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Lars Harms

SSW 10.05.2023 Sitzungen 20/25

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es vornehmlich darum, dass eine einstweilige Anordnung erwirkt werden soll, dass ein schon beschlossenes Gesetz nicht angewandt wird. Es geht hier um die zwangsweise Festlegung der Fraktionsgrößen in den Kommunen durch die Regierungsmehrheit. Ich werde nicht auf jedes einzelne Detail eingehen, denn das haben wir im Gesetzgebungsverfahren schon abgearbeitet. Vielmehr geht es heute darum, warum dieses Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist und es deshalb möglicherwiese wieder einkassiert wird. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gar nicht so gering. Der Kollege Buchholz hat es schon gesagt: Schon das Landesverfassungsgericht in Brandenburg hat eine ähnliche Regelung dort gekippt. Sie ist auch der Grund gewesen, dass eine feste Regelung für alle Kommunen anfangs durch die Koalition nicht vorgesehen war, sondern eine Kann-Regelung ursprünglich geplant war. Im Ursprungsgesetzentwurf wurde extra auf diese Möglichkeit hingewiesen. Auch der Kollege Koch hat damals genau das in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf als Grund genannt, dass eben gerade keine feste Regelung für die Fraktionsgrößen eingeführt werden sollte: Das Ganze sei höchstwahrscheinlich genauso wie in Brandenburg verfassungswidrig, weil hier in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsorganisation eingegriffen wird. Da hatte der Kollege Koch wohl auch einmal recht, denn das wurde in der Anhörung auch nicht weiter thematisiert, sondern die Anzuhörenden waren sich darüber einig, dass diese Gefahr besteht. Es kann also sehr wohl sein, dass unser Antrag auf einstweilige Anordnung Erfolg haben wird. Im Übrigen wird dies auch aufgrund unserer Regelungen zu nationalen Minderheiten und Volksgruppen so sein. Deren politische Mitwirkung steht unter dem Schutz des Landes und der Kommunen – so steht es in unserer Verfassung. Mit dem neuen Gesetz werden den Minderheiten genau diese politischen Mitwirkungsmöglichkeiten ohne jegliche Begründung hierfür beschnitten. (Lars Harms) (Beifall SSW und FDP) Das ist ein klarer Verstoß gegen unsere Landesverfassung. Es wird im Gesetz noch nicht mal eine Abweichungsmöglichkeit für die Minderheiten vom Drei-Personen-Erfordernis festgelegt. Das ist übrigens anders als im Fraktionsgesetz, das hier für den Landtag gilt, in dem der Landesgesetzgeber dies ganz klar geregelt hat. Auch vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass unserem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben wird. Denn wir haben jetzt einen rechtmäßigen Zustand, der verfassungsrechtlich nicht zu bestanden ist, und bekommen mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1. Juni dieses Jahres einen Zustand, der von einigen Anzuhörenden und vor allen Dingen von der Koalition selbst als möglicherweise verfassungswidrig bezeichnet wurde. Da muss es dann auch einen Stopp geben, das kann gar nicht anders sein. (Beifall SSW und FDP) Was passiert denn, wenn sich das Gesetz nachträglich als verfassungswidrig und damit nicht rechtens erweisen würde? Ausschüsse, die auch Letztentscheide treffen können, wären unrechtmäßig besetzt gewesen, und damit wären auch deren Beschlüsse nicht rechtmäßig zustande gekommen. Sie müssten korrigiert werden. Kommunale Ämter wären unrechtmäßig besetzt worden, weil Kleinstfraktionen vom Vorschlagsrecht ausgeschlossen gewesen wären. Die Ämter müssten möglicherweise neu besetzt werden, es könnte auch Konkurrentenklagen geben. Die Entsendung von Delegierten in Gremien könnte falsch gelaufen sein. Auch hier könnten dann Korrekturen nötig werden, und möglicherweise getroffene Entscheidungen in diesen Gremien könnten wieder anfechtbar sein. Mit dem neuen Gesetz wird also die kommunale Ebene ziemlich chaotisiert. Das machen nicht Kleinstfraktionen, sondern die große schwarz-grüne Koalition im Land. (Beifall SSW, SPD und FDP) Im Gegensatz dazu haben wir mit den alten Regelungen auf jeden Fall rechtlich absolut sichere Regelungen, bei denen jede Gruppierung mit zwei oder mehr Personen entsprechend ihrer Stärke mitreden und mitentscheiden kann. Die bisherigen Rechtsgrundlagen bezüglich der Fraktionsstärke sind rechtssicher und auf kommunaler Ebene eingespielt. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Genau deshalb, weil die bisherigen Regelungen gerecht und vor allem verfassungskonform sind, können wir uns natürlich einer Stellungnahme zugunsten einer nach unserer Auffassung verfassungswidrigen Gesetzgebung nicht anschließen, meine Damen und Herren. Was Sie als schwarz-grüne Koalition beschlossen haben, steht zumindest unter dem Verdacht, verfassungswidrig zu sein. (Annabell Krämer [FDP]: Nicht das erste Mal!) Deswegen sagen wir: Bevor dort irgendwie nach der Kommunalwahl Chaos entsteht, wollen wir, dass dieses Gesetz vorsorglich gestoppt wird, bis das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat. Meine Damen und Herren, dass wir genau das überprüfen lassen, ist auch unsere Pflicht als Landtag. Das müssen wir so machen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

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