Thomas Hölck
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir uns hier einig sind, dass es in Schleswig-Holstein eines Wohnraumschutzgesetzes bedarf. Es ist aber zu kritisieren, dass Sie so lange gebraucht haben, um einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir haben vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schon längst in der Anwendung hätte sein können. Sie haben dazu beigetragen, dass Mieterinnen und Mieter weiterhin in unwürdigen Wohnzuständen leben müssen. Das hätte nicht sein müssen. Wir hätten da schneller sein können. Das haben Sie verhindert. (Beifall SPD) Herr Kollege Deckmann, Sie haben gesagt, die Anwendung der Mietminderung werde in solchen Fällen vermutlich viel stärker in Anspruch genommen werden als das Wohnraumschutzgesetz. Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage, weil in diesen Quartieren häufig Menschen wohnen, die sich nicht alleine helfen können und die sich in vielen Rechtsfragen nicht so auskennen. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat hier eingreift und hilft. (Beifall SPD) Ich lege sehr viel Wert darauf, dass die Hölk-Hochhäuser ohne C geschrieben werden. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Entschuldigung!) Es handelt sich dabei um 230 Wohnungen, Herr Kollege Buchholz. 230 Wohnungen sind keine Einzelfälle. Das sind keine Einzelfälle! Ich kann Ihnen viele Häuser in Schleswig-Holstein zeigen, die in einem ähnlichen Zustand sind. Da muss es ein Gesetz geben, das die Kommunen in die Lage versetzt, schnell zu handeln. Deshalb finde ich Einzelfälle als Begriff schon etwas schwierig. (Beifall SPD) (Thomas Hölck) Sie reden immer von Bürokratismus. Gerade Sie Freie Demokraten sind immer schnell dabei. Die Zweckentfremdung mit einer Satzung zu verhindern, ist Bürokratieabbau. Was passiert denn, wenn in einer Stadt – zum Beispiel in Eckernförde – Dauerwohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird, und ich keinen B-Plan habe? – Dann muss ich einen B-Plan mit einer Veränderungssperre erlassen. Das Verfahren ist aufwendig, belastet die Kommunen, und eine Satzung würde das schnell verhindern. Insofern ist eine Zweckentfremdungssatzung eher dazu geeignet, die Kommunen zu entlasten. (Beifall SPD) Ich will zum Schluss noch sagen: Wenn es schwierig ist, Wohnungen zu errichten, weil die Bedingungen im Moment schwierig sind, dann muss ich doch alles Menschenmögliche tun, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Die Kappungsgrenzenverordnung dauert viel zu lange. Da geht es im Grunde genommen darum, eine Zahl von 20 auf 15 zu verändern. Die angespannten Wohnungsmärkte haben Sie schon beim Baulandmobilisierungsgesetz ermittelt: 67 Kommunen haben Sie ermittelt. Das werden die gleichen Kommunen sein. Wir brauchen die Mietpreisbremse nach wie vor, weil es darum geht, jetzt den Mietanstieg zu bremsen. Da sind Sie einfach auf dem falschen Dampfer. Sie handeln nicht im Sinne der Mieterinnen und Mieter. Insofern ist es wichtig, dass wir das immer wieder ansprechen, dass die Mieten über die Mietpreisbremse und eine schnelle Kappungsgrenzenverordnung gedämpft werden. – Danke schön. (Beifall SPD)
