Dr. Erik Schweickert
Vielen Dank, Herr Kollege Schütte. Zwei Fragen. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Zwei? – Vereinzelt Heiterkeit) – Ja, ja, aller guten Dinge sind drei, nicht? Aber es sind nur zwei. – Waren nicht Sie derjenige, der in der ersten Debatte gesagt hat: „Na ja, wenn staatliche Bescheinigungen falsch sind, dann ist es schon eine Überlegung wert, wieso eigentlich der Bürger, wenn er das korrigieren muss, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Es gab keine ers- te Lesung!) dafür bezahlen soll, wenn der Staat im Rahmen der Staatshaftung etwas Falsches ausstellt“? ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 Das Zweite: Ist Ihnen bekannt, was unter Hinweis auf das Merkblatt der Oberfinanzdirektion im Finanzausschuss ausgeführt worden ist? Ich zitiere: Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein einfaches Schreiben des Gutachterausschusses in Form einer Bestätigung oder Bescheinigung eines Werts nicht als qualifiziertes Gutachten anerkannt werden kann. – Auf der Grundlage dieser Oberfinanzdirektionsgeschichte. Sie haben gerade eben gesagt, es sei Ihnen egal, ob da „Bescheinigung“ oder „Gutachten“ drübersteht. Wie stehen Sie dazu, dass in der Praxis die Oberfinanzdirektion das, was Sie hier gerade ausgeführt haben, einfach wegwischt und der Bürger trotzdem ein teures Gutachten in Auftrag geben muss?
