Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat kann man darüber streiten, ob es sinnvoll ist, dass in Verfahren, in denen Teile des Landtags über die Verfassungsgemäßheit von Mehrheitsbeschlüssen die Judikative anrufen, der Landtag insgesamt eine Stellungnahme abgeben sollte. So richtig Sinn macht das aus meiner Sicht nicht. Aber bitte, das können Sie hier heute mit Mehrheit entscheiden. (Dr. Bernd Buchholz) Es wäre Ihnen natürlich aber auch möglich gewesen – das hätte mich dann schon ein bisschen gefreut –, wenn Sie als CDU oder als Grüne ihre Fraktionsmittel in Anspruch genommen hätten. Dann hätten Sie als Fraktion in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgeben können. Dann hätten die Grünen auch ihre großartige Überzeugung von der Verfassungsgemäßheit dieses ganzen Gesetzespaketes durchaus unterstreichen können. Sie haben heute Morgen im Innen- und Rechtsausschuss den Antrag abgelehnt, keine Stellungnahme abzugeben. Das ist Ihr gutes Recht. Das können Sie mit Mehrheit so machen. Ich bitte trotzdem darum, dass wir in künftigen Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses einmal darüber reden, ob bei abstrakten Normenkontrollverfahren und bei Organstreitverfahren tatsächlich für den Landtag Stellung genommen wird oder es nicht sinnvoller ist, dass Fraktionen Stellung nehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) In der Sache merkt man dem Kollegen Koch an, dass ihm wenige Tage vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ziemlich die Düse geht. (Tobias Koch [CDU]: Warum das denn, Herr Kollege?) Das kann man an dem ganzen Verhalten der letzten Tage feststellen. Da wird erst eine Sondersitzung ins Spiel gebracht. Der Landtag müsse unbedingt noch zusammentreten, um eine Stellungnahme abzugeben, weil da irgendwie Ungemach drohe. Ja, Ihnen droht in der Tat Ungemach, denn das, was Sie hier als Gesetzespaket im März beschlossen haben, droht im Wege der einstweiligen Anordnung wenige Tage vor der Kommunalwahl außer Kraft gesetzt zu werden, und das aus gutem Grund. Ich will es an dieser Stelle einmal sagen. Der Kollege Dolgner hat es eben schon bestens vorgetragen. Sie selbst, Herr Koch, haben diese wunderbare Begründung in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zu Protokoll gegeben. Sie ist Teil unseres Antragsschriftsatzes geworden. Man kann sie nur genüsslich zitieren: „Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat gesagt: Das könnt ihr nicht ins Gesetz reinschreiben, das ist Teil der kommunalen Selbstorganisation. Das muss vor Ort entschieden werden. Daran haben wir uns zuletzt orientiert und gesagt: So setzen wir es um, das kann vor Ort selber entschieden werden. Das ist Demokratie, die organisieren das für sich selbst. Daran haben wir uns orientiert.“ Plenarprotokoll 20/12. Das Gegenteil haben Sie anschließend in der zweiten Lesung beschlossen. Sie haben damit Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht. (Tobias Koch [CDU]: Ja! Sind ausgeräumt worden!) Was soll ein Landesverfassungsgericht vor diesem Hintergrund eigentlich anderes entscheiden, als zu sagen: Das werden wir kurzfristig außer Kraft setzen? (Beifall FDP, SPD und SSW)
