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Peter Lehnert

10.05.2023 Sitzungen 20/25

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 66.000 Kilometer private Abwasserleitungen haben wir in Schleswig-Holstein, 24.000 Kilometer öffentliche Abwasserleitungen, also insgesamt zweimal um den Globus. Es ist eine Infrastruktur, die teilweise sehr alt ist. In Schleswig-Holstein haben wir anders als in anderen Bundesländern mit Ausnahme der Insel Helgoland die Situation, dass wir unser gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser gewinnen. Das Grundwasser ist für uns also von überragender Bedeutung als Grundlage unseres Lebens. Im Übrigen gewinnen wir in Schleswig-Holstein Trinkwasser nicht nur aus Wasserschutzgebieten. Ich finde es etwas dick aufgetragen – um es einmal so zu sagen –, von einem Damoklesschwert zu reden, wenn die Landesregierung entscheidet, dass im Rahmen der Pflicht zur Überprüfung von solchen Abwasserleitungen bis 2040 der Nachweis vorgelegt werden können muss. Die Untersuchung, die Abwasserdichtheitsprüfung, ist vielleicht ein Ärgernis, wie auch der TÜV ein Ärgernis ist, wenn man da hin muss; sie ist aber, glaube ich, alles andere als ein Damoklesschwert. Die Tatsache, dass wir die DIN 1986 anwenden, hat damit zu tun, dass 2010 die Entscheidung gefallen ist, sie einzuführen. Es ist hier eben gesagt worden. Damit ist die DIN 1986 die anerkannte Regel der Technik, auf die das Wasserhaushaltsgesetz in § 60 abzielt. Landesbehörden, aber auch kommunale Behörden sind an die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik gebunden. Auch ein Minister in Schleswig-Holstein kann DIN-Normen nicht außer Kraft setzen. Im Übrigen habe ich gerade einmal auf der Website der Landesregierung NordrheinWestfalen nachgeschaut. Dort steht explizit: Die DIN 1986 gilt in Nordrhein-Westfalen.

Protokoll ↗