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Plenarprotokoll 17/133

05.11.2025 · 129 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (14)SPD (13)GRÜNE (11)AfD (10)CDU (8)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Ich eröffne die 133. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Hockenberger, Herr Abg. Höh, Herr Abg. Nentwich, Frau Abg. Seemann, Herr Abg. Stächele, Herr Abg. Storz, Herr Abg. Tonojan und Herr Abg. Wolf. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Ministerpräsident Kretschmann, Herr Minister Strobl, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet und Herr Staatssekretär Hassler. Außerdem entschuldigt ist Frau Staatssekretärin Zimmer. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 7. Oktober 2025 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2025 – Drucksache 17/9626 Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und den Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie federführend an den Ausschuss für Finanzen 2. Mitteilung der Landesregierung vom 21. Oktober 2025 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksache 17/9700 Überweisung an den Ausschuss für Europa und Internationales * Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Spitzenforschung im Dienste der Menschen – Hochschulmedizin aus Baden-Württemberg als Motor für Innovation und Gesundheit – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 tokoll vom 5. November 2025 9:03 Uhr Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung nicht darauf angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Joukov.

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Michael Joukov GRÜNE

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei unter den europäischen Top Ten – das hat nur „THE LÄND“ geschafft. Sie wissen schon aus dem Titel der Aktuellen Debatte: Es geht um die vor wenigen Tagen erschienene Auswertung des Europäischen Patentamts. Heidelberg ist die Topadresse, was den Transfer von medizinischen Erkenntnissen in die Praxis angeht. Heidelberg hat die Charité überholt: 420 versus 394 Patente im Zeitraum von 2001 bis 2020. Ich sage bewusst „überholt“ und nicht „geschlagen“; denn es ist kein Zweikampf, sondern eine multipolare akademische Konkurrenz, von der vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren. Freiburg, meine Damen und Herren, liegt mit 369 Patenten im gleichen Zeitraum knapp vor Zürich mit 364. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD) – Diesen Beifall will ich gleich weitergeben. Denn der Dank für diese einmaligen Ergebnisse insbesondere im Gesundheitsbereich gilt natürlich den Mitarbeitenden der Hochschulmedizin: den Belegschaften der Uniklinika und dem Personal der Medizinischen Fakultäten. Diese sind es, die neben bester Versorgung auch die Zeit finden für exzellente Forschung. Danke dafür! (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, das alles ist kein Zufall. Unsere grüne Politik setzt hier seit Jahren gezielt auf einen Dreiklang: klügste Köpfe und deren Vernetzung, ermöglichende Rahmenbedingungen und moderne Infrastruktur. Am sichtbarsten wird dieser Dreiklang vermutlich an unserem Innovationscampus „Health + Life Science Alliance“ ... (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist echt sehr laut. Ich bitte Sie, die Nebengespräche einzustellen. Vielen Dank.

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Michael Joukov GRÜNE

... – Hörgeräte dürfte es da auch geben –, der unsere Innovationsphilosophie an dieser Stelle mit Leben füllt: ein fein säuberlich miteinander verwobenes Ökosystem der weltweit renommiertesten Menschen aus Forschung, Versorgung und Anwendung, regional geclustert in Heidelberg und Mannheim. Zu Recht entwickelt Ministerin Olschowski diesen Dreiklang seit Tag 1 ihrer Amtszeit fortlaufend weiter. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Auch mit dem Klinikverbund zwischen Heidelberg und Mannheim wird der Transfer klinischer Erkenntnisse in vertiefte Forschung, Lehrinhalte und Industrie gestärkt. Umso wichtiger ist es, dass dieses Haus die Rechtsgrundlagen noch im laufenden Jahr schafft. Natürlich hilft das Gesundheitsdatengesetz der ehemaligen Ampelregierung auf Bundesebene, damit Medikamente und Anwendungen, die in „THE LÄND“ entwickelt werden, auch hier vor Ort in klinische Studien kommen. Das war bisher kaum möglich. Meine Damen und Herren, wir entwickeln dieses einzigartige Umfeld, in dem Innovation und Transfer ermöglicht werden, fortlaufend weiter. Das Helmholtz-Institut für translationale AngioCardioScience – abgekürzt HI-TAC; ich weiß, es ist ein schwieriges Wort – entsteht in Heidelberg. Auch das ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Exzellenz an diesem Standort. Mit der Partnerschaft zwischen der Uni Heidelberg und der Harvard University sowie den Aktivitäten der Baden-Württemberg Stiftung kommen weitere Spitzenköpfe nach Baden-Württemberg, um hier mit ihrer Forschung für ein besseres Gesundheitswesen und für ein besseres Leben zu sorgen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Doch damit eines klar ist: Exzellenz ist in Baden-Württemberg an allen vier Uniklinikstandorten zu Hause. Exzellenzcluster aus den Lebens-, Gesundheits- und/oder Biowissenschaften gibt es in Freiburg, Tübingen und Heidelberg, und einzigartige Einrichtungen wie das ILM in Ulm belegen diese Exzellenz genauso, meine Damen und Herren. (Beifall des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) – Ja, dafür bitte einen Applaus für das ganze Land! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit der Spitzenberufung haben wir die Medizinischen Fakultäten im Land gut aufgestellt für den Kampf um die besten Köpfe. Mit dem Forum Gesundheitsstandort bringen wir Hochschulmedizin, Gesundheitswirtschaft und Versorger zusammen. Kooperation zu fördern, das war auch der Grundgedanke hinter 4U, dem Kompetenzverbund der vier Uniklinika. Für uns, meine Damen und Herren, ist nur eines klar: Die Spitze kommt aus der Breite. Es nützt wenig, Leuchttürme zu haben, wenn es keine Schiffe mehr gäbe, die dazwischen fahren. Ich danke Professor Martin für diese in vielen Bereichen sehr treffende Metapher. Es reicht also nicht, die besten Ärztinnen und Ärzte auszubilden; es braucht auch die besten Leute in allen Bereichen, auch de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 im Labor, und diese braucht es auch und gerade in der Fläche. Dafür sind z. B. die HAW-Standorte unverzichtbar, zu denen wir Grünen stehen. Das unterscheidet Baden-Württemberg von Bayern: Wir haben in Baden-Württemberg keine strukturschwachen Räume, weil wir keine campusfreien Räume haben, nirgendwo im Land. Heidelberg oder Ulm ebenso voranzubringen wie Furtwangen oder Mosbach, das ist grüne Politik für ein erfolgreiches Land. (Beifall bei den Grünen – Zurufe, u. a.: Heidenheim! – Gegenruf des Abg. Raimund Haser CDU: Da wa- ren Sie noch gar nicht auf der Welt! – Gegenruf des

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Andreas Stoch SPD

Jetzt wisst ihr es endlich!) – Das Thema, ob wir auf die Spitze oder auf die Breite setzen, wird am 8. März ebenfalls auf dem Stimmzettel stehen, ob es Ihnen passt oder nicht. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Eine weitere Herausforderung ist es, die Hörsäle zu füllen: für die klugen Köpfe von morgen. Die Studierendenzahlen in MINT-Studiengängen gehen zurück. Hier gilt es entgegenzusteuern. Dank der Förderung im laufenden Doppelhaushalt fahren Make-MINT-Mobile der PH Ludwigsburg durch das Land, um möglichst frühzeitig für diesen höchst wichtigen Bereich zu werben. Die „THE NERD LÄND“-Kampagne zeigt auch hier erste Erfolge. Das MINT-Exzellenzgymnasium in Bad Saulgau soll im kommenden Schuljahr starten, auch das aus guten Gründen. (Unruhe – Abg. Raimund Haser CDU unterhält sich.)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Haser, es ist echt zu laut.

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Michael Joukov GRÜNE

Das ist passend, echte Hörsaalatmosphäre. – Und wenn wir schon bei Hörsälen sind: Etliche davon, vor allem die aus den 1970er-Jahren (Zurufe, u. a. Abg. Gabriele Rolland SPD: Da regnet es rein!) – kommt –, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, grüne Politik!) sind dringend sanierungsbedürftig. Hier hilft das Sondervermögen des Bundes, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) nachdem der Bundeskanzler sein Märchen von „Umschichtungen“ fallen ließ. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Aber seien wir ehrlich: Das allein wird nicht ausreichen; denn die Herausforderung ist zu gewaltig. Trotz der vielen beschlossenen, finanzierten und auch in Planung befindlichen Bauvorhaben gerade im Hochschulmedizinbereich müssen wir noch effizienter werden. Wir müssen auch Modelle finden, mit denen private oder kommunale Bau- (Michael Joukov) herren für die Uniklinika und die Hochschulen bauen und dann vermieten, damit es nicht länger in Hörsäle hineinregnet und auch nicht hineinhagelt. Meine Damen und Herren, wer sich mit der Forschung beschäftigt, kommt um die Erkenntnis nicht herum, dass wir in Deutschland bei der Grundlagenforschung top sind, beim Transfer aber nicht zwingend. Hier gab es gerade in der Startup-Szene in Heidelberg schon große Fortschritte, aber wir müssen konsequent weitergehen. Von der Idee zum Produkt ist es ein langer Weg. Da braucht es fachkundige Unterstützung, da braucht es Labore, da braucht es Rechtsberatung – all das gilt es an den Standorten auszubauen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es reicht nicht, den Krebs nur besiegen zu wollen, es geht darum, dass es auch konkrete Produkte und Anwendungen dafür gibt – am besten aus Baden-Württemberg. Baden-Württemberg ist ja das „Schafferländle“, und diesen Geist gilt es im Medizinbereich anzuwenden. Wenn Sie gestatten, ein kleines Beispiel aus der individualisierten Medizin: Dass eine individualisierte Behandlung mehr bringt als eine Standardbehandlung, leuchtet ein. Allein schon von der Körpermasse her unterscheide ich mich von unserer Präsidentin. (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE –

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Andreas Schwarz GRÜNE

Was für ein Charmeur!) Daher wäre es naheliegend, unterschiedlich behandelt zu werden. Aber die individuelle Zulassungsprozedur braucht – Stand jetzt – sehr viel Zeit. Sinnvoller wäre es doch, das Verfahren zur Erstellung der Behandlung als solches zuzulassen und nicht jedes einzelne Programm. Es bleibt also für uns, die politische Ebene, noch einiges zu tun, und wir wollen dies entschlossen angehen. Zum Schluss, meine Damen und Herren, noch ein Hinweis, bei dem ich auf die Zustimmung aller demokratischen Fraktionen hoffe: Etliche der Patente, die gerade in Heidelberg, aber nicht nur dort, angemeldet wurden, beziehen sich auf seltene Krankheiten, die wenige Tausend oder gar wenige Hundert Menschen bundesweit betreffen, für diese aber einen entscheidenden Quantensprung ausmachen, was die Lebensqualität angeht. Unser System der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht die Entwicklung und sehr teure Zulassung und Erprobung, weil für uns in Deutschland, wie vom Grundgesetz festgelegt, jedes Leben zählt. Das unterscheidet uns bei der Herangehensweise von einer ganz bestimmten Fraktion, die gern zwischen den Guten und den weniger Guten trennt, und das, meine Damen und Herren, ist auch gut so. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Preusch.

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal feststellen, dass ich mich über den Titel und den Inhalt der Debatte natürlich persönlich sehr gefreut habe. Ich will ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 aber auch erwähnen, dass der im Titel erwähnte „Motor für Innovation und Gesundheit“ auch in vielen kommunalen und privaten Kliniken brummt, seien es gemeinsame Projekte in Sachen Gesundheitscloud MEDI:CUS oder die Durchführung von klinischen Studien. Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation haben unseren ehemaligen Agrarstaat zu einem Land der oft zitierten Dichter und Denker werden lassen. Kollege Joukov hat vom „Schafferländle“ gesprochen. Dann aber muss ich Leistung auch wieder zulassen. Vom Fahrrad über das Automobil, den Teddybären bis zum „UHU Alleskleber“ reichen die Erfindungen in Baden-Württemberg, aber auch in der Medizin haben Menschen in Baden-Württemberg Geschichte geschrieben. Die heute für Mädchen und Jungen empfohlene HPV-Impfung zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs und anderen Krebserkrankungen basiert auf Erkenntnissen aus Heidelberg und ist heute sogar Teil der Strategie der WHO. Harald zur Hausen hat hierfür 2008 den Nobelpreis erhalten. Welchen Schwerpunkt wird Forschung und Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten in Baden-Württemberg haben? Was sind die Leuchttürme, die es zu entwickeln gilt? Genau an dieser Stelle kommt der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung zu. Um dies zu verstehen, dürfen wir das Thema Gesundheit eben nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Versorgung verstehen, sondern als Motor für Forschung und Entwicklung sowie als ganz relevanten Teil unseres Wirtschaftsstandorts. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Die Basisdaten der Universitätskliniken Heidelberg, Mannheim, Freiburg, Ulm und Tübingen sind beeindruckend: über 7 000 Betten, über 55 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über 400 000 stationäre Patientinnen und Patienten sowie über zwei Millionen Hochschulambulanzkontakte. Über die Versorgung hinaus verzeichnen diese Kliniken viele Sonderforschungsbereiche, einige Exzellenzcluster und über 550 Millionen € an eingeworbenen Drittmitteln. Jeder Euro dient damit nicht nur der Versorgung, sondern direkt oder indirekt auch der Wissenschaft, der Forschung und natürlich auch der Ausbildung von medizinischem und pflegerischem Personal, in Summe derzeit aktuell gut 18 000 Studierenden. Im Ranking „World’s Best Hospitals 2025“ der „Newsweek“ belegt das Universitätsklinikum Heidelberg weltweit Platz 14 und bundesweit Platz 2 – direkt hinter einer etwas größeren Klinik in Berlin. Freiburg, Tübingen und Ulm sind unter den ersten elf, und einzelne Fachdisziplinen genießen sogar Weltruf. Auch das freut mich natürlich. Die Heidelberger Kardiologie beispielsweise steht im Ranking der „Newsweek“ weltweit auf Platz 19. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Kurzum: Wir sprechen von Weltruf in Patientenversorgung, Wissenschaft und Forschung an den fünf Standorten der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit den kommunalen und privaten Häusern von Grund-, Regel- und Maximalversorgung stellen sie die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg von der Geburt bis zur Palliativthera- (Dr. Michael Preusch) pie sicher. Erfahrungen aus der Pandemie, in welcher die Universitätskliniken koordinierende Funktionen übernommen haben, werden nun u. a. in einem intensivmedizinischen Versorgungskonzept für kritisch kranke Patientinnen und Patienten umgesetzt. Was benötigen diese Standorte nun, um sich in Zukunft weiter exzellent in Patientenversorgung, Forschung und Lehre entwickeln zu können? Sie benötigen eine entsprechende finanzielle Ausstattung, die wir, die Regierungskoalition, über die letzten Jahre adressiert haben, die aber aus Sicht der CDU-Fraktion noch deutlich Luft nach oben lässt. Darüber hinaus kommt der Nutzung von Gesundheitsdaten eine ganz entscheidende Rolle zu. Dies setzt zunächst eine strukturierte Erfassung in kompatiblen Systemen voraus. Bis dato werden an den universitären Standorten unterschiedliche Krankenhausinformationssysteme genutzt, von den kommunalen Häusern einmal ganz zu schweigen. Der Prozess einer Harmonisierung muss hier deutlich beschleunigt werden. Mit dem Forum Gesundheitsstandort hat Baden-Württemberg eine sehr gute und breite Plattform geschaffen, um das Thema Gesundheitsdatennutzung zu adressieren; Kollege Joukov hat es erwähnt. Mit der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes sollen die in der stationären Versorgung anfallenden Daten für die medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung verfügbar gemacht werden. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, wenngleich der vorliegende Entwurf noch erheblich nachgebessert werden muss; ich hatte dies für meine Fraktion in der letzten Debatte auch klargestellt. Wer meint, sich durch Gold-Plating der europäischen Datenschutzrichtlinie in einem baden-württembergischen Sonderweg ein Denkmal zu setzen, schadet auch dem Gesundheitsstandort dieses Landes. (Beifall bei der CDU und des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Richtig!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die großen Standorte universitärer Medizin in den USA leben auch von einem intensiven Alumninetzwerk ihrer Absolventen – unseres Erachtens ebenfalls ein Bereich, der politisch mehr Beachtung erfahren muss. Wir haben in unserem Land das große Glück der Mäzene, die sich insbesondere auch der Förderung der Hochschulmedizin verschrieben haben. Stellvertretend darf ich hier die Dietmar Hopp Stiftung nennen, die mit einer Spende in Höhe von 100 Millionen € das Herzzentrum am Universitätsklinikum Heidelberg realisiert. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD) – Jawohl. – Es waren ja auch einige Regierungsvertreter beim Spatenstich vor zwei Wochen anwesend. Die Scheckübergabe durch die Stiftung erfolgte 2018, der Baubeginn war für 2020 angesetzt, und die Kosten waren damals auf 200 Millionen € veranschlagt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) Sieben Jahre später liegen die geschätzten Kosten bei 557 Millionen €. Das ist nur ein Beispiel, das uns zeigt, dass wir nicht nur, aber auch in der Umsetzung der Projekte unserer Univerde – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 sitätskliniken deutlich an Geschwindigkeit zulegen müssen. Das ist nicht zuletzt auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Spendern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP) Ich will aber auch sagen, liebe Frau Ministerin Olschowski: Das Projekt hat mit Ihrem Amtsantritt deutlich an Fahrt gewonnen. Dafür auch noch einmal herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Die Universitätskliniken im Land zeigen uns, dass medizinische Versorgung auf hohem Niveau heute in weiten Teilen auch Wissenschaft und Forschung ist. Eine Trennung der Verantwortlichkeiten macht hier wirklich keinen Sinn. Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen daher den – überfälligen – Verbund der Kliniken Heidelberg und Mannheim zu einem großen Zentrum der Patientenversorgung und Forschung und damit zum größten Standort in Deutschland. Für uns ist darüber hinaus klar, dass dies nicht auf Kosten der Standorte Freiburg, Tübingen und Ulm gehen darf und die überfällige Sanierung in Mannheim ein eigenes finanzielles Projekt bleibt. (Beifall des Abg. Michael Joukov GRÜNE) – Sehr gut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Vereinzelt Heiterkeit) Ich vernehme Zustimmung und erwarte das dann auch in der Umsetzung. Wunderbar. Neben der Forschung ist der Transfer ein weiteres wichtiges Standbein unserer Hochschulmedizin. An dieser Stelle darf ich beispielhaft die ScienceValue Heidelberg GmbH erwähnen, die eine wichtige Brücke zwischen Forschung und Vermarktung sein kann. In der letzten Woche war ich mit unserem Fraktionsvorsitzenden Hagel an der Harvard University in Boston, und wir haben uns diesen Transfer einmal direkt angeschaut und auch gesehen, wie die Schnittstelle zu den Start-ups in Baden-Württemberg aussehen könnte. Für uns ist die intensive Vernetzung mit der Wissenschaft wesentlich, zumal die Chancen in Baden-Württemberg exzellent sind. Ein Viertel des Umsatzes der Medizintechnik in Deutschland wird in Baden-Württemberg generiert. Baden-Württemberg ist – noch – der Hotspot der deutschen Pharmaindustrie. (Abg. Tim Bückner CDU: „Noch“!) Wir benötigen dieses Ökosystem aus universitärer Medizin und den Unternehmen. Modelle wie „Company on Campus“ müssen die Regel werden und sollen nicht die Ausnahme bleiben. Hierzu gehört ein deutlich engerer Austausch auch mit den privaten Bildungseinrichtungen, insbesondere wenn diese intensives Interesse bekundet haben. Ich will hier nur die SRH Holding und die Dieter Schwarz Stiftung erwähnen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) (Dr. Michael Preusch) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Versorgung, Wissenschaft und Innovation benötigen kluge Köpfe, um die wir uns im internationalen Ranking bewerben müssen. Ja, wir müssen uns bewerben; es ist nicht mehr so, dass die Bewerber auf unsere Standorte zugehen, sondern wir müssen zunehmend die Attraktivität der Standorte zeigen. Deshalb geht unser Dank an dieser Stelle an das ärztliche, pflegerische, wissenschaftliche Personal und das Funktionspersonal unserer Universitätskliniken. Neben den Arbeitsbedingungen sind es aber auch und gerade die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die wir an unseren Standorten der Hochschulmedizin bieten können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Spitzenforschung in der Hochschulmedizin wird nur dann konkurrenzfähig bleiben, wenn wir den Forscherinnen und Forschern die nötigen regulatorischen Freiräume lassen. Das reicht vom Datenschutz über den Ethikantrag bis zum Tierversuch. Wir, die CDU-Fraktion, haben diesen Prozess bisher aktiv begleitet und werden dies definitiv auch weiter tun. Für die Zukunft Baden-Württembergs spielt die Gesundheitswirtschaft eine zentrale Rolle, die ohne die Hochschulmedizin in diesem Land nicht denkbar wäre. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke das Wort.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ohne Zweifel: Baden-Württemberg ist ein Ort der Spitzenforschung, der Hochschulmedizin, die Innovation und Gesundheit fördert. Ich möchte jetzt aber vor allem über ein Thema sprechen, das aus meiner Sicht bei meinen beiden Vorrednern doch etwas zu kurz kam, nämlich über die Menschen, die all diese Hochschulmedizin und die Spitzenforschung ausüben. Da beginne ich – das ist für die Opposition vielleicht etwas unüblich – mit einem Lob für die Regierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich bin auch da überrascht, dass dies von Ihrer Seite kaum kam, nämlich speziell ein Lob für Ihre Planungen der Unterstützung der Kooperation zwischen den Universitäten Heidelberg und Harvard. Diese halten wir für richtig und gut. Wir unterstützen auch die Anwerbeprogramme für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sowie für Promovierende. Das ist in diesem Zusammenhang zu nennen, weil es gerade ein sehr aktuelles, brandheißes Thema ist. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Bereits seit Anfang des Jahres stehen Wissenschaft und Forschung in den USA unter enormem Druck. Das ist in erster Linie – das muss auch genannt werden und wurde hier auch immer wieder besprochen – ein großer Verlust für die Forschung weltweit. Und gleichzeitig ist es richtig, dass wir hier in Deutschland und in Baden-Württemberg optimale Bedingungen für Forschende bieten. Der Erste, der dieses Thema ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 damals über einen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hat, war mein Kollege Stefan Fulst-Blei. Das möchte ich an dieser Stelle einmal erwähnen. Ich möchte aber noch an etwas anderes erinnern, was ein wichtiger Rahmen ist, nämlich an die Aktivitäten in diesem Zusammenhang auf der europäischen Ebene und im Bund. Zur Gewinnung von US-amerikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat die EU das Programm „Choose Europe for Science“ vorgelegt. Bis 2027 sollen dafür zusätzlich 500 Millionen € in die europäische Wissenschaft fließen. Mit dem „Advanced Grants“-Programm fördert der Europäische Forschungsrat Forschungsprojekte von internationalen Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern in Europa und übernimmt 100 % der Projektkosten. Das Programm ist bereits im Mai gestartet. Und im Bund legen wir mit dem „1 000 Köpfe plus“-Programm vor; ich finde, auch das hätte der Kollege von der CDU gern mal erwähnen können. In diesem Jahr fließen 27 Millionen € und ab 2026 fließen 50 Millionen € jährlich in Anwerbeprogramme, um internationale Forscherinnen und Forscher nach Deutschland zu bringen. Die Humboldt-Stiftung fördert über dieses Programm schon 74 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 25 Ländern. Das ist ein großer Erfolg und auch wichtig für die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Ja, Baden-Württemberg ist tatsächlich ein Land der Spitzenforschung und der exzellenten Hochschulmedizin. Das kann ich nur bestätigen. Aber lassen Sie uns auch darüber sprechen, wer unter welchen Bedingungen die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg ausführt. Lassen Sie uns z. B. über unseren medizinischen Nachwuchs sprechen. Die Gesundheitsforschung wird an ihre Grenzen kommen – das ist völlig klar –, wenn wir uns nicht um den Nachwuchs kümmern. Ohne eine ausreichende Zahl von Absolventinnen und Absolventen haben wir nicht genügend Forschende. Schließlich lebt die Forschung nicht nur vom Geld, sie lebt insbesondere von den Menschen im Land, die tagtäglich an ihrem Fortkommen arbeiten. Aber der Nachwuchs wird zum Teil – ich kann es nicht anders sagen – zumindest in den Universitätskliniken bereits während des Praktischen Jahres im Medizinstudium verheizt. Die Unikliniken vergüten das PJ besonders schlecht. Das muss am heutigen Tag auch Erwähnung finden. In Freiburg z. B. erhalten sie gerade mal 300 € im Monat. Der Marburger Bund zeigt im PJ-Barometer 2023, dass mehr als die Hälfte der Studierenden 40 bis 50 Stunden pro Woche in der Klinik verbringen und auch Nacht- und Wochenenddienste schieben. Also hier ist von wenig Fleiß, Herr Preusch, wirklich nichts zu spüren. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Da sprach ich nicht von den Medizinstudierenden! Da müssen Sie sich schon mit dem Thema befassen!) Angesichts dieser Arbeitsbelastung ist es schlicht nicht möglich, zusätzlich über einen Nebenjob den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen oder sich ausreichend auf das Examen vorzubereiten. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Frau Ministerin, auch das ist die Realität in Ihrer Spitzenmedizin. Was sagen Sie dazu? Für uns, die SPD, ist völlig klar: Wir fordern eine angemessene Vergütung im PJ. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Lassen Sie uns auch über die Ärztinnen und Ärzte in der Facharztausbildung reden. Oft enden ihre Verträge, bevor die Facharztausbildung abgeschlossen ist. Es braucht mehr Sicherheit. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Arbeitsverträge mindestens über die gesamte Dauer der Facharztausbildung laufen. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, die absolute Mindestanforderung. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Lassen Sie uns über das ärztliche Personal sprechen, das bereits ausgebildet ist. Die Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten an Unikliniken werden noch immer nicht systematisch erfasst. Schlimmer noch: Offensichtlich hält es das Wissenschaftsministerium für zulässig, zur Dokumentation der Arbeitszeiten Dienstpläne zu evaluieren. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der FDP/ DVP-Fraktion danken, die diesem Thema in einem Antrag nachgegangen sind. Dort wurde Folgendes deutlich – stellen Sie sich einmal bildlich vor, was das bedeutet –: Eine Chirurgin ist laut Dienstplan im Operationsteam eingeteilt, arbeitet seit sieben Stunden im OP. Gegen Ende ihres Arbeitstags kommt ein Notfall rein – das ist nicht selten der Fall –, und sie arbeitet weitere fünf Stunden im OP. Im Dienstplan ist aber natürlich nur die übliche tägliche Arbeitszeit notiert. Anschließend wird ihre Arbeitszeit durch eine Evaluation des Dienstplans erfasst. Doch der Dienstplan gibt die real geleistete Arbeitszeit gar nicht wieder. Das kann nicht funktionieren. Wir müssen realisieren, was unsere auf höchstem Niveau ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte leisten. Wir brauchen in allen Unikliniken eine echte elektronische Arbeitszeiterfassung für das ärztliche Personal. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Michael Preusch und Dr. Alexander Becker CDU, Nico Wein- mann und Dennis Birnstock FDP/DVP sowie Daniel Born [fraktionslos]) Ich habe gerade viel über die Bedingungen gesprochen, unter denen die Forscherinnen und Forscher sowie die Ärztinnen und Ärzte arbeiten. Aber natürlich ist mir in diesem Zusammenhang auch wichtig: Wenn wir über Spitzenforschung und Hochschulmedizin sprechen, reden wir von Transfer und Translation. Vieles davon wurde genannt, und ich kann auch vielem von dem, was meine Vorredner angesprochen haben, zustimmen. Ohne Zweifel: Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort medizinischer Innovation – der Innovationscampus „Health + Life Science Alliance“ wurde bereits genannt –, aber – auch das ist mir wichtig – Spitzenforschung findet eben nicht nur in Heidelberg, sondern in allen vier Universitätskliniken des Landes statt. (Zuruf von der SPD: So ist es!) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Es geht dabei um Medizintechnik, es geht um Sensorik, um Robotik, und das im Übrigen nicht nur im OP. Es geht um Krebsforschung auf höchstem Niveau und um eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten; all das wurde angesprochen. Baden-Württemberg ist weit vorn, ohne Zweifel, aber zur Wahrheit gehört auch: Wenn es um diese Themen geht, schauen in diesen Tagen alle gerade nicht etwa nach Baden-Württemberg, sondern mit sehr viel Neid in unser Nachbarland Bayern. Was gerade in München mit der M1 Munich Medicine Alliance als strategischem Zusammenschluss passiert, sucht seinesgleichen. Das sollte an dieser Stelle auch benannt werden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich klar: Das sollte und kann uns allen nur Ansporn sein und uns herausfordern. Mit Selbstbeweihräucherung allein ist es nicht getan. In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend auch erwähnen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind nun wirklich keine Erfindung der Grünen. Das halte ich dann doch für Geschichtsklitterung; das sollte in diesem Zusammenhang einmal gesagt werden. Ich schaue dabei auch in Richtung CDU, die, meine ich, von diesen Ausführungen auch irritiert war. Aber ansonsten gibt es an dieser Stelle ja sehr viel Einigkeit. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Michael Joukov GRÜNE – Verein- zelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie manche von Ihnen vielleicht wissen, komme ich selbst aus der Biotech-Branche, aus der Biotechnologie, und war zuletzt in einem Biotech-Start-up tätig. Dort haben wir – – (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) – Wichtiger Bereich. – Dort wurde für Menschen mit einer besonderen Erbkrankheit eine zielgerichtete Behandlung entwickelt und damit auch ein Meilenstein in der personalisierten Medizin gesetzt. Dieses Start-up ist im Übrigen auch eine Hochschulausgründung und macht damit deutlich, wie wichtig die Verzahnung zwischen Hochschule, Forschung und Medizin in der Praxis ist. Das ist nur eines von ganz vielen Beispielen, wie Forschung den Menschen dienen kann – um beim Debattentitel zu bleiben. Die Medizin von morgen entsteht dort, wo Forschung, Daten und mutige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammenkommen. Personalisierte Medizin, moderne Diagnostik, KI-gestützte Analysen – all das braucht exzellente Wissenschaft, gute Strukturen und die Freiheit, neue Wege zu gehen. Deshalb bin ich froh, dass wir durch die heutige Debatte den Blick auf die Hochschulmedizin weiten können; denn es geht (Dennis Birnstock) um die Zukunftsfähigkeit der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg und darum, ob wir die Chancen nutzen, die wir eigentlich im Überfluss haben. Baden-Württemberg hat ideale Voraussetzungen, um medizinischer Innovationsmotor zu sein. Wir haben fünf starke Universitätsklinika: Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm in Landesträgerschaft sowie Mannheim noch in städtischer Trägerschaft. Wir haben mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum, den Max-Planck- und Fraunhofer-Instituten und auch den Instituten der Innovationsallianz – beispielsweise dem NMI in Reutlingen – Einrichtungen, die weltweit anerkannt sind und Spitzenleistungen erbringen. Und wir haben eine dynamische MedTech- und Biotech-Szene, die in den Bereichen KI, Diagnostik und Lifesciences neue Impulse setzt. Ein Indiz dafür sind natürlich Patentanmeldungen – um auf die Ausführungen des Kollegen Joukov zu sprechen zu kommen. Aber ich erinnere mich auch an eine Vorlesung zu Patenten in meinem Studium, bei der schon noch einmal klar gemacht wurde, dass eine Patentanmeldung erst einmal nicht direkt etwas über die Qualität aussagt, (Abg. Daniel Born [fraktionslos]: Genau!) sondern mehr über die Neuartigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) Deshalb sind viele Patentanmeldungen erst mal gut; aber wir sollten dabei nicht vergessen, den Fokus weiter auf die Frage zu lenken: Wo können wir denn noch besser werden? Denn wir haben auch Baustellen, und zwar nicht nur eine. Ein Beispiel: das Universitätsklinikum Mannheim. Seit Jahren ist klar, dass die Strukturen langfristig nicht tragfähig sind. Seit Jahren wird deutlich, dass Defizite im zweistelligen Millionenbereich ausgeglichen werden müssen. Und seit Jahren reden wir darüber, dass der Verbund mit Heidelberg kommen soll. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wer hat es denn eingerichtet?) Nun scheinen wir uns auf der Zielgeraden hin zu einem zukunftsfähigen Verbund zu befinden. Allerdings muss man sich auch fragen: Hätte das nicht schneller kommen können oder auch müssen? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die erste Frage ist: Wer hat es denn eingerichtet?) Daran hat auch die Landesregierung erheblichen Anteil. Wir erinnern uns nur mal an die Tatsache, dass sich die drei Ministerien MWK, SM und FM erst nach langer Zeit auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Das zeigt: In der Landesregierung fehlt es am gemeinsamen Willen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Ist so!) Statt an einem Strang zu ziehen, verkämpft man sich an den Gräben der Ministerien. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Hinzu kommen politische Rahmenbedingungen, die die Entwicklungen in der Hochschulmedizin eher hemmen als förode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 dern. Das Flächenmoratorium, strikte Flächenreduktionen, verschärfte Energieeinsparvorgaben für Forschungsbauten – all das waren Steine, die man der Forschungslandschaft in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren in den Weg gelegt hat. All das fördert das Weltklassepotenzial, das wir haben, nicht; es behindert es. Wer in der modernen Medizin exzellent sein will, braucht vor allem eines – das hat der Kollege Preusch auch angesprochen –: Daten – sichere, anonymisierte, qualitativ hochwertige Daten – und die technischen Systeme, um sie nutzen zu können. Dort haben wir ein strukturelles Problem. Die Krankenhäuser und Hochschulen im Land arbeiten mit völlig unterschiedlichen IT-Systemen, mit inkompatiblen Krankenhausinformationssystemen und ohne gemeinsame Datenstandards. Der Datenaustausch ist schwierig, langsam und fehleranfällig. Das bremst nicht nur die Forschung, sondern ist auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Gerade im Gesundheitsbereich sind Cyberangriffe eine reale Gefahr. Was wir brauchen, ist eine robuste, einheitliche und sichere digitale Infrastruktur und keine Flickenteppiche, die man in mühsamer Kleinarbeit miteinander verbinden muss. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) Für KI-Anwendungen, die Diagnostik verbessern, Muster erkennen und Forschung beschleunigen können, gilt das Gleiche: KI braucht verlässliche Daten und Systeme, die zusammenpassen. Wir Freien Demokraten sagen daher ganz klar: Digitalisierung in der Medizin ist kein Zusatzprojekt, sondern Grundvoraussetzung für Spitzenforschung. Ohne einheitliche IT-Architektur bleiben wir hinter unseren Möglichkeiten zurück. Dann haben wir einen Motor ohne Getriebe – die PS sind da, aber sie kommen nicht auf die Straße. Motoren müssen aber auch bedient werden. Forschung entsteht durch Menschen, die hoch qualifiziert sind, die Verantwortung tragen und die Tag und Nacht für Patientinnen und Patienten da sind. Gerade in den Universitätskliniken im Land erleben die Ärztinnen und Ärzte Zeitungsberichten zufolge jedoch häufig Arbeitsbedingungen, die sich kaum mit Spitzenforschung vereinbaren lassen. Die Landesregierung behauptet zwar in dem angesprochenen Antrag von uns, es gebe keine Hinweise auf systematische Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Diese Aussage blendet die Realität aber einfach aus. So gewinnt, hält und motiviert man sicher kein Personal, um dadurch Spitzenforschung zum Wohle der Menschen zu gewährleisten. Gute Forschung braucht gute Arbeitsbedingungen. Punkt! (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie der Abg. Michael Joukov GRÜNE, Dr. Michael Preusch CDU und Daniel Born [fraktionslos]) Gute Versorgung braucht gut qualifiziertes Personal in allen Bereichen, um auch über die Universitätskliniken hinauszublicken. Deshalb setzen wir uns auch für die Stärkung der Gesundheitsberufe einschließlich einer sinnvollen Teilakademisierung ein. Das stärkt die Versorgung, und es stärkt auch die (Dennis Birnstock) anwendungsorientierte medizinische Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind im Bereich „Health and Lifesciences“ längst wichtige Player, aber oft ohne ausreichende Mittel, ohne Mittelbau und ohne faire und strukturelle Bedingungen. Wir wollen ihre Potenziale als Brücke zwischen Grundlagenforschung an den Universitäten und praktischen Innovationen im Gesundheitswesen endlich voll einbinden. Dafür müssen wir die Hochschullandschaft von ihren Fesseln befreien; denn Spitzenforschung braucht Freiheit. Das ist eine Grundvoraussetzung, und die geht weit über Artikel 5 des Grundgesetzes hinaus. Doch in Baden-Württemberg erleben Forschende eine Vielzahl von Einschränkungen: bürokratische Hürden, die Genehmigungen verzögern, Studiengebühren für internationale Studierende – diese sind ein Standortnachteil, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Korrekt!) gerade wenn wir global die besten Talente anziehen wollen –, das Flächenmoratorium und der Denkmalschutz, die Entwicklungen entgegenstehen, sowie die fehlende Kofinanzierung von Großgeräten durch das Land – ohne Landesanteil scheitern DFG-Anträge, und andere Bundesländer ziehen an uns vorbei. All diese Punkte schränken den wissenschaftlichen Fortschritt ein und verhindern, dass unsere Standorte ihr volles Potenzial entfalten können. Wer medizinische Weltspitze stärken will, der muss Forschung ermöglichen und darf sie nicht behindern. Baden-Württemberg hat alles, um ein global führender Standort in der Medizin zu sein: exzellente Wissenschaft, innovative Unternehmen, starke Start-ups, herausragende Kliniken und hoch qualifizierte Menschen. Was fehlt, ist nicht Potenzial, sondern sind Freiheit, Geschwindigkeit und eine klare Strategie. Diese Freiheit und Geschwindigkeit wollen wir Freien Demokraten der Spitzenforschung und Hochschulmedizin in Baden-Württemberg durch eine klare Strategie geben: Stärkung der Infrastruktur vom Gebäude über die IT bis hin zur Ausstattung, Profilierung der Hochschularten von der Grundlagenzur angewandten Forschung, attraktivere Studien-, Arbeitsund Gründungsbedingungen, bessere Nutzung von Gesundheitsdaten, weniger Bürokratie und mehr Forschungsfreiheit. Denn Spitzenforschung entsteht dort, wo man sie lässt. Es liegt an uns, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen – nicht durch Verhinderung und Angst, sondern durch Mut, Innovationen und Entfesselung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Michael Joukov GRÜNE)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Bamberger.

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Alfred Bamberger AfD

Habe die Ehre, Frau Präsidentin! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Die Fraktion GRÜ-NE hat mit dem Thema der heutigen Aktuellen Debatte ein wichtiges Zukunftsthema auf die Agenda gesetzt: medizinische Forschung als Motor für Innovation und Gesundheit. de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Als Vertreter der Opposition will ich hier ausdrücklich anerkennen, dass die Landesregierung in diesem Bereich doch manches richtig gemacht hat. (Zuruf: Oh!) Zugleich ist es die Aufgabe der Opposition, Fehler zu benennen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die positiven Aspekte wurden von meinen Vorrednern bereits ausführlich geschildert. Entsprechend kann ich mich in dieser Hinsicht kurzfassen. Es ist gut, dass die Landesregierung das Thema Medizin als Treiber für Innovation, für Fortschritt identifiziert hat; denn es bietet hervorragende Chancen für das Land und die Gesundheit der Bürger in unserem Land. Es ist gut, das Thema fachübergreifend anzugehen, über die Medizin im engeren Sinn hinaus unter Beteiligung weiterer Expertisen, namentlich aus der Software und der KI, der Biochemie und anderen. Es ist gut, dass erhebliche Landesmittel bereitgestellt wurden, und noch besser, dass ein Vielfaches an Drittmitteln mobilisiert werden konnte. Es ist lobenswert, dass der Transfer der neuen Erkenntnisse in marktfähige Produkte mitgedacht wurde, auch wenn hier deutlich zu kurz gesprungen wurde. Insofern: Ja, die Landesregierung hat hier eine gute Sache verfolgt. Aber die Frage ist: Macht sie es auch gut genug? Nutzen wir die Potenz des Landes optimal oder nur ausreichend? Hier muss die Kritik ansetzen. Denn das Land springt zu kurz, adressiert zentrale Fragen nicht und hebt das Potenzial des Landes nicht ausreichend. Wo also liegen die Schwächen? Eine zentrale Schwäche ist die etatistisch-bürokratische Struktur, die geschaffen wurde. Ein Kooperationsverbund, ein Innovationscampus, ein Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, eine Start-up-Factory hier, ein Innovationsinkubator da usw. – alles hauptsächlich aus öffentlichen Geldern finanziert. Das ist sicher ein Stück weit überspitzt, aber das Ganze wirkt wie ein Netzwerk der Selbstbeschäftigung und Selbstbereicherung für Bürokraten und Minister, Institutsleiter, Professoren und andere Menschen, die auf die eine oder andere Art von Staatsgeldern abhängig sind. Die Struktur wird nicht vom Geist des Wettbewerbs und der Spitzenleistung geprägt, sondern von Korporatismus und Netzwerkeritis. Aus dieser Struktur und der damit verbundenen Kultur folgt die zweite Schwäche: der Mangel an industriepolitischer Kompetenz. Die Ergebnisse sind oft ihrerseits von weiterer öffentlicher Förderung abhängig, die dann aus anderen Töpfen kommt. Sollte sich das eine oder andere Produkt am Markt etablieren, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ein ausländischer Konzern die Regie übernimmt oder das Unternehmen in die Schweiz oder andere Länder abwandert. Das Land stellt sich in keiner Weise der zentralen industrieund wirtschaftspolitischen Frage: Wie können wir in diesem wichtigen Zukunftsbereich strukturprägende, global führende Unternehmen aufbauen? Das strategische Ziel müsste sein, global führende Unternehmen der Medizin analog zur Autoindustrie mit Daimler, Bosch, ZF, Mahle und vielen anderen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg zu erschaffen. An dieser Stelle muss über das Unternehmen – – (Alfred Bamberger) (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wäre das nicht So- zialismus, wenn das der Staat macht? – Heiterkeit des Abg. Andreas Stoch SPD) – Wir klären das nachher. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Draußen vor der Tür! – Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der AfD) – Genau so ist es. – An dieser Stelle muss über das Unternehmen CureVac gesprochen werden, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: War das eine Ein- ladung zum Mittagessen? – Heiterkeit) ein Unternehmen, dessen Entwicklung exemplarisch den Mangel an wirtschaftspolitischer Kompetenz belegt. Gegründet im Jahr 2000 in Tübingen, aus der Universität Tübingen, Spitzentechnologie, hoch innovativ, wurde es vom Land in den ersten Jahren intensiv gefördert. Laut der „Stuttgarter Zeitung“ beläuft sich die Förderung auf 3 bis 7 Millionen € an Landesmitteln. Die Chance auf einen unternehmerischen Technologiekern in Baden-Württemberg, auf ein Unternehmen, das strukturbildend hätte werden können, wurde vertan. Der Bund, die EU – diese Chance haben andere übernommen. Das ist das Ergebnis. Nicht an der Stuttgarter oder wenigstens an der Frankfurter Börse ist das Unternehmen gelistet, nein, an der US-Börse Nasdaq. Der Firmensitz ist nicht mehr in Tübingen, nicht mehr in Deutschland, sondern in den Niederlanden. Patente und Lizenzen wurden in wichtigen Teilen an einen britischen Pharmagroßkonzern verkauft. Das absehbare Ende: Der Verkauf von CureVac an BioNTech wurde im Juni 2025 bekannt gegeben und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Geschichte von CureVac ist eine wirtschafts- und technologiepolitische Bankrotterklärung. (Beifall der Abg. Carola Wolle und Anton Baron AfD) Um eine industrielle Perle wie CureVac hätte das Land wie ein Löwe kämpfen müssen. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Sicher kann man unternehmerisch und wirtschaftspolitisch scheitern. Aber aus Sicht der Landespolitik kann man nur sagen: Nicht so und nicht so kampflos! Wahrscheinlich verstehen CDU und Grüne in ihrer staatsgläubigen Blindheit gar nicht, um welche Chance für die Zukunft des Landes sie da nicht einmal gekämpft haben. (Zurufe von der SPD) Die dritte Schwäche ist der Mangel an innovativ-regulativer Begleitung. Die EU verliert in immer mehr Bereichen technologisch den Anschluss. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Herr Abg. Bamberger hat das Wort. (Abg. Jonas Weber SPD: Das ist halt widersprüch- lich, was er sagt!) – Es ist zu laut. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 (Abg. Winfried Mack CDU: Aber die Rede ist zu wi- dersprüchlich, Frau Präsidentin!)

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Alfred Bamberger AfD

Die vielfach betonte starke Stellung Baden-Württembergs in der EU ist armselig; denn auch der beste unter den Verlierern ist ein Verlierer. In dieser EU, wie sie ist, in diesem Deutschland, wie es ist, hat eine Innovation keine guten Erfolgsaussichten. Hier sei als Stichwort nur die katastrophale EU-Medizinprodukteverordnung genannt. Die Regulierung ist zu dicht, zu invasiv, zu kleinteilig. Bürokratie ohne Ende nach dem Motto: Die Ergebnisse sind egal, Hauptsache, die Frauenquote stimmt. Diese Probleme wird man nicht über Nacht lösen können. Aber im vorliegenden Fall hätte das Land wenigstens das tun können, was zu tun war: das Problem wenigstens ansprechen, alle Hürden und Auflagen auf ein Minimum reduzieren, Ausnahmeregelungen schaffen, wo immer es geht, z. B. im Datenschutz oder bei der finanziellen Unterstützung von Krankenkassen, sodass Innovationen nicht nur gelobt werden können, sondern auch in der Praxis bezahlbar werden. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, es ist richtig und gut, dass das Land die medizinische Forschung als Motor für Innovation im Bereich der Gesundheit auf die Agenda gesetzt hat. Der Ansatz des Landes ist gleichwohl zu etatistisch, zu wenig strategisch und adressiert zentrale Fragen nicht. Dennoch ist er noch immer besser, als wenn gar nichts geschehen wäre. Es gibt Licht, aber auch Schatten. Für die AfD-Fraktion hoffe ich auf die nächste Landesregierung und vielleicht einen AfD-Wissenschafts- und/oder einen AfD-Wirtschaftsminister, (Vereinzelt Lachen – Zurufe von der AfD, u. a.: Ja! – Sehr gut! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) um die genannten Schwächen anzugehen und das Potenzial des Landes in der Medizin für unsere Gesundheit und die Wirtschaft in unserem Land voll zum Tragen zu bringen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Abg. Michael Joukov GRÜ- NE: Halleluja!)

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Muhterem Aras

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Olschowski. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Die Sonne geht auf! – Vereinzelt Heiterkeit) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Forschung sprechen, insbesondere über medizinische Forschung, dann sprechen wir über mehr als Labore, Geräte oder wissenschaftliche Erkenntnisse. Wir sprechen über den Mut, Neues zu denken, über die Fähigkeit und den Willen, das Leben von Menschen zu verbessern. Forschung bedeutet Hoffnung für Patientinnen und Patienten, die auf neue Therapien warten. Forschung bedeutet Sicherheit (Ministerin Petra Olschowski) für eine Gesellschaft, die sich gegen unzählige Krisen und Herausforderungen wappnen muss, und Forschung bedeutet Wohlstand, weil sie Innovationen hervorbringt, neue Arbeitsplätze schafft und technologische Souveränität stärkt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dass das Thema, über das wir heute sprechen, ein weites Feld ist, haben die Reden mit ihren ganz unterschiedlichen Aspekten gezeigt. Ich bedanke mich sehr, dass wir uns heute diesem Debattenthema widmen, und werde versuchen, auf einige der Aspekte einzugehen. Aber da es so vielfältig war, wird es nicht gelingen, alles anzusprechen. Ich denke, wir sind uns einig – das habe ich in den Reden so gehört –, dass der Erfolg Baden-Württembergs zu einem wichtigen Teil auf seiner exzellenten Wissenschafts- und Forschungslandschaft beruht. Das hat zum einen mit den Menschen zu tun, die diese Forschungslandschaft ausmachen, also mit all jenen, die an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen studieren, arbeiten, forschen und lehren. Es hat aber auch mit der staatlichen und der privaten Finanzierung zu tun. Sie alle wissen, dass Baden-Württemberg 5,7 % seines BIP in Forschung und Innovation investiert und damit europaweit einen Spitzenplatz einnimmt. Wir, das Land, aber auch die Unternehmen investieren viel, und das zahlt sich aus. Baden-Württemberg ist in vielen Feldern der bundesdeutschen Forschung das erfolgreichste Bundesland. Wir sind erfolgreich bei der Einwerbung europäischer Forschungsfördergelder – da ist Baden-Württemberg das erfolgreichste Land. Baden-Württemberg ist – im Moment noch; wir hoffen, dass es so bleibt – das erfolgreichste Bundesland bei der Einwerbung von Exzellenzuniversitäten. Wir sind, obwohl Baden-Württemberg bei Weitem nicht das größte, auch nicht das zweitgrößte Flächenland ist, auf Platz 2 im Förderatlas der DFG. Ich sehe auch keine Probleme bei der Förderung von Großgeräten. Baden-Württemberg ist unter den Exzellenzclustern das zweiterfolgreichste Land. Im Jahr 2025 gibt es zum dritten Mal in Folge drei Leibniz-Preisträger aus Baden-Württemberg. Ich denke, es lohnt sich, in den Demokratie-Monitor zu schauen, der gestern für das Jahr 2025 veröffentlicht worden ist. Er zeigt – ich finde, aus gutem Grund –: Das Vertrauen in die Wissenschaft ist so groß wie in keinem anderen Bereich unserer Gesellschaft, größer als das Vertrauen in die Gerichte, größer als in die Polizei und deutlich größer als in die Politik. Meine Damen und Herren, einer der exzellenten Forschungsschwerpunkte in Baden-Württemberg ist die Medizin. Die biomedizinische Forschung ist deutschland- und europaweit in vielen Feldern führend. Beispielsweise haben wir im Bundesvergleich die meisten lebenswissenschaftlichen Sonderforschungsbereiche und Exzellenzcluster. Baden-Württemberg ist das einzige Land mit zwei Standorten des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen. Wir haben die Kooperation der Universität Heidelberg mit Harvard, die gerade genannt wurde, die ganz klar auch auf diesem Forschungsschwerpunkt beruht. Diese Spitzenposition spiegelt sich auch in den Erfolgen der Gesundheitswirtschaft wider: Sie ist mit 1 100 Unternehmen vertreten, die in Baden-Württemberg forschen, entwickeln de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 und/oder herstellen. Diese haben im Jahr 2020 – das ist die Zahl, die ich im Moment verfügbar habe – einen steuerbaren Umsatz in Höhe von 23,28 Milliarden € erwirtschaftet und beschäftigen ungefähr 88 000 Mitarbeitende. Mit 17,1 Milliarden € absoluter Bruttowertschöpfung ist Baden-Württemberg der bedeutendste Standort der industriellen Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Im bundesweiten Vergleich sind die meisten Erwerbstätigen dieser Branche in Baden-Württemberg beschäftigt. Ich denke, dieser Blick ist gerade in diesem Moment so wichtig, in dem wir in anderen Feldern der Wirtschaft sehen, dass wir vor schwierigen Herausforderungen stehen. Deswegen betone ich hier, wo wir gut sind. Ich meine, es hilft uns im Moment nicht, wenn wir aus politischen Interessen einen Standort an den Stellen kleinreden, an denen er spitze ist. Baden-Württemberg ist in diesem Bereich sehr gut, wenn nicht spitze. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP meldet sich.) Ein Thema, das uns heute besonders beschäftigt, ist die Patentierung, also die schutzrechtliche Sicherung von Forschungsergebnissen. Laut der aktuellen Studie des Europäischen Parlaments – das wurde genannt; es ist ja auch der Anlass für die heutige Debatte – befinden sich drei der aktivsten Forschungskrankenhäuser in Deutschland, darunter zwei in Baden-Württemberg: das Uniklinikum Heidelberg und das Uniklinikum Freiburg. Heidelberg ist – das wurde gesagt – an Berlin vorbeigezogen. (Zuruf von den Grünen: Hört, hört!) Das zeigt: Auch hier sind wir im Moment die Nummer 1 in Deutschland, mit einer großen Strahlkraft und Verbindung nach Europa; denn, liebe Frau Kliche-Behnke, das ist klar: Baden-Württemberg wird all diese Themen nicht allein bewältigen können; wir brauchen europäische Zusammenschlüsse. Aber wir müssen ein starker Partner in Europa sein, sonst sind wir für Europa nicht interessant. Ich will vielleicht einmal – –

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern zu? Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Ich würde kurz fortfahren; vielleicht kommen wir nachher noch mal darauf zurück, Herr Dr. Kern. Ich will ein Beispiel für ein solch erfolgreiches Patent nennen: das Patent PSMA-617. Das ist ein Wirkstoff, der hier entwickelt worden ist, der mittlerweile für die Behandlung von metastasiertem Prostatakrebs zugelassen und unter dem Markennamen „Pluvicto“ im Einsatz ist. An diesem Beispiel zeigt sich: Es wurde zunächst jahrelang gemeinsame Grundlagenforschung verschiedener Institutionen und dann die Entwicklungsarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Deutschen Krebsforschungszentrums, der Uni Heidelberg und des Uniklinikums Heidelberg vorangetrieben. Das zeigt ganz deutlich: Wir brauchen verschiedene Aspekte für die Verwertungserfolge unserer Hochschulen und For- (Ministerin Petra Olschowski) schungseinrichtungen. Das eine ist: Wir brauchen einen langen Atem, Herr Birnstock. Wir brauchen an bestimmten Stellen mehr Tempo – da gebe ich Ihnen recht. Aber die Basis ist erst einmal ein langer Atem in der Grundlagenforschung, für die wir in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Zweitens brauchen wir eine einrichtungsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit als wichtigen Erfolgsfaktor für den Transfer. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dies war auch der Grundgedanke für die Etablierung – das ist genannt worden – des Innovationscampus „Health + Life Science Alliance“. Ich will sagen, dass auch der zweite Innovationscampus Cyber Valley mit den Universitäten in Tübingen und Stuttgart im Bereich KI und Robotik mit Verbindung zur Medizin stark ist und natürlich auch die anderen Unikliniken ihre Beiträge leisten, u. a. im Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. Wichtig an diesen Modellen ist nicht, dass wir sie haben, lieber Herr Bamberger, und es hat nichts mit Selbstbeschäftigung zu tun. Vielmehr geht es darum, dass wir Cluster bilden, die den Transfer in die Industrie und in die medizinische Anwendung erleichtern und genau das Tempo vorlegen, von dem hier an verschiedenen Stellen gesprochen wurde. Patente sind nicht alles, aber sie sind ein wichtiges Signal nach außen und nach innen. Sie zeigen, dass Forschungsideen technisch relevant und wirtschaftlich verwertbar sind. Vor diesem Hintergrund sind sie natürlich ein wichtiger Gradmesser für Erfolg. (Beifall der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Denn über die Patente werden die Hochschulen zu wichtigen Partnern im Transferprozess. Patente ermöglichen Lizenzierungen, Kooperationen mit der Industrie, und sie tragen dazu bei, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Innovationen fließen. Gerade im Bereich der Medizin ist das entscheidend, weil es – es ist genannt worden – um Tempo geht. Wir müssen die Innovationen rechtzeitig zu den Menschen bringen. Herr Preusch und Herr Birnstock haben das Thema Daten angesprochen, ein ganz wichtiges Thema. Wir haben mit MEDI:CUS deutschlandweit einmalig – auch das in Baden-Württemberg, übrigens übergreifend über fast alle Ministerien – eine Cloud entwickelt, die ein Cloudformat anbietet, das die Datennutzung für alle Kliniken leichter und einfacher macht – nicht nur für die Unikliniken, sondern für alle Beteiligten im Land. Und wir sind – das wissen Sie auch – im Moment an einer einheitlichen IT-Architektur dran, die in der nächsten Zeit entstehen soll. Aber auch Patentierungen sind ein wichtiger zentraler Schritt, um Transfer voranzubringen und schneller zu werden. Was haben wir in den letzten Jahren gemacht, um das zu stärken und voranzubringen? Wir haben neben den Innovationscampusmodellen, die ich genannt habe, die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Transfer zu befördern und zu erleichtern. Wissens- und Technologietransfer ist rechtlich eine Kernaufgabe der Hochschulen. Das war nicht immer ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 so, aber das ist so. Das bedeutet, dass die Hochschulen nicht nur auf Publikationen schauen, sondern ganz gezielt auch auf den Technologietransfer. Zusätzlich ist es den Hochschulen möglich, für eigene Ausgründungsvorhaben z. B. die Labore und Forschungsinfrastrukturen, die der Staat, das Land zur Verfügung stellen, zu nutzen. Lieber Herr Bamberger, ich will einfach noch einmal auf die Widersprüchlichkeit hinweisen: Der Markt wird es richten, aber der Staat soll dann doch eingreifen, aber eigentlich nicht als Staat, sondern irgendwie als Teil der Wirtschaft. Das macht überhaupt keinen Sinn. Es gibt einfach Bereiche, in denen es wichtig ist, dass der Staat in Vorleistung geht, dass er die Rahmenbedingungen schafft, dass Innovation vorangebracht werden kann. Dann ist es der Markt und ist es die Wirtschaft, die entscheiden. Dann gibt es auch Zeitpunkte, in denen Unternehmen erfolgreich sind oder in denen sie sich für andere Wege entscheiden und in Partnerschaft mit anderen Unternehmen gehen. Aber natürlich ist es die Aufgabe des Staates, Innovationen zu unterstützen und voranzubringen, und das tun wir. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir haben auch mit der letzten Novellierung des Landeshochschulgesetzes die Möglichkeit geschaffen, den „Transfer der Köpfe“ zu erleichtern. Professorinnen und Professoren können jetzt für die Aufgabe des Wissens- und des Technologietransfers ein halbes Jahr freigestellt werden; es gibt ein sogenanntes Transfersemester. Auch das sind Signale, die zeigen: Wir nehmen diese Aufgabe im Wissenschaftsbetrieb sehr ernst. Wir waren erfolgreich mit der NXTGN Startup Factory. Auch das ist ein großer Erfolg für Baden-Württemberg. Sie gehört zu den zehn Start-up-Factorys, die bundesweit gefördert werden. Die gründungsstärksten Hochschulen in Baden-Württemberg verbinden sich zu diesem Verbund. Auch hier geht es natürlich darum, Tempo in den Transfer zu bringen. Ich will einmal sagen: Ich hätte eigentlich gedacht, dass Folgendes bestimmt ein Thema wäre, das die FDP/DVP anbringen würde: dass wir mit unseren IP-Regelungen zu kompliziert wären, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das stimmt!) dass wir zu viele einzelne Standorte hätten, die unterschiedlich agieren würden. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Richtig!) Genau daran arbeitet jetzt dieser NXTGN-Verbund; es wird ein vereinheitlichtes Verfahren, einen IP-Baukasten mit Standardverträgen geben, die für die Hochschulen verpflichtend werden. Es gibt also auch an dieser Stelle Einheitlichkeit. Wie gesagt: Ich habe schon damit gerechnet, dass das ein Thema sein würde, das Sie interessiert. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja!) Wir machen das. (Ministerin Petra Olschowski) Dazu kommt, dass durch die neue NXTGN Startup Factory der Austausch über neue Transfermodelle gestärkt wird und Best-Practice-Beispiele ausgetauscht werden. Damit stärken wir dieses Thema deutlich. Ich will jetzt aber doch noch einmal einen Blick auf das Thema werfen, das Frau Kliche-Behnke betont hat: Nachwuchs. Baden-Württemberg ist ein starker Standort, und wir sind stark für den Nachwuchs. Wir werden demnächst auch im Ausschuss über das Thema Arbeitsbedingungen sprechen. Ich finde, das ist ein absolut wichtiges Thema, das wir uns ansehen müssen. Das gilt auch für die Verträge der Ärzte zur Arbeitszeiterfassung und all das, was Sie hier heute angesprochen haben. Zu dem Thema „Praktisches Jahr“ will ich sagen – ich denke, das wissen Sie –, dass das in der Approbationsordnung des Bundes festgelegt ist. Dadurch, dass das Praktische Jahr Teil der Ausbildung ist, darf die Aufwandsentschädigung der Studierenden nicht über dem BAföG liegen. Die Koalition hat auf Bundesebene angedacht und im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Approbationsordnung geändert werden muss. Das ist aus vielen Gründen notwendig. Sie, die Sie hier sitzen, kann ich deshalb nur bitten: Machen Sie das, um genau diese Themen anzugehen. Dann können wir, das Land, handeln. Das wollen wir, das müssen wir, und das halten wir für absolut relevant. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Timm Kern zu? Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Ja.

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Dr. Timm Kern FDP

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, wir seien stark beim Thema Nachwuchs. Das sehe ich deutlich anders, weil ich glaube, dass wir das Thema Nachwuchs nicht nur national betrachten dürfen. Sie haben zahlreiche Statistiken dazu zitiert, wo Baden-Württemberg gut ist. Aber wir sind auf Platz 15 von 16 Bundesländern – also auf dem zweitletzten Platz –, was den Anteil internationaler Studierender angeht. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja! Genau!) Sind Sie der Meinung, dass es beim Thema Nachwuchs nur auf die nationale Ausrichtung ankommt, oder sind Sie auch der Meinung der FDP/DVP, dass wir uns dringend international besser aufstellen müssen? Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Ich bin in diesem Fall absolut der Meinung der FDP/DVP: dass wir uns international deutlich besser aufstellen müssen. (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Sie wissen, dass ich im Unterschied zu Ihnen gänzlich gegen Studiengebühren bin. Deswegen setze ich mich auch dafür ein, dass es uns mit der nächsten Haushaltsberatung gelingen wird, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen. de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU – Zuruf von der SPD: Sehr gut! – Zu- rufe der Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Andreas Schwarz GRÜNE) – Genau. – Meine Damen und Herren, ich will einfach noch mal einen Punkt aufgreifen, der von – – (Unruhe)

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Muhterem Aras

Wenn der Dialog zwischen den Abg. Dr. Kern und Schwarz beendet ist, hat die Ministerin weiter das Wort. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Zum Schluss möchte ich einen Punkt aufgreifen, den Herr Birnstock angesprochen hat. Ich will das wirklich auch im Sinne dessen tun, dass wir hier eine herausragend gute Wissenschaftslandschaft haben. Sie haben gesagt: „keine Angst“ und „mehr Freiheit“. Ich bin mit Ihnen absolut einig darin, dass die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit das höchste Gut ist. Da sind wir sozusagen Partner im Kampf. Aber ich denke, es ist nicht gut, so zu tun, als gäbe es hier in Baden-Württemberg eine Angstsituation. Das mag in anderen Ländern der Fall sein. Wir arbeiten aber alle daran, dass das in Deutschland nicht überhandnimmt. Angst ist kein Motor für Innovation. Angst darf nicht der Rahmen sein, in dem wir hier arbeiten, und es ist auch nicht der Rahmen, in dem wir arbeiten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, wir sind an vielen Stellen gut, aber natürlich müssen wir noch besser werden. Das muss unser Anspruch sein. Es gibt natürlich auch Bereiche, in denen wir weiterarbeiten müssen. Aber ich will zum Abschluss sagen: Forschung im Dienste der Menschen ist mehr als ein Leitsatz. Es ist für uns ein Versprechen: ein Versprechen, dass wir weiterhin erfolgreich Wissen in Wirkung verwandeln, ein Versprechen, dass wir Forschung als Beitrag zur Lösung realer Probleme verstehen – wir wollen mit unserer Forschungsförderung das Leben der Menschen verbessern –, und nicht zuletzt ist es ein Versprechen, dass wir die Hochschulen und Universitäten in unserem Land als Orte des Lernens, des Forschens und der Innovation weiter stärken. Dafür stehen wir in dieser Landesregierung, dafür steht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dafür stehen die Universitäten und Unikliniken in unserem Land. Ich möchte mich zum Schluss bei all denen bedanken, die dort so erfolgreich für uns, für unser Land und für unsere Gesellschaft arbeiten. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Dr. Preusch. (Zurufe von der CDU: Sehr gut!)

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Dr. Michael Preusch CDU

Lieber Herr Kollege Birnstock, vielen Dank für die Insights eines Praktikers. Ich glaube, das unterscheidet unseren Inhalt ein bisschen von dem Inhalt, den Frau Dr. Kliche-Behnke hier präsentiert hat. – Das ist nur eine Feststellung, keine Wertung. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Dass es polemisch war, ist letztlich eine Wertung. Ich wollte nur sagen: Zum Thema PJ haben wir ja die Anhörung. Da kamen auch viele Anträge. Aber das ist für mich schon auch der Anspruch, was das Thema „Praktisches Doing“ angeht. Wir haben mit 4U, dem Zusammenschluss der vier Unikliniken, und mit Studierenden der Gruppe „Faires-PJ“ auf Initiative der CDU ein gemeinsames Treffen durchgeführt und darüber diskutiert, wie wir dieses Thema angehen. Das ist mir viel, viel mehr wert als irgendwelche Polemik im Plenum. Beim Thema „Faires PJ“ haben wir, denke ich, konkret das Gespräch gesucht und arbeiten gemeinsam mit dem Koalitionspartner an einer Lösung. (Abg. Florian Wahl SPD: Was ist das Ergebnis? – Un- ruhe bei der SPD) Deshalb nehme ich für mich in Anspruch, (Beifall bei Abgeordneten der CDU) praktisch an den Themen zu arbeiten, ohne jedes Mal in Polemik zu verfallen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Preusch, ich finde es ja wunderbar, wenn Sie sich mit den Initiativen auseinandersetzen. Aber Sie gehören einer der Regierungsfraktionen an, Sie haben noch vier Monate. Da bin ich auf Ihre Vorschläge gespannt. Denn praktische Arbeit heißt nicht, sich mit Gruppen zu treffen, sondern das heißt, hier konkrete Lösungen für deren Probleme zu präsentieren. Ich bin sehr gespannt, was Sie uns dann hier noch vorschlagen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf: Genau!) Es ist Aufgabe des Parlaments, genau darüber zu debattieren. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Wir arbeiten ja am Thema, und wir erklären es Ihnen auch!) Deshalb ist es genau richtig, dies heute anzusprechen. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin! Vielen Dank an dieser Stelle, dass wir uns in vielen ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Dingen einig sind, sowohl bei dem Thema, dass wir nicht mit Angst, sondern mit Mut vorwärtskommen, als auch bei mancher Kritik nach 14 Jahren grün geführtem Wissenschaftsministerium. Insofern freue ich mich, wenn wir auch in Zukunft für eine gute Wissenschaftslandschaft in Baden-Württemberg kämpfen. Abschließend möchte ich gern noch auf Folgendes hinweisen – denn bei Ihnen hörte es sich so an, als ob neben den ganzen großartigen Aktivitäten der Landesregierung auch die Wirtschaft noch ein bisschen dazu beiträgt – und es betonen: Über 80 % der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Baden-Württemberg kommen aus der Wirtschaft. Das ist der weit überwiegende Teil. Ich denke, es ist wichtig, das hier noch einmal zu unterstreichen und auch der Wirtschaft in Baden-Württemberg gute Rahmenbedingungen zu geben. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes (Gesetz zur Erhebung von kostendeckenden Hochschulgebühren für internationale Studenten) – Drucksache 17/9144 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 17/9668 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Saint-Cast.

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren! Wollen wir, dass Baden-Württemberg ein Land ist, in dem Bildung vom Geldbeutel abhängt, ein Land, das internationale Studierende abschreckt, statt sie willkommen zu heißen? Diese Frage reiht sich gut in die vorherige Debatte ein. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Genau das wäre nämlich die Konsequenz des AfD-Gesetzentwurfs, der kostendeckende Studiengebühren für Menschen aus dem Ausland einführen will. (Abg. Anton Baron AfD: Bildung kostet eben Geld! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist peinlich!) Wir sagen ganz klar: Nein! Wir Grünen wollen das Gegenteil: (Beifall bei den Grünen) (Nadyne Saint-Cast) Offenheit statt Abschottung, Brücken statt Mauern. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben doch Studienge- bühren erhoben!) Denn unser Land lebt von den klugen Köpfen aus aller Welt. Das haben wir gerade sehr gut beim Thema Innovation gehört. Das hat uns, den Innovations- und Industriestandort Baden-Württemberg, stark gemacht. Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Der Vorschlag der AfD ist nichts anderes als der Versuch, Bildung zu einem Privileg der Wohlhabenden zu machen und internationale Studierende aus unserem Land zu drängen. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch kurzsichtig und schadet Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD – Zuruf von der AfD: Was für ein Unfug!) Wer glaubt, dass internationale Studierende eine Belastung sind, der irrt. Sie sind vielmehr eine Bereicherung für die Hochschulen und die Wirtschaft in unserem Land sowie auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Denn sie bringen neue Perspektiven, treiben Innovation voran und sind Brückenbauer in die Welt. Das ist für die exportorientierte Wirtschaft unseres Landes extrem wichtig. (Abg. Anton Baron AfD: Sie dürfen doch gern kom- men! Sie sollen nur Studiengebühren bezahlen!) Die Zahlen sprechen eine ganz klare Sprache. Viele internationale Studierende bleiben nach ihrem Abschluss als hoch qualifizierte Fachkräfte in Deutschland und leisten einen Beitrag zu unserem Wohlstand hier vor Ort. Angesichts des Fachkräftemangels – wir kennen ihn alle – können wir auf diese Köpfe nicht verzichten. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft sagen ganz klar: Bis 2028 werden uns rund 800 000 Fachkräfte fehlen, und zwar vor allem aus den relevanten MINT-Fächern. Während die Zahl der inländischen Studierenden in diesen Fächern, insbesondere in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern, zurückgeht, steigt die Zahl der internationalen Studierenden genau in diesen Fächern. Fast die Hälfte der internationalen Studierenden wählt ein MINT-Fach. (Abg. Anton Baron AfD: Studenten! Das heißt Stu- denten!) Wie gesagt: Fast ebenso viele bleiben dann tatsächlich auch nach ihrem MINT-Studium hier und arbeiten in den Unternehmen in unserem Land. Das zeigt: Wir bilden die zukünftigen Fachkräfte hier mit aus. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land ist durch Offenheit und internationale Zusammenarbeit stark geworden. Es wäre ein fataler Irrweg, die Schotten dicht zu machen. (Abg. Anton Baron AfD: Das macht doch niemand! So ein Unsinn!) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Wer mit Unternehmen spricht, hört überall das Gleiche: Wir brauchen internationale Fachkräfte dringend, und wir brauchen hier weniger und nicht mehr Hürden. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Motto ist ganz klar: Leistung, nicht Herkunft zählt. Für uns ist wichtig, wo ein Mensch hinwill, nicht, wo er herkommt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Da Baden-Württemberg ein ressourcenarmes Land ist, ist für uns auch ganz klar: Wir brauchen alle klugen Köpfe in den Unternehmen im Land, in unseren Hochschulen, im Gesundheitssystem, und zwar egal, woher die Personen kommen. Aber statt Lösungen sucht die AfD Schlagzeilen und Social-Media-Reichweite. Wir hingegen wollen Zukunft gestalten und nicht Ressentiments bedienen. (Beifall bei den Grünen) Wir Grünen stehen für Hochschulen, die offen sind für alle talentierten jungen Menschen, unabhängig von Herkunft und Geldbeutel. Deswegen bin ich auch wirklich froh, dass unsere Wissenschaftsministerin Petra Olschowski das noch einmal deutlich macht, wie wir es auch vorher in diversen Debatten deutlich gemacht haben. Wir Grünen haben ganz klar zum Ziel, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Dann tun Sie es doch mal! Tun Sie es doch! – Weitere Zurufe) weil Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist – Sie haben es zu Recht gesagt, Kollege Birnstock –, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Warum machen Sie es denn nicht?) das diese Gebühren noch hat. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Dr. Kern und Frau Abg. Rolland! Frau Abg. Saint-Cast hat das Wort. Sie können ja hinterher vielleicht noch reden. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Genau. – Uns ist nämlich wichtig, dass wir diese Gebühren mit den 30 Millionen €, die wir darüber bislang einnehmen, nicht nur abschaffen, sondern dies auch kompensieren, damit das Geld weiterhin an den Hochschulen bleibt. Das ist der Unterschied: Wir wollen nicht nur abschaffen, sondern wir wollen tatsächlich tragfähige Lösungen umsetzen. Für uns ist deswegen klar: Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab, weil er für Abschottung, Ausgrenzung und nationalen Egoismus steht. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie haben damit angefangen!) (Nadyne Saint-Cast) Wir hingegen wollen Offenheit, Innovation und eine zukunftsfähige Wirtschaft in Baden-Württemberg gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: So viele Unwahrheiten ha- be ich selten gehört! Das hat nichts mit Abschottung zu tun! Jeder darf hierherkommen, nur muss er eben bezahlen! – Abg. Gabriele Rolland SPD: So eine Sonntagsrede!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich beruhigt haben und es hier etwas ruhiger ist, hat für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Becker das Wort. (Abg. Anton Baron AfD: Selber die Studiengebühren erhoben!)

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Dr. Alexander Becker CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf der AfD zur „Erhebung von kostendeckenden Hochschulgebühren für internationale Studenten“ (Abg. Anton Baron AfD: Genau! Darum geht es!) vor vier Wochen hier im Hohen Haus besprochen und diesen inzwischen auch im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst behandelt. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Leider wird er durch die mehrfachen Beratungen nicht besser. Der Gesetzentwurf krankt daran, dass sich die AfD-Fraktion die Frage „Was ist gut für uns? Was ist gut für Deutschland?“ überhaupt nicht stellt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Es ist schon bemerkenswert, dass Sie diese Frage, die doch handlungsleitend sein sollte – jedenfalls für jede verantwortungsbewusste Politikerin, jeden verantwortungsbewussten Politiker –, (Abg. Anton Baron AfD: Wir haben Ihre Migrations- politik erlebt!) gar nicht interessiert. In diesem Gesetzentwurf ist kein Wort davon zu lesen, (Abg. Winfried Mack CDU: So ist es bei Ideologen!) dass wir ein vitales Interesse daran haben, Fachkräfte zu gewinnen, (Abg. Anton Baron AfD: Das erleben wir tagtäglich, Ihre Migrationspolitik!) etwa im Bereich der Medizin, wo uns als alternder Gesellschaft eine dramatische Unterversorgung droht, (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) etwa im Bereich der MINT-Studiengänge und der Ingenieurwissenschaften, wo wir alle kreativen Menschen, die wir gewinnen können, dringend brauchen. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch schwach!) Und haben Sie in Baden-Württemberg schon mal eine Musikoder Kunsthochschule von innen gesehen? (Abg. Udo Stein AfD: Ja!) Wollen Sie wirklich auf die gut ausgebildeten jungen Leute verzichten, die aus aller Welt zu uns kommen? (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Die dürfen doch immer noch kommen, nur sollen sie bezahlen!) Damit sind wir beim entscheidenden Punkt. Wer in Wissenschaft und Kunst den internationalen Austausch und Wettbewerb nicht von Beginn an sucht, der verabschiedet sich im Weiteren von jedem Gedanken an Exzellenz. Und das wird uns auch wirtschaftlich nicht voranbringen, sondern weit zurückwerfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Man kann über Fragen der Studienqualität und Betreuung und über die dafür aufzuwendenden Gebühren sinnvoll diskutieren, und auch über Anreize, um nach dem Studium dem hiesigen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, etwa über entsprechende Stipendien, verbunden mit Verpflichtungen. Das ist aber nicht das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, dann stellen Sie einen Änderungsantrag! Das ist doch kein Thema!) Dieser zielt darauf ab, durch möglichst hohe, nämlich kostendeckende Gebühren das Studium in Baden-Württemberg unattraktiv zu machen. Ich sage es ganz deutlich: Sie wollen junge Studierende aus dem Ausland abschrecken. Das ist der Kern Ihres Gesetzentwurfs. (Abg. Anton Baron AfD: Die sollen doch nur bezah- len!) Und damit schaden Sie Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Damit gefährden Sie unsere Konkurrenzfähigkeit. Das ist schlecht für den wissenschaftlichen Diskurs und schlecht für unseren Arbeitsmarkt. Was uns die AfD hier vorlegt, ist keine sinnvolle Wissenschafts- und Standortpolitik, schon gar nicht für eine Exportnation. Es ist eine vom eigenen Ressentiment getriebene Neiddebatte. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ideologisch!) Und am Ende ist es plump. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Rolland.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der ersten Lesung für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, wie wichtig uns die internationalen Studierenden in Baden-Württemberg sind, und vor allem, welche Wertschöpfung diese in unser Land bringen. (Abg. Anton Baron AfD: Als Sozialist! Dann kann man alles umverteilen!) Für uns gehört es auch zur Humanität und zur Solidarität, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die anerkannt sind, dass Menschen, die aus ihren Ländern aufgrund von Bürgerkrieg flüchten müssen und hier eine neue Heimat – zumindest vorübergehend – finden, hier auch eine Perspektive bekommen können (Abg. Anton Baron AfD: Wie viele sind denn das?) und keine Gebühren bezahlen müssen, um unser Land und auch sich selbst hier ein Stück weit voranzubringen. Das gehört für uns zu Humanität und Solidarität dazu. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf selbstverständlich ab. (Beifall bei der SPD) Heute haben wir vonseiten der Grünen mehrfach gehört, wie wichtig ihnen die internationalen Studierenden sind. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Da haben Sie ja recht. Aber, Herr Joukov und Frau Saint-Cast, wer hat denn die Studiengebühren eingeführt? Das ist grüne Politik. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Rassistische grüne Politik!) Das ist grüne Politik für die Semestermaut, für die Unimaut. Das waren Sie. Schaffen Sie sie wieder ab. Dann wird aus Ihrer Sonntagsrede eine reale Mittwochsrede in diesem Plenum. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP) Herr Joukov, es war die Sozialdemokratie, es waren die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dieser Landtagsfraktion, die dafür Sorge getragen haben, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) dass es in Baden-Württemberg seit 2012 keine allgemeinen Studiengebühren gibt. (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott! – Zuruf der Ministerin Petra Olschowski) Wenn Sie jetzt davon reden, Sie hätten kein Geld: (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD zu den Grünen) Wenn es Ihnen wirklich ernst damit ist, dass die Studiengebühren für internationale Studierende ungerecht, unsozial und wirtschaftlich dumm sind, dann schaffen Sie sie ab. Das Geld ist da – ich sage nur: Steuerschätzung, Kassenüberschuss und Rücklagen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Kern das Wort.

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Dr. Timm Kern FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Menschen mit kleinen Unternehmen, die dieses Land am Laufen halten: Handwerksbetriebe, Ingenieurbüros oder kleine Start-ups. Viele suchen Fachkräfte, meist junge Menschen, die etwas bewegen wollen, die unser Land mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten voranbringen. Und nun stellen Sie sich einmal vor, genau diese jungen klugen Köpfe aus aller Welt würden sagen: (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch völliger Un- sinn!) „Baden-Württemberg: zu teuer, zu bürokratisch, zu verschlossen.“ Das ist die Zukunft, auf die der heute vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hinauslaufen würde, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Er nennt sich „Gesetz zur Kostendeckung“. In Wahrheit ist Ihr Gesetz ein Gesetz zur Kostensteigerung, zur Bürokratisierung. Und damit ist der Gesetzentwurf vor allem eines: abschreckend. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP und der CDU) Die AfD will, dass die Hochschulen in unserem Land künftig alle zwei Jahre berechnen, wie viel jeder Studiengang tatsächlich kostet, und daraus dann Gebühren festlegen, (Zuruf von den Grünen: Bürokratie!) die dann jeder Nicht-EU-Student zahlen soll. Das heißt aber nichts anderes als Hunderte von Tabellen, Verwaltungsrunden und Kommissionen und vermutlich auch zahlreiche Klagen. (Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) Und mit welchem Ziel? Um internationalen Studierenden so viel Geld aus der Tasche zu ziehen, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) dass sie sich eben nicht für Baden-Württemberg entscheiden, um unser Land mit ihrem Wissen voranzubringen und die Unternehmen in unserem Land zu unterstützen. Wir brauchen aber das Know-how, um in der Welt nicht abgehängt zu werden. Die AfD verkauft ihr Modell als Kostenwahrheit. In Wahrheit aber ist es ein Bürokratieturbo, denn Ämter und Hochschulen müssten ständig neue Kalkulationen erstellen. Mein Appell an die AfD: Hören Sie auf, unserem Land für Ihre diskriminierende Politik noch mehr Kosten aufhalsen zu wollen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir Freien Demokraten wollen weniger Bürokratie, mehr Forschung und vor allem mehr internationale Zusammenarbeit. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) (Dr. Timm Kern) Es liegt doch auf der Hand: Da Baden-Württemberg teurer ist als andere Bundesländer, kommen immer weniger internationale Studierende zu uns – Platz 15 von 16 beim Anteil internationaler Studierender. Frau Ministerin, ich habe es Ihnen schon gesagt – Sie haben mindestens die halbe Wahrheit weggelassen –: Wir wollen nachlaufende Studiengebühren, nicht Studiengebühren während des Studiums. Seit die Grünen 2017 die Studiengebühren für ausländische Studierende eingeführt haben, sind die Zahlen rückläufig. Einst war Baden-Württemberg Vorbild für die ganze Welt, und jetzt verlieren wir sogar den Anschluss innerhalb Deutschlands, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Unsere Firmen brauchen aber die Beziehungen und das Knowhow aus anderen Ländern. Der Gesetzentwurf der AfD ist nicht Zukunft, sondern er ist Stillstand mit Ansage. Internationalisierung ist auch kein Luxus für Eliten, sie ist die Lebensversicherung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die Unternehmen in unserem Land brauchen Menschen, die weltweit vernetzt sind, mehrere Sprachen sprechen und neue Perspektiven einbringen. Ein Informatiker aus Indien, ein Produktionsleiter aus Japan, jede Forscherin aus Kanada kann morgen hier in Baden-Württemberg schon Innovation schaffen (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) und uns mit seinen bzw. ihren Beziehungen international helfen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn wir sie, wie die AfD das will, mit höheren Gebühren vertreiben, dann zahlen wir alle einen Preis: weniger Wachstum, weniger Fachkräfte (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) und weniger internationale Wettbewerbsfähigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Wir Freien Demokraten sagen dagegen: Bildung muss offen, gerecht und finanzierbar sein. Deshalb brauchen wir eben keine neuen Hürden, sondern ein faires System: nachlaufende einkommensabhängige Studiengebühren erst zahlen, wenn man im Beruf steht und genug verdient. (Zuruf von der AfD: Ja, was jetzt? Also doch zahlen!) So unterstützen wir die Finanzierung der Hochschulen in unserem Land, ohne Talente abzuschrecken und ohne Bürokratie zu schaffen. (Abg. Anton Baron AfD: So ein Unsinn! Das ist ja gar nicht bürokratisch!) ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Der AfD geht es nicht um Finanzen, sondern Ihnen geht es nur um Abgrenzung.

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Muhterem Aras

Herr Fraktionsvorsitzender Baron, Sie haben nicht das Wort!

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Dr. Timm Kern FDP

Herr Fraktionsvorsitzender, weniger Kehlkopf, mehr Kopf, das würde Ihnen guttun. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen und der CDU – Vereinzelt Heiterkeit) Die Wissenschaft lebt von Austausch, Vielfalt und Offenheit. Baden-Württemberg war immer stark, weil wir die Türen für Ideen, für Talente, für die ganze Welt geöffnet hatten. Wir wollen Hochschulen, die kluge Köpfe anziehen und nicht abschrecken, wir wollen Verwaltung, die Forschung ermöglicht und nicht behindert. Darum sagen wir Freien Demokraten ganz klar: Ihr Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf der AfD, ist rückwärtsgewandt, bürokratisch und schädlich für unser Land. Wir lehnen ihn entschieden ab, im Interesse der Studierenden, der Hochschulen in unserem Land und im Interesse unseres Landes. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grü- nen und der CDU – Zuruf: Gute Rede! – Abg. Anton Baron AfD: Sehr unbürokratisch, der Vorschlag!)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Bamberger.

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Alfred Bamberger AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihre Rede, Herr Kern, geht davon aus, dass die Studenten schon voll ausgebildet sind. (Heiterkeit des Abg. Rüdiger Klos AfD – Abg. Rüdi- ger Klos AfD: Genau!) Denn ein japanischer Ingenieur hat sein Studium bereits abgeschlossen, er hat es notfalls in Tokio absolviert. Also sind Sie da ein bisschen aus dem – – (Abg. Anton Baron AfD: Neben der Spur!) Studenten sind eben erst mal zur Ausbildung da. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aber, meine Damen und Herren, unser Antrag befasst sich mit kostendeckenden Studiengebühren für internationale Studenten. Ich hoffe, Ihnen ist der Begriff oder der Personenkreis der internationalen Studenten ausreichend bekannt. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Davon dürfen Sie ausgehen!) Wir wollen sie auch nicht abschotten oder sonst etwas, wir wollen nur, dass so, wie ein deutscher Student in den USA 30 000 Dollar pro Semester abdrückt, (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) auch ein internationaler Student bei uns kostendeckende Studiengebühren abführt. (Alfred Bamberger) (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Das ist eine Neiddebatte!) Das hat doch was mit Gerechtigkeit zu tun. Erzählen Sie das doch mal einem Familienvater, der sein Kind irgendwo im Ausland studieren lassen will. Ich habe mir deshalb mal die Mühe gemacht, Ihre vorgetragenen Gegenargumente näher zu beleuchten. Fangen wir gleich mal bei Ihnen, der CDU, an. (Zuruf: Oje!) Sie werfen uns immer vor, wir hätten keine Ahnung von Studentenzahlen, wir würden eine Neiddebatte führen. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Absolut richtig! –

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Dr. Timm Kern FDP

Stimmt!) Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie Ungerechtigkeiten als Neiddebatte bezeichnen, dann wäre definitionsgemäß natürlich auch die Forderung von Frauen nach gleichem Lohn bei gleicher Arbeit eine Neiddebatte. Das brauchen wir nicht mehr. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Nein, das ist eine Standortfrage!) – So ist es. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!) Das ist natürlich eine absurde Vorstellung; das liegt wohl auf der Hand. Des Weiteren machen Sie uns ja zum Vorwurf, wir würden eigene Ressentiments bezüglich der illegalen Migration in den Vordergrund stellen. Nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes kann eine Duldung zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums befristet erteilt werden. Ein Missbrauch dieser Option durch entsprechende Personen ist absolut denkbar, vielleicht sogar wahrscheinlich, da die Aufnahme eines Studiums, auch wenn sie nur zum Schein erfolgt, einen Aufschub der Abschiebung bewirkt.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Bamberger, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Becker zu?

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Alfred Bamberger AfD

Nein. Heute lasse ich keine Zwischenfrage zu. Sonst bin ich da ein bisschen anders. (Zuruf des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Zur SPD: Die SPD stellt ja die Behauptung auf, dass in Bayern der Anteil der internationalen Studenten bei 20 % liege. Da darf ich Sie korrigieren: Der liegt nur bei 14 %, (Zuruf von der SPD: Bayern-Experte!) also gerade einmal einen Prozentpunkt höher als bei uns. Wie üblich lamentiert natürlich die SPD über den sogenannten Fachkräftemangel. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ha ja! Wir sind ja auch nicht blind!) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Hier muss man aber nach Branchen differenzieren. Bei nicht akademischem Personal besteht ein erheblicher Fachkräftemangel bei Kranken- und Pflegekräften, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Auch!) der mittlerweile durch Fachkräfte aus dem Ausland leider nur zu einem Bruchteil abgedeckt wird. Wie aber sieht es in den akademischen Branchen aus? (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Wie das Statistische Bundesamt im Oktober meldete, ist in Deutschland ein Produktionsrückgang von 4,3 % zu verzeichnen – ja, auch dank Ihrer Regierung. (Lachen des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ha jo!) – Ja, klar. – Natürlich schlägt sich das auch auf dem Arbeitsmarkt nieder, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Euer Freund Trump macht doch die Wirtschaft mit den Zöllen kaputt!) wobei es überrascht, dass die Nachfrage selbst nach Softwareentwicklern und Systemadministratoren um 35 % eingebrochen ist. Laut einem Artikel in der WELT vom 21. Oktober – das ist also noch nicht so lange her – ist auch die Nachfrage bei Ingenieursberufen um 12 % zurückgegangen. Dieser sogenannte akademische Fachkräftemangel ist damit als das entlarvt, was er ist: Das ist ein Hoax. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Was?) – Ein Märchen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Seid ihr irgendwie im Dialog mit der Wirtschaft?) Sicherlich hat die FDP recht, wenn sie behauptet, dass Baden-Württemberg das Land der Erfinder sei, wenn auch leider immer weniger. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Meine Herren! –

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Sie erfinden gerade so einiges!) Nur werden die Erfindungen zum Großteil von Firmen getätigt, die sich seit Jahrzehnten durch ihren Erfindungsreichtum am Markt behaupten konnten. Aber auch die FDP stellt fest, dass Studiengebühren erhoben werden müssten, um damit die Hochschulen zu stärken – das wollen wir auch; ist okay. Allerdings unterscheidet sich das Zahlungsmodell von dem der AfD insoweit, als nachlaufende Studiengebühren zu erheben wären – frei nach dem Motto „Studiere jetzt, zahle später“. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Dabei handelt es sich de facto um einen Studienkredit, der erst nach abgeschlossenem Studium und abhängig vom Einkommen des Absolventen zurückzuzahlen ist. (Abg. Anton Baron AfD: Total unbürokratisch!) Da aber nur 40 % der internationalen Studenten nach Abschluss ihres Studiums im Land bleiben, dürfte es schwierig (Alfred Bamberger) sein, Zahlungsverweigerer – notfalls im Ausland – zur Rückzahlung zu bewegen. Der bürokratische Aufwand wäre erheblich. (Abg. Anton Baron AfD: Ha ja, einfach!) Meine Damen und Herren, es bleibt mir nur noch, zu erwähnen, dass das AfD-Modell den bürokratischen Aufwand in diesem Haus, im Landtag, erheblich reduziert, weil den Unis die Verantwortung übereignet wird. Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, wird die Diskussion über Studiengebühren ein für alle Mal beendet sein (Lachen der Abg. Martina Braun GRÜNE – Abg. Se- bastian Cuny SPD: Politische Debatten sind Bürokra- tie!) und eine Gerechtigkeitslücke, die wirklich besteht, geschlossen. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Bamberger, schauen Sie bitte mal auf die Uhr. Ihre Redezeit ist zu Ende. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Allerdings!)

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Alfred Bamberger AfD

Sollten Sie den Antrag ablehnen, vergessen Sie bitte nicht, dass im nächsten Frühjahr Landtagswahl ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Olschowski. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere Artikel 11 der Landesverfassung: Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. Das ist das, was wir unter Gerechtigkeit verstehen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Daniel Linden- schmid AfD: Warum habt ihr es denn eingeführt? –

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Anton Baron AfD

Ach so, und deshalb erheben Sie Studiengebühren, oder was? Das ist Heuchelei! Das ist doch reinste Heuchelei! – Gegenruf der Abg. Gabriele Rolland SPD: Macht der jetzt die Landesverfassung despektierlich, oder wie? – Gegenruf: Ich glaube, ja! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Bitte was? – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Verfassungsproblem? – Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Fraktionsvorsitzender Baron, hören Sie bitte auf, die ganze Debatte mit Zwischenbemerkungen oder Zwischenrufen zu stören. (Zurufe) ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 – Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Olschowski hat das Wort, und alle anderen sind bitte ruhiger. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Auch die gesichert Rechtsextremen!) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Unsere Hochschulen und auch unsere Akademien sind in diesem Sinn Orte der Bildung, der Sozialisation und der Integration. Diskutiert wurde hier heute auch, dass die Landesregierung im Wintersemester 2017/2018 als Ausnahmeregelung entschieden hat, für internationale Studierende, die von außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums zum Zweck des Studiums nach Baden-Württemberg kommen, eine Beteiligung an den Aufwendungen und Gebühren durch die Studiengebühren zu veranlassen. Wir haben heute Morgen an verschiedenen Stellen darüber diskutiert; ich möchte das jetzt nicht noch einmal aufgreifen. (Abg. Anton Baron AfD: Diskriminierend!) Klar ist auch – deswegen können die Studiengebühren, die für den Haushalt Einnahmen in Höhe von etwa 30 Millionen € bedeuten, nicht einfach ersatzlos abgeschafft werden –, dass sich der Studienerfolg internationaler Studierender im Land dadurch weiter verbessert hat, weil wir die bundesweit beste Betreuungsrelation zwischen Professorinnen und Professoren sowie Studierenden haben, und dass die Abschlusserfolge durch die besondere Betreuung und Begleitung besonders gut sind. Deutschlandweit sind wir da im Spitzenbereich. Deswegen stellt sich nicht nur die Frage, wie viele Studierende wir prozentual haben, sondern auch, wie viele ihr Studium abschließen. Das wiederum ist relevant, Herr Bamberger, weil internationale Studierende in der Regel nach ihrem Studium in Deutschland arbeiten, weil sie hier studiert haben. Die Facharbeiterinnen und Facharbeiter kommen nach ihrem Studium nicht nach Deutschland, wenn sie woanders studiert haben; das passiert lediglich in Ausnahmefällen. (Abg. Anton Baron AfD: Warum ist das so?) In aller Regel haben Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland arbeiten, hier ihre Ausbildung absolviert oder ihr Studium abgeschlossen. (Abg. Anton Baron AfD: Warum ist das so?) Wir nennen das Klebeeffekt. Das bedeutet, wenn Menschen bereits hier sind, Freundschaften geschlossen haben, Familien gegründet haben, Partnerschaften eingegangen sind, sich also eingelebt haben und die Sprache sprechen, dann bleiben sie, weil sie hier ein gutes Lebensumfeld haben und sich hier wohlfühlen. Das ist so. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Alexan- der Becker CDU und Gabriele Rolland SPD) Das ist wichtig und richtig. Denn ich muss bei all den Zahlen, die Sie, Herr Bamberger, gerade genannt haben, darauf hinweisen: Einige von uns – ich gehöre auch dazu – gehören Jahr- (Ministerin Petra Olschowski) gängen an, die in absehbarer Zeit, in den nächsten zehn, 15 Jahren in den Ruhestand gehen. Wir haben in sehr vielen Zukunftsfeldern einen sehr großen Fachkräftebedarf. Ich sage das auch mit Blick auf die jungen Menschen aus Baden-Württemberg: Es ist wichtig, eine gute Ausbildung und/oder ein gutes Studium zu machen, weil wir die jungen Menschen in Baden-Württemberg brauchen, und zwar egal, welcher Nationalität sie angehören. Es geht um die Qualität der Ausbildung. Darum muss es uns gehen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Im Moment haben wir bei den Studiengebühren, die anteilig sind und die einen geringen Anteil an den tatsächlichen Kosten des Studiums ausmachen, gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, die Flüchtlinge bzw. Menschen, die aufgrund von Vertreibung, Verfolgung oder Armut aus ihrer Heimat fliehen und nach Deutschland kommen, betreffen. Es gibt weitere Ausnahmefälle für bestimmte Länder. Damit nehmen wir Rücksicht auf die soziale Situation der Studierenden, auch wenn wir die Debatte um die Studiengebühren werden führen müssen. Ich denke, wir sind uns da in vielen Punkten einig. Ich möchte noch zwei Punkte ansprechen, die von der Kollegin Rolland und dem Kollegen Kern angesprochen worden sind. Liebe Frau Rolland, ich finde es interessant, dass Sie sagen, die Grünen hätten die Studiengebühren für internationale Studierende eingeführt und die SPD habe damals die Studiengebühren an sich abgeschafft. Das geschah beides unter derselben Wissenschaftsministerin, nämlich der grünen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja!) Die hat damals, 2011 und 2012, gemeinsam mit Ihnen, (Vereinzelt Beifall – Abg. Jonas Weber SPD: Aha! –

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Gabriele Rolland SPD

Ja, ja!) die Studiengebühren abgeschafft und die Verfasste Studierendenschaft eingeführt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, ja!) – Ja. – Es war nicht so, dass es einmal sie allein gewesen wäre und einmal jemand anderes. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, ja!) Daher will ich schon sagen: Das damals grün geführte Wissenschaftsministerium hat die allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg abgeschafft. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Gabri- ele Rolland SPD: Ja, ja! Sie saßen nicht am Tisch! –

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Da waren Sie noch nicht dabei! Da waren Sie noch nicht hier! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a.: Auf unseren Druck hin! – Sie wollten es nicht!) Zweitens, Herr Kern: Nachlaufende Studiengebühren – – (Unruhe) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist zu laut. (Abg. Anton Baron AfD: Das sind die links-grünen Sozialisten!) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Nachlaufende Studiengebühren, lieber Herr Kern (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP schaut auf sein Smartphone.) – die Antwort finden Sie nicht im Handy; ich denke, Sie sind für ein Handyverbot an Schulen; wir können auch über ein Handyverbot im Landtag sprechen –, (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau!) sind gerade in Bezug auf internationale Studierende vor dem Hintergrund der Abschaffung von Bürokratie und der Schaffung von Rechtssicherheit ein enormes Problem, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr richtig!) weil nicht nachzuverfolgen ist, wo sich Personen aufhalten, was sie machen usw. Der Aufwand für nachlaufende Studiengebühren ist annähernd so groß (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) wie der Aufwand zur Umsetzung des Vorschlags im von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf, über den wir diskutieren, (Abg. Anton Baron AfD zur FDP/DVP: Deswegen: Die braucht niemand hier im Landtag! Niemand!) wenngleich dies eine andere Ausrichtung hat, die ich sehr wohl sehe. In der Umsetzung ist es tatsächlich – mein Haus hat das mehrfach geprüft – kein Modell, das ich unterstützen würde. (Zuruf von der AfD) Nachlaufende Studiengebühren sind keine Lösung für die Hochschulfinanzierung. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Gabriele Rol- land SPD – Abg. Anton Baron AfD: Die Freien De- mokraten, oh Gott!) Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf abzulehnen ist. Ich möchte noch einmal betonen, was Staatssekretär Braun in der Ersten Beratung gesagt hat: Er ist nicht nur aus inhaltlichen Gründen abzulehnen, sondern es ist verfassungsrechtlich geboten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen; (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Quatsch!) denn die vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Ausnahmetatbestände sind anzuerkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit der Streichung dieser Ausnahmetatbestände gesichert verfassungswidrig. (Ministerin Petra Olschowski) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Sehr gut! – Weitere Zurufe von den Grü- nen)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9144. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/9668, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/9144 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist somit erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes – Drucksache 17/9480 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/9708 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Grundsteuer gibt es Potenzial für strittige Debatten – das wissen wir –, heute aber vermutlich etwas weniger. Denn wenn das Landtagspräsidium bei einem vier Monate vor der Landtagswahl zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf beschließt, dass die erste Lesung ohne Aussprache erfolgt, dann dürfen wir daraus schließen, dass das nicht der ganz große Aufreger ist. Worum es geht: Wir setzen bundesrechtliche Vorgaben um. Wir entbürokratisieren. Und wir modernisieren. Damit zeigen wir: Die Koalition in Regierung und Parlament funktioniert ganz normal, auch jetzt, relativ kurz vor der Landtagswahl – in diesem Fall vermutlich teilweise oder ganz parteiübergreifend. Auf den Antrag der FDP/DVP komme ich natürlich auch noch zu sprechen. Worum geht es heute konkret? Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes wollen wir kleine, präzise Nachjustierungen vornehmen, um mehr Klarheit, mehr Einfachheit, mehr digitale Modernität zu erreichen. Ganz grundsätzlich: Die Grundsteuer ist und bleibt die wichtigste eigene Einnahme unserer Kommunen. Durch sie können sie Kitas, Feuerwehren, Sportplätze sowie graue, grüne ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 und blaue Infrastruktur – also Wege, Biotopverbund, Gewässerunterhaltung – und viele andere Dinge finanzieren, die uns allen gemeinsam wichtig sind. Exemplarisch nenne ich vier Beispiele für die Änderungen des Gesetzentwurfs. Erstens: Anzeige- und Mitteilungspflichten. Änderungen etwa bei Eigentum, Nutzung oder Fläche müssen künftig einheitlich zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Damit vereinheitlichen wir die Anzeige- und Mitteilungspflichten, und das im Regelfall elektronisch. Das ist klar: Effizienz spart der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern Aufwand. Zweitens: mehr Gerechtigkeit bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Bisher war das so: Wenn ein Hof oder ein landwirtschaftliches Grundstück für die Grundsteuer deutlich anders oder höher als der tatsächliche Wert bewertet wurde, gab es kaum eine Möglichkeit, das zu korrigieren. Künftig kann das leichter geändert werden. Das ist unser Interesse. Wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert mehr als 40 % über dem tatsächlichen Marktwert liegt, darf der Eigentümer oder die Eigentümerin einen niedrigeren realistischen Wert nachweisen, z. B. mit einem Sachverständigengutachten oder anhand eines echten Kaufpreises. Damit setzen wir im Übrigen auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um, und wir stellen sicher, dass niemand aufgrund überhöhter Bewertungen unverhältnismäßig belastet wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Drittens: klare Sprache. Modernisierung heißt für uns – ich denke, für uns alle, nicht nur für uns Grüne – nicht nur Digitalisierung, sondern auch klare und zeitgemäße Formulierungen. Anstelle von „Datenfernübertragung“ heißt es jetzt „elektronische Übermittlung“. Das mag nach Detail klingen. Aber es schafft mehr Verständlichkeit. Diesen Punkt begrüße ich als Freund der Sprache deswegen ausdrücklich. „Gscheid gschwätzd“ ist in Gesetzen eben besser. Viertens: Rechtssicherheit bei der Grundsteuer C. Gemeinden können künftig bereits vor Beginn des Kalenderjahrs per Allgemeinverfügung festlegen, welche unbebauten, aber baureifen Grundstücke mit einem höheren Hebesatz belegt werden. So können sie Haushalt und Einnahmen frühzeitig planen, und Eigentümer werden rechtzeitig über eine mögliche Belastung informiert. Fazit: Diese Änderungen haben eines gemeinsam: Sie entlasten. Sie machen es einfacher, digitaler, bürgerfreundlicher. Auch der Normenkontrollrat des Landes bestätigt: Der Gesetzentwurf reduziert Bürokratie, ist digital tauglich und vollzugsfreundlich. Das freut uns. Und: Es entstehen keine neuen Belastungen, keine zusätzlichen Kosten – weder für Bürgerinnen und Bürger noch für Kommunen oder Wirtschaft; im Gegenteil. Nun zum Änderungsantrag der FDP/DVP. Dieser sieht Änderungen in § 38 und in § 51 vor. Mit der vorgesehenen Änderung in § 38 wollen Sie die Regelung zu den Gutachterkosten auf eine Art und Weise, die verwaltungsaufwendig ist, ändern, um zu ermöglichen, dass das Land diese zahlt. Das führt nicht nur zu nicht kalkulierbaren Haushaltsbelastungen – das mag noch angehen –, sondern auch zu mehr Bürokratie, und das (Dr. Markus Rösler) kann ja wohl die FDP eigentlich nicht wollen. Eine Kostenübernahme durch das Land erscheint uns ebenso als nicht sachgerecht, weil die Finanzämter in diesem Prozess lediglich Dienstleister sind. Die zweite vorgesehene Änderung betrifft den Teilerlass in Härtefällen. Dieser war schon bisher möglich. Wenn Sie in die Regelung schauen, sehen Sie: Es gibt eine allgemeine Billigkeitsvorschrift in der Abgabenordnung, nach der dies schon bisher möglich ist. Wir brauchen dies also nicht zusätzlich zu regeln. Wenn man in die kommunalen Landesverbände hineinhört, sagen die auch: „Das brauchen wir eigentlich nicht.“ Daher gibt es gar keinen Anlass dafür. Es würde zu mehr Bürokratie führen. Und jetzt zitiere ich den Kollegen Kern – der leider gerade nicht hier ist –, der gerade gesagt hat: „Wir Freien Demokraten wollen weniger Bürokratie.“ Ja, da hat er recht. Dieser Empfehlung der FDP/DVP folge ich, und deswegen lehnen wir diesen Änderungsantrag der FDP/DVP ab. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Abschließend will ich einfach noch mal betonen, wie wichtig dieses Gesetz für unsere Kommunen ist: Es ist eine zentrale Einnahmequelle, gerade jetzt, da die Gewerbesteuer schwächer ausfällt. Deswegen wollen wir unseren Kommunen größere Planungssicherheit, mehr Rechtssicherheit und noch bessere Grundlagen geben, um vor Ort unbürokratischer arbeiten zu können. Daher bitte ich darum, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile jetzt dem Kollegen Dr. Albrecht Schütte für die CDU-Fraktion das Wort.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege hat ja schon gesagt, worum es geht. Ich möchte ein, zwei Punkte noch mal sehr klarmachen. Es geht in diesem Gesetzentwurf, mit dem wir das Landesgrundsteuergesetz ändern, im Wesentlichen um die Grundsteuer A; das ist die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliches Gelände. Die Grundsteuer B kennt schon heute die Möglichkeit, mit einem Gutachten aufzuzeigen, ob das jeweilige Grundstück 30 % weniger oder mehr wert ist, und eine Anpassung vorzunehmen. Bei der Grundsteuer A sind wir aber dem Gesetzentwurf des Bundes, einem gewissen Scholz-Modell, gefolgt. Das hat sich leider vor Gericht als nicht so gut dargestellt wie unser eigenes Modell. Deshalb ist entschieden worden – – (Abg. Jonas Weber SPD: Sie hätten auch ein eigenes Modell entwickeln können!) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 – Sie müssen nicht schreien. Sie müssen zuhören, dann lernen Sie es wenigstens jetzt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Er schreit doch gar nicht!) Dieses Bundesmodell hat bisher nicht die Möglichkeit gekannt, mit einem Gutachten den Wert der Grundsteuer anzupassen. Das ist von Gerichten bis hin zum Bundesfinanzhof abgelehnt worden. Deshalb hat man auf Bundesebene nachgebessert. Und weil der Bund hier gelernt hat und wir eben in der Grundsteuer A schlicht das Bundesmodell übernehmen, übernehmen wir diese Tatsache auch. – Punkt 1. Punkt 2: Wir haben eine Landesgrundsteuer. Jetzt gibt es etwas Formaljuristisches: Wir müssen sicherstellen, dass diese auch dann in Kraft bleibt, wenn der Bund etwas bei sich ändert; sogenannte konkurrierende Gesetzgebung wollen wir ja ausschließen. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Zu guter Letzt – der Kollege hat es schon gesagt – setzen wir fest, zu welchen Zeitpunkten welche Mitteilungen verschickt werden, wie sie verschickt werden und dass man bis zum 31. März des Folgejahrs Änderungen am Wert seines Grundstücks mitteilen kann. Das sind ganz einfache, normale Umsetzungen, die immer wieder passieren. In diesem Fall hat das Bundesmodell ein Gerichtsurteil kassiert; das wird hiermit korrigiert. Jetzt kommt die FDP/DVP, um in der Debatte wenigstens irgendwie noch etwas Spannendes oder aus ihrer Sicht Wichtiges zu machen. Der Kollege hat es gesagt; es geht um zwei Punkte: Die FDP/DVP möchte, dass eingereichte Gutachten, die zu einer Senkung der Grundsteuer führen, vom Staat bezahlt werden. – Punkt 1. – In langen Auseinandersetzungen – Sie alle kennen die Debatte – haben wir dafür gesorgt, dass für Standardfälle diese Gutachten – über denen vielleicht auch „Bescheinigung“ steht; die jedenfalls nachvollziehbar machen, warum das Grundstück weniger wert ist – standardisiert werden, womit sie deutlich preisgünstiger gemacht werden können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Natürlich ist es immer schön, zu sagen: „Das soll jemand anderes zahlen.“ Das machen Sie ja gern. Früher hat uns die FDP/DVP einmal erklärt, dass das Geld von den Bürgerinnen und Bürgern komme und dass man, wenn man etwas zusätzlich ausgebe, sagen müsse, wo man dies einspare. Das vermisse ich hier. Der zweite Punkt, den Sie ändern wollen, ist in der Tat ein spannender. Da geht es um die Vermeidung sozialer Härtefälle. Dazu wollen Sie einen Paragrafen in das Gesetz einfügen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Zusätzlich! – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP meldet sich.) Ich darf hier etwas vorlesen von jemandem, der sich gut auskennt (Dr. Albrecht Schütte) (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ein gewisser Fi- nanzminister?) mit diesem Gesetz. Er schreibt: Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer obliegt den Gemeinden. In Fällen, in denen die Grundsteuer außergewöhnlich belastend wirkt, haben die Kommunen über den Verweis im Landesgrundsteuergesetz auf die Abgabenordnung bereits nach der geltenden Rechtslage die Möglichkeit, die bewährten allgemeinen Billigkeitsvorschriften der Abgabenordnung anzuwenden. Dazu zählen die Möglichkeiten, bei vorübergehenden Liquiditätsproblemen die Steuer zu stunden und die Steuer ganz oder teilweise zu erlassen (§ 227 AO), vor allem, um eine Existenzgefährdung abzuwenden. Fazit: Besitzt eine Bürgerin oder ein Bürger nur das belastete Grundstück, können die Gemeinden die Steuer zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit demnach auch vollständig erlassen, abhängig von den Einzelfallumständen. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie hierzu eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Schweickert?

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Einen Moment noch. – Wir haben zwar fünfmal nachgefragt bei der entsprechenden Person und ihrem Ministerium, aber hier steht nun schwarz auf weiß, dass das heute schon möglich ist, und wenn etwas schon gilt – so auch die FDP/DVP völlig zu Recht –, dann müssen Sie nicht ein weiteres Gesetz oder einen weiteren Paragrafen machen. Deshalb lehnen wir diesen Paragrafen ab. Vielen Dank. Ich habe noch Zeit; da können Sie Ihre Zwischenfrage stellen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja, klatscht die CDU nicht? – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Doch!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Vielen Dank, Herr Kollege Schütte. Zwei Fragen. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Zwei? – Vereinzelt Heiterkeit) – Ja, ja, aller guten Dinge sind drei, nicht? Aber es sind nur zwei. – Waren nicht Sie derjenige, der in der ersten Debatte gesagt hat: „Na ja, wenn staatliche Bescheinigungen falsch sind, dann ist es schon eine Überlegung wert, wieso eigentlich der Bürger, wenn er das korrigieren muss, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Es gab keine ers- te Lesung!) dafür bezahlen soll, wenn der Staat im Rahmen der Staatshaftung etwas Falsches ausstellt“? ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Das Zweite: Ist Ihnen bekannt, was unter Hinweis auf das Merkblatt der Oberfinanzdirektion im Finanzausschuss ausgeführt worden ist? Ich zitiere: Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein einfaches Schreiben des Gutachterausschusses in Form einer Bestätigung oder Bescheinigung eines Werts nicht als qualifiziertes Gutachten anerkannt werden kann. – Auf der Grundlage dieser Oberfinanzdirektionsgeschichte. Sie haben gerade eben gesagt, es sei Ihnen egal, ob da „Bescheinigung“ oder „Gutachten“ drübersteht. Wie stehen Sie dazu, dass in der Praxis die Oberfinanzdirektion das, was Sie hier gerade ausgeführt haben, einfach wegwischt und der Bürger trotzdem ein teures Gutachten in Auftrag geben muss?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Zunächst zum zweiten Punkt. Sie wissen es ganz genau – – Erstens haben wir das im Ausschuss diskutiert, zum anderen steht es in der Antwort der Regierung auf Ihre Anfrage, die Sie ja sicher gelesen haben. Darin steht doch ganz klar: Ob „Bescheinigung“ oder „Gutachten“ drübersteht, ist nicht die relevante Frage. Die relevante Frage ist: Kann man nachvollziehen, auf welchem Rechenweg die ausstellende Stelle, z. B. der Gutachterausschuss, zu dem anderen Wert gekommen ist? Wenn man das nachvollziehen kann – auch dazu gibt es ein Schreiben der Oberfinanzdirektion, wonach es für Standardfälle sehr wohl auf einer DIN-A4-Seite möglich ist –, dann können Sie dies – ob „Bescheinigung“ oder „Gutachten“ drübersteht, ist egal – verwenden. Wenn im Gutachten der Rechenweg nicht drinsteht, hilft Ihnen auch das Gutachten nicht. Das wissen Sie genau. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den Grünen –

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr gut geantwortet!) Das Zweite ist: In der Tat haben wir jetzt darum gekämpft, dass die Gutachten deutlich günstiger werden. Wir, die CDU-Fraktion, werden in Zukunft dafür kämpfen, dass Standardwerte, die in IT-Systemen des Landes sind, automatisch berücksichtigt werden, dass es einen weiteren Abschlag für Wohnen gibt. Wenn wir wieder Haushaltsberatungen haben oder Sie einen tollen Deckungsvorschlag machen, dann treten wir auch der Idee näher, die Gutachten, die dann noch erstellt werden, wenn sie zu besserem Recht führen, zu erstatten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Sebastian Cuny.

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Sebastian Cuny SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können Ihrem Gesetzentwurf, Frau Staatssekretärin Splett, durchaus Positives abgewinnen, denn er zeigt drei Dinge sehr klar: Diese Koalition hat in zentralen Fragen keine gemeinsame Linie mehr – wenn sie die denn überhaupt einmal hatte. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Wir koalieren nicht mit der FDP/DVP!) (Sebastian Cuny) Daraus entstehen zusammengeschusterte grün-schwarze Kompromisse auf kleinstem gemeinsamen Nenner, die den Menschen nicht wirklich helfen, die keine Lösungen bringen, die für Stillstand sorgen. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ihr Bundesmodell war falsch!) Deswegen mit Blick auf die Landtagswahl: Dieses Zweckbündnis hat sich überlebt. Es ist höchste Zeit, dass wir in diesem Land wieder eine Landesregierung mit einem gemeinsamen roten Faden bekommen. (Beifall bei der SPD) Schauen wir uns den Gesetzentwurf genauer an. Es überrascht niemanden, dass Sie Ihr Grundsteuermodell weniger als ein Jahr nach seinem Start wieder nachbessern müssen. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, haben von Anfang an gewarnt: Der baden-württembergische Sonderweg ist ein Irrweg, und er bleibt es auch. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war ein guter Weg! Nein! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schütte?

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Sebastian Cuny SPD

Nein, jetzt mache ich erst mal weiter. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Davor hat er Angst!) Denn es ist schlicht ungerecht, die Steuern nur an einem einzigen Faktor, der Grundstücksgröße, festzumachen. Das führt zwangsläufig zu Schieflagen. Daran ändern auch Ihre kleinen Korrekturen nichts. Ein Bewertungskriterium allein, das reicht nicht. Kein Lehrer käme auf die Idee, einen Aufsatz nur nach dem Schriftbild zu bewerten. Da zählen auch der Inhalt, die Argumentation, der Ausdruck und die Rechtschreibung, eben das Gesamtbild. Genau dieses Gesamtbild liefert das Bundesmodell gerade bei der Grundsteuer B. Es berücksichtigt mehrere Faktoren und sorgt damit für mehr Gerechtigkeit. Wir, die SPD, hätten uns dieses Modell für Baden-Württemberg gewünscht. Sie aber haben sich für einen Sonderweg entschieden, der in die Sackgasse führt. (Beifall bei der SPD – Zuruf: Genau! – Abg. Dr. Al- brecht Schütte CDU: Lächerlich!) Seit Januar, seitdem die neue Grundsteuer greift, wissen und spüren es auch viele Menschen im Land. Schon nach einigen Wochen haben Herr Hagel und Sie, Herr Dr. Schütte, mit einem gemeinsamen Brief an den Ministerpräsidenten versucht, die Notbremse zu ziehen. Herr Hagel sagte damals – ich zitiere –: Unser Versprechen als CDU ist es, pragmatisch zu handeln. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Er spricht über die Grundsteuer B, und die Änderung bezieht sich auf die Grundsteuer A! – Weitere Zurufe) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Dazu gehört, Fehler einzugestehen und Dinge zu korrigieren, wenn man sie besser machen kann. Doch der Ministerpräsident winkte ab, man solle erst mal ein Jahr abwarten. Aus dem einen Jahr sind wenige Monate geworden; schon im September legte das Kabinett eine Änderung des Landesgrundsteuergesetzes vor. Aber, Herr Hagel, das ist keine echte Kurskorrektur. Von den Ankündigungen, etwas besser zu machen, ist wenig übrig geblieben. Statt einer wirklichen Wende gibt es nur ein bisschen Flickschusterei – kleine Korrekturen bei fehlerhaften Bescheiden, Anpassungen bei Fristen und ein paar Nachbesserungen bei der Digitalisierung. Das ist alles, und das reicht eben nicht. Wir brauchen endlich Regelungen für Härtefälle, wie Sie es ja auch schon erkannt hatten. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die gibt es doch schon!) Wir brauchen die Übernahme von Kosten für Gutachter, wenn diese die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse kippen. Auch das hatten Sie erwähnt. Doch all das wird in dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes nicht geregelt. Baden-Württemberg braucht aber kein „Weiter so!“, sondern Mut zu echten Reformen. Deshalb können wir diesem mutlosen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt erteile ich für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Frank Bonath das Wort.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes greift im Wesentlichen technische Aspekte auf: Fristen, Übermittlungswege, Anpassungen an Bundesrecht usw. Das ist notwendig, reicht aber bei Weitem nicht aus. Dass das Verfahren, das Sie, liebe Regierungsfraktionen, für Baden-Württemberg gewählt haben und bei dem allein der Wert des Grundstücks die Bemessungsgrundlage bildet, große Ungerechtigkeiten hervorbringt, haben wir an dieser Stelle schon oft und intensiv debattiert. Die Beispiele von absurden Bewertungen und Grundsteuerbeträgen, die um ein Vielfaches ansteigen, kennen wir alle. Vor dem Hintergrund, dass sie ohnehin mit dem Rücken zur Wand stehen, werden viele Kommunen in Baden-Württemberg nun gezwungen sein, an der Grundsteuerschraube zu drehen – mit der Folge, dass sich die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger nach dieser Umstellung nochmals deutlich erhöhen werden. Gerade deshalb wäre dieses Änderungsgesetz eine gute Gelegenheit gewesen, zwei wirklich wichtige Korrekturen vorzunehmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Erstens: Sie hätten mit dieser Änderung die Möglichkeit gehabt, eine Erstattung der Gutachterkosten im Erfolgsfall einzuführen. Wenn ein Eigentümer durch ein Gutachten nach- (Frank Bonath) weist, dass der festgelegte Bodenwert fehlerhaft war, und der Messbescheid deshalb geändert wird, sollte der Staat die Kosten für dieses Gutachten übernehmen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Warum denn der Staat?) Denn das ist keine Gefälligkeit, sondern eine Frage rechtsstaatlicher Fairness. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das müssten doch die Kommunen überneh- men!) Bürgerinnen und Bürger, die den Aufwand auf sich nehmen, um einen korrekten Bescheid zu erreichen, dürfen daraus keinen Nachteil haben. Der Staat muss in solchen Fällen zeigen, dass er bereit ist, berechtigte Einwendungen anzuerkennen – auch finanziell. Was Sie hier in Baden-Württemberg den Bürgerinnen und Bürgern zumuten, fördert Frust und Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln. (Beifall bei der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Rösler?

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Frank Bonath FDP

Nein, ich kenne sie schon. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und er hat Angst vor der Antwort!) – Nein, aber dafür reicht mir die Zeit nicht mehr. Die Antwort wäre einfach. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh, ja, ja!) Zweitens: Ich hätte nach der Landtagsdebatte im Oktober letzten Jahres erwartet, dass die Landesregierung einen Vorschlag zum Umgang mit der Härtefallregel vorlegt. In dieser Debatte wurde von der CDU-Fraktion selbst eingeräumt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Lieber Kollege Schütte, ich darf Sie aus dem Protokoll vom 23. Oktober 2024 zitieren. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist verjährt!) Dort haben Sie gesagt, es gehe darum, ... mit Verwerfungen auf lokaler Ebene, wenn sie denn unbillig sind, umgehen zu können. ... Deshalb ist es unserer Fraktion ein Anliegen, dass wir uns dem bayerischen Modell annähern. ... Und zwar heißt es: ... „Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis können erlassen werden, soweit ... eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt.“ Genau das wollen wir auch. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das haben wir doch jetzt!) Und weiter: Ihr Fraktionsvorsitzender Hagel machte dazu den Zwischenruf: „Genau!“ (Vereinzelt Lachen) ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Warum ist also in diesen Änderungsgesetzentwurf keine Härtefallregelung aufgenommen worden? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Weil sie gelernt haben, dass das schon jetzt möglich ist!) Frau Staatssekretärin Splett, Sie haben damals, genauso wie der Herr Kollege Schütte heute, erläutert, dass das bereits heute möglich sei. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! Ich auch!) Aber, Frau Staatssekretärin und Herr Kollege Schütte, das stimmt so nicht. § 2 des Landesgrundsteuergesetzes verweist in solchen Fällen auf die Abgabenordnung – das haben Sie auch gerade zitiert –, und diese erlaubt zwar in unbilligen Härtefällen Teilerlasse oder den vollständigen Verzicht, allerdings nur dann – das ist jetzt wichtig –, wenn die persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausreicht. Doch genau das ist bei der Grundsteuer praktisch nie der Fall. Wer Grundsteuer zahlt, besitzt ein Grundstück, und dieser Besitz wird bei der Leistungsfähigkeit mitgerechnet. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Damit können die Kommunen eine Härtefallregelung faktisch nicht anwenden. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Doch!) Es gibt aber in unserem Land viele Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Leistungsfähigkeit sich durch die Grundsteuerreform nicht verändert hat, deren Steuerlast jedoch massiv gestiegen ist. Das hat auch die CDU damals erkannt, formuliert und Entsprechendes gefordert. Umgesetzt wird es aber nicht. Unser Änderungsantrag greift diesen Punkt auf. Wir schlagen vor, den Gemeinden ausdrücklich das Recht einzuräumen, in atypischen Härtefallregelungen Teilerlasse zu gewähren, ohne dass der Grundstückswert dabei berücksichtigt werden muss. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Kommunen und Handlungsspielräume für gerechte Entscheidungen vor Ort. (Beifall bei der FDP/DVP) Niemand sollte wegen der Grundsteuer gezwungen sein, sein Eigentum zu verkaufen. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag löst zwei zentrale Probleme der Grundsteuerreform, die so nur in Baden-Württemberg umgesetzt wurde: Er eröffnet dort Handlungsspielräume, wo sie gebraucht werden – bei unbilligen Härten und bei nachweislich falschen Bewertungen –, und er stärkt die kommunale Eigenverwaltung und das Vertrauen in die Steuerpolitik dieses Landes und damit auch das Vertrauen in staatliches Handeln insgesamt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Emil Sänze.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal an Sie, Herr Dr. Rösler: Wenn wir die erste Lesung ohne Aussprache durchgeführt haben, so verdanken wir das nicht dem Umstand, dass alles klar gewesen wäre, sondern dem Umstand, dass die Kollegen lieber zu ihrem Parlamentarischen Abend gingen. Es bestand wohl Zeitdruck. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wir hätten gern darüber gesprochen. Wir sprechen immer sehr viel über die Grundsteuer, und schon das sagt vieles aus. Denn Murks bleibt Murks, egal, was man daran reformiert, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir befinden uns heute wieder einmal in der Zweiten Beratung eines Gesetzes, das eigentlich mehr oder weniger ein Freibrief für die Kommunen ist – die total unterfinanziert sind, die wahrscheinlich sogar ihre Refinanzierungslücken über die Grundsteuer und die Häuslebesitzer kompensieren müssen. Das ist das, was Sie angerichtet haben. Unserem Vorschlag, die Grundsteuer als Vermögensteuer abzuschaffen, sind Sie nicht gefolgt und hatten nicht den Mut, das im Bundesrat zu verfolgen. Das, was uns hier jetzt vorgelegt wird, ist kein Fortschritt, sondern ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratie, Bürgergängelung und wirtschaftliche Selbstsabotage. Die Grünen, unterstützt von ihren willfährigen Koalitionspartnern, egal welcher Ausprägung, präsentieren uns wieder die schöne Welt der Finanzierung über die Grundsteuer. 15 Jahre grüne Landespolitik, 15 Jahre stetiger Abstieg, das ist die Realität in unserem Land. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das haben Sie bewirkt – nicht nur über ein ungeeignetes Grundsteuergesetz –: eine marode Infrastruktur, eine Bildungspolitik, die die Kinder in unserem Land zu ideologischen Versuchskaninchen macht, statt ihnen Wissen und Werte zu vermitteln, eine Energiepolitik, die auf Wunschdenken basiert und Baden-Württemberg in die Abhängigkeit von instabilen Stromimporten treibt, (Abg. Raimund Haser CDU: Tagesordnung!) eine Landwirtschaftspolitik, die die bäuerlichen Familienbetriebe in unserem Land mit immer neuen Auflagen quält, und eine Wirtschaftspolitik, die die Wirtschaft ins Ausland vertreibt. (Abg. Raimund Haser CDU: Thema!) Das ist die Realität, (Beifall bei der AfD) und das ist auch in Ihrer Drucksache wieder mehr oder weniger aufzufinden. Wohlklingende Phrasen kaschieren, was es wirklich ist: eine Fortsetzung der grünen Bevormundungspolitik, die den Bürgern vorschreibt, wie sie zu leben und zu arbeiten haben de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 (Zuruf von den Grünen: Oh, Herr Sänze! – Unruhe) und was sie abzugeben haben. Wo bleibt da die Verantwortung dieses Parlaments, meine Damen und Herren? (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Die Schallplatte hat einen Kratzer! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Nein!) – Ja, ja! Lösen Sie sich von Ihrem Wolkenkuckucksheim, dass ein einfacher Griff in die Tasche der Bürger dazu reicht, Ihre Probleme zu lösen. (Beifall bei der AfD) Wir fordern eine Rückkehr zu einer vernunftgeleiteten Politik, und zwar in allen Bereichen, die ich vorher gerade angesprochen habe. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dann dürfen wir ja weitermachen!) Dazu gehört auch die Grundsteuer. (Zuruf von der AfD) Die Grundsteuer wird abgeschafft. Wohnen ist ein Grundrecht für jeden Bürger. (Beifall bei der AfD) Da nützt es nichts, dass Sie in die Tasche dieser Bürger greifen. Kehren Sie zurück zur Vernunft! Nur so bekommen wir unser Land wieder in die richtige Richtung. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Nur so machen wir Baden-Württemberg zu einem ernsthaften Wettbewerber im Kampf um – – (Zurufe von der SPD – Unruhe) – Ja, die SPD hat ja einiges vor. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Sie hat nichts anderes vor, als ihre eigene Klientel vor den Kopf zu schlagen und ihren eigenen Untergang vorzubereiten. Da freue ich mich schon auf Ihren Wettbewerber hier im Parlament in der zukünftigen Legislatur. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Die Unfähigkeit ist hier vorprogrammiert. Ich sage noch mal: Not muss man nicht interpretieren. Wir werden beide Entwürfe, auch die Änderungsanträge der FDP/DVP, ablehnen, weil sie nur einen Murks weiter unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Bravo! – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Das war Murks! – Unruhe)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In einer ersten Lesung hätte ich ja die Aufgabe gehabt, den Gesetzentwurf der Regierung vorzustellen und zu erläutern. Jetzt – wir befinden uns in der zweiten Lesung – haben die Abg. Rösler und Schütte schon ganz viel vorweggenommen und erläutert. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die es mir ermöglichen, mich kürzer zu fassen. Ich will aber noch einmal betonen, warum wir uns heute mit der Grundsteuer befassen. Denn insbesondere die SPD hat da eine gänzlich falsche Analyse vorgenommen. Deswegen erscheint es mir wichtig, das noch einmal richtig- und klarzustellen. Wir sprechen heute über die Grundsteuer, weil der Bund seine Regeln geändert hat und es aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern dann zu einer Art Pingpongeffekt kommt. Ändert der Bund das Bewertungsbzw. Grundsteuergesetz, muss das Land folgen. So können wir die Geltung der Landesregeln rechtssicher festschreiben, und das wollen wir machen und mit diesem Gesetzentwurf erreichen. Dazu, sozusagen als positiver Nebeneffekt, enthält der Gesetzentwurf im Kern klarstellende und vereinfachende Änderungen. Dazu gehört insbesondere die Vereinheitlichung von Anzeigefristen sowie der Ausbau moderner elektronischer Kommunikationswege. Zugunsten der Steuerpflichtigen wird auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gesetzlich klargestellt, dass der Nachweis eines tatsächlich niedrigeren Wertes möglich ist. Dem Wunsch der kommunalen Landesverbände folgend wird zudem eine Klarstellung zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung einer Kommune im Rahmen der Grundsteuer C aufgenommen. Diese Änderungen vereinfachen unsere schon jetzt sehr schlanke Landesgrundsteuer und fördern die Transparenz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umsetzung der Grundsteuerreform wurde bisweilen als Jahrhundertprojekt bezeichnet. Das ist meines Erachtens zu hoch gegriffen. Aber richtig ist: Alle Beteiligten – die Finanzämter, die Gutachterausschüsse, die Kommunen und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger – haben Enormes geleistet. Allein in unserem Land mussten rund 4,7 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens sowie rund eine Million wirtschaftliche Einheiten der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Das war angesichts der Kürze der Zeit eine logistische und organisatorische Meisterleistung, auf die wir, das Land, stolz sein dürfen. (Beifall bei den Grünen) Denn wir haben diese Mammutaufgabe erfolgreich bewältigt. Die Bescheide wurden rechtzeitig erlassen, die Kommunen haben ihre Hebesätze fristgerecht beschlossen und die Grundsteuerbescheide fristgerecht versandt. Vor allem aber bedeutet die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform, dass wir eine der wichtigsten Einnahmequellen der ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Kommunen für die Zukunft gesichert haben. Der Mut zu einem einfachen, transparenten und gerechten Landesgrundsteuergesetz hat sich ausgezahlt. Die Grundsteuer finanziert vor Ort zentrale Leistungen, von der Kinderbetreuung über Schulen, Straßen und Bibliotheken bis hin zu Sport- und Kultureinrichtungen. Kurz: Die Grundsteuer trägt unmittelbar dazu bei, dass unser Gemeinwesen handlungs- und zukunftsfähig bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Weber von der SPD-Fraktion?

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Dr. Gisela Splett

Im Moment nicht. – Auch die rechtliche Lage stimmt zuversichtlich. Gegen das Landesgrundsteuergesetz sind anfänglich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes ausdrücklich bestätigt, und wir sind überzeugt, dass auch der Bundesfinanzhof diesen Weg fortsetzen und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigen wird. (Zuruf: Hört, hört!) Auch ich will noch ein paar Ausführungen zum Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion machen, die ja weitere Änderungen in diesem Gesetz vorgeschlagen hat. So beantragt die FDP/DVP, beim erfolgreichen Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts die Kosten des Gutachtens zu erstatten. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Es bleibt in dem Antrag allerdings unklar, wer erstatten soll. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Na, Sie!) Das Land kann es nicht sein. Die Bodenrichtwerte werden von den kommunalen Gutachterausschüssen festgesetzt. Die Finanzämter handeln lediglich als Dienstleister der Kommunen, und die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen den Kommunen zugute. Die vorgeschlagene Erstattung wäre verwaltungsaufwendig und würde zu nicht kalkulierbaren Haushaltsbelastungen führen. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie hierzu eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert?

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Dr. Gisela Splett

Danke für das Interesse, aber an dieser Stelle nicht. Gern am Ende. (Zurufe)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte, fahren Sie fort.

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Dr. Gisela Splett

Ich habe große Zweifel, dass die Kommunen den Vorschlag der FDP/DVP gut finden. Ich jedenfalls gehe davon aus, Sie haben mit den kommunalen Landesverbänden darüber nicht gesprochen. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Die Kostentragung durch die Eigentümer entspricht im Übrigen dem bekannten Verfahren aus der Erbschaft- und der Schenkungsteuer. Dieses Verfahren hat der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt. Die FDP/DVP beantragt weiter, dass im Landesgrundsteuergesetz geregelt wird, Gemeinden sollten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen können. Die Festsetzung und Erhebung liegt in der Verantwortung der Gemeinden, und – es wurde bereits ausgeführt – schon nach geltender Rechtslage können die Kommunen über den Verweis auf die Abgabenordnung Billigkeitsmaßnahmen ergreifen. Das umfasst Stundungen bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit ebenso wie Teil- oder Vollerlasse, um eine Existenzgefährdung abzuwenden. Auch wenn ein Bürger, eine Bürgerin lediglich das belastete Grundstück hat, können Gemeinden die Steuer zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit erlassen. Herr Bonath, ich weiß nicht, was Ihnen sonst noch an Maßstäben vorschwebt. Wenn sich bei einer Person, einer Bürgerin, einem Bürger, die Grundsteuerbelastung erhöht hat, dann ist diese Veränderung jedenfalls kein Maßstab, um daran eine Ungerechtigkeit oder eine Härte festzumachen. Denn wir wissen ja, dass wir die Grundsteuerreform gemacht haben, weil das alte Modell nicht mehr verfassungskonform war, weil das alte Modell ungerecht war. (Zuruf: Nein, war es nicht!) Insoweit, denke ich, sind die Möglichkeiten und Regelungen, die da sind, ausreichend. Richtig ist, dass hierüber auch früher schon diskutiert wurde. Wir haben uns das gemeinsam genau angeschaut und sind zu dem Schluss gekommen, dass es so, wie es jetzt geregelt ist, richtig ist. Wenn Sie auf andere Bundesländer schauen: (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Da gibt es einige wenige, die spezielle Härtefallregelungen haben. Das hat aber – zumindest im Fall Bayern – damit zu tun, dass sie ein ganz anderes Grundsteuermodell haben, bei dem das dann eben notwendig ist. In anderen Fällen hat es rein deklaratorischen, symbolischen Charakter. Und das hilft uns nicht weiter. Da gilt dann: Einen Paragrafen, den man nicht braucht, braucht man auch nicht ins Gesetz zu schreiben. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Im Übrigen haben sich auch die kommunalen Landesverbände gegen eine zusätzliche gesetzliche Härtefallregelung ausgesprochen. Das Finanzministerium empfiehlt deshalb, den Antrag der FDP/DVP-Fraktion abzulehnen. Ich komme zusammenfassend zum Schluss: Der Gesetzentwurf, so wie wir ihn vorgelegt haben, stellt die Fortgeltung des Landesgrundsteuergesetzes sicher. Er ergänzt es um sinnvolle Verbesserungen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Rechtsklarheit und Bürgerfreundlichkeit. Insoweit würde – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 de ich mich im Interesse unseres Landes und insbesondere der Kommunen sehr über Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf freuen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen noch drei Wortmeldungen für Zwischenfragen vor, und zwar von den Herren Abg. Weber, Dr. Schweickert und Bonath. Frau Staatssekretärin, gestatten Sie diese Zwischenfragen, oder lehnen Sie sie ab?

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Dr. Gisela Splett

Ich gestatte sie.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Dann erfolgen die Zwischenfragen in dieser Reihenfolge: Kollege Weber, Kollege Dr. Schweickert und Kollege Bonath. Bitte sehr, Herr Abg. Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Zwischen Landesregierung und SPD-Fraktion bestehen unterschiedliche Auffassungen, was die Ausgestaltung der Grundsteuer betrifft. Aber das ist gar nicht der Grund für meine Zwischenfrage. Vielmehr hat der Kollege und Vertreter der AfD-Fraktion vorhin gesagt, er sei für die ersatzlose Abschaffung der Grundsteuer. Das würde für die Kommunen in Baden-Württemberg bedeuten, dass 2 Milliarden € fehlen.

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Dr. Gisela Splett

Richtig.

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Jonas Weber SPD

Das würde – so sehe ich das; ich frage Sie, ob Sie das auch so sehen – einen Kahlschlag bei Musikschulen, Schwimmbädern und sozialem Wohnungsbau in den Kommunen bedeuten. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Richtig! – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Rüdiger Klos: Was für ein Quatsch! – Glocke des Präsidenten) Dazu würde ich gern Ihre Einschätzung hören. (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank, Herr Weber. Das kann ich so bestätigen, wie Sie es sagen. Die Grundsteuer ist eine sehr wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das interessiert die AfD nicht! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Auch die Größenordnung, die Sie genannt haben, stimmt. Insoweit ergäbe sich für die Kommunen, wenn kein Ausgleich stattfände, ein riesiges Problem. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Ich sehe keine Möglichkeit, dass beispielsweise das Land das Ganze auffangen könnte. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Insoweit halten wir an der Grundsteuer fest.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt Kollege Professor Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Staatssekretärin, kennen Sie den Begriff „Grundsteuer-Pingpong“? Das ist das, was der Bürger erfährt, wenn er vom Gutachterausschuss einen Bescheid bekommt, den er mit dem Grundsteuermessbescheid aber indirekt über das Finanzamt erhält. Weil Sie die Frage gestellt haben, wer das bezahlen soll: nicht die Kommunen, sondern Ihr Haus. Denn die Finanzämter stellen die Grundsteuermessbescheide aus. Selbst wenn man zum Finanzamt geht und sieht: „Oh, das ist faktisch falsch“, kann es nichts machen, weil Ihre gesetzliche Regelung besagt: Das kann man nur ändern, wenn der Gutachterausschuss seine Einschätzung ändert. In diesem Pingpong sind die Bürger gefangen. Da würde mich interessieren, Frau Staatssekretärin, wie Sie das im Sinne von Wahrheit und Klarheit sehen. Denn die Bescheide, die der Staat normalerweise herausgibt, sollten doch stimmen. Oder sind Sie da anderer Meinung?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank. – Ich denke, da muss ich noch mal mit grundsätzlichen Ausführungen anfangen. Was sind Bodenrichtwerte? Bodenrichtwerte wurden für dieses Gesetz nicht erfunden oder neu kreiert, sondern Bodenrichtwerte gibt es schon lange; sie werden für verschiedene Zwecke verwendet. Im Übrigen spielen die Bodenrichtwerte beispielsweise auch im Bundesmodell eine Rolle. Es ist auch sachgerecht und sinnvoll, bei der Ermittlung der Grundsteuer mit den Bodenrichtwerten zu arbeiten. Die Bodenrichtwerte werden aber nicht von der Steuerverwaltung festgesetzt, sondern von Gutachterausschüssen auf kommunaler Ebene, die dort weisungsfrei tätig sind. Also finde ich es schon rechtssystematisch etwas schwierig, wenn Sie sagen, da müsse dann aber das Land – das diese Bodenrichtwerte eben nicht ermittelt – tätig werden. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das ist der eine Punkt, weshalb ich zu dem Schluss komme, das Ganze müsste eigentlich bei den Kommunen sein. Aber wir wollen das nicht. Insoweit wollen wir an dieser Stelle die Kommunen auch nicht belasten. Das Zweite: Sie haben gesagt, man sei in einem Pingpong gefangen. Wir haben uns im Zuge dieser Reform wirklich bemüht, das Verfahren transparent und nachvollziehbar zu machen. Es ist aus meiner Sicht auch eine der Stärken dieses Gesetzes, dass es so nachvollziehbar ist – im Vergleich beispielsweise mit dem alten Grundsteuergesetz. Es ist für die Bürger nachvollziehbar, wie die Werte zustande kommen. Wir hatten von Anfang an die Möglichkeit vorgesehen, Gutachten anzufertigen. Es ist in vielen Fällen im Übrigen auch ohne Gutachten gelungen, dass die Gutachterausschüsse, wenn es bei der Ermittlung von Werten Fehler gab, eine Korrektur vorgenommen haben. Das wird jetzt noch von Gutachterausschüssen korrigiert und dann sozusagen rückwirkend eingepflegt. All die Möglichkeiten gibt es also. Ich meine, man kann den Gutachterausschüssen schon zutrauen, dass sie im Regelfall wissen, was sie tun, und ordentliche Werte ermitteln. Wenn es dann atypische Grundstücke gibt, ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 besteht die Möglichkeit, ein Gutachten vorzulegen. Auch das haben wir hier schon mehrfach diskutiert und ausgetauscht. Insoweit denke ich nicht, dass da jemand in einem irgendwie nicht durchschaubaren System gefangen ist, sondern ich denke, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Anliegen vorzutragen und Einwände zu machen, wenn Fehler passiert sind. Ich finde, das haben wir in diesem Gesetz ganz gut umgesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es gibt trotzdem noch eine Frage vom Kollegen Bonath. Bitte sehr.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich hätte zwei kurze Fragen. Zum einen sprachen Sie von unkalkulierbaren Haushaltsrisiken. Darum stellt sich mir die Frage: Wie viele fehlerhafte Gutachten oder fehlerhafte Bescheide, die korrigiert werden mussten, gibt es denn bisher im Land Baden-Württemberg? Gibt es da eine Zahl? Können Sie eine Zahl nennen, um mal einordnen zu können, wie groß denn dieses – – (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Also, wenn das ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko ist, dann könnte man daraus ableiten, dass sehr viele Steuermessbescheide falsch sind. – Das ist die eine Frage. Die zweite Frage – wir wissen, dass Sie dieses Thema bearbeiten, und das ist auch gut so, aber trotzdem die Frage –: Bis kurz vor dieser Debatte war der Herr Finanzminister im Raum, und kurz vor der Debatte hat er das Plenum verlassen. Gibt es dafür irgendeinen Grund? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Weil er Ihnen die Möglichkeit geben wollte, nachzufragen!) Das würde mich dann doch interessieren, weil das für uns eine wesentliche Debatte ist, die wir hier regelmäßig führen, was die Grundsteuer angeht. Wenn er jetzt hier im Haus ist, wäre es auch schön, wenn er im Raum wäre. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Dr. Gisela Splett

Ich habe mir die Zahlen, wie viele Einsprüche es gab, im Vorfeld der Debatte nicht noch mal angeschaut, aber wir hatten die Zahlen schon kommuniziert. (Abg. Anton Baron AfD: Millionen!) Ich hatte sie auch mal im Kopf, aber die Debatte zieht sich ja schon ein bisschen länger hin. Sie wissen, dass viele Dinge wirklich problemlos über die Bühne gingen, aber dass es natürlich auch eine gewisse Anzahl von Einsprüchen gab, die sachlich begründet waren, und eine größere Anzahl von Einsprüchen, mit denen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert wurden. Wenn ich „unkalkulierbar“ sage, dann bezieht sich das auch darauf, dass, wenn die Menschen wissen, sie bekommen die (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Kosten im Zweifelsfall erstattet, und dann davon ausgehen, dass sie zu denen gehören werden, die es erstattet bekommen, vielleicht auch noch eine andere Zahl von Gutachten beauftragt worden wären. Spätestens an dieser Stelle wird es dann unkalkulierbar, weil weder Sie noch ich die Zahl von Gutachten nennen können, die unter einem anderen Rechtsregime eventuell beauftragt worden wären. Zweitens: Der Herr Minister ist heute da; er ist aber, wie viele andere in diesem Haus auch, nicht zu jeder Zeit hier im Plenarsaal. (Zurufe von der FDP/DVP) Wir haben uns das im Haus so aufgeteilt, und ich hoffe, dass Sie mit meinen Antworten jetzt auch fachlich zufrieden waren und damit leben können. (Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Meine Damen und Herren, wir kommen damit, nachdem keine weiteren – – (Zuruf) – Ah, doch noch eine Wortmeldung. Herr Abg. Sänze, Sie haben in der Tat noch eine Minute und eine Sekunde Redezeit. (Oh-Rufe)

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Emil Sänze AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Zunächst einmal, Frau Dr. Splett: Ich bin gespannt – wenn Sie diese Härtefallregelung dann mehr oder weniger über die Aufsichtsbehörde einer Gemeinde beurteilen müssen, die vielleicht unterfinanziert ist und Schulden machen muss –, wie die Aufsichtsbehörde reagiert, wenn zu viele Härtefälle vorliegen und das Instrument der Erhöhung nicht greift. Zur SPD kann ich sagen: Es ist ja die immer wiederkehrende Frage: Wie finanzieren wir die 1,92 Milliarden € tatsächlich? (Abg. Miguel Klauß AfD: Durch Abschiebung!) Wir haben aber Geld für die Ukraine, (Zurufe von den Grünen und der SPD – Lebhafte Un- ruhe) wir, „das Sozialamt“, haben Geld für die Aufnahme. Wir haben für alles Geld, nur nicht für unsere eigenen Häuslebesitzer, (Unruhe bei der SPD) für die Menschen, die sich ihr Leben lang etwas abgespart haben, um ihr Leben im Alter finanzieren zu können. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie sollten sich schämen!) – Sie können sich schämen! (Anhaltende Unruhe bei der SPD – Glocke des Prä- sidenten) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Machen Sie eine richtige Politik für Deutschland, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie sind Kriegstrei- ber! Putin-Versteher! Trump-Versteher! Das sind Sie! – Glocke des Präsidenten) dann brauchen Sie auch nicht mit dem Untergang umzugehen. – Entschuldigung. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist unmöglich! Das ist die einzige Antwort, die ihr habt! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Also keine Erstattung für die Kommunen!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, (Fortgesetzte Unruhe – Glocke des Präsidenten) ich darf um Aufmerksamkeit und Konzentration bitten, denn wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9480. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 17/9708. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich komme zu Artikel 1 mit den Nummern 1 bis 6. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9784, vor, der Änderungen bei der Nummer 3 betrifft und die Einfügung einer neuen Nummer 6 verlangt. Ich stelle diesen Änderungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zu Artikel 1. Ich schlage vor, dass wir Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stellen. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 2 Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 5. November 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes“. – Sie stimmen wie üblich der Überschrift zu. Damit kommen wir bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Danke schön. Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Hiermit ist Punkt 3 der Tagesordnung auch erledigt. Wir kommen damit schon zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/9654 Ich erteile das Wort zur Begründung für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Blenke. Bitte sehr.

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Thomas Blenke

Vielen Dank. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir ein weiteres Kapitel in der Verwaltungsdigitalisierung unseres Landes auf. Nachdem der Bund Mitte 2024 mit seiner Änderung des Onlinezugangsgesetzes einige wichtige Wegmarken gesetzt hat, werden wir mit diesem Gesetzentwurf nun folgen und dabei auch weitere landesspezifische Möglichkeiten erschließen. Im Wesentlichen geht es um drei Themen. Erstens: Wir leisten einen wesentlichen Beitrag zur Registermodernisierung und schaffen die gesetzliche Grundlage für die Nutzung des sogenannten Once-Only-Prinzips. Zweitens aktualisieren wir die Vorgaben und datenschutzrechtlichen Ermächtigungen für das Dienstleistungsportal unseres Landes, service-bw. Und wir schaffen drittens eine Rechtsgrundlage, um mit den Landesonlinediensten eine flächendeckende Digitalisierung aus einem Guss für alle Behörden im Land und damit auch für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu ermöglichen. Zum Once-Only-Prinzip: Nicht die Bürger, sondern die Daten sollen laufen; das ist das Ziel des Once-Only-Prinzips. Mit dem Ratifizierungsgesetz zum NOOTS-Staatsvertrag, das im Oktober hier in diesem Hohen Haus beschlossen wurde, werden die technischen Grundlagen für dieses Prinzip rechtlich abgesichert. Die jetzt hier im E-Government-Gesetz vorgesehenen Regelungen bilden ergänzend dazu die allgemeine Grundlage für jedes einzelne Verwaltungsverfahren, um die dafür jeweils erforderlichen Nachweise abzurufen und den Behörden zur Verfügung zu stellen. Mit diesem bewährten Vor-die-Klammer-Ziehen verbessern wir die Anwendung in den Behörden. Es ist besser, eine gute gesetzliche Grundlage zu haben als eine Vielzahl verstreuter Einzelregelungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Noch ein Satz zum Dienstleistungsportal service-bw: Die gesetzliche Grundlage für unser Dienstleistungsportal servicebw wird an das OZG des Bundes angeglichen. Die Begrifflichkeiten und Definitionen des OZG machen wir uns zu eigen, damit in der Verwaltungsdigitalisierung auf allen Ebenen die gleiche Sprache gesprochen wird. Schließlich noch zu den Landesonlinediensten: Es ist uns wichtig, dass die erheblichen Investitionen des Landes in die Digitalisierung der Verwaltung den größtmöglichen Nutzen entfalten. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Aufgabe an, den ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Kommunen Angebote zu machen, die sie bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung unterstützen. Deshalb wird das Land künftig sogenannte Landesonlinedienste, also digitale Verwaltungsleistungen, bereitstellen, deren Nutzung für die kommunale Ebene grundsätzlich verpflichtend sein wird. Welche Landesonlinedienste hierfür infrage kommen, wollen wir selbstverständlich – das ist unsere übliche Praxis – im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden klären und besprechen; denn schließlich verfolgen das Land und die Kommunen hier dasselbe Ziel: Wir wollen Verwaltungsleistungen flächendeckend im ganzen Land bereitstellen. Es soll und darf keine Rolle spielen, ob jemand in der Stadt oder im ländlichen Raum lebt. Digitale Angebote müssen für alle jederzeit nutzbar sein. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den ich Ihnen soeben vorgestellt habe, machen wir den nächsten Schritt im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung. Es ist kein Selbstzweck; das machen wir nicht für uns, sondern für die Menschen, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen in unserem Land. Ich danke Ihnen schon jetzt für konstruktive Beratungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Besten Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Für die Aussprache steht eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion GRÜNE mit Herrn Abg. Peter Seimer, dem ich hiermit das Wort erteile.

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Maschinen entwickeln können wir in Baden-Württemberg, jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass sie auch intelligent werden. Das bedeutet in Bezug auf die Verwaltung: Wir müssen, nachdem der Bund im letzten Jahr das Onlinezugangsgesetz reformiert hat, das E-Government-Gesetz reformieren. Herr Staatssekretär, Sie haben es gerade ausgeführt: Der Gesetzentwurf legt die Grundlage für ein einheitliches föderales Begriffsverständnis, für sichere digitale Systeme und vor allem für Once Only. Once Only bedeutet – Sie haben es treffend gesagt –: Wir lassen die Daten und nicht die Bürgerinnen und Bürger laufen. Das muss im Jahr 2025 State of the Art der drittgrößten Industrienation der Welt sein. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dazu gehört es, dass wir durchgängige digitale Verfahren haben, die nicht ständig unterbrochen werden, weil die Systeme, die Softwarekomponenten und dergleichen nicht miteinander kommunizieren können oder weil noch in einer Vorschrift steht, irgendjemand müsse das noch mit der Hand unterschreiben. Das ist die große Vision am Ende des Tunnels: Einheitlichkeit, Sicherheit und Vollständigkeit der Digitalisierung. Das ist die Basis für eine schnelle und automatisierte Bearbeitung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, der (Peter Seimer) Unternehmen und der Vereine in unserem Land, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Mir ist bewusst – Herr Staatssekretär, Sie haben es auch angesprochen –, dass es einen strittigen Punkt gibt: die Pflicht zur Nutzung der Landesonlinedienste. Ich weiß, dass der eine oder andere aus der kommunalen Familie diese etwas kritisch sieht. Auch ich fühle mich nicht immer ganz wohl dabei. Trotzdem sehe ich die Notwendigkeit, da wir Einheitlichkeit und endlich durchgängige Verfahren brauchen. Aber ich appelliere hier an alle, dass, wenn wir Landesonlinedienste zur Verfügung stellen und sie mit einer Nutzungspflicht versehen, sie dann wirklich der absolut höchsten Standardklasse angehören müssen. Es geht nicht, eine Pflicht zur Nutzung dieser Dienste einzuführen, wenn diese nicht ordentlich aufbereitet sind. Deswegen mein Appell: Dieses Thema und die Fachdienste müssen die höchste Priorität haben, damit unsere kommunale Familie diese Landesonlinedienste dann mit Freuden annimmt und in ihren Systemen implementiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie haben gesagt – natürlich, da gebe ich Ihnen recht; das kommt im Gesetzentwurf und im Anhörungsverfahren rüber –, dass wir hier das eine oder andere noch zu klären haben. Die E-Government-Vereinbarung wird immer wieder angesprochen. Auch ich habe sie in diesem Haus schon das eine oder andere Mal angesprochen. Es ist höchste Eisenbahn und höchste Zeit, dass wir diese unterschreiben; denn sie regelt ganz konkret, wer was wann zu tun hat, auch wer was zu finanzieren hat. In meinen Augen gehört diese E-Government-Vereinbarung schleunigst unterschrieben, und es gehört ein Knopf darangemacht; denn das ist dann die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzes. Insgesamt gehen aber der Inhalt und der Geist dieses Gesetzentwurfs – ich habe es angesprochen – absolut in die richtige Richtung. Es ist eine Vereinheitlichung, eine Durchbrechung, ein großer Schritt Richtung Zukunft, Richtung Digitalisierung. Deshalb freue ich mich, dass wir heute hier in der ersten Lesung darüber beraten können. Ich freue mich auf die künftigen Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich darauf, dass wir dann in der zweiten Lesung hier an diesen großen Schritt der Digitalisierung im Land Baden-Württemberg einen Knopf dranmachen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Ansgar Mayr.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist eine große und zentrale Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn wir gemeinsam anpacken – Bund, Länder und Kommunen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erwarten zu Recht, dass ihre Anliegen in Deutschland sicher, einfach und digital erledigt werden können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwalde – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 tung, zu einem Baden-Württemberg, das digitaler, effizienter und bürgerfreundlicher wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir schaffen weitere rechtliche Grundlagen dafür, dass Verwaltungsleistungen künftig konsequent digital, nutzerfreundlich und medienbruchfrei angeboten werden können. Mit dieser Novelle, die auch die Vorgaben aus dem neuen OZG-Änderungsgesetz aufgreift, stärken wir die Koordination zwischen Land, Kommunen und dem Bund. Wir fördern gemeinsame Plattformen, Schnittstellen und Standards, damit Bürgerinnen und Bürger nicht länger durch Zuständigkeitsgrenzen ausgebremst werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir in die IT-Sicherheit investieren und diese massiv weiterentwickeln, dass wir Verwaltungsprozesse durch kluges Prozessdesign, durch Vernetzung bestehender Systeme und durch den Abbau von Doppelstrukturen modernisieren. Wir haben in den letzten Jahren sehr deutlich gesehen, dass die Digitalisierung nur gelingen kann, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen. Viele Städte und Gemeinden leisten wirklich Großartiges. Aber sie können und sollen nicht jedes Formular, jede Plattform oder jedes Bürgerkonto neu erfinden. Darum ist es wichtig, dass das Land zentrale Dienste und Standards anbietet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Na- dyne Saint-Cast GRÜNE) Damit sparen wir Geld, vermeiden Doppelstrukturen und schaffen einheitliche Lösungen, die am Ende des Tages überall funktionieren. Die Digitalisierung bedeutet nicht nur Technik, sondern vor allem auch Veränderungen in den Abläufen und Denkweisen. Wir brauchen eine Verwaltung, die nicht in Zuständigkeiten denkt, sondern in Lösungen für ihre Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen die Prozesse konsequent vom Nutzer her gestalten und nicht umgekehrt. Das heißt: weniger Papier, weniger Datenerfassung und mehr Automatisierung durch digitale Eigenverantwortung. Mit dieser Novelle schaffen wir hierfür die wichtigen Grundlagen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Jonas Hoffmann.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen digitaler werden: mehr digitale Infrastruktur, mehr digitale Kompetenz und mehr digitaler Staat. Wir brauchen eine gute Gesetzesgrundlage dafür, dass dieses Land nicht nur effizient, sondern auch effektiv ist, damit digital gearbeitet werden kann. Das in Rede stehende Gesetz ist die Grundlage dafür, die digitale Umsetzung der Verwaltungsdienstleistungen zu ermöglichen, und definiert den Rahmen. Ich schicke es voraus: Es ist gut, dass die Landesregierung jetzt noch am Ende der Legislatur dieses Gesetz anpackt und dieses Gesetz besser macht. (Beifall des Abg. Peter Seimer GRÜNE) – Ein bisschen Überraschungsmoment darf schon sein. (Jonas Hoffmann) Was packt die Landesregierung an? Der erste Punkt – den meine Vorredner alle weggelassen haben – ist De-Mail. Ich weiß, das ist hier ein altes Thema. Dieser tote Dienst – er hat wahrscheinlich in seinem Totsein mehr Aufmerksamkeit bekommen, als während er lebendig war – wird endlich aus dem Gesetz herausgestrichen. Problematisch ist nur, dass wir diesen Dienst – Sie erinnern sich vielleicht – Anfang des Jahres in das Landesverwaltungsverfahrensgesetz, in das Landesverwaltungszustellungsgesetz und das Kommunalwahlgesetz frisch hineingeschrieben haben. Da steht er überall noch drin. Sie überlassen es nun der nächsten Regierung, da die alten Probleme zu lösen. Das Thema „Once Only“ wurde angesprochen. Das ist sinnvoll. Das NOOTS, dessen Errichtung wir vor drei Wochen beschlossen haben, wird integriert. Mit dem großen Thema „Überlassung von IT-Infrastruktur ermöglichen“ verknüpfe ich persönlich große Hoffnungen, dass endlich gemeinsam mit der Wirtschaft in Baden-Württemberg oder vom Land selbst landesweite Lösungen entwickelt werden können, die dann für alle Kommunen funktionieren und Ergebnisse erzielen können. Spannend auch: Der neu zu schaffende § 15e erlaubt die Steuerung der IT-Landschaft durch das Land. Mit diesem Thema hatten wir uns auch gerade erst vor drei Wochen befasst. Gemeinsam mit den Kollegen der FDP/DVP hatten wir einen Antrag gestellt, um das zu realisieren. Diesen haben Sie ohne Begründung abgelehnt. Jetzt packen Sie es in anderen Worten in den hier vorliegenden Gesetzentwurf. Es wäre deutlich sauberer gewesen, vor drei Wochen unserem Antrag zuzustimmen. So haben wir jetzt irgendwie konkurrierende Gesetzgebungen. Das müssen dann wieder Juristen ausarbeiten, wie das funktioniert. An dieser Stelle wäre es klug gewesen, hätten Sie vor drei Wochen auf die Opposition gehört. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Was bleibt auf der Strecke? Prozessoptimierung: Nichts steht in dem Gesetzentwurf dazu, dass wir erst einmal das, was wir aktuell haben, optimieren müssen, visualisieren müssen und dann in neue, kluge Prozesse integrieren müssen. Nichts dazu steht im Gesetzentwurf. Das führt zu der Gefahr, dass wir das Alte, das Bestehende einfach nur digital abbilden und ganz viel Potenzial auf der Strecke liegen bleibt. Das Thema End-to-End ist angesprochen, aber bei Weitem nicht konsequent genug. Hier müsste das Gesetz aus unserer Sicht vielleicht etwas weiter gehen. Auch das Thema Bürgertransparenz, also die Frage, wann Bürger Einblicke bekommen, wie ihre Situation im Amt ist – das Thema Prozesstransparenz –, wird nicht angefasst. Schließlich: Wenn wir wollen, dass die Menschen mit uns gemeinsam unser Land digitaler machen, müssen wir Gesetze schreiben, die verständlich sind. Die Unverständlichkeit des vorliegenden Gesetzestextes hat wieder mal eine Ebene erreicht, die uns verdeutlichen sollte: Da müssen wir Abgeordneten, aber vor allem auch die Regierung besser werden, verständliche Gesetze zu schreiben. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Zum Schluss bleibt festzuhalten: Das Gesetz wird in der Summe besser. Es gibt noch einiges an Potenzial zu heben. Wir schauen aber wohlwollend auf die kommenden Beratungen. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Daniel Karrais für die FDP/DVP-Fraktion.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen in Baden-Württemberg einen Staat, der funktioniert. Aber leider stellen wir im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern immer wieder fest, dass viele dieses Empfinden leider nicht haben, dass es funktioniert, und glauben, dass es nicht so läuft, wie man sich das im 21. Jahrhundert erwünscht und erhofft. Wir stellen aber auch fest, dass die Einführung digitaler Prozesse, digitaler Lösungen allein das Problem nicht richtet. Denn wir brauchen auch juristische Maßnahmen, die dann die digitalen Möglichkeiten sich erst entfalten lassen. Die Vorteile der Digitalisierung werden nämlich oft durch das Verhaftenbleiben in der alten Welt zunichtegemacht, weil Daten z. B. nicht zwischen Behörden übermittelt werden dürfen, was zur Folge hat, dass ich mich als Bürgerin, als Bürger mehrfach mit den gleichen Informationen bei mehreren Behörden melden muss. Das ist natürlich alles andere als sinnvoll; es verschwendet jede Menge Ressourcen: Geld, Zeit, Personal, Kraft. Vor allem ist es ein Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Unternehmen in unserem Land. Wenn ich in manchen Gemeinden meinen Wohnsitz schon digital ummelden kann, dann bringt das nur bedingt etwas, weil ich, wenn ich ein Fahrzeug besitze, die gleiche Information dann noch einmal bei einer anderen Behörde anmelden muss. Diese konkreten Punkte könnte man ändern, indem man einfach die Datenübermittlung erlaubt und das Once-Only-Prinzip hier endlich einmal durchsetzt, sonst bringt das Ganze gar nichts. Hier wird jetzt ein richtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen; das ist schon einmal sehr positiv. Ich frage mich nur, warum das so lange gedauert hat. Wir haben schon vor sieben Jahren, als ich in diesem Haus angefangen habe, darüber gesprochen, und erst jetzt kommt man zum Zug. Das ist alles andere als die Geschwindigkeit, die wir eigentlich brauchen und die wir aus digitalen Prozessen kennen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Hoff- mann SPD) Ich möchte an dieser Stelle aber auch sagen, was ich an dem Gesetzentwurf positiv finde: die Nutzungspflicht. Es ist doch niemandem geholfen mit der Kleinstaaterei, wie wir sie bisher gefahren haben. Jede Kommune konnte ihr eigenes Ding entwickeln; bei der einen ist das Logo oben rechts, bei der anderen beim gleichen Prozess unten links. Das ist doch nicht das, was wir brauchen. Das ist keine kommunale Selbstverwaltung in dem Sinn, wie wir sie brauchen. Wenn wir den Kommunen helfen wollen, wenn wir ihnen kommunale Selbstverwaltung gewähren wollen, dann müssen (Daniel Karrais) wir sie von solch unnötigem Zeug befreien, wofür es einfach überall die gleichen Lösungen braucht und wofür man nicht immer wieder das Rad neu erfinden muss. Damit schaffen wir echte kommunale Selbstverwaltung, weil sich die Kommunen dann auf das Wesentliche vor Ort konzentrieren können und nicht etwas zu erfinden brauchen, was andere schon erfunden haben. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Hoff- mann SPD) Zweimal fragen ist einmal zu viel; das hatte ich schon ausgeführt. Hier geht das E-Government-Gesetz in die richtige Richtung, ist aus meiner Sicht aber nicht weitgehend genug. Wir sollten hier deutlich klarer werden und sollten es mit einer gewissen angemessenen Fristsetzung sogar tatsächlich verbieten, dass Behörden Angaben erfragen, die der Staat auf jeden Fall schon weiß: Einwohnermeldedaten, Geburtsdaten und auch andere Informationen, die man als Bürger schon einmal irgendwo abgegeben hat. Da können wir ruhig mutiger sein, ruhig disruptiver sein und das eine oder andere endlich einmal loswerden, was einfach lästig ist. Bei dieser Gelegenheit könnte man besser werden. Das liegt jetzt mit diesem Gesetzentwurf leider nicht so vor. Wir müssen in der Folge auch über die Verwaltungsstrukturen nachdenken. Wenn das Ganze fliegt, kann man sich auch die Frage stellen, welche Ebenen der Verwaltung wir eigentlich noch brauchen. Das ist für diesen Gesetzentwurf jetzt zu weitgehend, aber trotzdem ist es ein Thema, das man in der Folge auf jeden Fall beachten muss. Bürgernähe erreiche ich nicht, indem ich möglichst viele Ämter habe, die ich als Bürger aufsuchen kann. Bürgernähe erreiche ich, wenn der Bürger am besten gar nichts mit dem Staat zu tun haben muss, weil das alles von selbst läuft, weil eine Information, z. B. die Adressänderung, die Namensänderung, einfach ausreicht, damit alles andere durchläuft – so, wie es in vielen anderen Ländern in Europa der Fall ist. Das muss doch das Ziel sein. Da können wir uns ganz viel Verwaltungsaufwand und auch Behördenstandorte sparen. Wir Freien Demokraten stehen für einen modernen Staat und sind auch bereit, alte Strukturen abzuschaffen und endlich zu digitalisieren. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Nicht der Bürger soll der Bittsteller an die Verwaltung sein, sondern die Verwaltung soll der Dienstleister für den Bürger, für die Bürgerin sein. Das müssen wir endlich erreichen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf allerdings voraussichtlich zu, da dies ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber weitere Schritte müssen auf jeden Fall noch folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Thomas Hentschel GRÜNE und Jonas Hoffmann SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Daniel Lindenschmid das Wort. Bitte sehr. de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Dass die Landesregierung beim Thema Staats- und Verwaltungsmodernisierung seit 2021 im Tiefschlaf liegt, lässt sich an vier Punkten glasklar belegen. Erstens: Bis Dezember 2022 war Baden-Württemberg verpflichtet, sämtliche Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz zu digitalisieren. Diese Frist wurde vollständig verfehlt. Verantwortlich: Minister Strobl. Zweitens: Bis Dezember 2023 hätten 21 zentrale Verwaltungsleistungsbündel nach der Single-Digital-Gateway-Verordnung umgesetzt sein müssen – von der digitalen Antragstellung über die Registerabfrage bis hin zum digitalen Bescheid. Doch keine einzige Leistung erfüllt den geforderten digitalen Reifegrad. Auch hier: Frist verpasst. Verantwortung erneut: Minister Strobl. Drittens: Immer wenn hier im Landtag über Verwaltungsdigitalisierung gesprochen wurde, verwies die Landesregierung auf angebliche Fortschritte bei der Binnendigitalisierung, insbesondere bei der Einführung der E-Akte. Doch die Realität sieht anders aus. Zwischen dem IT-Beauftragten des Landes und dem Hersteller der E-Akte herrscht offener Konflikt. Der Grund: massive technische Defizite, Innovationsarmut, fehlende ISO-Zertifizierung in der Qualitätssicherung und der IT-Sicherheit – ein gravierendes Versäumnis bei einem Projekt dieser Tragweite, und wieder trägt Minister Strobl die Verantwortung. Viertens: Nach fast fünf Jahren digitalem Stillstand versucht die Landesregierung nun, sich mit einem Gesetzentwurf zu retten, der in weiten Teilen von der AfD abgeschrieben ist – aufgehübscht mit etwas Lametta, um Eigeninitiative zu suggerieren. Um konkrete Beispiele zu nennen: die Nutzungspflichten für IT-Komponenten und Onlinedienste – übernommen; die Verordnungsermächtigung zur Definition von IT-Komponenten – übernommen; Vorrang für Open Source – übernommen; Regeln zur rechtssicheren Nutzung von KI – übernommen, und das ist besonders bemerkenswert. Denn noch am 16. Juli hielt Kollege Seimer von den Grünen die Landesregelung für KI-Nutzung für überflüssig. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie halten sich wohl für das Zentrum der Erde!) In der ersten Lesung des AfD-Entwurfs zum E-Government-Gesetz kritisierte Kollegin Sperling – ebenfalls von den Grünen – an unserem Entwurf: Keine klaren Ziele, keine konkreten Zeitpläne und keine Finanzierungsstrategie. Ich frage zurück: Wo finden sich diese Punkte im Entwurf der Landesregierung? Ja, genau richtig: nirgendwo. Selbst der Normenkontrollrat Baden-Württemberg stellt fest – ich zitiere –: Der NKR BW vermisst Zielvorgaben und Umsetzungsfristen, was auf Landes- und Kommunalebene bis wann erreicht werden soll. Angesichts der eben geschilderten Bilanz ist klar: Minister Strobl setzt keine neuen Fristen, weil er genau weiß, dass auch diese nicht eingehalten werden können. Doch Gesetze ohne (Daniel Lindenschmid) klare Ziele, Termine und Finanzierung sind Schaufensterpolitik und für den Fortschritt von Baden-Württemberg kontraproduktiv. Wir, die AfD-Fraktion, kritisieren darüber hinaus das handwerkliche Chaos bei diesem Gesetzesvorhaben. Es liegen derzeit drei Mantelgesetze vor, die alle das E-Government-Gesetz ändern sollen. Ist das – Herr Strobl ist ja leider nicht anwesend – Ihre Antwort auf das Ziel weniger Bürokratie? Beispielsweise soll im Mantelgesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten geregelt werden. Warum wird dafür nicht einfach das Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg geöffnet? Dort gehört diese Regelung nämlich hin, in den § 35a. Das wäre systematisch sauber, transparent und leicht zu verstehen. (Beifall bei der AfD) Stattdessen trägt Minister Strobl dazu bei, dass das Regelungsdickicht immer dichter wird. Meine Damen und Herren, Digitalisierung braucht keinen Aktionismus. Sie braucht Klarheit, Verantwortung und politische Kompetenz. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die modern denkt, datensicher handelt und bürgernah bleibt. Nur so wird aus Technik Vertrauen und aus Fortschritt echter Nutzen für alle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Können Sie etwas anderes als Floskeln? – Gegenruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie sind doch der Floskelmeister! – Abg. Anton Baron AfD zur CDU: Sie sind doch in der Verantwortung! Sie haben nichts auf die Reihe gebracht!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9654 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. – Ich sehe, es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit beendet. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften (Regelungsbereinigungsgesetz) – Drucksache 17/9698 Ich erteile das Wort zur Begründung für die Landesregierung Herrn Staatsminister Krauss. Staatsminister Jörg Krauss: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat im Rahmen der Entlastungsallianz verschiedene Maßnahmen und Vorhaben getroffen. Wir haben über 300 Maßnahmen zur Vereinfachung und Verwaltungsmodernisierung getroffen. Sie erinnern sich auch noch: Vor Kurzem, vor wenigen Wochen, haben Sie hier im Haus das Regelungsbefreiungsgesetz verabschiedet. Dieses Regelungsbefreiungsgesetz hat aber eine ganz andere Bedeutung als das Regelungsbereinigungsgesetz. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Das Regelungsbefreiungsgesetz hat die Aufgabe, den Kommunen zu ermöglichen, von Regelungen abzuweichen und neue Regeln zu erproben. Das Regelungsbereinigungsgesetz, das wir heute beraten, hat die Aufgabe, bei insgesamt zwölf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen Vereinfachungen und Streichungen vorzunehmen, die dazu dienen, die Abläufe weiter zu entbürokratisieren und zu modernisieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir haben es den Ressorts eröffnet, in zwölf Gesetzen und Verordnungen ohne große Aufwände und ohne große Gesetzgebungsvorhaben ganz gezielt Entlastungsmöglichkeiten einbringen zu können. Von diesen zwölf Änderungen möchte ich vier Rechtsänderungen wegen ihrer Bedeutung hervorheben. Denn im Grunde hatten wir vorgesehen, eine Art Besenwagen zu machen, in dem die verschiedenen übrig gebliebenen Modernisierungsvorhaben, die ohne große Bedeutung sind, untergebracht werden können. In Wirklichkeit haben wir jetzt aber Möglichkeiten für Vorhaben geschaffen, die größere Bedeutung haben, als wir es ursprünglich vermutet hatten. Mit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden wir die Erstattung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten neu gestalten. Anstelle der bisherigen nachlaufenden Spitzabrechnung wird es künftig eine Abrechnung über eine Jahrespauschale geben. Durch die Änderung des Landeswaldgesetzes werden bürokratische Pflichten reduziert. So entfällt z. B. die bisher praktizierte Genehmigungspflicht für den Holzeinschlag zur Waldbrandvorsorge. Sie erinnern sich: Das sind Schneisen im Wald, die vorsorglich geschlagen werden. Drittens wird durch Änderungen und Streichungen das Industrie- und Handelskammergesetz entschlackt. Es wird auch besser lesbar gemacht und redaktionell überarbeitet. Dann haben wir ein aktuelles Problem der Kommunen aufgegriffen und eine Regelung zur Haftungsproblematik bei Sitzbänken und Infotafeln im Wald aufgenommen. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Das klingt trivial, ist es aber nicht. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass sich viele Kommunen aus Haftungsgründen veranlasst gesehen haben, Sitzbänke im Wald abzubauen. Mit der Klarstellung, die wir jetzt vorgenommen haben, unterstützen wir die Kommunen und die Waldbesitzer. Auch deshalb ist es gut, dass zu dieser Thematik der Ständige Ausschuss morgen eine Anhörung der kommunalen Landesverbände durchführt. Die Landesregierung ist sich darüber einig, das ein Signal gesetzt werden muss, um Haftungsrisiken fair zu verteilen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) – Danke schön. Haftungsrecht ist natürlich im Grundsatz Bundesrecht. Das wissen wir. Aber dort, wo wir Spielräume haben, sollten wir diese auch ausnutzen. So entlasten wir die Kommunen und (Staatsminister Jörg Krauss) fördern das Handeln zum Allgemeinwohl. Gleichzeitig ermöglichen wir es den Bürgerinnen und Bürgern, unser schönes Land auch bei Wanderungen und Freizeitgestaltungen zu durchstreifen. Auch wenn mir bewusst ist, dass dieses Regelungsbereinigungsgesetz nur ein Mosaikstein ist, so ist es doch ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung. Mir ist aber auch bewusst, dass es nicht der letzte Schritt zur Verwaltungsvereinfachung sein darf. Es ist insgesamt gesehen ein mühsamer Prozess, ein Prozess, der mühsamer ist als Bürokratieaufbau. Der Bürokratieabbau ist viel zäher, als wir alle uns das vorstellen – es gibt ja kaum eine Rede im politischen Raum, die nicht Bürokratieabbau fordert –, aber dieser zähe Prozess muss fortgeführt werden. Ich habe noch ein persönliches Anliegen, eine persönliche Botschaft an Sie, die mir sehr wichtig ist: Wenn wir jetzt die Regeln vereinfachen und modernisieren, muss uns klar sein, dass diese Regeln von der Landesverwaltung in dieser neuen und einfachen Form auch angewandt werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aus diesem Grund können wir jetzt nicht aufhören. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser neue Geist und diese Initiativen in der Landesverwaltung auch Gehör finden: bei jeder Kollegin und bei jedem Kollegen. Das heißt, wir müssen eine Verwaltungskultur schaffen, die die aktive und mutige Wahrnehmung von Ermessensspielräumen auch ermöglicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir müssen darauf hinwirken, dass die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung sich als Bestandteil der Lösung betrachten und nicht als Überwacher von Tatbestandsmerkmalen, die erfüllt sein müssen, um einen Antrag zu genehmigen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir müssen auch darauf achten: Wir haben Bündelungsbehörden im Land. Ich rede jetzt von den Landratsämtern und den Regierungspräsidien. Diese Bündelungsbehörden müssen mit einer Stimme sprechen. Das heißt, wenn ich Vorgesetzter einer solchen Behörde bin, bin ich auch deshalb da, damit nicht vier oder fünf verschiedene, einander möglicherweise widersprechende Aussagen dieser Behörde nach außen gehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Sehr gut!) Wir müssen auch die Prozesse, die wir haben, die wir verbessern, digitalisieren, und wir müssen abwarten, bis wir diese Prozesse auch durchdacht haben und optimiert haben. Wir dürfen nicht schon vorher digitalisieren, in der alten Welt. (Lebhafter Beifall des Abg. Jonas Hoffmann SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Es gilt der Grundsatz, dass wir wieder zu der Praxis zurückkehren, dass die Dienststellen, die sich vor Ort befinden, auch die Entscheidungskompetenz, die sie haben, wahrnehmen und de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 nicht alle Entscheidungen zur eigenen Entlastung nach oben verlagern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren – – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ich kann Ihnen stun- denlang zuhören! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) – Sie wollen einen Kaffee von mir? (Vereinzelt Heiterkeit) Meine Damen und Herren, wer die Verwaltungskultur in diesem Sinn positiv beeinflussen will, muss die Führungskultur verändern. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sehr gut!) Die Treppe wird immer von oben gekehrt. Wir müssen einfach dazu übergehen, diese Verwaltungskultur in aufwendiger Weise in unserer Verwaltung zu implementieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Ich erteile für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Thomas Hentschel das Wort.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Entlastungsbilanz, -allianz – – (Vereinzelt Heiterkeit) – Wir bilanzieren heute zwar, aber nur ein bisschen. – Mit der Entlastungsallianz, die vor zwei Jahren zwischen der Landesregierung und den acht Verbänden, u. a. den kommunalen Landesverbänden, vereinbart wurde, haben wir die Grundlage für den Abbau überflüssiger Regeln im Land gelegt. Einige der Vorschläge sind schon in konkrete Gesetzesvorhaben eingeflossen, beispielsweise in das hier jetzt auch schon in der Beratung gewesene Gaststättengesetz. Mit dem jetzt zu debattierenden Regelungsbereinigungsgesetz setzen wir weitere Vorschläge um und machen damit mit dem Bürokratieabbau ernst. Das ist gut so; denn weniger überflüssige Bürokratie heißt mehr Zeit für das Wesentliche. Wichtig ist dabei aber auch: Dieses Gesetz baut Hürden ab, ohne Standards aufzugeben. Damit wird das Verwaltungshandeln klüger, schlanker und moderner. So werden überholte Berichtspflichten im Wasserrecht und im Naturschutzrecht gestrichen, etwa zum Wasserentnahmeentgelt. Dabei werden wir aber nicht auf die Erhe- (Thomas Hentschel) bung der Daten verzichten. Das Monitoring bleibt, nur der doppelte bürokratische Aufwand entfällt. Und – das möchte ich auch ganz klar sagen – wir werden diese Themen trotz allem hier im Parlament in Zukunft weiter kritisch begleiten und die notwendigen Daten dazu auch abfragen. Ein weiteres Beispiel für überflüssige Bestimmungen ist im Handyzeitalter die bisherige Pflicht von Betreibern von Verkaufsstellen mit angestellten Personen, eine gedruckte Version des Ladenöffnungsgesetzes bereitzuhalten, und zwar Jahr für Jahr und für jeden Angestellten. Diese Pflicht werden wir aufheben, ebenso die Pflicht, per Hand ein Verzeichnis der Sonn- und Feiertagsarbeit zu führen. Gesetzestexte gedruckt vorzuhalten und handschriftliche Listen zu führen, solche Vorgaben stammen aus dem vordigitalen Zeitalter. Heute kann jedes Gesetz im Internet kostenfrei und noch dazu in einem sehr viel aktuelleren Zustand abgerufen werden, und Arbeitszeiten können rechtssicher digital erfasst werden. Dafür braucht es keine ausgedruckten Texte und handgeschriebenen Listen in den Pausenräumen mehr. Besonders relevant ist aber eine Änderung im Flüchtlingsaufnahmegesetz, mit der wir den behördeninternen Papierkrieg zwar nicht abschaffen, aber doch deutlich reduzieren werden. Bislang mussten die Stadt- und Landkreise für jeden einzelnen Geflüchteten die Ausgaben für die vorläufige Unterbringung detailliert auflisten und einreichen, bevor das Land sie erstattet. Es waren viele Listen und Urkunden. Diese wurden dann geprüft. Das war aufwendig, das war langsam und hat in der Praxis teilweise sogar zu Zahlungsengpässen auf Kreisseite geführt. Künftig wird das Land eine monatliche Pauschale pro Person zahlen. Das schafft Planbarkeit, das schafft eine Entlastung für die Landkreise, und es folgt zugleich einer Empfehlung des Landesrechnungshofs. Auch hier gilt, dass damit aber keine Standards geschleift werden. Für besonders kostenintensive Einzelfälle, etwa Krankheit oder Schwangerschaft, bleibt eine Einzelabrechnung selbstverständlich möglich. Klar ist: Wenn man von der Einzelfallberechnung zu Pauschalen umstellt, kann es zu kleineren Ungerechtigkeiten kommen. Deswegen werden wir laufend die Pauschalen evaluieren und damit sicherstellen, dass notfalls nachjustiert werden kann. Eines will ich ganz deutlich sagen: Bürokratieabbau darf gerade auch hier nicht zum Vorwand werden, an den falschen Stellen zu sparen. Die Flüchtlingssozialarbeit ist ein zentraler Bestandteil gelingender Integration. Wer hier kürzt, der spart kurzfristig und zahlt langfristig doppelt. Das werden wir aber bei den Pauschalen auskömmlich berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Regelungsbereinigungsgesetz ist kein Schnellschuss, sondern Ergebnis einer soliden Regierungsarbeit. Dafür danke ich ganz herzlich auch allen anderen Beteiligten der Entlastungsallianz, die daran mitgewirkt haben. Es räumt auf, ohne kaputt zu machen, es schafft Freiräume, ohne Standards zu senken. Weniger Papierkram, mehr Wirkung, weniger Aufwand, mehr Zeit für die Menschen – das ist unser Ziel, und dem werden wir auch zustimmen. Insoweit freue ich mich auf die weitere Debatte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir setzen die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Andreas Deuschle, dem ich hiermit das Wort erteile.

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Andreas Deuschle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Bürokratieabbau reden, dann darf das kein bloßes Versprechen sein. Die Menschen, die Firmen, die Unternehmen in unserem Land erwarten, dass wir endlich liefern, und zwar auf allen Ebenen. Die Entlastungsallianz, der ich an dieser Stelle herzlich für ihre Arbeit danken möchte, hat entsprechend geliefert. Der Abbau von Bürokratie und damit am Ende die Erleichterung, für die wir mit dem heutigen Gesetzentwurf sorgen, sind auf die Arbeit der Entlastungsallianz zurückzuführen. Es sollen ressortübergreifend Verwaltungsverfahren im Land effizienter gestaltet und überflüssig gewordene Regelungen abgeschafft werden. Ein wesentlicher Punkt des im Entwurf vorliegenden Artikelgesetzes: Wir kehren zur Pauschalabrechnung von Flüchtlingskosten zurück. Die momentan geltende Spitzabrechnung – Kollege Hentschel hat es erwähnt – der Leistungen der kommunalen Landesverbände führt zu immensen Prüf- und Koordinierungsaufgaben und ist vor allem in zeitlicher Hinsicht eine große Belastung für den Gesamtapparat. Nach vielen Gesprächen haben wir letztendlich ein System gefunden, das für alle Beteiligten gangbar ist und durch das der bürokratische Aufwand in Zukunft deutlich verringert werden kann. Gleichzeitig lassen wir die Kommunen nicht im Regen stehen, sondern sorgen für eine auskömmliche Finanzierung. Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen wir weiterhin bei der Spitzabrechnung bleiben; das sind Einzelfälle, etwa für Krankheitskosten und bei höheren Liegenschaftsaufwendungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Neben weiteren Vereinfachungen wie beispielsweise im Jagdund Wildtiermanagementgesetz oder beim Bildungszeitgesetz werden wir Haftungsregelungen anpassen. Mit einem Änderungsantrag wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern ein Mehr an Eigenverantwortung übertragen und damit die Kommunen weiter entlasten. Denn aktuell stehen die Kommunen vor teils horrenden Haftungsrisiken, wenn eine Person auf öffentlichem Grund beispielsweise durch herabstürzende Äste verletzt wird. Mit entsprechenden Änderungen im Landeswaldgesetz und vor allem in der Gemeindeordnung wollen wir zu einer eigenverantwortlichen und vernünftigen Nutzung des Gemeinguts zum Wohle aller zurückkehren. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!) Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, ist eines von übergeordneter Bedeutung: Wir vertrauen den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Kommunen. Und wo Vertrauen ist, kann Eigenverantwortung erwartet werden. Deswegen wollen wir mit dem Bürokratieabbau nicht nur die Verwaltung effizienter gestalten, sondern wollen jeden und jede wieder das machen lassen, was er oder sie am besten kann – weniger Anträge und Formulare, schnellere Genehmigungen und mehr Digitalisierung. Wir schreiben (Andreas Deuschle) Eigenverantwortung groß und vertrauen hierauf. Statt immer mehr Kontrolle brauchen wir gesunden Menschenverstand und gelebten Pragmatismus. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine Fraktion steht für ein Land, das handlungsfähig ist, aber nicht übergriffig, das einen vernünftigen Rahmen setzt, aber nicht jede Bewegung seiner Bürgerinnen und Bürger regelt. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wenn wir Innovation, Unternehmertum und Engagement fördern wollen, dann müssen wir Hürden abbauen – in Ämtern, bei Formularen, vor allem aber, wie Herr Staatsminister Krauss exakt ausgeführt hat, in den Köpfen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile für die SPD-Fraktion dem Kollegen Dr. Boris Weirauch das Wort.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hentschel von den Grünen hat es gerade schon gesagt: Das Gesetz war kein Schnellschuss. Das kann ich bestätigen: Sie haben sich fünf lange Jahre Zeit gelassen, (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Zwei!) um uns nun mit diesem Gesetz zu beglücken. Kurz vor dem Ende der 17. Legislaturperiode, also gerade noch rechtzeitig, damit überhaupt noch etwas in Sachen Bürokratieabbau in Kraft treten kann, legt uns die Landesregierung nun ein sogenanntes Regelungsbereinigungsgesetz vor. Da geht es beispielsweise um die Abschaffung von Regelungen, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entbehrlich geworden sind. Darüber hinaus finden wir in diesem Gesetzentwurf aber auch mehr oder weniger relevante Klarstellungen. Erwähnt wurde schon die Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer – diese stand im Mittelpunkt Ihrer Rede, Herr Staatsminister. Ein Beispiel: Eine Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers besteht nicht nur dann nicht, wenn sich waldtypische Gefahren auf Waldwegen realisieren, sondern auch dann nicht, wenn sich diese Gefahren bei einem Verweilen von Waldbesuchern auf einer im Wald befindlichen Sitzgelegenheit realisieren. Verwaltungsjuristen sind bei solchen Sätzen beglückt; das muss ich Ihnen offen sagen. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Aber mal ganz ehrlich: Das klingt für mich eher nach Bürokratieaufbau als nach Bürokratieabbau, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP) Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der grundsätzlich auch unsere Zustimmung finden könnte, der aber – so ehrlich muss man hier schon sein – ziemlich weit davon entfernt ist, die von Grün-Schwarz selbst formulierten ambitionierten Ziele zum Bürokratieabbau auch nur im Ansatz vorantreiben und erreichen zu können. de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 So sieht es ausweislich des Gesetzentwurfs sogar der Normenkontrollrat. Ich zitiere: Der NKR betrachtet das Regelungsvorhaben als ersten Schritt, um sukzessive in weiteren Bereichen unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten zu streichen und Verfahren zu vereinfachen. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Die Betonung liegt offensichtlich auf „ersten Schritt“. Das hatten Sie uns, Herr Staatsminister, noch mal bestätigt. Denn der Normenkontrollrat macht gleichzeitig deutlich, wo tatsächlich Entlastungspotenzial gesehen wird, was im vorliegenden Gesetzentwurf allerdings nicht aufgegriffen wird, und dies nach fünf Jahren vollmundiger Ankündigungen der Landesregierung, Unternehmen und Menschen in Baden-Württemberg von überbordender, unnötiger Regulierung zu entlasten. Statt den Abbau unnötiger Bürokratie ernst zu nehmen, gibt sich die Landesregierung somit weiter mit kleinteiligen Regelungsanpassungen zufrieden, die aber keine strukturellen und systematischen Vereinfachungen darstellen. Das sagt schon einiges aus über die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der von Grün-Schwarz getragenen Landesregierung zu diesem ernsten Thema. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Ich möchte mit einem Zitat aus der heutigen Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags schließen. Deren Vizepräsident, unser geschätzter ehemaliger CDU-Kollege aus dem Wirtschaftsausschuss, Claus Paal, sagt: Die Landesregierung redet seit Jahren vom Bürokratieabbau, doch in der Praxis kommt bei den Unternehmen fast nichts an. An dieser Stelle stellt man sich die Frage, warum Claus Paal hier nicht mehr sitzt. Er hat wahrscheinlich längst aufgegeben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer?

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Dr. Boris Weirauch SPD

Nein. – Der BWIHK plädiert folgerichtig, neue Belastungen mit einem Bürokratiemoratorium zu stoppen. Erst am 16. Oktober haben wir, die SPD, mit einem weitreichenden Bürokratiemoratorium hier in diesem Haus dafür geworben, Unternehmen wirkungsvoll vor immer neuen Belastungen zu schützen. Wir haben das hier auch zur Abstimmung gestellt. Aber Sie haben das Moratorium abgelehnt, um uns heute mit diversen unwesentlichen Regelungsbereinigungsregelungen zu beglücken. Die Wirtschaft in unserem Land braucht keine Alibiunterstützung, sondern mutige Schritte, um überflüssige Regelungen in großem Stil abzuräumen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Kollege Professor Dr. Schweickert spricht jetzt für die FDP/DVP-Fraktion.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das immerwährende Drängen der FDP/DVP-Fraktion zum Bürokratieabbau zeigt erste kleine Erfolge. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Das Staatsministerium legt heute ein Regelungsbereinigungsgesetz vor, in dem Sie, Herr Krauss, einige Punkte von uns aufgreifen, die wir hier seit Jahren gebetsmühlenartig fordern. Deshalb finde ich es auch gut, dass Sie uns so gelobt haben, dass wir diejenigen waren, die diese Punkte nach vorn gebracht haben. (Zurufe, u. a. des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) – Das haben Sie nicht gehört. Wahrscheinlich haben Sie es deshalb nicht gehört, Herr Kollege, weil Herr Krauss das gar nicht wissen kann. Denn er ist noch gar nicht so lange dabei. Aber es wurde gerade gesagt, Herr Staatsminister, das mit dem Wald sei ein aktuelles Beispiel. Jetzt schauen wir uns die Aktualität einmal an. Die FDP/DVP-Fraktion hat 2024, im letzten Jahr, im Wirtschaftsausschuss dieses Thema in einem Antrag aufgegriffen. Dabei wurde auf eine Antwort verwiesen, an der sich nichts geändert hat. Es geht um die Petition – Achtung! – 16/2019, also aus der letzten Legislaturperiode. (Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Ich zitiere aus dem Bericht, Herr Präsident: Dazu antwortete die Regierungsvertreterin, dass durch Regelungen des Landeswaldgesetzes keine Abhilfe geschaffen werden könne, da sich die Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB ableite und Bundesrecht Vorrang vor landesrechtlichen Regelungen habe. Dann haben wir das hier im April dieses Jahres im Rahmen einer Mündlichen Anfrage noch mal behandelt. Die Kollegin Kurtz ist gerade leider nicht da. Sie hat dann geantwortet – auch hier zitiere ich mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident –: Wie es im Augenblick aussieht, sehen wir da leider keine großen Möglichkeiten, eine entsprechende Regelung in das Landeswaldgesetz aufzunehmen. Das muss eigentlich durch Bundesrecht erfolgen. Meine Damen und Herren, so läuft es doch immer. Wir bringen Themen ein, und die von Grün-Schwarz getragene Landesregierung sagt uns: „Das geht nicht.“ Meine Damen und Herren, diese Haltung geht nicht. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der AfD) Das Landeswaldgesetz sollten wir nicht so kleinhalten. Der Kollege Weirauch als Jurist (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist kein Widerspruch!) hat es hier juristisch dargestellt. Ich stelle es mal praktisch dar: Wenn Sie in den Wald gehen und Sie setzen sich auf einen ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Baumstamm und es fällt Ihnen ein Ast auf den Kopf, dann sind Sie selbst schuld. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Wenn die Gemeinde aber an der gleichen Stelle, an der der Baumstamm steht, irgendwie eine Sitzgelegenheit schafft – als Baumstamm oder Bank –, dann ist es eine atypische Gefahr, und dann ist die Gemeinde verantwortlich. Das hat dazu geführt, dass im Wahlkreis vom Kollegen Blenke, in Schömberg, von den 400 Sitzbänken, die eine Tourismusgemeinde hatte, 60 abgebaut wurden. (Zuruf von der AfD: Ja!) Warum? Eine Sitzbank kostet ungefähr 300 €, dann kommen noch mal 300 € für das Fundament dazu. Aber jetzt kommt es: Sie müssen das zweimal im Jahr, einmal mit und einmal ohne Laub, (Zuruf von der AfD: Ja!) kontrollieren lassen. Die Kontrolle, das Zurückschneiden und die Dokumentation kosten die Gemeinde pro Jahr 300 bis 500 €. Das macht bei 60 Sitzbänken rund 20 000 €. Hochgerechnet auf das Land ist das ein Millionenbetrag. Und wir fragen uns, warum die Kommunen kein Geld mehr haben: weil Sie Gesetze nicht ändern, die die Kommunen belasten, meine Damen und Herren. Das wird oftmals vergessen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD sowie des Abg. Andreas Kenner SPD – Zuruf von der AfD: So ist es!) Diese Geschichte läuft immer: Die FDP/DVP macht einen richtigen Vorschlag, die Landesregierung sagt: „Das geht nicht“, und ein paar Monate später kommt ihr dann selbst damit. (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Wer heute in die „Stuttgarter Zeitung“ schaut, meine Damen und Herren, liest dort einen Kommentar des normalerweise immer sehr guten Journalisten Andreas Müller. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Thomas Hent- schel GRÜNE) Herr Müller schreibt zu dem Vorschlag der FDP/DVP, dass für Betriebe unter 20 Mitarbeitern die Berichtspflichten ausgesetzt werden, aufgrund der Äußerung der Wirtschaftsministerin – ich zitiere –: Kleine Betriebe sollen Berichtspflichten schon jetzt ungestraft ignorieren dürfen, mit dem Segen von Regierung und Statistischem Landesamt. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aufruf zum Rechts- bruch!) Das möchte ich richtigstellen: Wir machen es uns nicht einfach, wir fordern nicht Unternehmen auf: „Ignoriert etwas.“ Nein, wir fordern das Statistische Landesamt auf, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Uijuijui! – Weitere Zurufe von der SPD) (Dr. Erik Schweickert) damit aufzuhören, bei diesen Betrieben die Statistiken einzufordern. Denn genau das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Und Sie werden feststellen: Das wird dann genauso laufen. Die Ministerin hat ja laut dem gleichen Artikel gesagt – ich zitiere wieder Andreas Müller –: Die Forderung ... wäre ein glatter Rechtsbruch. So klar benennt es die Landeswirtschaftsministerin. Auch das Argument der „demokratischen Notwehr“ lässt sie nicht gelten. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Zu Recht! – Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Meine Damen und Herren, ich möchte mal klarstellen – das Staatsministerium weiß es –: Jeden Tag sind unsere Behörden dabei, diese demokratische Notwehr zu tun, weil wir in Baden-Württemberg Gold-Plating-Regelungen haben. Ich nenne nur das Bodenschutz- und Altlastengesetz, wo Regelungen nicht umgesetzt werden, weil man weiß, dass das idiotisch ist – (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) weil man es weiß. Das ist genau das, was passiert. Frau Ministerin – sie ist leider nicht da –: Uns dann vorzuwerfen, das lasse man nicht gelten, während es der Staat tagtäglich tut, das passt nicht zusammen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Joachim Steyer und Alfred Bamberger AfD) Wenn Sie noch irgendwo Nachfragen haben: Ihr Bundeskanzler sagt auch – heute tagt das Entlastungskabinett –, man müsse etwas tun ... (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Redezeit!

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Dr. Erik Schweickert FDP

... – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, man dürfe es nicht durchgehen lassen, was Frau von der Leyen macht, man müsse da Stöckchen in die Speichen stecken. (Heiterkeit des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Meine Damen und Herren, wenn Sie weiterhin Bürokratie mit der Nagelschere zurückschneiden, (Der Redner holt eine Nagelschere aus seiner Jacken- tasche.) kommen Sie nicht voran. Ich kann Ihnen nur sagen: Nehmen Sie endlich ein größeres Gerät in die Hand (Abg. Andreas Deuschle CDU: Kettensäge!) und gehen Sie mit der Kettensäge ran an die Bürokratie. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Denn wenn Sie das nicht tun – das ist insbesondere an die Grünen gerichtet –, dann kommt die Abrissbirne der Rechtspopulisten. (Glocke des Präsidenten) Dann geht es nicht an die Bürokratie, sondern an unsere Demokratie. Und das darf nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Wir kommen mit der Abrissbirne! Ganz sicher! Wir kommen mit der Abrissbirne! – Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Aussprache zur Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Rüdiger Klos für die AfD das Wort.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Wer den Titel des Gesetzentwurfs liest – Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften –, könnte glauben, hier komme endlich der große Befreiungsschlag gegen den Bürokratiedschungel. Es sind zwar einige richtige Ansätze drin, aber von einem Befreiungsschlag kann leider keine Rede sein. Die Landesregierung verkauft uns ein Sammelsurium aus Kleinständerungen als Bürokratieabbau. Man hangelt sich durch über ein Dutzend Gesetze, vom Bildungszeitgesetz bis zum Wassergesetz, und überall wird ein Satz gestrichen, (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das sind deutli- che Anpassungen, Herr Kollege!) eine Vorschrift redaktionell geändert oder eine Verordnung leicht angepasst. Das ist keine Strategie; das ist Flickwerk. Die Landesregierung behauptet auch, das Gesetz verursache keine Kosten. Es kommt jedoch auf den Blickwinkel an. Denn gleichzeitig räumt sie ein, dass bei der Pauschalierung der Flüchtlingskosten einige Landkreise erhebliche Mehrkosten tragen werden. Da passt es ins Bild, dass der Rechnungshof die Staatskanzlei rügt und teils erhebliche Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung feststellt: lückenhafte Aktenführung, fehlende Dokumentation, nicht revisionssichere Ablageorte. Meine Damen und Herren, diese Zeugnisnote ist eine glatte „Sechs“, heißt: nicht versetzt. Aber keine Bange, ab dem 8. März sind wir dann in der Regierung und räumen auf. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Vereinzelt Lachen – Zuruf: Ja, genau!) Was wir bräuchten, ist eine grundlegende Revision aller 1 200 Gesetze und Verordnungen in Baden-Württemberg. Denn da kommen noch mal von Bundesebene 1 797 Gesetze mit 2 866 Rechtsverordnungen hinzu. Die EU steuert rund 6 500 grundlegende Rechtsakte bei und sorgt für eine jährliche Lawine von 1 200 Verordnungen und 80 Richtlinien. Gegen diesen Bürokratietsunami, der aus der EU kommt, muss man mal etwas unternehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) (Rüdiger Klos) Doch anstatt von Grund auf zu entrümpeln, setzt diese Landesregierung auf Symbolpolitik und entfernt ein paar Pflichten im Ladenöffnungsgesetz. Das ändert aber nichts an den strukturellen Problemen. Niemand wird diesem Gesetz grundlegenden Bürokratieabbau attestieren. Werte Kollegen, Bürokratie entstand einmal als Schutzmechanismus des Bürgers gegen die Willkür des Staates. Sie sollte Verfahren nachvollziehbar und Entscheidungen überprüfbar machen. Das war der Kern des Rechtsstaats: Schutz des Bürgers durch klare Regeln, nicht – und da liegt die große Falle des Ganzen – (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) ideologiegetriebener Machtmissbrauch durch Bürokratie. Ideologen nutzen die Bürokratie für ihre Ideologie und nicht zum Wohle der Menschen. Das ist der grundlegende Fehler am System. (Beifall bei der AfD) Sie haben aus dem Rechtsstaat einen Regelstaat gemacht, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) und das Ergebnis ist schlussendlich auch wirtschaftlicher Niedergang. Ich sage nur: Bosch, ZF Friedrichshafen, 95 % Gewinneinbruch bei Porsche. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das hat aber mit Ihren US-Zöllen zu tun!) Diese Ideologie hat die Motoren nicht mit dem nötigen Öl geschmiert, sondern Sie haben Sägespäne reingeworfen, und dann gab es den Kolbenfresser. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das sind alles Ver- brenner!) Und diese Fehlerideologie müssen wir jetzt ausbaden. (Beifall bei der AfD) Der größte Verursacher bürokratischer Regelungen ist die EU. Leider vergoldet die Landesregierung – das wurde ja auch schon in Tagesordnungspunkt 1 erwähnt – mit diesem gesamten Gold-Plating diese EU-Regeln, sodass sie in Baden-Württemberg doppelt schwer belasten. Und die Verantwortlichen der letzten 15 Jahre sind: 15 Jahre Bündnis 90/Die Grünen, zehn Jahre CDU, fünf Jahre SPD. In dieser Regierungszeit kamen ein Klimaschutzgesetz, das ganze Branchen zu Nachweisen und Prüfpflichten treibt, ein Biodiversitätsstärkungsgesetz, das Landwirten seitenlange Dokumentationen abverlangt, eine PV-Pflicht für Neubauten und Parkplätze, die selbst Handwerksbetriebe in Formulare zwingt, und eine Landesbauordnung, die jedes Bauvorhaben zum Geldgrab macht. Diese Regierung ist leider nicht Opfer, sondern Täter gewesen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Das sind die Brandstifter!) Schluss: ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg sagt in seiner Stellungnahme – ich zitiere –: Die konkreten Entlastungswirkungen lassen sich ... nur schwer beurteilen. Klartext: Man weiß also gar nicht, was das bringt. Dagegen steht die AfD für echten, messbaren Bürokratieabbau. (Zuruf: Uijuijui!) Wir werden dem Subsidiaritätsprinzip wieder Geltung verschaffen. Wir werden der Wirtschaft die Freiräume geben, die sie für Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplatzsicherung braucht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Die Wirtschaft warnt vor Ihnen! – Abg. Raimund Haser CDU: Das sind al- les leere Floskeln! Unglaublich! Nicht eine einzige Maßnahme! Nichts! Gar nichts! Null! – Gegenrufe von der AfD, u. a. des Abg. Anton Baron) Wir werden Gesetze auf Entbehrlichkeit prüfen. Wir werden die Landesübererfüllung von EU- und Bundesrecht beenden. Wir werden dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße stellen. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Es steht nichts in Ihrer Rede außer, dass es früher besser war! Wunderbar! Genau!) Die Bürger in unserem Land wollen einen Staat, der ihnen dient, nicht einen Staat, der sie mit Bürokratie überzieht und erzieht. Leider ist der Gesetzentwurf von einem Befreiungsschlag weit entfernt. Daher sagen wir ganz klar: Wir wollen einen schlanken, bürgernahen und von gesundem Menschenverstand geprägten Staat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Punkt beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9698 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss. – Sie widersprechen nicht. Damit ist es so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Damit sind wir auch am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 12. November 2025, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. 12:40 Uhr

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