Daniel Lindenschmid
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Dass die Landesregierung beim Thema Staats- und Verwaltungsmodernisierung seit 2021 im Tiefschlaf liegt, lässt sich an vier Punkten glasklar belegen. Erstens: Bis Dezember 2022 war Baden-Württemberg verpflichtet, sämtliche Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz zu digitalisieren. Diese Frist wurde vollständig verfehlt. Verantwortlich: Minister Strobl. Zweitens: Bis Dezember 2023 hätten 21 zentrale Verwaltungsleistungsbündel nach der Single-Digital-Gateway-Verordnung umgesetzt sein müssen – von der digitalen Antragstellung über die Registerabfrage bis hin zum digitalen Bescheid. Doch keine einzige Leistung erfüllt den geforderten digitalen Reifegrad. Auch hier: Frist verpasst. Verantwortung erneut: Minister Strobl. Drittens: Immer wenn hier im Landtag über Verwaltungsdigitalisierung gesprochen wurde, verwies die Landesregierung auf angebliche Fortschritte bei der Binnendigitalisierung, insbesondere bei der Einführung der E-Akte. Doch die Realität sieht anders aus. Zwischen dem IT-Beauftragten des Landes und dem Hersteller der E-Akte herrscht offener Konflikt. Der Grund: massive technische Defizite, Innovationsarmut, fehlende ISO-Zertifizierung in der Qualitätssicherung und der IT-Sicherheit – ein gravierendes Versäumnis bei einem Projekt dieser Tragweite, und wieder trägt Minister Strobl die Verantwortung. Viertens: Nach fast fünf Jahren digitalem Stillstand versucht die Landesregierung nun, sich mit einem Gesetzentwurf zu retten, der in weiten Teilen von der AfD abgeschrieben ist – aufgehübscht mit etwas Lametta, um Eigeninitiative zu suggerieren. Um konkrete Beispiele zu nennen: die Nutzungspflichten für IT-Komponenten und Onlinedienste – übernommen; die Verordnungsermächtigung zur Definition von IT-Komponenten – übernommen; Vorrang für Open Source – übernommen; Regeln zur rechtssicheren Nutzung von KI – übernommen, und das ist besonders bemerkenswert. Denn noch am 16. Juli hielt Kollege Seimer von den Grünen die Landesregelung für KI-Nutzung für überflüssig. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie halten sich wohl für das Zentrum der Erde!) In der ersten Lesung des AfD-Entwurfs zum E-Government-Gesetz kritisierte Kollegin Sperling – ebenfalls von den Grünen – an unserem Entwurf: Keine klaren Ziele, keine konkreten Zeitpläne und keine Finanzierungsstrategie. Ich frage zurück: Wo finden sich diese Punkte im Entwurf der Landesregierung? Ja, genau richtig: nirgendwo. Selbst der Normenkontrollrat Baden-Württemberg stellt fest – ich zitiere –: Der NKR BW vermisst Zielvorgaben und Umsetzungsfristen, was auf Landes- und Kommunalebene bis wann erreicht werden soll. Angesichts der eben geschilderten Bilanz ist klar: Minister Strobl setzt keine neuen Fristen, weil er genau weiß, dass auch diese nicht eingehalten werden können. Doch Gesetze ohne (Daniel Lindenschmid) klare Ziele, Termine und Finanzierung sind Schaufensterpolitik und für den Fortschritt von Baden-Württemberg kontraproduktiv. Wir, die AfD-Fraktion, kritisieren darüber hinaus das handwerkliche Chaos bei diesem Gesetzesvorhaben. Es liegen derzeit drei Mantelgesetze vor, die alle das E-Government-Gesetz ändern sollen. Ist das – Herr Strobl ist ja leider nicht anwesend – Ihre Antwort auf das Ziel weniger Bürokratie? Beispielsweise soll im Mantelgesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten geregelt werden. Warum wird dafür nicht einfach das Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg geöffnet? Dort gehört diese Regelung nämlich hin, in den § 35a. Das wäre systematisch sauber, transparent und leicht zu verstehen. (Beifall bei der AfD) Stattdessen trägt Minister Strobl dazu bei, dass das Regelungsdickicht immer dichter wird. Meine Damen und Herren, Digitalisierung braucht keinen Aktionismus. Sie braucht Klarheit, Verantwortung und politische Kompetenz. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die modern denkt, datensicher handelt und bürgernah bleibt. Nur so wird aus Technik Vertrauen und aus Fortschritt echter Nutzen für alle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Können Sie etwas anderes als Floskeln? – Gegenruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie sind doch der Floskelmeister! – Abg. Anton Baron AfD zur CDU: Sie sind doch in der Verantwortung! Sie haben nichts auf die Reihe gebracht!)
