Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hentschel von den Grünen hat es gerade schon gesagt: Das Gesetz war kein Schnellschuss. Das kann ich bestätigen: Sie haben sich fünf lange Jahre Zeit gelassen, (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Zwei!) um uns nun mit diesem Gesetz zu beglücken. Kurz vor dem Ende der 17. Legislaturperiode, also gerade noch rechtzeitig, damit überhaupt noch etwas in Sachen Bürokratieabbau in Kraft treten kann, legt uns die Landesregierung nun ein sogenanntes Regelungsbereinigungsgesetz vor. Da geht es beispielsweise um die Abschaffung von Regelungen, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entbehrlich geworden sind. Darüber hinaus finden wir in diesem Gesetzentwurf aber auch mehr oder weniger relevante Klarstellungen. Erwähnt wurde schon die Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer – diese stand im Mittelpunkt Ihrer Rede, Herr Staatsminister. Ein Beispiel: Eine Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers besteht nicht nur dann nicht, wenn sich waldtypische Gefahren auf Waldwegen realisieren, sondern auch dann nicht, wenn sich diese Gefahren bei einem Verweilen von Waldbesuchern auf einer im Wald befindlichen Sitzgelegenheit realisieren. Verwaltungsjuristen sind bei solchen Sätzen beglückt; das muss ich Ihnen offen sagen. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Aber mal ganz ehrlich: Das klingt für mich eher nach Bürokratieaufbau als nach Bürokratieabbau, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP) Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der grundsätzlich auch unsere Zustimmung finden könnte, der aber – so ehrlich muss man hier schon sein – ziemlich weit davon entfernt ist, die von Grün-Schwarz selbst formulierten ambitionierten Ziele zum Bürokratieabbau auch nur im Ansatz vorantreiben und erreichen zu können. de – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 So sieht es ausweislich des Gesetzentwurfs sogar der Normenkontrollrat. Ich zitiere: Der NKR betrachtet das Regelungsvorhaben als ersten Schritt, um sukzessive in weiteren Bereichen unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten zu streichen und Verfahren zu vereinfachen. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Die Betonung liegt offensichtlich auf „ersten Schritt“. Das hatten Sie uns, Herr Staatsminister, noch mal bestätigt. Denn der Normenkontrollrat macht gleichzeitig deutlich, wo tatsächlich Entlastungspotenzial gesehen wird, was im vorliegenden Gesetzentwurf allerdings nicht aufgegriffen wird, und dies nach fünf Jahren vollmundiger Ankündigungen der Landesregierung, Unternehmen und Menschen in Baden-Württemberg von überbordender, unnötiger Regulierung zu entlasten. Statt den Abbau unnötiger Bürokratie ernst zu nehmen, gibt sich die Landesregierung somit weiter mit kleinteiligen Regelungsanpassungen zufrieden, die aber keine strukturellen und systematischen Vereinfachungen darstellen. Das sagt schon einiges aus über die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der von Grün-Schwarz getragenen Landesregierung zu diesem ernsten Thema. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Ich möchte mit einem Zitat aus der heutigen Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags schließen. Deren Vizepräsident, unser geschätzter ehemaliger CDU-Kollege aus dem Wirtschaftsausschuss, Claus Paal, sagt: Die Landesregierung redet seit Jahren vom Bürokratieabbau, doch in der Praxis kommt bei den Unternehmen fast nichts an. An dieser Stelle stellt man sich die Frage, warum Claus Paal hier nicht mehr sitzt. Er hat wahrscheinlich längst aufgegeben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Glocke des Präsidenten)
