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Frank Bonath

FDP 05.11.2025 Sitzungen 17/133

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes greift im Wesentlichen technische Aspekte auf: Fristen, Übermittlungswege, Anpassungen an Bundesrecht usw. Das ist notwendig, reicht aber bei Weitem nicht aus. Dass das Verfahren, das Sie, liebe Regierungsfraktionen, für Baden-Württemberg gewählt haben und bei dem allein der Wert des Grundstücks die Bemessungsgrundlage bildet, große Ungerechtigkeiten hervorbringt, haben wir an dieser Stelle schon oft und intensiv debattiert. Die Beispiele von absurden Bewertungen und Grundsteuerbeträgen, die um ein Vielfaches ansteigen, kennen wir alle. Vor dem Hintergrund, dass sie ohnehin mit dem Rücken zur Wand stehen, werden viele Kommunen in Baden-Württemberg nun gezwungen sein, an der Grundsteuerschraube zu drehen – mit der Folge, dass sich die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger nach dieser Umstellung nochmals deutlich erhöhen werden. Gerade deshalb wäre dieses Änderungsgesetz eine gute Gelegenheit gewesen, zwei wirklich wichtige Korrekturen vorzunehmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Erstens: Sie hätten mit dieser Änderung die Möglichkeit gehabt, eine Erstattung der Gutachterkosten im Erfolgsfall einzuführen. Wenn ein Eigentümer durch ein Gutachten nach- (Frank Bonath) weist, dass der festgelegte Bodenwert fehlerhaft war, und der Messbescheid deshalb geändert wird, sollte der Staat die Kosten für dieses Gutachten übernehmen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Warum denn der Staat?) Denn das ist keine Gefälligkeit, sondern eine Frage rechtsstaatlicher Fairness. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das müssten doch die Kommunen überneh- men!) Bürgerinnen und Bürger, die den Aufwand auf sich nehmen, um einen korrekten Bescheid zu erreichen, dürfen daraus keinen Nachteil haben. Der Staat muss in solchen Fällen zeigen, dass er bereit ist, berechtigte Einwendungen anzuerkennen – auch finanziell. Was Sie hier in Baden-Württemberg den Bürgerinnen und Bürgern zumuten, fördert Frust und Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln. (Beifall bei der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)

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