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Dr. Wolfgang Reinhart

05.11.2025 Sitzungen 17/133

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9654 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. – Ich sehe, es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit beendet. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften (Regelungsbereinigungsgesetz) – Drucksache 17/9698 Ich erteile das Wort zur Begründung für die Landesregierung Herrn Staatsminister Krauss. Staatsminister Jörg Krauss: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat im Rahmen der Entlastungsallianz verschiedene Maßnahmen und Vorhaben getroffen. Wir haben über 300 Maßnahmen zur Vereinfachung und Verwaltungsmodernisierung getroffen. Sie erinnern sich auch noch: Vor Kurzem, vor wenigen Wochen, haben Sie hier im Haus das Regelungsbefreiungsgesetz verabschiedet. Dieses Regelungsbefreiungsgesetz hat aber eine ganz andere Bedeutung als das Regelungsbereinigungsgesetz. ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Das Regelungsbefreiungsgesetz hat die Aufgabe, den Kommunen zu ermöglichen, von Regelungen abzuweichen und neue Regeln zu erproben. Das Regelungsbereinigungsgesetz, das wir heute beraten, hat die Aufgabe, bei insgesamt zwölf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen Vereinfachungen und Streichungen vorzunehmen, die dazu dienen, die Abläufe weiter zu entbürokratisieren und zu modernisieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir haben es den Ressorts eröffnet, in zwölf Gesetzen und Verordnungen ohne große Aufwände und ohne große Gesetzgebungsvorhaben ganz gezielt Entlastungsmöglichkeiten einbringen zu können. Von diesen zwölf Änderungen möchte ich vier Rechtsänderungen wegen ihrer Bedeutung hervorheben. Denn im Grunde hatten wir vorgesehen, eine Art Besenwagen zu machen, in dem die verschiedenen übrig gebliebenen Modernisierungsvorhaben, die ohne große Bedeutung sind, untergebracht werden können. In Wirklichkeit haben wir jetzt aber Möglichkeiten für Vorhaben geschaffen, die größere Bedeutung haben, als wir es ursprünglich vermutet hatten. Mit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden wir die Erstattung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten neu gestalten. Anstelle der bisherigen nachlaufenden Spitzabrechnung wird es künftig eine Abrechnung über eine Jahrespauschale geben. Durch die Änderung des Landeswaldgesetzes werden bürokratische Pflichten reduziert. So entfällt z. B. die bisher praktizierte Genehmigungspflicht für den Holzeinschlag zur Waldbrandvorsorge. Sie erinnern sich: Das sind Schneisen im Wald, die vorsorglich geschlagen werden. Drittens wird durch Änderungen und Streichungen das Industrie- und Handelskammergesetz entschlackt. Es wird auch besser lesbar gemacht und redaktionell überarbeitet. Dann haben wir ein aktuelles Problem der Kommunen aufgegriffen und eine Regelung zur Haftungsproblematik bei Sitzbänken und Infotafeln im Wald aufgenommen. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Das klingt trivial, ist es aber nicht. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass sich viele Kommunen aus Haftungsgründen veranlasst gesehen haben, Sitzbänke im Wald abzubauen. Mit der Klarstellung, die wir jetzt vorgenommen haben, unterstützen wir die Kommunen und die Waldbesitzer. Auch deshalb ist es gut, dass zu dieser Thematik der Ständige Ausschuss morgen eine Anhörung der kommunalen Landesverbände durchführt. Die Landesregierung ist sich darüber einig, das ein Signal gesetzt werden muss, um Haftungsrisiken fair zu verteilen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) – Danke schön. Haftungsrecht ist natürlich im Grundsatz Bundesrecht. Das wissen wir. Aber dort, wo wir Spielräume haben, sollten wir diese auch ausnutzen. So entlasten wir die Kommunen und (Staatsminister Jörg Krauss) fördern das Handeln zum Allgemeinwohl. Gleichzeitig ermöglichen wir es den Bürgerinnen und Bürgern, unser schönes Land auch bei Wanderungen und Freizeitgestaltungen zu durchstreifen. Auch wenn mir bewusst ist, dass dieses Regelungsbereinigungsgesetz nur ein Mosaikstein ist, so ist es doch ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung. Mir ist aber auch bewusst, dass es nicht der letzte Schritt zur Verwaltungsvereinfachung sein darf. Es ist insgesamt gesehen ein mühsamer Prozess, ein Prozess, der mühsamer ist als Bürokratieaufbau. Der Bürokratieabbau ist viel zäher, als wir alle uns das vorstellen – es gibt ja kaum eine Rede im politischen Raum, die nicht Bürokratieabbau fordert –, aber dieser zähe Prozess muss fortgeführt werden. Ich habe noch ein persönliches Anliegen, eine persönliche Botschaft an Sie, die mir sehr wichtig ist: Wenn wir jetzt die Regeln vereinfachen und modernisieren, muss uns klar sein, dass diese Regeln von der Landesverwaltung in dieser neuen und einfachen Form auch angewandt werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aus diesem Grund können wir jetzt nicht aufhören. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser neue Geist und diese Initiativen in der Landesverwaltung auch Gehör finden: bei jeder Kollegin und bei jedem Kollegen. Das heißt, wir müssen eine Verwaltungskultur schaffen, die die aktive und mutige Wahrnehmung von Ermessensspielräumen auch ermöglicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir müssen darauf hinwirken, dass die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung sich als Bestandteil der Lösung betrachten und nicht als Überwacher von Tatbestandsmerkmalen, die erfüllt sein müssen, um einen Antrag zu genehmigen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir müssen auch darauf achten: Wir haben Bündelungsbehörden im Land. Ich rede jetzt von den Landratsämtern und den Regierungspräsidien. Diese Bündelungsbehörden müssen mit einer Stimme sprechen. Das heißt, wenn ich Vorgesetzter einer solchen Behörde bin, bin ich auch deshalb da, damit nicht vier oder fünf verschiedene, einander möglicherweise widersprechende Aussagen dieser Behörde nach außen gehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Sehr gut!) Wir müssen auch die Prozesse, die wir haben, die wir verbessern, digitalisieren, und wir müssen abwarten, bis wir diese Prozesse auch durchdacht haben und optimiert haben. Wir dürfen nicht schon vorher digitalisieren, in der alten Welt. (Lebhafter Beifall des Abg. Jonas Hoffmann SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Es gilt der Grundsatz, dass wir wieder zu der Praxis zurückkehren, dass die Dienststellen, die sich vor Ort befinden, auch die Entscheidungskompetenz, die sie haben, wahrnehmen und de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 nicht alle Entscheidungen zur eigenen Entlastung nach oben verlagern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren – – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ich kann Ihnen stun- denlang zuhören! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) – Sie wollen einen Kaffee von mir? (Vereinzelt Heiterkeit) Meine Damen und Herren, wer die Verwaltungskultur in diesem Sinn positiv beeinflussen will, muss die Führungskultur verändern. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sehr gut!) Die Treppe wird immer von oben gekehrt. Wir müssen einfach dazu übergehen, diese Verwaltungskultur in aufwendiger Weise in unserer Verwaltung zu implementieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU)

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