Lars Harms
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft, und die Inflation macht sich auch in diesem Lebensbereich deutlich bemerkbar, aber eben leider nicht zum Positivem, denn die Krux ist: Abgesehen von den Nebenkosten gibt es beim Wohnen quasi kein Einsparpotenzial. Der Handlungsspielraum der jeweils einzelnen Personen ist sehr begrenzt. Viele verschieben ihre derzeitigen Umzugspläne, wenn sie versuchen, aus einem teuren Haus wieder zu entkommen, und versuchen, in anderen Bereichen zu sparen. Der Handlungsspielraum in der aktuellen Situation wird also noch einmal geringer. Ähnliches gilt, wenn es Missstände gibt. Natürlich kann man auf Missstände hinweisen, man kann sie kommunizieren, man kann seinem Vermieter eine E-Mail schreiben, man kann mit ihm telefonieren. Aber was ist, wenn dann nichts passiert? Was ist dann? – Das ist genau die Herausforderung, vor der wir stehen. Das ist leider immer noch gelebte Realität in Schleswig-Holstein, dass da nichts passiert, und dann müssen auch die Mieterinnen und Mieter, die nun einmal die schlechtere Position zwischen Vermieter und Mieter haben, natürlich jemanden an die Seite gestellt bekommen, der ihnen dann helfen kann. Genau das soll jetzt mit einem Wohnraumschutzgesetz geschehen, und das ist auch vernünftig so. Ich spreche nämlich in diesem Fall von tatsächlich gesundheitsgefährdenden Zuständen wie etwa bei einem großen Wohnkomplex in Henstedt-Ulzburg, der schon angesprochen wurde, oder auch in meiner Heimatstadt Husum durch Überbelegung von Dienstwohnungen eines großen Unternehmens in der Region. In vielen Fällen können die Menschen nicht einfach woanders hinziehen, und selbst wenn der Umzug dann doch gelingt, dann drohen den kommenden Mietparteien weiterhin unterirdische Wohnverhältnisse. Das darf es bei uns in Schleswig-Holstein einfach nicht mehr geben. Wir als SSW begrüßen daher den Gesetzentwurf der Koalition, der genau in solchen Fällen den Kommunen mehr Handlungsspielraum ermöglicht. Dieses Ziel haben wir auch in der letzten Wahlperiode formuliert und ein Gesetz dazu eingebracht, das damals leider noch keine Mehrheit fand. Das war schade. Die Argumentation hat der Kollege Buchholz gerade eben schon dargestellt. Wenn Fraktionen und Parteien lernen, soll uns das doch eigentlich nur erfreuen und nicht beschämen. Vor dem Hintergrund ist es doch klasse, dass eine relativ breite Mehrheit in diesem Parlament es genauso sieht wie wir in der letzten Wahlperiode, und wir ein Wohnraumschutzgesetz bekommen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Kern beinhalten beide Entwürfe das Ziel, den Kommunen mehr Befugnisse zu erteilen, um menschenunwürdige Wohnverhältnisse zu unterbinden, und zwar mit klaren Regeln und Zuständigkeiten. Das ist es, was hier bei uns in Schleswig-Holstein ganz dringend gebraucht wird, und zwar lieber heute als morgen. Wohnraum ist kostbar – das macht der vorliegende Gesetzentwurf noch einmal deutlich. Wer Wohnraum verkommen lässt, kann abgemahnt werden, und natürlich kann das auch geahndet werden. Dazu sind genaue Vorgaben formuliert. Gleiches gilt im auch für die Mindestanforderungen an den Wohnraum. Im Unterschied zum Gesetz der Koalition wurde bei unserem damaligen Entwurf allen Menschen die gleiche Anzahl an Quadratmetern zugestanden. Schwarz-Grün räumt nun Kindern unter sechs Jahren weniger Platz ein. Das müssen wir vielleicht im Ausschuss noch einmal diskutieren. Gleiches gilt für die Ausnahmen für Ferienwohnungen und für den Grundsatz, dass Wohnviertel von der negativen Ausstrahlung von Problemimmobilien zu schützen seien. – Eine interessante Formulierung, deren Inhalt ich teile, jedoch kann ich mir (Lars Harms) vorstellen, dass die Definition von negativer Ausstrahlung für ein Quartier schwierig ist. In Berlin ist jetzt gerade ein Hotel, das bunt gestrichen war, angewiesen worden, das bunte Anstreichen wieder zu entfernen und einem schönen Grau zu weichen. Gleichzeitig kenne ich Leute, die mit der gleichen Argumentation sagen: Wenn jemand einen nachhaltigen Garten hat – so richtig schön ökologisch und durcheinander –, beeinträchtigt das möglicherweise das Erscheinungsbild ganz fürchterlich. Mit diesen Formulierungen, die noch nicht so richtig rechtssicher abgefasst sind, sollten wir vorsichtig umgehen oder zumindest im Gesetzgebungsverfahren genau sagen, was wir denn damit meinen. Aber das können wir sicherlich auch noch im Ausschuss regeln. Ich möchte nun noch auf das Thema Junges Wohnen eingehen. Es ist kein Geheimnis, dass viele junge Menschen verzweifelt nach einer Möglichkeit suchen, nah an ihrem Lernort zu wohnen. Wer einen Platz im Wohnheim ergattert, kann sich glücklich schätzen, nicht nur, weil dieser oft die günstigste Wohnmöglichkeit überhaupt darstellt, sondern auch, weil es nur eine begrenzte Zahl an Wohnheimplätzen gibt. Die zuletzt gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie die Rückkehr zum Präsenzunterricht lassen den Druck auf die Wohnheime aktuell steigen. Die Leute sind nicht mehr zu Hause und lernen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig richtig, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass das Bundesprogramm zur Schaffung von Wohnheimen vollständig umgesetzt wird und hier kein Euro verloren geht, denn das Bundesprogramm ist tatsächlich ein Programm und nicht ein Progrämmchen. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis 2026 insgesamt 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Länder müssen jedoch ebenfalls einen Beitrag leisten. Die Kofinanzierung aus Kiel ist entscheidend, damit an dieser Stelle kein Geld liegenbleibt und das Programm überhaupt umgesetzt werden kann. Die finanzielle Ausstattung ist zunächst eine gute Basis, um dann auch tatsächlich ins Handeln zu kommen. Aber aus Sicht des SSW müssen wir noch über einige Dinge bei der genauen Ausgestaltung reden. Wenn man sich unsere Große Anfrage zum studentischen Wohnraum aus der vergangenen Legislaturperiode einmal ansieht, kann man schnell feststellen, wo die Landesregierung den Bau von Wohnheimen plant. Vom nördlichen Landesteil ist nur Flensburg dabei, und an der Westküste ist kein einziges Bauvorhaben geplant – jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt. Aber das macht schon nachdenklich, schließlich stehen wir als Flächenland in diesem Zusammenhang vor besonderen Herausforderungen. Inseln, Halligen, Halbinseln und zahlreiche andere geografische Eigenheiten machen die Wege in unserem Land besonders lang. Es gibt bei uns auch viele FSJler und vor allem FÖJler. Deshalb brauchen wir natürlich auch Wohnraum für diese Menschen – auch und gerade an der Westküste. Gerade die, die jetzt ein FÖJ machen, beispielsweise beim Nationalpark Wattenmeer, haben riesige Schwierigkeiten, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu finden. Deswegen müssen wir die in diesem Programm mitdenken. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden immer nur von Universitäten. Wir haben auch Berufsschulstandorte. Wir reden immer davon, dass die duale Ausbildung so toll ist und wie toll es ist, dass wir das alles unterstützen wollen – dann bitte auch beim Wohnen! Wir haben große Herausforderungen, und auch diese jungen Leute, die jetzt eine Ausbildung machen und an den Berufsschulstandorten lernen, brauchen Wohnraum. Auch hier sollten wir für ein Gleichgewicht sorgen. (Beifall SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Auch wenn die Bedarfe quantitativ an der Ostküste größer sind – wegen der großen Universitäten –, so gilt es doch, für das ganze Land eine Besserstellung zu erreichen, und ich bin davon überzeugt, dass diese Ausgewogenheit unbedingt dazugehören muss, wenn es darum geht, das Bundesprogramm zielführend umzusetzen. Neben einer stabilen finanziellen Ausgangslage braucht es zudem erfahrene Bauplanungsbüros und Verwaltung, die ein solches Verfahren tatsächlich umsetzen kann. Auch hier gilt es zu bedenken, dass die entsprechenden Stellen besetzt werden müssen. Dies muss natürlich mitgedacht werden. Zudem bildet der Erwerb von Grundstücken oder Immobilien durch die öffentliche Hand die nächste handfeste Herausforderung, weil die nicht immer alle die Knete haben, und die Konkurrenz ist groß, das Angebot hingegen meistens klein. Vor allem sind Unternehmen oder Privatpersonen schlichtweg deutlich schneller im Entscheidungsprozess unterwegs als beispielsweise Städte und Kommunen. Dieser Tatbestand wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Es gilt daher, schnellstmöglich die Schwerpunkte für Schleswig-Holstein zu definieren. Die Landesregierung muss hier dann einen entsprechenden Sprint hinlegen. (Lars Harms) Vor diesem Hintergrund – und nur vor diesem Hintergrund – finde ich es auch gut, dass man tatsächlich eine entsprechende Landesgesellschaft gründet, die die Kommunen in genau solchen Prozessen unterstützt, weil wir sehen, dass da doch noch Schwierigkeiten bestehen. Ebenfalls einen Sprint hinlegen müssen die Kommunen bei uns im Land. Ja, es ist richtig, hier als Land mehr Unterstützung zu bieten, wie es im Antrag der SPD steht. Auch im Wohnraumschutzgesetz steht es ja verankert. Jedoch werden die Kommunen am Ende nicht darum herumkommen, sich stärker am Wohnungsmarkt zu beteiligen. Es braucht mehr Mut, das Heft wieder selbst in die Hand zu nehmen. Das hat die Entwicklung der letzten Jahre deutlich gemacht. Auch da brauchen die Kommunen Beratung. Es nützt nichts: Der Markt regelt es nicht alleine. Die Privaten regeln es auch nicht alleine. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Wir brauchen auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Wir wissen genau, wie schwer sich die Kommunen da tun. Wir brauchen da Beratung, damit wir es in den Kommunen entsprechend hinbekommen. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Zum Schluss noch einige Worte zum Thema EUGebäuderichtlinie – ein tatsächlich sehr wichtiges Thema, das die SPD hier auf die Tagesordnung gebracht hat. Vielen Dank schon einmal an die Sozialdemokraten. Es ist unserer Meinung nach genau der richtige Ansatz, Klimaschutzmaßnahmen und die Frage der Akzeptanz sowie die der verträglichen Umsetzung gemeinsam zu denken. Zudem müssen hier natürlich die jeweiligen Ebenen von Land, Bund und EU ihr Vorhaben aufeinander abstimmen. Es kann nicht immer sein, dass wir hier stehen und sagen: „Die EU hat schon wieder irgendetwas gemacht, was wir nicht erfüllen können“, und gehen dann wieder zurück und sagen: „Ändert das bitte“. Das sind riesige Prozesse. Es macht wesentlich mehr Sinn, die Dinge vorher abzustimmen. Aber es ist auch richtig – das müssen wir langsam einmal lernen –: Wir haben viele Standards – sie sind alle wichtig und notwendig –, aber wir müssen eine Abwägung treffen, damit wir es noch hinbekommen, wirklich bezahlbaren Wohnraum für die Menschen da draußen zu schaffen. Das sollten wir uns alle auf die Fahnen schreiben. Da müssen wir alle einen kleinen Kompromiss eingehen, aber wenn es ein Kompromiss zum Nutzen der breiten Bevölkerung ist, dass sie wirklich wieder Wohnraum haben, der für sie bezahlbar ist, dann ist das ein guter Kompromiss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, Michel Deckmann [CDU] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
