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Dr. Gisela Splett

05.11.2025 Sitzungen 17/133

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In einer ersten Lesung hätte ich ja die Aufgabe gehabt, den Gesetzentwurf der Regierung vorzustellen und zu erläutern. Jetzt – wir befinden uns in der zweiten Lesung – haben die Abg. Rösler und Schütte schon ganz viel vorweggenommen und erläutert. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die es mir ermöglichen, mich kürzer zu fassen. Ich will aber noch einmal betonen, warum wir uns heute mit der Grundsteuer befassen. Denn insbesondere die SPD hat da eine gänzlich falsche Analyse vorgenommen. Deswegen erscheint es mir wichtig, das noch einmal richtig- und klarzustellen. Wir sprechen heute über die Grundsteuer, weil der Bund seine Regeln geändert hat und es aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern dann zu einer Art Pingpongeffekt kommt. Ändert der Bund das Bewertungsbzw. Grundsteuergesetz, muss das Land folgen. So können wir die Geltung der Landesregeln rechtssicher festschreiben, und das wollen wir machen und mit diesem Gesetzentwurf erreichen. Dazu, sozusagen als positiver Nebeneffekt, enthält der Gesetzentwurf im Kern klarstellende und vereinfachende Änderungen. Dazu gehört insbesondere die Vereinheitlichung von Anzeigefristen sowie der Ausbau moderner elektronischer Kommunikationswege. Zugunsten der Steuerpflichtigen wird auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gesetzlich klargestellt, dass der Nachweis eines tatsächlich niedrigeren Wertes möglich ist. Dem Wunsch der kommunalen Landesverbände folgend wird zudem eine Klarstellung zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung einer Kommune im Rahmen der Grundsteuer C aufgenommen. Diese Änderungen vereinfachen unsere schon jetzt sehr schlanke Landesgrundsteuer und fördern die Transparenz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umsetzung der Grundsteuerreform wurde bisweilen als Jahrhundertprojekt bezeichnet. Das ist meines Erachtens zu hoch gegriffen. Aber richtig ist: Alle Beteiligten – die Finanzämter, die Gutachterausschüsse, die Kommunen und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger – haben Enormes geleistet. Allein in unserem Land mussten rund 4,7 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens sowie rund eine Million wirtschaftliche Einheiten der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Das war angesichts der Kürze der Zeit eine logistische und organisatorische Meisterleistung, auf die wir, das Land, stolz sein dürfen. (Beifall bei den Grünen) Denn wir haben diese Mammutaufgabe erfolgreich bewältigt. Die Bescheide wurden rechtzeitig erlassen, die Kommunen haben ihre Hebesätze fristgerecht beschlossen und die Grundsteuerbescheide fristgerecht versandt. Vor allem aber bedeutet die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform, dass wir eine der wichtigsten Einnahmequellen der ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Kommunen für die Zukunft gesichert haben. Der Mut zu einem einfachen, transparenten und gerechten Landesgrundsteuergesetz hat sich ausgezahlt. Die Grundsteuer finanziert vor Ort zentrale Leistungen, von der Kinderbetreuung über Schulen, Straßen und Bibliotheken bis hin zu Sport- und Kultureinrichtungen. Kurz: Die Grundsteuer trägt unmittelbar dazu bei, dass unser Gemeinwesen handlungs- und zukunftsfähig bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Glocke des Präsidenten)

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