Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, die Wohnungsmarktsituation in Deutschland und in Schleswig-Holstein macht große Sorgen. Ehrlich gesagt, im Hinblick auf die Zukunft und auf die nächsten Jahre macht sie noch viel größere Sorgen, als wir sie aktuell schon sehen. Der Oppositionsführer hat in der Tat eines richtig beschrieben: Es ist absehbar, wir erleben einen drastischen Rückgang von Beantragungen von Baugenehmigungen für Projekte. Wir erleben genau das, dass sich das Investieren in den Wohnungsmarkt nicht mehr lohnt und dass man sich zurückzieht. Lieber Herr Kollege Losse-Müller, das ist natürlich völlig unabhängig von der Frage, wer das tut. Letztlich kann es sich auch eine Kommune als Eigentümer von Wohnungen oder als Bauherr von Wohnungen nicht leisten, dauerhaft defizitär zu arbeiten. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Ich bin dem Kollegen Deckmann jetzt einmal ganz dankbar, weil er in Wahrheit an einer Stelle ein bisschen unbemerkt das gesagt hat, woran es tatsächlich liegt. Über die letzten Jahre haben wir alle in allen Parlamenten mit dem Setzen von Standards dafür gesorgt, dass das Bauen in Deutschland immer weiter verteuert worden ist. Lieber Kollege Petersdotter, nicht der gierige Vermieter ist das Problem. Auch die Nebenkosten sind nicht das Problem. Das Problem sind Standards, die wir immer weiter hochgesetzt haben und die dazu führen, dass ich eine ganz normale Wohnraumsituation für unter 16 Euro Miete pro Quadratmeter heute nicht mehr herstellen kann, wenn ich sie neu baue. Da suche ich mir andere Investitionsmöglichkeiten, wenn ich das Geld irgendwo investieren kann. Das ist die reale und ganz simple marktwirtschaftliche Situation in diesem Sinne. Herr Deckmann, die Conclusio daraus müsste sein, dass wir die Standards senken müssen. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Da schaue ich jetzt einmal auf Sie gemeinsam. Sie haben gleich nachher eine Möglichkeit, wenn es um die Abwasserdichtigkeitsprüfung für Eigentümerinnen und Eigentümer geht. Das ist eine völlig unsinnige Maßnahme, die einfach nur Geld kostet. Die könnten Sie locker sofort abschaffen, aber das machen Sie nicht mit. (Beifall FDP und SSW) Lieber Kollege Petersdotter, eines der Standardthemen ist leider auch die von Ihnen aus meiner Sicht etwas fälschlich dargestellte EU-Gebäuderichtlinie, denn es geht in Wahrheit nicht darum, wie viel Prozent des Gebäudebestandes zu sanieren sind, sondern innerhalb welchen Zeitraums zu welchen Standards. Wenn ich das, was da im EU-Parlament beschlossen worden ist, umrechne auf das, was ich für ein Wohnungsbauunternehmen in Schleswig-Holstein oder für so manchen Privathaushalt annehme, dann sage ich Ihnen voraus: Wird das so umgesetzt, droht die Insolvenz oder die Privatinsolvenz. Es ist schlicht unrealistisch, was dort aufgeschrieben worden ist, und zwar technisch wie wirtschaftlich unrealistisch, weil es ökonomisch einfach nicht darstellbar ist für die Menschen, die das machen. Es ist auch technisch gar nicht umsetzbar. Deshalb geht es bei der EU-Gebäuderichtlinie nicht darum, etwas sozialer zu gestalten. Diese EU-Gebäuderichtlinie muss, weil sie völlig irrational ist, komplett überarbeitet werden. Es gibt da keine andere Möglichkeit, da muss man ran. (Beifall FDP, Lukas Kilian [CDU] und Rasmus Vöge [CDU]) Deshalb unterscheiden wir uns auch in den Lösungen, die für das Problem am Wohnungsmarkt bestehen, Kollege Losse-Müller. Jetzt setzt auch die Landesregierung eine Landesentwicklungsgesellschaft ein. Ja, mein Gott, was soll denn diese Landesentwicklungsgesellschaft machen? Kann die zu geringeren Kosten als 16 Euro pro Quadratmeter bauen? Wenn ja, warum? Warum sollte sie das? Das kann (Dr. Bernd Buchholz) sie ja nicht. Im Gegenteil, es ist ein zusätzlicher Verwaltungsapparat, den ich aufbaue. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft kann das auch nicht anders. Das sind doch alles keine Lösungen, sondern die Lösungen liegen schlicht und ergreifend im Zusammenhang dazu, was es kostet, was ich für Auflagen mache und ob ich die Auflagen tatsächlich hochfahre oder absenke. Da muss man sagen: Ja, der Klimaschutz ist ein wichtiges Thema. Der Lärmschutz ist ein wichtiges Thema. All diese schützenswerten Bereiche sind wichtige Themen. In Wahrheit führen sie natürlich zu Kosten, und diese Kosten sorgen dafür, dass man sich das in bestimmten Bereichen schlicht nicht mehr leisten kann. Es ist der richtige Ansatz, zu diesem Zeitpunkt über die Förderung sozialen Wohnungsbaus ranzugehen. Das tut die Bundesregierung mit 14,5 Milliarden Euro, und das tut, und das habe ich in den Haushaltsberatungen gelobt und das tue ich auch jetzt hier, die Landesregierung in aus meiner Sicht vorbildlicher Art und Weise in der tatsächlichen Umsetzung. So wird vielleicht der Impuls genutzt, dass der sozial geförderte Wohnungsbau, wenn man mit diesen Bedingungen arbeiten kann, zu einem kleinen Anteil zum Treiber der Baukonjunktur werden könnte. Denn, meine Damen und Herren, hier droht noch etwas ganz anderes, das zurzeit aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht beleuchtet wird. Wenn das Bauhauptgewerbe in Deutschland konjunkturell in den Knick geht, dann erfährt die Konjunktur insgesamt eine Delle. Das Bauhauptgewerbe hat uns in der Coronazeit gerettet, weil es neben den vielen anderen Bereichen der Volkswirtschaft, die wir haben, so stabil und mit Wachstum unterwegs war. Wenn jetzt der Einbruch des Bauhauptgewerbes droht, dann droht konjunkturell für Deutschland eine schwierige, eine extrem schwierige Phase. Deshalb ist es richtig, da anzusetzen und mit sozialen Wohnraumförderungen daranzugehen. Ich sage es noch einmal, wir sollten da nicht gegeneinander spielen. Die 14,5 Milliarden Euro aus Berlin sind genauso richtig wie die Umsetzung hier auf diese Art und Weise. Es ist richtig, unter sozialen Gesichtspunkten dann in die individuelle Förderung einzusteigen, damit diejenigen, die am wenigsten haben, sich diesen Wohnraum leisten können. Deshalb ist die Wohngelderhöhung goldrichtig gewesen, und deshalb ist es auch der richtige Ansatz, hier individuell zu fördern und nicht mit der Gießkanne anzusetzen. (Beifall FDP) Es ist natürlich richtig, mehr für die Studentinnen und Studenten zu tun. Das gilt, das will ich ganz deutlich sagen, ganz besonders für dieses Bundesland, denn die 17 Millionen Euro, die jetzt über das Programm Junges Wohnen nach Schleswig-Holstein fließen können und die hier kofinanziert werden, bringen uns aus der Situation, dass bei uns in Schleswig-Holstein nur jeder 19. theoretisch einen Anspruch auf einen studentischen Wohnheimplatz haben könnte. Im Bundesdurchschnitt ist das jeder 13. Das Wohnheimangebot für Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein liegt bei 5,5 Prozent und ist damit auf dem vorletzten Platz des bundesdeutschen Rankings. Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung auch da nicht nur mit der Kofinanzierung der Bundesmittel, sondern auch mit anderen Dingen und vielleicht auch Mitteln etwas stärker hineingehen würde. Dann sind wir bei den Bildern, die der Kollege Petersdotter gerade erzeugt. Bei denen versammeln wir uns natürlich alle gleich und sagen: Wir kennen sie alle, die vergammelten Zimmer, die verschimmelten Bäder, die Duschkabinen, die kaputten Treppenhäuser, die Hölk-Hochhäuser und sonst etwas. Wir alle sagen: Katastrophe, so etwas darf man doch nicht zulassen! Die Verwahrlosung von Mietwohnungen muss dringend unterbunden werden. – Herr Petersdotter, aber das schreibt selbst die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf: Es handelt sich um durchaus gravierende Fälle, aber es handelt sich um Einzelfälle. – Deshalb stellt sich doch die Frage: Ist eine solche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung, und letztlich ist es das, tatsächlich notwendig und sinnvoll, wenn es darum geht, Einzelfälle zu behandeln? In jeder Legislaturperiode der letzten 20 Jahre haben entweder die PIRATEN, der SSW oder die SPD immer wieder Wohnraumbewirtschaftungsgesetze vorgelegt. Ich zitiere einmal aus der Debatte des Jahres 2018 den leider jetzt nicht anwesenden Kollegen Peter Lehnert von der CDU-Fraktion mit Erlaubnis der Präsidentin: „Auch ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen für unsere Wohnungsmärkte zu lösen. Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist für mich nicht erkennbar, auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen erhalten werden und dauerhaft vermietet werden kön- (Dr. Bernd Buchholz) nen. Ein solches Gesetz würde nur viel zu viel Bürokratie verursachen und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen.“ Kollege Deckmann, ich frage mich, und ich frage das auch Sie und den Kollegen Lehnert. Sie werden uns im Ausschuss schon diese völlig veränderte Situation, was die Wohnungsverwahrlosung angeht, aufzeigen müssen. Ehrlich gesagt, als Begründung reicht mir das derzeit nicht. (Wortmeldung Michel Deckmann [CDU])
