Christian Dirschauer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gehört: In § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes ist unter anderem geregelt, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden sollen. Entsprechen die Anlagen nicht den Anforderungen, so sind Maßnahmen durchzuführen, damit sie den Regeln wieder genügen, oder kurz gesagt: Anlagen, die undicht sind, müssen repariert werden. Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz ist die Abwasseranlage durch Selbstüberwachung zu überprüfen. So ist es durch das Bundesgesetz vorgeschrieben, und vom Grundsatz her ist das auch erst einmal gut so. Abwasser muss abgeleitet werden und soll nicht im Boden versickern. Darüber herrscht in diesem Haus sicherlich breite Einigkeit. Gleichwohl besagen die Erfahrungen aus der Praxis, übrigens auch der unteren Naturschutzbehörden, dass die Gefahren, die von undichten Leitungen auf Privatgrundstücken ausgehen, generell als gering einzustufen sind. Neben dem Naturschutzargument gibt es aber durchaus weitere Argumente, die in dem Zusammenhang nicht unerheblich sind. Abwasser muss eben ungehindert abfließen können, denn sollte dies nicht der Fall sein, können verstopfte oder undichte Leitungen durch Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder Unterspülung größere Schäden an der Immobilie verursachen. Um das zu vermeiden – wir haben es schon gehört –, haben Hausoder Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ein ureigenes Interesse, dass ihre Abwasserleitung unbeschädigt ist. Ich könnte hier noch praktische Erfahrungen dazu beitragen, aber was in meinem Gästeklo passiert, bleibt in meinem Gästeklo. (Vereinzelte Heiterkeit – Zurufe) Die Frage ist also: Brauchen wir neben der Bundesregelung eine Landesregelung, die über die Bundes- (Christian Dirschauer) regelung hinaus Fristen für regelmäßige Dichtigkeitsüberprüfungen festschreibt, oder anders gefragt: Wo fängt Bürokratisierung an? Ab wann wird Kontrolle zur Manie? – Es ist doch völlig absurd, wenn wir in Schleswig-Holstein verpflichtende Fristen für Wasserdichtheitsprüfungen andeuten, diese aber nicht einhalten und sie schon gar nicht kontrolliert werden. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Kollegen Dr. Buchholz machen deutlich, dass die Landesregierung überhaupt keine Kenntnis über Prüfungen oder Ergebnisse hat. Sie ist schlichtweg im Blindflug. Wir haben hier also eine Regelung, in der Fristen nach bestimmten Gebieten fixiert sind, bis wann dort die häuslichen Abwasserleitungen zu überprüfen sind. Das soll heißen: In Wasserschutzgebieten hätten die Untersuchungen bereits bis 2015 erfolgen müssen und in den übrigen Gebieten bis 2025. So weit, so gut. Flächendeckende Kontrollergebnisse liegen der Landesregierung aber nicht vor, weil es sie schlicht flächendeckend nicht gibt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung diese Regelung mittlerweile gekippt und die Prüffrist für Wasserschutzgebiete der Zone III B und außerhalb von Wasserschutzgebieten bis 2040 verlängert. In Wasserschutzgebieten der anderen Kategorien bleibt die umgehende Prüfung bestehen. Begründet wird die Fristverlängerung mit den geringen vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens, die für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen. So geht es aus einer Pressemitteilung des Ministeriums hervor. Zudem ist die behördliche Kontrolle aufgrund mangelnder Personalkapazitäten nicht leistbar. Wenn die Landesregierung mittlerweile erkannt hat, dass die Fristen eh nicht eingehalten werden können – warum auch immer –, sollte sie Nägel mit Köpfen machen und komplett auf diese Fristen verzichten. (Beifall SSW und FDP) Damit würde das Damoklesschwert nicht mehr über den Häuptern der Haus- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen schweben. Der Antrag der FDP wäre aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, um die Abwasserdichtheitsprüfung zu entbürokratisieren und um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Darüber hinaus glaube ich, es würde auch der Landesregierung helfen, denn im Endeffekt ist es doch irgendwie eine peinliche Posse, zu sagen: Ihr bösen Grundstückseigentümer seid eine Gefahr, aber die nächsten 20 Jahre müsst ihr euch nicht drum kümmern. – Herzlichen Dank! (Beifall SSW und FDP)
