Lasse Petersdotter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, der Konflikt, der sich eben zwischen SPD und CDU aufgetan hat, liegt darin, Herr Losse-Müller, dass Sie mehr oder weniger beides gesagt haben. Sie haben zunächst einmal gesagt: Schleswig-Holstein mache nichts, und die (Lasse Petersdotter) Förderung und die soziale Wohnungspolitik hier sei ein Desaster, und später haben Sie gesagt: Besser als hier sei es nirgendwo sonst. So kam ein bisschen Verwirrung auf. Aber das war nur meine Wahrnehmung. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Beginnen wir mit dem Wohnungsmarkt in Deutschland und Schleswig-Holstein. Es ist mitnichten so, dass nur in Schleswig-Holstein Probleme da wären, sondern der Wohnungsmarkt in ganz Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein befindet sich seit einigen Jahren in der Krise. Bundesweit fehlen laut einer Studie des Pestel Instituts rund 700.000 Wohnungen, so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Wir alle kennen Menschen, die 15, 16 oder mehr Wohnungsbesichtigungen durchführen müssen, um tatsächlich mal ein Zimmer oder gar eine Wohnung in einem angespannten Wohnungsbereich zu finden. Dazu kommt ein massiver Anstieg der Mietkosten. In dieser Lage können sich viele Menschen eben nicht mehr für die Wohnung entscheiden, die sich brauchen oder gar möchten, sondern sie müssen schlichtweg nehmen, was sie kriegen, auch wenn es nur ein winziges Zimmer mit zwei Herdplatten und einem Gemeinschaftsbad ist, weil ein doch sehr gieriger Vermieter aus einer Vierzimmerwohnung drei Pseudowohnungen gemacht hat, um mal richtig abzukassieren. (Annabell Krämer [FDP]: Gieriger Vermieter!) – Ja, in dem Fall würde ich sagen, dass es ein gieriger Vermieter ist, wenn man aus einer Altbauwohnung mit vier Zimmern drei Wohnungen mit einem Gemeinschaftsbadezimmer macht, wo jeder in sein Zimmer noch zwei Herdplatten reingestellt kriegt. Das ist keine Erfindung. Ich kann Ihnen die Wohnungen zeigen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) genauso wie im nächsten Fall. Ich kann Ihnen Wohnungen in Kiel zeigen, in denen man in der Erdgeschosswohnung kein Sonnenlicht oder nur noch sehr gebrochenes Sonnenlicht bekommt, weil sich der Vermieter leider nicht mehr darum gekümmert hat, irgendetwas an den Außenanlagen zu machen und mittlerweile Sträucher und Bäume so hoch gewachsen sind, dass im Erdgeschoss nicht mehr durch die Fenster zu gucken ist. (Zurufe) Das hat sich erst nach einer Berichterstattung in der landesweiten Zeitung über Missstände im Wohnungsbereich bei diesen Vermietern verändert. Es hat ewig gedauert. Ich kenne Mehrfamilienhäuser, in denen es acht Mietparteien gibt, mit Familien und mit Haustieren, und es gibt für das ganze Haus je Farbe tatsächlich nur eine Mülltonne. Das haut nicht hin. Das Problem mit Ratten ist vorprogrammiert. Ja, das ist die Minderheit. Viele Vermieterinnen und Vermieter machen es toll. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, genau! – Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Viele private Vermieterinnen und Vermieter machen das toll, aber es gibt eben auch die, die es nicht tun, und gegen diejenigen muss man vorgehen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) Als Mieterin oder Mieter ist man einer Akutsituation in der Regel relativ ohnmächtig ausgesetzt, gerade dann, wenn ich den Vermieter nicht erreiche. Ich erinnere mich noch gut daran, dass plötzlich das Warmwasser nicht mehr funktioniert hat, weil im Nachbarhaus ein Rohrbruch vorlag. Ich versuchte, meinen Vermieter zu erreichen – Briefkastenfirma in Berlin, keine Chance. Wenn die Miete nicht gezahlt wurde, war die Mahnung sehr schnell da. Wenn die Miete mal länger nicht gezahlt wurde, war das Inkassobüro auch sehr schnell da, aber wenn der Rohrbruch da war, hat sich niemand gekümmert, bis ein anderer Mieter – ein Mieter! – aus dem Nachbarhaus aus eigener Kasse die Reparatur bezahlt hat, damit die Parteien überhaupt wieder Warmwasser bekommen. Das ist auch Teil der Realität. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt will ich wegkommen von den Beispielen und hinkommen zu den Lösungen. Eine Lösung dafür ist schlichtweg das Wohnraumschutzgesetz. Im Wohnraumschutzgesetz definieren wir Mindeststandards für Wohnungen. Wir geben den Kommunen einen Werkzeugkasten, zum Beispiel für Auskunftsund Betretungsrechte. Wir ermöglichen das Erheben von Bußgeldern, eine kostenpflichtige Ersatzvornahme. Die Zweckentfremdungsregelungen werden für dringend gebrauchten Wohnraum endlich ausgeweitet, sodass, wenn er leer steht oder für Gewerbe oder sonstige Nichtdauerwohnzwecke verwendet wird, dagegen vorgegangen werden kann. Dieses Wohnraumschutzgesetz ist eine sehr gute Grundlage, für die ich mich ausdrücklich bei der In- (Lasse Petersdotter) nenministerin, Sabine Sütterlin-Waack, und dem Innenministerium bedanke. Auf dieser Grundlage können wir gut weiterarbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Für uns ist das Wohnraumschutzgesetz ein ganz zentraler Bestandteil unserer wohnungspolitischen Agenda in dieser Legislaturperiode. Wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, geht es oft auch um energetische Standards. Wir haben es eben miterlebt: Mit großen Worten wird hier so getan, als wären zu gut isolierte Wohnungen nicht im Interesse der Mieterinnen und Mieter. Das stimmt nicht. Ich kann verstehen, dass man immer wieder die Waage im Blick haben muss: Wie stehen die Einsparmöglichkeiten, wenn man eine gut isolierte Wohnung hat, dazu, dass die Miete dadurch steigt? Konkret zum Antrag der SPD bezüglich der Gebäude-Effizienzrichtlinie: Ja, sie muss sozial ausgestaltet werden. Sie sprechen aber in Ihrem Antrag von – ich zitiere – einer „pauschalen Sanierungspflicht für alle Gebäude“. Das ist doch nicht der Fall. So, wie ich die Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie kenne, ist es so geregelt: Es sollen 15 Prozent der am schlechtesten bewerteten Gebäude zur Sanierung verpflichtet werden: 15 Prozent, nicht alle. Davon ausgenommen sind geschützte, historische, architektonisch spezielle Gebäude, ebenso Kirchen oder auch Gebäude, die nur zeitweise genutzt werden. Das macht noch einmal 30 Prozent dieser 15 Prozent aus. Dazu dürfen die Mitgliedstaaten ein Viertel der Gebäude rausnehmen. Damit sind wir am Ende bei einer Verpflichtung für noch 7,5 Prozent. Das ist weit entfernt von: Alle Gebäude müssen zwangsweise saniert werden. Dann, wenn das nicht passiert, sind nicht einmal Sanktionen vorgesehen, weder Strafzahlungen noch Enteignungen oder ich weiß nicht was. Das ist alles nicht festgelegt. Sie bauen hier aber ein Gebilde von einer EU-Maßnahme auf, die die Menschen teuer zu stehen kommt. Ich finde das zu kurzsichtig. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber einmal grundsätzlich: Eine gut isolierte Wohnung ist im Interesse der Mieterin und des Mieters. Nehmen wir zum Beispiel eine Wohnung, bei der sich die Balkontür im Sommer so sehr ausdehnt, dass man sie nicht öffnen kann, weil sie einfach schlecht isoliert ist, und die sich im Winter so sehr zusammenzieht, dass es in der ganzen Bude zieht. Das ist dann nicht im Interesse der Mieterin oder des Mieters, die dort leben. Wir alle haben es doch in den letzten Monaten und Jahren erlebt: Die Nebenkosten sind eine massive Belastung. Wenn wir übrigens immer wieder über Wärme sprechen, dann gilt dies ganz besonders für die Nebenkosten in Verbindung mit Durchlauferhitzern, die alles noch einmal extra teuer machen. Wir haben Zweizimmerwohnungen, in denen allein die Kosten für die Heizung und für Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer etwa ein Drittel oder ein Viertel der Kaltmiete ausmachen. Das ist doch absurd. Da hat man ein Interesse daran, dass die Wohnung gut isoliert ist. Gegen unverhältnismäßige Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen werden wir die Kappungsgrenzenverordnung wieder einführen. Ja, man kann die Position haben, dass das zu lange dauert. Okay, aber ich finde es richtig, dass wir die Gebietskulissen jetzt bald fertiggestellt haben und dann schnell in die Umsetzung kommen. Es gibt besondere Wohnsituationen wie dem Ausbildungswohnen, die besondere Unterstützung brauchen. Ich habe nur noch wenig Zeit, deshalb erinnere ich nur daran: Da fehlt es nicht unbedingt an Geld, es fehlt auch oft an Flächen, und zwar gerade in Lübeck, Flensburg, Kiel, überall dort, wo lange und auch immer noch die Sozialdemokratie im Oberbürgermeisteramt regiert – außer in Flensburg; dort ist das seit wenigen Wochen nicht mehr der Fall. (Vereinzelter Beifall CDU) Aber ja, wenn der Bund liefert, werden wir mitziehen. Mit einer Landesentwicklungsgesellschaft werden wir Genossenschaften und kommunale Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Ich springe jetzt einmal zu dem großen Bild und der Frage: Wie sieht es denn eigentlich in SchleswigHolstein aus? Deutschland ist in der Wohnungskrise, und Schwarz-Grün handelt. Wir haben die soziale Wohnraumförderung neu aufgestellt. Von 2023 bis 2026 stellen wir für Bau und Sanierung 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Laut der Studie des Pestel Instituts lagen wir bereits bei der Förderung für sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2017 bis 2020 bundesweit auf Platz 3. In Schleswig-Holstein kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 63 Sozialwohnungen. Damit liegen wir bundesweit auf Platz 4. Zeigen Sie mir einmal fünf Bereiche, in denen Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich auf Platz 3 oder 4 ist. So viele gibt es da tatsächlich nicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gründungen! – Weitere Zurufe) (Lasse Petersdotter) Mit dem Wohnraumschutzgesetz ermöglichen wir Kommunen, gegen verantwortungslose Vermieterinnen und Vermieter vorzugehen. Mit der Kappungsgrenzenverordnung werden wir unverhältnismäßige Mieterhöhungen im Bestand verhindern. Wir schaffen mehr Wohnheimplätze für studentisches und Ausbildungswohnen, und wir beschleunigen die Vorhaben des Bundes durch eine Landesentwicklungsgesellschaft. Dazu unterstützen wir die, die die Wohnungen schaffen – ob es Genossenschaften, kommunale Wohnungsbaugesellschaft oder die Privatwirtschaft ist, wir werden alle diese Akteure brauchen. Schwarz-Grün liefert für mehr bezahlbaren Wohnraum! Schwarz-Grün liefert für die Mieterinnen und Mieter in diesem Land! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
