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Manfred Uekermann

CDU 10.05.2023 Sitzungen 20/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK genannt, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern und im Grundgesetz verankert. Sie dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern. Die Fördermittel GAK bilden den inhaltlichen und den finanziellen Kern für unsere nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Damit ist die GAK unter anderem das wichtigste Kofinanzierungsinstrument für das Landesprogramm ländlicher Raum. Bund und Länder entscheiden gemeinsam im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, dem PLANAK, über den Rahmenplan, in dem die Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisungen festgelegt werden. In Schleswig-Holstein werden dabei noch einmal bestimmte Schwerpunkte gesetzt, so zum Beispiel die integrierte ländliche Entwicklung mit Dorf- und Ortskernentwicklung, Regionalbudgets und Flurbereinigungen mit dem Breitbandausbau. Hierbei bietet der GAK-Rahmenplan zum Beispiel auch die Möglichkeit, eine höhere Förderquote für finanzschwache Kommunen zu gewährleisten. Im Rahmen der Förderung der Ortskernentwicklung und der Förderung von Modernisierungen bestehender Markttreffs können finanzschwache Gemeinden eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten. (Manfred Uekermann) Weiter zu nennen sind die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen mit dem Agarinvestitionsförderprogramm, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen sowohl in der Land- als auch in der Fischwirtschaft und Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege. Ferner sind die Bereiche Forsten mit Waldumbaumaßnahmen und Erstaufforstungen, die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie Maßnahmen des Küstenschutzes zu nennen. Der Bundeshaushaltsbeschluss zur endgültigen Mittelerteilung erfolgte erst im August 2022 und damit stark verzögert. Die Landeshaushaltsansätze in den Ländern, auch in Schleswig-Holstein, mussten überarbeitet werden, da sich der Umfang der Bundesmittel für 2022 gegenüber den Planungsgrundlagen um 10 Millionen Euro verringerte. Es galt daher, die Mittelanmeldung in Schleswig-Holstein um rund 1 Million Euro zu kürzen. Diese Kürzung wurde proportional auf alle Förderbereiche vollzogen. Das ist insofern bemerkenswert, da der Bundeshaushalt für 2022 tatsächlich rund 160 Millionen Euro mehr an Finanzmitteln für die GAK ausweist. Diese zusätzlichen Finanzmittel stehen aber fast ausschließlich zweckgebunden zur Verfügung: 150 Millionen Euro für den Sonderrahmenplan Insektenschutz, Forst und Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft. Der flexibel einsetzbare Anteil der Bundesmittel wurde dagegen um 24 Millionen Euro zurückgefahren. So entfallen für das Jahr 2022 schließlich 72,4 Millionen Euro der Bundesmittel auf Schleswig-Holstein. Davon verbleibt ein flexibler Anteil von 34,7 Millionen Euro. Von diesen 72,3 Millionen Euro an zur Verfügung stehenden Bundesmitteln hat Schleswig-Holstein 69,9 Millionen Euro, also rund 70 Millionen Euro und somit 97 Prozent, angemeldet. Zusammen mit den angemeldeten Landesmitteln in Höhe von 40,2 Millionen Euro konnte Schleswig-Holstein für 2022 somit insgesamt rund 110 Millionen Euro an Fördergeldern im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes nutzen. Wie sieht es für das Jahr 2023 aus? Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bund gegenüber dem Vorjahr 191 Millionen Euro weniger an GAK-Mitteln zur Verfügung gestellt. Das hat natürlich Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Das sind rund 5 Millionen Euro weniger. Es ist daher kritisch anzumerken, dass die zunehmenden Vorgaben der Zweckbestimmung durch den Bund in Form von Sonderrahmenplänen oder Haushaltsvermerken eine vollständige Verausgabung der Mittel erschweren, da die Länder für jede zusätzliche Inanspruchnahme zweckgebundener Bundesmittel zunächst Ausgaben aus den regulären flexiblen Mitteln in mindestens der bisherigen Höhe, den sogenannten Sockelbeitrag, zu leisten haben. Eben dieses Budget der flexiblen Mittel wird aber zunehmend kleiner. Nichtsdestotrotz zeigt die Landesregierung mit den Förderschwerpunkten, dass den Zielen der GAK entsprochen wird und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft gewährleistet wird, (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU gestärkt wird und ländliche Gebiete im Land unterstützt werden.

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