Peter Seimer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Maschinen entwickeln können wir in Baden-Württemberg, jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass sie auch intelligent werden. Das bedeutet in Bezug auf die Verwaltung: Wir müssen, nachdem der Bund im letzten Jahr das Onlinezugangsgesetz reformiert hat, das E-Government-Gesetz reformieren. Herr Staatssekretär, Sie haben es gerade ausgeführt: Der Gesetzentwurf legt die Grundlage für ein einheitliches föderales Begriffsverständnis, für sichere digitale Systeme und vor allem für Once Only. Once Only bedeutet – Sie haben es treffend gesagt –: Wir lassen die Daten und nicht die Bürgerinnen und Bürger laufen. Das muss im Jahr 2025 State of the Art der drittgrößten Industrienation der Welt sein. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dazu gehört es, dass wir durchgängige digitale Verfahren haben, die nicht ständig unterbrochen werden, weil die Systeme, die Softwarekomponenten und dergleichen nicht miteinander kommunizieren können oder weil noch in einer Vorschrift steht, irgendjemand müsse das noch mit der Hand unterschreiben. Das ist die große Vision am Ende des Tunnels: Einheitlichkeit, Sicherheit und Vollständigkeit der Digitalisierung. Das ist die Basis für eine schnelle und automatisierte Bearbeitung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, der (Peter Seimer) Unternehmen und der Vereine in unserem Land, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Mir ist bewusst – Herr Staatssekretär, Sie haben es auch angesprochen –, dass es einen strittigen Punkt gibt: die Pflicht zur Nutzung der Landesonlinedienste. Ich weiß, dass der eine oder andere aus der kommunalen Familie diese etwas kritisch sieht. Auch ich fühle mich nicht immer ganz wohl dabei. Trotzdem sehe ich die Notwendigkeit, da wir Einheitlichkeit und endlich durchgängige Verfahren brauchen. Aber ich appelliere hier an alle, dass, wenn wir Landesonlinedienste zur Verfügung stellen und sie mit einer Nutzungspflicht versehen, sie dann wirklich der absolut höchsten Standardklasse angehören müssen. Es geht nicht, eine Pflicht zur Nutzung dieser Dienste einzuführen, wenn diese nicht ordentlich aufbereitet sind. Deswegen mein Appell: Dieses Thema und die Fachdienste müssen die höchste Priorität haben, damit unsere kommunale Familie diese Landesonlinedienste dann mit Freuden annimmt und in ihren Systemen implementiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie haben gesagt – natürlich, da gebe ich Ihnen recht; das kommt im Gesetzentwurf und im Anhörungsverfahren rüber –, dass wir hier das eine oder andere noch zu klären haben. Die E-Government-Vereinbarung wird immer wieder angesprochen. Auch ich habe sie in diesem Haus schon das eine oder andere Mal angesprochen. Es ist höchste Eisenbahn und höchste Zeit, dass wir diese unterschreiben; denn sie regelt ganz konkret, wer was wann zu tun hat, auch wer was zu finanzieren hat. In meinen Augen gehört diese E-Government-Vereinbarung schleunigst unterschrieben, und es gehört ein Knopf darangemacht; denn das ist dann die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzes. Insgesamt gehen aber der Inhalt und der Geist dieses Gesetzentwurfs – ich habe es angesprochen – absolut in die richtige Richtung. Es ist eine Vereinheitlichung, eine Durchbrechung, ein großer Schritt Richtung Zukunft, Richtung Digitalisierung. Deshalb freue ich mich, dass wir heute hier in der ersten Lesung darüber beraten können. Ich freue mich auf die künftigen Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich darauf, dass wir dann in der zweiten Lesung hier an diesen großen Schritt der Digitalisierung im Land Baden-Württemberg einen Knopf dranmachen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
