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Tobias Koch

CDU 10.05.2023 Sitzungen 20/25

Herr Kollege Buchholz, Ihnen ist sicherlich bewusst, dass wir im parlamentarischen Verfahren eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt haben. Halten Sie es für so ungewöhnlich, dass sich in einer Anhörung neue Erkenntnisse ergeben können, die vorherige Rechtsaufassungen ändern können? – Das halte ich überhaupt nicht für unmöglich, das kann schon passieren. – Sehen Sie! Nur hat die Anhörung zur Verfassungsmäßigkeit dieses Teils überhaupt nichts erbracht. – Aber doch! Sondern Sie haben sich von den kommunalen Landesverbänden – Die waren doch Teil der Anhörung! treiben lassen, dass diese Regelung zwingend ins Gesetz rein müsste. Sie haben sich allerdings auch von denen in Ihre Stellungnahme reinschreiben lassen, dass Sie eigentlich für eine Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel wären, die das Bundesverfassungsgericht verworfen hat, Herr Kollege Koch! Das alles können Sie im parlamentarischen (Dr. Bernd Buchholz) Verfahren gerne irgendwie zur Kenntnis nehmen. Es hat niemand zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung Stellung genommen und behauptet, dass das Thema in Brandenburg falsch entschieden worden sei. Das war überhaupt nicht Gegenstand der Anhörung. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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