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Dr. Gisela Splett

05.11.2025 Sitzungen 17/133

Vielen Dank. – Ich denke, da muss ich noch mal mit grundsätzlichen Ausführungen anfangen. Was sind Bodenrichtwerte? Bodenrichtwerte wurden für dieses Gesetz nicht erfunden oder neu kreiert, sondern Bodenrichtwerte gibt es schon lange; sie werden für verschiedene Zwecke verwendet. Im Übrigen spielen die Bodenrichtwerte beispielsweise auch im Bundesmodell eine Rolle. Es ist auch sachgerecht und sinnvoll, bei der Ermittlung der Grundsteuer mit den Bodenrichtwerten zu arbeiten. Die Bodenrichtwerte werden aber nicht von der Steuerverwaltung festgesetzt, sondern von Gutachterausschüssen auf kommunaler Ebene, die dort weisungsfrei tätig sind. Also finde ich es schon rechtssystematisch etwas schwierig, wenn Sie sagen, da müsse dann aber das Land – das diese Bodenrichtwerte eben nicht ermittelt – tätig werden. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das ist der eine Punkt, weshalb ich zu dem Schluss komme, das Ganze müsste eigentlich bei den Kommunen sein. Aber wir wollen das nicht. Insoweit wollen wir an dieser Stelle die Kommunen auch nicht belasten. Das Zweite: Sie haben gesagt, man sei in einem Pingpong gefangen. Wir haben uns im Zuge dieser Reform wirklich bemüht, das Verfahren transparent und nachvollziehbar zu machen. Es ist aus meiner Sicht auch eine der Stärken dieses Gesetzes, dass es so nachvollziehbar ist – im Vergleich beispielsweise mit dem alten Grundsteuergesetz. Es ist für die Bürger nachvollziehbar, wie die Werte zustande kommen. Wir hatten von Anfang an die Möglichkeit vorgesehen, Gutachten anzufertigen. Es ist in vielen Fällen im Übrigen auch ohne Gutachten gelungen, dass die Gutachterausschüsse, wenn es bei der Ermittlung von Werten Fehler gab, eine Korrektur vorgenommen haben. Das wird jetzt noch von Gutachterausschüssen korrigiert und dann sozusagen rückwirkend eingepflegt. All die Möglichkeiten gibt es also. Ich meine, man kann den Gutachterausschüssen schon zutrauen, dass sie im Regelfall wissen, was sie tun, und ordentliche Werte ermitteln. Wenn es dann atypische Grundstücke gibt, ode – 133. Sitzung – Mittwoch, 5. November 2025 besteht die Möglichkeit, ein Gutachten vorzulegen. Auch das haben wir hier schon mehrfach diskutiert und ausgetauscht. Insoweit denke ich nicht, dass da jemand in einem irgendwie nicht durchschaubaren System gefangen ist, sondern ich denke, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Anliegen vorzutragen und Einwände zu machen, wenn Fehler passiert sind. Ich finde, das haben wir in diesem Gesetz ganz gut umgesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU)

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