Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade eben schon von dem Kollegen Uekermann gehört: Die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist nach Artikel 91 a des Grundgesetzes eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern für die (Dirk Kock-Rohwer) nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume, und davon haben wir hier in Schleswig-Holstein reichlich. Die GAK deckt weite Aufgaben ab, die für den ländlichen Raum von höchster Bedeutung sind, als da sind der Küstenschutz, die einzelbetriebliche Förderung, die Verbesserung der Marktstruktur, forstliche Maßnahmen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Der Schutz unserer Küsten ist in Zeiten ansteigender Meeresspiegel eine Mammutaufgabe, die ein Land wie Schleswig-Holstein allein nicht stemmen könnte. Für das vergangene Jahr hatte SchleswigHolstein Mittel in Höhe von 38 Millionen Euro dafür angemeldet. Für dieses Jahr werden es schon deutlich über 40 Millionen Euro, und ich denke, wir müssen uns auch in den kommenden Jahren auf steigende Ausgaben für den Küstenschutz einstellen. Meine Damen und Herren, der vorliegenden Bericht berücksichtigt aufgrund seines Alters noch nicht die Beschlüsse über den GAK-Rahmenplan 2023 aus Februar dieses Jahres. In seiner Pressemitteilung dazu sagte der Bundesminister, ich zitiere: „Dem Küstenschutz kommt vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und Meeresspiegelanstiegs eine immer größere Bedeutung zu. Er stellt eine wesentliche Maßnahme zur Klimaanpassung und zur Sicherung von Leib und Leben der Bevölkerung sowie bedeutender Wirtschaftsgebiete dar. Um den Ländern zu ermöglichen, die Umsetzung dieser vordringlichen Maßnahmen verstärkt voranzutreiben, stellt der Bund ab dem Jahr 2023 deutlich erhöhte Mittel für diesen Sonderrahmenplan bereit, sodass diese künftig mehr als verdoppelt werden. Gleichzeitig wurde die Finanzierung der Maßnahmen bundesseitig bereits jetzt längerfristig bis zum Jahr 2040 abgesichert.“ Eine weitere Änderung, die ich sehr begrüße, gibt es bei der einzelbetrieblichen Förderung. Hier wird endlich eine Flächenbindung der Tierhaltung eingeführt, und zwar dergestalt, dass der Viehbesatz zwei Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreiten darf, um die Förderung zu erhalten. Das ist eine gute Entscheidung, denn wir müssen der Konzentration der Tierhaltung entgegenwirken, die aus agrarstruktureller Sicht nicht wünschenswert und aus Umweltsicht fatal ist. Bei der einzelbetrieblichen Förderung oder Agrarinvestitionsförderung geht es darum, die Tierhaltung so umzubauen, dass sie die Anforderungen an artgerechte Tierhaltung, an Umwelt- und Klimaschutz erfüllen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit dies auch von allen umsteigewilligen Tierhalterinnen und Tierhaltern umgesetzt werden kann, das sage ich offen, reichen die GAK-Mittel bei Weitem nicht aus. Das sagt unter anderem die Borchert-Kommission, und ich finde es sehr bedauerlich, dass die FDP im Bund, die sich hier gern als Retter der Landwirte darstellt, eine ausreichende Finanzierung dafür bisher verhindert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenfalls neu und zukunftsweisend in der GAK ist die Einführung der Maßnahme Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen. Der bereits existierende Sonderrahmenplan Insektenschutz wird zum Sonderrahmenplan Maßnahmen des Ökolandbaus und der biologischen Vielfalt, der Minister erwähnte das. Dieser wird um 25 Millionen Euro aufgestockt. Auch das halte ich für sehr sinnvoll. Ebenso werden die Gelder zur Entwicklung der ländlichen Räume zur Kofinanzierung der Mittel aus dem ELER-Programm bereitgestellt. Ich möchte allerdings auch nicht verhehlen, dass ich es bedauere, dass insgesamt die GAK-Mittel, auch das hat der Kollege Uekermann schon vorgerechnet, für 2023 weniger geworden sind. Sie wurden von 1,32 Milliarden auf 1,13 Milliarden Euro abgestockt, es sind also rund 190 Millionen Euro weniger – und das bei steigenden Kosten. Das können wir aus Landessicht nicht gutheißen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Manfred Uekermann [CDU]) Es gibt also Licht und Schatten bei dem GAK-Rahmenplan für die Jahre 2023 bis 2026. Abschließend bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MLLEV und im MEKUN für die Erstellung dieses Berichts, der inzwischen nicht mehr ganz frisch ist, aber das haben wir uns selbst zuzuschreiben, denn wir haben die Aussprache darüber mehrfach vertagt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])
