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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 10.05.2023 Sitzungen 20/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Manchmal schlägt irgendetwas in Dänemark Wellen, und der SSW trägt es in unseren Landtag. Dafür bin ich in diesem Fall sehr dankbar. Vielen Dank, dass wir dieses PFAS-Problem heute debattieren und beraten können. (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit der europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – kurz REACH-Verordnung genannt – haben wir ein einheitliches und vergleichsweise strenges Chemikalienrecht zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Das war bei ihrer Einführung im Jahr 2007 einerseits ein enormer Fortschritt, andererseits ist die Aufgabe gigantisch. In Europa werden mehrere Zehntausend Chemikalien gehandelt, darunter viele, die lange Zeit unter dem Radar der Kontrollbehörden geflogen sind, weil sie nicht hochgiftig sind, sich aber in der Umwelt anreichern und dadurch eine schleichende Gefahr darstellen. Dies betrifft die Stoffgruppe der PFAS. Die Abkürzung steht – das haben wir schon gehört – für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Aufgrund ihrer wasser- und schmutzabweisenden Eigenheiten finden sie zahlreich auch in Alltagsgegenständen Verwendung. Jeder, der sich eine Pizza bestellt oder macht – was ja heutzutage ziemlich üblich ist –, kommt in Kontakt mit diesen PFAS, denn auch darauf sind sie. Bis vor Kurzem waren sie auch noch in den Feuerlöschschäumen vorhanden. Die Feuerwehr beziehungsweise die chemische Industrie hat darauf reagiert und sie aus diesen Mitteln bereits entfernt. Es ist also möglich, sie zu substituieren. (Christian Dirschauer [SSW]: National!) Sie werden wegen ihrer hohen Beständigkeit zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien gerechnet. Sie finden sich in Böden, Gewässern, Lebensmitteln wieder und sind auch im menschlichen Blut nachweisbar. Die Abgeordnete Schmachtenberg hat es gerade hier vorgetragen; angesichts der Ruhe, die plötzlich im Plenarsaal entstand, kann ich mir vorstellen, wie jeder Einzelne sich betroffen fühlt, wenn wir diese Punkte hier ansprechen. Erst seit Kurzem, nämlich seit Anfang des Jahres, gelten EU-weit rechtsverbindliche Höchstgehalte für bestimmte PFAS: in Fisch und Fischereierzeugnissen, Krebstieren und Muscheln, Fleisch, Eiern und daraus hergestellten Erzeugnissen. Wir erinnern uns sicherlich alle an den Skandal mit den durch zu hohen PFAS-Gehalt belasteten Eiern von Hühnern in Dänemark, die mit Fischmehlzusätzen gefüttert wurden. Es ist höchste Zeit, aus den allmählich in den letzten Jahren gewachsenen Erkenntnissen über die Gefährlichkeit dieser Stoffe Konsequenzen zu ziehen. Deshalb begrüßen wir die Initiative des Bundes gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden, die Herstellung und die Nutzung von PFAS-Chemikalien in der EU weitgehend zu beschränken. Wir sollten in der EU erst einmal arbeiten lassen, und dann kommen wir mit einem nationalen Plan. „Warum nur beschränken und nicht ganz verbieten?“, kann man sich fragen, aber chemikalienrechtliche Verbote im Rahmen der REACH-Verordnung erfolgen grundsätzlich als sogenannte Be- (Dirk Kock-Rohwer) schränkungen. Das angestoßene Beschränkungsverfahren hat ein allumfassendes Verbot von PFAS zum Ziel. Die Verordnung sieht hierfür ein komplexes Verfahren vor. Dabei werden Unternehmen und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Stoffgruppe der PFAS ist riesig. Sie umfasst Tausende von Einzelverbindungen, deren Verwendungen sehr vielfältig sind. Einige sind essenzieller Bestandteil zum Beispiel spezieller Schutzkleidung oder von Medizinprodukten – auch das haben wir schon gehört – und nur mittelfristig substituierbar. Unsere Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den genannten Staaten dafür ein, dass für die verbleibenden Anwendungen zügig Alternativen entwickelt werden. Darüber hinaus sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, unterstützende Maßnahmen auf nationaler Ebene zu treffen, um das Monitoring zu verbessern und die Gefahren für die menschliche Gesundheit zu minimieren. Auch die Landesregierung muss im Rahmen ihrer Zuständigkeiten das ihre dazu beitragen. Ein wichtiger Schritt wurde bereits Ende März 2023 im Bundesrat vollzogen: die Änderung der Trinkwasserverordnung, mit der ein Grenzwert und damit verpflichtende Messungen für PFAS ab 2026 eingeführt wurden. Kritik gibt es sowohl an der Zeitschiene als auch an der Höhe des Grenzwertes. Ich kann das nachvollziehen. Schneller ist natürlich immer besser. Am besten wäre sofort und ein Grenzwert von 0,0. Allerdings muss es auch für die Wasserversorger machbar sein. Sie benötigen Zeit für die Umsetzung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einige PFAS wurden bereits in der Vergangenheit verboten und in der Folge durch andere Verbindungen ersetzt, die ebenfalls zur Stoffgruppe der PFAS gehören. Die Erkenntnis, dass damit nichts gewonnen ist und die gesamte Stoffgruppe aus Umweltsicht problematisch ist, hat sich leider erst in den letzten Jahren durchgesetzt. Das erscheint mit symptomatisch für unseren leider nach wie vor allzu sorglosen Umgang mit der Natur, der uns am Ende selber trifft. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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