Michel Deckmann
Ich tue Ihnen gern einen Gefallen, weil ich gern aufklären würde. Sie haben gerade das Gesetz aus 2018 und die ganzen Vorgängergesetze angesprochen. Wir haben dort einen eklatanten Unterschied zu dem vorliegenden Gesetz. Während es dort die pauschale Verpflichtung für sämtliche kommunalen Strukturen zum Aufbau entsprechender Kontrollgremien oder Kontrolleinrichtungen gab, werden hier ganz explizit die Kommunen vor Ort befähigt, das heißt, sie haben das Recht und die Option einzugreifen. Genau das ist super für Einzelfälle. Wenn eine Kommune – wie bei den HölkHochhäusern – sieht, dass es dort einen Missstand gibt, dann kann sie eingreifen, aber sie muss es nicht, wenn es keinen gibt. – Lieber Kollege Deckmann, das stimmt. Das ist ein wirklicher Unterschied, aber der zeigt auch den groben Mangel dieses Gesetzes. In Wahrheit gilt für dieses Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vor allem eines: Es darf das Land nichts kosten. Nur deshalb schaffen Sie doch diese Regelung für die Kommunen, dass sie alles selbst und freiwillig machen dürfen. Sie wollen an der Stelle die Konnexität umgehen, die es kosten würde, wenn man tatsächlich zu einer echten Wohnraumbewirtschaftung käme. Dann müsste man nämlich Leute dafür haben, die diese Dinge auch kontrollieren können. Die haben Sie nicht. Wenn Sie dieses Gesetz erlassen, dann frage ich Sie: Wird der Bürgermeister von Bad Oldesloe auf der Basis dieses Gesetzes anschließend fünf Leute einstellen, um die Hölk-Häuser zu kontrollieren? – Mitnichten wird er das, weil er die Leute gar nicht kriegt. Sein Bauamt ist leer. Er hat gar keine Leute, um Baugenehmigungen zu erteilen. Er könnte die Stellen schaffen, aber er könnte sie nicht besetzen. Das ist ein Problem, das wir zurzeit in den Kommunen vor Ort haben. (Beifall FDP) Deshalb ist das hier ein ganz hübsches Gesetz mit viel Symbolik, aber leider mit wenig inhaltlicher Schlagkraft. Ich kann verstehen, wenn Leute bei diesem Gesetz von einem zahnlosen Tiger sprechen, weil die Umsetzung dieses Gesetzes schlicht und ergreifend in der Hand der Kommunen liegt, die selbst über keine Leute in den Ämtern verfügen, um das zu kontrollieren und dem nachzugehen. Das ist aus meiner Sicht so gut wie ausgeschlossen. Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen, und das ist das Zweckentfremdungsthema. Es ist in einer angespannten Wohnungsmarktsituation sicherlich richtig, dafür zu sorgen, dass Dinge, die für andere Zwecke geschaffen worden sind, nicht umgewidmet werden sollen. Trotzdem ist jede Zweckentfremdungssatzung ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Dieser muss begründet sein, er muss wirklich gut begründet sein, denn wer Zweckentfremdung behauptet, der muss sagen, dass eine gewisse Notlage da ist. Deshalb warne ich: Frau Ministerin, wir sollten von dem Begriff einer angespannten Wohnungsmarktlage wegkommen. Im Gegenteil: Ich erwarte eigentlich, dass wir während der Ausschussberatungen zu einer klareren Definition kommen, wann denn Zweckentfremdung vorliegt, weil wir sonst zu relativ schnellen Darlegungen von Umwandlungsfragen kommen, die die Gemeinden in die Lage versetzen, Eigentumseingriffe vorzunehmen, die sie so in dieser Weise nicht machen dürfen. Lassen Sie mich einen letzten Hinweis an dieser Stelle geben: Insbesondere ein touristisches Land wie Schleswig-Holstein lebt von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Wir alle wissen, dass der Bestandsschutz für diejenigen, die Ferienhäuser und Ferienwohnungen betreiben, bei solchen Zweckentfremdungssatzungen ein wichtiges Thema ist. Jetzt frage ich einmal: Wer hat denn für seine Ferienwohnung eine Genehmigung als Ferienwohnung in diesem Land? Wer hat denn für diese ganzen Dinge etwas?
