Dr. Markus Rösler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Grundsteuer gibt es Potenzial für strittige Debatten – das wissen wir –, heute aber vermutlich etwas weniger. Denn wenn das Landtagspräsidium bei einem vier Monate vor der Landtagswahl zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf beschließt, dass die erste Lesung ohne Aussprache erfolgt, dann dürfen wir daraus schließen, dass das nicht der ganz große Aufreger ist. Worum es geht: Wir setzen bundesrechtliche Vorgaben um. Wir entbürokratisieren. Und wir modernisieren. Damit zeigen wir: Die Koalition in Regierung und Parlament funktioniert ganz normal, auch jetzt, relativ kurz vor der Landtagswahl – in diesem Fall vermutlich teilweise oder ganz parteiübergreifend. Auf den Antrag der FDP/DVP komme ich natürlich auch noch zu sprechen. Worum geht es heute konkret? Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes wollen wir kleine, präzise Nachjustierungen vornehmen, um mehr Klarheit, mehr Einfachheit, mehr digitale Modernität zu erreichen. Ganz grundsätzlich: Die Grundsteuer ist und bleibt die wichtigste eigene Einnahme unserer Kommunen. Durch sie können sie Kitas, Feuerwehren, Sportplätze sowie graue, grüne ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 und blaue Infrastruktur – also Wege, Biotopverbund, Gewässerunterhaltung – und viele andere Dinge finanzieren, die uns allen gemeinsam wichtig sind. Exemplarisch nenne ich vier Beispiele für die Änderungen des Gesetzentwurfs. Erstens: Anzeige- und Mitteilungspflichten. Änderungen etwa bei Eigentum, Nutzung oder Fläche müssen künftig einheitlich zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Damit vereinheitlichen wir die Anzeige- und Mitteilungspflichten, und das im Regelfall elektronisch. Das ist klar: Effizienz spart der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern Aufwand. Zweitens: mehr Gerechtigkeit bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Bisher war das so: Wenn ein Hof oder ein landwirtschaftliches Grundstück für die Grundsteuer deutlich anders oder höher als der tatsächliche Wert bewertet wurde, gab es kaum eine Möglichkeit, das zu korrigieren. Künftig kann das leichter geändert werden. Das ist unser Interesse. Wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert mehr als 40 % über dem tatsächlichen Marktwert liegt, darf der Eigentümer oder die Eigentümerin einen niedrigeren realistischen Wert nachweisen, z. B. mit einem Sachverständigengutachten oder anhand eines echten Kaufpreises. Damit setzen wir im Übrigen auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um, und wir stellen sicher, dass niemand aufgrund überhöhter Bewertungen unverhältnismäßig belastet wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Drittens: klare Sprache. Modernisierung heißt für uns – ich denke, für uns alle, nicht nur für uns Grüne – nicht nur Digitalisierung, sondern auch klare und zeitgemäße Formulierungen. Anstelle von „Datenfernübertragung“ heißt es jetzt „elektronische Übermittlung“. Das mag nach Detail klingen. Aber es schafft mehr Verständlichkeit. Diesen Punkt begrüße ich als Freund der Sprache deswegen ausdrücklich. „Gscheid gschwätzd“ ist in Gesetzen eben besser. Viertens: Rechtssicherheit bei der Grundsteuer C. Gemeinden können künftig bereits vor Beginn des Kalenderjahrs per Allgemeinverfügung festlegen, welche unbebauten, aber baureifen Grundstücke mit einem höheren Hebesatz belegt werden. So können sie Haushalt und Einnahmen frühzeitig planen, und Eigentümer werden rechtzeitig über eine mögliche Belastung informiert. Fazit: Diese Änderungen haben eines gemeinsam: Sie entlasten. Sie machen es einfacher, digitaler, bürgerfreundlicher. Auch der Normenkontrollrat des Landes bestätigt: Der Gesetzentwurf reduziert Bürokratie, ist digital tauglich und vollzugsfreundlich. Das freut uns. Und: Es entstehen keine neuen Belastungen, keine zusätzlichen Kosten – weder für Bürgerinnen und Bürger noch für Kommunen oder Wirtschaft; im Gegenteil. Nun zum Änderungsantrag der FDP/DVP. Dieser sieht Änderungen in § 38 und in § 51 vor. Mit der vorgesehenen Änderung in § 38 wollen Sie die Regelung zu den Gutachterkosten auf eine Art und Weise, die verwaltungsaufwendig ist, ändern, um zu ermöglichen, dass das Land diese zahlt. Das führt nicht nur zu nicht kalkulierbaren Haushaltsbelastungen – das mag noch angehen –, sondern auch zu mehr Bürokratie, und das (Dr. Markus Rösler) kann ja wohl die FDP eigentlich nicht wollen. Eine Kostenübernahme durch das Land erscheint uns ebenso als nicht sachgerecht, weil die Finanzämter in diesem Prozess lediglich Dienstleister sind. Die zweite vorgesehene Änderung betrifft den Teilerlass in Härtefällen. Dieser war schon bisher möglich. Wenn Sie in die Regelung schauen, sehen Sie: Es gibt eine allgemeine Billigkeitsvorschrift in der Abgabenordnung, nach der dies schon bisher möglich ist. Wir brauchen dies also nicht zusätzlich zu regeln. Wenn man in die kommunalen Landesverbände hineinhört, sagen die auch: „Das brauchen wir eigentlich nicht.“ Daher gibt es gar keinen Anlass dafür. Es würde zu mehr Bürokratie führen. Und jetzt zitiere ich den Kollegen Kern – der leider gerade nicht hier ist –, der gerade gesagt hat: „Wir Freien Demokraten wollen weniger Bürokratie.“ Ja, da hat er recht. Dieser Empfehlung der FDP/DVP folge ich, und deswegen lehnen wir diesen Änderungsantrag der FDP/DVP ab. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Abschließend will ich einfach noch mal betonen, wie wichtig dieses Gesetz für unsere Kommunen ist: Es ist eine zentrale Einnahmequelle, gerade jetzt, da die Gewerbesteuer schwächer ausfällt. Deswegen wollen wir unseren Kommunen größere Planungssicherheit, mehr Rechtssicherheit und noch bessere Grundlagen geben, um vor Ort unbürokratischer arbeiten zu können. Daher bitte ich darum, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
