landtag.ltsh.de ↗

Kristina Herbst

10.05.2023 Sitzungen 20/25

Einen wunderschönen guten Morgen zusammen! Meine Damen und Herren Kollegen, wir haben heute einen straffen Zeitplan vor uns. Von daher bin ich für einen pünktlichen Start. Ich begrüße Sie sehr herzlich, und ich eröffne die 10. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Nach Mitteilung der Fraktionen sind heute von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Birgit Herdejürgen erkrankt. Wir wünschen gute Besserung und schnelle Genesung. (Beifall) Aufgrund auswärtiger Verpflichtungen sind heute von der Landesregierung ganztags Herr Ministerpräsident Günther und Herr Minister Schrödter abwesend. Zudem hat der Abgeordnete Andreas Hein mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung verhindert ist. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Zu Beginn dieser Tagung wollen wir gemeinsam an den früheren Abgeordneten Ulrich Meyenborg erinnern, der am 21. März 2023 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Ulrich Meyenborg wurde 1940 in Stockelsdorf geboren. Nach dem Realschulabschluss, einer Ausbildung zum Chemielaboranten und der 1964 abgelegten staatlichen Prüfung zum Chemotechniker war unser früherer Kollege zunächst über mehrere Jahre hinweg in seinem Ausbildungsberuf als Laborleiter, Betriebsleiter und Direktionsassistent in Lübeck und Hamburg tätig. 1971 begann er sein Studium an der Pädagogischen Hochschule Kiel. Nach dem Zweiten Staatsexamen unterrichtete er von 1977 bis 1983 als Realschullehrer in Lübeck. 1970, inspiriert durch die Kanzlerschaft Willy Brandts, wurde Ulrich Meyenborg Mitglied der SPD. Er engagierte sich zunächst in seinem Ortsverein und in der Kommunalpolitik. Von 1978 bis zu seinem Einzug in den Schleswig-Holsteinischen Landtag 1983 gehörte er der Lübecker Bürgerschaft an. Hier, in diesem Hause, vertrat Ulrich Meyenborg als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Lübeck-Nord, wurde Mitglied des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport, des Agrar- und Umweltausschusses sowie – in der zehnten Wahlperiode – des Untersuchungsausschusses „Deponie Schönberg“. 1988 wählte die SPD-Landtagsfraktion den versierten Bildungspolitiker und umweltpolitischen Vordenker zu ihrem stellvertretenden Vorsitzenden. 1990 legte Ulrich Meyenborg sein Landtagsmandat nieder, nachdem er zum Senator für Jugend, Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck gewählt worden war. Dieses Amt übte er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2002 aus. Meine Damen und Herren, im Werdegang Ulrich Meyenborgs spiegelt sich das ursozialdemokratische Versprechen des Aufstiegs durch Bildung wider. Auch wenn er den Weg in die Politik erst relativ spät gefunden haben mag, war UlrichMeyenborg ein durch und durch politischer Mensch, der sich leidenschaftlich und mit Erfolg für ein gutes und gerechtes Miteinander starkgemacht hat. Als Landtagsabgeordneter, vor allem jedoch als Kultur- und Bildungssenator der Hansestadt Lübeck bewies Ulrich Meyenborg nicht nur großes persönliches Engagement und hohe Akribie, sondern auch seine beeindruckende Fähigkeit, visionäre Ideen in die Tat umzusetzen: klar im Kurs, bestimmt in der Umsetzung, aber auch empathisch im Umgang mit anderen. Das wird nirgendwo so deutlich wie in Lübeck. Zu seinen wesentlichen Erfolgen zählen unter anderem die Grundsanierung des Theaters, der Bau der Musik- und Kongresshalle, die Entwicklung der Nordischen Filmtage oder die Eröffnung des Günter Grass-Hauses. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um Ulrich Meyenborg, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten im Gedenken an den früheren Abgeordneten und Senator a. D. Ulrich Meyenborg. – Sie haben sich zu Ehren Ulrich Meyenborgs erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger: Welche Verschärfungen fordert die Landesregierung beim Heizungsgesetz? Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/984 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Präsidentin Kristina Herbst) Ich lasse über die Dringlichkeit, Drucksache 20/984, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit gegeben. Ich schlage vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 43 A in die Tagesordnung einzureihen. Die Palamentarischen Geschäftsführungen mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag für den Zeitpunkt des Aufrufs machen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5, 46, 47, 52, 56 und 57 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte6, 10, 25, 43, 48, 50 und 53 bis 55. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 7 und 41, Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Fachkräftemangel in Kitas; 8, 11, 24 und 28, Wohnraumschutzgesetz sowie „Junges Wohnen“ umsetzen, Herausforderungen für den Wohnungsbau meistern und EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten; 9, 23 und 36, Änderung des Schulgesetzes, Senkung von Bildungskosten und PerspektivSchul-Programm; 13 und 31, Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung sowie Landesbürgschaften für kommunale Stadt- und Gemeindewerke; 14, 34, 39 und 42, Stationäre Geburtshilfe absichern, mündlicher Bericht zur Umsetzung der Krankenhausreform, Tarifabschlüsse refinanzieren und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern; 20 und 21, Schulabschluss an Förderzentren anerkennen sowie mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss; 32 und 33, Betriebsrenten stärken sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindestlohn; 44 und 45, Berichte der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sowie der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Meine Damen und Herren, der Innen- und Rechtsausschuss legt zu dieser Tagung Beschlussempfehlungen zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren „Antrag auf einstweilige Anordnung (Landesverfassungsgericht 3/23)“ und „Abstraktes Normenkontrollverfahren (Landesverfassungsgericht 4/23)“ vor. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Beschlussempfehlungen gemäß § 43 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags als Tagesordnungspunkte 47 A und 47 B in die Tagesordnung einzureihen und am Mittwochvormittag nach der Aktuellen Stunde als gemeinsame Beratung aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 10. Tagung. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Herr Abgeordneter Dr. Buchholz.

Protokoll ↗