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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

10.05.2023 Sitzungen 20/25

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, gestörte Lieferketten, steigende Baukosten und weiter steigende Zinsen – die Liste der Herausforderungen für den Wohnungsbau ist lang. Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahmesituation. In diesem Hohen Haus haben wir bereits vielfach zu den Ursachen debattiert. Deshalb verzichte ich auf eine erneute umfangreiche Problembeschreibung. Tatsache – das haben Sie eben auch schon gesagt – ist, dass die Ursachen vielschichtig sind und keiner der am Wohnungsbau Beteiligten diese allein beheben kann. Es bedarf eines gemeinsamen und koordinierten Handelns. Dabei beginnen wir nicht bei null. In den verschiedensten Runden und Fachkreisen werden die Herausforderungen und Lösungsansätze übergreifend zwischen Kommunen, Land und Bund miteinander erörtert und Verantwortlichkeiten festgelegt. So lädt unser Haus regelmäßig die am Wohnungsbau Beteiligten zu Abstimmungsrunden ein, zum Beispiel dem wohnungspolitischen Fachgespräch oder dem Tag der Bauministerin auf der NordBau. An Mangel an Gesprächen liegt es meines Erachtens nicht. Das ist nicht unser Problem. Wir haben daher in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Instrumenten auf den Weg gebracht – immer mit dem klaren Ziel, den Wohnungsbau konkret voranzubringen. Beispielshaft seien acht Punkte genannt. Erstens: die massive Stärkung der Wohnraumförderung zu Beginn dieses Jahres. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Unterstützung des Bundes können wir die dringend notwendige Finanzierungssicherheit für Investorinnen und Investoren gewährleisten. Um es deutlich zu sagen: Dieses verbesserte Förderangebot gilt auch für den studentischen Wohnungsbau. Die Beratungsgespräche in den ersten Monaten zeigen uns, dass unsere Förderangebote von vielen gern aufgenommen werden, denn sie dienen als Brücke zur Wirtschaftlichkeit der Projekte. Damit sichern wir – trotz schwieriger Marktlage – lang geplante Projekte. Zweitens: Die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde im Januar 2023 abgeschlos- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) sen. Mit der Feststellung angespannter Wohnungsmärkte nach § 201 a Baugesetzbuch haben wir vielen Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. So können diese ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren B-Plänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen. Derzeit haben wir unter den Bundesländern zudem die Diskussion angeregt, diese präventiv wirkenden Instrumente allen Kommunen zu eröffnen, also die Notwendigkeit eines angespannten Wohnungsmarktes aus der gesetzlichen Vorschrift zu streichen. Ich weiß von vielen Kommunen, dass dieser Wunsch nach Ausweitung des Anwendungsbereiches besteht. Drittens: die Kappungsgrenzenverordnung. Derzeit befindet sich der Entwurf einer Gebietskulisse für die Kappungsgrenzenverordnung in den finalen Zügen. Noch vor der Sommerpause wird es die erste Kabinettsbefassung hierfür geben. Viertens: Heute liegt Ihnen auch der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor. Es ist nicht das erste Gesetz in der Geschichte des Landes SchleswigHolstein. Die Vorgängerregelung – noch aus preußischer Zeit – wurde 2004 aus Gründen der Rechtsbereinigung abgeschafft. Wohnraum stand damals ausreichend und in angemessener Qualität zu Verfügung. Diese Rahmenbedingungen haben sich, wie Sie wissen, inzwischen komplett geändert. Angesichts von knappem Bauland und hohen Baukosten kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums eine besondere Bedeutung zu. Auch wenn die Vernachlässigung von Wohnraum hierzulande glücklicherweise kein flächendeckendes Phänomen ist, zeigen teils gravierende Einzelfälle, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten zum Eingreifen brauchen. Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfes ist es, angemessene Wohnverhältnisse durchsetzbar zu machen und die von Problemimmobilien ausgehenden negativen Effekte in städtebaulicher und sozialer Hinsicht in den Griff zu bekommen, damit am Ende nicht ganze Quartiere abrutschen. Vorgesehen ist, die Aufgabe des Wohnraumschutzes den Kommunen als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge zu übertragen. Die Gemeinden erhalten dazu einen Werkzeugkoffer. Ihnen werden Befugnisse zur Sachverhaltsaufklärung an die Hand gegeben. Sie können Maßnahmen zur Erfüllung der Mindeststandards anordnen. Sie können die Räumung bei Überbelegung verlangen oder bei erheblichen, nicht behebbaren Mängeln eine Unbewohnbarkeitserklärung aussprechen. Das Gesetz schreibt im Regelfall ein abgestuftes Vorgehen der Gemeinde vor: Zunächst soll den Verfügungsberechtigten die Möglichkeit einer freiwilligen Abhilfe eingeräumt werden. Erst anschließend sind vollziehbare Anordnungen vorgesehen. Der zweite inhaltliche Schwerpunkt des Gesetzes ist der Schutz von Dauerwohnraum durch eine Einschränkung der Zweckentfremdung. Von diesen gesetzlichen Regelungen ist sowohl der Mietwohnraum als auch der im Eigentum befindliche, selbstgenutzte Wohnraum erfasst. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, um das Wohnungsangebot im Land zu verbessern. Wir tun noch mehr, auch zum Thema Bauland – mit fünftens –: dem Baulandfonds. Mit Hilfe dieses Fonds können die Kommunen eine aktive Bodenpolitik betreiben. Er flankiert das Förderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“. Dieses Programm wiederum unterstützt die Kommunen dabei, gemischte und zukunftsgerechte Quartiere zu konzipieren und umzusetzen. Sechstens: Eigentumsbildung. Seit vielen Jahren fördern wir mit Angeboten der Förderbank die Eigentumsbildung in den Kommunen und tragen zur Entlastung der Wohnungsmärkte bei. Siebtens: Wohngeld. Ergänzend zu allen Instrumenten wurde zu Beginn dieses Jahres das Wohngeld deutlich ausgeweitet. Das erweiterte Wohngeld wird sehr gut in Anspruch genommen. Die Kommunen haben mit einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen umzugehen, und sie schaffen es auch, diesen durch die bedarfsgerechte Neueinstellung von Personal zu bewältigen. Als Land tragen wir gern 90 Prozent der dadurch entstehenden Personalkosten, denn es geht darum, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, diese auch schnell bekommen. Achtens: Wir bleiben am Ball. Selbstverständlich sind wir noch nicht am Ende. Stück für Stück erweitern wir den Instrumentenkasten. Dabei liegt auch die Stärkung der Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit in unserem Fokus. In der Vorbereitung befindet sich zum Beispiel die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft. Diese wird den Gemeinden bei der Frage der Wohnraumschaffung beratend zur Seite stehen und fachliches Know-how (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) anbieten. Es geht dabei um eine qualitative Ergänzung der bereits heute sehr guten Förder- und Beratungslandschaft. Meine Damen und Herren, seien wir auch ehrlich – Sie haben es eben auch gesagt –: Es gibt keine einfachen Antworten. Explodierende Baukosten und sehr schnell gestiegene Zinsen führen dazu, dass ohne eine massive Subvention die Schaffung von leistbarem Wohnraum derzeit nahezu unmöglich ist. Dies gilt für alle Marktteilnehmer, unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur. (Tobias Koch [CDU]: Genau! So ist es!) Eine Fokussierung alleine auf Landes- oder kommunale Wohnungsbauunternehmen scheint mir dabei nicht der richtige Ansatz zu sein. (Beifall CDU und FDP) Die vorhandenen Rahmenbedingungen gelten für diese Unternehmen genauso wie für jeden anderen Marktteilnehmer auch. Natürlich unterstützt die Landesregierung die Neugründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften mit den bestehenden Förderangeboten. Wenn Kommunen den Weg des kommunalen Wohnungsbaus einschlagen wollen, so stehen wir gern beratend zur Seite und unterstützen. Meine Damen und Herren, ich sehe, meine Redezeit kommt zum Ende. Lassen Sie mich abschließend noch einige Sätze zur EU-Gebäuderichtlinie sagen. Ich bin sicher, wir sind uns einig, dass einerseits der Gebäudesektor einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten muss. Andererseits kann ich aber auch die Befürchtungen nachvollziehen, die mir in den letzten Tagen vielfach im Land mitgeteilt worden sind, nicht nur in Bezug auf die Richtlinie, sondern auch in Bezug auf die aktuelle Novelle im Gebäudeenergiegesetz. Wir sind auf dem Weg, den CO -Ausstoß zu senken 2 und schließlich auf null zu bringen. Das darf aber nicht zu einer finanziellen Überforderung der Privathaushalte führen, ganz zu schweigen von dem Bedarf an wertvollen Ressourcen und Fachkräften, den wir in diesem Bereich haben. Wir brauchen finanzielle Anreize. Ich unterstütze den Quartiersansatz, der jedenfalls im Entwurf der EU-Gebäuderichtlinie schon verankert ist, denn Wärmenetze werden eine tragende Säule der zukünftigen Wärmeversorgung darstellen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗