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Sebastian Cuny

SPD 05.11.2025 Sitzungen 17/133

Nein, jetzt mache ich erst mal weiter. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Davor hat er Angst!) Denn es ist schlicht ungerecht, die Steuern nur an einem einzigen Faktor, der Grundstücksgröße, festzumachen. Das führt zwangsläufig zu Schieflagen. Daran ändern auch Ihre kleinen Korrekturen nichts. Ein Bewertungskriterium allein, das reicht nicht. Kein Lehrer käme auf die Idee, einen Aufsatz nur nach dem Schriftbild zu bewerten. Da zählen auch der Inhalt, die Argumentation, der Ausdruck und die Rechtschreibung, eben das Gesamtbild. Genau dieses Gesamtbild liefert das Bundesmodell gerade bei der Grundsteuer B. Es berücksichtigt mehrere Faktoren und sorgt damit für mehr Gerechtigkeit. Wir, die SPD, hätten uns dieses Modell für Baden-Württemberg gewünscht. Sie aber haben sich für einen Sonderweg entschieden, der in die Sackgasse führt. (Beifall bei der SPD – Zuruf: Genau! – Abg. Dr. Al- brecht Schütte CDU: Lächerlich!) Seit Januar, seitdem die neue Grundsteuer greift, wissen und spüren es auch viele Menschen im Land. Schon nach einigen Wochen haben Herr Hagel und Sie, Herr Dr. Schütte, mit einem gemeinsamen Brief an den Ministerpräsidenten versucht, die Notbremse zu ziehen. Herr Hagel sagte damals – ich zitiere –: Unser Versprechen als CDU ist es, pragmatisch zu handeln. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Er spricht über die Grundsteuer B, und die Änderung bezieht sich auf die Grundsteuer A! – Weitere Zurufe) de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Dazu gehört, Fehler einzugestehen und Dinge zu korrigieren, wenn man sie besser machen kann. Doch der Ministerpräsident winkte ab, man solle erst mal ein Jahr abwarten. Aus dem einen Jahr sind wenige Monate geworden; schon im September legte das Kabinett eine Änderung des Landesgrundsteuergesetzes vor. Aber, Herr Hagel, das ist keine echte Kurskorrektur. Von den Ankündigungen, etwas besser zu machen, ist wenig übrig geblieben. Statt einer wirklichen Wende gibt es nur ein bisschen Flickschusterei – kleine Korrekturen bei fehlerhaften Bescheiden, Anpassungen bei Fristen und ein paar Nachbesserungen bei der Digitalisierung. Das ist alles, und das reicht eben nicht. Wir brauchen endlich Regelungen für Härtefälle, wie Sie es ja auch schon erkannt hatten. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die gibt es doch schon!) Wir brauchen die Übernahme von Kosten für Gutachter, wenn diese die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse kippen. Auch das hatten Sie erwähnt. Doch all das wird in dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes nicht geregelt. Baden-Württemberg braucht aber kein „Weiter so!“, sondern Mut zu echten Reformen. Deshalb können wir diesem mutlosen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP)

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