Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anhand der Ausführungen des Kollegen Koch, die wir vorher als Begründung noch nie so gehört haben, frage ich mich, ob es den Text der Stellungnahme schon gibt und welche Fraktionen diesen Text bekommen haben. Das sollte dringend geklärt werden. (Beifall FDP und SSW) Eindeutiger Qualitätsschub, Herr Koch. Chapeau. Bisher konnten Sie das nämlich gar nicht begründen. (Zuruf CDU: Doch!) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die schwarzgrüne GroKo möchte heute eine ablehnende Stellungnahme zur Normenkontrollklage, in diesem Fall nur noch zur einstweiligen Anordnung beschließen, ohne dass in der Kürze der Zeit eine fachliche Beratung im Innenausschuss möglich war. Bei der einstweiligen Anordnung ist es wegen der Frist nachvollziehbar, in der Hauptsache aber nicht. Deswegen war es richtig, dass die Regierungsfraktionen meinem Antrag auf Absetzung des TOP 47 b) zwar ein bisschen widerwillig, aber trotzdem gefolgt sind. Übrigens nur deshalb konnten Sie, Herr Kollege Koch, sagen, dass wir im Kern nicht über die Bürgerbeteiligung sprechen. Wenn Sie schon eine eigene Stellungnahme wollen, wollen wir auch eine anständige parlamentarische Beratung im Innenausschuss. (Beifall SPD, FDP und SSW) SPD, Grüne und SSW haben in der Küstenkoalition im Innenausschuss die Praxis eingeführt, dass wir als Landtag keine Stellungnahme abgeben, wenn eine politische Mehrheit demokratischer Parteien politische Minderheiten demokratischer Parteien dominieren würde, sodass die Stellungnahme nur scheinbar die Gesamtauffassung des Landtags wiedergeben würde. Davon abzuweichen, ist weder gut für das parlamentarische Miteinander noch für das Arbeitspensum im Innenausschuss, darf ich schon einmal ankündigen. Das war beim FAG 2015/2016 so, das haben wir sogar durchgehalten, als die CDU unsere Minister vor das Verfassungsgericht gezerrt hat, und das spiegelte sich übrigens zuletzt bei der Nichtstellungnahme zum FAG-Urteil in diesem Jahr wider. Bei der Bürgerbeteiligung wird das Problem besonders deutlich. Wer will denn wirklich die Einschnitte bei der Bürgerbeteiligung? Herr Petersdotter war im letzten November bemerkenswert ehrlich. Eigentlich will das nur die CDU. Das ist nicht die Mehrheit des Landtags. Trotzdem bestehen Sie auf (Dr. Kai Dolgner) einer Ablehnung des gesamten Landtags. Da ist das Problem. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich könnte das ja noch nachvollziehen, wenn es wirklich notwendig wäre. Haben Sie etwa Angst, dass die Stellungnahme Ihrer Landesregierung nicht ausreicht? Immerhin hat die Innenministerin bei ihrer Pressekonferenz klargemacht, dass sie die eigentliche Urheberin ist. Uns hat damals die Stellungnahme der Landesregierung ausgereicht, Ihnen beim FAG übrigens auch. Im Gegensatz zum Parlament gibt es in der Regierung keine verfassungsmäßig vorgesehene Opposition. Deshalb haben Sie auch nicht das Problem von Majorität über Minorität. Zudem richtet sich gerade die einstweilige Anordnung ja an die Handlungsebene der Regierung und nicht an unsere Handlungsebene. Die einstweilige Anordnung zielt ausschließlich darauf ab, die neuen Fraktionsmindestgrößen so lange auszusetzen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Einen diesbezüglichen Änderungsantrag haben Sie heute im Innenausschuss abgelehnt. Falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten: Ihr beschlossenes Gesetz enthält bei den Fraktionsmindestgrößen nun exakt die Regelung, die Sie selbst in Ihrem ersten Entwurf wegen der verfassungsrechtlichen Risiken abgelehnt haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wäre es da nicht ein bisschen klüger, wenn auch Sie dafür wären, dass diese Regelung, die Sie selber ursprünglich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht wollten, so lange außer Kraft gesetzt würde, bis in der Hauptsache entschieden ist? Was haben Sie denn da zu verlieren? (Thomas Jepsen [CDU]: Das haben Sie doch gerade gehört!) Was würde es an Rechtssicherheit in den Kommunalparlamenten bedeuten, wenn Zweierfraktionen dann doch wieder möglich wären und Sie alles rückabwickeln müssten – nicht wegen der Größen, sondern wegen des Eingriffs in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung? Siehe Urteil Koblenz, siehe Urteil Brandenburg. Zu dem Schluss, dass man erst einmal abwarten müsse, müsste eigentlich jeder vernünftige Mensch kommen. Mit Ihrer Ablehnung gehen Sie bewusst das Risiko ein, dass das alles in einem Jahr, in zwei Jahren wieder rückabgewickelt werden muss. Sie können dann nicht sagen, Sie hätten nichts davon gewusst, wenn Sie selbst über Ihren eigenen Gesetzentwurf von verfassungsrechtlichen Bedenken sprechen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn wir schon bei den Fraktionsmindestgrößen sind: Hören Sie bitte auf, über das Abstimmungsverhalten der SPD die Unwahrheit zu verbreiten. Wir haben die angefochtene Änderung bei Gemeinden und kreisangehörigen Städten abgelehnt. Einzig bei Kreisen und kreisfreien Städten halten wir sie aus proportionalen Gründen, genau wie der ehemalige Bundesjustizminister – wir hören uns die Anhörung gut an –, für gerechtfertigt. Herr Koch, soweit ich weiß, ist Schleswig keine kreisfreie Stadt. Sie hatten inzwischen genügend Zeit, Ihre unwahre Behauptung über unser Abstimmungsverhalten zurückzunehmen und sich dafür beim Bürgermeister von Schleswig und der SPD zu entschuldigen. Wenn ich das richtig sehe, ist das bis jetzt nicht passiert. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!) Die anderen Kollegen gucken ein wenig, weil ich bisher darauf verzichtet habe, die Öffentlichkeit zu suchen, und ich eigentlich hoffe, dass Sie das nicht weiterverbreiten. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit dazu, das richtigzustellen. Unabhängig von dem rechtlichen Verfahren werden wir mit der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ vor allem politisch dafür kämpfen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden können, ob sie ihre Beteiligungsrechte beschnitten haben wollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
