in den Kommunen durch die Regierungsmehrheit. Ich werde nicht auf jedes einzelne Detail eingehen, denn das haben wir im Gesetzgebungsverfahren schon abgearbeitet. Vielmehr geht es heute darum, warum dieses Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist und es deshalb möglicherwiese wieder einkassiert wird. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gar nicht so gering. Der Kollege Buchholz hat es schon gesagt: Schon das Landesverfassungsgericht in Brandenburg hat eine ähnliche Regelung dort gekippt. Sie ist auch der Grund gewesen, dass eine feste Regelung für alle Kommunen anfangs durch die Koalition nicht vorgesehen war, sondern eine Kann-Regelung ursprünglich geplant war. Im Ursprungsgesetzentwurf wurde extra auf diese Möglichkeit hingewiesen. Auch der Kollege Koch hat damals genau das in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf als Grund genannt, dass eben gerade keine feste Regelung für die Fraktionsgrößen eingeführt werden sollte: Das Ganze sei höchstwahrscheinlich genauso wie in Brandenburg verfassungswidrig, weil hier in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsorganisation eingegriffen wird. Da hatte der Kollege Koch wohl auch einmal recht, denn das wurde in der Anhörung auch nicht weiter thematisiert, sondern die Anzuhörenden waren sich darüber einig, dass diese Gefahr besteht. Es kann also sehr wohl sein, dass unser Antrag auf einstweilige Anordnung Erfolg haben wird. Im Übrigen wird dies auch aufgrund unserer Regelungen zu nationalen Minderheiten und Volksgruppen so sein. Deren politische Mitwirkung steht unter dem Schutz des Landes und der Kommunen – so steht es in unserer Verfassung. Mit dem neuen Gesetz werden den Minderheiten genau diese politischen Mitwirkungsmöglichkeiten ohne jegliche Begründung hierfür beschnitten. (Lars Harms) (Beifall SSW und FDP) Das ist ein klarer Verstoß gegen unsere Landesverfassung. Es wird im Gesetz noch nicht mal eine Abweichungsmöglichkeit für die Minderheiten vom Drei-Personen-Erfordernis festgelegt. Das ist übrigens anders als im Fraktionsgesetz, das hier für den Landtag gilt, in dem der Landesgesetzgeber dies ganz klar geregelt hat. Auch vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass unserem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben wird. Denn wir haben jetzt einen rechtmäßigen Zustand, der verfassungsrechtlich nicht zu bestanden ist, und bekommen mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1. Juni dieses Jahres einen Zustand, der von einigen Anzuhörenden und vor allen Dingen von der Koalition selbst als möglicherweise verfassungswidrig bezeichnet wurde. Da muss es dann auch einen Stopp geben, das kann gar nicht anders sein. (Beifall SSW und FDP) Was passiert denn, wenn sich das Gesetz nachträglich als verfassungswidrig und damit nicht rechtens erweisen würde? Ausschüsse, die auch Letztentscheide treffen können, wären unrechtmäßig besetzt gewesen, und damit wären auch deren Beschlüsse nicht rechtmäßig zustande gekommen. Sie müssten korrigiert werden. Kommunale Ämter wären unrechtmäßig besetzt worden, weil Kleinstfraktionen vom Vorschlagsrecht ausgeschlossen gewesen wären. Die Ämter müssten möglicherweise neu besetzt werden, es könnte auch Konkurrentenklagen geben. Die Entsendung von Delegierten in Gremien könnte falsch gelaufen sein. Auch hier könnten dann Korrekturen nötig werden, und möglicherweise getroffene Entscheidungen in diesen Gremien könnten wieder anfechtbar sein. Mit dem neuen Gesetz wird also die kommunale Ebene ziemlich chaotisiert. Das machen nicht Kleinstfraktionen, sondern die große schwarz-grüne Koalition im Land. (Beifall SSW, SPD und FDP) Im Gegensatz dazu haben wir mit den alten Regelungen auf jeden Fall rechtlich absolut sichere Regelungen, bei denen jede Gruppierung mit zwei oder mehr Personen entsprechend ihrer Stärke mitreden und mitentscheiden kann. Die bisherigen Rechtsgrundlagen bezüglich der Fraktionsstärke sind rechtssicher und auf kommunaler Ebene eingespielt. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Genau deshalb, weil die bisherigen Regelungen gerecht und vor allem verfassungskonform sind, können wir uns natürlich einer Stellungnahme zugunsten einer nach unserer Auffassung verfassungswidrigen Gesetzgebung nicht anschließen, meine Damen und Herren. Was Sie als schwarz-grüne Koalition beschlossen haben, steht zumindest unter dem Verdacht, verfassungswidrig zu sein. (Annabell Krämer [FDP]: Nicht das erste Mal!) Deswegen sagen wir: Bevor dort irgendwie nach der Kommunalwahl Chaos entsteht, wollen wir, dass dieses Gesetz vorsorglich gestoppt wird, bis das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat. Meine Damen und Herren, dass wir genau das überprüfen lassen, ist auch unsere Pflicht als Landtag. Das müssen wir so machen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Gegenprobe! – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, FDP und des SSW ist die Beschlussempfehlung somit angenommen. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Altenholz. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf: Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen verbessern, Munitionsbergung voranbringen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/961 Den Naturraum der Ostsee noch besser schützen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/996 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky. (Christopher Vogt [FDP]: Endlich wird es sachlich!)

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Intakte Meere sind für Biodiversität und Klimaschutz unabdingbar. Selbstverständlich müssen der Zustand der Ostsee und auch die Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten weiter verbessert werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir schon viele Schutzgebiete haben. Wir dürfen auch ein ganz großes Thema nicht vergessen, das Thema der Munitionsaltlasten. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Bergung dieser Altlasten endlich entschieden voranbringen will – ein großer Erfolg der Ampel. (Beifall FPD, SPD und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Was aber gar nicht geht, sind von oben verordnete pauschale Einschränkungen und Verbote. Das führt mich zur Debatte um die Errichtung eines Nationalparks Ostsee, das grüne Lieblingsprojekt, powered by CDU. Gestern habe ich in den Kieler Nachrichten ein Interview hierzu von der Kollegin Silke Backsen gelesen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass in diesem Interview einmal der Geist aus der Flasche gelassen worden ist, von dem die CDU behauptet, den gebe es gar nicht. Segeln, Surfen und Kiten stehen unter Generalverdacht, Fischerei und Angeln seien „ein großes Problem“. Strände müssten in einem Nationalpark zeitweise geschlossen werden. (Christopher Vogt [FDP]: Ah ja!) Jetzt ist es mal gesagt. Frau Backsen, viel gravierender finde ich aber die Haltung gegenüber den berechtigten Sorgen der Menschen vor Ort. Die Ausweisung eines Nationalparks sei – ich zitiere – „mit Befindlichkeitsstörungen“ verbunden. (Christopher Vogt [FDP]: Unglaublich!) Was Sie „Befindlichkeitsstörungen“ nennen, sind Existenzängste, die die Menschen haben. (Beifall FDP und SPD) Ich will Sie dazu auffordern, bei diesem Thema endlich die Ängste der Menschen vor Ort ernst zu nehmen. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, schon der Start des sogenannten Konsultationsprozesses ist total missglückt und ging für Minister Goldschmidt komplett nach hinten los. Es wurde versucht, die Menschen bei der Versammlung mit Fotos von Korallen zu hypnotisieren. Das hat nicht geklappt, ganz im Gegenteil, erst danach hat sich Protest geregt. Viele waren gar nicht eingeladen. So beklagte sich beispielsweise der Unternehmensverband Ostholstein, nicht eingeladen worden zu sein. Wirtschaftsminister Madsen sagte dazu laut Lübecker Nachrichten vom 28. April 2023: „Ich war auch überrascht, das ist völlig unabgesprochen und sehr ärgerlich.“ Das finde ich auch. – Zur ausgewiesenen Fläche für den Nationalpark sagte Minister Madsen: „Das findet so selbstverständlich nicht statt.“ Da frage ich mich: Was soll denn nun gemacht werden? – Es ist so typisch für diese Koalition, immer dasselbe Muster, es gibt keine gemeinsame Idee, keine gemeinsame Linie. Das passiert nun einmal, wenn man einen Koalitionsvertrag vereinbart, der aus lauter Prüfaufträgen besteht. (Beifall FDP und SPD) Seit Monaten müssen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit ansehen, dass die Grünen eine Extremposition definieren und die CDU anschließend diese relativiert und ihren Leuten erzählt, es werde schon nicht so weit kommen. Das mündet darin, dass ein Extraflyer rausgegeben wird und Gastbeiträge von Abgeordneten geschrieben werden. Heute hat sich selbst der Ministerpräsident dazu genötigt gefühlt, einen Facebook-Artikel zu diesem Thema zu schreiben. Es ist wirklich interessant, wie da schon gerudert wird. Aber das verunsichert die Menschen noch mehr. (Unruhe) Normalerweise ist es ja so, dass am Ende einer solchen Geschichte der Ministerpräsident abwinkt und Richtung Berlin zeigt, aber bei diesem Thema geht das nicht; das ist ein Thema, das hier entschieden wird, und da bin ich wirklich gespannt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich gehe im Übrigen davon aus, dass die fertigen Pläne und der Gesetzentwurf für den Nationalpark Ostsee im MEKUN irgendwo in der Kiste liegen. Meine Damen und Herren, was Sie vorhaben, ist keine Politik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die CDU lässt das einfach laufen. Da vermisse ich Klartext von Ihnen. Legen Sie (Oliver Kumbartzky) doch einfach die Karten auf den Tisch, sagen Sie, was die Menschen erwartet, verstecken Sie sich nicht hinter einem Konsultationsprozess mit einem Änderungsantrag, der einfach nur sagt, wir sollten das erst einmal laufen lassen! Ein Nationalparkgesetz würde im Landtag beschlossen werden; deshalb gehört so eine Debatte in den Landtag. (Beifall FDP – Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Aber das schreiben wir doch: im Landtag!) Meine Damen und Herren, ich will abschließend noch einmal betonen, dass der Zustand der Ostsee selbstverständlich weiter verbessert werden muss. Darüber werden wir uns im Parlament doch alle einig sein. Aber das geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. (Beifall FDP und Peer Knöfler [CDU]) Pauschale Einschränkungen mit unkalkulierbaren Auswirkungen, beispielsweise auf den Tourismus, sind kontraproduktiv, wenn die Bevölkerung die Schutzmaßnahmen mittragen soll. Ich habe an anderer Stelle schon einmal gesagt: Meiner Meinung nach werden die einzigen Profiteure eines Nationalparks die Firmen sein, die die ganzen Verbotsschilder produzieren dürfen. Wir haben auch jüngst bei den Krabbenfischern in Büsum gesehen, dass ein Nationalpark auch ein Einfallstor für europäische Überregulierung sein kann. Mit unserem Antrag heute stellen wir klar, wer in diesem Parlament auf welcher Seite steht. Ich lade Sie herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen. Versenken Sie den Konsultationsprozess in der Ostsee! Sorgen wir gemeinsam mit sinnvollen Maßnahmen für den Schutz der Ostsee! – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Kaum ein anderes Thema wird entlang der Ostseeküste im Moment so viel diskutiert wie ein möglicher Nationalpark Ostsee. SchleswigHolstein hat als Land zwischen den Meeren ein großes Interesse daran, die Meere zu schützen, denn wir leben am Meer, wir leben mit ihm, aber auch vom Meer. Gerade die Ostsee ist als Binnenmeer ein wirtschaftspolitischer Raum, der vielfältig genutzt wird. Es ist sicherlich kein Geheimnis, von welchem der beiden Koalitionsparteien der Vorschlag kommt, die Ostsee mit einem neuen Nationalpark zu schützen. Für die CDU kann ich sagen, dass auch wir den wunderbaren Naturraum Ostsee schützen und für die kommenden Generationen erhalten wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ostsee ist aktuell in einem nicht ökologisch guten Zustand. Daher wird sich bereits seit vielen Jahren darüber Gedanken gemacht, wie wir sie besser schützen können. Es ist schon viel passiert. So war die Nährstoffbelastung in den 70er- und 80er-Jahren drastisch erhöht, es gibt zahlreiche Natura-2000-Gebiete, gemeinsame Meeresschutzabkommen und auch EU-Fangquoten. Alles Gründe dafür, dass sich bestimmte Arten wieder erholt haben und es immer weiter vorangeht. Doch es gibt noch mehr zu tun. Bereits jetzt hat sich die Ostsee aufgrund des Klimawandels um zwei Grad erwärmt. Dazu kommen Sauerstoffmangel und ein geringerer Sauerstoffaustausch, weil die Ostsee ein Binnenmeer ist. Doch die Erwärmung verstärkt nicht nur den Sauerstoffmangel, sondern führt auch zu einem schnelleren Abbau von Nährstoffen, zur Entwicklung von Vibrionen oder zu geringeren Dorschbeständen, da diese nur bei gewissen Temperaturen überleben können. Dazu kommen – es wurde eben angesprochen – Munitionsaltlasten entlang der gesamten Küste, aus denen täglich TNT austritt, was einen schlimmen Einfluss auf die Ökologie hat. Es gibt also zahlreiche Einflussfaktoren, die den ökologischen Zustand beeinflussen. Herr Kumbartzky, ich erkläre Ihnen jetzt einmal, wie der Konsultationsprozess funktioniert; ich weiß nicht, ob Sie bisher nicht zugehört haben. Der Konsultationsprozess ist ergebnisoffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird nun mit allen relevanten Betroffenen diskutiert, ob es einen Nationalpark geben soll und wie ein solcher in Einklang gebracht werden könnte. Ich sage noch einmal: Dieser Prozess ist vom Anfang bis zum Ende ergebnisoffen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erst nach Abschluss des Prozesses werden wir sehen, ob der Zustand der Ostsee mit einem National- (Cornelia Schmachtenberg) park wirklich verbessert werden kann. Erst dann werden wir entscheiden, ob es einen Nationalpark geben wird. Bis dahin ist es uns als CDU total wichtig, dass alle eng eingebunden sind und sich auch alle einbringen – dazu ermutige ich sie –, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Wissenschaft, die Kommunen, die Wassersportler, die Touristiker, die Fischer und Angler, die Wirtschaftsbetriebe, die Landwirtschaft, die Bundeswehr oder der Naturschutz. Es wird diskutiert, abgewogen und auf Fakten geschaut werden. Gemeinsam müssen wir nach der besten Lösung suchen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten, denn für ein Binnenmeer können nur gemeinsam Lösungen gefunden und gemeinsam angepackt werden. (Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP]) Insgesamt gilt: Alle Bedenken müssen gehört werden, alle Fragen müssen beantwortet werden. Man muss auf alle Punkte eingehen und sie alle ernst nehmen. Das hat auch mit Nullnutzungszonen und dem weiteren Wirtschaften in der Ostsee zu tun. Das sage ich überall, und das verschleiern wir auch nicht: Ein Nationalpark bedeutet laut Bundesnaturschutzgesetz, dass mittel- bis langfristig der überwiegende Teil, das heißt über 50 Prozent, gänzlich der Natur überlassen wird. Dazu kommen Entscheidungen, auf die wir im Land nicht immer Einfluss haben, aufgrund von Bundes- oder EU-Entscheidungen, wie wir vorletzte Woche im Nationalpark Wattenmeer mit den Wassersportlern gesehen haben. All das sind Faktoren, die wir als Gesetzgeber ehrlich formulieren und gemeinsam diskutieren müssen. Da ärgern mich solche Interviews wie die von der SPD beziehungsweise Herrn Losse-Müller ziemlich – er ist im Moment nicht da –, der gesagt hat, die SPD sei für einen Nationalpark Ostsee, aber ohne Einschränkungen – Zitat: „Es müsse keine Verbote“ geben. Entweder wissen Sie wirklich nicht, was im Bundesnaturschutzgesetz steht, oder Sie versuchen, den Menschen etwas vorzumachen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beides wäre unverantwortlich und unfassbar. Es führt zu Politikverdrossenheit, wenn wir nicht ehrlich sagen, was Sache ist. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns gilt: Wir wollen den ökologischen Zustand der Ostsee verbessern. Wir bitten alle, sich intensiv in den Diskurs einzubringen. Auch für uns gilt: Das geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie, insbesondere bei einem so weitreichenden Projekt wie einem Nationalpark. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Abgeordneten Silke Backsen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zustand der Meere weltweit und insbesondere der der Ostsee vor unserer eigenen Haustür kann uns nicht egal sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der ökologische Zustand der Meere ist alarmierend. Die Problembereiche sind zahlreich und vielfältig – sie sind hier schon angesprochen worden –, es geht um Eutrophierung, Schadstoffbelastung, Überfischung, Vermüllung, Belastung durch Schall und viele weitere Punkte. Eines sollte uns doch allen klar sein: Für den Schutz der Ostsee und der Meeresumwelt brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Es geht um Pläne, aber auch um konkrete Maßnahmen. Es geht um Munitionsbergung, um Schweinswale, es geht um die Begrenzung der Nährstofffrachten, es geht auch um Geisternetze, es geht um Meeresenten, um so viele Themen, es geht um den Dorschbestand, um Seegraswiesen und auch um die Versauerung der Ostsee. Es geht um all diese Schutzgüter gleichzeitig und nicht um die Frage, ob das eine oder das andere wichtiger ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über das Thema Munitionsaltlasten haben wir hier bereits viel diskutiert; da sind wir uns über alle Parteien hinweg weitgehend einig. Die Munition auf dem Meeresboden ist eine tickende Zeitbombe – zumindest da sollten wir uns einig sein –, und diese Altlasten müssen jetzt dringend geborgen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Silke Backsen) Es geht hier voran. Im Bundesumweltministerium gab es eine Auftaktveranstaltung, es sind konkrete finanzielle Mittel eingestellt worden, und wir kommen einen Schritt weiter. Nach der aktuellen Zustandsbewertung der Ostsee ist aber die Eutrophierung nach wie vor eines der größten ökologischen Probleme für die Meeresumwelt. Hauptquelle sind leider immer noch die Einträge aus der Landwirtschaft. Ich bin ein bisschen erstaunt oder verwundert über das Engagement der FDP, wenn es um die konsequente Eindämmung der Nährstofffrachten geht – gut, dann machen wir das gemeinsam. Das Problem der Überdüngung lösen wir natürlich nicht mit einem Fingerschnips durch einen Nationalpark, aber wir können mit dem Schutz des Ökosystems Ostsee und dem Schutz der Arten nicht warten. Es ist hier wie im echten Leben: Man muss verschiedene Probleme manchmal gleichzeitig anpacken und versuchen zu lösen. Wir haben den Vorschlag eines Nationalparks Ostsee in den Koalitionsvertrag eingebracht – nicht schwer zu erraten –, auch wenn wir wussten, dass wir damit nicht alle Probleme generell und auf einmal lösen können. Alle Probleme schafft man nicht mit dem Vorschlag eines Nationalparks aus der Welt. Natürlich müssen wir uns weiter um die Munitionsaltlasten kümmern, um Plastikmüll, um Stickstoff und Phosphoreinträge. Wir haben die Idee eines Nationalparks Ostsee eingebracht, weil wir einen wirksameren Schutz und einen umfassenderen Ansatz dringend benötigen. Marine Arten brauchen räumlich und zeitlich ausreichende Rückzugsräume und Schutz vor Störungen. Das kann durch einen Nationalpark verbessert werden, wie es im Nationalpark Wattenmeer seit Jahrzehnten geschieht. Wo stehen wir gerade? Meine Kollegin hat es schon gesagt; man muss ehrlich sein und sagen: Wir stehen am Anfang. Der Konsultationsprozess hat im März 2023 begonnen. Das ist schon mehrmals gesagt worden, das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Zu den Workshops, die im Frühsommer starten sollen, werden alle relevanten Stakeholder eingeladen. Wir nehmen die Menschen mit. Ich weise Ihren Vorwurf an dieser Stelle ausdrücklich zurück. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) In den Workshops können sich alle einbringen, Interessen vortragen, Nutzungskonflikte darstellen und darüber reden. Es ist doch wichtig, dass man in einen Dialog eintritt und versucht, gemeinsam Lösungen zu finden. Oft werden die Probleme, wenn man sich direkt austauscht und vor konkreten Taten steht, kleiner und nicht größer. Das ist Sinn des Konsultationsprozesses. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wo stehen wir auf der Naturschutzseite? – Seit Jahrzehnten geht es besonders der Ostsee schlecht. Seit Jahrzehnten stellen wir einen dramatischen Artenschwund fest. Wir wissen doch, dass wir besonders im Kampf gegen den Klimawandel auf gesunde Meere als Verbündete angewiesen sind. Also brauchen wir doch endlich eine Trendumkehr, endlich einen echten Meeres- und wirksamen Flächenschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Kollegin hat gerade gesagt, was ein Nationalpark ist; ich will das nicht wiederholen. Wir haben in Deutschland 16 Nationalparke ausgewiesen. Zu den Zielen gehören auch wissenschaftliche Umweltbeobachtung, naturkundliche Bildung, aber auch die Möglichkeit zum Naturerleben. Wir nehmen die Menschen mit. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam einen offenen Prozess führen können und im Dialog miteinander Probleme lösen werden, damit wir im schönsten Bundesland zwischen den Meeren auch das schönste Bundesland zwischen zwei Nationalparks werden können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kuno war Küstenfischer aus Sierksdorf. Zeit seines Lebens hat er mit seinem Fischlehrpfad Menschen das Meer nähergebracht, wahrscheinlich mehr als manch ein Buch. Dagmar, Naturschützerin mit ganz viel Herzblut, kämpft seit Jahren für den Schutz von Schweinswalen und gegen Müll und Munition im Meer. Justin hat sich beim Kiten in einem Geisternetz verfangen. Jetzt macht er daraus Schmuck und andere schöne Dinge und spendet einen Teil seines Gewinns für den Naturschutz. – Das sind alles echte Personen, das ist nicht ausgedacht. (Sandra Redmann) Ich bin mit der Ostsee groß geworden. Mein Opa war leidenschaftlicher Angler, meine Tochter hat in der Ostsee schwimmen gelernt. Ein Zuhause ohne Meer kann ich mir nicht vorstellen. Wir haben an der Küste schöne Strände, einmalige Kite- und Surfspots, Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Ferien auf dem Bauernhof und Freizeiteinrichtungen. Es wird gesegelt, gefischt und geangelt, gewandert und natürlich gebadet. Die Ostseeküste Schleswig-Holsteins zählt zu den bekanntesten Reisezielen, und wir haben Umwelthäuser und wunderschöne Naturschutzgebiete, echte Perlen. Viele Menschen kommen nur zu uns in den Urlaub, um genau diese erleben zu dürfen. Wir leben mit, von und für die Ostsee. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im März hat Minister Goldschmidt seine Pläne für einen Konsultationsprozess Nationalpark Ostsee vorgestellt. Angekündigt ist ein transparentes und offenes Verfahren. Die Regionen und Interessenvertretungen werden in Workshops beteiligt. Ob es am Ende einen Nationalpark geben wird, soll erst nach diesem Prozess, übrigens auch nach einem parlamentarischen Verfahren, entschieden werden. Alle vergessen: Es gibt noch ein Parlament! Das Misstrauen bei den Betroffenen ist riesig. Vertrauen in einen offenen Prozess gibt es kaum, und Interessen sind vielfältig. Über allem – das wird ausdrücklich betont – steht natürlich der Schutz der Ostsee, und der geht es nicht gut. Das ist Fakt. Daher müssen wir hier handeln. Die SPD wird daher die nächsten Monate nicht nur fachlich begleiten, sondern darauf achten, dass die Regionen und die Interessenvertretungen an jeder Stelle Gehör finden. (Beifall SPD) Am Ende werden wir einem Ergebnis in jedem Fall nur zustimmen, wenn auch die Region einverstanden ist. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, kaum ertönte der Startschuss, schon liefen Schwarz und Grün in verschiedene Richtungen. Ich rede jetzt zu dem Verfahren, um das es hier geht, wir reden hier noch gar nicht zu den Einzelheiten zum Nationalpark. Liebe CDU, liebe Grüne, es ist Ihr Prozess. Sie haben diesen im Koalitionsvertrag verankert, und Sie entscheiden mit Ihrer absoluten Mehrheit darüber, ob es einen Nationalpark Ostsee geben wird oder nicht. Die CDU erklärt, sie sei auch für einen offenen Prozess. Hinter vorgehaltener Hand manch eines CDU-Kollegen hört man allerdings genau das Gegenteil. Frau Schmachtenberg, machen Sie uns nichts vor! (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Das wiederum scheint auch Frau Backsen zu wissen, denn sie ermahnte die CDU gestern in einem Interview, dass sie sich doch hoffentlich auch weiterhin für einen offenen Dialog einsetze. Sie würde nötigenfalls ordentlich für ihre Position kämpfen. Nun denn. Minister Madsen berichtete der erstaunten Teilnehmerschaft auf einer öffentlichen Veranstaltung seine Thesen zu Haselmäusen und Naturschutz und wie man damit in Dänemark umgeht. Ich freue mich auf einen Kaffee mit Ihnen. Er berichtet dann, dass das mit dem Nationalpark doch noch in ganz weiter Ferne liege und dass man erst einmal abwarten sollte. Noch sei ja gar nichts augestaltet. Staatssekretärin Günther wiederum – und sie sollte doch eigentlich den Prozess verantworten – äußert sich so –ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Für mich ist also nicht die Frage, ob ein Nationalpark Ostsee dem Naturschutz womöglich wenig bringt oder gar die Menschen einschränkt.“ Ich unterbreche kurz das Zitat und sage: Ups! „Für mich ist die Frage, ob wir mit einem guten Nationalparkgesetz im Ostseeschutz ganz vorne sind, den Takt bestimmen und so den Zustand der Ostsee verbessern – und auch die … Chancen für die Menschen mitdenken!“ So, so. Wenn Sie das alles für einen guten Einstieg in einen vertrauensvollen, offenen Dialog mit der Region halten, dann kann ich Ihnen sagen, dass Sie die Pläne für den Nationalpark gleich wieder in die Schublade legen können. (Beifall SPD und SSW) Sie scheinen zu vergessen, dass es hier um das Leben vieler Menschen und den Ostseeschutz geht. (Zurufe Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Tobias Koch [CDU]) – Ich glaube, ich muss mir in Sachen Naturschutz von Ihnen nichts erzählen lassen. (Beifall SPD und SSW – Lars Harms [SSW]: Das glaube ich auch! Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Weitere Zurufe) (Sandra Redmann) – Ach so, ich dachte, das wäre ein offener Prozess. Dann sagen wir Ihnen, ob wir dafür oder dagegen sind. (Beifall SPD und SSW) Schreiben Sie lieber Briefe an die EU, in denen Sie sich über Gänse und Wölfe unterhalten! Darüber können wir dann auch noch einmal reden.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Eka von Kalben?

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Redmann SPD

Nein. – Ihr auf die Schnelle zusammengewürfelter Kompromissantrag und Ihre Aussage, der ökologische Zustand der Ostsee sei noch nicht zufriedenstellend, wobei der Minister neulich öffentlich gesagt hat – und ich gebe ihm recht –, der Zustand sei jämmerlich, machen es nicht besser.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Redmann SPD

Ein Satz! – Vielleicht sollten Sie lieber alle gemeinsam drei Workshops machen, damit Sie herausfinden, was Sie nun wirklich wollen. Für den Dialog ist ja schon alles vorbereitet. Die Zeit sollten Sie sich nehmen. Ansonsten wird Ihr ganzer Prozess unglaubwürdig. – Danke. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag der FDP steht einiges, dem ich zustimmen kann, zum Beispiel, dass wir die tickenden Zeitbomben, die Munition in der Ostsee, schnellstmöglich rausholen müssen. Auch deshalb begrüßen wir als SSW das vom Bund aufgelegte 100 Millionen Euro schwere Programm, damit wir dort endlich loslegen können. An der Stelle muss aber auch gesagt werden: Diese 100 Millionen Euro stehen bis 2025 zur Verfügung, und mit 100 Millionen Euro ist noch nicht viel getan. Hier haben wir noch eine große gemeinsame Aufgabe gegenüber dem Bund, um wirklich weiterzukommen. Auch dem ersten Absatz stimme ich zu. Gesunde Meere sind wichtig, sogar überlebenswichtig für Natur, für Tiere und für uns Menschen. Wir alle wissen: Besonders die Ostsee leidet, und es ist nicht übertrieben zu sagen, dass ihr im wahrsten Sinne des Wortes die Luft ausgeht. Genau das führt mich zu dem Teil des Antrags, dem ich so nicht zustimmen kann, nicht unbedingt, weil ich inhaltlich nicht einer Meinung bin. Natürlich müssen der Zustand und die Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten der Ostsee weiter verbessert werden. Natürlich muss das Thema Nährstoffeinträge ganzheitlich betrachtet werden. Natürlich müssen die Küsten- und Angelfischerei und auch der Wassersport nach wie vor ihren Platz in der Ostsee haben. Auch dies gehört zu Schleswig-Holstein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, Oliver Kumbartzky [FDP] und vereinzelt SPD) Aber um diese Themen zu besprechen, gibt es den eingeleiteten Konsultationsprozess, der gerade erst vor zwei Monaten mit einer Auftaktveranstaltung begonnen hat. Die Aufgaben der Konsultation sind folgende: Chancen und Konfliktpunkte besprechen, Synergien ausloten, gemeinsame Leitlinien erarbeiten und Lösungen vorbereiten. Der Anspruch ist – so formuliert es die Regierung –, diesen Prozess fair, wechselseitig und mit einer hohen Dialogbereitschaft zu führen. Das begrüßen wir als SSW. Dieses Verfahren bringt betroffene Vereine, Organisationen, Privatpersonen, Berufsgruppen und viele mehr zueinander und bietet die Möglichkeit, verschiedene Perspektiven in die Entscheidung zu einem möglichen Nationalpark Ostsee einfließen zu lassen. Es ist wichtig, sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Genauso wichtig ist es, auf regionale Bedürfnisse eingehen zu können. Ebenso wichtig ist für uns als SSW aber auch, dass die Diskussionen ergebnisoffen geführt werden. Wie gesagt, selbstverständlich muss in einem Nationalpark Ostsee auch Platz für die Küsten- und Angelfischerei sein, und auch Wassersport sollte weiterhin betrieben werden. (Beifall SSW) Gerade wir vom SSW setzen uns für die handwerkliche und heimische Fischerei und ihren Erhalt als Teil unseres kulturellen maritimen Erbes ein. Auch dies muss im Prozess berücksichtigt werden. (Beifall SSW) (Christian Dirschauer) Für uns ist klar: Handwerkliche Fischerei gehört aufs Meer und nicht ins Museum! (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Im Konsultationsprozess um den Nationalpark Ostsee muss sich daher auch mit der traditionellen Nutzung der Ostsee beschäftigt und befasst werden. Wir befinden uns jedoch in einer frühen Phase des Auslotens. Das Für und Wider wird jetzt besprochen, und der Meinungsaustausch soll jetzt stattfinden. Uns ist wichtig, dass das Ansinnen aller Beteiligten berücksichtigt wird und alle Stimmen hierzu gehört werden. Da sollten wir jetzt nicht reingrätschen und die Schere im Kopf walten lassen, sondern – so sehe ich unsere Rolle als Parlament – den gerade begonnenen Dialog fördern. Das ist doch unsere Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Natürlich kostet so ein Konsultationsprozess Energie und Zeit. Er ist jedoch notwendig, um die bestmögliche Entscheidung für die Umwelt, unsere Regionen und die beteiligten Menschen zu treffen. Ein Nationalpark Ostsee kann das Ziel, die Ostsee langfristig zu gesunden und wieder ins Gleichgewicht zu bringen, unterstützen. Er kann den angegriffenen Küsten- und Meereslebensräumen Luft zum Erholen schaffen und den Zustand der Ökosysteme verbessern. Gleichzeitig könnte er auch ein touristischer Faktor sein, denn die Ostsee ist in Schleswig-Holstein schon lange zur Marke geworden, und diese Marke bietet noch ein weiteres großes Potenzial, das wir heben können. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Er könnte aber auch dazu beitragen, dass wir auch an Land eine nachhaltige regionale Entwicklung bekommen. Ein Nationalpark Ostsee kann, wenn das Ansinnen aller Beteiligten berücksichtigt wird, soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte verbinden und einen echten Mehrwert für SchleswigHolstein bringen. Ich für meinen Teil sehe genau darin das Ziel des Konsultationsprozesses, eben dies auszuloten. Die Fragen, ob, wann und wie ein Nationalpark kommt, müssen jetzt Teil dieses Dialoges und eines sich anschließenden parlamentarischen Prozesses sein. Das ist doch ganz klar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Aber wenn ich den Dialog an dieser Stelle lobe, dann will ich auch sagen: Herr Minister, ich glaube, Sie haben da eine große Aufgabe vor sich, und die ist nicht leichter geworden durch das Interview von Frau Backsen, das wir gestern in der Zeitung lesen konnten. Da sind nämlich Pflöcke eingerammt worden, und das spricht nicht für einen offenen Dialog, wie wir ihn wünschen. Insoweit: Viel Erfolg dabei! Wir hoffen, dass der Dialog stattfindet, dass er auf Augenhöhe stattfindet und dass man ergebnisoffen miteinander umgeht.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Toi, toi, toi! Ich muss aufhören. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ostsee geht es schlecht. Das ist hier heute Morgen partei- und fraktionsübergreifend festgestellt worden. Ich will jetzt nicht noch einmal auf die Einzelheiten dazu eingehen, aber eines haben die vielen verschiedenen ökologischen Probleme der Ostsee gemeinsam: Sie sind von Menschen gemacht, und sie müssen von Menschen gelöst werden. In Meeren wie der Ostsee laufen die Probleme, die wir als Gesellschaft mit unserem Lebenswandel verursachen, zusammen und bleiben dort lange sichtbar. Wir reden gleich noch einmal über das Thema PFAS. In dem Zusammenhang ist das auch schön nachzuvollziehen. Unsere Ostsee ist aus dem Gleichgewicht gekommen. Sie ist in schlechtem Zustand, wir müssen gut auf sie aufpassen. Wir müssen den Zustand verbessern, wir müssen sie retten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Meeresschutz sind wir als Landesregierung seit Langem aktiv und unterwegs. Wir haben viel auf den Weg gebracht. Es gibt drei große Säulen. Da ist zum einen die Reduktion von Nährstoffeinträgen. Wir haben die Düngeverordnung, die vielen freiwilligen Maßnahmen im Zuge der Gewässerschutzallianz, wir haben die Verbesserung bei der Klärtech- (Minister Tobias Goldschmidt) nik, und ich möchte mich bei allen, die dazu beitragen, die Nährstoffeinträge zu reduzieren, bedanken. Das ist ein Kraftakt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die zweite Säule ist die Säule der Munitionsräumung. Das ist ein Problem, das lange da ist, über Jahrzehnte. Es ist für mich als ungefähr Vierzigjährigen – ein bisschen älter bin ich schon – wirklich etwas, das mich fassungslos macht, dass man so lange zugeschaut und so lange analysiert hat, wie mit dem Problem umzugehen ist und wie Lösungen zu finden sind. Es ist wirklich richtig und gut, dass jetzt 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, dass wir ins Tun kommen, dass wir zwar weiter wissenschaftlich analysieren, aber jetzt vor allem Anlagentechnik offshore bringen und mit der Räumung beginnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es ist auch gut zu wissen, dass das Parlament in diesem Punkt hinter uns als Landesregierung steht, weil ich wiederkommen werde. Es wird um Finanzierungsfragen gehen, um Kofinanzierung des Landes. Mit den 100 Millionen Euro ist allenfalls ein Anfang gemacht. Die dritte Säule des Meeresschutzes ist der Gebietsschutz. Wir haben viele Natura-2000-Gebiete, wir haben viele Naturschutzgebiete an den Küsten, und wir haben viel Engagement der Naturschutzverbände, der Schutzgebietsbetreuer und vieler verschiedener Akteure, die diesen Gebietsschutz gut managen. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Wir haben aber auch Handlungsbedarfe. Wir wissen, dass es den Arten nicht gut geht. Wir wissen, dass wir Ruheräume brauchen. Wir haben im Übrigen – das sage ich in Richtung der FDP-Fraktion – in der letzten Legislaturperiode eine Biodiversitätsstrategie beschlossen, in der steht, dass wir Ruheräume brauchen. Wir brauchen Räume, wo Natur Natur sein kann. Ein Instrument des Gebietsschutzes, über das wir sprechen – da gibt es viele verschiedene Instrumente –, ist ein Nationalpark. Das ist sozusagen die schillerndste Form des Naturschutzes, häufig emotional diskutiert, vor allen Dingen in der Anfangsphase von Diskussionen, hohe Strahlkraft auch überregional, fachlich kohärenter großflächiger Gebietsschutz, häufig identitätsstiftend. Man denke an den Schwarzwald, den Harz, das Berchtesgadener Land oder auch unser Wattenmeer. Zum Thema Wattenmeer möchte ich sagen, dass die Diskussion damals sehr, sehr erhitzt geführt wurde und es sehr viele Proteste gab. Wir monitoren immer wieder die Akzeptanzwerte des Nationalparks Wattenmeer. Heute liegt die Zustimmung bei 95 Prozent. 85 Prozent der Bevölkerung sagen: „Dass ich am Wattenmeer und Nationalpark wohne, ist mir wichtig“, oder sie sagen sogar: „Ich bin stolz darauf, dass das so ist.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Diskussionen um die Einrichtung des Nationalparks an der Westküste waren schmerzhaft, die waren lang, die waren intensiv. Am Ende ist politisch entschieden worden. Es hat keinen ergebnisoffenen Dialog gegeben. Das wollen wir anders machen. Wir wollen, bevor wir ein Gesetz erarbeiten, bevor wir entscheiden, ob wir überhaupt ein Gesetz erarbeiten, intensiv mit allen Interessenvertretungen in den verschiedenen Nutzerkreisen in der Region sprechen – ergebnisoffen: Jedes Argument wird gehört, jedes Argument kann eingespeist werden. In einem der Workshops, zu denen wir in den nächsten Tagen einladen, und auch außerhalb dieser Workshops ist es möglich, eigene Interessen und Ideen zu formulieren, wie wir die Ostsee besser schützen können, wo es Dinge gibt, die beachtet werden müssen, wo es keine Einschränkungen geben darf und wo vielleicht doch. Es ist hier über die Unsicherheit gesprochen worden, die in der Region herrscht. Da möchte ich daran appellieren, lieber Oliver, diese Unsicherheit nicht zu schüren, indem Dinge gesagt werden wie: (Oliver Kumbartzky [FDP]: Das machen doch Sie und Ihre Kollegen!) Das Ministerium hat die Pläne schon in der Tasche, in der Schublade. – Das ist mitnichten der Fall. Aber weil so viel Unsicherheit da ist, die teilweise auch geschürt wird, möchte ich ein paar Punkte vor die Klammer ziehen. Auch wenn wir Gefahr laufen, dass anschließend gesagt wird, dass wir nicht ergebnisoffen sind, kann ich sagen: Bestimmte Dinge werden nicht passieren. Wir werden nicht den Küstenschutz aufs Spiel setzen. Wir werden die Landesverteidigung nicht aufs Spiel setzen. Die Küstenfischerei gehört zu Schleswig-Holstein, der Wassersport gehört zu Schleswig-Holstein. Wir werden mit allen diesen Akteuren sprechen, und wir werden darüber sprechen: Welche Bereiche sind für euch besonders wichtig, welche sind für den Naturschutz besonders wichtig? – Wir werden in dem Dialog darüber gute Lösungen finden, immer mit dem Ziel, die Ostsee zu verbessern, und nicht mit (Minister Tobias Goldschmidt) dem Ziel, Einschränkungen vorzunehmen. Es geht um Ostseeschutz: präzise, im Sinne der Sache konstruktiv, sodass wir alle etwas davon haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Meine Uhr blinkt, deswegen mache ich es kurz: Ich möchte noch einmal den Blick auf die andere Seite des Meeres richten. Wir haben das Privileg, dass wir darüber streiten dürfen, wie wir die Ostsee und ihren Schutz verbessern. Auf der anderen Seite der Ostsee ist das ganz anders. Die haben das Privileg der Demokratie nicht. Und auch deshalb sind wir in der verdammten Verantwortung, mit dem Prozess sorgsam umzugehen, dass wir früh mit allen sprechen, um zu einer guten Entscheidung zu kommen und dann ein Gesetz oder etwas anderes zu machen. Denn zur Ergebnisoffenheit gehört auch, dass auch etwas anderes dabei herauskommen kann als ein Nationalpark. Eines ist aber nicht verhandelbar: dass wir weniger Schutz der Ostsee umsetzen oder dass wir den Status quo in die Zukunft verlängern. Das werden wir nicht tun. Ich habe Sie so verstanden, dass auch Sie das nicht wollen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Herr Minister, auch wenn wir in diesem Haus alle sehr freundschaftlich miteinander umgehen und uns nach Feierabend immer duzen, bitte ich doch, im Plenum den Respekt zu wahren und auch die formelle Anrede zu nutzen. Ich bestehe ein bisschen auf der formellen Anrede. Ich bitte darum, die Abgeordneten nicht zu duzen. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Entschuldigung, Frau Präsidentin.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Der Minister hat die Redezeit um zwei Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. Ich frage, ob von diesen zwei Minuten Redezeitverlängerung Gebrauch gemacht wird. – Das ist nicht so. Aber der Abgeordnete Kumbartzky hat sich für einen Kurzbeitrag gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Debatte nicht neu eröffnen, aber ich finde es wirklich ungeheuerlich und unmöglich von Ihnen, Herr Minister, dass Sie – das haben Sie letztes Mal bei der Debatte über den Moorschutz schon gemacht, jetzt schon wieder – irgendwie behaupten, ich würde hier herumzündeln und Unsicherheiten verbreiten. Bei diesem Thema wird Unsicherheit verbreitet, aber durch Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen und Ihre Abgeordneten. (Beifall FDP) Ich habe die Zeitungsartikel genannt. Das ist im Internet nachzulesen. Da gibt es einen Gastbeitrag Ihrer Staatssekretärin im Mitgliedermagazin des NABU, warum wir einen Nationalpark brauchen, oder da gibt es eben auch die Frau Backsen und ihr Interview gestern, oder auch eben in Ihrer Rede, ganz am Schluss, sagen Sie, Sie freuten sich auf ein Land zwischen zwei Nationalparks. Das ist doch der Beleg dafür, dass die Meinung bei den Grünen bei dem Thema schon feststeht. Wir wissen ja um das Eigenleben des MEKUN. Das haben wir diese Woche auch gesehen, als es um den Bundesrat und das Gebäudeenergiegesetz ging. Nun ist der Minister da noch einmal zurückgepfiffen worden, aber wer weiß, ob Daniel Günther ihn hier noch einmal zurückpfeift. Deswegen mein Angebot an Sie: Wir haben hier zwei Anträge vorliegen. Lassen Sie uns doch beide Anträge in den Ausschuss überweisen. Wir wollen alle den Dialog. Das ist von allen immer wieder betont worden: Es geht nur mit den Menschen. Dann führen wir den Dialog eben auch im Ausschuss, (Beifall FDP) weil ich von einer Sache überzeugt bin – wenn hier gesagt wird, wir haben noch ein parlamentarisches Verfahren –: Wenn die Landesregierung erst einmal ein Nationalparkgesetz in den Landtag einbringt, wird der Nationalpark kommen. Dann haben wir gar nicht mehr viel daran zu ändern. Deswegen ist es wichtig, dass wir vor diesem Gesetzgebungsprozess auch schon als Parlament, weil es später ein Parlamentsgesetz werden soll, darüber reden. Deswegen beantrage ich Überweisung beider Anträge in den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet, weil mir ein bisschen sauer aufstieß, dass Minister Goldschmidt sagte, wir hätten das Glück, dass wir in einer Demokratie lebten und uns um unsere Ostsee kümmern könnten und die Nachbarn auf der anderen Seite hätten das nicht. Ich möchte hier festhalten: Die einzige undemokratische Region, die wir gerade haben, ist tatsächlich Russland. Alle anderen sind demokratische Staaten, mit denen wir in unseren Parlamentsforen diskutieren und uns der Gesundheit und der Wasserqualität der Ostsee annehmen. Das ist der erste Punkt. Der nächste Punkt: Wir machen alle unsere Wahlstände zur Kommunalwahl. Auch uns in Eckernförde treibt dieses Thema fürchterlich um. Dazu lese ich den Antrag der Koalition – das ist der dritte Absatz –: „Dabei ist wichtig, dass alle relevanten Steakholder intensiv und in einem ausgeglichenen Anteil eingebunden werden.“ – Ich weiß nicht, wie ein ausgeglichener Anteil von Stakeholdern und anderen Akteuren aussieht. Wenn dieser Nationalpark Ostsee kommt – wir wollen alle gemeinsam die Ostsee schützen – und ich das Interview von der Abgeordneten Silke Backsen über geschlossene Strände lese, hoffe ich, dass das nicht für uns in Eckernförde gelten soll, weil wir dann Konkurs anmelden könnten. Unser ehemaliger Bürgermeister sitzt dort als Staatssekretär. Wir verdienen unser Geld auch mit dem Tourismus. Insofern bin ich gespannt, wie dieser Konsultationsprozess aussieht. Ich hoffe, dass das tatsächlich mit den Menschen gemacht wird und nicht gegen die Menschen in der Region. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Silke Backsen GRÜNE

Vielen Dank. – Ich möchte, weil ich sehr oft angesprochen worden bin, noch einmal kurz alle Menschen, die mich angesprochen haben, bitten, richtig zu lesen und richtig zu zitieren. Das würde die Diskussion ein bisschen erleichtern und auf ein sachliches Niveau bringen. Manchmal benutze ich einen Konjunktiv. Das kann man dann lesen und auch so zitieren. Es heißt: Man könnte in einem schönsten Bundesland zwischen zwei Nationalparken leben. – Das ist ein Unterschied, und ich bitte, wenn ich hier zitiert werde oder wenn ich direkt angesprochen werde, das zu berücksichtigen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir die Letzten sind, die Naturschutz gegen die Menschen ausspielen. Ich persönlich bin die Allerletzte, die das hier vorgetragen hat. Ich habe gerade eine anderthalbwöchige Tour durch das Land hinter mir. Ich habe Sie nicht getroffen, Herr Kumbartzky. Ich bin mit den Menschen vor Ort in den Ostseeräumen in Kontakt und versuche, Austausch zu finden, mich mit Fischereiverbänden und Fischern, mit Menschen vor Ort, mit Touristikern und allen betroffenen Menschen zu treffen und auszutauschen. Ich habe eben in meiner Rede, so wie es meine Kollegin auch betont hat, diesen offenen Prozess betont und hervorgehoben, dass gerade in einem Dialog manchmal Dinge klarer werden und die Probleme nicht größer, sondern kleiner werden. Ich möchte das hier noch einmal eindringlich klarstellen. Ich habe auch nicht gesagt, dass Strände komplett gesperrt werden. Ich habe gesagt, dass man sicherlich in bestimmten Bereichen, wenn Vögel brüten, sie vielleicht temporär zeitlich und räumlich begrenzt absperren kann. Das funktioniert an der Westküste auch sehr gut. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht sollten wir alle gemeinsam einmal hinüberfahren und uns Best-Practice-Beispiele anschauen. Ich habe hier keine vorgefertigte Meinung. Wir nehmen die Menschen sehr wohl mit. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat jetzt die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal klarstellen, dass man uns als Opposition nun wirklich nicht nachsagen kann – Herr Minister, ich hoffe, Sie bestätigen das auch, wir saßen schon zusammen auf einer Veranstaltung –, dass wir diesen Prozess nicht konstruktiv begleiteten. Das machen wir nämlich. Das habe ich dort auch sehr laut und deutlich auf der Veranstaltung gesagt. Das lasse ich mir hier in diesem Haus auch (Sandra Redmann) von den Grünen nicht nachsagen, das möchte ich ausdrücklich sagen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Ich kann es bezeugen!) Das muss ich mir nun wirklich nicht anhören. Aber wenn ich von Ihnen gefragt werde, ob ich oder wir denn nun für oder gegen einen Nationalpark sind, dann muss ich sagen: Damit haben Sie alles erledigt. – Der Minister hat gerade erklärt: Offener Prozess, mit jedem reden, wir entscheiden uns nach diesem Prozess, wir nehmen es noch ins Parlament. – Und dann fragen Sie mich allen Ernstes: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen? – Ich habe es doch erklärt. Das erzählen wir Ihnen nach dem Prozess. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir durften es nicht fragen!) Danach erzählen wir es, wenn der Prozess abgeschlossen ist. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann doch eine Position dazu haben, ob man das positiv oder negativ findet!) – Habe ich doch gerade gesagt, Frau von Kalben. Ich habe doch gerade gesagt, dass wir das sehr positiv begleiten. Das ist der eine Punkt. Normalerweise sind wir der Auffassung – – (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Redmann SPD

Ob es für Sie nun deutlich geworden ist oder nicht, ist mir, ehrlich gesagt, schietegal. Für alle anderen scheint es sehr deutlich geworden zu sein. (Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW) Normalerweise würden wir dem Antrag nicht zustimmen, lieber Oliver Kumbartzky, liebe FDP, weil es schon so ist, dass das eine noch ein Verfahren der Regierung und das andere ein Verfahren des Parlamentes ist. Aber in diesem Fall möchten wir ausdrücklich sagen, dass wir diese Idee sehr gut finden und vielleicht alle einladen sollten, die an dem Prozess nicht so teilnehmen können. Die Möglichkeit haben wir auch noch. Deswegen stimmen wir zu, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen. – Danke. (Beifall SPD, FDP und SSW – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben Friedrichstadt, Jübek oder unsere Elberegion mit der Antarktis oder dem tibetanischen Hochland gemeinsam? (Lars Harms [SSW]: Alles schöne Gegenden! – Vereinzelte Heiterkeit) – Alles schöne Gegenden, das ist schon einmal richtig – und in allen Regionen können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mittlerweile per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – kurz PFAS – nachweisen. PFAS sind eine Gruppe von mehr als 10.000 Chemikalien, die wasser-, fett- und schmutzabweisend sind und uns im Alltag auch durch ihren Anti-HaftEffekt begegnen; zum Beispiel in Pfannen oder Backformen, Zahnseide und Regenjacken, Kabelummantelungen, Dichtungen, Imprägniermittel und vielem mehr. Auch in der Pharma- und Pestizidbranche kommen PFAS zum Einsatz oder aber als Kältemittel in Wärmepumpen oder Kühltheken. PFAS sind auf den ersten Blick also recht nützlich. Sie sind aber auch unverwüstlich und eben giftig. PFAS werden auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, weil sie zu den stabilsten chemischen Verbindungen überhaupt gehören. Weder Sonnenlicht noch Mikroorganismen können PFAS etwas anhaben. PFAS wirken in der Regel nicht akut giftig. Sie bleiben aber für Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte in der Umwelt. Sie reichern sich dort an und gelangen in die Nahrungskette: in das Trinkwasser, in Fisch, Fleisch und Eier und damit auch in den menschlichen Körper, wo sich PFAS in Blut und im Gewebe weiter anreichern. Die Stoffe sind aber auch in der Luft und im Hausstaub enthalten. PFAS stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen, unfruchtbar zu machen, den Fettstoffwechsel zu stören und das Geburtsgewicht von Neugeborenen zu mindern, aber auch ganz generell das Immunsystem zu schwächen. Im Rahmen des „Forever Pollution Projects“ wurden an mehr als 1.500 Orten in Deutschland PFAS nachgewiesen. Davon entfallen auf Schleswig-Holstein 58 Orte, mindestens vier Orten mit Belastung des Grundwassers. Vermutlich handelt es sich hierbei nur um die Spitze des Eisberges. Weitere Verdachtsfälle bestehen in nicht unerheblichem Umfang. Die Dunkelziffer ist hoch. Das Problem ist also noch viel größer als bisher bekannt. Deshalb begrüßen wir vom SSW ausdrücklich, dass sich der Bund zusammen mit den Ländern Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden für ein PFAS-Verbot in der EU einsetzt und ein entsprechendes REACH-Beschränkungsverfahren eingeleitet hat. Hier sind sich SSW und regierungstragende Fraktionen offensichtlich einig. Aber für den Rest kann man den Alternativantrag der Koalition wohl nur als völlig ambitionslos bezeichnen. Selbst wenn frühestens 2025 – das hoffen wir eben gemeinsam – ein EU-weites Verbot in Kraft träte, gäbe es für einzelne Stoffgruppen und Produkte noch Übergangsfristen und Ausnahmen von teilweise mehr als 13 Jahren. Ein Verbot ist eben auch noch lange nicht sicher: Lobbyverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie laufen Sturm gegen ein Verbot, was im Übrigen nicht verwundert, befinden sich doch die meisten PFAS-Produzenten in Europa hier bei uns in Deutschland. Das zeigt umgekehrt aber auch, dass wir es ein Stück weit federführend in der Hand haben können, wenn wir es wollen. Und: Mit einem Verbot ist eben auch noch nichts für die Sanierung der Altlasten getan. Unter anderem hier setzen wir mit unserem Vorschlag für einen nationalen Aktions- und Handlungsplan an. Das ist übrigens ein Weg, den auch Dänemark geht. Eine Sanierung ist teuer und hochkomplex, weil die Stoffe die Eigenschaften haben, die sie haben. Laut einer Studie des Nordischen Ministerrates betragen die Kosten für eine flächendeckende Sanierung dieser Verseuchung europaweit rund 16 Milliarden Euro. Mit jedem Tag, den wir warten, reichern sich PFAS in Natur und Umwelt und im Menschen weiter an. Deshalb müssen wir jetzt anfangen, Altlastflächen und Verursacher systematisch zu identifizieren und zu erfassen sowie die Flächen entsprechend zu sanieren. Wir müssen Bürgerinnen und Bürger in belasteten Gebieten informieren und sachlich aufklären, aber eben auch PFAS-Produzenten und PFAS-verarbeitende Betriebe in der For- (Christian Dirschauer) schung an Alternativen unterstützen. Wir müssen prüfen, welche nationalen Verbote und Maßnahmen sinnvoll und machbar wären. Bei einigen Alltagsprodukten kann man schon heute schnell umsteigen, zum Beispiel auf Eisen- oder Edelstahl- statt beschichteten Pfannen. Ein Schutz durch eigenes Handeln ist im Übrigen für die Bürgerinnen und Bürger jedoch kaum möglich. Regelmäßig lüften und feucht wischen ist, was Bürgerinnen und Bürger in belasteten Gebieten derzeit machen können. Es dabei zu belassen, kann aber nicht der Anspruch einer Regierung sein, die sich dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen verschrieben hat. Deswegen ist Ihr Antrag mehr als ambitionslos, er ist unkreativ – er ist abzulehnen. Ich bitte um Zustimmung für den Antrag des SSW, damit wir endlich anfangen können. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! PFAS – was ist das überhaupt, und worüber sprechen wir hier heute? – PFAS sind Kohlenstoffketten, bei denen die Wasserstoffatome teilweise oder vollständig durch Fluoratome ersetzt worden sind. Die Stoffgruppen umfassen tausend verschiedene Stoffe und zeichnen sich dadurch aus, dass sie extrem stabil und wasser-, schmutz und fettabweisend sind. So werden sie beispielsweise bei Einweggeschirr, Outdoorjacken, aber auch für Ventile, das heißt für die Wasserstofftechnik oder Medizintechnik, benutzt. Diese Eigenschaften sind auf der einen Seite wahnsinnig hilfreich und sinnvoll. Auf der anderen Seite haben sie aber den Nachteil, dass sie nicht abbaubar und sehr umweltschädlich sind. Nicht umsonst werden sie auch Ewigkeitschemikalien genannt. Im Februar 2023 wurde veröffentlicht, dass in Europa an mehr als 17.000 Standorten PFAS nachgewiesen worden sind und dass in Schleswig-Holstein bereits 12 von 14 Gewässern mit PFAS belastet sind. Das heißt: Hier liegen sogar die Jahresdurchschnittskonzentrationen über den Grenzwerten. In Fischfilets aus Fließgewässern sind die Umweltqualitätsnormen ebenfalls überschritten worden. Auch im Grundwasser konnte PFAS bereits nachgewiesen werden, hier gibt es allerdings noch keine Grenzwerte. Doch nicht nur im Wasser, sondern auch im Blut von Kindern und Jugendlichen wurde es nachgewiesen. Bei einem Fünftel der Blutwerte von Kindern und Jugendlichen lag die Konzentration bereits über den von der EU-Kommission festgestellten Werten. Auch über Muttermilch ist es übertragbar. Genau das waren die Gründe, wieso Deutschland gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden einen umfangreichen PFASBeschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht hat. Dieses Vorgehen unterstützen wir ausdrücklich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachdem nun ein Vorschlag erarbeitet worden ist, findet aktuell eine sechsmonatige Anhörung statt. Das heißt: Es wird genau geschaut werden, wo Produkte substituierbar sind oder wo man sie in bestimmten Bereichen noch nicht substituieren kann, weil es keine Ersatzprodukte gibt. Bis 2025 träte diese Einschränkung in Kraft. Das gälte für die gesamte EU, und sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre es eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACHVerordnung 2007. Es geht also um etwas. Die EU ist tatkräftig dran, und Deutschland unterstützt dieses Vorgehen als Initiator ausdrücklich. Aber kommen wir zum SSW-Antrag. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, wenn jedes Bundesland oder jede Nation etwas alleine voranbringt und es wieder zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommt. Wir gestalten Umweltpolitik in so vielen Fälle europäisch. Daher sollten der Fokus und die ganze Kraftanstrengung darauf liegen, dass man die Dinge gemeinsam und nicht einzeln voranbringt. Wir müssen nämlich auf vier Aspekte schauen: Erstens: Deutschland ist Impulsgeber und hat die Initiative vorangebracht. Zweitens: Deutschland und wir alle leben in einem Binnenmarkt innerhalb der EU und müssen das Ganze auch aus Wirtschaftsperspektive betrachten. Es macht keinen Sinn, wenn wir nationale Alleingänge planen und die Unternehmen beispielsweise abwandern, die Produkte woanders produzieren und Umwelteffekte einfach nur verlagert werden. Denn was wollen denn die wichtigen Produktions- und Unternehmenszweige, die wir in Deutschland und Schleswig-Holstein haben, beispielsweise die Wasserstoffindustrie oder die Medizintechnik? Wohin sollen die denn? Sollen sie einfach in das Nachbar- (Cornelia Schmachtenberg) land und dort weiter produzieren? Das macht keinen Sinn. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Drittens: Es findet aktuell ja bereits eine Anhörung statt. 2025 träte das Verbot in Kraft. Bis eine nationale Strategie mit vielen Streitigkeiten in dieser Ampelregierung erarbeitet ist, ist es doch – da bin ich mir sicher – auf europäischer Ebene längst entschieden. Viertens: Dazu kommen auch noch rechtliche Schwierigkeiten, da es nicht einfach möglich ist, einfache nationale Stoffverbote zu beschließen. Es ist also aus Effizienz-, Effektivitäts- und rechtlichen Gründen nicht sinnvoll, national zu handeln, sondern sinnvoll europäisch zu handeln. Daher sollten wir da alle Kraftanstrengungen reinlegen. Es ist gut, dass sich die EU kümmert und wir hoffentlich in zweieinhalb Jahren solche Verbindungen nur noch dort nutzen, wo es wirklich nicht anders geht, der Umwelt zuliebe und um der Gesundheit willen. – Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Manchmal schlägt irgendetwas in Dänemark Wellen, und der SSW trägt es in unseren Landtag. Dafür bin ich in diesem Fall sehr dankbar. Vielen Dank, dass wir dieses PFAS-Problem heute debattieren und beraten können. (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit der europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – kurz REACH-Verordnung genannt – haben wir ein einheitliches und vergleichsweise strenges Chemikalienrecht zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Das war bei ihrer Einführung im Jahr 2007 einerseits ein enormer Fortschritt, andererseits ist die Aufgabe gigantisch. In Europa werden mehrere Zehntausend Chemikalien gehandelt, darunter viele, die lange Zeit unter dem Radar der Kontrollbehörden geflogen sind, weil sie nicht hochgiftig sind, sich aber in der Umwelt anreichern und dadurch eine schleichende Gefahr darstellen. Dies betrifft die Stoffgruppe der PFAS. Die Abkürzung steht – das haben wir schon gehört – für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Aufgrund ihrer wasser- und schmutzabweisenden Eigenheiten finden sie zahlreich auch in Alltagsgegenständen Verwendung. Jeder, der sich eine Pizza bestellt oder macht – was ja heutzutage ziemlich üblich ist –, kommt in Kontakt mit diesen PFAS, denn auch darauf sind sie. Bis vor Kurzem waren sie auch noch in den Feuerlöschschäumen vorhanden. Die Feuerwehr beziehungsweise die chemische Industrie hat darauf reagiert und sie aus diesen Mitteln bereits entfernt. Es ist also möglich, sie zu substituieren. (Christian Dirschauer [SSW]: National!) Sie werden wegen ihrer hohen Beständigkeit zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien gerechnet. Sie finden sich in Böden, Gewässern, Lebensmitteln wieder und sind auch im menschlichen Blut nachweisbar. Die Abgeordnete Schmachtenberg hat es gerade hier vorgetragen; angesichts der Ruhe, die plötzlich im Plenarsaal entstand, kann ich mir vorstellen, wie jeder Einzelne sich betroffen fühlt, wenn wir diese Punkte hier ansprechen. Erst seit Kurzem, nämlich seit Anfang des Jahres, gelten EU-weit rechtsverbindliche Höchstgehalte für bestimmte PFAS: in Fisch und Fischereierzeugnissen, Krebstieren und Muscheln, Fleisch, Eiern und daraus hergestellten Erzeugnissen. Wir erinnern uns sicherlich alle an den Skandal mit den durch zu hohen PFAS-Gehalt belasteten Eiern von Hühnern in Dänemark, die mit Fischmehlzusätzen gefüttert wurden. Es ist höchste Zeit, aus den allmählich in den letzten Jahren gewachsenen Erkenntnissen über die Gefährlichkeit dieser Stoffe Konsequenzen zu ziehen. Deshalb begrüßen wir die Initiative des Bundes gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden, die Herstellung und die Nutzung von PFAS-Chemikalien in der EU weitgehend zu beschränken. Wir sollten in der EU erst einmal arbeiten lassen, und dann kommen wir mit einem nationalen Plan. „Warum nur beschränken und nicht ganz verbieten?“, kann man sich fragen, aber chemikalienrechtliche Verbote im Rahmen der REACH-Verordnung erfolgen grundsätzlich als sogenannte Be- (Dirk Kock-Rohwer) schränkungen. Das angestoßene Beschränkungsverfahren hat ein allumfassendes Verbot von PFAS zum Ziel. Die Verordnung sieht hierfür ein komplexes Verfahren vor. Dabei werden Unternehmen und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Stoffgruppe der PFAS ist riesig. Sie umfasst Tausende von Einzelverbindungen, deren Verwendungen sehr vielfältig sind. Einige sind essenzieller Bestandteil zum Beispiel spezieller Schutzkleidung oder von Medizinprodukten – auch das haben wir schon gehört – und nur mittelfristig substituierbar. Unsere Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den genannten Staaten dafür ein, dass für die verbleibenden Anwendungen zügig Alternativen entwickelt werden. Darüber hinaus sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, unterstützende Maßnahmen auf nationaler Ebene zu treffen, um das Monitoring zu verbessern und die Gefahren für die menschliche Gesundheit zu minimieren. Auch die Landesregierung muss im Rahmen ihrer Zuständigkeiten das ihre dazu beitragen. Ein wichtiger Schritt wurde bereits Ende März 2023 im Bundesrat vollzogen: die Änderung der Trinkwasserverordnung, mit der ein Grenzwert und damit verpflichtende Messungen für PFAS ab 2026 eingeführt wurden. Kritik gibt es sowohl an der Zeitschiene als auch an der Höhe des Grenzwertes. Ich kann das nachvollziehen. Schneller ist natürlich immer besser. Am besten wäre sofort und ein Grenzwert von 0,0. Allerdings muss es auch für die Wasserversorger machbar sein. Sie benötigen Zeit für die Umsetzung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einige PFAS wurden bereits in der Vergangenheit verboten und in der Folge durch andere Verbindungen ersetzt, die ebenfalls zur Stoffgruppe der PFAS gehören. Die Erkenntnis, dass damit nichts gewonnen ist und die gesamte Stoffgruppe aus Umweltsicht problematisch ist, hat sich leider erst in den letzten Jahren durchgesetzt. Das erscheint mit symptomatisch für unseren leider nach wie vor allzu sorglosen Umgang mit der Natur, der uns am Ende selber trifft. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Marc Timmer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorgestern habe ich neue Schuhe für meinen Sohn gekauft. Der Verkäufer fragte mich, ob ich die Schuhe imprägnieren lassen möchte. Ich erinnere mich: Als ich selbst Kind war, wurde schön im Laden imprägniert und irgendwann dann draußen. Inzwischen gibt es dafür eine geschlossene Box, darin kann man sich die Schuhe für fünf Euro imprägnieren lassen. An mehr als 1.500 Orten lassen sich in Deutschland per- und polyfluorierte Alkylverbindungen feststellen, kurz PFAS. In Schleswig-Holstein sind es fast 60 Orte – bislang, denn das ist tatsächlich eher die Spitze des Eisberges. PFAS werden auch Ewigkeitschemikalien genannt. Wenn ich mich untersuchen ließe, wäre ein wahrscheinliches Ergebnis: Auch ich habe PFAS im Blut. Bei vielen Konsumgütern kommt es zum Einsatz – wir haben es gehört. In der Industrie werden PFAS in einer Reihe von Spezialanwendungen eingesetzt. PFAS sind langlebig, klein und wandern. Die Beständigkeit der Verbindung zwischen Kohlenstoff und Fluor ist Stärke und Herausforderung zugleich. Sie stellt ein ernstes Problem für die Umwelt dar: Selbst in Polarregionen und in der Tiefsee wurden sie nachgewiesen. Sie finden sich weltweit in Fischen, Wildtieren, Milch und zahlreichen Lebensmitteln; auch im Blut oder in der Muttermilch wurden PFAS nachgewiesen. Bestimmte PFAS schädigen Studien zufolge das Immunsystem, stören den Fettstoffwechsel, verhindern die Fruchtbarkeit oder können Krebs erzeugen. Das ist alarmierend. Der Mensch nimmt PFAS über Lebensmittel oder die Luft auf. – Ich denke wieder an meine Kindertage und einige Schuhkäufe mit meiner Mutter. Als Verbraucherschützer stellt sich die Frage nach der Kennzeichnungspflicht. Diese gibt es für die meisten Produkte mit PFAS derzeit noch nicht. Es gibt jedoch Hersteller, die mit PFAS-freien Produkten werben. Jedoch auch hier ist Vorsicht geboten, denn oft bedeutet das, dass man nur einzelne Gruppen rausnimmt, dass nur bestimmte Einzelstoffe von den über 10.000 PFAS darin nicht verwendet werden. Was sind erforderliche politische Maßnahmen, und was tut die Bundesregierung, was passiert auf EUEbene? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam – auch das haben wir gehört – mit Dänemark, Niederlanden, Norwegen und Schweden für eine Beschränkung von 10.000 PFAS ein. Sie haben im Februar ein Beschränkungsverfahren bei der Europäi- (Marc Timmer) schen Chemikalienagentur eingeleitet. Das ist richtig und gut. Wie geht das Verfahren weiter? – Ab Veröffentlichung kann jeder innerhalb von sechs Monaten Stellung beziehen. Nach neun Monaten stellt der ECHA-Ausschuss zur Risikobeurteilung seine Stellungnahme öffentlich, und danach gibt es auch noch einmal einen ECHA-Ausschuss für sozioökonomische Analysen, der nach zwölf Monaten sein Papier veröffentlicht. Danach ergeht ein Vorschlag der Kommission, und das Europäische Parlament wird ebenso wie die Mitgliedsstaaten eingebunden. Derartige Fälle sind also auf der EU-Ebene klar geregelt. Das finde ich gut, und das muss man auch einmal sagen, denn gestern war Europatag. Ich finde, das ist ein gutes Beispiel für europäische Politik. (Vereinzelter Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, darf ich Sie kurz unterbrechen. – Bitte von der Tribüne aus nicht fotografieren. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Marc Timmer SPD

Politischen Druck bedarf es aber natürlich trotzdem weiter. Dieser wächst auch auf die Chemieindustrie, nicht nur durch die Initiative der Bundesregierung, sondern weltweit. 47 Fondsmanager, die zusammen ein geballtes Vermögen von 8 Billionen Dollar verwalten, fordern die großen Chemieindustriekonzerne der Welt zu Transparenz auf. Sie klagen in den USA. Wer sich damit auskennt, weiß, was das bedeutet. Sie wehren sich gegen den Einsatz von PFAS. Die Chemieunternehmen stehen vor der Aufgabe, schnell auf PFAS-freie Verfahren umzustellen. Das führt zu erheblichen notwendigen Investitionen in Produktionsentwicklung, den Aufbau neuer Produktionskapazitäten und Lieferketten sowie nach dem Polluter-pays-Principle auch für Folgen- und Schadensbeseitigung. Der Innovationsdruck in der Chemieindustrie ist hoch und wird weiter steigen. Was sind daraus aber die Ableitungen für Schleswig-Holstein? – Auf EU- und Bundesebene ist erst einmal alles geregelt. In der Tat brauchen wir einen nationalen Aktionsplan. Das finde ich in dem Antrag vom SSW gut. Vielen Dank dafür. (Beifall SSW) Vielen Dank auch dafür, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gerufen haben. Natürlich gibt es auch für Schleswig-Holstein Aufgaben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es einen Aktionsplan des Landes, der Landesregierung, braucht. Wir müssen schauen, wo die Sachen sind, wie wir sie beseitigen und was das für die Kosten bedeutet. Wer muss die Kosten übernehmen? Das muss von langer Hand geplant werden. Aber auch die Chemieindustrie vor Ort müssen wir im Blick behalten. Das wäre ein Arbeitspaket für den Wirtschaftsminister: Welche Industrie bei uns verwendet PFAS? Was sind alternative Produktionsketten? Wie geht es voran? (Thomas Hölck [SPD]: Weiß er das?) – Das weiß ich nicht, ob er das weiß. Das wäre meine Frage, ob er da im Kontakt, im Austausch ist. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wir müssen die Chemieindustrie bei uns vor Ort unterstützen. Das ist unglaublich wichtig, denn die Herausforderungen sind groß. Übrigens: Selbst der Sieger eines Tests von Ökotest zu Imprägniersprays wies kurzzeitige PFAS-Verbindungen auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Marc Timmer SPD

Ja, ein letzter Satz: Ich werde als Verbraucher in Zukunft genau darauf achten, ob PFAS in den Produkten sind. Ich hoffe, Sie auch. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne eine Gruppe von Besucherinnen und Besuchern der Abgeordneten Papo, Schülerinnen und Schüler der Lilli Martius Schule Kiel. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin dem SSW dankbar, dass dieses Thema hier auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Das ist ein wichtiges Thema, über das man reden muss. Man muss auch über eine deutliche Beschränkung (Oliver Kumbartzky) dieser Ewigkeitschemikalien reden, insbesondere, wenn man immer wieder neue Studien sieht, die von Gesundheitsrisiken sprechen. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Bund aktiv geworden ist. Er hat sich mit anderen Ländern auf den Weg gemacht, bei der Europäischen Chemikalienagentur eine Beschränkung der Verwendung von PFAS zu erwirken. Nun fordern Sie, Herr Kollege Dirschauer, in Ihrem Antrag einen nationalen Aktionsplan. Das klingt total nett. Aber im Ergebnis bin ich in der Bewertung da bei der Koalition: Es ist wichtig, dass man das Thema gemeinsam europäisch angeht, um ganzheitliche Lösungen zu finden, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und die Verlagerung von Umweltschäden zu vermeiden. Deshalb weht jetzt hier ein Hauch von Jamaika durch den Saal: Wir stimmen dem Koalitionsantrag zu, und Ihren lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Gut. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vieles ist gesagt worden. Ich nehme vieles aus der Debatte gern mit nach Bonn, wo ich heute Abend hinfahre. Heute startet die Umweltministerkonferenz. Dort ist das Thema PFAS eines, was sehr weit oben auf der Tagesordnung steht und sicher intensiv diskutiert werden wird. Zurzeit laufen die Vorbesprechungen. Es ist schon abzusehen, dass vieles zu besprechen ist. Ich werde viel Rückenwind aus der Debatte hier mitnehmen können. In der Tat: Es gibt etwas 10.000 PFAS-Verbindungen. Sie sind eine Kohlenwasserstoffverbindung, wo ein Atom durch ein Fluoratom ersetzt wird. Es findet kein natürlicher Abbau statt. Die Stoffe sind hochgradig mobil und vor allen Dingen deshalb gefährlich, weil sie sich in Ökosystemen und in den Nahrungsketten anreichern. Durch die Anreicherung werden sie auch für den menschlichen Organismus gefährlich. Wir weisen die PFAS-Verbindungen heute schon in den Fließgewässern und Seen nach. Dort werden an vielen Stellen die Umweltqualitätsnormen überschritten. Im Grundwasser haben wir Nachweise, im Boden gibt es zumindest an einigen Standorten – das sind häufig Feuerwehrstandorte oder Galvanikbetriebe – punktuelle Belastungen. Auch Altlasten gibt es in dem Bereich. Und in den Meeren – darüber ist beim vorherigen Tagesordnungspunkt gesprochen worden – sind alle Messergebnisse so, dass PFAS-Verbindungen festgestellt und die Umweltqualitätsnormen überschritten werden. Das ist also ein großes Problem, ein Problem, das so groß ist, dass man es vor allen Dingen über die Vorsorge lösen muss. In der Vergangenheit hat es Beschränkungen von PFAS-Stoffen gegeben. Diese waren aber immer nur für einen einzelnen Stoff und konnten schnell umgangen werden, indem dann ein anderer PFASStoff verwendet wurde. Das soll jetzt anders werden. Es ist eine Neuerung in der Chemikalienregulierung, dass jetzt die gesamte Stoffgruppe in den Fokus der Beschränkung genommen werden soll. Vier europäische Mitgliedstaaten, Norwegen, Niederlande, Schweden und Dänemark, haben dazu einen Vorschlag vorgelegt. Darüber ist hier schon viel gesprochen worden. Dieser Vorschlag sieht ein schrittweises Vorgehen vor: Binnen 18 Monaten sollen PFAS aus nicht dringend erforderlichen Anwendungen eliminiert werden. Dazu gehören klassische Verbraucherprodukte wie imprägnierte Funktionskleidung, Einwegverpackungen und andere Alltagsprodukte. Für all diese gibt es gute Alternativen, die verwendet werden können und sollen. Diese Produkte sollen innerhalb von 18 Monaten ohne PFAS-Verbindungen auskommen. Dann gibt es einen ganzen Bereich von Anwendungsfällen, bei denen es noch keine guten Alternativen gibt, auf die wir aber sehr angewiesen sind – zum Beispiel in der Medizin oder in der Energiewendewirtschaft. In diesen Fällen soll zwölf Jahre Zeit gegeben werden, damit die Industrie gute Alternativen entwickeln kann. Ich glaube – das hat die Debatte auch gezeigt –, dass das der richtige Weg ist, nämlich einen klaren Plan vorzugeben und zu sagen, bis wann man welche Stoffe für welche Anwendungsfälle noch nutzen kann, dabei auch zu berücksichtigen, dass es Anwendungsfälle gibt, bei denen es schwer ist, Alternativen zu entwickeln und für diese Gruppen dann mehr Zeit zu geben – und das Ganze europäisch koordiniert. Wir werden auf der Umweltministerkonferenz hoffentlich einen Beschluss fassen können, der der Bundesregierung aus den Bundesländern Rückenwind gibt. Wir fassen ja immer einstimmige Be- (Minister Tobias Goldschmidt) schlüsse. Ich hoffe sehr, dass es auch in diesem Fall möglich sein wird, einen einstimmigen Beschluss zugunsten einer schnellen und weitgehenden Beschränkung von PFAS-Verbindungen zu fassen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich begrüße Sie zur Nachmittagssitzung und teile Ihnen mit, dass Abgeordneter Andreas Hein nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung an der heutigen Nachmittagssitzung nicht teilnehmen kann ebenso wie Abgeordnete Kristina Herbst ab 16:40 Uhr. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8, 11, 24 und 28 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines SchleswigHolsteinischen Wohnraumschutzgesetzes (SHWoSchG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/899 b) Junge Menschen in Studium und Ausbildung unterstützen – Programm „Junges Wohnen“ in Schleswig-Holstein umsetzen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/681 Wohnraum für die Fachkräfte von morgen – Schleswig-Holstein treibt die Förderung studentischen Wohnens voran Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/747 c) Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern – Kommunen bei der Bewältigung des angespannten Wohnungsmarktes unterstützen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/909 Gemeinsam im Bund, in Schleswig-Holstein und vor Ort die Lage im Wohnungsbau entschärfen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/999 d) EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/944 Gebäudesanierungen in gemeinsamer Verantwortung sozial gestalten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1000 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Thomas Losse-Müller von der SPD.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Losse-Müller SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zwei fast schon brutal harte, ehrliche Gradmesser dafür, wie ernst wir es mit dem sozialen Zusammenhalt meinen. (Thomas Losse-Müller) Die erste Zahl: 11.000 Menschen in Schleswig-Holstein haben keine eigene Wohnung. 11.000 Menschen sind wohnungslos oder gar obdachlos, haben also überhaupt kein Dach über dem Kopf. 11.000 Menschen – das sind so viele Menschen, wie in Niebüll wohnen. Die zweite Zahl: Wir hatten einmal über 200.000 Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein, und die brauchten wir auch. (Zuruf CDU) Heute sind es nur noch 45.000, und es werden jedes Jahr weniger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben da, wo andere Urlaub machen. Wir sind das nette Land mit den glücklichen Menschen zwischen den Meeren, der echte Norden: gelbe Rapsfelder, blauer Himmel, frische Luft. Hier kann man gut leben und wohnen, aber wir müssen uns klarmachen, dass es da eine ganz andere harte und bittere Kehrseite unseres Heimatlandes gibt. Auch für diese Seite tragen Sie als Regierung die Verantwortung. (Beifall SPD) Wir müssten eine ganze neue kleine Stadt von der Größe Niebülls bauen, um jeden in diesem Land ein Dach über dem Kopf zu geben. Wir müssten zweimal Neumünster oder Norderstedt nur mit Sozialwohnungen bauen, um wieder ausreichend günstigen Wohnraum zu haben. Schon jetzt ist klar: Die Lage wird schlimmer werden. Die Landesregierung hat gerade selber festgestellt – Anfang dieses Jahres –, dass es in Schleswig-Holstein 67 Wohnungsmärkte mit angespannter Wohnlage gibt. Dazu zählen unsere großen Städte Kiel, Lübeck, Norderstedt, so ziemlich alle Städte im Hamburger Rand und die Küstenorte und Inseln. Wenn man einmal zusammenzählt, stellt man fest, schon heute lebt jede dritte Schleswig-Holsteinerin, jeder dritte Schleswig-Holsteiner in einer Stadt mit angespannter Wohnlage. Wer heute eine Mietwohnung baut, muss mehr als 16 Euro Miete pro Quadratmeter nehmen, um die Baukosten wieder reinzuholen. Eine normale Dreizimmerwohnung mit 85 Quadratmeter kostet dann knapp 1.400 Euro Miete kalt. Auch die Mitte der Gesellschaft kann sich das nicht mehr leisten. Eine dreiköpfige Familie – Mutter, Vater, Kind – mit guten Jobs und einem Pinneberger Durchschnittseinkommen von 2.500 Euro muss dafür mehr als die Hälfte ihres Einkommens zahlen. Deshalb baut die Wohnungswirtschaft auch keine neuen Wohnungen mehr, weil die genau wissen, dass sie die zu diesen Preisen nicht mehr loswerden. Steigende Zinsen, steigende Baukosten – Familien geben ihre Baugrundstücke, gerade bei uns auf dem Dorf und in den Dörfern um uns herum, zurück, weil sie sich ihr Eigenheim nicht mehr leisten können. (Zuruf CDU: Und das Heizen auch nicht! –

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Grunderwerbsteuer!) Wenn noch jemand Grundstücke kauft, sind das meistens Menschen von außerhalb – Best Ager, die genug Geld mitbringen. Sie müssen anerkennen, dass wir in diesem Land eine Wohnungskrise haben. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Auf diese Krise müssen wir bessere Antworten liefern als das, was Ihre Landesregierung bisher macht. Es kann doch nicht sein, dass die Antwort des Ministerpräsidenten auf die Zahl 11.000 Obdachlose ist, zur Stadtmission zu gehen und das Wohnungslosenmagazin HEMPELS bei famila zu verkaufen, und gleichzeitig lehnt Ihre CDU in allen Stadtparlamenten und Gemeindevertretungen kommunalen Wohnungsbau ab – genau die Lösung, die das Problem eigentlich beheben könnte. (Beifall SPD – Widerspruch CDU) Es kann doch nicht sein, dass die Hilfe für Mieterinnen und Mieter in den verrottenden Wohnblöcken der Hölk-Häuser in Bad Oldesloe darauf warten müssen, dass es ein Wohnraumschutzgesetz gibt. Wir haben hier schon vor einem Jahr ein Wohnraumschutzgesetz vorgelegt, das genau das Gleiche macht, was Sie hier in erster Lesung haben wollen. (Michel Deckmann [CDU]: Nein! Quatsch!) Sie haben es ein Jahr lang im Ausschuss versauern lassen, nur um jetzt genau die gleichen Regelungen zu machen. Damit haben Mieterinnen und Mieter ein Jahr verloren. Kommunen können nicht eingreifen. Es war ein Fehler, dass Sie dieses Gesetz auf die lange Bank geschoben haben. (Beifall SPD – Michel Deckmann [CDU]: Unsinn!) Auch Ihre andere Politik zeigt, dass Sie die Bedeutung dieser Krise nicht erkannt haben. Zinsen und Baukosten steigen immer weiter. Trotzdem profitieren junge Familien nicht von der von Ihnen ange- (Thomas Losse-Müller) kündigten Entlastung bei der Grunderwerbsteuer oder werden durch die angekündigte Eigenheimzulage entlastet. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Es kann doch nicht sein, dass Ihre Antwort auf steigende Mieten einfach Nichtstun ist. (Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt ja gar nicht!) Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag doch schon zugestanden, dass es ein Fehler war, die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung abzuschaffen. (Michel Deckmann [CDU]: Quatsch! – Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt doch nicht!) Sie haben gesagt, dass Sie die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen wollen. Und was ist? – Nichts. Sie wollten es korrigieren, und trotzdem kommt nichts. Wenn Sie dann endlich irgendwann dabei wären: Machen Sie gleich beides! Jede teure Neuvermietung erhöht den Mietspiegel in jeder Stadt, schwächt also die Kappungsgrenzenverordnung. Deshalb: Kappungsgrenzenverordnung, Mietpreisbremse – jetzt, nicht warten! (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Recht auf eine gute und bezahlbare Wohnung ist einer der Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Gutes und günstiges Wohnen ist die Voraussetzung für sozialen Frieden im Land. Das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit von Politik hängt davon ab, dass wir gutes Leben ermöglichen, mit günstigen, schönen, bezahlbaren Wohnungen. Warum sollten die Menschen uns – der Politik – denn vertrauen, dass wir das mit dem Wandel zum klimaneutralen Industrieland hinkriegen, wenn wir ihnen noch nicht einmal die Wohnungen bauen, die sie brauchen? (Werner Kalinka [CDU]: Fangen Sie doch mit der Bundesregierung an!) Die Akzeptanz einer humanen Flüchtlingspolitik, die uns allen hier im Haus wichtig ist, hängt von der Frage des Wohnraums ab. Sie ist durch den Mangel an Wohnraum ernsthaft bedroht, und zwar viel mehr als durch die abstrakte Frage, wer jetzt was zu zahlen hat, Bund oder Länder. Die Prioritäten sind hier im Land. Die Schaffung von Wohnraum ist auch die Voraussetzung für gutes, faires Wachstum. Bei uns in Eckernförde ist es so, dass mittlerweile die Betriebe Wohnungen mieten, damit sie die Fachkräfte, die sie zu sich nach Eckernförde holen wollen, überhaupt unterbringen können – die kämen sonst gar nicht. (Werner Kalinka [CDU]: Das war früher üblich!) Um Zuwanderung gerecht zu organisieren und den Fachkräftemangel zu bekämpfen, müssen wir vorher die Wohnungen bauen, die Kitas bauen, die Schulen bauen. Wir brauchen 10.000 neue Fachkräfte pro Jahr, das heißt: 10.000 neue Wohnungen jedes Jahr. Bauen wir diese Wohnungen nicht, werden wir keine Akzeptanz für Zuwanderung haben. Die Unternehmer und Betriebe im Land wissen das. Klinikbetriebe in Damp bauen gerade Dutzende von Wohnungen für die Pflegekräfte und die Köchinnen und Köche, die von den Philippinen und aus Indonesien kommen – in Damp. Wohnen ist beides, eine soziale Frage und eine Frage der Sicherung von gutem fairen Wachstum. Wir wissen wirklich alle, dass uns die Wohnungskrise vor sehr schwere Aufgaben stellt. Es gibt hier auch keine einfachen Antworten, keinen Silberpfeil. Ja, Schleswig-Holstein hat viel für die Förderung des sozialen Wohnraums getan. Das galt für alle Landesregierungen: für die Küstenkoalition, für Jamaika und jetzt auch für Schwarz-Grün. (Werner Kalinka [CDU]: Klar!) Die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein ist nachgewiesen super entwickelt, zumindest besser als anderswo. Und ja, der Bund hat sich verpflichtet zu helfen. Er muss auch liefern. Aber am Ende wird das alles nur gehen, wenn wir im Land buchstäblich die Ärmel hochkrempeln und es selber angehen. Der Nachkriegsbürgermeister unserer Landeshauptstadt Kiel, Andreas Gayk, der in einer Zeit aktiv war, in der die Wohnungskrise noch viel größer war, und viel Wohnungsbau gemacht hat, hat gesagt – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Die Tatsache, dass eine Aufgabe schwer ist, ja daß sie möglicherweise erst nach wiederholten Anläufen erreicht werden kann, beweist doch nicht ihre Unlösbarkeit.“ Wir haben doch schon einmal gezeigt, dass wir Wohnungskrisen lösen können. Nach dem Krieg haben wir allein 49/50 10.000 zusätzliche Wohnungen in zwei Jahren gebaut, zum Beispiel die Böcklersiedlung in Neumünster. Wir brauchen wieder diesen Willen. Wir müssen das schaffen wollen. (Thomas Losse-Müller) (Zuruf CDU: Genau! – Michel Deckmann [CDU]: Wir sind begeistert!) Unsere Vorschläge als SPD sind ziemlich klar. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Not am Wohnungsmarkt nur mithilfe kommunalen öffentlichen Wohnungsbaus lösen können. (Beifall SPD) Der freie Markt wird den Wohnraum für die vielen Wohnungslosen, für Flüchtlinge und andere Gruppen in besonderer Not nicht lösen. Der Markt wird auch in den Ferienorten keine Wohnungen zur Verfügung stellen, weil er sie ja an jemanden verkaufen kann, der sehr viel besser bezahlt. Deshalb ist unsere Lösung, dass das Land die Kommunen beim kommunalen Wohnungsbau unterstützen und das Gleiche mit einer Landesgesellschaft begleiten muss. Wir schlagen Ihnen ein neues Bündnis für bezahlbares Wohnen vor, um alle Kräfte im Land zu bündeln. Wir fordern die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze endlich wieder einzuführen. Wir sind bereit, mit Ihnen darüber zu reden, wie wir die vielen bürokratischen Vorgaben und Regeln für den Bau ändern, einfacher machen und alles dafür tun, dass Planungen beschleunigt werden können. Dann wird schneller und günstiger gebaut werden können. (Martin Balasus [CDU]: Und das ist der Weg!) In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir nicht aufgeben, dass wir nicht mit den Achseln zucken, wenn wir lesen, dass die Zahl der Wohnungslosen gestiegen ist, dass die Baupreise hochgehen und die Zahl der Sozialwohnungen wieder einmal zurückgeht. Es ist unsere Verpflichtung, allen Menschen in diesem Land ein gutes Leben zu ermöglichen. Das fängt mit einem sicheren und bezahlbaren Zuhause an. Sorgen wir dafür! – Danke schön. (Anhaltender Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Dr. SütterlinWaack. Falls es Irritationen gibt: Es gibt auch einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Deswegen hat jetzt die Ministerin das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, gestörte Lieferketten, steigende Baukosten und weiter steigende Zinsen – die Liste der Herausforderungen für den Wohnungsbau ist lang. Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahmesituation. In diesem Hohen Haus haben wir bereits vielfach zu den Ursachen debattiert. Deshalb verzichte ich auf eine erneute umfangreiche Problembeschreibung. Tatsache – das haben Sie eben auch schon gesagt – ist, dass die Ursachen vielschichtig sind und keiner der am Wohnungsbau Beteiligten diese allein beheben kann. Es bedarf eines gemeinsamen und koordinierten Handelns. Dabei beginnen wir nicht bei null. In den verschiedensten Runden und Fachkreisen werden die Herausforderungen und Lösungsansätze übergreifend zwischen Kommunen, Land und Bund miteinander erörtert und Verantwortlichkeiten festgelegt. So lädt unser Haus regelmäßig die am Wohnungsbau Beteiligten zu Abstimmungsrunden ein, zum Beispiel dem wohnungspolitischen Fachgespräch oder dem Tag der Bauministerin auf der NordBau. An Mangel an Gesprächen liegt es meines Erachtens nicht. Das ist nicht unser Problem. Wir haben daher in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Instrumenten auf den Weg gebracht – immer mit dem klaren Ziel, den Wohnungsbau konkret voranzubringen. Beispielshaft seien acht Punkte genannt. Erstens: die massive Stärkung der Wohnraumförderung zu Beginn dieses Jahres. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Unterstützung des Bundes können wir die dringend notwendige Finanzierungssicherheit für Investorinnen und Investoren gewährleisten. Um es deutlich zu sagen: Dieses verbesserte Förderangebot gilt auch für den studentischen Wohnungsbau. Die Beratungsgespräche in den ersten Monaten zeigen uns, dass unsere Förderangebote von vielen gern aufgenommen werden, denn sie dienen als Brücke zur Wirtschaftlichkeit der Projekte. Damit sichern wir – trotz schwieriger Marktlage – lang geplante Projekte. Zweitens: Die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde im Januar 2023 abgeschlos- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) sen. Mit der Feststellung angespannter Wohnungsmärkte nach § 201 a Baugesetzbuch haben wir vielen Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. So können diese ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren B-Plänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen. Derzeit haben wir unter den Bundesländern zudem die Diskussion angeregt, diese präventiv wirkenden Instrumente allen Kommunen zu eröffnen, also die Notwendigkeit eines angespannten Wohnungsmarktes aus der gesetzlichen Vorschrift zu streichen. Ich weiß von vielen Kommunen, dass dieser Wunsch nach Ausweitung des Anwendungsbereiches besteht. Drittens: die Kappungsgrenzenverordnung. Derzeit befindet sich der Entwurf einer Gebietskulisse für die Kappungsgrenzenverordnung in den finalen Zügen. Noch vor der Sommerpause wird es die erste Kabinettsbefassung hierfür geben. Viertens: Heute liegt Ihnen auch der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor. Es ist nicht das erste Gesetz in der Geschichte des Landes SchleswigHolstein. Die Vorgängerregelung – noch aus preußischer Zeit – wurde 2004 aus Gründen der Rechtsbereinigung abgeschafft. Wohnraum stand damals ausreichend und in angemessener Qualität zu Verfügung. Diese Rahmenbedingungen haben sich, wie Sie wissen, inzwischen komplett geändert. Angesichts von knappem Bauland und hohen Baukosten kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums eine besondere Bedeutung zu. Auch wenn die Vernachlässigung von Wohnraum hierzulande glücklicherweise kein flächendeckendes Phänomen ist, zeigen teils gravierende Einzelfälle, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten zum Eingreifen brauchen. Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfes ist es, angemessene Wohnverhältnisse durchsetzbar zu machen und die von Problemimmobilien ausgehenden negativen Effekte in städtebaulicher und sozialer Hinsicht in den Griff zu bekommen, damit am Ende nicht ganze Quartiere abrutschen. Vorgesehen ist, die Aufgabe des Wohnraumschutzes den Kommunen als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge zu übertragen. Die Gemeinden erhalten dazu einen Werkzeugkoffer. Ihnen werden Befugnisse zur Sachverhaltsaufklärung an die Hand gegeben. Sie können Maßnahmen zur Erfüllung der Mindeststandards anordnen. Sie können die Räumung bei Überbelegung verlangen oder bei erheblichen, nicht behebbaren Mängeln eine Unbewohnbarkeitserklärung aussprechen. Das Gesetz schreibt im Regelfall ein abgestuftes Vorgehen der Gemeinde vor: Zunächst soll den Verfügungsberechtigten die Möglichkeit einer freiwilligen Abhilfe eingeräumt werden. Erst anschließend sind vollziehbare Anordnungen vorgesehen. Der zweite inhaltliche Schwerpunkt des Gesetzes ist der Schutz von Dauerwohnraum durch eine Einschränkung der Zweckentfremdung. Von diesen gesetzlichen Regelungen ist sowohl der Mietwohnraum als auch der im Eigentum befindliche, selbstgenutzte Wohnraum erfasst. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, um das Wohnungsangebot im Land zu verbessern. Wir tun noch mehr, auch zum Thema Bauland – mit fünftens –: dem Baulandfonds. Mit Hilfe dieses Fonds können die Kommunen eine aktive Bodenpolitik betreiben. Er flankiert das Förderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“. Dieses Programm wiederum unterstützt die Kommunen dabei, gemischte und zukunftsgerechte Quartiere zu konzipieren und umzusetzen. Sechstens: Eigentumsbildung. Seit vielen Jahren fördern wir mit Angeboten der Förderbank die Eigentumsbildung in den Kommunen und tragen zur Entlastung der Wohnungsmärkte bei. Siebtens: Wohngeld. Ergänzend zu allen Instrumenten wurde zu Beginn dieses Jahres das Wohngeld deutlich ausgeweitet. Das erweiterte Wohngeld wird sehr gut in Anspruch genommen. Die Kommunen haben mit einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen umzugehen, und sie schaffen es auch, diesen durch die bedarfsgerechte Neueinstellung von Personal zu bewältigen. Als Land tragen wir gern 90 Prozent der dadurch entstehenden Personalkosten, denn es geht darum, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, diese auch schnell bekommen. Achtens: Wir bleiben am Ball. Selbstverständlich sind wir noch nicht am Ende. Stück für Stück erweitern wir den Instrumentenkasten. Dabei liegt auch die Stärkung der Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit in unserem Fokus. In der Vorbereitung befindet sich zum Beispiel die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft. Diese wird den Gemeinden bei der Frage der Wohnraumschaffung beratend zur Seite stehen und fachliches Know-how (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) anbieten. Es geht dabei um eine qualitative Ergänzung der bereits heute sehr guten Förder- und Beratungslandschaft. Meine Damen und Herren, seien wir auch ehrlich – Sie haben es eben auch gesagt –: Es gibt keine einfachen Antworten. Explodierende Baukosten und sehr schnell gestiegene Zinsen führen dazu, dass ohne eine massive Subvention die Schaffung von leistbarem Wohnraum derzeit nahezu unmöglich ist. Dies gilt für alle Marktteilnehmer, unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur. (Tobias Koch [CDU]: Genau! So ist es!) Eine Fokussierung alleine auf Landes- oder kommunale Wohnungsbauunternehmen scheint mir dabei nicht der richtige Ansatz zu sein. (Beifall CDU und FDP) Die vorhandenen Rahmenbedingungen gelten für diese Unternehmen genauso wie für jeden anderen Marktteilnehmer auch. Natürlich unterstützt die Landesregierung die Neugründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften mit den bestehenden Förderangeboten. Wenn Kommunen den Weg des kommunalen Wohnungsbaus einschlagen wollen, so stehen wir gern beratend zur Seite und unterstützen. Meine Damen und Herren, ich sehe, meine Redezeit kommt zum Ende. Lassen Sie mich abschließend noch einige Sätze zur EU-Gebäuderichtlinie sagen. Ich bin sicher, wir sind uns einig, dass einerseits der Gebäudesektor einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten muss. Andererseits kann ich aber auch die Befürchtungen nachvollziehen, die mir in den letzten Tagen vielfach im Land mitgeteilt worden sind, nicht nur in Bezug auf die Richtlinie, sondern auch in Bezug auf die aktuelle Novelle im Gebäudeenergiegesetz. Wir sind auf dem Weg, den CO -Ausstoß zu senken 2 und schließlich auf null zu bringen. Das darf aber nicht zu einer finanziellen Überforderung der Privathaushalte führen, ganz zu schweigen von dem Bedarf an wertvollen Ressourcen und Fachkräften, den wir in diesem Bereich haben. Wir brauchen finanzielle Anreize. Ich unterstütze den Quartiersansatz, der jedenfalls im Entwurf der EU-Gebäuderichtlinie schon verankert ist, denn Wärmenetze werden eine tragende Säule der zukünftigen Wärmeversorgung darstellen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Michel Deckmann von der CDU.

Diese Rede einzeln zitieren

Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich etwas von meinem Manuskript abweichen, um mich an Sie, Herr Losse-Müller, zu wenden. Man kann es – beschreibt man es als positiv – als mutig empfinden, aber auch als dreist, die Neubauforderung im Land zu kritisieren, wenn gleichzeitig die eigene Bundesregierung die KfW-Neubauförderung um 90 Prozent reduziert. Das ist wirklich dreist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Raudies? (Zuruf SPD: Das finde ich aber dreist! – Zuruf CDU: Das war nicht dreist, sondern tollkühn!)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Deckmann. – Wir haben uns ja im Finanzausschuss schon sehr ausführlich über das Wohnungsbauförderthema auseinandergesetzt. Ich habe meinen Fraktionsvorsitzenden so verstanden, dass er sehr deutlich darauf hingewiesen hat, dass die Wohnungsbauförderung im Land Schleswig-Holstein im Bundesvergleich vorbildlich ist, dass es wenig Besseres gibt. Das hat er für alle Landesregierungen gesagt, zuletzt Jamaika, davor Küstenkoalition und alle anderen Regierungen, die davor waren. Ich frage Sie, Herr Kollege Deckmann, ob Ihnen dieser Passus der Rede des Kollegen Losse-Müller vielleicht entgangen ist. (Lukas Kilian [CDU]: Die Ampel blinkt!) – Das ist mir nicht entgangen, sehr geehrte Frau Kollegin. Aber wer kritisiert, dass zu wenig Neubau stattfindet, aber nicht erwähnt, dass die eigene Regierung die Förderung bei der KfW um 90 Prozent für Neubau zurückführt, ignoriert einfach einen wesentlichen Punkt. (Michel Deckmann) (Beifall CDU – Wortmeldung Thomas Hölck [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Hölck?

Diese Rede einzeln zitieren

Michel Deckmann CDU

Ich glaube fast, dass ich in meinem Redebeitrag darauf komme. Wenn ich nicht darauf komme, können Sie mich gern unterbrechen. Ansonsten würde ich gern fortfahren. Ich bin immer noch auf Seite 1 meines Manuskripts. (Martin Habersaat [SPD]: Wenn Sie nicht mutig, sondern dreist anfangen, kann das passieren! – Lars Harms [SSW]: Fang an: Sehr geehrte Damen und Herren!) – Das ist okay. – Ich würde auch gern jeden persönlich begrüßen. Dafür reicht aber die Zeit trotz zehn Minuten Redezeit nicht ganz aus. Mit dem in den Landtag eingebrachten Wohnraumschutzgesetz bringen wir einen wesentlichen Punkt unseres Koalitionsvertrages in die parlamentarische Debatte. Wir definieren eine Mindestausstattung für menschenwürdigen Wohnraum, und – das ist der wesentliche Unterschied zu allen anderen bisher diskutierten Gesetzen – wir erteilen den Kommunen eine Befugnis, geben ihnen also die Option einzuschreiten. Wir gehen also nicht landesweit mit dem Vorschlaghammer vor, sondern sorgen dafür, dass vor Ort die Optionen gezogen werden können, wo das Problem erkannt wird. Das ist der Unterschied. Die Kommunen können, aber müssen keine Extrastrukturen schaffen. (Beifall CDU) Bei allen Debatten über das Wohnraumschutzgesetz wird das Mietrecht die wichtigste Option für alle im Land sein, die gegen Mängel vorgehen wollen. Eine Mietminderung oder der komplette Verzicht auf Mietzahlungen wird im einem Wohnraumschutzgesetz Option Nummer 1sein. Der Passus über die Zweckentfremdung ist ebenfalls ein wesentlicher Punkt. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, können Konflikte zwischen der touristischen Nutzung von Wohnraum und dem Dauerwohnraum, die erkannt werden, aktiv angegangen werden. Das kann per Landesgutachten festgestellt werden. Auch hier wird die kommunale Familie ermächtigt, wenn es zu hohe Leerstände oder ähnliche Merkmale gibt, selbst eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg zu bringen. Das ist eine einfache und flexible Möglichkeit zu reagieren. Somit erweitert das Wohnraumschutzgesetz mit dem Passus der Zweckentfremdung das Instrumentarium unserer kommunalen Familie. Wichtig ist aber auch: Diese einzelnen Elemente werden am Ende des Tages nicht reichen. Das Wohnraumschutzgesetz wird mit vielen Maßnahmen – der Zweckentfremdung, der wieder einzuführenden Kappungsgrenzenverordnung – ergänzend hilfreich sein. Aber der wesentliche Passus, ohne den es heute nicht geht, ist die stabile, solide Förderung staatlicherseits, sei es durch Zuschüsse, sei es durch zinsverbilligte Kredite. Ohne sie wird es leider Gottes nicht gehen. Da ist der Fonds Junges Wohnen, mit dem Bund und Länder insgesamt 650 Millionen Euro in die Waagschale werfen: Ein gutes Zeichen, das genutzt werden kann, um Wohnraum für Studenten zu schaffen, für Auszubildende, aber – das ist uns als schwarz-grüne Koalition auch wichtig – wir wollen all diejenigen, die Freiwilligendienste leisten, nicht vergessen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Insbesondere bei mir in der Heimat, an der Westküste, in Nordfriesland und Dithmarschen, gibt es eine extrem hohe Zahl an Freiwilligendienstleistenden und gleichzeitig – man muss es sagen – zu wenig verfügbaren Wohnraum. Daher würden wir uns darüber freuen, wenn wir in Verhandlungen mit dem Bund auch dort die Option bekommen könnten, den Fonds Junges Wohnen zur Schaffung von Wohnraum für Freiwilligendienstleistende nutzen zu können. Auch die bisher gute soziale Wohnraumförderung, die Bund und Land gemeinsam auf den Weg gebracht haben, ist in den nächsten Jahren mit 1,2 Milliarden Euro ein wesentlicher Baustein, um die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu lösen. Daneben haben wir allerdings auch noch einmal 20 Millionen Euro explizit für die besonderen Bedarfsgruppen – das sind Obdachlose, das sind Frauen, die von Gewalt betroffen sind – bereitgestellt, um zielgerichtet Wohnraum zu schaffen. Diese Förderkulisse muss konstant weiterentwickelt und angepasst werden, denn man darf auch sagen: Mit über 100 Prozent Erhöhung der sozialen Wohnraumförderung innerhalb von knapp eineinhalb Jahren hat die Landesregierung wirklich vorgelegt und ist im Bundesvergleich der Musterschüler. (Michel Deckmann) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Egal, wo man hinguckt: All diejenigen, die sozialen Wohnraum schaffen, sagen: Diese Förderkulisse ist attraktiv und interessant, und dank erfahrener Partner bei der Investitionsbank ist sie auch gut handelbar.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hölck?

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Herr Kollege Deckmann, Sie haben das Wohnraumförderprogramm der Landesregierung angesprochen, 1,2 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren. Können Sie dem Hohen Haus sagen, wie viel Bundesmittel sich in diesen 1,2 Milliarden Euro befinden? – Die Zahlen müsste ich kurz raussuchen, es kommt der Anteil nach Königsteiner Schlüssel ganz regulär dazu. – Ich kann es Ihnen sagen: 465 Milliarden Euro Bundesmittel für diese Landesförderung. Das kann man auch einmal erwähnen. (Zuruf CDU: Warum fragen Sie denn dann?) – Ich glaube nicht, dass diese 465 Milliarden Euro in Schleswig-Holstein ankommen. – Wollen wir wetten? (Heiterkeit) – Die 465 Milliarden Euro können schlecht in Schleswig-Holstein ankommen, wenn wir 1,2 Milliarden Euro Wohnraumförderung haben. (Christopher Vogt [FDP]: Sollen wir kurz rausgehen?) – 465 Millionen Euro natürlich, Entschuldigung! – Jetzt können wir wetten. (Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Ich gehe davon aus, dass damit die Frage beantwortet wurde.

Diese Rede einzeln zitieren

Michel Deckmann CDU

Wir haben die Größenordnungen jetzt wieder korrigiert und sind uns beim Geld vom Bund einig. Das ist richtig und ein wichtiger Bestandteil der Wohnraumförderung. Das hat die Ministerin gesagt, da erwähne ich auch, dass der Bund da beteiligt ist. Mit der Erweiterung der sozialen Wohnraumförderung um den dritten Tatbestand, den dritten Förderweg, die Sanierung, leisten wir einen wichtigen Beitrag für die energieeffiziente Sanierung unserer Gebäudebestände. Wir müssen uns ehrlich machen. Die Gebäude aus den 50er- bis 70er-Jahren, die nach dem Krieg gebaut wurden, als Wohnraum schnell geschaffen werden musste, bedürfen dringend der Sanierung. Sie benötigen eine Sanierung, um nur ansatzweise den geltenden oder zukünftigen Standards, die wir an unseren Wohnraum stellen, gerecht zu werden. Dementsprechend ist der dritte Förderweg ein richtiger Schritt, der auch bereits jetzt massiv nachgefragt wird, wie die IB.SH es berichtet. Diese verlässlichen Förderbedingungen mit der konstanten Weiterentwicklung sind am Ende der Schlüssel, dass in Schleswig-Holstein gute, aktive Wohnraumpolitik betrieben werden kann. Die Schattenseite ist das Förderchaos, das ich schon angesprochen habe, von Anfang 2022 bis Ende des ersten Quartals 2023. Die Neubauförderung in Höhe von 1 Milliarde Euro von der KfW ist zu niedrig. Wer 400.000 Wohnungen im Jahr schaffen will, wird das nicht mit 1 Milliarde Euro KfW-Mitteln machen. Erst vor Kurzem ist Klara Geywitz leider Gottes wieder zurückgerudert. Sie sagt: 400.000 Wohnungen werden wir erst 2024 erreichen. Ich gehe heute eine Wette ein: Auch im Jahr 2024 werden wir keine 400.000 neugebauten Wohnungen haben – nicht bei der aktuellen Kulisse, nicht mit den aktuellen Regelungen. Das ist leider Gottes Augenwischerei. Wir brauchen stattdessen mehr Spielraum. Wir müssen auch bei unseren eigenen Behörden anfangen. Ich sage ganz ehrlich: Die Umstellung in der Förderung von einzelnen Maßnahmen für die Sanierung bei der KfW hin zum BAFA war einer der größten Fehler, die man machen konnte. Die KfW hat vorher mit Plausibilitätsprüfung binnen weniger Minuten einen Förderbescheid erstellt. Sie hat zum Beispiel bei einer Fenstersanierung geprüft: Ja, das macht Sinn, der Förderbescheid wird ausgestellt. Dass es jetzt über das BAFA mit einer Einzelfallprüfung abgewickelt wird und Prüfungszeiträume von bis zu fünf Monaten bestehen, wo teilweise die Förderung gerade einmal die Mehrkosten deckt, die (Michel Deckmann) in diesem Zeitraum entstanden sind – es tut mir leid, da erweisen wir den Leuten in unserem Land, die sanieren wollen, einen Bärendienst. Damit werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Daher brauchen wir dringend wieder den Wechsel zurück zur KfW, um auch hier endlich mehr Tempo auf die Straße zu bringen. (Beifall CDU) Dies ist umso wichtiger vor dem Hintergrund der EU-Gebäuderichtlinie, die durch das Europäische Parlament insbesondere unter Mitwirkung der Sozialdemokraten massiv verschärft worden ist. Ursprünglich war der Gedanke, die Ziele über den ganzen Gebäudebestand zu mitteln. Nun haben wir teilweise Ziele, dass öffentliche Neubauten ab dem Jahr 2026 komplett emissionsfrei sein sollen, Privatgebäude ab 2028. Es tut mir leid, aber das Ziel halte ich für illusorisch. Bei allem guten Willen werden wir das nicht hinbekommen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Ich kann nur alle meine Hoffnungen darauf legen, dass der EU-Rat nachverhandelt, denn das werden wir nicht schaffen. Selbst wenn wir die Ziele verringern beziehungsweise realistischer machen würden, bräuchten wir dafür massive Förderungen, Informationskampagnen, und am Ende des Tages würden wir auch nicht ohne Ausnahmegenehmigungen klarkommen. In ein denkmalgeschütztes Gebäude kann man hunderte Millionen hineinstecken; wenn die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllt werden sollen, wird man es energetisch nicht auf einen vernünftigen Stand bekommen. Daher hoffen wir auf den EU-Rat und die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, dass diese Ergebnisse der Nachverhandlungen, die auch von den Sozialdemokraten im Europäischen Parlament hineinverhandelt worden sind, wieder rückgängig gemacht werden. Denn wir wollen, dass die Menschen in unserem Land auch in Zukunft in ihren Wohnungen leben können, dass das Sanieren bezahlbar bleibt. Zwangssanierungen sind nicht der richtige Schritt, um bei dem Thema für Akzeptanz zu sorgen, meine geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU) Nachdem ich jetzt praktisch das Karussell einmal über die Förderlandschaft gedreht habe und über das, was sich bei der EU anbahnt, möchte ich noch einmal auf den tatsächlichen Teufelskreis für den Wohnungsbau zurückkommen, den Teufelskreis der steigenden Baustandards und damit immer weiter steigenden Baukosten. Es wurde schon erwähnt: Neubauten kann man nur noch bei Mieten von 15 Euro, 16 Euro, 17 Euro, 18 Euro aufwärts schaffen. Es gibt ja einen Grund dafür, das ist ja nicht irgendwie aus der Luft gegriffen, dass alle sagen: Jetzt kann ich nur noch für dieses Geld bauen. Wir heben unsere Standards immer weiter und stellen uns gleichzeitig nie realistisch die Frage, ob das noch Sinn macht. Ist es sinnvoll ist, dass ich in einem Neubau im Flur eine Kanone abfeuern kann und drinnen hört man nichts? Wenn man solche Schallschutzstandards hat, ist das meines Erachtens nichts sinnvoll. Es muss alle Kraft darein gelegt werden, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen. (Beifall CDU, SPD, FDP und SSW) Das muss auch das Zeichen hier im Parlament sein. Das ist der Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Nur so kommen wir vor die Welle und werden 400.000 Wohnungen pro Jahr erreichen können. Nur so schaffen wir es, nicht dauernd immer nur gegenan zu fördern. Mit diesem Dreiklang haben wir eine Chance, das zu schaffen: Der Dreiklang besteht aus konstanter, aber weiterentwickelter Förderkulisse, dem Dialog zwischen den Beteiligten, den unsere Landesregierung wunderbar lebt, das kriegt man an allen Ecken und Enden mit und wird überall gelobt, und als drittem Punkt dem Abbau massiver Baustandards. Nur so lösen wir die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Begrüßen Sie mit mir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne:die Senioren-Union aus Rendsburg und Umgebung. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Der nächste Redner ist der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lasse Petersdotter.

Diese Rede einzeln zitieren

Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, der Konflikt, der sich eben zwischen SPD und CDU aufgetan hat, liegt darin, Herr Losse-Müller, dass Sie mehr oder weniger beides gesagt haben. Sie haben zunächst einmal gesagt: Schleswig-Holstein mache nichts, und die (Lasse Petersdotter) Förderung und die soziale Wohnungspolitik hier sei ein Desaster, und später haben Sie gesagt: Besser als hier sei es nirgendwo sonst. So kam ein bisschen Verwirrung auf. Aber das war nur meine Wahrnehmung. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Beginnen wir mit dem Wohnungsmarkt in Deutschland und Schleswig-Holstein. Es ist mitnichten so, dass nur in Schleswig-Holstein Probleme da wären, sondern der Wohnungsmarkt in ganz Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein befindet sich seit einigen Jahren in der Krise. Bundesweit fehlen laut einer Studie des Pestel Instituts rund 700.000 Wohnungen, so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Wir alle kennen Menschen, die 15, 16 oder mehr Wohnungsbesichtigungen durchführen müssen, um tatsächlich mal ein Zimmer oder gar eine Wohnung in einem angespannten Wohnungsbereich zu finden. Dazu kommt ein massiver Anstieg der Mietkosten. In dieser Lage können sich viele Menschen eben nicht mehr für die Wohnung entscheiden, die sich brauchen oder gar möchten, sondern sie müssen schlichtweg nehmen, was sie kriegen, auch wenn es nur ein winziges Zimmer mit zwei Herdplatten und einem Gemeinschaftsbad ist, weil ein doch sehr gieriger Vermieter aus einer Vierzimmerwohnung drei Pseudowohnungen gemacht hat, um mal richtig abzukassieren. (Annabell Krämer [FDP]: Gieriger Vermieter!) – Ja, in dem Fall würde ich sagen, dass es ein gieriger Vermieter ist, wenn man aus einer Altbauwohnung mit vier Zimmern drei Wohnungen mit einem Gemeinschaftsbadezimmer macht, wo jeder in sein Zimmer noch zwei Herdplatten reingestellt kriegt. Das ist keine Erfindung. Ich kann Ihnen die Wohnungen zeigen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) genauso wie im nächsten Fall. Ich kann Ihnen Wohnungen in Kiel zeigen, in denen man in der Erdgeschosswohnung kein Sonnenlicht oder nur noch sehr gebrochenes Sonnenlicht bekommt, weil sich der Vermieter leider nicht mehr darum gekümmert hat, irgendetwas an den Außenanlagen zu machen und mittlerweile Sträucher und Bäume so hoch gewachsen sind, dass im Erdgeschoss nicht mehr durch die Fenster zu gucken ist. (Zurufe) Das hat sich erst nach einer Berichterstattung in der landesweiten Zeitung über Missstände im Wohnungsbereich bei diesen Vermietern verändert. Es hat ewig gedauert. Ich kenne Mehrfamilienhäuser, in denen es acht Mietparteien gibt, mit Familien und mit Haustieren, und es gibt für das ganze Haus je Farbe tatsächlich nur eine Mülltonne. Das haut nicht hin. Das Problem mit Ratten ist vorprogrammiert. Ja, das ist die Minderheit. Viele Vermieterinnen und Vermieter machen es toll. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, genau! – Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Viele private Vermieterinnen und Vermieter machen das toll, aber es gibt eben auch die, die es nicht tun, und gegen diejenigen muss man vorgehen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) Als Mieterin oder Mieter ist man einer Akutsituation in der Regel relativ ohnmächtig ausgesetzt, gerade dann, wenn ich den Vermieter nicht erreiche. Ich erinnere mich noch gut daran, dass plötzlich das Warmwasser nicht mehr funktioniert hat, weil im Nachbarhaus ein Rohrbruch vorlag. Ich versuchte, meinen Vermieter zu erreichen – Briefkastenfirma in Berlin, keine Chance. Wenn die Miete nicht gezahlt wurde, war die Mahnung sehr schnell da. Wenn die Miete mal länger nicht gezahlt wurde, war das Inkassobüro auch sehr schnell da, aber wenn der Rohrbruch da war, hat sich niemand gekümmert, bis ein anderer Mieter – ein Mieter! – aus dem Nachbarhaus aus eigener Kasse die Reparatur bezahlt hat, damit die Parteien überhaupt wieder Warmwasser bekommen. Das ist auch Teil der Realität. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt will ich wegkommen von den Beispielen und hinkommen zu den Lösungen. Eine Lösung dafür ist schlichtweg das Wohnraumschutzgesetz. Im Wohnraumschutzgesetz definieren wir Mindeststandards für Wohnungen. Wir geben den Kommunen einen Werkzeugkasten, zum Beispiel für Auskunftsund Betretungsrechte. Wir ermöglichen das Erheben von Bußgeldern, eine kostenpflichtige Ersatzvornahme. Die Zweckentfremdungsregelungen werden für dringend gebrauchten Wohnraum endlich ausgeweitet, sodass, wenn er leer steht oder für Gewerbe oder sonstige Nichtdauerwohnzwecke verwendet wird, dagegen vorgegangen werden kann. Dieses Wohnraumschutzgesetz ist eine sehr gute Grundlage, für die ich mich ausdrücklich bei der In- (Lasse Petersdotter) nenministerin, Sabine Sütterlin-Waack, und dem Innenministerium bedanke. Auf dieser Grundlage können wir gut weiterarbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Für uns ist das Wohnraumschutzgesetz ein ganz zentraler Bestandteil unserer wohnungspolitischen Agenda in dieser Legislaturperiode. Wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, geht es oft auch um energetische Standards. Wir haben es eben miterlebt: Mit großen Worten wird hier so getan, als wären zu gut isolierte Wohnungen nicht im Interesse der Mieterinnen und Mieter. Das stimmt nicht. Ich kann verstehen, dass man immer wieder die Waage im Blick haben muss: Wie stehen die Einsparmöglichkeiten, wenn man eine gut isolierte Wohnung hat, dazu, dass die Miete dadurch steigt? Konkret zum Antrag der SPD bezüglich der Gebäude-Effizienzrichtlinie: Ja, sie muss sozial ausgestaltet werden. Sie sprechen aber in Ihrem Antrag von – ich zitiere – einer „pauschalen Sanierungspflicht für alle Gebäude“. Das ist doch nicht der Fall. So, wie ich die Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie kenne, ist es so geregelt: Es sollen 15 Prozent der am schlechtesten bewerteten Gebäude zur Sanierung verpflichtet werden: 15 Prozent, nicht alle. Davon ausgenommen sind geschützte, historische, architektonisch spezielle Gebäude, ebenso Kirchen oder auch Gebäude, die nur zeitweise genutzt werden. Das macht noch einmal 30 Prozent dieser 15 Prozent aus. Dazu dürfen die Mitgliedstaaten ein Viertel der Gebäude rausnehmen. Damit sind wir am Ende bei einer Verpflichtung für noch 7,5 Prozent. Das ist weit entfernt von: Alle Gebäude müssen zwangsweise saniert werden. Dann, wenn das nicht passiert, sind nicht einmal Sanktionen vorgesehen, weder Strafzahlungen noch Enteignungen oder ich weiß nicht was. Das ist alles nicht festgelegt. Sie bauen hier aber ein Gebilde von einer EU-Maßnahme auf, die die Menschen teuer zu stehen kommt. Ich finde das zu kurzsichtig. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber einmal grundsätzlich: Eine gut isolierte Wohnung ist im Interesse der Mieterin und des Mieters. Nehmen wir zum Beispiel eine Wohnung, bei der sich die Balkontür im Sommer so sehr ausdehnt, dass man sie nicht öffnen kann, weil sie einfach schlecht isoliert ist, und die sich im Winter so sehr zusammenzieht, dass es in der ganzen Bude zieht. Das ist dann nicht im Interesse der Mieterin oder des Mieters, die dort leben. Wir alle haben es doch in den letzten Monaten und Jahren erlebt: Die Nebenkosten sind eine massive Belastung. Wenn wir übrigens immer wieder über Wärme sprechen, dann gilt dies ganz besonders für die Nebenkosten in Verbindung mit Durchlauferhitzern, die alles noch einmal extra teuer machen. Wir haben Zweizimmerwohnungen, in denen allein die Kosten für die Heizung und für Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer etwa ein Drittel oder ein Viertel der Kaltmiete ausmachen. Das ist doch absurd. Da hat man ein Interesse daran, dass die Wohnung gut isoliert ist. Gegen unverhältnismäßige Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen werden wir die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen. Ja, man kann die Position haben, dass das zu lange dauert. Okay, aber ich finde es richtig, dass wir die Gebietskulissen jetzt bald fertiggestellt haben und dann schnell in die Umsetzung kommen. Es gibt besondere Wohnsituationen wie dem Ausbildungswohnen, die besondere Unterstützung brauchen. Ich habe nur noch wenig Zeit, deshalb erinnere ich nur daran: Da fehlt es nicht unbedingt an Geld, es fehlt auch oft an Flächen, und zwar gerade in Lübeck, Flensburg, Kiel, überall dort, wo lange und auch immer noch die Sozialdemokratie im Oberbürgermeisteramt regiert – außer in Flensburg; dort ist das seit wenigen Wochen nicht mehr der Fall. (Vereinzelter Beifall CDU) Aber ja, wenn der Bund liefert, werden wir mitziehen. Mit einer Landesentwicklungsgesellschaft werden wir Genossenschaften und kommunale Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Ich springe jetzt einmal zu dem großen Bild und der Frage: Wie sieht es denn eigentlich in SchleswigHolstein aus? Deutschland ist in der Wohnungskrise, und Schwarz-Grün handelt. Wir haben die soziale Wohnraumförderung neu aufgestellt. Von 2023 bis 2026 stellen wir für Bau und Sanierung 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Laut der Studie des Pestel Instituts lagen wir bereits bei der Förderung für sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2017 bis 2020 bundesweit auf Platz 3. In Schleswig-Holstein kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 63 Sozialwohnungen. Damit liegen wir bundesweit auf Platz 4. Zeigen Sie mir einmal fünf Bereiche, in denen Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich auf Platz 3 oder 4 ist. So viele gibt es da tatsächlich nicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gründungen! – Weitere Zurufe) (Lasse Petersdotter) Mit dem Wohnraumschutzgesetz ermöglichen wir Kommunen, gegen verantwortungslose Vermieterinnen und Vermieter vorzugehen. Mit der Kappungsgrenzenverordnung werden wir unverhältnismäßige Mieterhöhungen im Bestand verhindern. Wir schaffen mehr Wohnheimplätze für studentisches und Ausbildungswohnen, und wir beschleunigen die Vorhaben des Bundes durch eine Landesentwicklungsgesellschaft. Dazu unterstützen wir die, die die Wohnungen schaffen – ob es Genossenschaften, kommunale Wohnungsbaugesellschaft oder die Privatwirtschaft ist, wir werden alle diese Akteure brauchen. Schwarz-Grün liefert für mehr bezahlbaren Wohnraum! Schwarz-Grün liefert für die Mieterinnen und Mieter in diesem Land! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Der nächste Redner ist Dr. Bernd Buchholz von der FDP.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, die Wohnungsmarktsituation in Deutschland und in Schleswig-Holstein macht große Sorgen. Ehrlich gesagt, im Hinblick auf die Zukunft und auf die nächsten Jahre macht sie noch viel größere Sorgen, als wir sie aktuell schon sehen. Der Oppositionsführer hat in der Tat eines richtig beschrieben: Es ist absehbar, wir erleben einen drastischen Rückgang von Beantragungen von Baugenehmigungen für Projekte. Wir erleben genau das, dass sich das Investieren in den Wohnungsmarkt nicht mehr lohnt und dass man sich zurückzieht. Lieber Herr Kollege Losse-Müller, das ist natürlich völlig unabhängig von der Frage, wer das tut. Letztlich kann es sich auch eine Kommune als Eigentümer von Wohnungen oder als Bauherr von Wohnungen nicht leisten, dauerhaft defizitär zu arbeiten. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Ich bin dem Kollegen Deckmann jetzt einmal ganz dankbar, weil er in Wahrheit an einer Stelle ein bisschen unbemerkt das gesagt hat, woran es tatsächlich liegt. Über die letzten Jahre haben wir alle in allen Parlamenten mit dem Setzen von Standards dafür gesorgt, dass das Bauen in Deutschland immer weiter verteuert worden ist. Lieber Kollege Petersdotter, nicht der gierige Vermieter ist das Problem. Auch die Nebenkosten sind nicht das Problem. Das Problem sind Standards, die wir immer weiter hochgesetzt haben und die dazu führen, dass ich eine ganz normale Wohnraumsituation für unter 16 Euro Miete pro Quadratmeter heute nicht mehr herstellen kann, wenn ich sie neu baue. Da suche ich mir andere Investitionsmöglichkeiten, wenn ich das Geld irgendwo investieren kann. Das ist die reale und ganz simple marktwirtschaftliche Situation in diesem Sinne. Herr Deckmann, die Conclusio daraus müsste sein, dass wir die Standards senken müssen. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Da schaue ich jetzt einmal auf Sie gemeinsam. Sie haben gleich nachher eine Möglichkeit, wenn es um die Abwasserdichtigkeitsprüfung für Eigentümerinnen und Eigentümer geht. Das ist eine völlig unsinnige Maßnahme, die einfach nur Geld kostet. Die könnten Sie locker sofort abschaffen, aber das machen Sie nicht mit. (Beifall FDP und SSW) Lieber Kollege Petersdotter, eines der Standardthemen ist leider auch die von Ihnen aus meiner Sicht etwas fälschlich dargestellte EU-Gebäuderichtlinie, denn es geht in Wahrheit nicht darum, wie viel Prozent des Gebäudebestandes zu sanieren sind, sondern innerhalb welchen Zeitraums zu welchen Standards. Wenn ich das, was da im EU-Parlament beschlossen worden ist, umrechne auf das, was ich für ein Wohnungsbauunternehmen in Schleswig-Holstein oder für so manchen Privathaushalt annehme, dann sage ich Ihnen voraus: Wird das so umgesetzt, droht die Insolvenz oder die Privatinsolvenz. Es ist schlicht unrealistisch, was dort aufgeschrieben worden ist, und zwar technisch wie wirtschaftlich unrealistisch, weil es ökonomisch einfach nicht darstellbar ist für die Menschen, die das machen. Es ist auch technisch gar nicht umsetzbar. Deshalb geht es bei der EU-Gebäuderichtlinie nicht darum, etwas sozialer zu gestalten. Diese EU-Gebäuderichtlinie muss, weil sie völlig irrational ist, komplett überarbeitet werden. Es gibt da keine andere Möglichkeit, da muss man ran. (Beifall FDP, Lukas Kilian [CDU] und Rasmus Vöge [CDU]) Deshalb unterscheiden wir uns auch in den Lösungen, die für das Problem am Wohnungsmarkt bestehen, Kollege Losse-Müller. Jetzt setzt auch die Landesregierung eine Landesentwicklungsgesellschaft ein. Ja, mein Gott, was soll denn diese Landesentwicklungsgesellschaft machen? Kann die zu geringeren Kosten als 16 Euro pro Quadratmeter bauen? Wenn ja, warum? Warum sollte sie das? Das kann (Dr. Bernd Buchholz) sie ja nicht. Im Gegenteil, es ist ein zusätzlicher Verwaltungsapparat, den ich aufbaue. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft kann das auch nicht anders. Das sind doch alles keine Lösungen, sondern die Lösungen liegen schlicht und ergreifend im Zusammenhang dazu, was es kostet, was ich für Auflagen mache und ob ich die Auflagen tatsächlich hochfahre oder absenke. Da muss man sagen: Ja, der Klimaschutz ist ein wichtiges Thema. Der Lärmschutz ist ein wichtiges Thema. All diese schützenswerten Bereiche sind wichtige Themen. In Wahrheit führen sie natürlich zu Kosten, und diese Kosten sorgen dafür, dass man sich das in bestimmten Bereichen schlicht nicht mehr leisten kann. Es ist der richtige Ansatz, zu diesem Zeitpunkt über die Förderung sozialen Wohnungsbaus ranzugehen. Das tut die Bundesregierung mit 14,5 Milliarden Euro, und das tut, und das habe ich in den Haushaltsberatungen gelobt und das tue ich auch jetzt hier, die Landesregierung in aus meiner Sicht vorbildlicher Art und Weise in der tatsächlichen Umsetzung. So wird vielleicht der Impuls genutzt, dass der sozial geförderte Wohnungsbau, wenn man mit diesen Bedingungen arbeiten kann, zu einem kleinen Anteil zum Treiber der Baukonjunktur werden könnte. Denn, meine Damen und Herren, hier droht noch etwas ganz anderes, das zurzeit aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht beleuchtet wird. Wenn das Bauhauptgewerbe in Deutschland konjunkturell in den Knick geht, dann erfährt die Konjunktur insgesamt eine Delle. Das Bauhauptgewerbe hat uns in der Coronazeit gerettet, weil es neben den vielen anderen Bereichen der Volkswirtschaft, die wir haben, so stabil und mit Wachstum unterwegs war. Wenn jetzt der Einbruch des Bauhauptgewerbes droht, dann droht konjunkturell für Deutschland eine schwierige, eine extrem schwierige Phase. Deshalb ist es richtig, da anzusetzen und mit sozialen Wohnraumförderungen daranzugehen. Ich sage es noch einmal, wir sollten da nicht gegeneinander spielen. Die 14,5 Milliarden Euro aus Berlin sind genauso richtig wie die Umsetzung hier auf diese Art und Weise. Es ist richtig, unter sozialen Gesichtspunkten dann in die individuelle Förderung einzusteigen, damit diejenigen, die am wenigsten haben, sich diesen Wohnraum leisten können. Deshalb ist die Wohngelderhöhung goldrichtig gewesen, und deshalb ist es auch der richtige Ansatz, hier individuell zu fördern und nicht mit der Gießkanne anzusetzen. (Beifall FDP) Es ist natürlich richtig, mehr für die Studentinnen und Studenten zu tun. Das gilt, das will ich ganz deutlich sagen, ganz besonders für dieses Bundesland, denn die 17 Millionen Euro, die jetzt über das Programm Junges Wohnen nach Schleswig-Holstein fließen können und die hier kofinanziert werden, bringen uns aus der Situation, dass bei uns in Schleswig-Holstein nur jeder 19. theoretisch einen Anspruch auf einen studentischen Wohnheimplatz haben könnte. Im Bundesdurchschnitt ist das jeder 13. Das Wohnheimangebot für Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein liegt bei 5,5 Prozent und ist damit auf dem vorletzten Platz des bundesdeutschen Rankings. Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung auch da nicht nur mit der Kofinanzierung der Bundesmittel, sondern auch mit anderen Dingen und vielleicht auch Mitteln etwas stärker hineingehen würde. Dann sind wir bei den Bildern, die der Kollege Petersdotter gerade erzeugt. Bei denen versammeln wir uns natürlich alle gleich und sagen: Wir kennen sie alle, die vergammelten Zimmer, die verschimmelten Bäder, die Duschkabinen, die kaputten Treppenhäuser, die Hölk-Hochhäuser und sonst etwas. Wir alle sagen: Katastrophe, so etwas darf man doch nicht zulassen! Die Verwahrlosung von Mietwohnungen muss dringend unterbunden werden. – Herr Petersdotter, aber das schreibt selbst die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf: Es handelt sich um durchaus gravierende Fälle, aber es handelt sich um Einzelfälle. – Deshalb stellt sich doch die Frage: Ist eine solche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung, und letztlich ist es das, tatsächlich notwendig und sinnvoll, wenn es darum geht, Einzelfälle zu behandeln? In jeder Legislaturperiode der letzten 20 Jahre haben entweder die PIRATEN, der SSW oder die SPD immer wieder Wohnraumbewirtschaftungsgesetze vorgelegt. Ich zitiere einmal aus der Debatte des Jahres 2018 den leider jetzt nicht anwesenden Kollegen Peter Lehnert von der CDU-Fraktion mit Erlaubnis der Präsidentin: „Auch ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen für unsere Wohnungsmärkte zu lösen. Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist für mich nicht erkennbar, auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen erhalten werden und dauerhaft vermietet werden kön- (Dr. Bernd Buchholz) nen. Ein solches Gesetz würde nur viel zu viel Bürokratie verursachen und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen.“ Kollege Deckmann, ich frage mich, und ich frage das auch Sie und den Kollegen Lehnert. Sie werden uns im Ausschuss schon diese völlig veränderte Situation, was die Wohnungsverwahrlosung angeht, aufzeigen müssen. Ehrlich gesagt, als Begründung reicht mir das derzeit nicht. (Wortmeldung Michel Deckmann [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Der Kollege Deckmann würde gerne mit Ihnen reden, Herr Buchholz. Erlauben Sie das?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Das darf er gern, das verlängert meine Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Michel Deckmann CDU

Ich tue Ihnen gern einen Gefallen, weil ich gern aufklären würde. Sie haben gerade das Gesetz aus 2018 und die ganzen Vorgängergesetze angesprochen. Wir haben dort einen eklatanten Unterschied zu dem vorliegenden Gesetz. Während es dort die pauschale Verpflichtung für sämtliche kommunalen Strukturen zum Aufbau entsprechender Kontrollgremien oder Kontrolleinrichtungen gab, werden hier ganz explizit die Kommunen vor Ort befähigt, das heißt, sie haben das Recht und die Option einzugreifen. Genau das ist super für Einzelfälle. Wenn eine Kommune – wie bei den HölkHochhäusern – sieht, dass es dort einen Missstand gibt, dann kann sie eingreifen, aber sie muss es nicht, wenn es keinen gibt. – Lieber Kollege Deckmann, das stimmt. Das ist ein wirklicher Unterschied, aber der zeigt auch den groben Mangel dieses Gesetzes. In Wahrheit gilt für dieses Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vor allem eines: Es darf das Land nichts kosten. Nur deshalb schaffen Sie doch diese Regelung für die Kommunen, dass sie alles selbst und freiwillig machen dürfen. Sie wollen an der Stelle die Konnexität umgehen, die es kosten würde, wenn man tatsächlich zu einer echten Wohnraumbewirtschaftung käme. Dann müsste man nämlich Leute dafür haben, die diese Dinge auch kontrollieren können. Die haben Sie nicht. Wenn Sie dieses Gesetz erlassen, dann frage ich Sie: Wird der Bürgermeister von Bad Oldesloe auf der Basis dieses Gesetzes anschließend fünf Leute einstellen, um die Hölk-Häuser zu kontrollieren? – Mitnichten wird er das, weil er die Leute gar nicht kriegt. Sein Bauamt ist leer. Er hat gar keine Leute, um Baugenehmigungen zu erteilen. Er könnte die Stellen schaffen, aber er könnte sie nicht besetzen. Das ist ein Problem, das wir zurzeit in den Kommunen vor Ort haben. (Beifall FDP) Deshalb ist das hier ein ganz hübsches Gesetz mit viel Symbolik, aber leider mit wenig inhaltlicher Schlagkraft. Ich kann verstehen, wenn Leute bei diesem Gesetz von einem zahnlosen Tiger sprechen, weil die Umsetzung dieses Gesetzes schlicht und ergreifend in der Hand der Kommunen liegt, die selbst über keine Leute in den Ämtern verfügen, um das zu kontrollieren und dem nachzugehen. Das ist aus meiner Sicht so gut wie ausgeschlossen. Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen, und das ist das Zweckentfremdungsthema. Es ist in einer angespannten Wohnungsmarktsituation sicherlich richtig, dafür zu sorgen, dass Dinge, die für andere Zwecke geschaffen worden sind, nicht umgewidmet werden sollen. Trotzdem ist jede Zweckentfremdungssatzung ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Dieser muss begründet sein, er muss wirklich gut begründet sein, denn wer Zweckentfremdung behauptet, der muss sagen, dass eine gewisse Notlage da ist. Deshalb warne ich: Frau Ministerin, wir sollten von dem Begriff einer angespannten Wohnungsmarktlage wegkommen. Im Gegenteil: Ich erwarte eigentlich, dass wir während der Ausschussberatungen zu einer klareren Definition kommen, wann denn Zweckentfremdung vorliegt, weil wir sonst zu relativ schnellen Darlegungen von Umwandlungsfragen kommen, die die Gemeinden in die Lage versetzen, Eigentumseingriffe vorzunehmen, die sie so in dieser Weise nicht machen dürfen. Lassen Sie mich einen letzten Hinweis an dieser Stelle geben: Insbesondere ein touristisches Land wie Schleswig-Holstein lebt von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Wir alle wissen, dass der Bestandsschutz für diejenigen, die Ferienhäuser und Ferienwohnungen betreiben, bei solchen Zweckentfremdungssatzungen ein wichtiges Thema ist. Jetzt frage ich einmal: Wer hat denn für seine Ferienwohnung eine Genehmigung als Ferienwohnung in diesem Land? Wer hat denn für diese ganzen Dinge etwas?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Wird echter Bestandsschutz tatsächlich gewährleistet? Das werden wir im Ausschuss zu besprechen haben, denn diese Satzungen wären in der Lage, auch touristisch ein erhebliches Loch im Land zu reißen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Es gibt viel im Ausschuss zu beraten. Ich freue mich auf die Beratung. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Der nächste Redner ist Lars Harms vom SSW.

Diese Rede einzeln zitieren

Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft, und die Inflation macht sich auch in diesem Lebensbereich deutlich bemerkbar, aber eben leider nicht zum Positivem, denn die Krux ist: Abgesehen von den Nebenkosten gibt es beim Wohnen quasi kein Einsparpotenzial. Der Handlungsspielraum der jeweils einzelnen Personen ist sehr begrenzt. Viele verschieben ihre derzeitigen Umzugspläne, wenn sie versuchen, aus einem teuren Haus wieder zu entkommen, und versuchen, in anderen Bereichen zu sparen. Der Handlungsspielraum in der aktuellen Situation wird also noch einmal geringer. Ähnliches gilt, wenn es Missstände gibt. Natürlich kann man auf Missstände hinweisen, man kann sie kommunizieren, man kann seinem Vermieter eine E-Mail schreiben, man kann mit ihm telefonieren. Aber was ist, wenn dann nichts passiert? Was ist dann? – Das ist genau die Herausforderung, vor der wir stehen. Das ist leider immer noch gelebte Realität in Schleswig-Holstein, dass da nichts passiert, und dann müssen auch die Mieterinnen und Mieter, die nun einmal die schlechtere Position zwischen Vermieter und Mieter haben, natürlich jemanden an die Seite gestellt bekommen, der ihnen dann helfen kann. Genau das soll jetzt mit einem Wohnraumschutzgesetz geschehen, und das ist auch vernünftig so. Ich spreche nämlich in diesem Fall von tatsächlich gesundheitsgefährdenden Zuständen wie etwa bei einem großen Wohnkomplex in Henstedt-Ulzburg, der schon angesprochen wurde, oder auch in meiner Heimatstadt Husum durch Überbelegung von Dienstwohnungen eines großen Unternehmens in der Region. In vielen Fällen können die Menschen nicht einfach woanders hinziehen, und selbst wenn der Umzug dann doch gelingt, dann drohen den kommenden Mietparteien weiterhin unterirdische Wohnverhältnisse. Das darf es bei uns in Schleswig-Holstein einfach nicht mehr geben. Wir als SSW begrüßen daher den Gesetzentwurf der Koalition, der genau in solchen Fällen den Kommunen mehr Handlungsspielraum ermöglicht. Dieses Ziel haben wir auch in der letzten Wahlperiode formuliert und ein Gesetz dazu eingebracht, das damals leider noch keine Mehrheit fand. Das war schade. Die Argumentation hat der Kollege Buchholz gerade eben schon dargestellt. Wenn Fraktionen und Parteien lernen, soll uns das doch eigentlich nur erfreuen und nicht beschämen. Vor dem Hintergrund ist es doch klasse, dass eine relativ breite Mehrheit in diesem Parlament es genauso sieht wie wir in der letzten Wahlperiode, und wir ein Wohnraumschutzgesetz bekommen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Kern beinhalten beide Entwürfe das Ziel, den Kommunen mehr Befugnisse zu erteilen, um menschenunwürdige Wohnverhältnisse zu unterbinden, und zwar mit klaren Regeln und Zuständigkeiten. Das ist es, was hier bei uns in Schleswig-Holstein ganz dringend gebraucht wird, und zwar lieber heute als morgen. Wohnraum ist kostbar – das macht der vorliegende Gesetzentwurf noch einmal deutlich. Wer Wohnraum verkommen lässt, kann abgemahnt werden, und natürlich kann das auch geahndet werden. Dazu sind genaue Vorgaben formuliert. Gleiches gilt im auch für die Mindestanforderungen an den Wohnraum. Im Unterschied zum Gesetz der Koalition wurde bei unserem damaligen Entwurf allen Menschen die gleiche Anzahl an Quadratmetern zugestanden. Schwarz-Grün räumt nun Kindern unter sechs Jahren weniger Platz ein. Das müssen wir vielleicht im Ausschuss noch einmal diskutieren. Gleiches gilt für die Ausnahmen für Ferienwohnungen und für den Grundsatz, dass Wohnviertel von der negativen Ausstrahlung von Problemimmobilien zu schützen seien. – Eine interessante Formulierung, deren Inhalt ich teile, jedoch kann ich mir (Lars Harms) vorstellen, dass die Definition von negativer Ausstrahlung für ein Quartier schwierig ist. In Berlin ist jetzt gerade ein Hotel, das bunt gestrichen war, angewiesen worden, das bunte Anstreichen wieder zu entfernen und einem schönen Grau zu weichen. Gleichzeitig kenne ich Leute, die mit der gleichen Argumentation sagen: Wenn jemand einen nachhaltigen Garten hat – so richtig schön ökologisch und durcheinander –, beeinträchtigt das möglicherweise das Erscheinungsbild ganz fürchterlich. Mit diesen Formulierungen, die noch nicht so richtig rechtssicher abgefasst sind, sollten wir vorsichtig umgehen oder zumindest im Gesetzgebungsverfahren genau sagen, was wir denn damit meinen. Aber das können wir sicherlich auch noch im Ausschuss regeln. Ich möchte nun noch auf das Thema Junges Wohnen eingehen. Es ist kein Geheimnis, dass viele junge Menschen verzweifelt nach einer Möglichkeit suchen, nah an ihrem Lernort zu wohnen. Wer einen Platz im Wohnheim ergattert, kann sich glücklich schätzen, nicht nur, weil dieser oft die günstigste Wohnmöglichkeit überhaupt darstellt, sondern auch, weil es nur eine begrenzte Zahl an Wohnheimplätzen gibt. Die zuletzt gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie die Rückkehr zum Präsenzunterricht lassen den Druck auf die Wohnheime aktuell steigen. Die Leute sind nicht mehr zu Hause und lernen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig richtig, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass das Bundesprogramm zur Schaffung von Wohnheimen vollständig umgesetzt wird und hier kein Euro verloren geht, denn das Bundesprogramm ist tatsächlich ein Programm und nicht ein Progrämmchen. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis 2026 insgesamt 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Länder müssen jedoch ebenfalls einen Beitrag leisten. Die Kofinanzierung aus Kiel ist entscheidend, damit an dieser Stelle kein Geld liegenbleibt und das Programm überhaupt umgesetzt werden kann. Die finanzielle Ausstattung ist zunächst eine gute Basis, um dann auch tatsächlich ins Handeln zu kommen. Aber aus Sicht des SSW müssen wir noch über einige Dinge bei der genauen Ausgestaltung reden. Wenn man sich unsere Große Anfrage zum studentischen Wohnraum aus der vergangenen Legislaturperiode einmal ansieht, kann man schnell feststellen, wo die Landesregierung den Bau von Wohnheimen plant. Vom nördlichen Landesteil ist nur Flensburg dabei, und an der Westküste ist kein einziges Bauvorhaben geplant – jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt. Aber das macht schon nachdenklich, schließlich stehen wir als Flächenland in diesem Zusammenhang vor besonderen Herausforderungen. Inseln, Halligen, Halbinseln und zahlreiche andere geografische Eigenheiten machen die Wege in unserem Land besonders lang. Es gibt bei uns auch viele FSJler und vor allem FÖJler. Deshalb brauchen wir natürlich auch Wohnraum für diese Menschen – auch und gerade an der Westküste. Gerade die, die jetzt ein FÖJ machen, beispielsweise beim Nationalpark Wattenmeer, haben riesige Schwierigkeiten, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu finden. Deswegen müssen wir die in diesem Programm mitdenken. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden immer nur von Universitäten. Wir haben auch Berufsschulstandorte. Wir reden immer davon, dass die duale Ausbildung so toll ist und wie toll es ist, dass wir das alles unterstützen wollen – dann bitte auch beim Wohnen! Wir haben große Herausforderungen, und auch diese jungen Leute, die jetzt eine Ausbildung machen und an den Berufsschulstandorten lernen, brauchen Wohnraum. Auch hier sollten wir für ein Gleichgewicht sorgen. (Beifall SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Auch wenn die Bedarfe quantitativ an der Ostküste größer sind – wegen der großen Universitäten –, so gilt es doch, für das ganze Land eine Besserstellung zu erreichen, und ich bin davon überzeugt, dass diese Ausgewogenheit unbedingt dazugehören muss, wenn es darum geht, das Bundesprogramm zielführend umzusetzen. Neben einer stabilen finanziellen Ausgangslage braucht es zudem erfahrene Bauplanungsbüros und Verwaltung, die ein solches Verfahren tatsächlich umsetzen kann. Auch hier gilt es zu bedenken, dass die entsprechenden Stellen besetzt werden müssen. Dies muss natürlich mitgedacht werden. Zudem bildet der Erwerb von Grundstücken oder Immobilien durch die öffentliche Hand die nächste handfeste Herausforderung, weil die nicht immer alle die Knete haben, und die Konkurrenz ist groß, das Angebot hingegen meistens klein. Vor allem sind Unternehmen oder Privatpersonen schlichtweg deutlich schneller im Entscheidungsprozess unterwegs als beispielsweise Städte und Kommunen. Dieser Tatbestand wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Es gilt daher, schnellstmöglich die Schwerpunkte für Schleswig-Holstein zu definieren. Die Landesregierung muss hier dann einen entsprechenden Sprint hinlegen. (Lars Harms) Vor diesem Hintergrund – und nur vor diesem Hintergrund – finde ich es auch gut, dass man tatsächlich eine entsprechende Landesgesellschaft gründet, die die Kommunen in genau solchen Prozessen unterstützt, weil wir sehen, dass da doch noch Schwierigkeiten bestehen. Ebenfalls einen Sprint hinlegen müssen die Kommunen bei uns im Land. Ja, es ist richtig, hier als Land mehr Unterstützung zu bieten, wie es im Antrag der SPD steht. Auch im Wohnraumschutzgesetz steht es ja verankert. Jedoch werden die Kommunen am Ende nicht darum herumkommen, sich stärker am Wohnungsmarkt zu beteiligen. Es braucht mehr Mut, das Heft wieder selbst in die Hand zu nehmen. Das hat die Entwicklung der letzten Jahre deutlich gemacht. Auch da brauchen die Kommunen Beratung. Es nützt nichts: Der Markt regelt es nicht alleine. Die Privaten regeln es auch nicht alleine. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Wir brauchen auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Wir wissen genau, wie schwer sich die Kommunen da tun. Wir brauchen da Beratung, damit wir es in den Kommunen entsprechend hinbekommen. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Zum Schluss noch einige Worte zum Thema EUGebäuderichtlinie – ein tatsächlich sehr wichtiges Thema, das die SPD hier auf die Tagesordnung gebracht hat. Vielen Dank schon einmal an die Sozialdemokraten. Es ist unserer Meinung nach genau der richtige Ansatz, Klimaschutzmaßnahmen und die Frage der Akzeptanz sowie die der verträglichen Umsetzung gemeinsam zu denken. Zudem müssen hier natürlich die jeweiligen Ebenen von Land, Bund und EU ihr Vorhaben aufeinander abstimmen. Es kann nicht immer sein, dass wir hier stehen und sagen: „Die EU hat schon wieder irgendetwas gemacht, was wir nicht erfüllen können“, und gehen dann wieder zurück und sagen: „Ändert das bitte“. Das sind riesige Prozesse. Es macht wesentlich mehr Sinn, die Dinge vorher abzustimmen. Aber es ist auch richtig – das müssen wir langsam einmal lernen –: Wir haben viele Standards – sie sind alle wichtig und notwendig –, aber wir müssen eine Abwägung treffen, damit wir es noch hinbekommen, wirklich bezahlbaren Wohnraum für die Menschen da draußen zu schaffen. Das sollten wir uns alle auf die Fahnen schreiben. Da müssen wir alle einen kleinen Kompromiss eingehen, aber wenn es ein Kompromiss zum Nutzen der breiten Bevölkerung ist, dass sie wirklich wieder Wohnraum haben, der für sie bezahlbar ist, dann ist das ein guter Kompromiss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, Michel Deckmann [CDU] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Thomas Hölck von der SPD gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir uns hier einig sind, dass es in Schleswig-Holstein eines Wohnraumschutzgesetzes bedarf. Es ist aber zu kritisieren, dass Sie so lange gebraucht haben, um einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir haben vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schon längst in der Anwendung hätte sein können. Sie haben dazu beigetragen, dass Mieterinnen und Mieter weiterhin in unwürdigen Wohnzuständen leben müssen. Das hätte nicht sein müssen. Wir hätten da schneller sein können. Das haben Sie verhindert. (Beifall SPD) Herr Kollege Deckmann, Sie haben gesagt, die Anwendung der Mietminderung werde in solchen Fällen vermutlich viel stärker in Anspruch genommen werden als das Wohnraumschutzgesetz. Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage, weil in diesen Quartieren häufig Menschen wohnen, die sich nicht alleine helfen können und die sich in vielen Rechtsfragen nicht so auskennen. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat hier eingreift und hilft. (Beifall SPD) Ich lege sehr viel Wert darauf, dass die Hölk-Hochhäuser ohne C geschrieben werden. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Entschuldigung!) Es handelt sich dabei um 230 Wohnungen, Herr Kollege Buchholz. 230 Wohnungen sind keine Einzelfälle. Das sind keine Einzelfälle! Ich kann Ihnen viele Häuser in Schleswig-Holstein zeigen, die in einem ähnlichen Zustand sind. Da muss es ein Gesetz geben, das die Kommunen in die Lage versetzt, schnell zu handeln. Deshalb finde ich Einzelfälle als Begriff schon etwas schwierig. (Beifall SPD) (Thomas Hölck) Sie reden immer von Bürokratismus. Gerade Sie Freie Demokraten sind immer schnell dabei. Die Zweckentfremdung mit einer Satzung zu verhindern, ist Bürokratieabbau. Was passiert denn, wenn in einer Stadt – zum Beispiel in Eckernförde – Dauerwohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird, und ich keinen B-Plan habe? – Dann muss ich einen B-Plan mit einer Veränderungssperre erlassen. Das Verfahren ist aufwendig, belastet die Kommunen, und eine Satzung würde das schnell verhindern. Insofern ist eine Zweckentfremdungssatzung eher dazu geeignet, die Kommunen zu entlasten. (Beifall SPD) Ich will zum Schluss noch sagen: Wenn es schwierig ist, Wohnungen zu errichten, weil die Bedingungen im Moment schwierig sind, dann muss ich doch alles Menschenmögliche tun, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Die Kappungsgrenzenverordnung dauert viel zu lange. Da geht es im Grunde genommen darum, eine Zahl von 20 auf 15 zu verändern. Die angespannten Wohnungsmärkte haben Sie schon beim Baulandmobilisierungsgesetz ermittelt: 67 Kommunen haben Sie ermittelt. Das werden die gleichen Kommunen sein. Wir brauchen die Mietpreisbremse nach wie vor, weil es darum geht, jetzt den Mietanstieg zu bremsen. Da sind Sie einfach auf dem falschen Dampfer. Sie handeln nicht im Sinne der Mieterinnen und Mieter. Insofern ist es wichtig, dass wir das immer wieder ansprechen, dass die Mieten über die Mietpreisbremse und eine schnelle Kappungsgrenzenverordnung gedämpft werden. – Danke schön. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Losse-Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Goldschmidt, ganz herzlichen Dank für Ihren Bericht. Er hat meine Sorgen nicht unbedingt verkleinert: Die machen etwas, und jemand anders macht noch etwas, und dann gibt es noch ein Gesetz, dann packen wir da das darauf, und dann kommt das dran. Sie wollen in 17 Jahren klimaneutral sein, in 17 Jahren! Die gesamte Energie, die heute durch Gasleitungen geschickt wird, muss dann durch Stromnetze fließen. Wir wollen eine Fotovoltaikanlage auf jedes Dach, auf jeden Parkplatz und in jede Ga- (Thomas Losse-Müller) rage eine Ladesäule, in jedes Haus eine Wärmepumpe oder einen Wärmenetzanschluss. Da wird eine Menge Strom durch die Stromnetze gehen müssen; und wir wissen noch nicht, wie das geht. Der VKU, der BDEW, SH Netz – gerade hier im Haus – haben uns gesagt: Wir wissen gar nicht, wie das gehen soll, und es gibt noch keinen Prozess mit dem Land; wir haben an dieser Stelle keinen Plan. – Das stimmt, das haben die gerade gesagt, Herr Goldschmidt. Sie wissen das auch, Sie sind der Energieminister für dieses Land. Sie und Ihr ganzes Haus haben sich in den letzten Jahren immer wieder sehr öffentlichkeitswirksam für die Beteiligung an den großen Stromleitungen in den Süden betätigt, getan, gemacht – viele gute Dinge – und sich dafür eingesetzt, dass diese Leitungen gebaut werden. Aber es kann doch nicht sein, dass Sie sich nur darum kümmern, dass unser guter Strom irgendwie weg in den Süden kommt, sondern es geht doch um die Frage, wie wir ihn hier in unsere Häuser und unsere Autos bekommen. Dafür braucht man genauso viel Tatendrang und genauso viel Koordinierung, wahrscheinlich sogar noch sehr viel mehr. Und ja, Sie haben es gesagt: Dafür braucht man sehr viel Geld. Das ist der Punkt, an dem ich sagen muss, dass ich Ihr Statement gerade merkwürdig fand. Der Ministerpräsident hat bestätigt, dass Sie 2040 klimaneutral sein wollen? – Der Ministerpräsident hat dieses Ziel doch gestern kassiert. Wie wollen Sie denn 2040 klimaneutral sein, wenn Sie nicht einmal dazu bereit sind, bis dahin Öl- und Gasheizungen vollkommen auslaufen zu lassen? Ich will hier sehr, sehr präzise sein: Das Ziel 2040 stellen wir nicht infrage. Wir wollen 2040 klimaneutral sein. Aber wir müssen das ermöglichen, und wir müssen das Land darauf vorbereiten, dass das geht. Der Weg, den Sie hier vorschreiben, Verbote und neoliberaler Glaube an den Markt, wird zum Scheitern führen. Das haben Ihre Kolleginnen und Kollegen gestern gemerkt. Die haben nämlich gemerkt, dass wir, wenn wir diesen Weg gehen, den Sie vorschlagen, ein riesengroßes Gerechtigkeitsproblem bekommen werden, das auch den Gewählten von der CDU um die Ohren fliegen wird. Deswegen ist unser Vorschlag ein anderer. Wir brauchen die Investitionen. Wir müssen sehr viel Geld investieren. 2 Milliarden Euro Bürgschaften für die Wärmenetze werden nicht reichen. Jedes Stadtwerk, mit dem Sie reden, sagt Ihnen: Wir brauchen noch Eigenkapital für die Ertüchtigung der Netze, für die Investitionen in die Stromleitungen. Es wird nicht anders gehen. Das Kapital kommt von den Kommunen, denen die Stadtwerke gehören. Die Kommunen können dieses Geld nur von Ihnen kriegen. An dieser Stelle ist gestern die Illusion des klimaneutralen Industrielands à la Schwarz-Grün geplatzt; es gibt nicht die Bereitschaft, da zu investieren. Die haben es kassiert. Sie sind gescheitert, Sie geben es nur noch nicht zu. (Beifall SPD) Herr Goldschmidt, wir brauchen sehr viel mehr. Wir brauchen den Klimaschutzplan. Ich darf Sie daran erinnern: zehn Jahre Klima- und Energieministerium in der Hand der Grünen und immer noch kein Klimaschutzplan! Wie soll es dann gehen, wie sollen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass das wirklich gehen kann? Wir wollen das. Wir stehen zu 2040. Wir sagen, dass die Investitionen getätigt werden müssen. Wir werden die Pläne dafür vorlegen, im Detail, abgestimmt mit allen Stadtwerken. Dann werden wir sehen, wie es geht. Seien Sie bitte ehrlich: schwarzgrünes Ziel 2040 gestern gescheitert, abgeschrieben. Tun Sie nicht so, als ob das noch gilt! (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Als Nächstes erteile ich für die FDP-Fraktion dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Kumbartzky FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich Minister Tobias Goldschmidt für seinen Bericht zu den beiden Tagesordnungspunkten, insbesondere zu unserem Dringlichkeitsantrag. Vor allem danke ich aber auch dem Ministerpräsidenten und der CDU dafür, dass dieser Umweltminister gestern zurückgepfiffen worden ist. (Beifall FDP) Das war ein ganz logischer Schritt. Wir kennen das aus dem Sport: Wenn man im Abseits steht, wird gepfiffen. In diesem Fall war der Minister so weit im Abseits, dass nicht einmal der Videobeweis zum Zuge gekommen ist. Herr Minister, Sie haben eben ein bisschen beleidigt reagiert und mich dabei angeschaut, als Sie gesagt haben, wer dieses Gesetz im Bundesrat nicht (Oliver Kumbartzky) wolle, wolle wohl CCS im eigenen Garten. Sie haben mich angeschaut, aber Sie haben natürlich die CDU gemeint. Die CDU hat mit Ihnen das Jahr 2040 vereinbart. Wir haben das nicht gesagt, wir haben immer 2045 gesagt. Ich bin gespannt, ob sich die CDU solche Sprüche von Ihnen gefallen lässt. (Christopher Vogt [FDP]: Ich würde sagen: Ja!) Dass die Landesregierung dem eigenen Antrag im Bundesrat nicht zustimmen wird, klingt schon ein bisschen nach einem Stück aus dem Tollhaus, scheint in der schwarz-grünen Liebesbeziehung aber ein normaler Vorgang zu sein. Was allerdings schwer verwundert, ist die Tatsache, dass CDU-Generalsekretär Lukas Kilian per Pressemitteilung verlauten ließ, dass die CDU von den Bundesratsaktivitäten des MEKUN nichts gewusst habe. – Gibt es bei Ihnen keine Bundesratskoordinierung? Das kenne ich anders. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das in Ihrer Landtagsfraktion, in Ihrem Landesvorstand nicht bekannt war. Das können Sie vielleicht Ihrer Parteibasis oder Ihrem Friseur erzählen, aber nicht uns. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Zur Sache lässt sich sagen, dass das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Fassung für die Bürgerinnen und Bürger nicht stemmbar wäre und dringend abgeändert und zeitlich nach hinten geschoben werden muss. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf verschärfen und vorziehen will, ist wirklich weit weg von den Menschen, Herr Goldschmidt. Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss alles dafür getan werden, das Gesetz realistisch und gangbar zu machen. Wir als FDP haben darüber auf unserem Bundesparteitag debattiert, einen Beschluss gefasst und gesagt: Die Transformation der Energieversorgung in Deutschland hin zur Klimaneutralität ist uns Freien Demokraten wichtig, sie muss aber bezahlbar bleiben und durch Anreize und Hilfen erreicht werden. Bevor der Staat den Bürgern detaillierte Vorgaben für ihren Heizungskeller macht, muss er Erfolgsbedingungen für eine klimafreundliche technische Infrastruktur schaffen. Meine Damen und Herren, Städte und Gemeinden müssen in die Lage versetzt werden, schnell eine kommunale Wärmeplanung entwickeln zu können. Deswegen ist es grundsätzlich richtig, dass die Landesregierung Bürgschaften bereitstellen will. Zudem brauchen wir einen Gesamtplan, was das breitflächige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft angeht. Auch das muss jetzt schnell angegangen werden. Doch bevor der Bundeswirtschaftsminister den Menschen jetzt Wärmepumpen verordnet, muss das Netz deren Anschluss auch vertragen. Das bringt mich zum Thema Stromnetzverteilplanung. Der Strombedarf wird in den kommenden Jahren drastisch steigen. Das ist beim Thema Wärmepumpen so, das ist beim Thema Elektromobilität so. Der ganze Ausbau der erneuerbaren Energien wird uns nichts bringen, wenn die Netze die notwendigen Lasten nicht von A nach B leiten können. Es ist erschreckend zu lesen, dass zum Beispiel ein großes Wohnungsbauunternehmen nach einer Offensive, mehr Wärmepumpen zu verbauen, diese aufgrund des zu schwachen Netzes nicht anschaffen kann. Solche Meldungen bringen den Klimaschutz keinen Zentimeter weiter und sind erschreckend. (Beifall FDP und SPD) Die Netze, die wir haben und für die unsere Bürger in Schleswig-Holstein bis jetzt die höchsten Netzentgelte zahlen, sind nicht darauf ausgelegt, dass sich jeder eine Wärmepumpe einbaut. Die Reform der Netzentgelte – das ist angesprochen worden – ist von allen Bundesländern erarbeitet, und es muss da endlich einmal zum Durchbruch kommen, sonst bringt uns der Ausbau der Verteilnetze nur noch höhere Netzentgelte, die keiner mehr zahlen kann beziehungsweise möchte. Der Ausbau der Verteilnetze ist deswegen ein zentrales Thema für die Energieversorgung in Schleswig-Holstein. Ich bin dankbar, dass das Thema heute aufgerufen worden ist. Eine flächendeckende Versorgung mit erneuerbaren Energien kann nur dann erreicht werden, wenn die Netze den Anforderungen an die Schwankungen der Einspeisung von erneuerbaren Energien gerecht werden können. Dafür braucht es eine kontinuierliche Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur. Es geht nicht nur um den Verbrauch, sondern es geht auch um die Einspeisung. Das haben wir auch in der Veranstaltung heute Mittag gehört. Wenn wir uns einmal anschauen, wie viele Freiflächen-PVAnlagen entstehen und in Zukunft entstehen werden, stellen wir fest, das ist eine riesengroße Herausforderung für die Netzbetreiber und die Netze. Beim Abschlussdatum des fertigen Ausbaus der Stromnetze gibt es allerdings ein weiteres Problem. Die Bundesrepublik strebt die Klimaneutralität bis 2045 an, aber die Landesregierung will das schon 2040 erreichen. Das ist eben auch Schwerpunktthema von Herrn Losse-Müller gewesen. Dann müssen (Oliver Kumbartzky) aber auch die Netze bis dahin fertig sein. Das ist ein ganz großes Problem für die Netzbetreiber, das wird noch viel Arbeit mit sich bringen. Herr Präsident, ich bin am Ende meiner Rede angelangt – eigentlich noch nicht. – Bei der Abstimmung werden Sie gleich sehen, dass wir dem Koalitionsantrag nicht zustimmen und uns beim SPDAntrag enthalten werden. Ich möchte zum Schluss eine ganz wichtige Botschaft wiederholen: Das Gebäudeenergiegesetz muss im Sinne der Bürger noch einmal überarbeitet werden; die Umsetzung so eines Gesetzes muss leistbar und machbar sein. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Vielen Dank an den Kollegen Kumbartzky dafür, dass er meine Aufgabe übernommen hat, ihn auf die abgelaufene Redezeit hinzuweisen; das hat er gerade selbst übernommen. Für die CDU-Fraktion hat jetzt deren Vorsitzender, Tobias Koch, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die überstürzten und unausgegorenen Heizungspläne der Ampelkoalition sind der falsche Weg. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat es die Ampel tatsächlich geschafft, eine Bevölkerung, die ganz überwiegend pro Klimaschutz eingestellt ist, auf die Barrikaden zu bringen. Zwei Drittel der Haushalte in Deutschland heizen derzeit noch mit Öl und Gas. Da ist es doch kein Wunder, dass in der Bevölkerung jetzt Existenzängste entstehen, wenn unüberschaubare Kosten drohen und klare und verbindliche Aussagen über zukünftige Fördermöglichkeiten immer noch fehlen. Man kann doch nicht mit einer Vorlaufzeit von weniger als einem Jahr den Einbau von Öl- und Gasheizungen faktisch verbieten wollen, indem ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien vorgeschrieben wird, ohne den Menschen gleichzeitig ausreichende und bezahlbare Alternativen anzubieten. (Beifall CDU, FDP und SSW) Deshalb teilen wir auch nicht die Auffassung, das endgültige Verbot von Öl- und Gasheizungen auf das Jahr 2040 vorzuziehen, solange nicht klar ist, ob bis dahin genügend andere Alternativen zur Verfügung stehen. Das ist doch die falsche Reihenfolge! Wir müssen erst die Alternativen schaffen, wir müssen auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland erfolgreich sein, dann kann man zu einem späteren Zeitpunkt Öl- und Gasheizungen verbieten. Das ist die richtige Reihenfolge. Das Ziel, bis 2040 klimaneutrales Industrieland zu werden, ist mitnichten ad acta gelegt, nur die Reihenfolge der Vorgehensweise muss eine andere sein. (Beifall CDU) Was die Alternativen anbelangt, so lässt der GEGEntwurf noch nicht einmal die Möglichkeit von Holz- und Pelletheizungen oder Stromdirektheizungen zu, sondern setzt vor allem auf Wärmepumpen, obwohl das in vielen älteren Häusern technisch überhaupt nicht umsetzbar ist. Es ist noch gar nicht so lange her, da haben SPD und FDP in Schleswig-Holstein unsere Landesregierung dafür kritisiert, dass wir mit dem Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger den Einbau von Wärmepumpen mit 75 Millionen Euro fördern, also einen Anreiz dafür schaffen, dass die Menschen freiwillig auf eine Wärmepumpe umsteigen können. Die SPD hat das als hochgradig unsozial verurteilt, und die FDP wollte den Titel noch vor zwei Monaten komplett aus dem Landeshaushalt streichen. Auf Bundesebene wollen Sie das jetzt nicht auf freiwilliger Basis mithilfe von Anreizen durchsetzen, sondern zwangsweise. Das ist kein Klimaschutz mit den Menschen, sondern das ist Klimaschutz gegen die Menschen, wenn Sie das so handhaben. (Vereinzelter Beifall CDU) In Schleswig-Holstein dagegen waren wir mit Jamaika und sind auch jetzt mit Schwarz-Grün deutlich besser aufgestellt. Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Jahres 2021 sind die bevölkerungsreichsten 78 Kommunen in Schleswig-Holstein bereits dazu verpflichtet, in den nächsten Jahren eine Wärmeplanung zu erstellen. Örtliche Nahoder Fernwärmenetze können nämlich die entscheidende Alternative zu dem Einbau einer Wärmepumpe sein. Genau deshalb hat unsere Landesregierung schon im letzten Jahr ein zweites Förderprogramm über ebenfalls 75 Millionen Euro aufgelegt, mit dem wir den Bau von Wärmenetzen unterstützen. Wir hatten von vornherein beides im Blick: Wärmepumpen überall dort, wo sie frühzeitig und freiwillig gewünscht sind, nicht zuletzt, weil heute vielleicht noch gar kein Wärmenetz zur Verfügung steht, und gleichzeitig den Bau von Wärmenetzen, um all den Bürgerinnen und Bürger die Wärmewen- (Tobias Koch) de zu ermöglichen, die aufgrund der Beschaffenheit ihres Hauses keine Wärmepumpe einbauen oder sich diesen Einbau nicht leisten können. Damit der Bau der Wärmenetze tatsächlich gelingt, gehen wir jetzt über die Anschubfinanzierung von 75 Millionen Euro für die Kommunen mit einem zweiten Schritt noch deutlich darüber hinaus, allerdings anders als es sich der SPD-Oppositionsführer mit seinem planwirtschaftlichen Ansatz vorgestellt hat, nicht, indem wir einen 10-Milliarden-EuroNotkredit aufnehmen und damit den Bau der Wärmenetze staatlich finanzieren, sondern indem wir auf die Kompetenz der Energieversorger vor Ort setzen und ihre Investitionen mit einer Bürgschaft über 2 Milliarden Euro absichern. Herr Oppositionsführer, wenn hier jemand eine Kehrtwende hingelegt hat, dann waren Sie das. Denn Sie haben sich erst kurz vor dem Wärmegipfel der Landesregierung den Vorschlag der Stadtwerke zu eigen gemacht, wohingegen für uns eine Landesbürgschaft von vornherein die Alternative zum SPD-Notkredit gewesen ist. Deswegen ist es ein guter Weg, den die Landesregierung mit dem Wärmegipfel eingeschlagen hat. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ein paar letzte Worte zum Berichtsantrag zur Stromverteilnetzplanung. Auch dieser SPD-Antrag atmet einzig und allein den Geist der Planwirtschaft. Ja, die Herausforderungen für das Stromverteilnetz sind groß, um Wärmewende, Verkehrswende und PV-Ausbau zu bewältigen. Aber auch hier ist es aus guten Gründen nicht der Staat, der diesen Ausbau plant und diese Stromnetze baut, sondern es sind die privaten Netzbetreiber, die damit jahrzehntelange Erfahrung haben. Dass wir auch diese Herausforderungen meistern werden, zeigt die Tatsache, dass der Zubau von Fotovoltaikanlagen im letzten Jahr in Schleswig-Holstein mit mehr als 20 Prozent stärker gestiegen ist als in jedem anderen Flächenbundesland. Damit aber nicht genug: In diesem Jahr hat sich das aufgenommene Tempo noch einmal mehr als verdreifacht, nämlich von 2.300 PV-Anlagen im ersten Quartal des vergangenen Jahres auf jetzt 8.500 neue Anlagen in den ersten drei Monaten dieses Jahres. Daran sieht man ganz deutlich, dass auch der Ausbau der Stromverteilnetze in Schleswig-Holstein zügig vorankommt und die Entwicklung bei der Fotovoltaik überhaupt erst möglich macht. Auch hierfür hätte es keinen SPD-Antrag gebraucht. Das ist bei uns alles auf gutem Weg. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Ulrike Täck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Energiewende hat viel mit Strom zu tun. Der Transport des Stroms vom Erzeuger zum Verbraucher spielt eine immense Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Zunahme elektrisch betriebener Heizungen und Fahrzeuge braucht auch die Infrastruktur dafür, vom Hoch- bis zum Mittelspannungsnetz; wir haben uns darüber unterhalten, und ich komme in meiner Rede darauf zurück. Da wir das erste klimaneutrale Industrieland sein wollen, spielt natürlich auch Wasserstoff eine große Rolle, also der Betrieb von Elektrolyseuren, die auch Strom brauchen. Anders als früher, als der Strom noch zentral produziert wurde, wird der Strom nun auch auf Hausdächern produziert und vom Verteilnetz ins Übertragungsnetz gespeist. Die Stromnetze sind also die Adern unseres klimaneutralen Industrielandes, und die hauchen uns erst das Leben ein. Für den Ausbau der Übertragungsnetze, für die die Übertragungsnetzbetreiber zuständig sind, gab es bereits den Konsultationsprozess für den ersten Entwurf der Planung. Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung diesen Entwurf intensiv prüft und dafür sorgt, dass die Bedürfnisse von SchleswigHolstein gedeckt werden. Die Erfordernisse, die diese Bedürfnisse befriedigen müssen, sind sehr komplex: Stromerzeugung, Transport, Speicherung, Verbrauch. Das alles muss zusammengebracht werden. Natürlich steckt hierin auch die Bedeutung der Verteilnetze, Herr Losse-Müller. Hierzu – das hat Herr Minister schon ausgeführt; vielleicht mag ich daran noch einmal erinnern, falls Sie das nicht gehört haben – haben die Netzbetreiber auf dem Infrastrukturforum am 4. Mai 2023 bereits einen Plan vorgelegt, einen Ausbauplan skizziert. Natürlich müssen wir hier eingestehen: Wir sind noch relativ am Anfang. – Aber wir sind auf dem richtigen Weg. (Ulrike Täck) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Energiewende ist mit der Deckung der elektrischen Energie allein aber noch nicht gemacht. Ein sehr großer Anteil an fossiler Energie wird nach wie vor im Bereich der Erzeugung von Wärme verwendet. Der Umbau der Heizungssysteme in den Gebäuden ist eine Herausforderung – das wissen wir alle –, aber sie ist machbar. Worüber wir hier diskutieren, ist allein das Timing; machen wollen wir das alle. Die Wohnquartiere und die Gebäude unterscheiden sich. In manchen zum Beispiel ist eine Wärmepumpe eine Möglichkeit, für viele sind aber die Wärmenetze das Beste und Sinnvollste. Diese gibt es aber noch nicht überall dort, wo sie wirklich benötigt werden. Der Ausbau kostet viel Geld und eine gute Planung. Deshalb begrüßen wir die verpflichtende Wärme- und Kälteplanung für die größeren Kommunen, womit schon 60 Prozent der Bevölkerung in Schleswig-Holstein einem Wärmenetz entgegenblicken können. Die Kommunen werden bei der Planung und beim Aufbau finanziell und planerisch unterstützt. Das haben wir in einer der letzten Sitzungen schon diskutiert: Kompetenzzentrum, klimaneutrale Wärmeversorgung. Für all das wird gesorgt. Der Ausbau der Wärmenetze kostet viel Geld – ja –, die kommunalen Versorger und die kommunalen Unternehmen. Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung einen Wirtschaftsrahmen von 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Aber das ist ja auch nicht alles. Wir sprechen eigentlich nicht nur von den 2 Milliarden Euro, denn on top kommt die Förderung der kommunalen Wärmewende: 30.000 Euro pro Kopf in einer Gemeinde. Wenn eine Gemeinde zum Beispiel 10.000 Einwohner hat, sind das 300 Millionen Euro in einer Gemeinde. Das ist nicht wenig Geld. Das kriegen die in drei Tranchen in drei Jahren. Das Geld ist da. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) On top kommt dann noch die Koförderung vom KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“. Das kommt noch einmal drauf. – Ich nehme die Uhr gerade wahr; ich werde fertig. – Also, das Geld ist da. Bei der letzten VKU-Sitzung, bei der wir eingeladen waren, hat die IB.SH das auch noch einmal bestätigt. Das Geld ist da. Aber die Bürgerinnen und Bürger brauchen Planungssicherheit: Wann kommt das Netz? – Deshalb bitten wir die Landesregierung mit unserem Alternativantrag, zu prüfen, wie der Ausbau der Wärmenetze transparent dargestellt werden kann. Es muss auch geprüft werden, wo die Hindernisse sind, zu denen ich später mal kommen würde. (Zuruf FDP: Prüfen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag haben wir uns auf Klimaneutralität 2040 verständigt. Das ist richtig so als Land in der Vorreiterrolle. Unser Antrag im Bundesrat ist nichts anderes, als dass wir Schleswig-Holsteiner einfordern, unsere Ziele selbst stecken zu können, zumal sie ambitioniert sind. Um 2040 klimaneutral zu sein, müssen wir jetzt beginnen, die Heizungen auszutauschen. Liebe Freundinnen, liebe Freunde, ich freue mich, wenn Sie unseren Alternativantrag unterstützen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Da der Minister die Redezeit etwas überzogen hat, sind Sie noch im Rahmen geblieben; ich wollte Ihnen das nur nicht vorher sagen. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, Sie sind im Zeitrahmen geblieben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat für den SSW der Kollege Christian Dirschauer das Wort. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) – Das ist bei mir nicht angekommen. Frau Kollegin Nitsch, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe bisher immer wahrgenommen, dass die Netzbetreiber sehr offen über die Planungen informieren, daher wundere ich mich ein wenig über die vorliegenden Anträge. Natürlich müssen wir immer wieder prüfen, ob die Ausbauplanungen der Stromnetzbetreiber für die kommenden Jahre ausreichend sind. Wir sind uns einig, dass das Stromnetz mit der immer stärken Dezentralisierung der Stromerzeugung vor neuen Aufgaben steht. Eine der großen Herausforderungen im Netzausbau liegt aktuell in den ungleichen Geschwindigkeiten. Einen neuen Solarpark kann man vielleicht in zwei Jahren fertiggebaut haben, der Netzanschluss für die Anlage – gerade im ländlichen Raum – dauert aber etwa fünf Jahre. Wenn die Trasse dann endlich fertiggebaut ist, ist sie schon wieder zu klein, weil (Sybilla Nitsch) in der Zwischenzeit weitere Solarparks und/oder Windanlagen dazugekommen sind. Da sehe ich unsere Aufgabe vor allem: den Netzausbau möglichst unbürokratisch zu ermöglichen. Die Energiewende vollzieht sich schnell; da muss die Infrastruktur Schritt halten. Das ist nicht immer einfach, denn seien wir ehrlich: Der Netzausbau ist nicht immer frei von Konflikten. Die Menschen müssen daher umfänglich in die Planungen vor ihrer Haustür einbezogen werden. Wie in kaum einem anderen Bundesland sehen wir in Schleswig-Holstein, wie die Energiewende das Land verändert. Immer mehr Windparks, immer mehr Solarparks und eben auch mehr Stromtrassen und Umspannwerke. Darum ist es so wichtig, die Energiewende mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam zu gestalten. Wir alle wissen: Da, wo die Bürgerinnen und Bürger Anteile an Windparks haben, ist die Zustimmung größer, nicht nur zu den Anlagen selbst, sondern auch zum Netzausbau. Wenn ich sehe, wie viele Kommunen aktuell Flächen für Solarparks an große internationale Investoren veräußern, statt dort selbst zu bauen, tut mir das tatsächlich in der Seele weh. So viel Wertschöpfung und Akzeptanz, die ohne Not ausverkauft werden! Die Energiewende muss sich doch vor allem für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner lohnen. Lohnen müssen sich auch die Wärmenetze, für die Betreiber und die Endkunden. Ich bin ein großer Verfechter der Nah- und Fernwärme, weil auf diese Weise viele Haushalte gleichzeitig klimaneutral werden können, aber seien wir ehrlich: Fernwärmenetze sind ein Konzept für den urbanen Raum. Man braucht eine große Anzahl von Anschlüssen, damit die Wärme dann für die Kunden auch wirklich bezahlbar bleibt. Für kleinere Gemeinden sind Nahwärmenetze, die etwa aus der Abwärme von Biogasanlagen gespeist werden, ein super Konzept. Hier sollten wir unbedingt unterstützend tätig werden, wo Bedarf besteht. (Beifall SSW) Aber dafür braucht es keine Landesinfrastrukturgesellschaft, sondern Fördermittel, mit denen der Bau von Wärmenetzen gezielt unterstützt werden kann. Die Idee, in das Eigenkapital der Firmen zu investieren, lehnen wir ab; das ist nämlich auch juristisch problematisch. Das Wichtigste ist, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern ein klares Signal geben und vor allen Dingen Vertrauen, statt die Menschen im Land mit sich ständig widersprechenden Meldungen zu verunsichern. Herr Minister Goldschmidt, Sie haben immer wieder davon gesprochen, dass wir eine Mitmachstrategie haben. Wir wollen die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mitnehmen. Ja, und es gibt so viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die mitmachen möchten, aber einfach kein Geld dafür haben. Da finde ich es umso verunsichernder, dass man heute sagt: Ja, wenn ihr das eine nicht wollt, dann habt ihr vielleicht irgendwann CCS in eurem Vorgarten. – Das ist kein vertrauensvoller Umgang mit den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern. (Beifall SSW, Serpil Midyatli [SPD] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Eine Sache noch – die Dämme sind in diesem Haus ja offen für CCS –: Mit CCS macht man keine Späße, ganz im Ernst. Die Gemeinden brauchen auch Planungssicherheit. Wie soll eine Gemeinde sinnvoll ein Wärmenetz planen, wenn die Leute schon im kommenden Jahr anfangen, hektisch Wärmepumpen einzubauen? Der aktuelle Gesetzentwurf von Minister Habeck hat für sehr viel Unruhe gesorgt und viele Menschen verängstigt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Da helfen auch Anreize von 900 Euro nicht, wenn die Wärmepumpe 40.000 Euro kostet. (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Die jüngste Diskussion in der Koalition hier im Land hat es auch nicht besser gemacht, die Beiträge heute haben es auch nicht wieder rausgeholt. Wollen wir die im Koalitionsvertrag festgelegte Klimaneutralität 2040 erreichen, kommen wir nicht umhin, bis dahin die fossilen Heizungen zu ersetzen. Aber heute muss ich mir die Frage stellen: Geht es jetzt um die Industrie? Und kommen die Bürgerinnen und Bürger zum Schluss? – Das müssen wir in der nächsten Zeit noch klären. Hierzu erwarten wir eine klare Positionierung der Landesregierung. Das Hackehüh der letzten Tage bringt uns nicht voran. Wichtig ist nämlich eine ehrliche und vertrauensvolle Informationspolitik. Wer weit draußen auf dem Land wohnt, muss wissen, dass er eher nicht auf einen Fernwärmeanschluss zu warten braucht, aber für alle anderen dürfen wir die kommunale Wärmewende nicht durch ein übereilt verabschiedetes Bundesgesetz kaputt machen lassen. Dafür ist (Sybilla Nitsch) die kommunale Wärmewende zu wertvoll. Wir wollen ein solidarisches Prinzip. Die Leute müssen erfahren, dass Wärme in Zukunft bezahlbar ist und dass wir alle mitnehmen. – Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort der Kollegin Beate Raudies.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war kürzlich bei unseren Stadtwerken, beim Geschäftsführer. Sie wissen, ich komme aus Elmshorn. Elmshorn ist eine der Städte, die diese Wärmeplanung jetzt auf den Weg bringen. Meine Heimatstadt ist auch gut geeignet für ein Wärmenetz. Wir haben mit einer Einwohnerdichte von circa 2.500 pro Quadratkilometer eine der dichtest besiedelten Städte Schleswig-Holsteins. Wir haben viel Geschosswohnungsbau, viel alten Bestand, Reihenhäuser aus den 60er-Jahren, vier Meter breite Gärten – also wirklich Fläche, wo man auch viel über kurze Wege anschließen kann. Wir wollen das auch alle. Viele Menschen auf engem Raum. Das hört sich erst einmal alles toll an. Die Planung geht los! Und dann sagt mir der Stadtwerkedirektor – das sind 30.000 Haushalte, Frau Täck, nur in Elmshorn 30.000 Haushalte –: Er rechnet mit 20.000 Euro für das Umstellen, er rechnet dann auch noch die Wege für die Wärmenetze ein. Dann sind wir allein bei meiner Stadt bei 600 Millionen Euro Investitionskosten. Das kann doch nicht alles über Kredite finanziert werden! Das wäre ja die Voraussetzung dafür, dass ich mit den 2 Milliarden Euro Bürgschaften überhaupt ins Gehege komme. Ich brauche doch auch ein bisschen Eigenkapital dafür – Herr Koch, das wissen Sie doch auch –, ich kann doch eine so große Investition nicht ohne Eigenkapital stemmen. Also, spannende Frage: Wo kommt das Eigenkapital her? Das kommt nicht aus der Bürgschaft, da sind wir uns einig, oder? (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Das haben wir schon? – Na gut, 600 Millionen Euro Investitionen – rechne ich einmal ungefähr ein Drittel Eigenkapital, wären das 200 Millionen Euro. Dann frage ich: Wo kommt das her? – Nicht aus der Planung und auch nicht aus diesem Wir-fördernmal-die-kommunale-Wärmenetzplanung. Ich habe mit der Zahl deutlich gemacht, dass die Zahlen, die Sie hier immer in den Raum stellen, Augenwischerei sind. Ich bin sehr interessiert, Frau Kollegin Täck: Wo kommen die 300 Millionen Euro her, von denen Sie gerade geredet haben? Wo liegen bei der IB.SH 300 Millionen Euro für die kommunale Wärmewende, von denen wir nichts wissen? (Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei der IB.SH!) – Ja, Sie haben gerade gesagt: Die IB.SH hat gesagt, es ist Geld da. – Dann wäre ich Ihnen dankbar, Sie würden das aufklären, denn es steht jetzt die Behauptung im Raum, es gäbe irgendwo in diesem Land 300 Millionen Euro, um das zu bezahlen. – Ich sage – wir sagen –: Die gibt es nicht. Das ist ja genau unser Punkt. Dann, lieber Herr Minister – oder wer war das? –: Planwirtschaft beim Netzausbau. Wo denn sonst, wenn nicht beim Netzausbau? – Sie waren das nicht? – Entschuldigung, dann war das jemand anders: Herr Koch, mein Liebling. (Heiterkeit CDU – Unruhe) Herr Koch: Planwirtschaft beim Netzausbau. Ja, wo denn sonst? Denn das ist doch ein Investitionsplan, das ist doch ein Stromnetzplan. Das dauert Jahre, und auch das kostet Geld. (Anhaltende Unruhe) Es ist Daseinsvorsorge – gerade die innerstädtischen Netze. Es ist Daseinsvorsorge. Sie wissen ganz genau, dass wir ganz viele kleine Betreiber haben, die genau da wieder vor der gleichen Investitionsanforderung und der Eigenkapitalfrage stehen bei der Umsetzung dieser Netze. Das geht auch nicht von heute auf morgen. Dass der Markt bei der Daseinsvorsorge nicht funktioniert, haben wir doch gesehen. Oder warum müssen wir den Breitbandausbau in dem Maße fördern? – Also: Planwirtschaft beim Netzausbau – ja, bitte! (Tobias Koch [CDU]: Keine staatliche Planwirtschaft! – Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge der Drucksachen 20/798 und 20/984 durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben. Es ist kein Antrag gestellt. Deswegen sind die Tagesordnungspunkte erledigt. (Vizepräsident Peter Lehnert) Ich komme jetzt zur Abstimmung zu b). Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, wenn ich das richtig sehe. Ich komme zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/952, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1002, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des SSW. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 18, den ich hiermit aufrufe: Abwasserdichtigkeitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/814 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Bernd Buchholz.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte es vorhin schon angeteasert: Sie haben jetzt die einmalige Möglichkeit, tatsächlich etwas für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und für die Entbürokratisierung in SchleswigHolstein zu tun, denn es geht um die Abwasserdichtigkeitsprüfung – ein sprödes, ein sperriges Thema, das allerdings 1,3 Millionen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in diesem Land betrifft und das in § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt ist, wonach jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, diese auch irgendwie zu überprüfen hat. Das ist alles ganz schön und richtig, aber: Muss man das nach starren Fristen tun? Muss man dafür immer wieder Geld ausgeben? – Man muss es nach unserer Überzeugung nicht, denn wie sagte schon das Ministerium selbst in einer Antwort auf eine Frage, die durch den Verband Haus & Grund gestellt worden ist? – Massive Schadensbilder zum Beispiel durch Rohrbrüche bilden im privaten Bereich die ganz große Ausnahme. Kann Abwasser zum Beispiel durch den Einbruch in die Leitungen nicht abgeleitet werden, werden die Schäden durch die Eigentümer aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit umgehend beseitigt. – Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Man hat ein eigenes Interesse, denn man will ja nicht auf einer verstopften Abwasserleitung sitzen. Deshalb wird man dafür sorgen, dass das Ganze auch ordentlich überprüft wird. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Nun habe ich, um es schlicht und ergreifend zu befördern, das Ministerium in einer Kleinen Anfrage gefragt, wie es denn eigentlich mit diesen Überprüfungen ist. Wir wissen jetzt aus Ihrer Antwort, Herr Kollege Goldschmidt, dass das Ministerium gar nichts weiß, weil es gar nichts darüber erhebt, weil es auch gar keine Leute gibt, die das alles überprüfen und aufarbeiten können. Dementsprechend haben anschließend alle gesagt: Ja, dann schafft doch diese Prüfung ab. – Das wäre ja auch folgerichtig. Die Behauptung ist im Umweltausschuss vom zuständigen Minister nun, das gehe nicht, das sei bundesgesetzlich vorgegeben, (Zuruf FDP: Das ist Quatsch!) und zwar, weil nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes eine DIN-Norm in Bezug gesetzt werde. Mhm! Da fragt sich der geneigte Leser, warum es in Schleswig-Holstein nicht möglich ist, was in Nordrhein-Westfalen offensichtlich unproblematisch ist. (Christopher Vogt [FDP]: Hört, hört!) In Nordrhein-Westfalen nämlich hat es eine Landesverordnung zu den Dichtigkeitsprüfungen gegeben. Diese Landesverordnung wird in § 61 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz übrigens explizit angeteasert. In dieser Regelung kann man nämlich ganz klar sagen, wie man das umsetzen will. Man braucht nicht nur die DIN-Norm in Bezug zu setzen, sondern kann sagen, dass sie nur in Verdachtsfällen umgesetzt wird. Genauso hat es der nordrhein-westfälische Landtag geregelt und damit, ohne gegen Bundesrecht zu verstoßen, eine Regelung geschaffen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer im Lande entlastet und die trotzdem nicht Ge- (Dr. Bernd Buchholz) fahr läuft, das Abwasser und Grundwasser in irgendeiner Form drastisch zu verunreinigen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Man muss es aber wollen!) Es ist eine Auflage, die man sinnigerweise schlicht und ergreifend verordnungstechnisch anders regeln kann. (Beifall FDP und SSW) Meine herzliche Bitte ist: Reden wir doch nicht immer nur darüber, wie es der Kollege von der CDU vorhin getan hat, dass für diejenigen, die ein Eigentum in diesem Land besitzen, die Kosten in diesem Land nicht zu hoch getrieben werden sollen, sondern machen wir etwas Praktisches! Schaffen wir die Abwasserdichtigkeitsprüfung nach festen Fristen ab und regeln sie nur noch im Verdachtsfall. Stimmen Sie dem Antrag der FDP-Fraktion zu. Sie tun etwas Richtiges. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich dem Kollegen Sönke Siebke für seine erste Rede in diesem Plenum das Wort. (Beifall)

Diese Rede einzeln zitieren

Sönke Siebke CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag irritiert mich ein wenig, denn der Antrag der FDP verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und schadet der Umwelt. (Lachen FDP) Die maßgebliche Regelung, auf der die kritisierte DIN 1986-30 basiert, ist § 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes. Der von der FDP in Bezug genommene § 61 Wasserhaushaltsgesetz regelt die Selbstüberwachungspflicht, bezieht sich aber nicht auf die Verbindlichkeit der DIN-Normen. Außerdem verkennt der Satz in dem Antrag: „Eine bundesrechtliche Verpflichtung zur verdachtslosen regelmäßigen Überprüfung gibt es nicht“, den Regelungsinhalt, denn die Einhaltung gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz ist eine Betreiberpflicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Grundstückseigentümer muss die allgemein anerkannten Regeln der Technik und somit auch die DIN 1986-30 zwingend einhalten. Durch den Antrag der FDP-Fraktion soll die Verpflichtung zur wiederholten Durchführung einer landesweiten Abwasserdichtigkeitsprüfung abgeschafft werden. Nur in begründeten Fällen des Verdachts auf Undichtigkeiten, bei Neubauvorhaben sowie bei wesentlichen Änderungen soll der Dichtigkeitsnachweis erbracht werden. Hierfür soll die Einführung der DIN 1986-30 angepasst werden. Als Konsequenz würde die DIN praktisch leerlaufen und damit faktisch außer Kraft gesetzt. Dies hätte zur Folge, dass ab dem Tag des Inkrafttretens alle Haushalte in Schleswig-Holstein ab sofort verpflichtet sind, eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen. Dies steht im Widerspruch zur Rechtslage nach §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes. Was wäre die Konsequenz aus dem FDP-Fraktionsantrag? – Zukünftig müssten Dichtigkeitsprüfungen nur noch bei massiven Schäden beziehungsweise Störungen durchgeführt werden. Kleinere Schäden wie zum Beispiel Wurzeleinbrüche blieben unerkannt. Somit bliebe eine Exfiltration, die den Boden und das Grundwasser verunreinigt, unbemerkt. Kommen wir nun zu den in keinem Verhältnis stehenden Kosten. Eine Kamerabefahrung der Abwasserleitung auf den Privatgrundstücken liegt bei circa 20 Euro pro Meter, also – so tippe ich einmal – zwischen 300 und 1.000 Euro inklusive An- und Abfahrtskosten. Eine gemeindebezogene Ausschreibung für die gesamte Gemeinde oder in Städten im Straßenbereich minimiert die Kosten deutlich, da die Kosten der An- und Abfahrt nur einmal für diesen Tag anfallen und vor allem auf alle Abwasserleitungen, die untersucht werden, verteilt werden, sodass hier deutliches Einsparpotenzial vorliegt. Die Gewissheit des Grundstückseigentümers, eine intakte, voll funktionsfähige Abwasserleitung zu haben und nicht an Austrägen, die das Grundwasser verunreinigen, beteiligt zu sein, sollte Motivation genug sein, diese Prüfung – je nach Haushaltslage – durchzuführen. Ich komme auf den zweiten Kostenblock zu sprechen. Wir sprechen hier über eine kostendeckende Einrichtung, nämlich die Abwassergebühren. In der Bundesrepublik Deutschland kann man sagen, dass man im Verhältnis zum Wasserbezug ungefähr 85 bis Anfang 90 Prozent als Abwassermenge heranziehen kann. Circa 5 Milliarden Kubikmeter müssten pro Jahr anfallen. Es kommen aber circa 8 Milliarden Kubikmeter an. Das heißt, es gibt 60 Prozent Eintrag von außen in das Rohrleistungssystem. Das bedeutet aber auch bei Trockenphasen einen Austrag von nährstoffreichen Flüssigkeiten aus der Abwasserleitung, die unser Grundwasser beein- (Sönke Siebke) trächtigen und vor allem zu erheblichen Einträgen in Nord- und Ostsee beitragen. Ich kann nur feststellen: Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Dirk Kock-Rohwer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle wissen es zu schätzen, dass wir in einem Land leben, in dem wir nur einfach den Wasserhahn aufdrehen und sauberes Wasser unbedenklich direkt aus dem Hahn trinken können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. In vielen Regionen der Welt gilt das nicht so. Das liegt zum Teil an den natürlichen Voraussetzungen. Wir leben in einer Region, in der die Grundwasserneubildungsrate trotz des auch hier spürbaren Klimawandels höher liegt als der Verbrauch. Aber es liegt auch an der Gesetzgebung, die ein hohes Schutzniveau beim Gewässerschutz vorsieht. In Schleswig-Holstein beziehen wir unser Trinkwasser fast ausschließlich aus dem Grundwasser. Der Schutz des Trinkwassers ist ein hohes Gut. Deshalb gelten auch in Wasserschutzgebieten, also den Einzugsgebieten für die Trinkwassergewinnung, besondere Vorschriften. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die Dichtigkeit ihrer Abflussrohre zeitnah überprüfen zu lassen. Die FDP in ihrem stetigen und eifrigen Kampf gegen Bürokratie und Paragrafendschungel (Demonstrativer Beifall FDP) – zugegeben ein lobenswerter Ansatz –, möchte dies nun lockern. Es kommt eben bei allzu Eifrigen vor, dass sie das Kind mit dem Bade ausschütten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Rohr verstopft ist, merken wir das meistens ziemlich schnell und werden unverzüglich den Klempner anrufen. Ein größeres Leck, etwa wenn ein Rohr platzt und es nach außen sichtbar wird oder sich geruchlich bemerkbar macht, wird man schon in eigenem Interesse ebenfalls möglichst zügig beheben lassen. Ich weiß nicht, ob es das ist, was die FDP in ihrem Antrag mit „begründetem Verdacht“ meint, dass es suppt und stinkt. Kleinere Schäden, kleine Undichtigkeiten, die nicht unmittelbar dem Grundstückseigentümer selbst schaden, aber der Allgemeinheit – wir haben es gerade eben vom Kollegen Siebke gehört –, werden eben über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht auffällig, unter Umständen gar nicht bemerkt. Abwasserrohre verlaufen nämlich im Erdreich, das heißt, sie sind unsichtbar. Doch diese Rohre halten nicht ewig. Es liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, sie in gewissen Abständen auf Schadhaftigkeit zu überprüfen. Dies ist im Sinne des Vorsorge- und des Verursacherprinzips, und das sollte eigentlich unmittelbar einleuchten. Die Verpflichtung ist rechtlich verankert, und zwar im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Demnach dürfen Abwasseranlagen – hierzu gehören auch Grundstücksentwässerungsanlagen – nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber – bei privaten Grundstücken sind das eben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer – sind verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu überprüfen beziehungsweise dies durch eine geeignete Stelle vornehmen zu lassen. Näheres regelt eine DIN-Norm – auch dazu haben wir schon viel gehört –, in der die dazu in der Fachwelt anerkannten Regeln der Technik dargestellt sind und die bundesweit verbindlich gilt. Der Antrag der FDP stellt gewissermaßen die Aufforderung an das Land dar, diese verbindliche Regelung doch bitte zu ignorieren. Meine Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung handelt maßvoll und angemessen, indem sie die Frist für die Erstprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten vor Kurzem noch einmal verlängert hat, und zwar bis zum Jahr 2040. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Es kann jedoch nicht im Interesse des Allgemeinwohls sein, dies noch weiter aufzuweichen. Trinkwasserschutz muss Vorrang haben. Denken Sie bitte daran, wenn Sie demnächst wieder ein Glas frisches Wasser aus der Leitung trinken, und lehnen Sie mit uns den Antrag der FDP ab. Zum Wohl! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Thomas Hölck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage: Unsere Trinkwasservorräte müssen vor häuslichem Abwasser geschützt werden. Es besteht daher kein Zweifel an der gesetzlichen Pflicht von Eigentümerinnen und Eigentümern einer Immobilie, dafür zu sorgen, dass häusliches Abwasser nicht ins Trinkwasser gelangt. Abwasserleitungen müssen instandgehalten werden und dürfen keine Gefahr für die Umwelt darstellen. Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. In Schleswig-Holstein soll die Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen ursprünglich bis Ende 2015 erfolgt sein. Nach heftigen Bürgerprotesten hat das Umweltministerium diese Frist Anfang Oktober 2010 bis zum 31. Dezember 2025 und nun aktuell bis 2040 verlängert. (Zuruf CDU: Sehr gut!) Mit der wiederholten Fristverschiebung außerhalb von Wasserschutzgebieten muss man doch annehmen, dass undichte Wasseranlagen kein akutes oder gar kein Problem darstellen. (Beifall Heiner Rickers [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Andernfalls wäre eine Fristverlängerung grob fahrlässig. Eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen besteht nur dann, wenn es dazu eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift gibt. Die CDU-FDP-Landesregierung hat diese 2010 geschaffen. Bisher haben erst vier Bundesländer eine solche Vorschrift erlassen, nämlich Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und SchleswigHolstein. Alle anderen Bundesländer sehen offenbar derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung einer gesetzlich verpflichtenden Dichtheitsprüfung. Baden-Württemberg hat die Prüfpflicht zwar eingeführt, aber mit großzügigen Ausnahmen. Haushalte mit einem täglichen Anfall von häuslichem Abwasser von unter acht Kubikmetern sind nicht prüfpflichtig. Das heißt, in der Realität werden die meisten Hauseigentümer überhaupt nicht behelligt. Die ursprüngliche Prüfpflicht in Nordrhein-Westfalen wurde wieder abgeschafft. In Hessen wurde die Dichtheitsprüfung 2010 eingeführt und 2012 wieder abgeschafft. In Hamburg besteht nach wie vor die Prüfpflicht. In Schleswig-Holstein wurde die Frist nur verschoben, aber die Verpflichtung nicht ausgesetzt. Unsere Regelung in Bezug auf Wasserschutzgebiete ist sinnvoll, weil es wirklich darum geht, das Trinkwasser nachhaltig zu schützen. (Beifall SPD und Heiner Rickers [CDU]) Daher würde ich nicht so weit gehen wie Nordrhein-Westfalen. Dort ist es nämlich anders geregelt, und diese Prüfung wird nur in begründeten Verdachtsfällen in Wasserschutzgebieten vorgenommen. Deshalb würde ich in diesem Punkt dem FDP-Antrag nicht folgen wollen. Dieser sieht lediglich die Möglichkeit für Kommunen vor, in Wasserschutzgebieten in Fällen eines Verdachts auf Undichtigkeiten eine Abwasserdichtheitsprüfung vorzuschreiben. In Schleswig-Holstein gilt die DIN 1986-30 als anerkannte Regel der Technik. Grundsätzlich ist die Anwendung einer Norm freiwillig, sie ist nicht bindend, es sei denn, die Anwendung wird vertraglich vereinbart. Eine Rechtsverbindlichkeit erreicht die Norm erst dann, wenn Gesetze und Rechtsverordnungen auf sie verweisen. Genau das ist geschehen: Mit Datum vom 5. Oktober 2010 wurde die DIN 1986-30, „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ mit Änderungen und Ergänzungen als anerkannte Regel der Technik nach § 34 Absatz 1 Landeswassergesetz eingeführt und im Amtsblatt bekannt gemacht. In der Konsequenz bedeutet das, dass die DIN bei der Aufhebung der Frist sofort als anerkannte Regel der Technik greift und alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sofort eine Dichtheitsprüfung durchführen müssen. Insofern ist die Fristverlängerung richtig und zielführend. Man kann nicht zulassen, dass von heute auf morgen alle Eigentümerinnen und Eigentümer solche Dichtheitsprüfungen vorlegen müssen. Es ist offensichtlich, dass es daher einen überarbeiteten und konkreten Regelungsbedarf gibt, der über die Verschiebung von Fristen hinausgeht. Der aktuelle Zustand ist irrsinnig: Man hat eine DIN, die gesetzlich verankert ist, man macht eine Fristverlängerung und wendet sie nicht an. Ich finde, wir brauchen eine Diskussion im Umweltausschuss, um gemeinsam mit den Trinkwasserversorgern über diese (Thomas Hölck) Frage genau nachzudenken, damit wir zu einer vernünftigen Lösung kommen. (Beifall Sandra Redmann [SPD]) Ich beantrage deshalb Überweisung in den Umweltausschuss, um es dort noch einmal genauer zu diskutieren, bevor wir uns am Ende entscheiden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD – Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Herr Hölck, Sie sind am Ende der Redezeit angelangt. Es gibt aber eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz. Lassen Sie diese noch zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Dann erteile ich Ihnen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Hölck, vielen Dank. – Ich greife den Vorschlag gerne auf, es im Ausschuss zu diskutieren. Schon bei den Redebeiträgen vorher war es sehr merkwürdig, dass niemand darauf eingegangen ist, dass man nämlich offensichtlich durch eine Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen wie in Nordrhein-Westfalen zu einem entsprechenden Regelungsstand kommen kann, der nur im Verdachtsfall zu diesen Prüfungen führt. Es ist also nicht so, wie hier vorher behauptet worden ist, dass diese DIN zwingend in dieser Fristigkeit immer umgesetzt werden muss. Da scheint es doch sinnvoll zu sein, dass wir das tatsächlich im Ausschuss besprechen. Danke für Ihre Anregung!

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Danke, Herr Kollege, für das Lob. Das habe ich von Ihnen nie oder nur relativ selten gehört. (Heiterkeit SPD und FDP – Lars Harms [SSW]: Ist gleich wieder vorbei!) Die Regelung in Nordrhein-Westfalen muss man genau diskutieren. Uns unterscheidet aber, Herr Kollege Buchholz: Ich würde eben in Wasserschutzgebieten nicht auf den Verdachtsfall zurückgreifen, sondern es da bei der Pflicht belassen, weil eben das Schutzgut Trinkwasser so hoch angesiedelt ist, dass man dort eine Regelung braucht. Aber außerhalb von Wasserschutzgebieten sollte man zu so einer Regelung kommen, die vernünftig ist und die man auch anwenden kann. Dafür sollten wir uns die Zeit nehmen und es im Ausschuss beraten. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Kollegen Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gehört: In § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes ist unter anderem geregelt, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden sollen. Entsprechen die Anlagen nicht den Anforderungen, so sind Maßnahmen durchzuführen, damit sie den Regeln wieder genügen, oder kurz gesagt: Anlagen, die undicht sind, müssen repariert werden. Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz ist die Abwasseranlage durch Selbstüberwachung zu überprüfen. So ist es durch das Bundesgesetz vorgeschrieben, und vom Grundsatz her ist das auch erst einmal gut so. Abwasser muss abgeleitet werden und soll nicht im Boden versickern. Darüber herrscht in diesem Haus sicherlich breite Einigkeit. Gleichwohl besagen die Erfahrungen aus der Praxis, übrigens auch der unteren Naturschutzbehörden, dass die Gefahren, die von undichten Leitungen auf Privatgrundstücken ausgehen, generell als gering einzustufen sind. Neben dem Naturschutzargument gibt es aber durchaus weitere Argumente, die in dem Zusammenhang nicht unerheblich sind. Abwasser muss eben ungehindert abfließen können, denn sollte dies nicht der Fall sein, können verstopfte oder undichte Leitungen durch Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder Unterspülung größere Schäden an der Immobilie verursachen. Um das zu vermeiden – wir haben es schon gehört –, haben Hausoder Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ein ureigenes Interesse, dass ihre Abwasserleitung unbeschädigt ist. Ich könnte hier noch praktische Erfahrungen dazu beitragen, aber was in meinem Gästeklo passiert, bleibt in meinem Gästeklo. (Vereinzelte Heiterkeit – Zurufe) Die Frage ist also: Brauchen wir neben der Bundesregelung eine Landesregelung, die über die Bundes- (Christian Dirschauer) regelung hinaus Fristen für regelmäßige Dichtigkeitsüberprüfungen festschreibt, oder anders gefragt: Wo fängt Bürokratisierung an? Ab wann wird Kontrolle zur Manie? – Es ist doch völlig absurd, wenn wir in Schleswig-Holstein verpflichtende Fristen für Wasserdichtheitsprüfungen andeuten, diese aber nicht einhalten und sie schon gar nicht kontrolliert werden. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Kollegen Dr. Buchholz machen deutlich, dass die Landesregierung überhaupt keine Kenntnis über Prüfungen oder Ergebnisse hat. Sie ist schlichtweg im Blindflug. Wir haben hier also eine Regelung, in der Fristen nach bestimmten Gebieten fixiert sind, bis wann dort die häuslichen Abwasserleitungen zu überprüfen sind. Das soll heißen: In Wasserschutzgebieten hätten die Untersuchungen bereits bis 2015 erfolgen müssen und in den übrigen Gebieten bis 2025. So weit, so gut. Flächendeckende Kontrollergebnisse liegen der Landesregierung aber nicht vor, weil es sie schlicht flächendeckend nicht gibt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung diese Regelung mittlerweile gekippt und die Prüffrist für Wasserschutzgebiete der Zone III B und außerhalb von Wasserschutzgebieten bis 2040 verlängert. In Wasserschutzgebieten der anderen Kategorien bleibt die umgehende Prüfung bestehen. Begründet wird die Fristverlängerung mit den geringen vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens, die für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen. So geht es aus einer Pressemitteilung des Ministeriums hervor. Zudem ist die behördliche Kontrolle aufgrund mangelnder Personalkapazitäten nicht leistbar. Wenn die Landesregierung mittlerweile erkannt hat, dass die Fristen eh nicht eingehalten werden können – warum auch immer –, sollte sie Nägel mit Köpfen machen und komplett auf diese Fristen verzichten. (Beifall SSW und FDP) Damit würde das Damoklesschwert nicht mehr über den Häuptern der Haus- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen schweben. Der Antrag der FDP wäre aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, um die Abwasserdichtheitsprüfung zu entbürokratisieren und um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Darüber hinaus glaube ich, es würde auch der Landesregierung helfen, denn im Endeffekt ist es doch irgendwie eine peinliche Posse, zu sagen: Ihr bösen Grundstückseigentümer seid eine Gefahr, aber die nächsten 20 Jahre müsst ihr euch nicht drum kümmern. – Herzlichen Dank! (Beifall SSW und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 66.000 Kilometer private Abwasserleitungen haben wir in Schleswig-Holstein, 24.000 Kilometer öffentliche Abwasserleitungen, also insgesamt zweimal um den Globus. Es ist eine Infrastruktur, die teilweise sehr alt ist. In Schleswig-Holstein haben wir anders als in anderen Bundesländern mit Ausnahme der Insel Helgoland die Situation, dass wir unser gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser gewinnen. Das Grundwasser ist für uns also von überragender Bedeutung als Grundlage unseres Lebens. Im Übrigen gewinnen wir in Schleswig-Holstein Trinkwasser nicht nur aus Wasserschutzgebieten. Ich finde es etwas dick aufgetragen – um es einmal so zu sagen –, von einem Damoklesschwert zu reden, wenn die Landesregierung entscheidet, dass im Rahmen der Pflicht zur Überprüfung von solchen Abwasserleitungen bis 2040 der Nachweis vorgelegt werden können muss. Die Untersuchung, die Abwasserdichtheitsprüfung, ist vielleicht ein Ärgernis, wie auch der TÜV ein Ärgernis ist, wenn man da hin muss; sie ist aber, glaube ich, alles andere als ein Damoklesschwert. Die Tatsache, dass wir die DIN 1986 anwenden, hat damit zu tun, dass 2010 die Entscheidung gefallen ist, sie einzuführen. Es ist hier eben gesagt worden. Damit ist die DIN 1986 die anerkannte Regel der Technik, auf die das Wasserhaushaltsgesetz in § 60 abzielt. Landesbehörden, aber auch kommunale Behörden sind an die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik gebunden. Auch ein Minister in Schleswig-Holstein kann DIN-Normen nicht außer Kraft setzen. Im Übrigen habe ich gerade einmal auf der Website der Landesregierung NordrheinWestfalen nachgeschaut. Dort steht explizit: Die DIN 1986 gilt in Nordrhein-Westfalen.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Buchholz? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Manfred Uekermann zu seiner ersten Rede im Plenum das Wort. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK genannt, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern und im Grundgesetz verankert. Sie dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern. Die Fördermittel GAK bilden den inhaltlichen und den finanziellen Kern für unsere nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Damit ist die GAK unter anderem das wichtigste Kofinanzierungsinstrument für das Landesprogramm ländlicher Raum. Bund und Länder entscheiden gemeinsam im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, dem PLANAK, über den Rahmenplan, in dem die Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisungen festgelegt werden. In Schleswig-Holstein werden dabei noch einmal bestimmte Schwerpunkte gesetzt, so zum Beispiel die integrierte ländliche Entwicklung mit Dorf- und Ortskernentwicklung, Regionalbudgets und Flurbereinigungen mit dem Breitbandausbau. Hierbei bietet der GAK-Rahmenplan zum Beispiel auch die Möglichkeit, eine höhere Förderquote für finanzschwache Kommunen zu gewährleisten. Im Rahmen der Förderung der Ortskernentwicklung und der Förderung von Modernisierungen bestehender Markttreffs können finanzschwache Gemeinden eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten. (Manfred Uekermann) Weiter zu nennen sind die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen mit dem Agarinvestitionsförderprogramm, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen sowohl in der Land- als auch in der Fischwirtschaft und Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege. Ferner sind die Bereiche Forsten mit Waldumbaumaßnahmen und Erstaufforstungen, die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie Maßnahmen des Küstenschutzes zu nennen. Der Bundeshaushaltsbeschluss zur endgültigen Mittelerteilung erfolgte erst im August 2022 und damit stark verzögert. Die Landeshaushaltsansätze in den Ländern, auch in Schleswig-Holstein, mussten überarbeitet werden, da sich der Umfang der Bundesmittel für 2022 gegenüber den Planungsgrundlagen um 10 Millionen Euro verringerte. Es galt daher, die Mittelanmeldung in Schleswig-Holstein um rund 1 Million Euro zu kürzen. Diese Kürzung wurde proportional auf alle Förderbereiche vollzogen. Das ist insofern bemerkenswert, da der Bundeshaushalt für 2022 tatsächlich rund 160 Millionen Euro mehr an Finanzmitteln für die GAK ausweist. Diese zusätzlichen Finanzmittel stehen aber fast ausschließlich zweckgebunden zur Verfügung: 150 Millionen Euro für den Sonderrahmenplan Insektenschutz, Forst und Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Der flexibel einsetzbare Anteil der Bundesmittel wurde dagegen um 24 Millionen Euro zurückgefahren. So entfallen für das Jahr 2022 schließlich 72,4 Millionen Euro der Bundesmittel auf Schleswig-Holstein. Davon verbleibt ein flexibler Anteil von 34,7 Millionen Euro. Von diesen 72,3 Millionen Euro an zur Verfügung stehenden Bundesmitteln hat Schleswig-Holstein 69,9 Millionen Euro, also rund 70 Millionen Euro und somit 97 Prozent, angemeldet. Zusammen mit den angemeldeten Landesmitteln in Höhe von 40,2 Millionen Euro konnte Schleswig-Holstein für 2022 somit insgesamt rund 110 Millionen Euro an Fördergeldern im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes nutzen. Wie sieht es für das Jahr 2023 aus? Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bund gegenüber dem Vorjahr 191 Millionen Euro weniger an GAK-Mitteln zur Verfügung gestellt. Das hat natürlich Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Das sind rund 5 Millionen Euro weniger. Es ist daher kritisch anzumerken, dass die zunehmenden Vorgaben der Zweckbestimmung durch den Bund in Form von Sonderrahmenplänen oder Haushaltsvermerken eine vollständige Verausgabung der Mittel erschweren, da die Länder für jede zusätzliche Inanspruchnahme zweckgebundener Bundesmittel zunächst Ausgaben aus den regulären flexiblen Mitteln in mindestens der bisherigen Höhe, den sogenannten Sockelbeitrag, zu leisten haben. Eben dieses Budget der flexiblen Mittel wird aber zunehmend kleiner. Nichtsdestotrotz zeigt die Landesregierung mit den Förderschwerpunkten, dass den Zielen der GAK entsprochen wird und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft gewährleistet wird, (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU gestärkt wird und ländliche Gebiete im Land unterstützt werden.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Ihre Redezeit ist abgelaufen! (Heiterkeit)

Diese Rede einzeln zitieren

Manfred Uekermann CDU

Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für Ihre erste Rede war das sehr geschickt gemacht. Ich war nämlich davon ausgegangen, dass die Rede zu Ende war. Da merkt man den langjährigen Kreispräsidenten. (Heiterkeit) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Dirk Kock-Rohwer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade eben schon von dem Kollegen Uekermann gehört: Die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist nach Artikel 91 a des Grundgesetzes eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern für die (Dirk Kock-Rohwer) nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume, und davon haben wir hier in Schleswig-Holstein reichlich. Die GAK deckt weite Aufgaben ab, die für den ländlichen Raum von höchster Bedeutung sind, als da sind der Küstenschutz, die einzelbetriebliche Förderung, die Verbesserung der Marktstruktur, forstliche Maßnahmen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Der Schutz unserer Küsten ist in Zeiten ansteigender Meeresspiegel eine Mammutaufgabe, die ein Land wie Schleswig-Holstein allein nicht stemmen könnte. Für das vergangene Jahr hatte SchleswigHolstein Mittel in Höhe von 38 Millionen Euro dafür angemeldet. Für dieses Jahr werden es schon deutlich über 40 Millionen Euro, und ich denke, wir müssen uns auch in den kommenden Jahren auf steigende Ausgaben für den Küstenschutz einstellen. Meine Damen und Herren, der vorliegenden Bericht berücksichtigt aufgrund seines Alters noch nicht die Beschlüsse über den GAK-Rahmenplan 2023 aus Februar dieses Jahres. In seiner Pressemitteilung dazu sagte der Bundesminister, ich zitiere: „Dem Küstenschutz kommt vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und Meeresspiegelanstiegs eine immer größere Bedeutung zu. Er stellt eine wesentliche Maßnahme zur Klimaanpassung und zur Sicherung von Leib und Leben der Bevölkerung sowie bedeutender Wirtschaftsgebiete dar. Um den Ländern zu ermöglichen, die Umsetzung dieser vordringlichen Maßnahmen verstärkt voranzutreiben, stellt der Bund ab dem Jahr 2023 deutlich erhöhte Mittel für diesen Sonderrahmenplan bereit, sodass diese künftig mehr als verdoppelt werden. Gleichzeitig wurde die Finanzierung der Maßnahmen bundesseitig bereits jetzt längerfristig bis zum Jahr 2040 abgesichert.“ Eine weitere Änderung, die ich sehr begrüße, gibt es bei der einzelbetrieblichen Förderung. Hier wird endlich eine Flächenbindung der Tierhaltung eingeführt, und zwar dergestalt, dass der Viehbesatz zwei Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreiten darf, um die Förderung zu erhalten. Das ist eine gute Entscheidung, denn wir müssen der Konzentration der Tierhaltung entgegenwirken, die aus agrarstruktureller Sicht nicht wünschenswert und aus Umweltsicht fatal ist. Bei der einzelbetrieblichen Förderung oder Agrarinvestitionsförderung geht es darum, die Tierhaltung so umzubauen, dass sie die Anforderungen an artgerechte Tierhaltung, an Umwelt- und Klimaschutz erfüllen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit dies auch von allen umsteigewilligen Tierhalterinnen und Tierhaltern umgesetzt werden kann, das sage ich offen, reichen die GAK-Mittel bei Weitem nicht aus. Das sagt unter anderem die Borchert-Kommission, und ich finde es sehr bedauerlich, dass die FDP im Bund, die sich hier gern als Retter der Landwirte darstellt, eine ausreichende Finanzierung dafür bisher verhindert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenfalls neu und zukunftsweisend in der GAK ist die Einführung der Maßnahme Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen. Der bereits existierende Sonderrahmenplan Insektenschutz wird zum Sonderrahmenplan Maßnahmen des Ökolandbaus und der biologischen Vielfalt, der Minister erwähnte das. Dieser wird um 25 Millionen Euro aufgestockt. Auch das halte ich für sehr sinnvoll. Ebenso werden die Gelder zur Entwicklung der ländlichen Räume zur Kofinanzierung der Mittel aus dem ELER-Programm bereitgestellt. Ich möchte allerdings auch nicht verhehlen, dass ich es bedauere, dass insgesamt die GAK-Mittel, auch das hat der Kollege Uekermann schon vorgerechnet, für 2023 weniger geworden sind. Sie wurden von 1,32 Milliarden auf 1,13 Milliarden Euro abgestockt, es sind also rund 190 Millionen Euro weniger – und das bei steigenden Kosten. Das können wir aus Landessicht nicht gutheißen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Manfred Uekermann [CDU]) Es gibt also Licht und Schatten bei dem GAK-Rahmenplan für die Jahre 2023 bis 2026. Abschließend bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MLLEV und im MEKUN für die Erstellung dieses Berichts, der inzwischen nicht mehr ganz frisch ist, aber das haben wir uns selbst zuzuschreiben, denn wir haben die Aussprache darüber mehrfach vertagt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Sandra Redmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Redmann SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an den Minister und die Mitarbeitenden im Ministerium für die Erstellung des Berichts. Es wurde eigentlich schon alles so weit ausgeführt, was in dem Bericht detailliert dargestellt ist. Ich bin trotzdem der Meinung, dass wir uns im Ausschuss intensiver über einzelne Förderbereiche unterhalten müssen, insbesondere im Zusammenhang mit den vor uns stehenden Herausforderungen. Da geht der Bericht nicht ins Detail. Hier zu nennen sind die integrierte ländliche Entwicklung und ganz speziell die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes sowie die Gestaltung des ländlichen Raumes. Das ist etwas, was wir, so denke ich, gerade im Hinblick auf die jetzigen Herausforderungen noch einmal diskutieren müssen. Vertragsnaturschutz, Landschaftspflege – auch das sind Punkte, die wir vertiefen sollten, ebenso wie Klimawandel, Flächenknappheit und all dieses. Ich glaube, so wie ich das beobachte, dass wir im Ausschuss da bestimmt viel intensiver und genauer darüber sprechen können. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Tobias Koch [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Oliver Kumbartzky das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Kumbartzky FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nachhaltig verwirrt, dass Frau Redmann in den FDP-Reihen sitzt, aber vielleicht auch deswegen stimme ich ihren Worten ausdrücklich zu. Ich danke natürlich auch für den Bericht. In der Tat können wir im Ausschuss da einige Punkte vertiefen. Mit der GAK investieren wir in ländliche Räume, damit investieren wir in die Zukunft. Ich finde es goldrichtig, dass da eben auch auf Bundesebene dafür gesorgt worden ist, dass mehr für den Küstenschutz bereitgestellt wird – absolute Zustimmung. Ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank und einen schönen Feierabend. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Serpil Midyatli [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Geehrte Abgeordnete! Ich kürze das jetzt nicht ab, schon einmal als Vorwarnung. Vorweg danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für den Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK. Die im Bericht genannten Zahlen und die aufgeführten Maßnahmen machen deutlich, wie umfangreich, aber vor allem wie wichtig dieses nationale Förderinstrument ist. Dass wir es brauchen, darüber herrscht große Einigkeit. Wir wissen, vor welchen Herausforderungen unsere Landwirte stehen. Sie sind den Auswirkungen des Klimawandels unmittelbar ausgesetzt, und die gesellschaftlichen Anforderungen an Tierwohl, Biodiversität und Gewässerschutz sind gestiegen. Die Erwartungshaltung an unsere Landwirtschaft hat sich geändert, und entsprechend müssen die Fördermittel eingesetzt werden, damit wir der Landwirtschaft bei diesem Prozess beiseitestehen können. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass durch die Vorgaben des Bundes zu den Sonderrahmenplänen oder Haushaltsvermerken eine vollständige Ausschöpfung der Mittel erschwert wird. Auf der anderen Seite ist die Summe der flexibel einsetzbaren Mittel gesunken – mit anderen Worten: den Ländern die Teilhabe an GAK-Mitteln erschwert. Mit der Gemeinschaftsaufgabe wird unter anderem das Ziel verfolgt, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten. Wenn aber die Teilhabe an den Mitteln erschwert wird, dann werden eben nicht die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum verbessert. Damit wird das Förderinstrument des GAK nach unserer Auffassung ad absurdum geführt. Das darf nicht sein. Wenn wir uns dann die geplanten Eckwerte für 2023 ansehen, wird deutlich, dass der Kuchen künftig kleiner wird, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, aber nicht – ganz im Gegenteil. Die Kosten für Rohstoffe oder Energie werden weiter steigen, und damit steigen auch die Kosten für förderfähige Maßnahmen. Daher sind die vorgesehenen Mittelkürzungen kontraproduktiv. Der Weg, den der Bund hier vorgibt, gehört daher korrigiert und rückgängig gemacht. (Beifall SSW und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deutlich wird dies am Beispiel des Sonderrahmenplanes für ländliche Räume. Hier wurden die Bundesmittel bereits von 200 Millionen Euro auf 190 (Sybilla Nitsch) Millionen Euro gekürzt, und für 2023 sind weitere 30 Millionen Euro Kürzungen vorgesehen. Aber den Punkt werden wir ja noch gesondert debattieren. Nichtsdestotrotz stellen wir fest, dass das Gesamtbudget der GAK-Förderung in Schleswig-Holstein gegenüber 2021 um rund 10 Millionen Euro auf 110,1 Millionen Euro in 2022 gestiegen ist. Das ist viel Geld, und es ist begrüßenswert, dass Schleswig-Holstein die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 40 Millionen Euro gestemmt hat. Ich will kein Wasser in den Wein schütten, aber der Bericht macht auch deutlich, dass nur 97 Prozent der verfügbaren Bundesmittel angemeldet wurden – gegenüber 99 Prozent in 2021 –, was quasi bedeutet, dass Schleswig-Holstein 2,4 Millionen Euro Bundesmittel hätte einfordern können. Auch das ist viel Geld, das uns bedauerlicherweise durch die Lappen gegangen ist. Daher wäre es interessant, im Ausschuss zu erfahren, welche Strategie die Landesregierung vorsieht, um derartige Ausfälle künftig zu minimieren. Oder ist davon auszugehen, dass es aufgrund der erschwerten Vorgaben des Bundes auch in den kommenden Jahren weiterhin Verluste geben wird? Die im Bericht aufgeführten Eckwerte für den Rahmenplan 2023 sehen für Schleswig-Holstein auch nicht rosig aus. Rund 200 Millionen Euro weniger GAK-Bundesmittel sind demnach vorgesehen. Die geplanten Kürzungen betreffen nicht allein Schleswig-Holstein, alle Bundesländer sind davon betroffen. Das ist uns bewusst. Was gedenkt aber die Landesregierung zu tun, um einen Schulterschluss mit anderen Bundesländern hinzubekommen, um die Kürzungen abzuwenden? – Dies sind Fragen, die wir im Ausschuss erörtern müssen, damit wir uns ein genaueres Bild machen können, wie die GAK fortgeführt wird. – Danke schön. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren