Dr. Gisela Splett
Im Moment nicht. – Auch die rechtliche Lage stimmt zuversichtlich. Gegen das Landesgrundsteuergesetz sind anfänglich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes ausdrücklich bestätigt, und wir sind überzeugt, dass auch der Bundesfinanzhof diesen Weg fortsetzen und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigen wird. (Zuruf: Hört, hört!) Auch ich will noch ein paar Ausführungen zum Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion machen, die ja weitere Änderungen in diesem Gesetz vorgeschlagen hat. So beantragt die FDP/DVP, beim erfolgreichen Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts die Kosten des Gutachtens zu erstatten. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Es bleibt in dem Antrag allerdings unklar, wer erstatten soll. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Na, Sie!) Das Land kann es nicht sein. Die Bodenrichtwerte werden von den kommunalen Gutachterausschüssen festgesetzt. Die Finanzämter handeln lediglich als Dienstleister der Kommunen, und die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen den Kommunen zugute. Die vorgeschlagene Erstattung wäre verwaltungsaufwendig und würde zu nicht kalkulierbaren Haushaltsbelastungen führen. (Glocke des Präsidenten)
