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Sybilla Nitsch

SSW 10.05.2023 Sitzungen 20/25

Geehrter Präsident! Geehrte Abgeordnete! Ich kürze das jetzt nicht ab, schon einmal als Vorwarnung. Vorweg danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für den Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK. Die im Bericht genannten Zahlen und die aufgeführten Maßnahmen machen deutlich, wie umfangreich, aber vor allem wie wichtig dieses nationale Förderinstrument ist. Dass wir es brauchen, darüber herrscht große Einigkeit. Wir wissen, vor welchen Herausforderungen unsere Landwirte stehen. Sie sind den Auswirkungen des Klimawandels unmittelbar ausgesetzt, und die gesellschaftlichen Anforderungen an Tierwohl, Biodiversität und Gewässerschutz sind gestiegen. Die Erwartungshaltung an unsere Landwirtschaft hat sich geändert, und entsprechend müssen die Fördermittel eingesetzt werden, damit wir der Landwirtschaft bei diesem Prozess beiseitestehen können. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass durch die Vorgaben des Bundes zu den Sonderrahmenplänen oder Haushaltsvermerken eine vollständige Ausschöpfung der Mittel erschwert wird. Auf der anderen Seite ist die Summe der flexibel einsetzbaren Mittel gesunken – mit anderen Worten: den Ländern die Teilhabe an GAK-Mitteln erschwert. Mit der Gemeinschaftsaufgabe wird unter anderem das Ziel verfolgt, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten. Wenn aber die Teilhabe an den Mitteln erschwert wird, dann werden eben nicht die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum verbessert. Damit wird das Förderinstrument des GAK nach unserer Auffassung ad absurdum geführt. Das darf nicht sein. Wenn wir uns dann die geplanten Eckwerte für 2023 ansehen, wird deutlich, dass der Kuchen künftig kleiner wird, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, aber nicht – ganz im Gegenteil. Die Kosten für Rohstoffe oder Energie werden weiter steigen, und damit steigen auch die Kosten für förderfähige Maßnahmen. Daher sind die vorgesehenen Mittelkürzungen kontraproduktiv. Der Weg, den der Bund hier vorgibt, gehört daher korrigiert und rückgängig gemacht. (Beifall SSW und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deutlich wird dies am Beispiel des Sonderrahmenplanes für ländliche Räume. Hier wurden die Bundesmittel bereits von 200 Millionen Euro auf 190 (Sybilla Nitsch) Millionen Euro gekürzt, und für 2023 sind weitere 30 Millionen Euro Kürzungen vorgesehen. Aber den Punkt werden wir ja noch gesondert debattieren. Nichtsdestotrotz stellen wir fest, dass das Gesamtbudget der GAK-Förderung in Schleswig-Holstein gegenüber 2021 um rund 10 Millionen Euro auf 110,1 Millionen Euro in 2022 gestiegen ist. Das ist viel Geld, und es ist begrüßenswert, dass Schleswig-Holstein die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 40 Millionen Euro gestemmt hat. Ich will kein Wasser in den Wein schütten, aber der Bericht macht auch deutlich, dass nur 97 Prozent der verfügbaren Bundesmittel angemeldet wurden – gegenüber 99 Prozent in 2021 –, was quasi bedeutet, dass Schleswig-Holstein 2,4 Millionen Euro Bundesmittel hätte einfordern können. Auch das ist viel Geld, das uns bedauerlicherweise durch die Lappen gegangen ist. Daher wäre es interessant, im Ausschuss zu erfahren, welche Strategie die Landesregierung vorsieht, um derartige Ausfälle künftig zu minimieren. Oder ist davon auszugehen, dass es aufgrund der erschwerten Vorgaben des Bundes auch in den kommenden Jahren weiterhin Verluste geben wird? Die im Bericht aufgeführten Eckwerte für den Rahmenplan 2023 sehen für Schleswig-Holstein auch nicht rosig aus. Rund 200 Millionen Euro weniger GAK-Bundesmittel sind demnach vorgesehen. Die geplanten Kürzungen betreffen nicht allein Schleswig-Holstein, alle Bundesländer sind davon betroffen. Das ist uns bewusst. Was gedenkt aber die Landesregierung zu tun, um einen Schulterschluss mit anderen Bundesländern hinzubekommen, um die Kürzungen abzuwenden? – Dies sind Fragen, die wir im Ausschuss erörtern müssen, damit wir uns ein genaueres Bild machen können, wie die GAK fortgeführt wird. – Danke schön. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

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