Jonas Hoffmann
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen digitaler werden: mehr digitale Infrastruktur, mehr digitale Kompetenz und mehr digitaler Staat. Wir brauchen eine gute Gesetzesgrundlage dafür, dass dieses Land nicht nur effizient, sondern auch effektiv ist, damit digital gearbeitet werden kann. Das in Rede stehende Gesetz ist die Grundlage dafür, die digitale Umsetzung der Verwaltungsdienstleistungen zu ermöglichen, und definiert den Rahmen. Ich schicke es voraus: Es ist gut, dass die Landesregierung jetzt noch am Ende der Legislatur dieses Gesetz anpackt und dieses Gesetz besser macht. (Beifall des Abg. Peter Seimer GRÜNE) – Ein bisschen Überraschungsmoment darf schon sein. (Jonas Hoffmann) Was packt die Landesregierung an? Der erste Punkt – den meine Vorredner alle weggelassen haben – ist De-Mail. Ich weiß, das ist hier ein altes Thema. Dieser tote Dienst – er hat wahrscheinlich in seinem Totsein mehr Aufmerksamkeit bekommen, als während er lebendig war – wird endlich aus dem Gesetz herausgestrichen. Problematisch ist nur, dass wir diesen Dienst – Sie erinnern sich vielleicht – Anfang des Jahres in das Landesverwaltungsverfahrensgesetz, in das Landesverwaltungszustellungsgesetz und das Kommunalwahlgesetz frisch hineingeschrieben haben. Da steht er überall noch drin. Sie überlassen es nun der nächsten Regierung, da die alten Probleme zu lösen. Das Thema „Once Only“ wurde angesprochen. Das ist sinnvoll. Das NOOTS, dessen Errichtung wir vor drei Wochen beschlossen haben, wird integriert. Mit dem großen Thema „Überlassung von IT-Infrastruktur ermöglichen“ verknüpfe ich persönlich große Hoffnungen, dass endlich gemeinsam mit der Wirtschaft in Baden-Württemberg oder vom Land selbst landesweite Lösungen entwickelt werden können, die dann für alle Kommunen funktionieren und Ergebnisse erzielen können. Spannend auch: Der neu zu schaffende § 15e erlaubt die Steuerung der IT-Landschaft durch das Land. Mit diesem Thema hatten wir uns auch gerade erst vor drei Wochen befasst. Gemeinsam mit den Kollegen der FDP/DVP hatten wir einen Antrag gestellt, um das zu realisieren. Diesen haben Sie ohne Begründung abgelehnt. Jetzt packen Sie es in anderen Worten in den hier vorliegenden Gesetzentwurf. Es wäre deutlich sauberer gewesen, vor drei Wochen unserem Antrag zuzustimmen. So haben wir jetzt irgendwie konkurrierende Gesetzgebungen. Das müssen dann wieder Juristen ausarbeiten, wie das funktioniert. An dieser Stelle wäre es klug gewesen, hätten Sie vor drei Wochen auf die Opposition gehört. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Was bleibt auf der Strecke? Prozessoptimierung: Nichts steht in dem Gesetzentwurf dazu, dass wir erst einmal das, was wir aktuell haben, optimieren müssen, visualisieren müssen und dann in neue, kluge Prozesse integrieren müssen. Nichts dazu steht im Gesetzentwurf. Das führt zu der Gefahr, dass wir das Alte, das Bestehende einfach nur digital abbilden und ganz viel Potenzial auf der Strecke liegen bleibt. Das Thema End-to-End ist angesprochen, aber bei Weitem nicht konsequent genug. Hier müsste das Gesetz aus unserer Sicht vielleicht etwas weiter gehen. Auch das Thema Bürgertransparenz, also die Frage, wann Bürger Einblicke bekommen, wie ihre Situation im Amt ist – das Thema Prozesstransparenz –, wird nicht angefasst. Schließlich: Wenn wir wollen, dass die Menschen mit uns gemeinsam unser Land digitaler machen, müssen wir Gesetze schreiben, die verständlich sind. Die Unverständlichkeit des vorliegenden Gesetzestextes hat wieder mal eine Ebene erreicht, die uns verdeutlichen sollte: Da müssen wir Abgeordneten, aber vor allem auch die Regierung besser werden, verständliche Gesetze zu schreiben. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Zum Schluss bleibt festzuhalten: Das Gesetz wird in der Summe besser. Es gibt noch einiges an Potenzial zu heben. Wir schauen aber wohlwollend auf die kommenden Beratungen. Danke schön. (Beifall bei der SPD)
