Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle wissen es zu schätzen, dass wir in einem Land leben, in dem wir nur einfach den Wasserhahn aufdrehen und sauberes Wasser unbedenklich direkt aus dem Hahn trinken können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. In vielen Regionen der Welt gilt das nicht so. Das liegt zum Teil an den natürlichen Voraussetzungen. Wir leben in einer Region, in der die Grundwasserneubildungsrate trotz des auch hier spürbaren Klimawandels höher liegt als der Verbrauch. Aber es liegt auch an der Gesetzgebung, die ein hohes Schutzniveau beim Gewässerschutz vorsieht. In Schleswig-Holstein beziehen wir unser Trinkwasser fast ausschließlich aus dem Grundwasser. Der Schutz des Trinkwassers ist ein hohes Gut. Deshalb gelten auch in Wasserschutzgebieten, also den Einzugsgebieten für die Trinkwassergewinnung, besondere Vorschriften. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die Dichtigkeit ihrer Abflussrohre zeitnah überprüfen zu lassen. Die FDP in ihrem stetigen und eifrigen Kampf gegen Bürokratie und Paragrafendschungel (Demonstrativer Beifall FDP) – zugegeben ein lobenswerter Ansatz –, möchte dies nun lockern. Es kommt eben bei allzu Eifrigen vor, dass sie das Kind mit dem Bade ausschütten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Rohr verstopft ist, merken wir das meistens ziemlich schnell und werden unverzüglich den Klempner anrufen. Ein größeres Leck, etwa wenn ein Rohr platzt und es nach außen sichtbar wird oder sich geruchlich bemerkbar macht, wird man schon in eigenem Interesse ebenfalls möglichst zügig beheben lassen. Ich weiß nicht, ob es das ist, was die FDP in ihrem Antrag mit „begründetem Verdacht“ meint, dass es suppt und stinkt. Kleinere Schäden, kleine Undichtigkeiten, die nicht unmittelbar dem Grundstückseigentümer selbst schaden, aber der Allgemeinheit – wir haben es gerade eben vom Kollegen Siebke gehört –, werden eben über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht auffällig, unter Umständen gar nicht bemerkt. Abwasserrohre verlaufen nämlich im Erdreich, das heißt, sie sind unsichtbar. Doch diese Rohre halten nicht ewig. Es liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, sie in gewissen Abständen auf Schadhaftigkeit zu überprüfen. Dies ist im Sinne des Vorsorge- und des Verursacherprinzips, und das sollte eigentlich unmittelbar einleuchten. Die Verpflichtung ist rechtlich verankert, und zwar im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Demnach dürfen Abwasseranlagen – hierzu gehören auch Grundstücksentwässerungsanlagen – nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber – bei privaten Grundstücken sind das eben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer – sind verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu überprüfen beziehungsweise dies durch eine geeignete Stelle vornehmen zu lassen. Näheres regelt eine DIN-Norm – auch dazu haben wir schon viel gehört –, in der die dazu in der Fachwelt anerkannten Regeln der Technik dargestellt sind und die bundesweit verbindlich gilt. Der Antrag der FDP stellt gewissermaßen die Aufforderung an das Land dar, diese verbindliche Regelung doch bitte zu ignorieren. Meine Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung handelt maßvoll und angemessen, indem sie die Frist für die Erstprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten vor Kurzem noch einmal verlängert hat, und zwar bis zum Jahr 2040. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Es kann jedoch nicht im Interesse des Allgemeinwohls sein, dies noch weiter aufzuweichen. Trinkwasserschutz muss Vorrang haben. Denken Sie bitte daran, wenn Sie demnächst wieder ein Glas frisches Wasser aus der Leitung trinken, und lehnen Sie mit uns den Antrag der FDP ab. Zum Wohl! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
