Dr. Kai Dolgner
Herr Kollege Buchholz, sehen Sie es auch so wie ich, dass wir es gar nicht erwartet haben, dass Wissenschaftler Stellungnahmen zur Verfassungsmäßigkeit einer Regelung abgeben, wenn Ihnen ein Dokument vorgelegt worden ist, in dem diese Regelungen vom Gesetzgeber ja schon verworfen worden waren? Nach meiner Erfahrung kommt es eigentlich nicht vor, dass Juristen etwas juristisch überprüfen, das der Gesetzgeber gar nicht vorgeschlagen hat, sondern schon vorher rechtlich verworfen hatte – um die Überraschung des Kollegen Koch ein bisschen zu erklären. – Herr Dr. Dolgner: Deswegen habe ich ja gesagt, es hat in der Anhörung auch gar keine Rolle gespielt. Die Wissenschaftler, die wir in der Anhörung gehört haben, haben sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf bezogen, nicht auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände. Dass die kommunalen Landesverbände die verfassungsrechtliche Expertise mit Löffeln gefressen haben sollten, bitte ich mit etwas Kredit zu nehmen, denn an der Stelle scheint es mir tatsächlich so zu sein: Wer vorschlägt, dass eine Sperrklausel von 5 Prozent wie- (Dr. Bernd Buchholz) der eingeführt werden könnte, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit ausgeschlossen hat, der macht auch andere Vorschläge. Insofern haben Sie vollkommen recht, Herr Kollege. (Heiterkeit SPD – Beifall FDP, SPD und SSW) Nun dürfen wir also gespannt sein, meine Damen und Herren, was in den nächsten Tagen tatsächlich entschieden wird. Es geht mir schon darum, Herr Koch: Sie sind hier auf einzelne Argumente in der Sache eingegangen, die zur Begründung der Verfassungswidrigkeit dieser Fraktionsstärkeregelung angeführt wurden. Auf die kommt es aber im Verfahren der einstweiligen Anordnung gar nicht an. Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes vorgetragen werden, können und müssen nämlich im Verfahren der einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht bleiben, es sei denn, dass der in der Hauptsache gestellte Antrag insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. (Tobias Koch [CDU]: Das haben Sie ja vorgetragen!) Wer mir erklärt, dass der Antrag, den wir gestellt haben, offensichtlich unbegründet ist oder unzulässig ist, der geht einen weiten Weg. Insofern, lieber Herr Koch, erwarte ich, dass wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein, möglicherweise noch heute, morgen oder übermorgen, das Landesverfassungsgericht zunächst einmal für Rechtssicherheit in diesem Land sorgen wird, damit die Leute wissen, unter welchen Bedingungen nachher die Parlamente, die Kommunalvertretungen zusammengesetzt werden, die jetzt gewählt werden sollen. Dafür wird es in der Abwicklung gar nicht anders gehen können, als dass man jetzt sagt: Wir behalten den gegenwärtigen Zustand bei, bis über die Hauptsachefrage entschieden worden ist. Das ist auch gut so, denn Ihr Gesetz erzeugt in der Sache Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erster und zweiter Klasse. Das wird in der Antragsschrift noch einmal ganz deutlich gemacht. (Zuruf CDU: Das ist falsch! – Weitere Zurufe CDU: Nein!) Gemeindevertreter, die in Ausschüssen mitarbeiten dürfen, mit abstimmen dürfen, und Gemeindevertreter, die das nicht dürfen – dieses Zwei-KlassenSystem in Gemeindevertretungen ist undemokratisch und wird von uns angegriffen. Ich bin guten Mutes und überzeugt, dass dieses System keinen Bestand haben wird. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
